Rohstoffsicherung und Raumordnung
»Die Versorgungssicherheit mit Rohstoffen liegt im öffentlichen Interesse. Sie ist aber angesichts der Komplexität und Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren gefährdet. Damit die Industrie weiterhin die Bedarfe decken kann, braucht es ein verantwortungsvolles Handeln aller Beteiligten in Richtung Ermöglichung, Vereinfachung und Beschleunigung.«
Oliver Mohr, Meichle + Mohr GmbH, Immenstaad,
Vizepräsident und Vorsitzender des Umwelt- und Rohstoffausschusses
im ISTE
Dafür stehen wir
Der ISTE bündelt die Belange der Rohstoffwirtschaft und tritt gegenüber der Regional- und Landesplanung und den betroffenen Fachbehörden als Interessensvertreter und fachlicher Ansprechpartner auf. Tätigkeitsschwerpunkt ist die aktive Begleitung der Rohstoffsicherung in den Regionalplänen der zwölf Planungsregionen im Land. Darüber hinaus bringt sich der ISTE in sämtliche überörtliche Planungen ein, die in direktem oder indirektem Zusammenhang zu den Rohstoffgewinnungsstätten des Landes und deren Gesteinsvorkommen stehen.
Ziel ist eine nachhaltige Rohstoffsicherung. Dafür werden in den überörtlichen Plänen und Programmen die räumlichen Voraussetzungen geschaffen – durch Gebietsdarstellungen für die langfristig vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen.
Verbrauchsnahe Abbaustätten sind wichtig
Angestrebt wird eine dezentrale Verteilung der Rohstoffgewinnungsstätten und der zu sichernden Flächen über das Land. Hierdurch werden Transportwege minimiert und Emissionen durch den Verkehr vermieden. Eine Reduzierung der Zahl der Gewinnungsstätten soll durch die Regionalplanung aus Sicht des ISTE vermieden werden, um keine übermäßigen Beeinträchtigungen an wenigen Großstandorten entstehen zu lassen. Außerdem wird damit die Versorgungssicherheit erhöht, die angesichts zeitlich ausufernder Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zunehmender Zugriffsschwierigkeiten immer mehr in Frage gestellt ist.
Neuaufschlüsse sind nötig
Bestehende Abbaustätten sollen bis zur Neige abgebaut werden. Der Erweiterung ist gegenüber Neuaufschlüssen der Vorzug zu geben. Letztere sind aber für die Sicherstellung der Rohstoffversorgung zwingend erforderlich. Die Regionalpolitik muss dies erkennen und Gebiete hierfür vorsehen. Ziel sollte sein, jede nicht erweiterbare regionalbedeutsame Abbaustätte durch einen Neuaufschluss zu ersetzen. Diese Neuaufschlüsse sind an Standorten mit hoher Rohstoffmächtigkeit und -qualität mit möglichst geringen Nutzungskonflikten und geringen Abraummächtigkeiten zu errichten. Die Mitnutzung bestehender Werksinfrastruktur ist vorteilhaft, insbesondere auch von Schiffsverladeanlagen an Rhein und Neckar. Die Abbaustätten in Baden-Württemberg werden unter Berücksichtigung aller relevanten Schutzgüter optimiert. Schließlich sollen die Produkte entsprechend ihrer Qualität einer möglichst hochwertigen Verwendung zugeführt werden. Um in der Regionalplanung die tatsächlichen Schwierigkeiten in den Genehmigungsverfahren, beim Grunderwerb und beim Abbau selbst angemessen zu berücksichtigen, ist auf eine den wirtschaftlichen Erfordernissen angepasste Dimensionierung der Vorranggebiete durch Beachtung verschiedener Belange, wie sie im neuen Rohstoffkonzept des Landes ausgeführt sind, Wert zu legen.
Optimierung der Planungszeiträume der Rohstoffsicherung
Der ISTE befürwortet eine Festlegung der Abbaugebiete für einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren. Die Dauer des Planungsprozesses zur Rohstoffsicherung von regelmäßig einem Jahrzehnt, zuzüglich der zeitlich unkalkulierbaren Genehmigungsverfahren stehen in keinem Verhältnis mehr zu den bisherigen Zeiträumen. Folge ist derzeit nicht selten die weitgehende Einstellung der Gewinnungstätigkeit und damit die Gefährdung von Arbeitsplätzen und Unternehmen während der Regionalplanfortschreibungen aufgrund erschöpfter Vorräte und fehlender behördlicher Lösungsbereitschaft. Außerdem sollte eine über den zweiten Planungszeitraum hinausgehende lagerstättenbezogene Rohstoffsicherung in Betracht gezogen werden, um die Zugänglichkeit zu bauwürdigen Rohstoffvorkommen dauerhaft sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für Rohstoffe, für die sich eine Verknappung abzeichnet oder durch räumliche Entwicklungen ein späterer Abbau erschwert wird. Die Überplanung dieser Vorkommen durch bauliche, wasser- oder naturschutzrechtliche Vorhaben ist mit einer nachhaltigen Entwicklung nicht vereinbar.
Die Rohstoffwirtschaft leistet einen wesentlichen Beitrag für funktionierende regionale Wirtschaftskreisläufe und stellt insbesondere im ländlichen Raum dauerhaft Arbeitsplätze zur Verfügung. Der ISTE setzt sich intensiv dafür ein, dass diese Strukturen erhalten und gefördert werden und Baden-Württemberg seinen Baustoffbedarf weiterhin aus heimischen Lagerstätten decken kann.
Wissensvorsprung durch digitale Geodaten
Im Zuge von Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung ist der Zugriff auf raumbezogene Daten für Unternehmen essentiell. Das vom Bundesverband MIRO und den Landesrohstoffverbänden finanzierte und inzwischen bundeslandübergreifende Geoinformationssystem GisInfoService bietet ein komfortables Werkzeug, um relevante Geodaten rund um einen Abbaustandort darzustellen und auszuwerten.
In verschiedenen Erweiterungsvarianten (Grundstücks- und Genehmigungsmodul) wird die Kartenanwendung der Basis-Version mit einer Datenbank verknüpft, womit eine professionelle Verwaltung von Flurstücken, Vertrags- und Genehmigungsdaten sowie weiteren Flächeninformationen möglich ist.
Weitere Informationen unter www.GisInfoService.de
Rohstoffsicherung und Raumordnung – Entwicklungen und Aktivitäten
Ausschuss für Umwelt- und Rohstoffpolitik Zum Artikel
Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg - Konzept Zum Artikel
Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Zum Artikel
Regionalplanung zur Rohstoffsicherung Zum Artikel
GisInfoService Zum Artikel
Forderungen an die Politik Zum Artikel
Ausschuss für Umwelt- und Rohstoffpolitik
Der Ausschuss für Umwelt- und Rohstoffpolitik hat sich im Berichtszeitraum am 19. Oktober 2021 in Kirchheim u.T. und am 8. März 2022 in Form einer Videokonferenz getroffen und über die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltungshandeln und Projektarbeit ausgetauscht. In den Ausschuss sind über 30 Vertreter:innen aus allen Fachgruppen des ISTE gewählt, die in ihren Unternehmen für die Rohstoffsicherungs- und Umweltfragen verantwortlich sind. Sie beraten die Geschäftsstelle in praktischen Auswirkungen von Verordnungen und Gesetzesvorhaben.
Zentrale Themen waren in beiden Sitzungen gesetzliche Neuerungen auf Landes- und Bundesebene sowie verschieden Pläne und Konzepte auf Landes- und regionaler Ebene.
Steinbruch im Oberen Muschelkalk in der Region Heilbronn-Franken zur Herstellung von Splitten, Schotter, Gemischen und Brechsanden und Gesteinsmehlen
Steinbruch im Oberjura in der Region Ostwürttemberg für die Gewinnung von Zementrohstoffen (hier mit Blick auf die fortschreitende Sukzession der Renaturierungsbereiche)
Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg - Konzept
Rund vier Jahre nach der Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung einer „Rohstoffstrategie“ und eines umfangreichen Dialogprozesses hat die Landesregierung am 14.09.2021 das Konzept verabschiedet. Es trifft Aussagen und formuliert Maßnahmen zu folgenden Bereichen:
- Ressourceneffizienz, Recycling und Substitution
- Nachhaltige Sicherung der Rohstoffversorgung auch für zukünftige Generationen
- Nachhaltige und ressourcenschonende Rohstoffgewinnung
- Kooperation und Kommunikation
Infolge der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände vom Frühjahr/Sommer 2021 hat die Landesregierung dem Klimaschutz explizit noch mehr Raum im Konzept gegeben und die Gewinnung heimischer mineralischer Rohstoffe in diesem Kontext eingeordnet. Diese zusätzlichen Aussagen sind gut und richtig, da die Landesregierung ihre Verantwortung wahrnimmt, sich zur heimischen Rohstoffgewinnung, ihrer Schlüsselrolle und den damit verbundenen Vorteilen hinsichtlich Treibhausgasemissionen bekennt und entsprechend der Formulierung im Koalitionsvertrag die Baustoffindustrie und Bauwirtschaft auf dem Weg zur Klimaneutralität begleiten möchte.
Das Konzept „Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg“ folgt damit dem Rohstoffsicherungskonzept des Landes Baden-Württemberg Stufe 2 „Nachhaltige Rohstoffsicherung“ aus dem Jahr 2004 nach und ergänzt dieses um die aktuellen Belange.
Der ISTE hat sich im gesamten Entstehungsprozess des Konzeptes seit 2017 intensiv eingebracht.
Fortschreibung des Landesentwicklungsplans
Die Landesregierung ist bereits im Koalitionsvertrag übereingekommen, den Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2002 fortzuschreiben. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat hierfür die Arbeiten aufgenommen, um den Rahmen der räumlichen Entwicklung in Baden-Württemberg den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Zunächst wird hierfür eine Raumanalyse durchgeführt und der verbindliche Landesentwicklungsplan evaluiert.
Aus Sicht des ISTE kommt bei der Fortschreibung den Kapiteln Energieversorgung und Rohstoffsicherung eine zentrale Bedeutung zu, da die Verfügbarkeit von Rohstoffen und Energie Grundvoraussetzung für den Wohn- und Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg sind. Das Land muss alles daran setzen, eine unsichere, teure oder gar rationierte oder mangelnde Versorgung zu verhindern und der Branche mit ihren Unternehmen und Beschäftigten zeitgemäße Voraussetzungen zu schaffen.
Der ISTE hat hierzu schon verschiedene Gespräche geführt und wird sich im Fortschreibungsverfahren aktiv mit Vorschlägen zur Ausgestaltung der räumlichen Planung in Baden-Württemberg, insbesondere im Hinblick auf die Rohstoffgewinnung und -sicherung, aber auch auf die Versorgung der Steine- und Erdenindustrie mit Energie einbringen.
Regionalplanung zur Rohstoffsicherung
Den Regionalverbänden in Baden-Württemberg obliegt die gesetzliche Pflicht nach dem Raumordnungsgesetz, die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen. Sie übernehmen diese Aufgabe in Ermangelung einer Fachplanung für die meisten mineralischen Rohstoffe. Landesrechtliche Regelungen differenzieren dies weiter aus und ermöglichen die Festlegung von Gebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe für einen Zeitraum von 20 Jahren sowie von Gebieten zur Sicherung von Rohstoffen für die nachfolgenden 25 Jahre. Das neue Rohstoffkonzept gibt hierzu weitere Hinweise wie hiermit in künftigen Verfahren umzugehen ist.
Der ISTE wirkt in allen Regionen, die sich derzeit in Planungsverfahren befinden, darauf hin, dass ausreichend Gebiete festgelegt werden, um die für die Gesellschaft zu sichernden Rohstoffmengen tatsächlich gewinnen zu können und dass der Planungsauftrag der jeweiligen Regionalverbände erfüllt wird. Die Regionalpolitik muss sich vergegenwärtigen, dass die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen sind und keine Befugnis zur Mengensteuerung im Sinne einer planerischen Reduzierung von zu sichernden Rohstoffmengen besteht. In diesem Fall wäre ein Regionalplan nicht genehmigungsfähig und bedürfte einer erneuten Überarbeitung.
Der von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben mit großer Mehrheit am 25.06.2021 beschlossene Regionalplan liegt im Berichtszeitraum beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Genehmigung.
Die Region schreibt nun das Kapitel Energie fort, wobei sich der ISTE angesichts der vom Land beschlossenen Photovoltaikpflicht, der Bedeutung der Eigenstromversorgung für die Unternehmen sowie des Potentials von mit der Rohstoffgewinnung in Zusammenhang stehenden Flächen intensiv und konstruktiv einbringen wird.
Vollständige Nutzung einer Kieslagerstätte in der Region Bodensee-Oberschwaben durch Vertiefung mittels Nassabbau.
Die Offenlage zum Entwurf des Regionalplans Donau-Iller endete bereits im vorletzten Berichtszeitraum im Januar 2020. Inzwischen hat die Geschäftsstelle des Regionalverbands im Mai 2022 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen abgeschlossen und bereitet den zweiten Entwurf zur Anhörung vor.
Der ISTE hat neben zahlreichen, aber leider meist fruchtlosen Gesprächen, im Dezember 2021 dem Regionalverband eine aktualisierte Stellungnahme und Hinweise zur Verfügung gestellt, die die Entwicklung der vorangegangenen zwei Jahre abbilden und Eingang in die Planung finden müssen.
Angesichts fortschreitender Nutzung der Lagerstätten auf der einen Seite und einem sich immer weiter verzögernden Planungsverfahren ist absehbar, dass verschiedene Werke den Abbaubetrieb nicht nahtlos in den neuen Flächen fortführen werden können. Mit der nun vorliegenden Abwägung sind die in Aufstellung befindlichen Vorranggebiete als sonstige Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen und die Genehmigungsverfahren können zügig durchgeführt und zum Abschluss gebracht werden. Alle beteiligten öffentlichen Stellen sind zu einer konstruktiven Handhabung aufgerufen, um wirtschaftlichen Schaden von den betroffenen Unternehmen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abzuwenden und die Rohstoffversorgung in der Region sicherzustellen.
Dieses Verfahren zeigt einmal mehr, dass sich die Regionalplanung angesichts überzogener Detailschärfe und Maximalforderungen seitens der Fachplanungen, die den Blick für eine optimale gesamträumliche Entwicklung vermissen lassen, in einer „Komplexitätsfalle“ befindet. Hierdurch wird sowohl die gesamtgesellschaftliche Entwicklung mit ihren Grundbedürfnissen wie Wohnen, Arbeiten und Infrastruktur gehemmt, ohne dass im Gegenzug die ökologische Entwicklung einen Vorteil daraus hätte. Die Gesetzgebung auf gemeinschaftlicher, Bundes- und Landesebene ist aufgerufen, die Anforderungen offensiv und erheblich zu reduzieren. Die öffentlichen Stellen und Behörden sollen bestehende und entstehende Ermessensspielräume nutzen, um Vorhaben zu ermöglichen und dem Land Stillstand und Niedergang zu ersparen.
Grube in der Region Donau-Iller mit rißeiszeitlichen Kiesen und Sanden zur Herstellung von Splitten, Gemischen und Brechsanden für den Verkehrswegebau, für Baustoffe und als Betonzuschlag
Die Einleitung einer Fortschreibung der Rohstoffsicherung wird von Seiten des Regionalverbands in zwei Jahren gesehen. Das LGRB führt derzeit die Arbeiten an der Karte mineralischer Rohstoffe im Regionsgebiet weiter.
Der von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee am 27.04.2021 beschlossene Teilregionalplan zur Rohstoffsicherung liegt im Berichtszeitraum beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Genehmigung.
Ob der Plan angesichts der - im Vorjahresbericht dargelegten - zu gering dimensionierten Vorranggebiete für den Abbau bei den Lockergesteinen vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen genehmigt werden kann, ist weiterhin offen.
Anlagenteile eines Kalkwerks im Oberjura in der Region Hochrhein-Bodensee zur Herstellung von gebrannten und ungebrannten Kalkprodukten
Der ISTE hat am 26.05.2021 seine Stellungnahme im Rahmen der ersten Offenlage der Gesamtfortschreibung des Regionalplans (ohne Lockergesteine) dem Regionalverband übermittelt. Diese war insbesondere aufgrund der völlig unzureichenden Rohstoffsicherung im Bereich der Zementrohstoffe sowie der Festlegung von Gebieten zur Sicherung von Wasservorkommen im Bereich von Baggerseen dringend geboten.
Mit dem Regionalverband hat sich daraufhin ein sachlicher Austausch zur Rohstoffsicherung und den Gebieten zur Sicherung von Wasservorkommen ergeben – allerdings ohne dass sich bisher eine zufriedenstellende Lösung abzeichnet.
Die Erarbeitung des zweiten Entwurfs läuft derzeit, wobei Verbesserungen im Bereich der Festlegung von Abbaugebieten für Zementrohstoffe angekündigt wurden. Der Dialog mit dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein muss angesichts der Bedeutung der betroffenen Steinbrüche und Baggerseen für die Versorgung mit mineralischen Rohstoffen fortgeführt werden, auf dass sich das inzwischen einsetzende Bewusstsein für eine heimische Versorgung auch im Handeln von Verwaltung und Regionalpolitik niederschlägt.
Der Regionalverband hat am 25.05.2021 im Planungsausschuss die aktualisierte Gebietskulisse zur Rohstoffsicherung im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Regionalplans vorgestellt. Im Nordschwarzwald wird landesweit erstmals der im Konzept „Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe“ und in der einschlägigen Verwaltungsvorschrift festgelegte Bemessungszeitraum von 20 + 25 Jahren zugrunde gelegt und einer langfristigen Sicherung der Rohstoffe Rechnung getragen. Derzeit wird der Umweltbericht für die Planung erarbeitet.
Die Verbandsversammlung hat am 03.12.2021 das Beteiligungsverfahren für die Gesamtfortschreibung des Regionalplans, jedoch ohne Rohstoffsicherung, eingeleitet. Von einer Überarbeitung der Rohstoffsicherung konnte in diesem Verfahren abgesehen werden, da im Sommer 2020 ein Regionalplanänderungsverfahren für mehrere rohstoffgewinnende Betriebe verbindlich wurde. Eine Teilfortschreibung der Gebiete für den Abbau und zur Sicherung von Rohstoffen muss sodann im Anschluss an die Gesamtfortschreibung erfolgen.
Der ISTE hat dennoch die Festlegungen und Darstellungen des Regionalplanentwurfs geprüft und sich gegen den pauschalen Ausschluss der Rohstoffgewinnung innerhalb einzelner Gebietsfestlegungen ausgesprochen, um eine Gleichbehandlung mit anderen privilegierten Außenbereichsnutzungen zu erreichen.
Am 30.03.2022 hat die Regionalversammlung die Einleitung des Beteiligungsverfahrens für die Regionalplanänderung zu drei Standorten in der Region beschlossen. Der ISTE wird den vorliegenden Entwurf intensiv prüfen und sich in einer Stellungnahme fristgerecht positionieren.
Mit der Änderung könnten die betroffenen Schotterwerke im Großraum Stuttgart ihren Fortbestand sichern und zur Versorgungssicherheit beitragen. Da die Region Stuttgart ihren Rohstoffbedarf nur zu vierzig Prozent selbst deckt, ist es unerlässlich, bestehende Standorte weiterzuentwickeln und perspektivisch Neuaufschlüsse zu planen, um diesen Anteil nicht noch weiter absinken zu lassen.
GisInfoService
Vor sechzehn Jahren wurde für Unternehmen der Steine- und Erdenindustrie das Online-Geoinformationssystem GisInfoService ins Leben gerufen, das relevante Geodaten in übersichtlicher Form für Informations- und Planungszwecke zur Verfügung stellt. GisInfoService wird von den Landesverbänden der Rohstoffindustrie (ABBM, BIV, ISTE, VERO und VSE) sowie dem Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO) gefördert und mitfinanziert und kann von allen Verbandsmitgliedern in seiner Basis-Version kostenfrei genutzt werden. Es bietet ein Instrument zur Darstellung und Auswertung von Geodaten unterschiedlicher Themengebiete und ermöglicht das Erstellen von georeferenzierten und gedruckten Karten – bei Bedarf auch mit selbst angefertigten eingefügten Zeichnungen – ohne spezielle Vorkenntnisse.
Im Mai 2022 wurde nun unsere neue, bundeslandübergreifende Basis-Version von GisInfoService freigeschaltet.
Die neue, länderübergreifende GisInfoService Basis-Variante basiert auf einer „Software as a Service" der Firma DOHMEN, HERZOG & Partner GmbH. In ihr werden zukünftig alle für die Rohstoffbranche relevanten kostenfreien Geodatendienste den registrierten Nutzer:innen bundesweit zur Verfügung gestellt. Lediglich die kostenpflichtigen Geodaten sind den Mitgliedern des entsprechenden finanzierenden Landesverbands vorenthalten. Die Nutzenden können individuell festlegen, welche Geodaten (aus welchen Bundesländern sowie aus welchen Themenfeldern) ihnen zur Darstellung angeboten werden. Diese Auswahl lässt sich jederzeit neu konfigurieren.
Mit einem neuen Zeichenwerkzeug kann bei Bedarf mit mehreren Ebenen gearbeitet werden, Kartenausschnitte für den internen Gebrauch können wie bisher gedruckt oder als (georeferenzierte) Grafik exportiert werden.
Über die Homepage von GisInfoService können Sie sich für die Nutzung der Basis-Version registrieren lassen. Hier finden Sie auch Informationen zur Handhabung der neuen Basis-Version, zu Online-Tutorials oder bei zeitweisen Ausfällen von Geodatendiensten.
Da GisInfoService vom Austausch mit den Nutzer:innen lebt und ständig weiterentwickelt wird, sind wir natürlich sehr an Ihrem Feedback sowie an konstruktiver Kritik interessiert. Zögern Sie bitte nicht, damit auf uns zuzukommen!
Mit Jahresbeginn 2022 haben fast alle Grundstücksmodulkunden die Software auf das neue System der Firma DOHMEN, HERZOG & Partner umgestellt. Weitere Nutzer sind hinzugekommen.
Die in den letzten 20 Jahren ständig weiterentwickelte Software bietet eine professionelle Möglichkeit zur Liegenschaftsverwaltung, ebenso zur Verwaltung von Kauf- oder Pachtverträgen, Genehmigungen und Werken. Informieren Sie sich auf der Homepage von GisInfoService oder kommen Sie einfach auf uns zu
Arbeitskreis GisInfoService Grundstücksmodul
Am 29. März 2022 fand in Esslingen wieder eine Präsenz-Sitzung des Arbeitskreises GisInfoService Grundstücksmodul statt. In ihr wurde Dr. Theo Roppelt als bisheriger Vorsitzender des Arbeitskreises in den Ruhestand verabschiedet. Neuer Vorsitzender des Arbeitskreises ist Dr. Markus Schauer (SCHWENK Zement GmbH & Co. KG, Ulm), die Stellvertretung übernimmt Dr. Regina Ettenhuber (Rohrdorfer Sand und Kies GmbH, Rohrdorf).
Im Arbeitskreis GisInfoService Grundstücksmodul werden aktuelle Themen diskutiert, er dient als Plattform für den Austausch unter den Nutzer:innen und zum Äußern von Verbesserungswünschen.
Forderungen an die Politik
- Die Rohstoffsicherung als hoheitliche Aufgabe der Daseinsvorsorge muss so gestaltet werden, dass eine dauerhafte Rohstoffsicherung auf allen Ebenen gegeben ist. Die Rohstoffsicherung und -gewinnung bedarf durch die Ortsgebundenheit der Vorkommen eines besonderen Schutzes und muss unabhängig von prognostizierten Fördermengen erfolgen.
- Zur Gewährleistung von Planungs- und Investitionssicherheit sowie zum Ressourcenschutz müssen Abbaugebiete für 25 Jahre und Sicherungsgebiete zeitlich unabhängig und lagerstättenbezogen dimensioniert werden.
- Bewusstseinsschaffung und Erhöhung der Akzeptanz der im öffentlichen Interesse stehenden Rohstoffsicherung durch Politik, Wirtschaft und Verwaltung bei der Bevölkerung
- Durchsetzung der gesetzlichen Aufgabe der Rohstoffsicherung im öffentlichen Interesse gegenüber Individualinteressen
- Einheitliche Anwendung bundesgesetzlicher Regelungen, z.B. Bundesimmissionsschutzgesetz, bei den Genehmigungsbehörden
- Beschleunigung und Verschlankung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch Reduzierung der Untersuchungsumfänge auf tatsächlich entscheidungsrelevante Belange und Nutzung von Ermessensspielräumen sowie zielgerichteter Personaleinsatz zur Beurteilung und Ermöglichung von Vorhaben der Industrie
- Förderung der dezentralen und verbrauchsnahen Rohstoffgewinnung