Jahresbericht (2022) durchsuchen:  


Wirtschaftspolitik – Entwicklungen und Aktivitäten

Konjunktur Baden-Württemberg   Zum Artikel

Hauptverband Bauindustrie   Zum Artikel

Wohnungsbaupolitik   Zum Artikel

Energiepolitik   Zum Artikel

Floating PV   Zum Artikel

Preiserhöhungen und Unterbrechungen in den Lieferketten der Steine- und Erdenindustrie vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Konjunktur Baden-Württemberg

Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg im Gesamtjahr 2021 um 3,4 %. Nach einem massiven Einbruch im Vorjahr kam es in diesem Jahr zu einem Anstieg im 2. Quartal um 13,3 % Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal. Deutlich ausgeglichener verlief das Jahr auch im 3. Quartal mit einem saison- und arbeitstäglich bereinigten Anstieg von 0,5 % im Vergleich zum Vorquartal. Die anschließende Erholung im 3. Quartal betrug 10,3 % im Vergleich zum Vorquartal. Zum Jahresende erholte sich die Wirtschaft mit einem Plus von 1,2 im Vergleich zum Vorquartal weiter.

Der L-Bank-Geschäftsklimaindex stabilisierte sich im ersten Quartal 2021, bevor er im März aufgrund des Ukraine-Krieges wieder stark sank. Bei einem Prognosehorizont bis August 2022 deutet er auf eine Abnahme der Wirtschaftsleistung hin.

Der Index der Verbraucherpreise lag im Mai 2022 um insgesamt 7,4 % über dem Niveau im Mai 2021. Eine so hohe Zunahme gab es zuletzt im Jahr 1993. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2020 lag der Verbraucherpreisindex im Jahr 2021 3 % höher. Eine wesentliche Ursache für die Teuerung im aktuellen Beobachtungszeitraum lag in den deutlich gestiegenen Energiepreisen.

 

Konjunktur Bauwirtschaft

Im Corona-Jahr 2021 verzeichnete die Baubranche im Land laut der Bauwirtschaft Baden-Württemberg eine heterogene Entwicklung. Insgesamt erwirtschaftete die Baubranche im Jahr 2021 knapp 14,5 Mrd. Euro, verglichen zum Vorjahr ergab sich somit ein leichtes Umsatzplus von 0,6 %. Preisbereinigt liegen die Umsätze jedoch deutlich im Minus, da die Preissteigerung im Jahresdurchschnitt bei 8 % lag. Besonders im Bereich des öffentlichen Hochbaus (-5,5%) und des Wohnungsbaus (-1,4 %) konnte jeweils das größte Minus festgestellt werden – beides Bereiche, die im Vorjahr noch zu den Sparten mit den größten Zuwächsen zählten. Das größte Umsatzplus war im Wirtschaftsbau mit 3,1 % zu verzeichnen. Ein weiteres leichtes Plus verbuchte der Straßenbau (Quelle: Bauwirtschaft BW Bilanz 2021).

Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V (bbs) fasste die Bauinvestitionen bundesweit folgendermaßen zusammen: „Die Bauinvestitionen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – von 2016 bis 2020 um durchschnittlich 2,7% pro Jahr. Dabei war auch 2020, trotz der pandemiebedingten Verwerfungen, ein Zuwachs von 2,3% zu verzeichnen; allerdings dürfte sich die Wachstumsdynamik durch Nachfrageveränderungen etwa im Wirtschaftsbau nun kurzfristig reduzieren. Dennoch ist der Aufwärtstrend im Bau angesichts der erheblichen baupolitischen Herausforderungen, etwa im Hinblick auf den Wohnungsmangel in Großstädten und die notwendige Erneuerung der öffentlichen Infrastruktur, alles in allem weiterhin intakt.“ Jedoch stellt der Verband eine immer schwächere Korrelation zwischen Baukonjunktur und Baustoffnachfrage fest. Dies sei auf „geringere Materialintensitäten im Bau zurückzuführen“. (QUELLE: JAHRESBERICHT BBS)

Die Auftragslage war mit einem Plus von 24,4 % deutlich höher als im Vorjahr – und das über alle Bausparten hinweg. Besonders im Bereich des öffentlichen Baus (+23,9%) und des Wirtschaftsbaus (+34,7 %) konnte jeweils ein größerer Zuwachs festgestellt werden. Beim Wohnungsbau gab es ein Plus von 6,5 % im Vergleich zum Vorjahr.

Vor allem der Ukraine-Krieg beeinflusst immer mehr die Baukonjunktur, laut der Bauwirtschaft BW: „Als größtes Problem für ihre Bautätigkeit bezeichnen 82 % der Firmen die aktuellen Lieferschwierigkeiten bei Baumaterial. Vor allem Stahlprodukte, aber auch Kunststoffe, Bauholz und Bitumen sind derzeit nur eingeschränkt verfügbar. 98 % der Betriebe melden erheblich gestiegene Preise insbesondere für Stahl, Bitumen und Holz. Auch massiv gestiegene Dieselpreise machen den Unternehmen zu schaffen. Mehr als vier Fünftel der Mitgliedsbetriebe gehen davon aus, dass die Einkaufspreise in den kommenden Monaten weiter ansteigen werden.[KM1] “ Dadurch fürchteten zahlreiche Bauunternehmen Stornierungen von Aufträgen, so der Verband.

Für das restliche Jahr 2022 ist der bbs (Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V.) in seiner Prognose verhalten. So geht er davon aus, dass die hohen Energiepreise und die Versorgungsunsicherheit belastend wirken werden. Vor allem Lieferengpässe bei Baumaterialien wie Stahl und Bitumen würden die Zuversicht bremsen. „Zusätzlich verschlechtern sich die Finanzierungsbedingungen. Insofern dürfte sich die Baustoff-Steine-Erden-Produktion 2022 in Abhängigkeit vom weiteren Krisenverlauf maximal auf dem Niveau des Vorjahres bewegen.“ (QUELLE: Konjunkturspiegel Quartal I. 2022, bbs).

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Hauptverband Bauindustrie

Das deutsche Bauhauptgewerbe verzeichnet Schwierigkeiten für Bauunternehmen aufgrund der enorm gestiegenen Rohstoffpreise. So lagen die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im Mai 2022 um 22,6 % höher als noch im Mai 2021. Vor allem bei öffentlichen Auftraggebern führe das zu schwierigen Verhandlungen, wenn über die Kostenbeteiligung gesprochen werde, so der Verband. Daher bräuchte es eine faire Neugestaltung der Regelungen des Bundes, sich an den Mehrkosten zu beteiligen.

Aufgrund der enorm gestiegenen Rohstoffpreise zieht das Bauhauptgewerbe auch ein gespaltenes Fazit: Die Auftragslage sei mit einem Auftragsbestand von 64,3 Milliarden Euro so hoch wie noch nie, die Unternehmen des Bauhauptgewerbes meldeten jedoch ein kalenderbereinigtes Minus von 4,4 %. Laut dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. befürchtet daher auch das Bauhauptgewerbe Auftragsstornierungen: Schon im Januar 2022 sei die Auftragslage um 10,8 % im Vergleich zum Vormonat zurückgegangen.

Vor dem Ukraine-Krieg hatte der Verband in Bezug auf das Jahr 2021 sowie 2022 noch positive Entwicklungen vermeldet: „Die Bauunternehmen konnten sich zum Jahresende 2021 noch über einen warmen Auftragsregen freuen. Sie meldeten für den Dezember im Vormonatsvergleich ein reales Orderplus von 24,1 Prozent zum Vorjahresmonat von 12,2 Prozent. Das Gesamtjahr schließt damit mit einem Plus von real 2,3 Prozent, nominal von 9,4 Prozent. Für das laufende Jahr sei der Verband aber optimistischer, schließlich habe die Öffentliche Hand im Dezember 2021 noch etliche Aufträge (nominal + 28,6 Prozent) vergeben, der Auftragseingang läge damit für das Gesamtjahr nominal endlich im Plus (+ 2,7 Prozent)."

Baustoffindustrie

Die Baustoff-, Steine- und Erdenindustrie gewinnt in Deutschland jährlich rund 550 Mio. Tonnen mineralische Rohstoffe. Bezogen auf die Menge entfällt damit der mit Abstand größte Anteil der gewonnenen Rohstoffe auf Steine und Erden. So kann der weit überwiegende Teil des heimischen Steine- und Erden-Bedarfs abgedeckt werden – im Gegensatz etwa zu Energierohstoffen und Erzen, die eingeführt werden müssen.

In Baden-Württemberg beträgt die Fördermenge ca. 90 bis 110 Mio. Tonnen pro Jahr. Seit dem Ende der Wirtschaftskrise 2009 hat sich die Baustoffnachfrage stabilisiert; die Produktion steigt seit einigen Jahren tendenziell leicht an. Gleichwohl hat sich die Baustoffnachfrage teilweise von der Bautätigkeit entkoppelt: Die Bauinvestitionen haben seit ca. 2010 in der Summe deutlich stärker zugenommen als die Baustoffproduktion. Diese Diskrepanz ist u. a. auf die steigende Bedeutung der weniger materialintensiven Erhaltungsinvestitionen im Tiefbau sowie den höheren Anteil der technischen Gebäudeausrüstung an den Baukosten zurückzuführen, mit dem der Anteil des Steine-Erden intensiven Rohbaus sinkt.

 

Baunachfrage im Land

Die Baunachfrage im Land ist weiterhin auf hohem Niveau. Jedoch fürchten viele Bauunternehmen Auftragsstornierungen aufgrund der stark gestiegenen Rohstoffpreise. „Auch im kommunalen Bereich sehen viele Baufirmen die Gefahr, dass wegen der explodierenden Materialpreise bestehende Aufträge storniert und Investitionen zurückgefahren werden.", so die Bauwirtschaft Baden-Württemberg.

Die eigentlich positiven Zahlen – zum Beispiel für den Februar 2022 – relativieren sich durch die massiven Lieferschwierigkeiten: „Demnach stieg der Umsatz im baden-württembergischen Bauhauptgewerbe im zweiten Monat dieses Jahres zwar um 8,8 %, die Auftragseingänge nahmen sogar um 18,3 % zu." Das würde jedoch wenig nutzen, wenn die Rohstoffe nicht zu bekommen wären, so der Verband.

Die Entwicklungen sind damit zweischneidig: Die baden-württembergische Bauwirtschaft verzeichnet laut dem Verband im ersten Quartal dieses Jahres zweistellige Zuwächse bei den Auftragseingängen – mit Ausnahme des Wirtschaftshochbaus. „Über alle Bausparten hinweg stieg die Nachfrage im März um 23,1 %. Bei den Umsätzen gab es im selben Monat ein Plus von 8,9 %. Lediglich der öffentliche Hochbau sowie der sonstige Tiefbau rutschten umsatzmäßig ins Minus."

Nach den Ergebnissen der Bautätigkeitsstatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg wurden von Januar bis März 2022 10.648 Baufreigaben für Neubauwohnungen, 275 Wohnungen in Nichtwohngebäuden sowie 1.477 Bestandswohnungen, bei denen Umbaumaßnahmen erfolgen, erteilt. Das ist ein Minus von 18 Prozent zum Vergleichszeitraum des Vorjahres.  

Der Baupreis ist im ersten Quartal 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum angestiegen. Bei Wohngebäuden insgesamt um 14,1 % – im Vergleich zu 2,3 % im Vorjahr. Der Preis beim Straßenbau stieg um 5,6 % (Vorjahr: 0,3 %).

 

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Wohnungsbaupolitik

Schnell ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, bleibt auch dieses Jahr eine der zentralen Herausforderungen für Politik und Gesellschaft. Denn der Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg ist immer noch stark angespannt. Im Jahr 2021wurden etwas weniger Wohnungen gebaut als noch im Vorjahr. So lag die Zahl der Baufertigstellungen bei 36.752 – ein Rückgang von 1,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der Baugenehmigungen stieg indes um 8 % – was zeigt, dass die Nachfrage immer noch ungebrochen ist.

Die Prognosen für 2022 sind weiterhin ungewiss: Zu unsicher ist die Situation in Folge des Ukrainekrieges und der damit verbundenen Rohstoffknappheit. Die Bauwirtschaft zeigt sich dennoch leicht optimistisch: „Wir brauchen nun mal dringend mehr Wohnungen, vor allem im sozialen Wohnungsbau. Die Flüchtlingswellen aus dem Osten verstärken das Problem. 50.000 neue Wohneinheiten sollen laut Vorgabe des Bundesbauministeriums in Baden-Württemberg pro Jahr entstehen. Da müssen unsere Baubetriebe sicher noch eine Schippe drauflegen. Aber das können wir leisten. Solange es zu keinem kompletten Stopp bei der Materialzufuhr kommt, wird weitergebaut“, so Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg, Thomas Möller.

Der ISTE möchte sich daher am Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“ beteiligen, den die Landesregierung initiiert. Hier wird ein landesweites Netzwerk zusammengebracht, um Antworten auf die zentralen Fragen zu finden. Zum Beispiel: Wie können wir bezahlbaren Wohnraum schaffen und gleichzeitig das Klima schützen? Hier müssen auch die zum Bauen benötigten Materialien besprochen werden – und deren regionale und ressourcenschonende Gewinnung sowie Verwendung.

Da ohne die Steine- und Erdenindustrie keine bezahlbaren Wohnungen und Häuser, öffentliche Einrichtungen sowie eine leistungsfähige Infrastruktur gebaut werden können, möchte sich der ISTE gezielt in diesen Dialog einbringen.

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Energiepolitik

Der ISTE vertritt seine Mitglieder auch in der Energiepolitik. Dieses Feld, das nicht nur in unserer Branche ganz besonderer Aufmerksamkeit bedarf, bearbeitet der ISTE nicht selbst. Vielmehr werden die Interessen der Steine- und Erdenindustrie in der Energiepolitik durch Fachleute im Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. vertreten und im Land durch die Kolleg:innen des Landesverbands der Baden-Württembergischen Industrie e.V.

Für die Energieberatung und Auskunft in einzelnen Fragen stellt der ISTE für die Mitglieder auf Wunsch Kontakte zu Fachleuten aus seinem Netzwerk her.

 

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Floating PV

Deutschland muss seine Geschwindigkeit beim Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich erhöhen. Ein Baustein sind schwimmende Photovoltaik-Anlagen auf Baggerseen. Eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE in Freiburg hat ergeben, dass im Land zahlreiche Baggerseen für schwimmende PV-Anlagen besonders geeignet sind.

Deutschland muss seine Geschwindigkeit beim Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich erhöhen. Ein Baustein sind schwimmende Photovoltaik-Anlagen auf Baggerseen. Eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE in Freiburg hat ergeben, dass im Land zahlreiche Baggerseen für schwimmende PV-Anlagen besonders geeignet sind. Auf der Fläche von zusammengerechnet 2000 Hektar in Baden-Württemberg könnte rund ein Gigawatt Strom erzeugt werden. Das würde der Leistung eines Kohle-Kraftwerks entsprechen. Um das Potenzial von schwimmenden PV-Anlagen auszuschöpfen, braucht es vereinte Kraftanstrengung.

Die Unternehmen der Steine- und Erdenindustrie sind bereit sehr viel mehr zu leisten als die Bundespolitik es zulässt. Die Bundesregierung hat im Rahmen des sogenannten Osterpakets die Rahmenbedingungen für schwimmende PV-Anlage auf Seen massiv gestört, dabei schwimmende PV-Anlagen auf 15 Prozent der Seefläche beschränkt und 40 Meter Abstand zum Ufer festgelegt. Diese Beschränkungen sind zu starr und restriktiv. Denn sie führen dazu, dass das tatsächliche Potenzial von relativ konfliktarmen PV-Anlagen auf Baggerseen deutlich unter dem Leistbaren und für die Energieversorgung Notwendigem bleibt. Vor dem Hintergrund, dass Baden-Württemberg topologisch wenig erneuerbare Energien aus Windkraft ziehen kann, hat das einen großen Einschnitt im Energiewendevorhaben zur Folge.

Daneben stoßen die ISTE-Mitgliedsunternehmen bei der Zulassung von schwimmende PV-Anlagen auf große Hindernisse, da es kein einheitliches Vorgehen für die Genehmigungsverfahren gibt. Ein entsprechender Leitfaden der Verwaltung wäre dringend erforderlich und seitens der Wirtschaft gewünscht. Der ISTE wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen angepasst und die Genehmigungsverfahren standardisiert werden.

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Preiserhöhungen und Unterbrechungen in den Lieferketten der Steine- und Erdenindustrie vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges

Der ISTE hat gemeinsam mit dem Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V., dem Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie e.V. und den Landesverbänden BIV, UVMB, vero, VBS und VSE ein Gutachten zu den rechtlichen Möglichkeiten zur Anpassung von Verträgen angesichts steigender Kosten sowie zur künftigen Vertragsgestaltung vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges beauftragt. Das Gutachten wurde von Rechtsanwalt Dr. Ralf Müller-Feldhammer (DRES. HICKER · HAMMER · MÜLLER-FELDHAMMER Rechtsanwälte und Steuerberater) erarbeitet.

Am 07.04.2022 wurde von den beteiligten Verbänden die digitale Informationsveranstaltung „Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für Verträge vor dem Hintergrund der aktuellen ökonomischen Entwicklungen“ organisiert, in der RA Dr. Ralf Müller-Feldhammer sowohl sein Gutachten präsentierte wie auch auf Fragen der Teilnehmenden einging.

Dem Gutachten können die Empfehlungen entnommen werden, in künftige Verträge eine sogenannte „Preiselementeklausel“ sowie eine „Höhere Gewalt Klausel“ aufzunehmen. Formulierungsvorschläge dazu sind im Gutachten enthalten. Sofern in bereits abgeschlossenen Verträgen solche Regelungen nicht enthalten sind, ist eine Vertragsanpassung bzw. -aufhebung über das Rechtsinstitut Wegfall der Geschäftsgrundlage möglich, was jedoch immer im Einzelfall zu bewerten ist.

Das Gutachten mit dem Titel „Preiserhöhungen und Unterbrechungen in den Lieferketten der Steine- und Erdenindustrie – Gesetzliche Regelungen und vertragliche Gestaltungen vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges“ sowie eine Aufzeichnung der digitalen Informationsveranstaltung vom 07.04.2022 sind für ISTE-Mitglieder im internen Mitgliederbereich abrufbar.

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Forderungen an die Politik
Verkehrspolitik
  • Investitionshochlauf weiterführen sowie Überschüsse aus öffentlichen Haushalten verstärkt in Investitionen fließen lassen
  • Planungsbeschleunigung voranbringen
  • Nutzerfinanzierung ausbauen
  • Bereitstellung und Verstetigung der Mittel zum Bau der wichtigen Projekte des Bundesverkehrswegeplans (A 8 Albaufstieg, A 6 bis zur Landesgrenze)
  • Erhöhung der Planungsmittel an die Länder durch den Bund
  • Erprobung von innovativen Fahrzeugkonzepten in der Baustoffindustrie (5-Achser mit 40 Tonnen)
  • Engagement der Landesregierung in Berlin für alle Verkehrsträger
  • Erhöhung der Planungs- und Projektmanagementkapazitäten in der Straßenbauverwaltung
  • Bereitstellung ausreichender Mittel für die Sanierung von Brücken im Zuge der Sanierung von Landesstraßen
Wohnungsbaupolitik
  • Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren durch eine Verbesserung der Personaldecke in den Behörden sowie die konsequentere Einführung digitalisierter Prozesse und die Einrichtung eines Investitionsfonds, der die Umsetzung bereits genehmigter Bauvorhaben sicherstellt und einen temporären Einbruch der öffentlichen Bauinvestitionen von Bund, Ländern und Kommunen wirksam verhindert
  • Erhöhung der Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau auf mindestens 3 Mrd. Euro pro Jahr und anteilige Absicherung durch Bund und Länder
  • Dauerhafte Verbesserung der Abschreibungsbedingungen im Mietwohnungsbau durch die sachgerechte Anhebung der AfA von 2 % auf 3 % sowie die Schaffung eines weiteren Förderinstruments für vom Wohnungsmangel betroffene Regionen
  • Dauerhafte Stärkung des selbstgenutzten Wohneigentums durch die schnelle Umsetzung der im Koalitionsvertrag enthaltenen Bürgschaftsprogramme und der vorgesehenen Einführung eines Grunderwerbsteuer-Freibetrags für den Ersterwerb von neugebautem selbstgenutztem Wohneigentum.
  • Verbesserung der Förderung energetischer Sanierungen beispielsweise durch die Ausweitung auf vermietete Wohngebäude oder verbesserte Zuschussregelungen sowie die Berücksichtigung von Ersatzneubau, wenn dieser nachweislich die ressourceneffizientere und wirtschaftlichere Alternative zur Modernisierung ist
  • Absenkung der Grunderwerbssteuer von bisher 5 % vor allen Dingen für den Grunderwerb eigengenutzter Immobilien zur Stärkung der Eigentumsquote im Land Baden-Württemberg
  • Beendigung der einseitigen Förderung und Marketing für den Baustoff Holz durch die Landesregierung.
Energiepolitik
  • Energiewende bezahlbar gestalten
  • Keine nationalen Alleingänge beim Klimaschutz
  • Industrielle Basis sichern
  • Kosteneffiziente Umsetzung der Energiewende
  • Gewährleistung der Versorgungssicherhei
  • Wettbewerbsfähige Ausgestaltung der Energiebesteuerung, des Emissionshandels und des EEG
  • Investitionsfreundliche Regelungen zur Förderung des energieeffizienten Bauens und Wohnens

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Tarifpolitik und Arbeitsrecht – Entwicklungen und Aktivitäten

Tarifverhandlungen und Tarifabschluss 2021/2022   Zum Artikel

Neuaufnahme Rahmentarifvertrags-Verhandlungen   Zum Artikel

Beratung in der Coronakrise   Zum Artikel

Einzelberatung, Prozessvertretung und Mediation   Zum Artikel

Veranstaltungen   Zum Artikel

Arbeitskreis Personal   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Tarifverhandlungen und Tarifabschluss 2021/2022
Zweijahresabschluss nach der vierten Verhandlungsrunde: aktuell 2,5 % mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung ab 1. Juni 2022
 

Am Abend des 29. Juni 2021 konnte in der vierten Verhandlungsrunde unter der Verhandlungsführung von Martin Kronimus nach intensiven Verhandlungen ein Tarifabschluss über Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen erzielt werden.

Vorausgegangen waren ungewöhnlich langwierige Verhandlungen. Die Tarifverhandlungen konnten auch im Jahr 2021 erneut nur unter sehr erschwerten Bedingungen geführt werden, da größere Versammlungen nicht möglich waren. Dennoch wurden alle Verhandlungsrunden in Präsenz und wie im vergangenen Jahr mit 7 + 7 Teilnehmer:innen durchgeführt. Damit war das zweite Jahr in Folge die Verhandlung ausschließlich der ständigen Tarifkommission übertragen, die allerdings in der Geschäftsordnung des Sozialpolitischen Ausschusses bereits seit jeher vorgesehen ist, um die Handlungsfähigkeit jederzeit zu gewährleisten. Die Konkretisierung der Verhandlungsziele erfolgte im Vorfeld und begleitend in mehreren Videokonferenzen des SPA.

In den vergangenen Jahren konnte sich die Steine- und Erdenindustrie trotz der Corona-Krise auf eine nahezu ungebrochene Bautätigkeit stützen, was auf Seiten der Belegschaften und der IG BAU-Vertreter:innen zu einer hohen Erwartungshaltung geführt hat. Die IG BAU hielt noch bis zum Beginn der dritten Verhandlungsrunde an der Forderung nach Erhöhung der Entgelte um 5,2 % fest, forderte für Baden-Württemberg eine deutlich höhere Entgeltsteigerung als in anderen Tarifgebieten. Begleitet wurden die Verhandlungen durch mehrere Warnstreikaktionen in den Betrieben.

Erst in der vierten Verhandlungsrunde in Esslingen wurde schließlich die Einigung möglich, und es konnte eine Tarifvereinbarung getroffen werden mit folgenden Eckpunkten:

Die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01. Juni 2021 um linear 2,65 % angehoben, sowie ab dem 1. Juni 2022 um linear 2,5 %.

Darüber hinaus wurde vereinbart, die bestehende Regelung zur Leiharbeit fortzuschreiben. Die bestehende Übernahmeregelung für Azubis wird ersetzt durch eine Zusage zur Übernahme nach erfolgreichem Abschluss bei persönlicher und fachlicher Eignung.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und kann erstmals zum 31.05.2023 gekündigt werden. Die Tarifparteien vereinbarten ergänzend, die Verhandlungen über eine Modernisierung der Entgeltstrukturen zeitnah wieder aufzunehmen.

Für die ständige Verhandlungskommission des ISTE war bei diesem Abschluss die Planungssicherheit des zweijährigen Abschlusses von besonderer Bedeutung, den die IG BAU Kommission für Baden-Württemberg lange Zeit abgelehnt hat. Die Höhe der finanziellen Belastung konnte dennoch im Rahmen des tarifpolitischen Umfelds gehalten werden.

 Carsten Burckhardt (Bundesvorstandsmitglied, IG BAU) und Martin Kronimus (Verhandlungsführer und SPA-Vorsitzender, ISTE) besiegeln den hart errungenen Abschluss.

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Neuaufnahme Rahmentarifvertrags-Verhandlungen
ENTGELTSTRUKTUREN IN DER STEINE- UND ERDENINDUSTRIE
 
Im März 2022 konnten die Verhandlungen mit konstruktiven Ansätzen für eine moderne Entgeltstruktur neu aufgenommen werden.
 

In einer Umfrage unter den ISTE-Mitgliedern zur Lohnstruktur hat sich bestätigt, dass die tariflichen Entgelte im Bereich einfacher Tätigkeiten nicht nur im Vergleich zu anderen Branchen wie dem Reinigungsgewerbe spürbar zu hoch sind, sondern auch innerhalb der Steine- und Erdenindustrie nicht mehr das Maß der üblichen Vergütung darstellen. Dasselbe gilt auch für die tariflichen Entgelte für Kraftfahrer. Zugleich bietet die aktuelle Lohnstruktur vielfach nicht den benötigten Differenzierungsspielraum, um die Tätigkeiten der Mitarbeiter entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen, Qualifikation und Leistung einer angemessenen, tarifvertraglichen Einstufung zuzuordnen.

Dabei sind nach wie vor immerhin 10 % der gewerblichen Arbeitnehmer:innen über alle Fachgruppen hinweg als Helfende mit einfachen Arbeiten beschäftigt. In der Betonfertigteilindustrie sind es mit 20 % erwartungsgemäß die meisten. Die Kraftfahrer:innen machen über alle Fachgruppen sogar 16 % der gewerblich Beschäftigten aus, in der Transportbetonindustrie sind es sogar 62 % der gewerblich Beschäftigten. Die Umfrage hat bestätigt, dass ein Weg gefunden werden muss, zumindest bei Neueinstellungen in den kritischen Lohngruppen deutlich niedrigere als bisher, nämlich auf dem Arbeitsmarkt übliche und angemessene Tarifentgelte zu vereinbaren. Nur mit solchen, im Wettbewerb durchsetzbaren Löhnen, kann der Tarifvertrag seine Ordnungsfunktion erfüllen.

Gespräche zur Erneuerung der tariflichen Lohnstruktur fanden mit der IG BAU bereits 2016 statt. Mit Carsten Burckhardt als zu dieser Zeit neuem Verhandlungsführer für unser Tarifgebiet in Baden-Württemberg konnte 2018 erstmals ein konkretisiertes Verhandlungsziel vereinbart werden, wonach die Modernisierung der Lohngruppen im Mittelpunkt steht.

Coronabedingt konnten die Gespräche nach längerer Unterbrechung erst am 24.03.2022 in Mannheim wieder neu aufgenommen, dann jedoch bereits im Mai und Juli fortgesetzt werden. Die Parteien konnten sich in den ersten beiden Gesprächen 2022 darauf verständigen, anhand eines konkreten, beiderseits in den Grundzügen mittlerweile abgestimmten Entgeltgitters zeitnah die Neuausrichtung der Entgeltsstruktur zu suchen. Wesentliche Anforderungen beider Vertragsparteien sollen auf diesem Weg erfüllt werden.

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Beratung in der Coronakrise
Bis heute stellt die Corona-Pandemie die Arbeitgeber:innen und damit auch den ISTE im Bereich Arbeitsrecht vor besondere Herausforderungen. Diese konnten dank des großen Engagements aller Beteiligten bislang gut bewältigt werden.
 

Die Corona-Pandemie stellt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis heute vor besondere Herausforderungen. Diese konnten trotz zunehmender „Corona-Müdigkeit“ dank des großen Engagements der Beschäftigten und der Arbeitgeber weiterhin gut bewältigt werden.

Auch im vergangenen Jahr traten immer wieder neue und bislang unbekannte Fragen auf, die nicht zuletzt kraft der eingespielten Zusammenarbeit mit den Personalleiter:innen zahlreicher Mitgliedsunternehmen schnell bearbeitet werden und die Ergebnisse als Information für alle Mitglieder in den Rundschreiben und auf der Homepage des ISTE zur Verfügung gestellt werden können. Um den Zugriff darauf für die Mitglieder in den unterschiedlichsten Home-Office-Konstellationen so einfach wie möglich zu machen, haben wir die Informationen zur Corona-Pandemie weiterhin auf dem frei zugänglichen Bereich der ISTE-Homepage eingestellt. Diese werden laufend aktualisiert, z.B. im Bereich der jeweils einschlägigen Landesverordnungen.

Die typischen Fragen betreffen seit Beginn der Pandemie weiterhin z.B. Hygienekonzepte für den Betrieb, Einsatz von eigenen und Fremdfirmen-Mitarbeiter:innen, die aus Risikogebieten anreisen oder aus dem Urlaub zurückkehren, Vergütung von Mitarbeiter:innen in Quarantäne, bzw. Erstattung von Entgeltersatzleistungen, Veränderung von Arbeitszeitmodellen u.v.m. Dabei war im vergangenen Jahr sicherlich die größte Herausforderung – auch aufgrund der komplexen Regelungen auf Bundes- und Länderebene – die Einführung von 3G am Arbeitsplatz und im Zusammenhang damit die Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Auch wenn die ein oder andere Lösung der bislang im Arbeitsrecht unbekannten Fragen in der Zukunft von den Arbeitsgerichten u.U. noch anders entschieden werden sollte, so konnte doch der Betrieb durchgängig aufrechterhalten und der Betriebsfrieden gewahrt werden. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind daraus bislang kaum entstanden und die Zusammenarbeit der Mitgliedsunternehmen mit den Mitarbeiter:innen ist über alles in dieser schwierigen Zeit außerordentlich gut verlaufen.

Der Aufwand in den meisten Betrieben ist aufgrund der organisatorischen Umstellungen und des Mehraufwands in den Arbeitsabläufen allerdings spürbar angestiegen.

 

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Einzelberatung, Prozessvertretung und Mediation
Beratung und Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten gehört zu den selbstverständlichen Leistungen des Verbandes
 

Neben den coronabedingten Herausforderungen der Jahre 2021/2022 gehört die Beratung und Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten weiterhin zu den selbstverständlichen Leistungen des Verbandes. Besteht besonderer Beratungsbedarf, der über das Übliche oder für den Verband Mögliche hinausgeht, vermittelt der ISTE bewährte Fachanwälte im Arbeitsrecht, die unseren Mitgliedern zum Teil im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zu besonders günstigen Konditionen zur Verfügung stehen.

Für die Beratung und Begleitung bei nur einer Kündigung und der Vertretung im anschließenden Kündigungsschutzprozess sparen die Mitglieder bei einem Bruttomonatsentgelt des Mitarbeiters von 3.348,00 Euro durch die Unterstützung des Verbandes ca. 2.500 Euro an Anwaltshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die tägliche Unterstützung unserer Mitglieder reicht von der rechtssicheren Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses bis zur Verhandlung mit dem Betriebsrat über die Einführung der tariflichen Arbeitszeitflexibilisierung im Betrieb.

Erfahrungen und Ereignisse aus der Einzelberatung behandeln wir wie in der Rechtsberatung üblich streng vertraulich. Zu bemerken ist aber, dass einen Schwerpunkt in der Beratungspraxis auch im vergangenen Jahr wieder sehr aufwändige Auseinandersetzungen um fristlose oder sonst verhaltensbedingte Kündigungen bildeten. In diesen Verfahren steht regelmäßig auf allen Seiten wenig Verhandlungsspielraum zur Verfügung, aber viel auf dem Spiel. Ein sehr hohes Maß an Leidensfähigkeit ist seitens der Arbeitgeber gefordert. Ihnen wird nicht selten von den Richtern am Arbeitsgericht in einer sicheren „Hinterher-Betrachtung“ vorgeworfen, sie seien zu Beginn zu nachlässig gewesen und am Ende zu empfindlich. Mit der nötigen Erfahrung, dem Blick für das machbare und (möglichst) frühzeitiger Beratung und Vorbereitung lässt sich dennoch Vieles lösen. Dafür stehen wir den Mitgliedern mit Rat zur Seite.

Betriebsbedingte Kündigungen spielen zuletzt eine ganz untergeordnete Rolle. Daran hat auch die Coronakrise nichts geändert. Der Krieg in der Ukraine hat allerdings bereits jetzt erhebliche Auswirkungen auch auf den Baustoffmarkt, besonders in Form extrem gestiegener Energiekosten oder Kosten für zugelieferte Produkte wie Baustahl. Damit verbunden sind teilweise Lieferengpässe, die den Absatz und damit die betriebliche Tätigkeit in einigen Bereichen beeinträchtigen können. Sollten diese Störungen länger andauern, wären auch personelle Einschnitte über die Kurzarbeit hinaus nicht ausgeschlossen.

Die individuelle Beratung ist nicht nur für die Mitgliedsunternehmen eine wichtige Dienstleistung, sondern für den Verband auch ein Instrument, um von generellen (Fehl-) Entwicklungen zu erfahren. Beispielhaft zu nennen sind die zahlreichen Auseinandersetzungen um die Abgeltung von Resturlaub oder die Eingruppierung bei einfachsten Arbeiten.

Erst aus der täglichen Beratungspraxis ergibt sich in diesen und anderen Fällen, welche Klarstellungen oder Änderungen z. B. im Rahmentarifvertrag künftig mit der IG BAU verhandelt werden müssen. So greifen Rechtsberatung, Tarifpolitik und politische Forderung nahtlos ineinander.

 

Mediation im ISTE – der ISTE erweitert sein Angebot

Seit dem Frühjahr 2022 haben die Mitglieder bei innerbetrieblichen Konflikten auch die Möglichkeit, im Rahmen des ISTE-Angebots eine Mediation durchzuführen, wenn sich das Verfahren dafür eignet.

Unter nicht aufgearbeiteten Konflikten zwischen Beschäftigten leiden oftmals die Zusammenarbeit, Leistungsfähigkeit und Produktivität im Unternehmen. Die Ursachen des Konflikts bleiben dabei meist im Verborgenen.

Nachdem der Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel auch vor unserer Branche keinen Halt macht, stehen Unternehmer in solchen Situationen zunehmend vor der Frage, wie sie den Konflikt lösen können, um damit den Betriebsfrieden wiederherzustellen und eine Trennung von einem oder mehreren Beschäftigten zu vermeiden.

Die klassischen arbeitsrechtlichen Maßnahmen helfen dabei oft nicht weiter oder verschärfen sogar den Konflikt. Die Lösung kann in solchen Situationen in einer Mediation liegen.

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben (§1 Abs. 1 Mediationsgesetz). Im Verlauf der Mediation werden Ursachen und Folgen des Konflikts beleuchtet. Eine tragfähige Lösung wird dabei von den Medianten als „Experten“ für ihren Konflikt unter der Leitung und Begleitung des Mediators selbst erarbeitet. Die Mediation grenzt sich damit von der rechtlichen Beratung, Schlichtung oder einem therapeutischen Verfahren ab.

Im Zuge der Mediation wird im besten Fall nicht nur der Konflikt an sich gelöst, sondern die Beziehung zwischen den Streitbeteiligten für die Zukunft in Richtung einer offenen Konfliktkultur weiterentwickelt.

Der Mediator selbst ist unabhängig und neutral. Er führt durch das Verfahren und unterstützt die Parteien bei der Konfliktlösung, hat aber keine Entscheidungsbefugnis.

Im arbeitsrechtlichen Kontext wird die Lösung der Konfliktparteien bei Bedarf noch von der Personal- und/oder Geschäftsleitung geprüft und genehmigt.

Die wichtigsten Prinzipien der Mediation sind:

  • Vertraulichkeit des Verfahrens

    Parteien und Mediator verpflichten sich zur Verschwiegenheit, auch z.B. gegenüber dem Arbeitgeber

  • Freiwilligkeit der Teilnahme

    Die Parteien entscheiden, ob sie eine Mediation durchführen wollen. Sie kann auch jederzeit beendet werden.

  • Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer:innen

    Die Parteien entwickeln (mit Hilfe des Mediators) ihre Lösung selbst – die Lösungen sind tragfähiger (win-win-Lösung)

  • Vollständige Informiertheit

    Entscheidungen basieren auf einer gemeinsamen Informationsbasis

  • (Ergebnis-)Offenheit der Beteiligten

Mediation lebt nicht von Vorgaben, sondern von dem, was sich während des Verfahrens entwickelt.

So können wir unsere Mitglieder zukünftig auch in den Fällen unterstützen, in denen die klassische arbeitsrechtliche Beratung nicht weiterhilft, in dem wir ein Mediationsverfahren organisieren und durchführen.

Ebenso wie die Prozessvertretung erbringt der ISTE dies als freiwillige Leistung im Rahmen seiner personellen und finanziellen Möglichkeiten. In Fällen, in denen eine Mediation durchgeführt wurde, ist eine Prozessvertretung durch den ISTE ausgeschlossen.

Als Arbeitgeberverband wollen wir mit diesem Angebot neben der Unterstützung für die Personalarbeit schließlich einen kleinen Beitrag zum guten Arbeitsumfeld in unserer Branche leisten, um in schwierigen Situationen Fachkräfte für unsere Mitgliedsunternehmen zu sichern und langfristig für die Steine- und Erdenindustrie insgesamt.

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Veranstaltungen

Die für die Personalarbeit wichtige Quintessenz aus Verbandsarbeit und Einzelberatung geben wir im Rahmen unserer Schulungen regelmäßig weiter.

Coronabedingt mussten wir unsere im November 2021 in Präsenz geplante Personalleiterschulung kurzfristig als Webkonferenz durchführen. Dabei ging es insbesondere um die Themen flexible und moderne Arbeitszeitgestaltung im Zusammenspiel mit dem Rahmentarifvertrag. Hier soll speziell auch im Produktionsbereich den Beschäftigten eine größere Arbeitssouveränität ermöglicht werden, um auf diese Weise den Arbeitsplatz in der Steine- und Erdenbranche noch attraktiver gestalten zu können.

Aber auch die Problematik Phantomlohn und seine Auswirkungen im sozialversicherungsrechtlichen Rahmen waren Thema der Schulung.

Fachveranstaltungen

Neben den Schulungen zu reinen Personalthemen für die Geschäftsführungen und Personalleiter:innen nutzen wir den Vorteil von Fachveranstaltungen, spezifische Themen anzusprechen.

Die persönlichen Kontakte auf unseren Veranstaltungen zu den externen und eigenen Referent:innen schließlich erleichtern die weitere individuelle Beratung, die nicht im Rahmen einer Schulungsveranstaltung erfolgen kann.

Schulung für Personalleiter:innen im November 2019: Martina Grühbaum (ISTE) zu Azubimarketing, Arne Hilt (ISTE) zu aktuellen arbeitsrechtlichen Fragen, aufmerksame Teilnehmer:innen bei der Vorstellung von Förderprogrammen und Arbeitgeberservices durch die Bundesagentur für Arbeit

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Arbeitskreis Personal
Personalarbeit bei öffentlicher Kritik am Betrieb

Anfang November 2021 konnten wir die Arbeit im Arbeitskreis Personal in Präsenz fortsetzen, auf Einladung der Lhoist Germany - Rheinkalk GmbH im Werk Istein. Schwerpunktthema war die Mitarbeiterkommunikation und -unterstützung in Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren.

Der ehemalige Werkleiter am Standort Istein, Peter Leifgen, führte mit einem eindringlichen und emotionalen Bericht über das Bürgerbegehren gegen die Abbauerweiterung im Jahr 2012 in das Thema ein. Dies gab den anwesenden Personaler:innen und Geschäftsführer:innen einen hervorragenden Eindruck davon, wie wichtig es ist, die Belegschaft in solchen Fällen rechtzeitig miteinzubeziehen, und wie die Mitarbeiter:innen beispielhaft und erfolgreich in die öffentliche Vertretung der betrieblichen Interessen eingebunden werden können.

Den Workshop nutzten die Beteiligten zum offenen Austausch über ihre eigenen Erfahrungen. Die erfolgreichen Beispiele, Ideen und Anregungen wurden weiterentwickelt und zusammengetragen. Hinterfragt und intensiv diskutiert wurde auch die Erwartungshaltung der Beschäftigten an die Unternehmensleitung in vergleichbaren Situationen.

Dabei wurde deutlich, wie wichtig es für einen Betrieb in einer öffentlichen Auseinandersetzung über dessen Zukunft ist, auf die loyale Unterstützung der Beschäftigten zählen zu können und dass sich die Betriebe dauerhaft und aktiv darum bemühen müssen.

Gemeinsam wurde schließlich festgestellt, welche Art Materialien seitens des ISTE unsere Mitgliedsunternehmen bei der Kommunikation mit ihren Beschäftigten dabei besonders unterstützen könnten. Diese Impulse wurden zwischenzeitlich im Arbeitsausschuss Öffentlichkeitsarbeit eingebracht und werden dort im Zusammenhang mit den weiteren aktuellen Kampagnen, z.B. im Bereich Social Media, weiterverfolgt.

Azubiste

Mit der vom Arbeitskreis Personal entwickelten und fachlich weiter begleiteten Ausbildungskampagne wollen wir die Mitglieder zukünftig besser darin unterstützen, Auszubildende für die Steine- und Erdenindustrie zu gewinnen. Das gemeinsam mit dem Arbeitskreis Personal und Bernd Schuler, xx Design Partner entwickelte Marketingkonzept setzt auf Karten zu verschiedenen Ausbildungsberufen und allgemeinen Themen (Praktika, Ausbildungsvergütung, Umweltthemen), auf einen Messestand und eine neu gestaltete Internetseite.

Ende 2021 konnten die neuen Ausbildungsberufe Aufbereitungsmechaniker:in Naturstein, Verfahrensmechaniker:in Transportbeton und Verfahrensmechaniker:in vorgefertigte Betonerzeugnisse fertiggestellt und in die bestehende Kampagne integriert werden.

Seit Beginn der Kampagne haben die Mitgliederanfragen zum Thema Ausbildung erfreulicherweise zugenommen und die Berufekarten kommen auf Veranstaltungen der Mitgliedsunternehmen mit Schüler:innen sehr gut an.

 

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Forderungen an die Politik
  • Das Bundesmindestlohngesetz muss dringend eine Öffnung für tarifliche Regelungen erhalten und besonders im Bereich der Arbeitszeitflexibilisierung den Arbeitsvertragsparteien mehr Gestaltungsspielraum einräumen.
  • Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen benötigen dringend ein zeitgemäßes Arbeitszeitrecht, das den Anforderungen der sich wandelnden Arbeitswelt gerecht wird. Die sich abzeichnenden Änderungen bei der Arbeitszeitdokumentation, entsprechend der jüngsten Rechtsprechung des EuGH, dürfen nicht vorgenommen werden, ohne die europarechtlich zulässigen Spielräume zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung den Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen ebenfalls einzuräumen.
  • Die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung darf nicht eingeschränkt werden. Weder ist sie ein Massenphänomen noch erfolgen diese Befristungen willkürlich. Deren Einsatz ist schon jetzt klar beschränkt und Kettenbefristungen auf diese Weise ebenfalls nicht möglich. Auf der anderen Seite sichert die sog. sachgrundlose Befristung die nötige Sicherheit und Flexibilität bei unvermeidbaren Veränderungen im Betrieb und bietet gleichzeitig vielen Arbeitnehmer:innen die Chance zum Einstieg in die unbefristete Beschäftigung.

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Rohstoffsicherung und Raumordnung – Entwicklungen und Aktivitäten

Ausschuss für Umwelt- und Rohstoffpolitik   Zum Artikel

Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg - Konzept   Zum Artikel

Fortschreibung des Landesentwicklungsplans   Zum Artikel

Regionalplanung zur Rohstoffsicherung   Zum Artikel

GisInfoService   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Ausschuss für Umwelt- und Rohstoffpolitik

Der Ausschuss für Umwelt- und Rohstoffpolitik hat sich im Berichtszeitraum am 19. Oktober 2021 in Kirchheim u.T. und am 8. März 2022 in Form einer Videokonferenz getroffen und über die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltungshandeln und Projektarbeit ausgetauscht. In den Ausschuss sind über 30 Vertreter:innen aus allen Fachgruppen des ISTE gewählt, die in ihren Unternehmen für die Rohstoffsicherungs- und Umweltfragen verantwortlich sind. Sie beraten die Geschäftsstelle in praktischen Auswirkungen von Verordnungen und Gesetzesvorhaben.

Zentrale Themen waren in beiden Sitzungen gesetzliche Neuerungen auf Landes- und Bundesebene sowie verschieden Pläne und Konzepte auf Landes- und regionaler Ebene.

 

Steinbruch im Oberen Muschelkalk in der Region Heilbronn-Franken zur Herstellung von Splitten, Schotter, Gemischen und Brechsanden und Gesteinsmehlen

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Steinbruch im Oberjura in der Region Ostwürttemberg für die Gewinnung von Zementrohstoffen (hier mit Blick auf die fortschreitende Sukzession der Renaturierungsbereiche)

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Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg - Konzept

Rund vier Jahre nach der Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung einer „Rohstoffstrategie“ und eines umfangreichen Dialogprozesses hat die Landesregierung am 14.09.2021 das Konzept verabschiedet. Es trifft Aussagen und formuliert Maßnahmen zu folgenden Bereichen:

  • Ressourceneffizienz, Recycling und Substitution
  • Nachhaltige Sicherung der Rohstoffversorgung auch für zukünftige Generationen
  • Nachhaltige und ressourcenschonende Rohstoffgewinnung
  • Kooperation und Kommunikation

Infolge der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände vom Frühjahr/Sommer 2021 hat die Landesregierung dem Klimaschutz explizit noch mehr Raum im Konzept gegeben und die Gewinnung heimischer mineralischer Rohstoffe in diesem Kontext eingeordnet. Diese zusätzlichen Aussagen sind gut und richtig, da die Landesregierung ihre Verantwortung wahrnimmt, sich zur heimischen Rohstoffgewinnung, ihrer Schlüsselrolle und den damit verbundenen Vorteilen hinsichtlich Treibhausgasemissionen bekennt und entsprechend der Formulierung im Koalitionsvertrag die Baustoffindustrie und Bauwirtschaft auf dem Weg zur Klimaneutralität begleiten möchte.

Das Konzept „Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg“ folgt damit dem Rohstoffsicherungskonzept des Landes Baden-Württemberg Stufe 2 „Nachhaltige Rohstoffsicherung“ aus dem Jahr 2004 nach und ergänzt dieses um die aktuellen Belange.

Der ISTE hat sich im gesamten Entstehungsprozess des Konzeptes seit 2017 intensiv eingebracht.

 

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Fortschreibung des Landesentwicklungsplans

Die Landesregierung ist bereits im Koalitionsvertrag übereingekommen, den Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2002 fortzuschreiben. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat hierfür die Arbeiten aufgenommen, um den Rahmen der räumlichen Entwicklung in Baden-Württemberg den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Zunächst wird hierfür eine Raumanalyse durchgeführt und der verbindliche Landesentwicklungsplan evaluiert.

Aus Sicht des ISTE kommt bei der Fortschreibung den Kapiteln Energieversorgung und Rohstoffsicherung eine zentrale Bedeutung zu, da die Verfügbarkeit von Rohstoffen und Energie Grundvoraussetzung für den Wohn- und Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg sind. Das Land muss alles daran setzen, eine unsichere, teure oder gar rationierte oder mangelnde Versorgung zu verhindern und der Branche mit ihren Unternehmen und Beschäftigten zeitgemäße Voraussetzungen zu schaffen.

Der ISTE hat hierzu schon verschiedene Gespräche geführt und wird sich im Fortschreibungsverfahren aktiv mit Vorschlägen zur Ausgestaltung der räumlichen Planung in Baden-Württemberg, insbesondere im Hinblick auf die Rohstoffgewinnung und -sicherung, aber auch auf die Versorgung der Steine- und Erdenindustrie mit Energie einbringen.

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Regionalplanung zur Rohstoffsicherung

Den Regionalverbänden in Baden-Württemberg obliegt die gesetzliche Pflicht nach dem Raumordnungsgesetz, die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen. Sie übernehmen diese Aufgabe in Ermangelung einer Fachplanung für die meisten mineralischen Rohstoffe. Landesrechtliche Regelungen differenzieren dies weiter aus und ermöglichen die Festlegung von Gebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe für einen Zeitraum von 20 Jahren sowie von Gebieten zur Sicherung von Rohstoffen für die nachfolgenden 25 Jahre. Das neue Rohstoffkonzept gibt hierzu weitere Hinweise wie hiermit in künftigen Verfahren umzugehen ist.

Der ISTE wirkt in allen Regionen, die sich derzeit in Planungsverfahren befinden, darauf hin, dass ausreichend Gebiete festgelegt werden, um die für die Gesellschaft zu sichernden Rohstoffmengen tatsächlich gewinnen zu können und dass der Planungsauftrag der jeweiligen Regionalverbände erfüllt wird. Die Regionalpolitik muss sich vergegenwärtigen, dass die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen sind und keine Befugnis zur Mengensteuerung im Sinne einer planerischen Reduzierung von zu sichernden Rohstoffmengen besteht. In diesem Fall wäre ein Regionalplan nicht genehmigungsfähig und bedürfte einer erneuten Überarbeitung.

 

Region Bodensee-Oberschwaben

Der von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben mit großer Mehrheit am 25.06.2021 beschlossene Regionalplan liegt im Berichtszeitraum beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Genehmigung.

Die Region schreibt nun das Kapitel Energie fort, wobei sich der ISTE angesichts der vom Land beschlossenen Photovoltaikpflicht, der Bedeutung der Eigenstromversorgung für die Unternehmen sowie des Potentials von mit der Rohstoffgewinnung in Zusammenhang stehenden Flächen intensiv und konstruktiv einbringen wird.

Vollständige Nutzung einer Kieslagerstätte in der Region Bodensee-Oberschwaben durch Vertiefung mittels Nassabbau.

 

 

Region Donau-Iller

Die Offenlage zum Entwurf des Regionalplans Donau-Iller endete bereits im vorletzten Berichtszeitraum im Januar 2020. Inzwischen hat die Geschäftsstelle des Regionalverbands im Mai 2022 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen abgeschlossen und bereitet den zweiten Entwurf zur Anhörung vor.

Der ISTE hat neben zahlreichen, aber leider meist fruchtlosen Gesprächen, im Dezember 2021 dem Regionalverband eine aktualisierte Stellungnahme und Hinweise zur Verfügung gestellt, die die Entwicklung der vorangegangenen zwei Jahre abbilden und Eingang in die Planung finden müssen.

Angesichts fortschreitender Nutzung der Lagerstätten auf der einen Seite und einem sich immer weiter verzögernden Planungsverfahren ist absehbar, dass verschiedene Werke den Abbaubetrieb nicht nahtlos in den neuen Flächen fortführen werden können. Mit der nun vorliegenden Abwägung sind die in Aufstellung befindlichen Vorranggebiete als sonstige Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen und die Genehmigungsverfahren können zügig durchgeführt und zum Abschluss gebracht werden. Alle beteiligten öffentlichen Stellen sind zu einer konstruktiven Handhabung aufgerufen, um wirtschaftlichen Schaden von den betroffenen Unternehmen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abzuwenden und die Rohstoffversorgung in der Region sicherzustellen.

Dieses Verfahren zeigt einmal mehr, dass sich die Regionalplanung angesichts überzogener Detailschärfe und Maximalforderungen seitens der Fachplanungen, die den Blick für eine optimale gesamträumliche Entwicklung vermissen lassen, in einer „Komplexitätsfalle“ befindet. Hierdurch wird sowohl die gesamtgesellschaftliche Entwicklung mit ihren Grundbedürfnissen wie Wohnen, Arbeiten und Infrastruktur gehemmt, ohne dass im Gegenzug die ökologische Entwicklung einen Vorteil daraus hätte. Die Gesetzgebung auf gemeinschaftlicher, Bundes- und Landesebene ist aufgerufen, die Anforderungen offensiv und erheblich zu reduzieren. Die öffentlichen Stellen und Behörden sollen bestehende und entstehende Ermessensspielräume nutzen, um Vorhaben zu ermöglichen und dem Land Stillstand und Niedergang zu ersparen.

Grube in der Region Donau-Iller mit rißeiszeitlichen Kiesen und Sanden zur Herstellung von Splitten, Gemischen und Brechsanden für den Verkehrswegebau, für Baustoffe und als Betonzuschlag

 

Region Heilbronn-Franken

Die Einleitung einer Fortschreibung der Rohstoffsicherung wird von Seiten des Regionalverbands in zwei Jahren gesehen. Das LGRB führt derzeit die Arbeiten an der Karte mineralischer Rohstoffe im Regionsgebiet weiter.

 

Region Hochrhein-Bodensee

Der von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee am 27.04.2021 beschlossene Teilregionalplan zur Rohstoffsicherung liegt im Berichtszeitraum beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Genehmigung.

Ob der Plan angesichts der - im Vorjahresbericht dargelegten - zu gering dimensionierten Vorranggebiete für den Abbau bei den Lockergesteinen vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen genehmigt werden kann, ist weiterhin offen.

Anlagenteile eines Kalkwerks im Oberjura in der Region Hochrhein-Bodensee zur Herstellung von gebrannten und ungebrannten Kalkprodukten

 

Region Mittlerer Oberrhein

Der ISTE hat am 26.05.2021 seine Stellungnahme im Rahmen der ersten Offenlage der Gesamtfortschreibung des Regionalplans (ohne Lockergesteine) dem Regionalverband übermittelt. Diese war insbesondere aufgrund der völlig unzureichenden Rohstoffsicherung im Bereich der Zementrohstoffe sowie der Festlegung von Gebieten zur Sicherung von Wasservorkommen im Bereich von Baggerseen dringend geboten.

Mit dem Regionalverband hat sich daraufhin ein sachlicher Austausch zur Rohstoffsicherung und den Gebieten zur Sicherung von Wasservorkommen ergeben – allerdings ohne dass sich bisher eine zufriedenstellende Lösung abzeichnet.

Die Erarbeitung des zweiten Entwurfs läuft derzeit, wobei Verbesserungen im Bereich der Festlegung von Abbaugebieten für Zementrohstoffe angekündigt wurden. Der Dialog mit dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein muss angesichts der Bedeutung der betroffenen Steinbrüche und Baggerseen für die Versorgung mit mineralischen Rohstoffen fortgeführt werden, auf dass sich das inzwischen einsetzende Bewusstsein für eine heimische Versorgung auch im Handeln von Verwaltung und Regionalpolitik niederschlägt.

 

Region Nordschwarzwald         

Der Regionalverband hat am 25.05.2021 im Planungsausschuss die aktualisierte Gebietskulisse zur Rohstoffsicherung im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Regionalplans vorgestellt. Im Nordschwarzwald wird landesweit erstmals der im Konzept „Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe“ und in der einschlägigen Verwaltungsvorschrift festgelegte Bemessungszeitraum von 20 + 25 Jahren zugrunde gelegt und einer langfristigen Sicherung der Rohstoffe Rechnung getragen. Derzeit wird der Umweltbericht für die Planung erarbeitet.

 

Region Schwarzwald-Baar-Heuberg

Die Verbandsversammlung hat am 03.12.2021 das Beteiligungsverfahren für die Gesamtfortschreibung des Regionalplans, jedoch ohne Rohstoffsicherung, eingeleitet. Von einer Überarbeitung der Rohstoffsicherung konnte in diesem Verfahren abgesehen werden, da im Sommer 2020 ein Regionalplanänderungsverfahren für mehrere rohstoffgewinnende Betriebe verbindlich wurde. Eine Teilfortschreibung der Gebiete für den Abbau und zur Sicherung von Rohstoffen muss sodann im Anschluss an die Gesamtfortschreibung erfolgen.

Der ISTE hat dennoch die Festlegungen und Darstellungen des Regionalplanentwurfs geprüft und sich gegen den pauschalen Ausschluss der Rohstoffgewinnung innerhalb einzelner Gebietsfestlegungen ausgesprochen, um eine Gleichbehandlung mit anderen privilegierten Außenbereichsnutzungen zu erreichen.

 

Region Stuttgart

Am 30.03.2022 hat die Regionalversammlung die Einleitung des Beteiligungsverfahrens für die Regionalplanänderung zu drei Standorten in der Region beschlossen. Der ISTE wird den vorliegenden Entwurf intensiv prüfen und sich in einer Stellungnahme fristgerecht positionieren.

Mit der Änderung könnten die betroffenen Schotterwerke im Großraum Stuttgart ihren Fortbestand sichern und zur Versorgungssicherheit beitragen. Da die Region Stuttgart ihren Rohstoffbedarf nur zu vierzig Prozent selbst deckt, ist es unerlässlich, bestehende Standorte weiterzuentwickeln und perspektivisch Neuaufschlüsse zu planen, um diesen Anteil nicht noch weiter absinken zu lassen.

 

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GisInfoService

Vor sechzehn Jahren wurde für Unternehmen der Steine- und Erdenindustrie das Online-Geoinformationssystem GisInfoService ins Leben gerufen, das relevante Geodaten in übersichtlicher Form für Informations- und Planungszwecke zur Verfügung stellt. GisInfoService wird von den Landesverbänden der Rohstoffindustrie (ABBM, BIV, ISTE, VERO und VSE) sowie dem Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO) gefördert und mitfinanziert und kann von allen Verbandsmitgliedern in seiner Basis-Version kostenfrei genutzt werden. Es bietet ein Instrument zur Darstellung und Auswertung von Geodaten unterschiedlicher Themengebiete und ermöglicht das Erstellen von georeferenzierten und gedruckten Karten – bei Bedarf auch mit selbst angefertigten eingefügten Zeichnungen – ohne spezielle Vorkenntnisse.

Im Mai 2022 wurde nun unsere neue, bundeslandübergreifende Basis-Version von GisInfoService freigeschaltet.

Die neue, länderübergreifende GisInfoService Basis-Variante basiert auf einer „Software as a Service" der Firma DOHMEN, HERZOG & Partner GmbH. In ihr werden zukünftig alle für die Rohstoffbranche relevanten kostenfreien Geodatendienste den registrierten Nutzer:innen bundesweit zur Verfügung gestellt. Lediglich die kostenpflichtigen Geodaten sind den Mitgliedern des entsprechenden finanzierenden Landesverbands vorenthalten. Die Nutzenden können individuell festlegen, welche Geodaten (aus welchen Bundesländern sowie aus welchen Themenfeldern) ihnen zur Darstellung angeboten werden. Diese Auswahl lässt sich jederzeit neu konfigurieren.

Mit einem neuen Zeichenwerkzeug kann bei Bedarf mit mehreren Ebenen gearbeitet werden, Kartenausschnitte für den internen Gebrauch können wie bisher gedruckt oder als (georeferenzierte) Grafik exportiert werden.

Über die Homepage von GisInfoService können Sie sich für die Nutzung der Basis-Version registrieren lassen. Hier finden Sie auch Informationen zur Handhabung der neuen Basis-Version, zu Online-Tutorials oder bei zeitweisen Ausfällen von Geodatendiensten.

Da GisInfoService vom Austausch mit den Nutzer:innen lebt und ständig weiterentwickelt wird, sind wir natürlich sehr an Ihrem Feedback sowie an konstruktiver Kritik interessiert. Zögern Sie bitte nicht, damit auf uns zuzukommen!

 

GisInfoService Grundstücks- und Genehmigungsmodul

Mit Jahresbeginn 2022 haben fast alle Grundstücksmodulkunden die Software auf das neue System der Firma DOHMEN, HERZOG & Partner umgestellt. Weitere Nutzer sind hinzugekommen.

Die in den letzten 20 Jahren ständig weiterentwickelte Software bietet eine professionelle Möglichkeit zur Liegenschaftsverwaltung, ebenso zur Verwaltung von Kauf- oder Pachtverträgen, Genehmigungen und Werken. Informieren Sie sich auf der Homepage von GisInfoService oder kommen Sie einfach auf uns zu

 

Arbeitskreis GisInfoService Grundstücksmodul

Am 29. März 2022 fand in Esslingen wieder eine Präsenz-Sitzung des Arbeitskreises GisInfoService Grundstücksmodul statt. In ihr wurde Dr. Theo Roppelt als bisheriger Vorsitzender des Arbeitskreises in den Ruhestand verabschiedet. Neuer Vorsitzender des Arbeitskreises ist Dr. Markus Schauer (SCHWENK Zement GmbH & Co. KG, Ulm), die Stellvertretung übernimmt Dr. Regina Ettenhuber (Rohrdorfer Sand und Kies GmbH, Rohrdorf).

 

Im Arbeitskreis GisInfoService Grundstücksmodul werden aktuelle Themen diskutiert, er dient als Plattform für den Austausch unter den Nutzer:innen und zum Äußern von Verbesserungswünschen.

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Forderungen an die Politik
  • Die Rohstoffsicherung als hoheitliche Aufgabe der Daseinsvorsorge muss so gestaltet werden, dass eine dauerhafte Rohstoffsicherung auf allen Ebenen gegeben ist. Die Rohstoffsicherung und -gewinnung bedarf durch die Ortsgebundenheit der Vorkommen eines besonderen Schutzes und muss unabhängig von prognostizierten Fördermengen erfolgen.
  • Zur Gewährleistung von Planungs- und Investitionssicherheit sowie zum Ressourcenschutz müssen Abbaugebiete für 25 Jahre und Sicherungsgebiete zeitlich unabhängig und lagerstättenbezogen dimensioniert werden.
  • Bewusstseinsschaffung und Erhöhung der Akzeptanz der im öffentlichen Interesse stehenden Rohstoffsicherung durch Politik, Wirtschaft und Verwaltung bei der Bevölkerung
  • Durchsetzung der gesetzlichen Aufgabe der Rohstoffsicherung im öffentlichen Interesse gegenüber Individualinteressen
  • Einheitliche Anwendung bundesgesetzlicher Regelungen, z.B. Bundesimmissionsschutzgesetz, bei den Genehmigungsbehörden
  • Beschleunigung und Verschlankung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch Reduzierung der Untersuchungsumfänge auf tatsächlich entscheidungsrelevante Belange und Nutzung von Ermessensspielräumen sowie zielgerichteter Personaleinsatz zur Beurteilung und Ermöglichung von Vorhaben der Industrie
  • Förderung der dezentralen und verbrauchsnahen Rohstoffgewinnung

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Gesteinsbaustoffe – Entwicklungen und Aktivitäten

Technische und umweltrelevante Rahmenbedingungen für den Marktzugang   Zum Artikel

Arbeitskreis Digitalisierung   Zum Artikel

Arbeitskreis Feinsedimentthematik   Zum Artikel

Technische Forschung - Stand des AiF-MIRO-Forschungsprojektes "Neubewertung von AKR-Prüfmethoden"   Zum Artikel

Euroschotter-Tagung 2021   Zum Artikel

11. Baustoff-Technik-Tag   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Technische und umweltrelevante Rahmenbedingungen für den Marktzugang
Europäische Normung und Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen und ungebundene Gemische – Stand der Bearbeitung

 

Auf Grund der eingegangenen Kommentare der Mitgliedstaaten und der Consultants der EU-Kommission (KOM) im Jahr 2021 sowie der Dokumente für den Delegierten Rechtsakt zur Einführung neuer Klassen haben die Ausschüsse des DIN und des CEN erneut umfangreiche Änderungen in den Normenentwürfe vorgenommen. Die Überarbeitung der harmonisierten Normen (hEN) wird somit fortgeführt.

Der Entwurf der EN 17555 Teil 1 (Gesteinskörnungen für Bauwerke - Teil 1: Produktnorm) wird erneut im CEN/TC 154 diskutiert. Das wesentliche Merkmal AKR ist weiterhin nur im nicht-harmonisiertem Teil 2 enthalten. Für eine Veröffentlichung der Normen im EU-Amtsblatt gibt es seitens KOM immer noch keine sichere Zusage. Der Normenstau bleibt weiter bestehen.

Auch der Beschluss der Vollversammlung des CEN/TC 154 im April 2022, die Merkmale „Gefährliche Substanzen“ und „Radioaktivität“ in den harmonisierten Teil 1 der Produktnorm aufzunehmen, führt zu einer weiteren Verzögerung hinsichtlich der Fertigstellung der EN 17555. Die Verzögerung zieht sich voraussichtlich bis in das 2. Halbjahr 2023, mit der erforderlichen 2. CEN-Umfrage und der HAS-Bewertung sogar bis in das 1. Halbjahr 2024.

Ende März 2022 hat die Europäische Kommission den Entwurf zur neuen EU BauPVO vorgelegt, welcher aktuell von den übergeordneten Bundesverbänden bbs und MIRO bearbeitet und kommentiert wird.  Erste Einschätzungen wurden in den Technikgremien bekanntgegeben. Neben einer deutlichen Ausweitung der Informationspflichten für Hersteller nehmen die Themen Nachhaltigkeit, Sicherheit sowie Umwelt- und Gesundheitsschutz in der neuen EU BauPVO einen wesentlichen Teil der Überarbeitung ein. Zusätzliche Nachweise für Umwelt-/Nachhaltigkeitsdaten werden gefordert. Zum Beispiel sollen in den Grundanforderungen an Bauprodukte die Auswirkungen des Klimawandels (obligatorisch) als wesentliches Merkmal zu kennzeichnen sein. 

Darüber hinaus soll die neue Verordnung digitale Lösungen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, eine Datenbank für Bauprodukte sowie digitale Produktausweise ermöglichen. Außerdem soll sie es den Normungsgremien erleichtern, gemeinsame europäische Normen zu entwickeln. Hierbei kann kritisch bemerkt werden, dass die EU-Kommission jederzeit nahezu alle Aspekte der EU BauPVO ändern kann bzw. sich das Recht dazu vorbehält. Ob dies zur Auflösung des Normenstaus beiträgt, bleibt fraglich.

Wie bereits die aktuelle BauPVO soll auch die neue Verordnung Hemmnisse für den freien Verkehr im Binnenmarkt beseitigen.

Inwieweit das Zusammenspiel von europäischen Produkt- und nationalen Bauwerksanforderungen mit dem neuen Verordnungsvorschlag gelöst werden kann – eines der Kernprobleme der bisherigen BauPVO - kann zum aktuellen Stand noch nicht abschließend beurteilt werden.

Die beiden CEN-Laborverfahren zur Bewertung der Freisetzung gefährlicher Stoffe aus Bauprodukten und der Leitfaden zur Auswahl der geeigneten Labormethoden wurden im März 2021 als DIN/EN-Normentwürfe veröffentlicht. Das Abstimmungsverfahren zu den endgültigen DIN/EN-Normen wird in Kürze abgeschlossen. Auch vor dem Hintergrund der neuen EU BauPVO, die die Einflussnahme der EU-Kommission auf die Normung stärkt und die Bedeutung der Umweltdeklaration hervorhebt (siehe oben), steigt der Druck zur Umsetzung der Umweltdeklaration in harmonisierten Produktnormen auf die Produkt TCs. Nach der Untersuchungskampagne des ISTE finden nun auch entsprechende Untersuchungen beim Bayerischen Industrieverband und auch in weiteren Mitgliedsstaaten statt. Naturgemäß halten nicht alle Gesteine und Sedimente im Feststoff und Eluat alle Grenzwerte der EU-Mitgliedsstaaten für die in der so genannten "Indicative List" der EU geführten Stoffe und Parameter ein. Unabhängig davon, ob in Deutschland zukünftig für die Bewertung, die so genannten Geringfügigkeitsschwellenwerte im Eluat aus dem vorsorgenden Grundwasserschutz, die Bodenvorsorgewerte im Feststoff aus dem vorsorgenden Bodenschutz oder die deutlich höheren Materialwerte für die Klassifizierung von mineralischen Ersatzbaustoffen (z.B. RC-Baustoffe) nach der am 01. August 2023 in Kraft tretenden MantelV aus dem Abfallrecht herangezogen werden, kann es bei der einen oder anderen natürlichen Gesteinskörnung zu geringfügigen Grenzwertüberschreitungen kommen. Die Ergebnisse hoffentlich bald auch weiterer Landesverbände sollen durch den MIRO-Arbeitskreis "RDS" zusammengeführt werden.     

Nationale Ebene

Auf nationaler Ebene besteht die wesentliche Arbeit in nahezu allen FGSV Gremien derzeit in der Einbindung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Die EBV gilt als Verordnung der Bundesregierung für sich und ersetzt automatisch die Umwelt-Regelungen in den Technischen Regelwerken. Die FGSV schlägt aber vor die EBV – so zu sagen als Serviceleistung -, in das Regelwerk zu implementieren soweit es die Anwendungen im Straßen-, Wege-, und Erdbau erleichtert. In alle Technische Lieferbedingungen, in die Technischen Prüfbedingungen und in den Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen im Straßenbau (RuA-StB) sollen deshalb die neuen Regelungen der EBV zu Prüfverfahren, Materialwerten der “chemischen Güteüberwachung”, Dokumentationspflichten und Einbauweisen für RC-Baustoffe, Schlacken und Aschen (industrielle Nebenprodukte) bis zum Inkrafttreten der EBV am 01. August 2023 übernommen werden. Für den Arbeitskreis 6.2.7 “Auslaugverfahren” ist Dr. Bernd Susset als Obmann und in den angrenzenden Arbeitskreisen als Mitarbeiter vertreten und berichtet unter anderem in Online-Seminaren der Steine Erden Akademie (stea) zur Einführung der EBV. 

Zur aktuellen CO2-Diskussion kann aus dem MIRO Ad hoc Arbeitskreis EPD berichtet werden, dass eine MIRO-Information mit dem Titel “Hinweise zur Erstellung von CO2-Fußabdrücken in der Gesteinsindustrie” in Vorbereitung ist. Darin sollen Standards, Hinweise zur Datenermittlung und Maßnahmen zur CO2-Minimierung und vieles mehr gegeben werden. Das Hinweispapier wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. erstellt. Sobald eine Veröffentlichung seitens MIRO erfolgt, werden wir diese über den ISTE-Newsletter ebenfalls bekannt geben.

Kommunale Ebene

Auf kommunaler Ebene gibt es Gremieninformation betreffend der überarbeiteten ZTV Wegebau. Diese wird seitens der Forschungsgemeinschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) herausgegeben. Der Gelbdruck ist Mitte Mai 2022 erschienen und darin enthalten auch die Einführung eines zusätzlichen Laborprüfverfahrens zur Ermittlung des sog. modifizierten Micro-Deval-Koeffizienten (MMDE) zur Bewertung von Pflasterbettungsmaterialien. Die bereits in den Gremien diskutierten Grenzwerte für befahrbare Flächenbefestigungen (Nutzungskategorien N 2 und N 3) wurden darin festgelegt. Der Gelbdruck kann auf der Homepage der FLL für 15,00 € bezogen werden. Der Zeitraum der Einspruchsphase läuft bis 10. August 2022. 

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Arbeitskreis Digitalisierung

Beispiele wie Uber oder Amazon zeigen: Digitalisierung führt zu weitreichenden Veränderungen – und auch unsere Branche ist davon betroffen. Um zum Thema Digitalisierung einen aktiven Informationsaustausch anzustoßen, gründete sich Ende 2021 der Arbeitskreis Digitalisierung unter Leitung des Arbeitskreisvorsitzenden Thomas Karcher. Hier wurden Themen wie digitaler Lieferschein, Lieferoptimierungen, einfachere und schnelle Kommunikation zwischen Bauunternehmern und Lieferanten bis hin zu Schnittstellen mit verschiedenen Bauinformationsplattformen diskutiert. 

 Die Teilnehmer:innen des Arbeitskreises waren sich bereits in der ersten Sitzung darüber einig, dass großer Handlungsbedarf für die Digitalisierung innerhalb der Branche besteht. Vor allem sollte dies im Zusammenschluss mit der Bauwirtschaft geschehen, weshalb auch seitens Bauwirtschaft Vertreter:innen mit zu den Arbeitskreissitzungen eingeladen waren. 

Eine Vielzahl an Sitzungen mündete dann am 09.03.2022 in eine Informationsveranstaltung, zu der alle Fachgruppen eingeladen wurden. Dort haben unterschiedliche IT-Anbieter ihre digitalen Anwendungen vorgestellt. 

Im Sinne des Informationsaustausches konnte somit der erste Arbeitsauftrag des Arbeitskreises erfolgreich umgesetzt werden. Das Thema Digitalisierung ist aber längst nicht abschließend diskutiert.

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Arbeitskreis Feinsedimentthematik

Die ISTE-Mitgliedsfirmen der Fachgruppe Sand und Kies unterstützen das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) beim Projekt: „Verbesserung der Ökobilanz von Baustoffen im Gebäudesektor durch nachhaltige Nutzung von Nebenprodukten mineralischer Stoffströme: Das Potential mineralischer Feststoffsuspensionen" mit der Bereitstellung von Probenmaterial. Das Forschungsprojekt (gefördert durch Zukunft Bau, Bundesministerium und BBSR) hat das Ziel, das Potential zur Steigerung der Ressourcenproduktivität, die Sicherung der Ressourcenabbauwürdigkeit durch Vermeidung der Rückführung von mineralischen Feststoffsuspensionen und die Verringerung der Flächeninanspruchnahme in den Vordergrund zu stellen. Aktuell läuft die Durchführung der Beprobungskampagne durch das KIT.

Weiterführende Informationen können auf der Homepage von Zukunft Bau unter der Projektnummer 10.08.18.7-21.08 eingesehen werden.

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Technische Forschung
Stand des AiF-MIRO-Forschungsprojektes "Neubewertung von AKR-Prüfmethoden"

Das Forschungsprojekt „Erweiterung der Datenbasis sowie des Bewertungshintergrundes zur Beurteilung von Gesteinskörnungen bezüglich der Alkali-Kieselsäure-Reaktivität mit dem 60°C-Betonversuch und einer alternativen Schnellprüfmethode" endet im Juni 2022. Bereits am 17.05.2022 stellte Herr Dr. Weisheit, Mitarbeiter der MFPA Weimar (Forschungsnehmer), dem Wissenschaftlichen Beirates der FG MIRO Ergebnisse aus den verschiedenen Untersuchungen vor. Die Ergebnisse des 60°C-Betonversuchs und der alternativen Schnellprüfmethode (IFB-Komplexprüfmethode) wurden mit den Ergebnissen der Referenzprüfmethode (40°C-Nebelkammerlagerung) verglichen. Aus diesen Vergleichen sollen vor allem Rückschlüsse auf die Einstufung durch den 60°C-Betonversuch gezogen werden. Da der Versuch mit seinem Grenzwert von 0,3 mm/m als “sehr scharf” einzustufen ist. Bei der IFB-Komplexprüfmethode erhoffen sich alle Beteiligten eine alternative Prüfung, die vor allem durch eine kurze Prüfzeit besticht.  

Eine Abschlussbesprechung des gesamten Forschungsprojektes fand am bereits 02.06.2022 in Weimar als Präsenzsitzung statt. Hier konnten sich die Mitarbeitenden des Projektbegleitenden Ausschusses auch die Labore und geprüften Probekörper anschauen. Der Abschlussbericht wird aktuell verfasst. Den Mitgliedsfirmen, die sich an dem Projekt mit Proben beteiligt haben, werden über ihre Ergebnisse zeitnah (nach Berichtslegung) in Kenntnis gesetzt. Bereits an dieser Stelle gilt Ihnen ein herzlicher Dank für die Teilnahme am Forschungsprojekt.

 

 

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Euroschotter-Tagung 2021

in Neuhofen an der Ybbs, Österreich

Nach pandemiebedingter Pause 2020 freute sich unser österreichischer Schwesterverband in diesem Jahr den Branchentreff der Schotterproduzenten aus Bayern, Baden-Württemberg, der Schweiz und Österreich fortzuführen.

Nach kurzweiligen Impulsvorträgen zum politischen Willen nach mehr Recycling und zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft, folgten Fachvorträge zu technischen und umweltrelevanten Anforderungen an Recyclingbaustoffe und zu den Rohstoffstrategien der Länder. Intensiven Diskussionen und eine beeindruckende Werksbesichtigung im Hause Bernegger GmbH machten die Tagung zu einem besonderen Erlebnis.

Die Euroschotter-Tagung fand am 2. und 3. September 2021 in Neuhofen an der Ybbs statt. Im Alexandra-Stollen der Firma Bernegger, einer ehemaligen Radlader-Garage, fand die Fachtagung abends ihren gemütlichen Ausklang.

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11. Baustoff-Technik-Tag am 8. Februar 2022

Fachforum präsentierte Zukunftsthemen von Straßenbau bis Nachhaltigkeit

Auch der 11. Baustoff-Technik-Tag des Industrieverbandes Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE) fand nochmals im Online-Format statt. Trotzdem gab es wieder einen bunten und reichhaltigen Strauß an Themen rund ums Bauen. Mehr als 70 zugeschaltete Gäste aus Unternehmen, Verwaltung, Politik und Wissenschaft konnten sich über Aktuelles aus der Branche informieren: vom Straßenbau über die Ersatzbaustoffverordnung bis hin zu neuen Produkten und Nachhaltigkeitsthemen. Blicke in die Zukunft auf einem inzwischen traditionellen Fachforum zu Beginn eines jeden Jahres.

Oliver Mohr, Vizepräsident des ISTE, lobte denn auch die Treue der Teilnehmer:innen zum Baustoff-Technik-Tag: „Seit über einem Jahrzehnt bieten wir hier eine Plattform für den fachlichen Austausch zwischen Experten." Mohr unterstrich die Bedeutung der Rohstoffindustrie für den Infrastrukturbau, den Wohnungsbau und für die Energiewende: „Leider haben noch nicht alle verstanden, dass für dies alles mineralische Rohstoffe nötig sind und deshalb Abbaustätten erweitert werden müssen", stellte er fest.

Einen „Querbeet-Technik-Tag, bei dem man über den Tellerrand hinausblickte" nannte ISTE-Referent Dr. Michael Aufrecht abschließend diesen Baustoff-Technik-Tag, den er zusammen mit seiner Kollegin Daniela Budach moderierte.

Auch der 11. Baustoff-Technik-Tag des ISTE fand als Online-Veranstaltung statt.

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Forderungen an die Politik
  • Ausschreibungen produktneutral gestalten
  • Vertragsbedingungen des Landes so gestalten, dass heimische Baustoffe effizient verwendet werden können
  • Standardabbau im Straßenbau nicht zu Lasten der Dauer-haftigkeit; neue Bauweisen wissenschaftlich begleiten
  • Kompetenznachweis und Weiterbildung durch Einschaltung von privaten Ingenieurbüros durch den/die Auftraggeber sicherstellen
  • Ausreichend Personal für Ausschreibung und Überwachung in den zuständigen Baureferaten und Straßenfachbehörden bereitstellen
  • Berücksichtigung von heimischen und regionaltypischen Naturwerksteinen (verhindert ökologisch unsinnige Transporte von Übersee und fragwürdige soziale und ökologische Produktionsbedingungen in Drittweltländern)

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Transportbeton und Betonpumpen – Entwicklungen und Aktivitäten

Die Fachgruppe Transportbeton und Betonpumpen   Zum Artikel

Leistungsfähigkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit   Zum Artikel

Vielfältige Formate für Aus- und Weiterbildungsangebote   Zum Artikel

Neue Betonnorm und Verwaltungsvorschift Techn. Baubestimmungen   Zum Artikel

Mitwirkung bei Projekten und ausgewählte Einzelthemen aus der Arbeit des BTB/FTB   Zum Artikel


Die Fachgruppe Transportbeton und Betonpumpen

Unsere Fachgruppe Transportbeton ist im Netzwerk des Bundesverbandes der Deutschen Transportbetonindustrie sowie mit den Fachgruppen der angrenzenden Bundesländer eng verknüpft. Kurze Informationswege und gute Kenntnisse der regionalen Märkte bestimmen unser Handeln. Wir stehen für Fragestellungen von der Planung, Lieferung, Einbau bis hin zur Nutzung und dem Rückbau von Betonbauwerken sowie zur Darlegung der Nachhaltigkeit zur Verfügung.

Auf dem Weg zur Klimaneutralität beim Bauen mit Beton nimmt der Wohnungsbau derzeit eine Vorreiterrolle ein. Hierbei hat wegen der CO2-Minimierung die Entwicklung einer neuen Bindemittelgeneration eine besondere Rolle. Gleichzeitig werden durch die Reaktivierung und Intensivierung der Erzeugung von Strom durch Kohlekraftwerke große Flugaschemengen erzeugt, die wiederum in die Betonproduktion Eingang finden.

Insbesondere im Infrastrukturbau werden durch Verwendung von robustem Beton über eine möglichst lange Lebensdauer (> 100 Jahre) hervorragende Nachhaltigkeitsaspekte erfüllt.

Die Einsparung von Energie bei der Betonherstellung und beim Transport sowie Übergabe des Betons auf der Baustelle ist unmittelbare Aufgabe der Transportbetonindustrie. Hierbei wird an innovativen Mischern wie an Hybrid- oder Elektroantrieben der Arbeitsmaschinen (Betonfahrmischer sowie Betonpumpen) intensiv gearbeitet.

Neben den umfangreichen Ausbildungsinitiativen z.B. für Betonprüfer und Betontechnologen, Fragestellungen rund um die Verfügbarkeit insbesondere natürlicher oder rezyklierter Gesteinskörnungen sowie Bindemittel für Beton, sind es insbesondere auch die Dienstleistungen der Transportbetonindustrie für die Bauwirtschaft, die immer wichtiger werden. Im Wettbewerb zur Holz- oder Stahlbauweise schaffen multifunktionale Betonoberflächen (z.B. Sichtbeton, wasserundurchlässiger Beton, Betonfahrbahndecken), höchste Standsicherheit über die gesamte Lebensdauer auch bei extremen Belastungen (z.B. Brand, Verkehrslasten) oder Flexibilität beim Bauen im Bestand eindeutige Vorteile. Durch die fortschreitende Digitalisierung der Lieferkette bis hin zur bereits mit 3-D-Betondruckverfahren gebauten Wohngebäuden auf der Baustelle können die heute knappen Personalressourcen bestmöglich eingesetzt werden.

Unsere Mitgliederversammlung der Fachgruppe fand am 31.05.2022 in Breisach in Präsenz mit den Berichten des Bundesverbandes der Deutschen Transportbetonindustrie sowie des Informationszentrums Beton statt. Somit konnten alle Beschlüsse gefasst werden und die Mitglieder waren auf Augenhöhe informiert.

Entwicklungen bei Betonfahrmischern und Betonpumpen

Neben vollelektrischen und gasbetriebenen LKW sind auch Hybridfahrzeuge mit batterieelektrischem oder vollelektrischem Antrieb der Arbeitsmaschine (Trommel bzw. Pumpe) in der Entwicklung oder bereits verfügbar. Weiterhin sind aufgrund Leichtbaumaßnahmen durch Gewichtseinsparungen bei Chassis und Aufbauten weitere Effizienzsteigerungen möglich. Über unsere Abteilung Betonpumpen begleiten wir diese Entwicklung aktiv mit.

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Leistungsfähigkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit

Aus regional verfügbaren Rohstoffen wird Beton für Generationen angemischt. Bestmöglicher Materialeinsatz im Bauwerk bei kontinuierlicher Reduzierung von Emissionen – z.B. durch Einsatz von Hybrid-Arbeitsmaschinen und Digitalisierung …

 

Nachhaltiges Wirtschaften in der Zement-, Rohstoff- und Betonindustrie

Beton ist ein Baustoff, der auf unterschiedlichsten Ebenen Aspekte der Nachhaltigkeit erfüllt. Das beginnt bei der Wahl ressourcenschonender Ausgangsstoffe (z.B. klinkereffiziente Zemente und regionale Gesteinskörnungen) sowie der Wiederverwendung von Anmachwasser oder aus Betonbruch aufbereiteter Gesteinskörnung. Die Belieferung der Herstellwerke erfolgt auf kurzen Transportwegen. Bei der Herstellung in den Betonwerken kommen heute ressourcenschonende und energieeffiziente Misch- und Fördertechniken zum Einsatz – bis hin zu Eigenstrom aus erneuerbaren Energien und Hybrid-Antrieb der LKW. Zwischenzeitlich stehen in der Gremienarbeit auf Bundesebene die tatsächlichen CO2-Emissionen im Betonbau auf der Agenda. Der VDZ hat hierzu die Studie „Dekarbonisierung von Zement und Beton – Minderungspfade und Handlungsstrategien/CO2-Roadmap für die deutsche Zementindustrie“ publiziert.

Die Einstufung und Darlegung über das Concrete Sustainability Council (CSC) verfolgt das Ziel, die Transparenz nachhaltigen Handelns innerhalb der Betonindustrie zu erhöhen, um den Baustoff Beton als ein wichtiges und nachhaltiges Bauprodukt hervorzuheben. Dies ist in der DGNB-Systematik verankert. Die Zertifizierung erfolgt in den Kategorien Management, Umwelt, dem sozialen Aspekt der Nachhaltigkeit sowie in den Kategorien Ökonomie und Produktkette. Nähere Informationen unter www.csc-zertifizierung.de

 

Alternative Rohstoffquellen
Marktpotential für Sand mit erhöhten Feinanteilen

Mit der TU München und der Universität Stuttgart als Forschungsnehmer soll im Rahmen eines AIF-Forschungsvorhabens untersucht werden, inwiefern eine Erhöhung der Feinanteile gerechtfertigt ist (Grenzwert bislang 3 M.-%). Nach zukünftiger EN 12620 sind höhere Einstufungen möglich, die Unbedenklichkeit erhöhter Feinanteile kann aber bislang technisch nicht nachgewiesen werden.

Verwendung von rezykliertem Betonbrechsand

Der neue Entwurf der Betonnorm sieht eine Verwendung bis 20 Vol.-% vor.

Nachhaltigkeitsaspekte bei Innenbauteilen aus Beton im Hochbau

Basierend auf dem Performanceansatz sollen geeignete, angemessene Gesteinskörnungen und Bindemittel zu Einsatz kommen. Im Einzelfall soll von „Regelanforderungen“ abgewichen werden.

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Vielfältige Formate für Aus- und Weiterbildungsangebote

Ob digital oder in Präsenz zur Qualifizierung von Quereinsteiger:innen oder für Aufstiegsfortbildungen bis hin zum Meister: für die Gewinnung guter Fachkräfte bieten wir berufsbegleitend maßgeschneiderte Formate für Labor- und Werkpersonal an

 

Wir betreiben vielfältige, umfassende Ausbildungs- und Nachwuchsarbeit und arbeiten auf Landesebene aktiv beim Ausbildungsprogramm der ARGE Beton mit, deren Träger die Bauwirtschaft Baden-Württemberg, das InformationsZentrum Beton, der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein, der Fachverband Beton- und Fertigteilwerke sowie der ISTE Baden-Württemberg sind.

Unsere Präsenz-, Online- und Hybrid- Veranstaltungen waren mit ca. 500 Teilnehmern sehr gut besucht und behandelten Themen wie Basiswissen Beton, Ressourcenverfügbarkeit und Nachhaltigkeit, WU- und Faserbeton, Leichtbeton, Bemessung und Betontechnologie, Pumpfähigkeit von Beton, Betontreppen, Bewertung der Druckfestigkeit im Bauwerk, erfolgreicher Einsatz von Betonzusatzmitteln, werkseigene Produktionskontrolle - inklusive Schnittstellen zu Abnehmern sowie Neuerungen der Regelwerke u.v.m.
Die ARGE-Lehrgänge werden vom Europäischen Sozialfonds über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Baden-Württemberg bezuschusst. Somit ergab sich je nach Förderungsstufe eine Reduzierung der Teilnehmergebühr zwischen 30 % und 50 %.

Auf Bundesebene bündelt die Plattform „BetonWissen" das Weiterbildungs- und Informationsangebot des Bundesverbandes Der Deutschen Transportbetonindustrie. Inhalte von „BetonWissen" sind die Bereiche „BTB-Lernplattform", die Qualifizierungsplattform „BetonQuali", die Kategorie „BTB im Netz" sowie das besondere Format der „BTB-Fahrerschulung". Vielfach sind Ausbildungen in Teilzeit möglich und werden erheblich finanziell gefördert. Die Nutzung digitaler Medien unterstützt ein selbstorganisiertes, flexibles Lernen – integriert in den beruflichen Alltag.

BTB Fahrerschulung unter www.betonwissen.de

Aktuell und kompakt einschließlich Lernzielkontrolle sind die Anforderungen an Personal und Fahrmischer gebündelt und leisten einen wichtigen Beitrag zur qualitätsgerechten Belieferung der Abnehmer mit Transportbeton. Die Norm fordert diese Pflichtschulung im Abstand von maximal 36 Monaten.

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Neue Betonnorm und Verwaltungsvorschift Techn. Baubestimmungen

Bauen ist Ländersache. Im Schulterschluss mit unserem Bundesverband der Deutschen Tranportbetonindustrie kümmern wir uns um die Anwendung der Betonnormreihe DIN 1045 wie auch um die BetonBauQualitätsaspekte (BBQ).

 

Sachstand der Bearbeitung der neuen Betonnorm DIN 1045 ff

In anderen EU-Mitgliedsstaaten gilt vielfach unmittelbar die neue DIN EN 206: 2021-06. In Deutschland liegt das neue Normenpaket DIN 1045 als Gelbdruck zur Stellungnahme vor. Die Einführung ist im Jahr 2023 geplant.

Zur Ermittlung der Klasseneinstufung in Betonbauqualitätsklassen BBQ werden Kategorien eingeführt, die die jeweiligen Anforderungen an Planung, Bauausführung und Baustoffe innerhalb der einzelnen Bereiche abbilden: Planungsklassen, Betonklassen und Ausführungsklassen mit den jeweiligen Einstufungen in NORMAL, ERHÖHT und SPEZIELL. Die Einstufung kann entweder bauteil- oder bauwerksbezogen erfolgen. Aus der höchsten Kategorie leitet sich die Festsetzung der BBQ-Klasse ab.

 

Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen − VwV TB)

Die VwV TB ersetzte die nach ehemaligem Bauordnungsrecht bekannt gemachte Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) und die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bekannt gemachte Bauregellisten A. Die VwV TB konkretisiert die in der baden-württembergischen Landesbauordnung (LBO) verankerten Grundanforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen. Sie umfasst Regeln zur Standsicherheit baulicher Anlagen sowie zum Brandschutz, zum Wärmeschutz, zum Schallschutz, zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz und zu den Planungsgrundlagen. Trotz unserer Intervention hat die Oberste Bauaufsicht Baden-Württemberg die aktuell geltende VwV Technische Baubestimmungen immer noch nicht eingeführt.

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Mitwirkung bei Projekten und ausgewählte Einzelthemen aus der Arbeit des BTB/FTB

 

  • Dekarbonisierung der Betonbauweise, Erstellung von Öko-Bilanzen, Darlegung innerhalb des Concrete Sustainability Council (CSC)
  • Arbeitskreise befassen sich mit „Betonieren bei hohen Temperaturen" und den Auswirkungen auf Frisch- und Festbetoneigenschaften. Der neue Zielwert soll von 30 °C auf 35 °C erhöht werden. Zur Lieferberechtigung ist eine erfolgreich abgeschlossenen erweiterte Erstprüfung erforderlich.
  • Das Forschungsvorhaben „Digitales Bauen – Großformatiger 3D-Druck mit Transportbeton" auf der Baustelle ist auf einem erfolgreichen Weg. Speziell die maschinenbautechnische Adaption des Druckkopfes an der Betonpumpe ist Gegenstand laufender Forschungen. Erste Wohngebäude sind bereits als Leuchtturmprojekte errichtet worden.
  • Erstmalige Auslobung eines Wettbewerbes für Arbeitssicherheit (gegliedert in Kategorien je nach Unternehmensgröße)
  • Die Abteilung Betonpumpen in der Fachgruppe Transportbeton befasste sich im Rahmen der Regionalveranstaltungen (Fachgruppen der Industrieverbände Rheinland-Pfalz/Hessen, Bayern und Baden-Württemberg) sowie beim bundesweiten Erfahrungsaustausch u.a. mit dem AIF Forschungsvorhaben „Sichere Betonförderung – Pumpbarkeit und Pumpstabilität": Verfügbarkeit des Prüfgerätes SLIPER und Feld-Pumpversuche (Testlauf und Präzision, Standardisierung/Normung Änderungen des Prüfgeräteaufbaus) sowie Handlungsanleitung für Betonprüfer. Ferner waren u.a. die Themen DGUV Branchenregel 113-604: Teil 3 Betrieb von Betonpumpen, den Umgang mit Abstandsregelungen zu elektrischen Leitungen sowie Rechtspflichten bei der Auswahl des Aufstellortes von Bedeutung.
 

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Umweltschutz – Entwicklungen und Aktivitäten

Noch ein Jahr bis zum Inkrafttreten der Mantelverordnung   Zum Artikel

Wesentliche Schnittstellen der Ersatzbaustoffverordnung mit weiteren Handlungsfeldern unserer Branche   Zum Artikel

UVP-Pflichtigkeit bei Rohstoffgewinnungsvorhaben   Zum Artikel

Versicherungsbürgschaften für ISTE-Mitglieder zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Noch ein Jahr bis zum Inkrafttreten der Mantelverordnung

Die Mantelverordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft. Von den neuen Regelungen, u.a. des Baustoff-Recyclings und der Verfüllung von Abgrabungen, sind alle Bereiche der Steine- und Erdenindustrie betroffen. Die einschlägigen Ländererlasse werden abgelöst. Es verbleiben noch gut 10 Monate für die Umsetzung der Mantelverordnung. Unsere Branche, die Politik und die Verwaltung stehen vor großen Herausforderungen. Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den wesentlichen Regelungsinhalten der Verordnung und gehen auf die wesentlichen Herausforderungen für unsere Branche und Änderungen in der Recyclingpraxis ein. Danach zeigen wir auf, wie sich die Recycling- und Verfüllbranche in Baden-Württemberg auf die Umsetzung der MantelV vorbereitet.

 

Verkündung der Mantelverordnung im Bundesgesetzblatt

Am 16. Juli 2021 wurde die Mantelverordnung vom 09. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 16. Juli 2021) und tritt damit am 01. August 2023 in Kraft.
Sie können die Verordnung unter diesem Link herunterladen.

Ein Ausdruck der EBV ist nur direkt aus dem Internet möglich (so auch die copy- und paste-Funktion), die heruntergeladene pdf-Version kann dagegen nicht ausgedruckt/kopiert werden.

 

Was regelt die Mantelverordnung?

Zu den wesentlichen Inhalten der Mantelverordnung wurde in den zurückliegenden Jahresberichten ausführlich berichtet. Es ist die zentrale Verordnung für die Mitglieder des ISTE aus der Recycling- und Verfüllungsbranche, betrifft aber auch andere Bereiche der Steine- und Erdenindustrie sowie die Bauindustrie. Vier Artikel sollen unter anderem sicherstellen, dass die Verwertung von mineralischen Stoffen im Erd-, Straßen-, Wege- und Schienenverkehrswegebau sowie zur Verfüllung und Rekultivierung von Steinbrüchen, Nass- und Trockenabgrabungen gemäß den Zielstellungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes erfolgt und ein ausreichender Schutz des Grundwassers und des Bodens gewährleistet ist. Im Wesentlichen sollen vier Artikel folgende Fragen beantworten:

  • Artikel 1: Ersatzbaustoffverordnung (EBV): Bis zu welchen Konzentrationen im Wasser (Messung mit sogenannten Elutionsverfahren) und im Feststoff sind mineralische Ersatzbaustoffe (z.B. Recycling-Baustoffe, Bodenmaterialien, Gleisschotter, Schlacken und Aschen) in welchen technischen Einbauweisen (z.B. Tragschicht unter einer Straßendecke) und unter welchen Randbedingungen (z.B. Höhe des Grundwasserabstandes, Art des Untergrundes, Lage zu Wasserschutzbereichen) für das Recycling zulässig?
  • Artikel 2: Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV): Erstmalig soll u.a. die Verfüllung von Steinbrüchen, Nass- und Trockenabgrabungen bundeseinheitlich geregelt werden: Bis zu welchen Konzentrationen im Wasser bzw. im Feststoff und unter welchen Randbedingungen (z.B. Höhe des Grundwasserabstandes, Lage zu Wasserschutzbereichen und Karstgebieten) können Bodenmaterialien (und weitere mineralische Materialien) für die Verfüllung und Rekultivierung von Abgrabungen oder für die Landschaftsmodellierung eingesetzt und damit verwertet werden?
  • Artikel 3: Änderung der Deponieverordnung (DepV): Diese soll eine Zuordnung von im Rahmen der Güteüberwachung nach der Ersatzbaustoffverordnung klassifizierten mineralische Ersatzbaustoffen, die nicht verwertet werden können (z.B. aus Markt- oder qualitativen Gründen) zu Deponieklassen ermöglichen, ohne diese Materialien erneut mit abweichenden Methoden der Deponieverordnung einstufen zu müssen. Alle Materialklassen von RC-Baustoffen und Bodenmaterialien können ohne weitere Untersuchungen der Deponieklasse 1 zugeordnet werden, die günstigsten Materialklassen von Bodenmaterialien auch der Deponieklasse 0.  
  • Artikel 4: Änderung der Gewerbeabfallverordnung: Wie sollen mineralische Ersatzbaustoffe, die bei Rückbau, Sanierung, Reparatur technischer Bauwerke als Abfälle anfallen, getrennt rückgewonnen, gesammelt und den Aufbereitungsanlagen zugeführt werden? Hier wird die Gewerbeabfallverordnung lediglich an die Nomenklatur der ErsatzbaustoffV angepasst. Es ist eine in die Zukunft gerichtete Anpassung, wenn es zum Rückbau von technischen Bauwerken nach der EBV kommt.  

 

Was regelt die Mantelverordnung nicht?

REZYKLIERTE GESTEINSKÖRNUNGEN FÜR BETON (R-BETON)

Entgegen mancher Annahme regelt die Mantelverordnung nicht die Umweltanforderungen und den Einsatz rezyklierter Gesteinskörnungen im Beton. Dies erfolgt nach Normen. Zulässig sind rezyklierte Gesteinskörnungen mit einer Leistungserklärung auf Grundlage der DIN EN 12620:2008-07. Hierbei müssen die in der DAfStb-Richtlinie „Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620“, Ausgabe 2010-09 aufgeführten Merkmale erklärt und die geforderten Leistungen erfüllt sein. Außerdem muss durch eine Herstellererklärung bestätigt sein, dass die Höchstwerte der Eluat- und Feststoffparameter gemäß DIN 4226-101:2017-07 unter Beachtung von DIN 4226-102:2017-07 nicht überschritten sind. Im Klartext regelt die DAfStb-Richtlinie unter anderem die zulässigen Volumenanteile und stofflichen Zusammensetzungen rezyklierter Gesteinskörnungen im Gesteinskörnungszuschlag des Betons von bis zu 45 Vol.-% und die DIN 4226 - Teil 101 die zulässigen Konzentrationen umweltrelevanter Parameter im Feststoff und Eluat. All diese Regelungen werden in der kommenden Novelle der Betonnorm DIN EN 1045 zusammengeführt und teilweise geändert (vgl. Kapitel Technik und Normung).

Bei den Feststoff- und Eluatwerten für rezyklierte Gesteinskörnungen, die nach der Betonnorm noch nach veralteten Elutionsmethoden und Kriterien untersucht werden, ergibt sich allerdings eine Schnittstelle mit der kommenden Ersatzbaustoffverordnung. Die Werte und die Verfahren müssen dringend harmonisiert bzw. an die ErsatzbaustoffV angepasst werden (siehe Kapitel unten).

ASPHALTGRANULAT IM VERWERTUNGSVERFAHREN A

Die ErsatzbaustoffV regelt nicht die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen als Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A im Straßenbau, sofern die "Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau – RuVAStB 01 – Ausgabe 2001, Fassung 2005" der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV) und die "Technischen Lieferbedingungen für Asphaltgranulat – TL AG-StB 09 – Ausgabe 2009" der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV) angewendet werden. Demnach gelten für diesen Verwendungszweck nicht die Materialwerte für RC-Baustoffe nach ErsatzbaustoffV, sondern die mineralischen Ersatzbaustoffe als Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A im Straßenbau müssen weiterhin nur auf den Feststoffgehalt der 16 EPA PAK und im WF 10-Eluat auf den Phenolindex untersucht werden und nach RuVAStB 01 folgende Grenzwerte einhalten:

Feststoffgehalt 16 EPA PAK ≤ 25 mg/kg und WF 10-Eluat Phenolindex ≤ 0,1 mg/L

Auch hier ergibt sich allerdings eine Schnittstelle mit der kommenden Ersatzbaustoffverordnung mit weiteren Konsequenzen für den Umgang mit teerhaltigem Material (siehe Kapitel unten).

 

Wesentliche Herausforderungen für unsere Branche

ISTE und QRB haben auf dem 24. Baustoff-Recycling-Tag am 27. Oktober 2021 die kommende MantelV im Detail vorgestellt und nachfolgende wesentlichen Änderungen und Herausforderungen für unser Branche herausgearbeitet:

  • Ablösung der Länderregelungen (BW: RC-Erlass 2004, VwV Boden 2007, BY: RC-Leitfaden) und vieles mehr im August 2023
  • Verwaltungshandeln im Vollzug könnte sich schon vor Inkrafttreten der MantelV im Jahr 2023 am aktuellen Stand der Technik orientieren
  • In BW in rein materieller Hinsicht (Einhaltbarkeit Grenzwerte) Verbesserungen in den RC- (bei Akzeptanz RC-1 + RC-2!) und Verfüllquoten (BM-0/BM-0*)
  • Deutlich höherer Aufwand in der Qualitätskontrolle (u.a. Güteüberwachung) für Recycling
  • Neue bürokratische Hürden in der EBV: Anzeige-/Dokumentationspflichten, Ersatzbaustoffkataster, Nichtregelung von Abfallende-/Produktregelung. Diese klingen wie Misstrauensvoten und verkomplizieren das Recycling.

Eine erfolgreiche Umsetzung der MantelV gelingt nur, wenn Politik, Verwaltungsvollzug und Industrie an einem Strang ziehen! Aus Sicht von ISTE und QRB und der Bundesverbände wie u.a. BBS, BRB, BDE war das Scheitern der MantelV jedoch nie eine Option. Unsere zentralen Forderungen sind: Produktneutrale Ausschreibung und Akzeptanz aller Materialklassen in den dafür zugelassenen Einbauweisen. Nur mit einer klaren Vorbildfunktion und Unterstützung durch die öffentliche Hand und einer massiven Akzeptanzsteigerung für die nach EBV klar geregelten technischen Einbauweisen, nicht nur für die beste Materialqualität RC-1, sondern auch für den in der EBV eindeutig geregelten umweltgerechten Einsatz von RC-2 und RC-3 kann das Projekt Mantelverordnung gemeinsam gelingen.

 

Überblick zu den wesentlichen Änderungen für die Recycling- und Verfüllpraxis

BAUSTOFFRECYCLING

Die Ersatzbaustoffverordnung kann als Säulenmodell aufgefasst werden, mit den zentralen Säulen:

  1. Rückbau
  2. Annahme
  3. Herstellen
  4. Einbau

1. RÜCKBAU: Von Vielen gefordert aber in der EBV nicht verwirklicht: Die EBV regelt keine klare Bauherrenverpflichtung zur Vorerkundung im Bauwerk vor Abbruch, wie es zum Beispiel in der österreichischen Recycling-Baustoffverordnung der Fall ist. Zwar regelt § 24 der EBV für alle mineralischen Ersatzbaustoffe (MEB, siehe Definitionen in § 2 Nr. 18 bis 32) alle Punkte der Gewerbeabfallverordnung mit einigen Zusätzen. Es handelt sich aber lediglich um eine Anpassung der Gewerbeabfallverordnung an die Nomenklatur der EBV. Es ist eine in die Zukunft gerichtete Regelung, wenn es in einigen Jahren zum Rückbau technischer Bauwerke nach EBV kommt. Demnach sollen MEB auch getrennt von Primärrohstoffen, die als Abfälle anfallen, gesammelt und befördert werden (außer gleichartige RC-Baustoffe). Erzeuger und Besitzer müssen die gesammelten Abfallfraktionen dann aufbereiten, wenn diese nicht unmittelbar für technische Bauwerke wiedereinsetzbar sind. Eine erneute Verwertung der getrennt gesammelten MEB in einem technischen Bauwerk nach EBV ist möglich, wenn nach Art und Materialklasse eindeutig bestimmbar.

2. ANNAHME: Wichtige Akteure sind hier der Betreiber der Aufbereitungsanlage und die Untersuchungsstelle (DIN EN ISO/EC 17025 akkreditiertes Labor, vgl. § 2, Nr. 10). Da die Verpflichtung zur Vorerkundung und deren Ausgestaltung nicht klar geregelt sind, bleibt es dabei, dass sich der Abfallerzeuger und der Anlagenbetreiber über eine gute Annahmekontrolle gegen das Risiko absichern müssen, sich belastetes Material einzuhandeln. Nach EBV ist, wie bisher üblich, mindestens eine klassische Annahmekontrolle durchzuführen, bestehend aus einer Routinekontrolle (Sichtkontrolle und Feststellung zur Charakterisierung). Dabei sind Name, Anschrift, Sammler oder Beförderer, Masse und Herkunftsbereich, Abfallschlüssel gemäß AVV, Bezeichnung der Baumaßnahme oder Anfallstelle, Zusammensetzung, Verschmutzung, Konsistenz, Aussehen, Farbe, Geruch aufzunehmen.

Über eine Kannbestimmung sind auch weitere Feststellungen bis hin zur Materialklassifizierung möglich. Probenahmen und Untersuchungen sind dann durch eine anerkannte Untersuchungsstelle durchzuführen. Eine getrennte Lagerung unbekannter oder höher kontaminierter Materialien ist erforderlich aber nichts Neues (vgl. Vollzugshinweise zur Überwachung von Bauschutt-RC-Anlagen in BW). Aber: Die Verdachtsermittlung ist sehr kompliziert! Wenn Überschreitungen festgestellt werden, ist nur noch eine Getrenntaufbereitung möglich.

Zum Thema Risiko bei der Annahme ist die Regelung in § 3 (1) wichtig. Diese enthält die Möglichkeit, den Abfallerzeuger in die Pflicht zu nehmen:

„Für die Ermittlung der Schadstoffgehalte in mineralischen Abfällen wesentliche, vorliegende Untersuchungsergebnisse oder aus der Vorerkundung von Bauwerken oder Böden vorliegende Hinweise auf Schadstoffe sind vom Abfallerzeuger oder -besitzer dem Betreiber der Anlage bei der Anlieferung vorzulegen."

Das heißt, der Betreiber einer Recyclinganlage kann vom Abfallerzeuger eine wahrheitsgemäße Auskunft verlangen und ihn in eine Garantenstellung bringen. Tipp an die Recycler: Formular ausfüllen und unterschreiben lassen!

3. HERSTELLEN: Hier geht es in erster Linie um die „chemische Güteüberwachung“ von mineralischen Ersatzbaustoffen: Wichtige Akteure sind hier der Betreiber der Aufbereitungsanlage, die Überwachungsstelle (nach RAP Stra oder DIN EN ISO/IEC 17065, vgl. § 2, Nr. 9) und die Untersuchungsstelle (nach DIN EN ISO/IEC 17025, vgl. § 2, Nr. 10).

Die wesentlichen Aufgaben: Der Betreiber muss eine Güteüberwachung bestehend aus dem Eignungsnachweis (EN), der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) und der Fremdüberwachung (FÜ) durchführen.  Der Eignungsnachweis, bestehend aus einer Betriebsbeurteilung und einer Erstprüfung, und die Fremdüberwachung erfolgen durch die Überwachungsstelle (insbesondere die Probenahme). Die Analytik erfolgt durch die Untersuchungsstelle im Unterauftrag der Überwachungsstelle. Die WPK erfolgt in eigener Verantwortung des Betreibers (hier kann auch die Probenahme durch eine Untersuchungsstelle erfolgen). Die Überprüfung der bautechnischen Eigenschaften nach anderen Vorschriften bleibt unberührt. Die wesentliche Herausforderung liegt hier in den neuen Untersuchungsmethoden und der Materialklassifizierung in die neuen Materialqualitäten wie beispielsweise RC-1, RC-2, RC-3 für Recycling-Baustoffe. So ist im Rahmen der Erstprüfung des EN neben Feststoffuntersuchungen auch ein ausführlicher Säulenversuch nach DIN 19528 (2009) und ein umfänglicher Untersuchungsumfang erforderlich. Im Rahmen der WPK und FÜ kann ein WF 2-Säulenkurztest nach DIN 19528 oder ein WF 2-Schütteleluat nach DIN 19529 (2015) durchgeführt werden. Die neuen Methoden bei einem Wasser- zu Feststoffverhältnis von 2 l/kg versus bisher 10 l/kg führen zu anderen Ergebnissen und Materialklassifizierungen. Wie in den früheren Jahresberichten erläutert, ist nach Untersuchungen des UM BW aus dem Jahr 2015 (RC) und 2018 (Bodenmaterial) aber zu erwarten, dass MEB, die bisher als Z 1.1 eingestuft waren, auch zukünftig als RC-1 oder BM-F1 eingestuft werden können. Nach verfügbarer Datenlage findet eine nur geringe Verschiebung in die Klassen RC-2 bzw. BM-F2 statt.

Die Zeit für die Durchführung der Eignungsnachweise wird knapp: Nach § 27 Übergangsvorschriften der EBV gilt:

„Betreiber von Aufbereitungsanlagen, die am 01. August 2023 in Betrieb sind, müssen bis zum 01. Dezember 2023 einen Eignungsnachweis erbringen."

D.h. alle MEB, die bisher in Verkehr gebracht wurden, müssen bis dahin nach den neuen Methoden untersucht und klassifiziert sein (durch Überwachungsstellen beprobt und Untersuchungsstellen analysiert)!

4. VERWENDUNG: Hier geht es um den Einbau von bestimmten MEB bzw. Materialklassen von MEB in die dafür zugelassenen technischen Einbauweisen der EBV. Wichtige Akteure sind hier der Bauherr und der Verwender. Die wesentlichen Aufgaben: Einbauen von güteüberwachten MEB und untersuchten nicht aufbereiteten BM/BG in die jeweils zulässigen Einbauweisen nach Anlagen 2 und 3 im dafür vorgesehenen bautechnischen Zweck, unter Beachtung der Gemischregelungen, der Lage zu Wasserschutzbereichen und empfindlichen Gebieten, wie Karstgebieten, oberhalb der dafür vorgesehenen Grundwasserdeckschichten und Grundwasserabstände. Unter diesen Bedingungen besteht keine Besorgnis von nachteiligen Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit und von schädlichen Bodenveränderungen. BM-0 und BG-0 können frei verwendet werden. Es ist keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

BUNDESBODENSCHUTZVERORDNUNG

Im Rahmen der Novelle der BBodSchV geht es unter anderem um die Verfüllung von Abgrabungen. Im Vergleich zu den Regelungen in Baden-Württemberg (Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial (VwV Boden vom 14. März 2007 in GABI vom 25. April 2007) kann auch auf der Grundlage eines Untersuchungsprojektes des Umweltministeriums aus dem Jahr 2018 festgestellt werden: 

  • Geringerer Untersuchungsaufwand für BM-0 (lediglich Feststoffgehalte) versus Z0
  • Geringerer Untersuchungsaufwand BM-0* (Eluatwerte nur, wenn Feststoffgrenzwerte überschritten, außer Sulfat) versus Z0*
  • Einfachere und praktikablere Regelung der Materialklasse BM-0 Ton (z.B. zulässig in Karstgebieten) im Vergleich zur früheren Zuordnungsklasse Z0* IIIA
  • Gehalt an organischem Kohlenstoff (TOC) und Sulfat sind keine Ausschlusskriterien im engeren Sinne. Der TOC muss nur bei Hinweisen gemessen werden und kann 1 Massenprozent überschreiten, wenn der TOC auf natürliche organische Bestandteile zurückzuführen ist. Bei der Auslegung der TOC-Reglung durch zuständige Behörde, sollte das eigentliche Ziel der Verhinderung einer Gasbildung etc. nicht aus den Augen verloren werden
  • Technisch erforderliche Fahrstraßen in Verfüllungen für ca. 40 % der RC-Baustoffe möglich, die Umsetzbarkeit ist fraglich, denn es müssen RC-Baustoffe deklariert werden, die die Materialwerte von BM-0* einhalten. Limitierend sind hier insbesondere Sulfat und PAK.
  • Bezogen auf die Einhaltung der Materialwerte rein statistisch Zunahme der Verfüllmöglichkeiten in der Qualität BM-0 um 1,5 Mio. Tonnen und in der Qualität BM-0* um 4 Mio. Tonnen
  • Entsprechend Rückgang der Bodenmaterialien, die in technischen Bauwerken verwertet oder auf Deponien beseitigt werden müssen, um mehr als 4 Millionen Tonnen

 

Wie bereiten sich ISTE und QRB auf die Umsetzung der MantelV vor?

STEA-GRUNDLAGENSEMINARE ZUR MANTELVERORDNUNG

Im Rahmen der Steine Erden Akademie (stea, siehe Kapitel Öffentlichkeitsarbeit) wurden 4 Grundlagenseminare zur Mantelverordnung durchgeführt und mehr als 500 Online-Teilnehmende erreicht. Weitere Detailschulungen zu den verschiedenen Aufgabenbereichen der EBV werden in den einschlägigen Gremien des ISTE und des QRB vorbereitet.

QEB.APP ZUR UMSETZUNG DER MANTELV IN DEN STARTLÖCHERN

Das Jahr 2021/2022 stand und steht weiterhin im Zeichen der Weiterentwicklung der QRB-Plattform zu einer Anwendung für das Qualitätsmanagement und Einbau von Baustoffen Applikation (qeb.app), welche aus dem Modul Güteüberwachung und dem Modul Einbaukarte Baden-Württemberg besteht. Die qeb.app basiert auf einem Geo-Informations-System (GIS) und dient zur operativen Umsetzung der Mantelverordnung des Bundes ab dem 01. August 2023. Im verbleibenden Jahr bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen wird qeb.app getestet und im Rahmen von Pilotprojekten in den Produktivbetrieb gebracht. Wir stehen hierzu in engem Kontakt mit dem Umweltministerium, so auch zum Thema der Anerkennung des QRB als Güteüberwachungsgemeinschaft im Sinne der EBV. 

ZEITNAHE DURCHFÜHRUNG EINES EIGNUNGSNACHWEISES NACH ERSATZBAUSTOFFVERORDNUNG

Nach Lesart der EBV und Rücksprache mit dem Umweltministerium kann mit der Erlangung von Eignungsnachweisen ab sofort, also vor Inkrafttreten der MantelV, begonnen und diese dann verwendet werden. ISTE und QRB halten es für sehr ratsam, mit den Eignungsnachweisen so rasch wie möglich zu beginnen, weil noch unklar ist, ob hinreichend Laborkapazitäten zur Durchführung der Laboruntersuchungen im Rahmen der Erstprüfung vorliegen. Zumindest sollte der Untersuchungsaufwand über einen längeren Zeitraum als die verbleibenden 4 Monate ab Inkrafttreten der EBV verteilt werden. Mit Schreiben von August 2022 haben ISTE und QRB die Mitgliedsfirmen der Fachgruppe Recycling-Baustoffe und Boden (FG RcBB) und des Qualitätssicherungssystems Recycling-Baustoffe Baden-Württemberg (QRB) angeschrieben mit der Bitte, ihre jeweiligen Überwachungsstellen (anerkannte Institute nach RAP Stra 15 oder nach der DIN EN ISO/EC 17065, 2013, gemäß § 2, Nr. 9 der EBV) mit der Durchführung eines Eignungsnachweises und nachfolgend einer Fremdüberwachung nach EBV für eine oder mehrere Recycling-Baustoffe (z.B. verschiedene Lieferkörnungen, Zusammensetzungen und/ oder bisherige Zuordnungsklassen) zu beauftragen. ISTE und QRB bitten ihre Mitglieder, diese Ergebnisse für weitere Auswertungen zur Verfügung zu stellen. Diese anonymisierte Auswertung dient zur

  • Erfahrungssammlung mit der Güteüberwachung und Feststellung von möglichen Fehlstellen der EBV
  • Abschätzung von Laborkapazitäten und Aufwand
  • Abschätzung der zukünftigen Einstufung/ Materialklassifizierung von mineralischen Ersatz-baustoffen in Baden-Württemberg
  • Testung der qeb.app – Qualitätsmanagement und Einbau von Baustoffen Applikation
  • Frühzeitige Kommunikation von Erfahrungen und möglichen Fehlstellen der Verordnung an das Landes- und/oder das Bundesumweltministerium.
  • Präsentation erster Erfahrungen auf dem 25. Baustoff-Recycling-Tag am 19. Oktober 2022 in Filderstadt

 

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Wesentliche Schnittstellen der Ersatzbaustoffverordnung mit weiteren Handlungsfeldern unserer Branche

 Diese können wie folgt zusammengefasst werden:

  • „Chemische Güteüberwachung" nach EBV orientiert am Gesamtsystem Güteüberwachung der europäischen Normung (EN, WPK, FÜ, Verantwortlichkeiten [Überwachungsstelle: RAP Stra 15 oder DIN EN ISO/IEC 17065, Untersuchungsstelle: DIN EN ISO/IEC 17025], Turnus)
  • Schnittstelle EBV mit Regelwerk der FGSV
    • Materialwerte und -klassen der EBV und Anhang D der TL Gestein-StB
    • Labormethoden und Analysemethoden nach EBV und TP Gestein-StB
    • Technische Einbauweisen der EBV und RuA-StB
  • Bestimmung der Bodenart der Grundwasserdeckschicht am Verwendungsort nach bodenkundlicher Ansprache von Bodenproben (Kartieranleitung 4) oder Baugrunduntersuchungen (DIN 18196, Bodenklassifikation Erd- und Grundbau)
  • Schnittstelle EBV – R-Beton: Es gelten Umweltanforderungen nach Normen bzw. Verwaltungsvorschriften in Technischen Baubestimmungen (VV TB) der Länder, z.B. VwV TB Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017
  • Schnittstelle EBV – Asphaltverwertung (RuVA-StB und TL AG-StB): Es gelten die Umweltanforderungen nach Technischen Regelwerken

 

Schnittstelle EBV mit Regelwerk der FGSV: Anpassung des Regelwerks

Zwar gilt die EBV als Verordnung der Bundesregierung für sich. Der Koordinierungsausschuss Bau (KoA-Bau) der FGSV schlägt aber vor, die EBV in das Regelwerk der FGSV zu implementieren, soweit es die Anwendung im Straßen-, Erd- und Wegebau erleichtert. Die Koordination dieser Tätigkeiten liegt beim AA 6.2 "Umweltverträglichkeit, Industrielle Nebenprodukte und RC-Baustoffe".

Im Einzelnen werden in der Arbeitsgruppe 6 "Gesteinskörnungen, Ungebundene Bauweisen", im Arbeitsausschuss 6.2 "Umweltverträglichkeit, Industrielle Nebenprodukte und RC-Baustoffe", Arbeitskreis 6.2.7 "Auslaugverfahren" folgende Arbeiten durchgeführt:

  • Kontrolle der DIN 19528 (WF 2- Säulenversuch) auf notwendige Ergänzungen/Präzisierungen und ggf. Erarbeitung eines neuen Teils 7.1.6 der TP Gestein-StB
  • Kontrolle der DIN 19529 (WF 2-Schüttelversuch) auf notwendige Ergänzungen/Präzisierungen und ggf. Erarbeitung eines neuen Teils 7.1.7 der TP Gestein-StB
  • Kontrolle des Teils 7.2 der TP Gestein-StB (Bestimmung der Feststoffgehalte) auf erforderliche Anpassungen
  • Überarbeitung des Teils 7.3 der TP Gestein-StB (Analyseverfahren), d.h. insbesondere Übernahme der in der EBV genannten Analyseverfahren

 

KoA-Bau Ad-hoc-Gruppe "Ersatzbaustoffverordnung (EBV)" 0.2.2.4

Dieser Ausschuss hat die Aufgabe einer Übertragung der Einbauweisen und Einbautabellen der EBV, welche damals in Abstimmung des Umweltbundesamtes (UBA) mit der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in der Umwelt-Verkehrswege-AG EBV entwickelt wurden, in eine Neufassung der RuA-StB. Dabei will die FGSV die Tabellen auf die Bauweisen/ Materialkombinationen beschränken, die bautechnisch sinnvoll und entsprechend dem FGSV-Regelwerk zulässig sind und die in der EBV verwendeten Begriffe im Sinne der Begriffsbestimmungen der FSGV „übersetzen", was zur Klarheit der Regelungen beitragen würde.

Ggf. werden auch Skizzen zur Lage der in den Einbautabellen genannten Schichten aus den Richtlinien für den Straßenoberbau (RStO) entwickelt. Im Anschluss sollen die ZTV`en und TL`en überprüft werden, ob Hinweise zur Prüfung der Umweltverträglichkeit ergänzt oder modifiziert werden müssen.

 

Schnittstelle EBV – R-Beton: Harmonisierung mit der EBV erforderlich

Die EBV regelt nicht die Anforderungen an rezyklierte Gesteinskörnungen für Beton. Diese sind in Normen geregelt (siehe oben). Bzgl. der Umweltanforderungen ergibt sich jedoch eine Schnittstelle mit der EBV. Es gelten noch die Umweltanforderungen nach Normen bzw. Verwaltungsvorschriften in Technischen Baubestimmungen (VVTB) der Länder. Dort sind Anforderungen an die Eluatkonzentrationen und die Feststoffgehalte von rezyklierten Gesteinskörnungen tabelliert, die sich noch an den Zuordnungskriterien aus der LAGA M20 orientieren. Die Z-Werte liegen i.d.R. im Bereich von Z 2. Die Eluatwerte müssen abweichend von der EBV noch im veralteten WF 10-Eluat untersucht werden. Mit dem Inkrafttreten der Mantelverordnung besteht dringender Harmonisierungsbedarf, sonst müsste ein Haufwerk mit demselben RC-Baustoff je nach Verwendungszweck als rezyklierte Gesteinskörnung im Beton oder als MEB im Straßenbau zweimal und mit unterschiedlichen Verfahren untersucht werden, was jeglicher Sinnhaftigkeit entbehrt. In der Konsequenz sollte die Elutionsmethode zur Untersuchung von rezyklierten Gesteinskörnungen der EBV entsprechen (WF 2-Eluat) und die Materialwerte für RC-Baustoffe zur Beurteilung eingeführt werden. In der Logik der bisherigen Regelung sollten die Materialwerte von RC-3 für rezyklierte Gesteinskörnungen zulässig sein.

 

Schnittstelle EBV – Asphaltverwertung: versteckter Ausstieg aus der stofflichen Verwertung von teerhaltigem Material

Die EBV regelt nicht die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen als Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A im Straßenbau, indem sie für diesen Verwendungsbereich auf die RuVA-StB 01 und die TL AG-StB 2009 verweist (siehe oben). Diese MEB müssen demnach nicht die Materialwerte für RC-Baustoffe nach EBV, sondern lediglich im Feststoffgehalt 16 EPA PAK ≤ 25 mg/kg und im WF 10-Eluat den Phenolindex ≤ 0,1 mg/L einhalten.

Entgegen manch missverständlicher Pressemeldung ändert die EBV insbesondere auch nicht die Zuordnung nach AVV als gefährlichen Abfall (PAK16-Gehalt > 200 mg/kg). Nähere Informationen hierzu finden sich auf der Homepage der LUBW.

Allerdings nimmt die EBV die Verwertungsklasse B und C für Ausbaustoffe mit teer-/pechtypischen Bestandteilen nicht aus ihrem Regelungsbereich aus. Dies bedeutet juristisch im Umkehrschluss, dass die RC-3 Materialwerte einzuhalten sind. Dann würde für diese teer-/pechtypischen Bestandteile sogar ein niedrigerer Wert für die 16 EPA PAK von ≤ 20 mg/kg gelten als für Ausbaustoffe in der Verwertungsklasse A.

In der Konsequenz beendet die EBV faktisch und indirekt das Kaltmischverfahren von teerhaltigem Material im Straßenbau, weil diese Materialien viel höhere PAK-Gehalte aufweisen. Der Leitfaden zum Umgangen mit teerhaltigem Material (2018) muss folglich umgeschrieben werden.

Dem Vernehmen nach will die Landesregierung Anlagen zur thermischen Verwertung von teerhaltigem Material in Baden-Württemberg unterstützen, um einem Entsorgungsengpass entgegenzuwirken.

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UVP-Pflichtigkeit bei Rohstoffgewinnungsvorhaben

Umweltverwaltungsgesetz, UVP-Modernisierungsgesetz, verschiedene Urteile und weitere Rahmenbedingungen haben zu einer Heterogenisierung bei der Ermittlung der UVP-Pflichtigkeit geführt. Der ISTE arbeitet mit dem Umweltministerium an einer Vereinheitlichung der Kriterien und damit des Verwaltungsvollzugs.

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Versicherungsbürgschaften für ISTE-Mitglieder zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten

In der Praxis kommt es regelmäßig zu Forderungen nach Sicherheitsleistungen (z.B. Sicherstellung der Nachsorgepflichten im Bereich Rekultivierung oder bei Recyclinganlagen). Für ISTE-Mitglieder besteht die Möglichkeit, über die SÜDVERS FiMO GmbH Sonderkonditionen zu Bürgschaftsversicherungen zu erhalten, mit denen Sicherheitsleistungen hinterlegt werden können. Dieses Angebot gilt nur für ISTE-Mitglieder. Weitere Informationen können über den internen Downloadbereich abgerufen werden.

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Forderungen an die Politik
  • Es muss ein Rohstoffbewusstsein in der Gesellschaft geschaffen werden, das neben Ressourceneffizienz durch Recycling auch auf die heimische Rohstoffgewinnung setzt. Dabei sind die Vorteile der heimischen Rohstoffgewinnung herauszustellen. 
  • Politik und Verwaltung müssen eine nachhaltige Nutzung und Entwicklung von Rohstoffgewinnungsstätten sicherstellen. Hierzu gehört auch die Ausweisung von neuen Abbaustätten: Dezentralität bei der Rohstoffgewinnung ist dringend wünschenswert, durch planerische Fehlsteuerungen aber mehr und mehr gefährdet. 
  • Ausufernde finanzielle und administrative Belastungen müssen beseitigt werden – zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen sind klare politische Bekenntnisse erforderlich! 
  • Der allgemeine Trend der kurzen Anhörungsfristen in den Beteiligungsverfahren muss umgekehrt werden. Sollte sich die Tendenz fortsetzen, wäre ein wesentliches Element demokratischer Teilhabe und damit letztlich auch die Akzeptanz weiterer gesetzlicher Belastungen in der Wirtschaft gefährdet.  
  • Die solide Abschätzung der Folgen von Gesetzesvorhaben ist Aufgabe des Gesetzgebers, wird aber immer stärker der betroffenen Industrie überlassen. Zusätzlich werden deren Resultate und Warnungen ignoriert bzw. nicht in hinreichendem Umfang berücksichtigt. 
  • Zielkonflikte zwischen Ökonomie und Ökologie müssen im Rahmen einer nachhaltigen und abgestimmten Umwelt- und Wirtschaftspolitik gelöst werden.
  • Rahmenbedingungen in der Kreislaufwirtschaft verbessern! Nur durch systematische Erfassung von Abfallströmen kann der schleichenden Reduzierung der Entsorgungskapazitäten entgegengewirkt werden. Dabei sind ökologische wie wirtschaftliche Aspekte, z. B. Dezentralität und Verwertungsmöglichkeiten, gleichermaßen zu berücksichtigen. 
  • Unterstützung bei der Entwicklung geeigneter Umweltrahmenbedingungen für die erforderliche dezentrale und nachhaltige Rohstoffgewinnung des Landes Baden-Württemberg 
  • Schlüssige Politik bezüglich der Zielsetzung der Ressourceneffizienz durch Recycling und des Boden- und Grundwasserschutzes
  • Bereitstellung von mehr Fachpersonal für die mit dem Umweltmedienschutz befassten öffentlichen Stellen zur Erarbeitung von fachlichen Kriterien für eine umweltgerechte Georessourcennutzung
  • Klare Ordnungspolitik im Bereich des Baustoff-Recyclings um sicherzustellen, dass nur güteüberwachte und -geprüfte Recyclingbaustoffe umweltverträglich dort eingesetzt werden, wo sie eingesetzt werden dürfen

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Naturschutz – Entwicklungen und Aktivitäten

Natur auf Zeit - Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes   Zum Artikel

Bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine- und Erdenindustrie   Zum Artikel

Evaluation der Ökokonto-Verordnung   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Natur auf Zeit - Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

ISTE und NABU Baden-Württemberg haben gemeinsam ein Diskussionspapier mit einem Gesetzgebungsvorschlag zu Natur auf Zeit erarbeitet. Dem Diskussionspapier haben sich neben den Bundes- und Landesverbänden der Steine- und Erdenindustrie auch der NABU Bundesverband und weitere 13 Landesverbände des NABU angeschlossen. Wesentlicher Inhalt des Diskussionspapiers ist ein gemeinsamer Regelungsvorschlag zur Änderung des BNatSchG, der sich auf die zugelassene Rohstoffgewinnung bezieht. Der gemeinsame Gesetzgebungsvorschlag wurde 2020 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) übermittelt.

Die Bundesregierung hat im Februar 2021 eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Das novellierte Gesetz beinhaltet eine Verordnungsermächtigung, die einen nutzungsintegrierten Ansatz für die zugelassene Rohstoffgewinnung konkretisieren soll. Die Einhaltung der in dieser Verordnung geregelten Anforderungen soll dann im Ergebnis zu einer Lösung der artenschutzrechtlichen Konflikte führen und damit die Biodiversität fördern. Der ISTE wird den anstehenden Prozess intensiv begleiten, um sicherzustellen, dass die mit der zugelassenen Rohstoffgewinnung verbunden Chancen ausreichend gewürdigt und pragmatische Lösungsansätze gefunden werden. Die Idee „Natur auf Zeit“ kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie auch für kleine und mittelständische Unternehmen attraktiv ist. Wichtig ist daher, dass der bürokratische Aufwand klein ist und gleichzeitig eine maximal mögliche Rechtssicherheit entsteht.

 

Das gemeinsame Diskussionspapier wurde im Jahr 2020 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) übermittelt.

dvfd

ggr

Den ausführlichen Exkurs zu "Natur auf Zeit" aus dem Jahresbericht 2019-2020 als PDF herunterladen und anschauen

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Bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine- und Erdenindustrie

Biodiversitätsdaten stellen eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Unternehmen und Verbände der Steine- und Erdenindustrie dar. Obwohl Biodiversitätsdaten laufend und aufwändig erhoben werden, gibt es bisher wenig verwertbare Daten, da eine „zentrale Sammelstelle“ fehlt. Mit der Biodiversitätsdatenbank soll der Beitrag der Steine- und Erdenindustrie zur Förderung der biologischen Vielfalt langfristig erfasst, dokumentiert und ausgewertet werden. Ziel ist es, stetig belastbares Zahlenmaterial für Unternehmen und Verbände zu genieren, um damit weiträumig fundierte Aussagen treffen zu können. Die Daten können dazu beitragen, flexible und nachhaltige Strategien im Umgang mit zukünftigen Eingriffen einzuführen (z.B. Datengrundlage für das Konzept „Natur auf Zeit“). Die Beteiligung an der Datenbank ist für Unternehmen freiwillig. Dennoch ist eine Vielzahl an Daten notwendig, um fundierte Aussagen über die Biodiversität in den heimischen Gewinnungsstätten treffen zu können. Die Verbände der Initiative sind daher für den Erfolg des Projektes auf die engagierte Mitarbeit der Unternehmen und ihrer Dienstleister angewiesen.

Für die Implementierung der bundesweiten Biodiversitätsdatenbank haben sich der Bundesverband Mineralische Rohstoffe, der Verein Deutscher Zementwerke, der Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie, der Bundesverband Keramische Rohstoffe und Industrieminerale, der Bundesverband der Gipsindustrie, der Deutsche Naturwerksteinverband sowie der Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie unter dem Dach des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden zusammengeschlossen. Des Weiteren engagieren sich als Landesverbände der Verband der Bau- und Rohstoffindustrie, der Bayerische Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden, der Unternehmerverband Mineralische Baustoffe sowie der Industrieverband Steine und Erden Neustadt/Weinstraße.

Grundlage der bundesweiten Biodiversitätsdatenbank ist die Datenbank des ISTE, die von 2011 bis 2017 in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen der Steine-Erden-Industrie sowie Planungs- und Ingenieurbüros entwickelt wurde. Nach dreijähriger Entwicklungsarbeit, die von einem regen Austausch der kooperierenden Verbände begleitet war, konnte im September 2021 die bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine- und Erdenindustrie für Unternehmen und Verbände freigeschaltet werden (www.biodiversitaet-sichern.de › user › login). Zahlreiche Unternehmen beteiligen sich bereits daran.

Den Exkurs zur Biodiversitätsdatenbank aus dem Jahresbericht 2021/2022 finden Sie hier als pdf-Dokument.

 

Nach dreijähriger Entwicklungsarbeit konnte im September 2021 die bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine- und Erdenindustrie für Unternehmen und Verbände freigeschaltet werden.

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Evaluation der Ökokonto-Verordnung
Die Evaluation der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) wurde mittlerweile abgeschlossen, der dazugehörige Endbericht wurde bereits Anfang 2019 veröffentlicht.

Die Evaluation der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) wurde mittlerweile  abgeschlossen, der dazugehörige Endbericht wurde bereits Anfang 2019 veröffentlicht. Mit der Evaluation sollen das Verfahren zur Anerkennung der Ökokonto-Maßnahmen, die ökokontofähigen Maßnahmen sowie die Bewertungsvorgaben überprüft werden. Der vorgelegte Bericht dient als Grundlage für die Novellierung der ÖKVO und die Verzahnung der ÖKVO mit der geplanten Kompensationsverordnung des Landes. Die Evaluationsergebnisse haben aufgezeigt, an welchen Stellen die ÖKVO möglicherweise optimiert werden könnte. U. a. wird vorgeschlagen, weitere Bewertungsfaktoren zu entwickeln und vorhandene zu präzisieren, den Katalog der ökokontofähigen Maßnahmen dahingehend zu überprüfen, ob weitere Maßnahmen aufgenommen werden sollten. Daneben soll auch die Kompensationsverzeichnis-Verordnung auf Basis der Verordnungsermächtigung des § 18 Abs. 3 NatSchG novelliert werden.

Seit Veröffentlichung des Endberichts zur Evaluation wurden keine weiteren Zwischenergebnisse veröffentlicht. Der ISTE wird den nun anstehenden Novellierungsprozess der Verordnungen intensiv begleiten, um sicherzustellen, dass die mit den Vorhaben der Steine- und Erdenindustrie einhergehenden Besonderheiten berücksichtigt werden und die damit verbundenen Chancen während und nach der Rohstoffgewinnung ausreichend gewürdigt werden.

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Forderungen an die Politik
  • Genehmigungsverfahren müssen die rechtssichere Durchführbarkeit der Rohstoffgewinnung ermöglichen. Dabei sind die Besonderheiten von Abbauvorhaben zu berücksichtigen, z. B. die Tatsache, dass während der Abbauphase zahlreiche gefährdete Arten einwandern, die zu Konflikten mit dem Artenschutzrecht führen können. Es müssen Lösungsansätze diskutiert werden, die bereits im Rahmen der Genehmigungsverfahren Anwendung finden können.
  • Abbaustätten müssen in den landesweiten Biotopverbund integriert werden. Sie tragen zur Lösung des Problems der abnehmenden Artenvielfalt bei.
  • Die Evaluierung der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) muss als Chance verstanden werden, das Instrument Ökokonto als kooperatives System der Naturschutzsteuerung zu optimieren.
  • Die geplante Kompensationsverordnung des Landes muss so gestaltet werden, dass die Besonderheiten der Rohstoffgewinnung dargestellt werden können.
  • Bei der Ausweisung von Schutzgebieten müssen nachgewiesene Rohstoffvorkommen beachtet werden.

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Öffentlichkeitsarbeit – Entwicklungen und Aktivitäten

Politische Öffentlichkeitsarbeit   Zum Artikel

Steine Erden Akademie des ISTE – Bildungspartner und Plattform digitaler Formate zum Austausch   Zum Artikel

Dialogbeirat zur Konfliktlösung bei Rohstoffgewinnungsvorhaben   Zum Artikel

GeoMobil – das mobile Informationszentrum des ISTE   Zum Artikel

KiWi-Forum Umwelt – Politik, Kommunen, Behörden, Unternehmen und Verbände im Dialog   Zum Artikel

Social Media: ISTE baut Aktivitäten deutlich aus   Zum Artikel

Spendenaktion Aggregate gegen Aggressor   Zum Artikel

Sonstiges aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit   Zum Artikel


Politische Öffentlichkeitsarbeit

Werksbesuche, Jubiläumsfeier, Online-Gespräche: Der ISTE nutzt für seine politische Öffentlichkeitsarbeit viele Kanäle. Den größten Stellenwert während Herbst und Winter 2021/2022 hatten Online-Gespräche, während im Sommer 2021 und Frühjahr 2022 wieder viele Außentermine anstanden.

Ein Highlight war zum Beispiel der Politische Winterdialog. Anstatt der eigentlich geplanten Winterarbeitstagung in Telfs wurde es ein fachlicher und kein gesellschaftlicher Auftakt zu Beginn des neuen Jahres. Mit dabei war der Staatssekretär im baden-württembergischen Umweltministerium, Dr. Andre Baumann MdL. Wichtig seien Verfahrenstransparenz und Akzeptanz, um sowohl bei der Errichtung von Anlagen der erneuerbaren Energien als auch bei der Rohstoffgewinnung Widerstände in der Bevölkerung abzubauen.

Der politische Winterdialog des ISTE fand am 17. Januar 2022 im inzwischen schon vertrauten Online-Format statt.

Kurz drauf folgte der Besuch des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann zusammen mit Grünen-Fraktionsvorsitzendem Andreas Schwarz MdL bei der Firma Feeß GmbH und Co. KG. Winfried Kretschmann und Andreas Schwarz besuchten ihn und sein Team in dessen Kompetenzzentrum „K3“ Sie ließen sich vom Firmenchef Walter Feeß über die Praxis seines Rohstoffrecyclings führen. Der Besuch endete zusammen mit ISTE-Präsident Peter Röhm und Hauptgeschäftsführer Thomas Beißwenger mit einer Führung durch die Recyclinganlagen des Unternehmens.

Auch mit einzelnen Abgeordneten, politischen Akteuren und Verwaltungsfachleuten wie zum Beispiel beim CDU-Parteitag oder bei GeoKoffer-Übergaben suchte der ISTE im Laufe des Jahres das Gespräch. Die Gespräche und Diskussionen waren geprägt von verschiedenen aktuellen Themen, welche momentan die Steine- und Erdenindustrie bewegen:

  • Partner der Energiewende: PV-Anlagen auf Baggerseen
  • Natur- und Artenschutz
  • Ergebnisse des Dialogbeirats: Kommunikation mit Bürger:innen
  • Diskussion über den künftigen Bedarf an Rohstoffen
  • Diskussion um die Rohstoffstrategie des Landes
  • Ressourcenbedarf des Landes, der durch Recycling nicht gedeckt werden kann
  • CO2-neutrale Zementherstellung
  • Mantelverordnung
  • Zukünftige Investitionen in Straßen- und Infrastrukturbauten

Während der Gespräche mit den Abgeordneten, Politiker:innen und Vertreter:innen der Verwaltung ist immer wieder deutlich geworden: Ihnen ist die Bedeutung der Steine- und Erdenindustrie bewusst. Diese Erkenntnis immer wieder ins Bewusstsein zu rufen, ist einer der wichtigsten Anliegen und Aufgaben des ISTE.

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Steine Erden Akademie des ISTE – Bildungspartner und Plattform digitaler Formate zum Austausch

Die Steine Erden Akademie (stea) ist eine Plattform des Industrieverbands Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE) zur Verbreitung von Fachwissen mit Hilfe digitaler Formate. Die Erfahrungen während der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass einerseits der persönliche Austausch sehr wichtig ist, andererseits aber auch, dass der digitale Austausch vielfältige Möglichkeiten bietet und ein wichtiger Baustein in der Gestaltung der künftigen Verbandsarbeit sein wird.

Die stea soll Einsteigern sowie Profis eine Plattform zum Weiterbilden und Erfahrungsaustausch bieten. Die aktuellen Themen und Herzensanliegen der Branche, vor allem in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Rohstoffsicherung, Umwelt und Technik werden von Experten in Vorträgen, Online-Schulungen oder Exkursionen vorgestellt. Daneben setzt sich die stea als Bildungspartner dafür ein, Rohstoffbewusstsein und die Verwendung heimischer Rohstoffe mit dezentralen Strukturen und kurzen Transportwegen zu fördern, die Gesellschaft für biologische Vielfalt in Rohstoffgewinnungsstätten zu begeistern sowie für einen nachhaltigen und sparsamen Umgang mit Ressourcen. Neben Online-Formaten bietet die stea auch Exkursionen in Rohstoffgewinnungsstätten für die interessierte Öffentlichkeit an.

Mit einem abwechslungsreichen Programm an Webinaren, Online-Schulungen und Exkursionen soll ein wichtiger Beitrag zur Zukunftsgestaltung der Branche im Land geleistet werden. Weitere Informationen können auf der Website der stea abgerufen werden (www.steineerdenakademie.de).

 

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Dialogbeirat zur Konfliktlösung bei Rohstoffgewinnungsvorhaben

In Baden-Württemberg liegt der Eigenversorgungsgrad bei Baumassenrohstoffen (Steine und Erden) bei nahezu 100 Prozent. Mineralische Rohstoffe stehen in fast allen Produktionszweigen am Anfang der Wertschöpfungskette. Sie werden nicht nur zur Erzeugung von Gesteinskörnungen für den Verkehrswegebau, für Baustoffe und als Betonzuschlag eingesetzt, sondern auch bei der Herstellung von Papier, Glas, Farben und Medikamenten. Statistisch gesehen braucht so jede:r von uns 10 Tonnen Natursteine, Kies, Gips oder Steinmehl pro Jahr bzw. 1 kg pro Stunde.

Diesem gesellschaftlichen Beitrag steht eine zunehmend kritische Wahrnehmung der Steine- und Erdenindustrie in breiten Teilen der Gesellschaft gegenüber. Neben der Ablehnung der Flächeninanspruchnahme an einem bestimmten Standort rückt dabei im Zuge einer allgemeinen gesellschaftlichen Diskussion um den Klimaschutz auch dieses Thema zunehmend in das Zentrum der Proteste. Entsprechende Widerstände rekrutieren sich daher aus verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen und organisieren sich zunehmend in Bürgerinitiativen. Die Rohstoffsicherung ist vor dem Hintergrund dieser zunehmend kritischen Öffentlichkeit neben dem Klimaschutz eine wesentliche Herausforderung unserer Industrie. Mehr denn je steht dabei der transparente gesellschaftliche Dialog im Mittelpunkt.

Als Reaktion auf diese gesellschaftliche Entwicklung wurde durch den ISTE im Frühjahr 2021 ein Dialogbeirat ins Leben gerufen mit dem Ziel, Empfehlungen für Beteiligungs- und Konfliktlösungsformate zu erarbeiten, die eine breite Unterstützung eines konstruktiven Dialogs auf allen verfahrensrelevanten Ebenen herbeiführen. Das Gremium umfasst insgesamt 30 Teilnehmer aus Industrie, Kommunen, Verwaltung, Regional- und Landespolitik, Wissenschaft und Naturschutzverbänden und beinhaltet somit alle wesentlichen gesellschaftlichen Akteure, die im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens in einen Dialog mit den Unternehmen vor Ort treten.

Als Ergebnis mehrerer Online-Sitzungen werden im Bericht des Dialogbeirats Handlungsempfehlungen für die verschiedenen Akteure des gesellschaftlichen Dialogs herausgearbeitet, unter anderem für das Unternehmen, die Behörden und die beteiligten Verbände. Im Zentrum dieser Handlungsempfehlungen steht ein Kommunikations-Management, das einen fakten-basierten Informationsaustausch in den Vordergrund stellt und Auswirkungen sowie Lösungsmöglichkeiten transparent diskutiert. Die Ergebnisse des Dialogbeirats wurden im zweiten Quartal 2022 in einer Broschüre veröffentlicht, die über den ISTE bezogen werden kann.

Den Exkurs zum Dialogbeirat von Dr. Piet Sellke (adribo) aus dem Jahresbericht 2021/2022 finden Sie hier als pdf-Dokument.

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GeoMobil – das mobile Informationszentrum des ISTE

Seit seiner Fertigstellung im Juni 2021 stieß die "rollende Wissenskiste" bei zahlreichen Veranstaltungen auf staunendes Interessen …

Seit seiner Fertigstellung im Juni 2021 stieß das GeoMobil, die rollende "Wissenskiste des ISTE", bei zahlreichen Veranstaltungen auf staunendes Interesse – unter anderem auf der Landesgartenschau in Überlingen. Bei seinem zweiten dortigen Einsatz sollte vor allem ein besonderes Publikum angesprochen werden: Im Rahmen einer gemeinsamen Exkursionsreihe luden der ISTE und der Deutsche Werkbund Baden-Württemberg e.V. (Landschafts-)Architekt:innen auf die Landesgartenschau ein.  

Welche Rolle spielen Naturwerksteine in der Architektur? Welche Vorteile haben sie? Woher kommen die Fassaden der Häuser oder der Belag auf dem Dorfplatz? Diesen und vielen weiteren Fragen wurde bei der Exkursion auf die „Landesgartenschau Überlingen“ nachgegangen.

In einem Fachvortrag stellte Dr. Wolfgang Werner, Diplom-Geologe und leitender Regierungsdirektor i.R., die mannigfaltigen heimischen Naturwerksteine vor, die nicht nur das Landschaftsbild, sondern auch unsere Städte und Dörfer mit ihren Gebäuden, Straßen und Plätzen prägen. Diplom-Geograph Dr. Andreas Megerle und ISTE Referent:innen Franziska Hauff und Dagmar Kesten präsentierten schließlich das GeoMobil mit all seinen Details und informierten über die Arbeit des ISTE.

Das GeoMobil bei seinem zweiten Einsatz auf der Landesgartenschau in Überlingen am 27. August 2021. Landschaftsarchitekt:innen lauschen gebannt den Ausführungen von Dr. Wolfgang Werner über heimische Naturwerksteine.

 

Zudem wurde (und wird) das GeoMobil regelmäßig von Mitgliedsfirmen ausgeliehen: So zum Beispiel für Tage der offenen Türe, Firmenfeiern, Schulbesuche oder Messen. Das GeoMobil kann ganzjährig ausgeliehen werden. Fragen zu den Mietkonditionen und zur Ausleihe richten Sie bitte an Karina von Ostrowski unter ostrowski@iste.de.

Weitere Informationen finden Sie auch unter diesem Link.

Das GeoMobil im Einsatz bei unseren Mitgliedsunternehmen

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KiWi-Forum Umwelt -
Politik, Kommunen, Behörden, Unternehmen und Verbände im Dialog

Das KiWi-Forum Umwelt fand am 20. Mai 2022 im Rantastic in Baden-Baden statt. An der ganztägigen Veranstaltung in Baden-Baden nahmen am Freitag rund 100 Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, aus der Verwaltung, von Verbänden und aus der Forschung teil. Thema war „Mit Vollgas in die Klimafalle? Politik, Kommunen, Behörden, Unternehmen und Verbände im Dialog". Teilgenommen haben zudem Staatssekretär für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Dr. Andre Baumann MdL (Bündnis 90/Die Grünen), Fraktionsvorsitzender der Grünen, Andreas Schwarz MdL, Daniel Karrais (FDP), Gernot Gruber MdL (SPD) und Raimund Haser MdL (CDU).

Hauptrednerin war die ehemalige UN-Jugenddelegierte, Umweltwissenschaftlerin und -aktivistin Rebecca Freitag. In ihrem Vortrag „Beyond Sustainability – Welches Mindset und welches Narrativ braucht die Zukunft?" griff sie Formen der Nachhaltigkeit auf und schlussfolgerte: „Wir müssen wieder lokal werden, dürfen das Globale dabei aber nicht vergessen."

Ein Thema, das die Diskussion dominierte, waren Photovoltaik-Anlagen auf Baggerseen. Sie bieten ein großes Potenzial zur Beschleunigung der Energiewende in Baden-Württemberg. Eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE in Freiburg hat ergeben, dass im Land vielfältige Wasserflächen für sogenannte Floating PV-Anlagen geeignet wären. Die Studie wurde von Konstantin Ilgen vom ISE vorgestellt. Staatssekretär Baumann sagte, dass sich diese Flächen auf rund 2000 Hektar aufsummieren würden, auf denen rund ein Gigawatt Strom erzeugt werden könnte. Das entspreche etwa der Leistung eines Kohlekraftwerks.

Zudem ging es um die Zement- und Betonindustrie. Ulrich Nolting, Geschäftsführer der Informationszentrums Beton GmbH, zeigte beim KiWi-Forum Umwelt den „Weg der Zement- und Betonindustrie zur Klimaneutralität und Dekarbonisierung" auf. Thorsten Volkmer von der Kies und Beton AG, Iffezheim behandelte die Bedeutung der dezentralen Versorgung mit Kies und Sand für den Klimaschutz – Stichwort: Kurze Transportwege in der Industrie. Tobias Sailer von EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Stuttgart behandelte das Thema des Schnellladenetzes für Deutschland. Er zeigte Wege zum Ausbau der E-Mobilität auf. „Die Kunst der Kommunikation, Umweltpädagogik in KiWi-Betrieben", so lautete der Titel des Vortrags von Dr. Andreas Megerle, Erlebnis Südwest, Waldbronn, der zusammen mit Michael Knobel das GeoMobil vorstellte. Er hob die Bedeutung der Umweltbildung hervor und welche Möglichkeiten es für Unternehmen der Gesteinsindustrie gibt, sich hierbei einzubringen. Der Bürgermeister der Stadt Breisach a. R., Oliver Rein, vertrat die Verwaltungsseite. Er stellte die Herausforderungen für Kommunen bei der Umsetzung der Energiewende und Rohstoffgewinnung vor Ort vor.

Umrahmt von Wein aus dem Kalkweingut Istein konnten die Besucher:innen den Tag ausklingen lassen und ins Gespräch kommen. Auch im kommenden Jahr ist wieder eine KiWi-Veranstaltung geplant – wie im Jahr 2019 im Europark Rust.

Redner:innen: Umweltwissenschaftlerin Rebecca Freitag, Fraktionsvorsitzender der Grünen Andreas Schwarz MdL und Raimund Haser MdL (CDU)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Podiumsdiskussion unter dem Motto "Ist die Klimakrise noch zu stoppen?"

 

 

 

 

 

 

Auch in den Pausen gab es Gelegenheit zum Austausch und zur Diskussion.

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Social Media: ISTE baut Aktivitäten deutlich aus

Öffentlichkeitsarbeit bedeutet nah an den Menschen zu sein: Und wie könnte man näher sein als im kleinen Gerät, das oft in der linken Westentasche oder in der hinteren Hosentasche steckt? Kaum mehr. Daher hat der ISTE seine Social-Media-Aktivitäten ausgebaut.

Zusammen mit einer Social-Media-Agentur arbeitet der ISTE an interessanten Beiträgen zu den Themen Natur- und Artenschutz, Ressourcenbedarf, Nachhaltigkeit oder Geologie. Perspektivisch sollen hier die Mitgliedsunternehmen in einem monatlichen Redaktionsmeeting ins Boot geholt werden. Ziel ist es, Synergien zwischen den Mitgliedsunternehmen zu nutzen und gemeinsame Inhalte besser an die Öffentlichkeit zu bringen.

Auf den Kanälen finden Sie nun Stories, Highlights, Beiträge und Reposts zu den Themen, die den ISTE und seine Mitgliedsunternehmen betrifft. So zum Beispiel mit dem Steinkundequiz: Wissen Sie, aus welchem Stein das Heidelberger Schloss gebaut ist oder woher der Stein zur Restauration des Ulmer Münsters kommt? Falls nicht, finden Sie die Lösung unter @istebw auf Instagram – raten müssen Sie aber davor trotzdem noch. Was machen die Mitarbeiter:innen des Verbands, wo sind sie unterwegs und welche Botschaften möchte der Verband vermitteln: Mit dem Ausbau der Aktivitäten auf den Sozialen Medien möchte der ISTE Aufklärungsarbeit leisten – sowohl nach innen als auch nach außen.

Sie finden die Kanäle hier:

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Spendenaktion Aggregate gegen Aggressor

Viele Menschen in der Ukraine harren immer noch ohne das Allernötigste aus: Ohne Lebensmittel, Medikamente, Heizung und Wasser – und teilweise auch ohne Strom. Dabei bedeutet Strom: Licht, Wärme, Kommunikation und teilweise auch Leben. Denn Flüchtlingszentren, Krankenhäuser und Notunterkünfte funktionieren ohne Strom nicht. Dieser Bedarf wurde Moderator und Filmemacher Søren Eiko Mielke aus der Ukraine gemeldet. Es entstand die Idee zu der Aktion „Aggregate gegen Aggressor“, mit der er an den ISTE herantrat, weil er wusste, in ihm in Sachen Logistik und Vernetzung einen starken Partner an der Seite zu haben. Die Stadt Ostfildern richtete unbürokratisch ein Spendenkonto ein.Mit den Spendengeldern und weiteren Sachspenden konnten insgesamt 23 Aggregate im Wert von etwa 200.000 Euro Ende März von Ostfildern in die Ukraine starten.

Der Spendenaktion vorangegangen war ein Hilferuf der ukrainischen Sandkünstlerin Natalia Tarnay an Mielke, die bei der Feier zum 75. Jubiläum des ISTE auftrat. Sie filmte ihren Hilferuf und setzte ihn in Sand um. Unter anderem zu sehen: Eine Friedenstaube, die in dem Aufruf mündet „Please support Ukraine!!!“. Diesem schlossen sich zahlreiche ISTE-Mitgliedsfirmen, Mitglieder weiterer Verbände und Privatpersonen an – nicht nur durch Geldspenden, sondern auch durch Sachspenden.

So spendete unter anderem die Firma Herbert Ubl GmbH & Co. KG aus Karlsdorf-Neuhard ein vier Tonnen schweres, sechs Meter langes, 500 kVA Dieselaggregat. Aggregate dieser Art werden zum Beispiel in Krankenhäusern eingesetzt. Ein zwei Tonnen schweres Aggregat mit 75 kVA der Firma Harsch aus Bretten kam hinzu. Zwölf 100 kVA, zwei 50 kVA und zwei 30 kVA Geräte wurden unter anderem von den Spendengeldern zu Sonderkonditionen eingekauft. Zur Relation: Alle Geräte zusammen könnten mit ihren etwa 2.000 kVA etwa 50 Großküchen betreiben oder die Notstromversorgung für etwa vier Krankenhäuser komplett sicherstellen – und das rund um die Uhr. Die Gesamtleistung der gelieferten Aggregate liegt sogar über der Notstromleistung der kompletten Charité, dem größten Klinikum Europas in Berlin.

Die Geräte zu besorgen, war eine Herausforderung: Neugeräte waren nicht lieferbar, Gebrauchtgeräte auf dem Markt kaum zu finden. Der internationale Baumaschinenauktionator Ritchie Bros. sprang ein und stellte 16 Geräte zum Sonderpreis zur Verfügung, teils sogar aus den Niederlanden. Insgesamt vier Fahrer werden sie bei einer Fahrtdauer von etwa 40 Stunden nach Uzzhorod in die Westukraine fahren. Einen Tieflader stellt und finanziert die „Knobel Baugruppe“ aus Hartheim, zwei Sattelzüge das internationale Logistikunternehmen „Imperial Logistic", deren Kontakt der Firma „Opterra" vermittelte.

Ein zweiter Transport fand am 25.7.22 statt. Es wurde ein Blockheizkraftwerk in die Ukraine geliefert, das die Firma Hermann Peter KG gespendet hat. Den Transport übernahm wieder Imperial Logistics. Das Blockheizkraftwerk wird für die Notstrom- und Wärmeversorgung an einem ganz speziellen Ort sorgen: Im ukrainischen Parlamentsgebäude. Zudem spendete das Kieswerk Wagenhart GmbH & Co. KG eine weiteres Dieselstromversorgungsaggregat, das mit 256 Kilowatt Stromleistung bis 2008 gute Dienste in der Kiesgrube leistete. Am 4. August 2022 ging es generalüberholt in die Ukraine.

 

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Sonstiges aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit

Der ISTE ist natürlich nicht nur auf politischen Veranstaltungen unterwegs, sondern unterstützt seine Mitgliedsunternehmen auch gerne bei Tagen der offenen Tür, Führungen und betrieblichen Veranstaltungen. Er organisiert – zum Teil mit der Beteiligung externer Partner:innen – Exkursionen und Fortbildungen.

 

GeoKoffer informieren und schaffen Sympathie
Auch in Zeiten der Corona-Pandemie bestand Interesse am GeoKoffer – ein großes Dankeschön geht an folgende Mitglieder, die auch weiterhin bereit waren, (Hoch-)Schulen mit GeoKoffern zu unterstützen:

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

GeoKofferübergabe von Thorsten Volkmer (Geschäftsführer der IKW, links) an die Maria-Gress-Schule in Iffezheim

 

 

 

 

 

 

GeoKofferübergabe im Januar 2022 an die Duale Hochschule Baden-Württemberg Mosbach mit Minister Peter Hauk, CDU. Der GeoKoffer wurde gesponsort von den Firmen Feeß GmbH & Co. KG und Harsch Bau GmbH & Co. KG

Mehr Informationen zum GeoKoffer finden Sie unter www.geokoffer.de. Anfragen bzgl. Erwerb oder GeoKoffer-Sponsoring können Sie an Karina von Ostrowski richten: ostrowski@iste.de

 

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