Technik und Normung

Ein Mann Mitte 30 steht vor einem Roll-Up, auf dem

»Ohne die regionale Versorgung mit unsereheimischen mineralischen Rohstoffen sind die Herausforderungen im Bereich des Wohnungsbaus, des Infrastrukturbaus und der Energiewende nicht zu bewältigen. Wichtigste Punkte bleiben weiterhin: Verfahrensbeschleunigung, Bürokratieabbau und produktneutrale Ausschreibungen!«

Karl Kraft, Karl Kraft Steinwerke OHG,
Vorsitzender der Fachgruppe Naturstein


Dafür stehen wir

Eine der wesentlichen Aufgaben der Abteilung Technik im ISTE ist es, Normen, technische Regelwerke und Umweltstandards aktiv mitzugestalten, sodass die Produkte der heimischen Steine- und Erdenindustrie sowie die daraus hergestellten Bauprodukte auch weiterhin uneingeschränkt verwendet werden können. Dazu gehört die kompetente technisch-wissenschaftliche Betreuung bei Produktion, Marktzutritt und Verwendung von Baustoffen. Ein interdisziplinäres Team von Ingenieur- und Geowissenschaftler:innen sowie Baustoffprüfer:innen entwickelt organisationsübergreifend qualifizierte, praxisnahe und effiziente Konzepte. Die Erfahrungen aus der Praxis werden in neuen oder aktualisierten Regelwerken berücksichtigt. Umsetzungshilfen für die Anwender werden bereitgestellt. Ein umfassendes Schulungsangebot für die Produzenten sowie die individuelle Beratung in technischen Fragen runden das Leistungsspektrum ab. Der ISTE setzt sich für vergleichbare und praxisgerechte Marktvoraussetzungen ein. Technische Lieferbedingungen für primäre und sekundäre Baustoffe dürfen sich ausschließlich am Verwendungszweck orientieren.

Aktive Mitarbeit in den entscheidenden Gremien sichert mittel- und langfristig unseren Marktzutritt

Um den Marktzutritt sicherzustellen, arbeiten ehrenamtliche Unternehmensvertreter:innen und der ISTE in Normungsgremien mit und bringen so ihren Sachverstand und ihre Erfahrungen ein. Dies ist für die Baustoffindustrie wichtig, weil die Orientierung der Mitarbeiterstruktur der technischen Gremien aus den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung, Ingenieurbüros und Wissenschaft nicht regionalspezifisch ist, sodass die Auswirkungen von neuen Prüfverfahren oder Anforderungskriterien von den Ausschüssen nicht immer zutreffend eingeschätzt werden. 

Durch die aktive Mitarbeit der Fachgruppen und personelle Vernetzung mit den Unternehmen werden Märkte gesichert sowie neue Verwendungsmöglichkeiten und Innovationen geschaffen. Der ISTE vertritt direkt sowie indirekt über die Bundesverbände die Interessen seiner Mitglieder in den europäischen Gremien und nationalen Spiegelausschüssen. 

Über seine Fachgruppen Sand und Kies, Naturstein, Naturwerkstein, Transportbeton sowie Recycling-Baustoffe und Boden wirkt der ISTE in den technischen Gremien des Deutschen Institutes für Normung (DIN), der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) und des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) mit. 

Die wesentlichen Gremien der FGSV für den Bereich Straßenbau, in denen der ISTE vertreten ist, sind beispielhaft folgende:

  • Arbeitsgruppe 5: Erd- und Grundbau
  • Arbeitsgruppe 6: Gesteinskörnungen, Ungebundene Bauweisen, Optimale Ressourcennutzung
  • Arbeitsgruppen 7 und 8: Asphalt- und Betonbauweisen

Darüber hinaus arbeiten wir mit Unter-stützung des Ehrenamts in den technischen Gremien unserer Bundesverbände Bundesverband Baustoffe –
Steine und Erden e.V. (bbs), Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO), Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie e.V. (BTB)
und Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) mit. 

Weil neue europäische Normen in das nationale Regelwerk umgesetzt und bestehende Normen überarbeitet werden müssen, ist die permanente Mitwirkung der Landesverbände in den Gremien bei der Aktualisierung und Fortschreibung des Regelwerks für die Sicherstellung des Marktzugangs entscheidend.

Landesspezifische geologische Voraussetzungen müssen bei der Normung berücksichtigt werden

Über die Fachgruppen werden Prüfdaten von Gesteinskennwerten ermittelt, gesammelt und ausgewertet sowie bei der Fortschreibung der Regelwerke für Gesteinskörnungen, Baustoffgemische, Asphalt und Beton in die entscheidenden Gremien eingebracht. Der ISTE arbeitet hierfür eng mit folgenden Organisationen zusammen: BÜV-ZERT, Baustoffprüfgesellschaft mbH, Güte-schutz Naturstein, QRB und ARGE Beton.

So kann für die Unternehmen sichergestellt werden, dass Baustoffe aus Baden-Württemberg mit den spezifischen geologischen Eigenschaften dauerhaft in einem möglichst breiten Anwendungsspektrum verwendet werden können. Dadurch können regionale Rohstoffvorkommen umweltfreundlich und wirtschaftlich in der Nähe der Gewinnung verwendet werden. Weite Transportwege und unnötige Kosten werden vermieden.

Bei komplexeren Fragestellungen führen die Fachgruppen eigene Forschungsvorhaben durch. Dabei spielen Langzeiterfahrungen und Praxiserprobung unter realistischen Einsatzbedingungen eine wesentliche Rolle.

Der ISTE pflegt den fachlichen Austausch mit Hochschulen, Materialprüfungsanstalten und der Verwaltung. 

Bei unvollständigen oder falschen Ausschreibungen von Baustoffen bietet der ISTE im konkreten Fall seinen Mitgliedern individuelle Beratung und Unterstützung an.

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Gesteinsbaustoffe – Entwicklungen und Aktivitäten

Technische und umweltrelevante Rahmenbedingungen für den Marktzugang sichern   Zum Artikel

Europäische Normung und Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen und ungebundene Gemische   Zum Artikel

DIN-Länder-Vertrag erneuert und Leitfaden zu Mindestanforderungen in bauaufsichtlichen Normen erstellt   Zum Artikel

Exkurs: Green Claims Directive   Zum Artikel

Technische Forschung: MIRO und SLG finanzieren eine „Versuchsstrecke Pflasterbettungsmaterial“ als Praxisbezug in Ergänzung zum Forschungsvorhaben der FGSV   Zum Artikel

Digitalisierung im Bereich der Mineralischen Rohstoffe   Zum Artikel

Arbeitskreis Feinsedimentthematik   Zum Artikel

15. Techniktag der Schotterindustrie am 7. Juli 2023 in Magstadt   Zum Artikel

13. Baustoff-Technik-Tag – Ausblicke und Innovationen für klimasicheres Bauen   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel

Muster über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wurden aktualisiert   Zum Artikel


Technische und umweltrelevante Rahmenbedingungen für den Marktzugang sichern
Anforderungen an unsere Gesteinskörnungen „rund, eckig oder gebraucht“ und deren Anwendung werden in Normen und Richtlinien definiert.

Eine Vielzahl an Vertretern unsere Mitgliedunternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet arbeiten in wichtigen Ausschüssen unserer Branche mit (z.B. im Deutschen Normungsausschuss (DIN), der Forschungsgesellschaft Straße und Verkehr (FGSV) und auf internationaler Ebene im europäischen Normungsinstitut (CEN)).  

Die rechtlichen und umweltbezogenen Veränderungen in Europa, die vor allem durch die Umsetzung des Green Deals und der Überarbeitung der EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) beeinflusst sind, nehmen großen Einfluss auf unsere nationalen Rahmenbedingungen. Eine aktive Mitarbeit - vor allem aus dem Praxisbezug heraus - hilft, die Normen und Richtlinien auf einen Stand der Technik zu bringen, der  
• innovativ,  
• zukunftsgewandt und vor allem  
• anwenderfreundlich bleibt.  

Nur so werden die Rahmenbedingungen angewendet und gelebt.  

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Europäische Normung und Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen und ungebundene Gemische
Revision der Bauprodukte-Verordnung (kurzer Abriss)

Die EU-Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO) trat am 1. Juli 2013 in Kraft und legt harmonisierte Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten fest. Einer der wesentlichen Grundgedanken dabei ist, Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedsstaaten der EU zu beseitigen.  

Im März 2022 legte die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Bauprodukteverordnung vor. Vor allem der Aspekt der Nachhaltigkeit (Green Deal) soll sich in den harmonisierten Normen der EU wiederfinden. Darüber hinaus soll die Digitalisierung (z.B. Digitaler Produktpass, DPP) vorangebracht und der Normenstau (hEN) aufgehoben werden. 

Im Juli 2023 ist das Europäische Parlament der Abstimmung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz gefolgt und hat dessen Änderungsanträge angenommen. Mitte Dezember 2023 wurden die Trilog-Verhandlungen mit einem abgestimmten Verordnungstext abgeschlossen.  
Nach der Überarbeitung und Übersetzung des Verordnungstextes in die 24 Amtssprachen der EU steht die formelle Annahme des Verhandlungsergebnisses durch das Parlament und den Rat bevor. Im Herbst 2024 soll die Verordnung in Kraft treten. 

 

 Wesentliche Veränderungen

Vor allem im Bereich der verpflichtenden Angaben kommen Neuerungen auf alle Hersteller zu. Wo früher eine Leistungserklärung (DoP) gefordert wurde, wird zukünftig eine Leistungs- und Konformitätserklärung verlangt (DoPC). Dazu kommen z.B. Angaben zur Produktsicherheit, zur „Produktumgebung“ (darunter versteht man z.B. die Rezyklierbarkeit) und zu den Nachhaltigkeitsdaten, wie z.B. dem Global Warming Potential (GWP) mit der Angabe des CO2-Fußabdrucks. Die Deklaration von festgelegten Umweltindikatoren soll für Bauprodukte schrittweise verpflichtend eingeführt werden (siehe zeitlicher Ablauf).  
Außerdem fordert die EU-BauPVO einen produktspezifischen Nachweis mit aktuellen Daten. 

Zudem hält sich die Kommission vor, weitere Regelungen festzulegen. Dies wären z.B. Nachhaltigkeitsfaktoren in Ausschreibungen oder eine Festlegung von Einsatzquoten von RC-Baustoffen. Hinzu kommt die Einführung eines entsprechenden neuen Güteüberwachungssystems (System 3+).  

Erschwerend für die Be- bzw. Überarbeitung von Normen ist, dass viele der umweltrelevanten Indikatoren aus der Revision der EU-BauPVO in den aktuellen Normenentwürfen noch gar nicht abgebildet sind. 

Zeitlicher Ablauf für die Einführung der Umweltproduktdeklarationen

Nach derzeitigem Stand ist, nach Inkrafttreten der Verordnung im Herbst 2024, die Angabe zu den Auswirkungen des Klimawandels (CO2-Äquivalente) ab Herbst 2025 verpflichtend.

Weitere Angaben, die für die Umweltdeklaration herangezogen werden, sind zum Beispiel: Ozonabbau, Versauerungspotential, Eutrophierung bis hin zum Wasserverbrauch (um hier nur einige zu nennen). Darüber hinaus werden z.B. Angaben zu Feinstaub, Ökotoxizität, Humantoxizität und landnutzugsbedingte Auswirkungen herangezogen. Gestaffelt könnten diese Angaben bis Herbst 2029 bzw. Herbst 2031 folgen. 

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DIN-Länder-Vertrag erneuert und Leitfaden zu Mindestanforderungen in bauaufsichtlichen Normen erstellt

Das Baurecht ist in Deutschland Ländersache. Da viele Normen im Baubereich Rechtsverbindlichkeit erlangen, da z.B. in Landesbauordnungen auf sie verwiesen wird, besteht seit Jahren eine entsprechende Kooperation zwischen DIN und den Bundesländern. Mit dem neuen DIN-Länder-Vertrag werden z.B. Details der Erarbeitung bauaufsichtlich relevanter Normen und die Nutzung der bauaufsichtlichen Normen durch Behörden und Öffentlichkeit geregelt.  

Die ca. 600 bauaufsichtlichen Normen sollen künftig so erstellt werden, dass Mindestanforderungen deutlich von weitergehenden Anforderungen getrennt sind.  
DIN hat hier bereits einen Leitfaden „Mindestanforderungen in bauaufsichtlichen Normen“ erarbeitet, welcher derzeit noch in verschieden Fachausschüssen diskutiert wird. 
Ziel ist es, dass mit dem Mindeststandard das bezahlbare Bauen und Wohnen gewährleistet wird und gleichzeitig der Stand der Technik durch die weitergehenden Anforderungen beschrieben wird.  

Darüber hinaus bietet DIN ein kostenloses, öffentliches Bauportal an. Dort können seit Januar 2024 Privatpersonen den Volltext der Normen, die in Bauleitplanungsverfahren zur Anwendung kommen, lesen. Daneben wird DIN auch ein Portal für die behördliche Nutzung mit weitreichendere Zugriffsmöglichkeiten schaffen. 

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Exkurs „Green Claims Directive“

Im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsaspekte des „Green Deals“ werden für unsere Bauprodukte Regelungen in der Revision der EU-BauPVO getroffen. Die „Green Claims Directive“ ist ein neuer EU-Richtlinienvorschlag, der „Greenwashing“ von Produkten verhindern soll. Ziel ist es, dass Käufer verlässliche, vergleichbare und überprüfbare Informationen erhalten - Transparenz schaffen. 

Daran ist angesichts der Vielzahl an unterschiedlichen Bezeichnungen wie z.B. „ozonfreundlich“ und „klimaneutral“ innerhalb der Produktwerbung nichts auszusetzen. Vor allem bei freiwilligen Angaben, die nicht bereits durch EU-Regelungen definiert sind. D.h. der neue Vorschlag verpflichtet Unternehmen, Behauptungen über Umweltaspekte oder deren Leistung mit wissenschaftlich fundierten und überprüfbaren Daten zu untermauern. 

Die in der Richtlinie bisher vorgesehenen Validierungs- und Verifizierungsprozesse werden von der deutschen Industrie jedoch abgelehnt. Es soll auf Normen/Standards und die Konformitätsbewertung abgestellt werden. In diesem Fall wären die Umweltmerkmale als Angabe im Digitaler Produktpass wohl ausreichend. Diese sind mit Inkrafttreten der Revision der EU-BauPVO für unsere Bauprodukte geregelt.   
Eine Entscheidung ist erst nach den EU-Wahlen zu erwarten.  
Weiterführende Informationen finden Sie hier (Stand 06.2024).

Bedeutung des „CPR Acquis-Prozess“ für die Gremienarbeit auf nationaler Ebene 

Auf nationaler Ebene wird die Gremienarbeit derzeit durch den „CPR Acquis-Prozess“ bestimmt. Nach der Einbindung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in den Technischen Regelwerken der FGSV widmen sich die Ausschüsse des DIN und der Arbeitsgruppe Gesteinskörnungen der FGSV nun intensiv den Vorbereitungen des Überarbeitungsprozesses.  

Dabei wurde eine Liste der wesentlichen Merkmale erstellt, welche für den deutschen Markt zu prüfen sind, um die Gesteinseigenschaften zu beschreiben. Auf europäischer Ebene gilt es dann, sich je Merkmal auf jeweils eine europäisch harmonisierte Prüfnorm zu einigen. Noch ungeklärt ist, wie es sich beim Umgang von Alternativprüfverfahren verhält (z.B. dem Schlagversuch). Diese sind möglicherweise zukünftig nicht mehr zulässig. Auch Prüfverfahren mit direktem Bezug auf nationale oder geographische Bewertungen sind dann nicht mehr erlaubt. Hierzu zählt z.B. die Alkali-Richtlinie mit dem Nebelkammerversuch. Daher muss für die Alkalikieselsäure-Reaktion (AKR) schnellstmöglich eine europäische Prüf-/Bewertungsmethodik entwickelt werden, die sowohl die Beiträge aus den Betonausgangsstoffen (Zement, Gesteinskörnungen) als auch der Betonzusammensetzung berücksichtigen. Für diese Aufgabe wurden übergreifende Arbeitsgruppen aus den CEN/TCs 51, 104, 154, 229 (Zement, Transportbeton, Gesteinskörnung und Fertigteile) gebildet, die unter großem zeitlichen Druck Lösungsansätze auf Basis der „RILEM“-Verfahren entwickeln sollen. Der Bundesverband MIRO und VDZ stehen hierbei in engem Austausch. 

Der Überarbeitungsprozess beginnt bereits im Herbst 2024. Mit einer Veröffentlichung der überarbeiteten Normen ist vor Mitte 2028 nicht zu rechnen. Für die ungebundenen Gemische nach EN 13285/TL SoB-StB, die erstmals harmonisiert werden sollen, beginnt der Prozess wahrscheinlich Ende 2025.  

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Technische Forschung
MIRO und SLG finanzieren eine „Versuchsstrecke Pflasterbettungsmaterial“ als Praxisbezug in Ergänzung zum Forschungsvorhaben der FGSV

Im April 2023 wurde das FGSV-Forschungsvorhaben „Optimierung der Eigenschaften von Bettungs- und Fugenmaterialien“ mit einer Laufzeit von 24 Monaten gestartet. Im Fokus stehen Verformungsverhalten, Verfestigungsneigung sowie Kornfestigkeit und Wasserdurchlässigkeit. Hierbei wird vor allem die Kornfestigkeit mit der Prüfung des modifizierten Micro-Deval-Verfahren (MMDE) in Augenschein genommen.  

Der Praxisbezug (insbesondere die Aussagekraft des MMDE) soll durch begleitende Untersuchungen der Versuchsstrecke hergestellt werden. Die Versuchsstrecke wurde im Juli 2023 auf dem Werksgelände einer Kiesgewinnungsstätte im Bereich der Ausfahrt (nach der Waage) realisiert. Die Planung und teilweise Begleitung der Baumaßnahme wurde im Rahmen einer Masterarbeit durchgeführt. Beim Bau kamen fünf Bettungsmaterialien zum Einsatz, die den Bereich „sehr guter“ bis vermeintlich „schlechter“ MMDE-Werte abdecken. 

Die Strecke wird seit Anfang September 2023 befahren und weist (wie erwartet) bereits Spurrinnen auf, die augenscheinlich über alle Abschnitte hinweg gleich tief sind. Die Versuchstrecke wird über den Zeitraum des FGSV-Forschungsvorhaben weiter beobachtet. 

 

Fotos: Eckhard Henke, GF Kieswerk Ernst Müller GmbH & Co.KG

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Digitalisierung im Bereich der Mineralischen Rohstoffe
INSITER

Unter dem Motto „GEMEINSAM DIGITALISIEREN, GEMEINSAM PROFITIEREN“ haben sich 35 etablierte Unternehmen der Baubranche zusammengeschlossen und die Plattform INSITER entwickelt. Diese Firmengründung hat sich aus einer Initiative des ISTE-Arbeitskreises Digitalisierung heraus entwickelt. Der App-Store der Plattform bietet eine Vielzahl an digitalen Lösungen, die bei der Prozessoptimierung und Konnektivität mit Kunden und Lieferanten helfen.

Weitere Informationen hier.

 

ORIS CO2-Kalkulator

Der ORIS CO2-Kalkulator ist ein Kooperationsprojekt mit unserem Bundesverband MIRO, bei dem ausgewählte Mitglieder bei der Produktentwicklung eingebunden wurden und somit eine Branchen-passgenaue Lösung entwickelt werden konnte.

ORIS stellt damit ein digitales Tool zur Verfügung, mit dem man den CO2-Fußabdruck der Gesteinskörnungsprodukte berechnen kann. Die Berechnung erfolgt wissenschaftlich fundiert. Das Zertifikat dient Nachweis des Treibhauspotenzials (GWP) der Produkte.

Weitere Informationen hier.

 

360° Steinbruchrundgang

Bei laufendem Betrieb ist in einem Steinbruch schweres Gerät im Einsatz. Daher ist es den Unternehmen nicht möglich, einen Steinbruch dauerhaft und vor allem gefahrlos für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Besichtigungen solcher Rohstoffgewinnungsstätten sind daher ein sehr seltenes Erlebnis und beschränken sich beispielsweise auf Tage der offenen Tür.

Auf unserem 360° Steinbruchrundgang hingegen können Sie jederzeit und völlig gefahrlos die Welt der Natursteingewinnung entdecken und hautnah erleben. Aus verschiedenen Blickwinkeln erhalten Sie spektakuläre Einblicke - von der Sprengung über die Aufbereitung bis hin zur Rekultivierung oder Renaturierung der Gewinnungsstätte. Auf der virtuellen Tour finden Sie immer wieder interessante Hintergrundinformationen.

Schauen Sie sich doch mal um: Hier geht's zum 360° Steinbruch.

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Arbeitskreis Feinsedimentthematik

Die ISTE-Mitgliedsfirmen der Fachgruppe Sand und Kies unterstützten das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) beim Projekt: „Verbesserung der Ökobilanz von Baustoffen im Gebäudesektor durch nachhaltige Nutzung von Nebenprodukten mineralischer Stoffströme: Das Potential mineralischer Feststoffsuspensionen“ mit der Bereitstellung von Probenmaterial.

Cover BBSR Bericht

Die Forschung ist abgeschlossen und der Bericht wird auf der Homepage des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) veröffentlicht.

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15. Techniktag der Schotterindustrie am 7. Juli 2023 in Magstadt

Der 15. Techniktag der Schotterindustrie fand nach langer Pause im Juli 2023 endlich wieder statt. Hans Ulmer, Geschäftsführer von Natursteinwerke im Nordschwarzwald GmbH & CO. KG begrüßte über 80 Teilnehmenden.

Dr. Bernd Susset, geschäftsführender Referent der Fachgruppe Recyclingbaustoffe und Boden im ISTE, sowie Geschäftsführer des Qualitätssicherungssystems Recyclingbaustoffe Baden-Württemberg (QRB), referierte über den sachgemäßen Umgang bei der Verfüllung von Ausgrabungen. In seinem Beitrag ging er vor allem auf die beiden Fragen: „Auf dem Weg zum Inkrafttreten der Mantelverordnung - Was kommt auf die Hersteller und Verwender von RC-Baustoffen (EBV) zu?“ und „Was ändert sich bei der Verfüllung von Abgrabungen im Hinblick auf die Novelle der BBodSchV?“ ein. 

Jörg Mändle vom Institut Dr. Haag GmbH in Kornwestheim berichtete zu Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau und ging dabei vor allem auf die Herstellung, die relevanten Regelwerke, unnötige technische Verschärfungen, Fehler bei der Probenahme und vermeidbare Fehler bei der Ausschreibung ein. Vor allem zu letzterem sprechen sich ISTE und Güteschutz Naturstein deutlich für produktneutrale und anforderungsgerechte Ausschreibungen aus. Teilweise werden überzogene Anforderungen selbst bei niedrigsten Bauklassen gestellt. Dies ist weder ressourceneffizient noch fördert es den Wettbewerb.

Reterenten und Organisatoren des diesjährigen Techniktag der Schotterindustrie, zusammen mit Vertretern des Güteschützes Naturstein BaWü e.V.

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13. Baustoff-Technik-Tag – Ausblicke und Innovationen für klimasicheres Bauen

Die Anforderungen für den Wohnungs- und Straßenbau der Zukunft sind hoch. Es gilt, möglichst schnell klimaneutral zu werden, dabei jedoch die hohe Bauqualität beizubehalten sowie regional und heimisch zu produzieren, damit „die Gesellschaft auch in Zukunft auf die Bau- und Rohstoffbranche bauen kann“ – wie der Vizepräsident des Industrieverbands Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE) Thomas Karcher die Anstrengungen der Branche bei seiner Begrüßung auf dem jährlichen Baustoff-Technik-Tag zusammenfasste. 

Dort kommen Vertreter:innen von Industrie, Wissenschaft und Behörden zusammen, um sich über neue Themen, Technik und Innovationen in der Branche auszutauschen. Dieses Jahr diskutierten und informierten sich rund 70 Teilnehmende am 6. Februar in Filderstadt über die entscheidende Frage – wie schaffen wir die klimaneutrale Transformation und welche Lösungsansätze halten Technik, Politik und Forschung bereit? 

Mehr dazu hier.

Die Referent:innen des diesjährigen Baustoff-Technik-Tags, zusammen mit Vertreter:innen des ISTE.

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Forderungen an die Politik
  • Ausschreibungen produktneutral gestalten
  • Vertragsbedingungen des Landes so gestalten, dass heimische Baustoffe effizient verwendet werden können
  • Standardabbau im Straßenbau nicht zu Lasten der Dauerhaftigkeit; neue Bauweisen wissenschaftlich begleiten
  • Kompetenznachweis und Weiterbildung durch Einschaltung von privaten Ingenieurbüros durch den/die Auftraggeber sicherstellen
  • Ausreichend Personal für Ausschreibung und Überwachung in den zuständigen Baureferaten und Straßenfachbehörden bereitstellen
  • Berücksichtigung von heimischen und regionaltypischen Naturwerksteinen (verhindert ökologisch unsinnige Transporte von Übersee und fragwürdige soziale und ökologische Produktionsbedingungen in Drittweltländern)

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Muster über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wurden aktualisiert

Das MIRO-Muster über die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Gesteinskörnungen wie Sand, Kies und Naturstein“ wurde mit dem Stand April 2023 aktualisiert. Sie kann bei der Erstellung und Ausgestaltung der unternehmensindividuellen AGB als Arbeits- und Praxishilfe herangezogen werden, ersetzt aber nicht die erforderliche individuelle Erstellung von AGBs für jedes eigenständige Unternehmen.

Zusätzlich hat Herr RA Dr. Müller-Feldhammer eine Synopse erstellt, so dass alle Änderungen zur ursprünglichen Version deutlich werden. Sie gibt einen guten Überblick über die Änderungen.

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Transportbeton und Betonpumpen – Entwicklungen und Aktivitäten

Leistungsfähigkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit   Zum Artikel

Aus- und Weiterbildungsangebote in der Transportbetonindustrie   Zum Artikel

Technik und Normung   Zum Artikel

Projektübersicht und ausgewählte Einzelthemen aus der Arbeit des BTB/FTB   Zum Artikel

InformationsZentrum Beton GmbH (IZB)   Zum Artikel

Anwendung und Marktgebiete   Zum Artikel


Leistungsfähigkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit - Fachgruppe Transportbeton und Betonpumpen
Netzwerk

Die Fachgruppe Transportbeton ist im Netzwerk des Bundesverbandes der Deutschen Transportbetonindustrie sowie mit den Fachgruppen der angrenzenden Bundesländer eng verknüpft. Kurze Informationswege und gute Kenntnisse der regionalen Märkte bestimmen unser Handeln. Wir stehen für Fragestellungen von der Planung, Lieferung, Einbau bis hin zur Nutzung und dem Rückbau von Betonbauwerken sowie zur Darlegung der Nachhaltigkeit zur Verfügung.

 

Ressourcenschonung

Rezyklierte Gesteinskörnungen für den Einsatz in Beton stehen zunehmend flächendeckend zur Verfügung. Der Aufbau entsprechender Wertschöpfungsketten und Stoffkreisläufe wird bis Ende 2024 fallweise vom Umweltministerium gefördert. Zukünftig können für die meisten Bauteile bis 25 Vol.-% RC-Gesteinskörnung problemlos eingesetzt werden. Für die Qualität wesentlich sind sortenreine Trennung verschiedener Abbruchmaterialien sowie eine verbesserte Abtrennung des Zementsteins von der Gesteinskörnung. Die Asbestfreiheit ist durch den Aufbereiter zu gewährleisten. Neu ist die Verwendung von RC-Betonbrechsand zur Herstellung nachhaltiger „R-Zemente“. Hierzu sind noch bauaufsichtliche Zulassungen notwendig, eine neue Zementnorm hierzu ist in Vorbereitung. Eine besondere Innovation stellt die CO2-Begasung von RC-Körnungen in einem Reaktor dar: dadurch werden zusätzliche Mengen an CO2 dauerhaft in der Zementsteinmatrix gebunden und deren Festigkeitseigenschaften verbessert. Somit entsteht eine CO2-Senke. 

 

Mit CO₂-effizienten Zementen und Betonen Treibhausgasreduzierte Betonbauwerke erreichten 

Im Vergleich zu den Nachbarländern Schweiz und Österreich beträgt der jährliche pro Kopf Verbrauch an Beton in Deutschland nur die Hälfte. Die Herstellung von Beton in Deutschland ist je nach geforderter Leistungsfähigkeit im Mittel mit einem CO₂-Fußabdruck von ca. 200 kg pro m³ Beton verbunden. Die CO₂-Intensität hängt dabei in erster Linie vom eingesetzten Zement und seinem Anteil an gebranntem Kalkstein (Klinker) ab. Die CO2-Anteile aus der der Gesteinskörnung sowie aus Fracht/Transport spielen eine untergeordnete Rolle. Insofern ist der Einsatz CO₂-effizienter Zemente im Beton ein entscheidender Hebel bei der Dekarbonisierung der Betonbauweise. CO₂-effiziente Zemente und Betone können in allen typischen Anwendungsbereichen des Hoch- und Tiefbaus verwendet werden. Das Minderungspotenzial ist vor allem bei Innenbauteilen und üblichen Außenbauteilen des Hochbaus groß, denn dort werden rund 2/3 des Transportbetons in Deutschland eingesetzt. Es lassen sich ohne technische Einschränkungen bereits heute CO₂-Einsparungen von ca. 25 % pro m³ Beton im Vergleich zum Durchschnittsbeton erzielen. 

Weiterhin können durch die Verwendung CO₂-effizienter Zemente oder materialeffizienter Konstruktionsweisen Emissionen reduziert werden. Hierzu zählen u.a. Hohlkörperdecken sowie Spannbetondecken. Auch hat Beton die positive Eigenschaft, CO₂ aus der Umgebungsluft aufzunehmen und dauerhaft zu binden.

Insbesondere im Infrastrukturbau werden durch Verwendung robuster Beton über eine möglichst lange Lebensdauer (> 100 Jahre) hervorragende Nachhaltigkeitsaspekte erfüllt.  

Die Einsparung von Energie bei der Betonherstellung und beim Transport sowie Übergabe des Betons auf der Baustelle ist unmittelbare Aufgabe der Transportbetonindustrie. Neben vollelektrischen und gasbetriebenen LKW sind auch Hybridfahrzeuge mit batterieelektrischem oder vollelektrischem Antrieb der Arbeitsmaschine (Trommel bzw. Pumpe) in der Entwicklung oder bereits verfügbar. Weiterhin sind aufgrund Leichtbaumaßnahmen durch Gewichtseinsparungen bei Chassis und Aufbauten weitere Effizienzsteigerungen möglich. Wir begleiten wir diese Entwicklung aktiv mit.  

 

Multifunktionalität der Betonbauweise 

Es sind zunehmend auch die „Mehrwerte“ der Betonbauweisewelche für Bauherren und für ausführende Bauunternehmen, die immer wichtiger werden. Im Wettbewerb zur Holz-, Glas- oder Stahlbauweise schaffen multifunktionale Betonoberflächen (z.B. Sichtbeton, wasserundurchlässiger Beton, Betonfahrbahndecken, Beton in der Landwirtschaft nach DIN 11622, Betonauffangwannen als Ableit- und Rückhalteflächen in der Industrie), höchste Standsicherheit über die gesamte Lebensdauer auch bei extremen Belastungen (z.B. Brand, Verkehrslasten) oder Flexibilität beim Bauen im Bestand über viele Jahrzehnte Nutzungsdauer eindeutige Vorteile. Durch die fortschreitende Digitalisierung der Lieferkette bis hin zur bereits mit 3-D-Betondruckverfahren gebauten Wohn- und Industriegebäuden auf der Baustelle können die heute knappen Personalressourcen bestmöglich eingesetzt werden.  

Zusätzlich können minimalem Energieaufwand können Betondecken bei der Klimatisierung von Büros Heiz- und Kühldecken zur Innenraumklimatisierung herangezogen werden.

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Aus- und Weiterbildungsangebote in der Transportbetonindustrie

Wir betreiben vielfältige, umfassende Ausbildungs- und Nachwuchsarbeit und arbeiten auf Landesebene aktiv beim Ausbildungsprogramm der ARGE Beton mit, deren Träger die Bauwirtschaft Baden-Württemberg, das InformationsZentrum Beton, der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein, der Fachverband Beton- und Fertigteilwerke sowie der ISTE Baden-Württemberg sind. Die Betonnormen fordern von Lieferanten und Verwender Pflichtschulungen im Abstand von längstens 36 Monaten. 

Unsere Veranstaltungen waren mit über 500 Teilnehmern sehr gut besucht und behandelten Themen wie Basiswissen Beton, Ressourcenverfügbarkeit und Nachhaltigkeit, Leichtbeton, Zerstörungsfreie Baustoffprüfung, Sichtbeton bei Fertigteilen, superabsorbierende Polymere,  Hybridangetriebene Betonfahrmischer, klinkereffiziente Zemente sowie R-Beton, erfolgreicher Einsatz von Betonzusatzmitteln, werkseigene Produktionskontrolle - inklusive Schnittstellen zu Abnehmern sowie Neuerungen der Regelwerke u.v.m.  

Die ARGE-Lehrgänge werden vom Europäischen Sozialfonds über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Baden-Württemberg bezuschusst. Somit ergab sich je nach Förderungsstufe eine Reduzierung der Teilnehmergebühr zwischen 30 % und 70 %.  
Auf Bundesebene bündelt die Plattform betonwissen.de verschiedene Tools und Plattformen zur Weiterbildung an. Zentrale Elemente des Angebots sind das Weiterbildungsangebot BetonQuali, die neu konzipierte BTB-Lernplattform und die BTB-Fahrerschulung. Vielfach sind Ausbildungen in Teilzeit möglich und werden erheblich finanziell gefördert. Die Nutzung digitaler Medien unterstützt ein selbstorganisiertes, flexibles Lernen – integriert in den beruflichen Alltag.  

Seitens des BTB gibt es neue  Medien für die Ausbildungsberufe Verfahrensmechaniker Transportbeton sowie Baustoffprüfer.

Digitalisierung

Im Betonvertrieb werden mit dem der elektronische Lieferschein, Automatisierung der Einbaubedingungen / Wetterprognose im digitalem Betoniertagebuch sowie der Software „INSITER“ neue Innovationen geschaffen.  

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Technik und Normung
Sachstand der neuen Betonnorm DIN 1045 ff. 

In anderen EU-Mitgliedsstaaten gilt vielfach unmittelbar die neue DIN EN 206:2021. In Deutschland wurde das neue Normenpaket DIN 1045 im Weißdruck im Sommer 2023 herausgegeben. Die bauaufsichtliche Einführung wird mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Ende 2024 erwartet. Seitens des BTB werden über die Landesverbände Muster/Vorlagen sowie Informationsveranstaltungen angeboten.

 

Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen − VwV TB)

Die VwV TB ersetzte die nach ehemaligem Bauordnungsrecht bekannt gemachte Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) und die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bekannt gemachte Bauregellisten A.

Die VwV TB konkretisiert die in der baden-württembergischen Landesbauordnung (LBO) verankerten Grundanforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen. Sie umfasst Regeln zur Standsicherheit baulicher Anlagen sowie zum Brandschutz, zum Wärmeschutz, zum Schallschutz, zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz und zu den Planungsgrundlagen. Ferner sind darin die zulässigen Eingangsmaterialen zur Herstellung rezyklierter Gesteinskörnung bestimmt (vgl. Anhang A, Anforderungen an bauliche Anlagen (ABuG).

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Projektübersicht und ausgewählte Einzelthemen aus der Arbeit des BTB/FTB

Dekarbonisierung und Kreislaufwirtschaft 
Es ist ein BTB-Nachhaltigkeitsbericht in Vorbereitung. Dies soll im CSC-Zertifizierungssystem integriert werden. Der Entwurf der DAfStb-Richtlinie „Treibhausgasreduzierte Bauwerke“ wird aktuell erarbeitet, den Pfad zu Klimaneutralität wird über die Zeitachse definiert.   
 

Klimaoptimierter Beton – ein Beitrag zum klimaverträglichen Bauen
Ein wesentliches Element dabei soll die Entwicklung eines einheitlichen Bewertungsschemas sein, das es den Transportbetonunternehmen gestattet, die Wirkung einer oder mehrerer Maßnahmen nicht nur auf den CO2-Ausstoss, sondern auch auf die sonstigen Eigenschaften des Betons – wie mechanische Eigenschaften, Dauerhaftigkeit und Ressourcenschutz – in einem Kennwert zusammenzufassen. 

Digitales Bauen
Großformatiger 3D-Druck mit Transportbeton: nach erfolgreichen Druckresultaten im Labormaßstab steht nun die Übertragung auf Baustellenbedingungen an. Neben den betontechnologischen Fragestellungen zählt auch die Konzipierung eines material- und technologieadaptiven Druckkopfes für die präzise Ablage des Transportbetons zu den Zielen des Projektes. 

Auswirkungen erhöhter Frischbetontemperaturen auf Frisch- und Festbetoneigenschaften
Die kontinuierlichen klimatischen Veränderungen und die damit einhergehende Zunahme an Extremwetterereignissen wirken sich auch auf den Betonbau aus. Die normative Empfehlung einer maximalen Frischbetontemperatur von +30 °C (DIN 1045-3 „Bauausführung“) ist in den Sommermonaten bereits vermehrt schwer einhaltbar. Erweiterte Erstprüfungen und abgestimmte Betonzusammensetzungen wie auch Einbauverfahren auf der Baustelle sind Gegenstand der Forschung.  
 

Sichere Betonförderung: Pumpbarkeit und Pumpstabilität
Die Abteilung Betonpumpen in der Fachgruppe Transportbeton befasste sich im Rahmen der Regionalveranstaltungen (Fachgruppen der Industrieverbände Rheinland-Pfalz/Hessen, Bayern und Baden-Württemberg) sowie beim bundesweiten Erfahrungsaustausch u.a. mit dem AIF Forschungsvorhaben „Sichere Betonförderung – Pumpbarkeit und Pumpstabilität“: 
Weiterhin wurde das Thema „Standsicherheit und Betrieb der Pumpe“ erörtert: das Pumpen ist Teil der Bauausführung und bedarf verbesserten Regelungen im Hinblick auf Zuständigkeiten zur Standsicherheitsprüfung beim Aufstellen der Betonpumpe. Weiterhin wurden Fragen zur Zulassung von Betonpumpen behandelt. 

Klimaverträgliches Bauen mit einem Schattenpreis für CO2 Emissionen 
Es gibt Überlegungen, dem Angebotspreis einer Bauleistung um den CO2-Schattenpreis hinzu zu addieren. Danach errechnet sich der Wertungspreis. Hierdurch werden Investitionen in die Nachhaltigkeit belohnt.  

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InformationsZentrum Beton GmbH (IZB)

Klimaneutralität und Ressourceneffizienz – das sind die zentralen Themen, an denen das InformationsZentrum Beton GmbH im Auftrag der deutschen Zement- und Betonhersteller arbeitet. Neue Anwendungsbereiche für zementgebundene Baustoffe und den Einsatz innovativer Produkte und Verfahren werden gefördert. Angesichts der herausragenden Bedeutung von Zement und Beton für das Bauen trägt die Branche auch für den Klimaschutz eine besondere Verantwortung. Dieser stellt sich die Zementindustrie in Deutschland und arbeitet seit vielen Jahren intensiv an der Minderung ihrer CO₂-Emissionen und der Schonung natürlicher Ressourcen. Mit innovativen Technologien will sie bis 2045 klimaneutralen Zement und Beton in Deutschland herstellen. Ferner wurden neue Umweltproduktdeklarationen (EPD) für Beton erarbeitet und publiziert. Hierzu leisten auch die Universität, ILEK und MPA in Stuttgart wie auch die Universität/KIT/MPA in Karlsruhe einen herausragenden Beitrag.

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Anwendung und Marktgebiete
Muster über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Das BTB-Muster über die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton“ wurde Ende 2022 umfassend aktualisiert, insbesondere im Hinblick auf die Klauseln zu Lieferschwierigkeiten aufgrund von Fallen der höheren Gewalt und zur Preisanpassung überarbeitet. Im März 2023 wurde die Überarbeitung des BTB-Musters über die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vermietung von Betonfördergeräten“ abgeschlossen. Ein neuer Abschnitt befasst sich mit dem variablen Dieselindex als Ersatz für eine Preisgleitklausel.

Einsatz von Transportbeton im kommunalen Straßenbau - Erschließung neuer Märkte

Laut Prognosen wird der Verkehr in Europa weiter zunehmen, was den Alterungsprozess unserer Straßen beschleunigt und die Unterhaltskosten ansteigen lässt. Auch der Klimawandel wirkt sich aus. Umso entscheidender wird die Wahl der

Straßenoberfläche. Kreisverkehre, Busspuren und Straßenkreuzungen aus Transportbeton haben sich bei hohem Verkehrsaufkommen bewährt. Der Mehraufwand bei Planung und Bau macht sich gegenüber Asphalt über die deutlich verlängerte Nutzungsdauer bezahlt. Umfassende Forschungsvorhaben haben gezeigt, dass bei kommunalen Verkehrsflächen aus Beton ein weit geringeres Potential einer schädigenden Alkali-Kieselsäure-Reaktivität besteht und somit angepasste Regelanforderungen für die Betonzusammensetzung abzuleiten sind.

Hilfestellungen bieten die FGSV-Merkblätter „Verkehrsflächen aus Beton“.

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