Technik und Normung
»Die Anhebung des zulässigen Lkw-Gesamtgewichtes auf 44 Tonnen kann Transporte effizienter gestalten, CO2-Emissionen reduzieren und Infrastruktur entlasten. Gemeinsam mit schnelleren Verfahren, weniger Bürokratie und produktneutralen Ausschreibungen stärkt sie die regionale Versorgung mit heimischen mineralischen Rohstoffen.«
Karl Kraft, Karl Kraft Steinwerke OHG,
Vorsitzender der Fachgruppe Naturstein
Dafür stehen wir
Eine der wesentlichen Aufgaben der Abteilung Technik im ISTE ist es, Normen, technische Regelwerke und Umweltstandards aktiv mitzugestalten, sodass die Produkte der heimischen Steine- und Erdenindustrie sowie die daraus hergestellten Bauprodukte auch weiterhin uneingeschränkt verwendet werden können. Dazu gehört die kompetente technisch-wissenschaftliche Betreuung bei Produktion, Marktzutritt und Verwendung von Baustoffen. Ein interdisziplinäres Team von Ingenieur- und Geowissenschaftler:innen sowie Baustoffprüfer:innen entwickelt organisationsübergreifend qualifizierte, praxisnahe und effiziente Konzepte. Die Erfahrungen aus der Praxis werden in neuen oder aktualisierten Regelwerken berücksichtigt. Umsetzungshilfen für die Anwendung werden bereitgestellt. Ein umfassendes Schulungsangebot für die Produzenten sowie die individuelle Beratung in technischen Fragen runden das Leistungsspektrum ab. Der ISTE setzt sich für vergleichbare und praxisgerechte Marktvoraussetzungen ein. Technische Lieferbedingungen für primäre und sekundäre Baustoffe dürfen sich ausschließlich am Verwendungszweck orientieren.
Aktive Mitarbeit in den entscheidenden Gremien sichert mittel- und langfristig unseren Marktzutritt
Um den Marktzutritt sicherzustellen, arbeiten ehrenamtliche Unternehmensvertretungen und der ISTE in Normungsgremien mit und bringen so ihren Sachverstand und ihre Erfahrungen ein. Dies ist für die Baustoffindustrie wichtig, weil die Orientierung der Mitarbeiterstruktur der technischen Gremien aus den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung, Ingenieurbüros und Wissenschaft nicht regionalspezifisch ist.Die Auswirkungen von neuen Prüfverfahren oder Anforderungskriterien werden daher von den Ausschüssen nicht immer zutreffend eingeschätzt.
Durch die aktive Mitarbeit der Fachgruppen und personelle Vernetzung mit den Unternehmen werden Märkte gesichert sowie neue Verwendungsmöglichkeiten und Innovationen geschaffen. Der ISTE vertritt direkt sowie indirekt über die Bundesverbände die Interessen seiner Mitglieder in den europäischen Gremien und nationalen Spiegelausschüssen.
Über seine Fachgruppen Sand und Kies, Naturstein, Naturwerkstein, Transportbeton sowie Recycling-Baustoffe und Boden wirkt der ISTE in den technischen Gremien des Deutschen Institutes für Normung (DIN), der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) und des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) mit.
Die wesentlichen Gremien der FGSV für den Bereich Straßenbau, in denen der ISTE vertreten ist, sind beispielhaft folgende:
• Arbeitsgruppe 5: Erd- und Grundbau
• Arbeitsgruppe 6: Gesteinskörnungen, ungebundene Bauweisen, optimale Ressourcennutzung
• Arbeitsgruppen 7 und 8: Asphalt- und Betonbauweisen
Darüber hinaus arbeitet der ISTE mit Unterstützung des Ehrenamts in den technischen Gremien der Bundesverbände Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (bbs), Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO), Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie e.V. (BTB) und Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) mit.
Weil neue europäische Normen in das nationale Regelwerk umgesetzt und bestehende Normen überarbeitet werden müssen, ist die permanente Mitwirkung der Landesverbände in den Gremien bei der Aktualisierung und Fortschreibung des Regelwerks für die Sicherstellung des Marktzugangs entscheidend.
Landesspezifische geologische Voraussetzungen müssen bei der Normung berücksichtigt werden
Über die Fachgruppen werden Prüfdaten von Gesteinskennwerten ermittelt, gesammelt und ausgewertet sowie bei der Fortschreibung der Regelwerke für Gesteinskörnungen, Baustoffgemische, Asphalt und Beton in die entscheidenden Gremien eingebracht. Der ISTE arbeitet hierfür eng mit folgenden Organisationen zusammen: BÜV-ZERT, Baustoffprüfgesellschaft mbH, Güteschutz Naturstein, QRB und ARGE Beton.
So kann für die Unternehmen sichergestellt werden, dass Baustoffe aus Baden-Württemberg mit den spezifischen geologischen Eigenschaften dauerhaft in einem möglichst breiten Anwendungsspektrum verwendet werden können. Dadurch können regionale Rohstoffvorkommen umweltfreundlich und wirtschaftlich in der Nähe der Gewinnung verwendet werden. Weite Transportwege und unnötige Kosten werden vermieden.
Bei komplexeren Fragestellungen führen die Fachgruppen eigene Forschungsvorhaben durch. Dabei spielen Langzeiterfahrungen und Praxiserprobung unter realistischen Einsatzbedingungen eine wesentliche Rolle.
Der ISTE pflegt den fachlichen Austausch mit Hochschulen, Materialprüfungsanstalten und der Verwaltung.
Bei unvollständigen oder falschen Ausschreibungen von Baustoffen bietet der ISTE im konkreten Fall seinen Mitgliedern individuelle Beratung und Unterstützung an.
Gesteinsbaustoffe – Entwicklungen und Aktivitäten
Technische und umweltrelevante Rahmenbedingungen für den Marktzugang aktiv mitgestalten Zum Artikel
Europäische Normung und Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen und ungebundene Gemische - Update 2026 Zum Artikel
Bedeutung des „CPR Acquis”-Prozesses für die nationale Gremienarbeit Zum Artikel
Einführungserlass zur Fortschreibung der ZTV-ING – Ausgabe 2026/01 Zum Artikel
Forderungen an die Politik Zum Artikel
Technische und umweltrelevante Rahmenbedingungen für den Marktzugang aktiv mitgestalten
Anforderungen an unsere Gesteinskörnungen „rund, eckig oder gebraucht“ und deren Anwendung werden in Normen und Richtlinien definiert.
Eine Vielzahl an Vertreter: innen unserer Mitgliedsunternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet arbeiten in wichtigen Ausschüssen unserer Branche mit (z.B. im Deutschen Normungsausschuss (DIN), der Forschungsgesellschaft Straße und Verkehr (FGSV) und auf internationaler Ebene im europäischen Normungsinstitut (CEN)).
Die rechtlichen und umweltbezogenen Veränderungen in Europa, die vor allem durch die Umsetzung des Green Deals und der seit Januar 2025 in Kraft getretenen neuen EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) beeinflusst sind, nehmen großen Einfluss auf unsere nationalen Rahmenbedingungen. Eine aktive Mitarbeit - vor allem aus dem Praxisbezug heraus - hilft, die Normen und Richtlinien auf einen Stand der Technik zu bringen, der
- innovativ,
- zukunftsgewandt und vor allem
- anwenderfreundlich bleibt.
Nur so werden die Rahmenbedingungen angewendet und gelebt.
Europäische Normung und Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen und ungebundene Gemische - Update 2026
Neue EU-Bauproduktenverordnung seit Januar 2025 in Kraft
Die neue EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) ist am 7. Januar 2025 in Kraft getreten. Ihr Ziel ist es, harmonisierte Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten innerhalb der Europäischen Union zu schaffen. Ein zentraler Gedanke dabei ist der Abbau von Handelshemmnissen zwischen den Mitgliedstaaten.
Bereits im März 2022 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der bisherigen BauPVO vorgelegt. Wesentliche Schwerpunkte der Neufassung sind der Nachhaltigkeitsaspekt im Rahmen des Green Deal, die Förderung der Digitalisierung – insbesondere durch den Digitalen Produktpass (DPP) – sowie die Überwindung des Normenstaus im Bereich der harmonisierten Europäischen Normen (hEN).
Wesentliche Veränderungen
Besonders im Bereich der verpflichtenden Produktangaben ergeben sich tiefgreifende Änderungen für alle Herstellenden. Während bislang eine Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) ausreichend war, ist künftig eine Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC) erforderlich. Diese enthält zusätzliche Informationen, z. B. zu:
- Produktsicherheit
- Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten (z. B. Rezyklierbarkeit, Lebensdauer, Energieverbrauch)
- CO₂-Fußabdruck (Global Warming Potential, GWP)
Die Deklaration bestimmter Umweltindikatoren soll schrittweise verpflichtend eingeführt werden.
Darüber hinaus fordert die neue Verordnung produktspezifische Nachweise, die auf aktuellen Daten basieren. Zudem behält sich die Kommission vor, künftig weitere Regelungen zu erlassen – etwa zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in Ausschreibungen oder zur Festlegung verbindlicher RC-Quoten. Ebenfalls neu ist die Einführung eines zusätzlichen Güteüberwachungssystems „System 3+“.
Erweiterte Dokumentationspflichten im Überblick:
- Aus DoP wird DoPC: Leistungs- und Konformitätserklärung (elektronisch, menschen- und maschinenlesbar)
- Konformitätsnachweis für funktionale und sicherheitsrelevante Produkteigenschaften
- Allgemeine Produktinformationen, Sicherheits- und Gebrauchsanweisungen
- Digitaler Produktpass (DPP) mit Anbindung an die EU-Datenbank (analog zur Ökodesign-Verordnung)
Ein Problem: Viele der in der neuen EU-BauPVO vorgesehenen Umweltindikatoren sind in den aktuellen Normentwürfen noch nicht enthalten. An deren Einbindung in die Normung wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet – dieser Vorgang ist unter dem Begriff Acquis-Prozess bekannt.
Der Dringlichkeit entsprechend werden die Merkmale in der Leistungs- und Konformitätserklärung gestaffelt nachweispflichtig.
| Ab dem 08. Januar 2026 | Auswirkungen auf den Klimawandel |
| Ab dem 09. Januar 2030 | Ozonabbau, Versauerung, Eutrophierung, photochemische Ozonbildung, Verknappung von abiotischen Ressourcen und Wassernutzung |
| Ab dem 09. Januar 2032 | Feinstaubemissionen; ionisierende Strahlung, Ökotoxizität, Humantoxizität sowie mit der Landnutzung verbundene Wirkungen |
Zeitlicher Ablauf
Die neue EU-BauPVO gilt seit dem 7. Januar 2025. Eine verpflichtende Anwendung ist jedoch erst ab dem 8. Januar 2026 vorgesehen. Für Hersteller wird die neue Verordnung dann verbindlich, sobald eine entsprechende neue Produktnorm im EU-Amtsblatt (OJEU) veröffentlicht wird.
Wichtige Begrifflichkeiten im Kontext der EU-BauPVO:
- Acquis communautaire: Gesamtheit des geltenden EU-Rechts
- Standardisation Request (SR): Offizieller Normungsauftrag der EU-Kommission an europäische Normungsorganisationen (z. B. CEN); Voraussetzung für neue harmonisierte Normen
- CEN-Normung: Europäischer Normungsprozess auf Basis eines SR
- Delegierter Rechtsakt (delegated regulatory act, del. RA): Rechtsinstrument der EU-Kommission zur Anpassung technischer Details ohne Parlamentsbeschluss
- Official Journal of the European Union (OJEU): EU-Amtsblatt; erst mit Veröffentlichung einer Norm darin wird diese für Hersteller verbindlich
Der CPR-Acquis-Prozess für die Gesteinskörnung zur Überarbeitung bestehender und zur Entwicklung neuer harmonisierter Produktnormen begann am 26. März 2025. Im Laufe des Jahres 2026 (Spätherbst) soll der Acquis-Prozess für die Gesteinskörnungen abgeschlossen sein und der Standardisation Request für die Struktur und Überarbeitung der Produktnormen erteilt werden. Bis eine neue Norm tatsächlich vorliegt, ist mit einer Dauer von zwei bis drei Jahren zu rechnen. Hinzu kommt: Eine neue Norm wird erst ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt verbindlich. Damit ist eine verbindliche Anwendung der neuen Produktnormen frühestens ab 2030 realistisch.
Bedeutung des „CPR Acquis”-Prozesses für die nationale Gremienarbeit
Die Gremienarbeit auf nationaler Ebene wird derzeit maßgeblich durch den sogenannten „CPR Acquis“-Prozess geprägt. Nach der erfolgreichen Einbindung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in die Technischen Regelwerke der FGSV widmen sich die relevanten Ausschüsse des DIN sowie die Arbeitsgruppe Gesteinskörnungen der FGSV intensiv den Prüfnormen und Prüfverfahren, die für den Marktzugang in Deutschland von Bedeutung sind.
Die Auswahl und Nennung der in Deutschland relevanten Prüfnormen und -verfahren erfolgt unter Mitwirkung der zuständigen Behörden. Für Deutschland sind dies insbesondere das BMWSB sowie das DIBt, die im Prozess stimmberechtigt vertreten sind. Darüber hinaus sind – im Auftrag des BMDV – weitere Behördenvertretende sowie drei Vertretende nationaler Verbände eingebunden, die Mitglieder im DIN-Spiegelausschuss Gesteinskörnungen sind. Eine erweiterte Gruppe, einschließlich weiterer Verbandsvertretende aus den Landesverbänden, ist über das DIBt-Gremienportal in die Arbeit eingebunden. Sowohl im DIN-Spiegelausschuss als auch über das DIBt-Gremienprotal ist der ISTE aus dem Bereich Technik und Normung vertreten.
Ein zentraler Schwerpunkt der aktuellen Gremienarbeit besteht darin, sicherzustellen, dass relevante Prüfverfahren auch künftig im europäischen Normungsrahmen berücksichtigt werden. Ziel der europäischen Abstimmung ist es, technische Merkmale möglichst über einheitlich harmonisierte Prüfverfahren abzubilden. Nationale oder regional geprägte Verfahren – wie beispielsweise die Alkali-Richtlinie mit dem Nebelkammerversuch – stellen dabei besondere Herausforderungen dar.
Besonderer Abstimmungsbedarf besteht derzeit bei der Bewertung der Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR). Bislang liegt noch kein europaweit einheitliches Prüfverfahren vor, das sowohl die verwendeten Ausgangsstoffe als auch die Betonzusammensetzung umfassend berücksichtigt. Fachgruppen aus den Bereichen Zement, Beton und Gesteinskörnungen arbeiten daher intensiv an geeigneten Lösungen auf Grundlage international anerkannter Verfahren (RILEM). Der Bundesverband MIRO begleitet diesen Prozess gemeinsam mit Vertretern der Landesverbände, Mitgliedsunternehmen und dem VDZ aktiv auf europäischer Ebene.
Aktuell plant auch der Deutsche Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) eine Überarbeitung der Alkali-Richtlinie.
Im Januar 2026 begann auch der CPR-Acquis-Prozess für die Straßenbaumaterialien. Hierrunter fallen neben Asphalt, Bitumen und Beton auch ungebundene Gemische. Die europäische Norm EN 13285, auf der die deutsche TL SoB-StB basiert, ist bisher nicht harmonisiert. Deshalb gelten die Vorgaben der EU-Bauprodukteverordnung aktuell noch nicht für diese Materialien. Außerdem hat sich gezeigt, dass ungebundene Gemische derzeit noch nicht im Fokus der EU-Kommission sind. Das BMV ist gegen eine Harmonisierung – wie sich am Ende die EU-KOM entscheidet bleibt abzuwarten.
Einführungserlass zur Fortschreibung der ZTV-ING – Ausgabe 2026/01
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS 03/2026) des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) vom 27. Februar 2026 (Az.: StB 24 302020502# 00001# 0012) wurde die aktualisierte Ausgabe 2026/01 der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten“ (ZTV-ING) eingeführt.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat im Zuge dessen die Fortschreibungen der ZTV-ING, der Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING) sowie des Merkblatts zur bautechnischen Überwachung von Ingenieurbauten (M-BÜ-ING) eingeführt.
Das vollständige Einführungsschreiben inklusive aller Anlagen steht als PDF zur Verfügung.
Technische Hinweise für Baden-Württemberg
Besonders relevante Neuerungen für die Praxis im Land Baden-Württemberg betreffen die folgenden Punkte:
- Grobe Gesteinskörnungen – Kalksteinsplitte:
Für grobe Gesteinskörnungen, insbesondere Kalksteinsplitte, gelten spezifische technische Anforderungen. Diese sind in Anlage 3 des Einführungsschreibens und nachfolgend näher definiert. - Zemente – CEM II-M:
Der Einsatz von CEM II-M-Zementen ist nicht zustimmungspflichtig. Damit entfällt eine bisherige Hürde für den vertraglichen Einsatz dieser Zemente.
Hintergrund: Sonderregelung für Kalksteine in XF2
Die langjährig bewährte Sonderregelung für Kalksteine in der Expositionsklasse XF2 erlaubt den Einsatz regionaler Kalksteine mit einem Masseverlust von bis zu 25 M.-% im NaCl-Versuch.
Der Nachweis der Praxistauglichkeit dieser Regelung basiert auf einem Langzeit-Auslagerungsversuch, der in Zusammenarbeit mit der MPA Stuttgart durchgeführt wurde. Der Versuch an einem Autobahnabschnitt der A8 bei Hohenstadt erstreckte sich über den Zeitraum 2009 bis 2023. Die Ergebnisse bestätigen die Gebrauchstauglichkeit dieser Gesteinskörnungen für XF2-Anwendungen.
Eine Veröffentlichung, die die Ergebnisse des Langzeitversuches abbildet, ist in Bearbeitung.
Technik und Normung – Forderung an die Politik
Die Ausschreibungspraxis orientiert sich häufig an qualitativen Maximalanforderungen, die über die tatsächlichen Erfordernisse des Verwendungszwecks hinausgehen. Dies führt zu einer ineffizienten Nutzung von regionalen Lagerstätten, erhöhtem Energieaufwand (z.B. durch zusätzliche Brechdurchgänge) und längeren Transportwegen, da lokal verfügbare Gesteinskörnungen nicht genutzt werden. Die Transportbetonindustrie ist der zuverlässige Partner der Bauwirtschaft bei der Realisierung dringend notwendiger Projekte in der d Verkehrsinfrastruktur, im Wohnungsbau oder bei der Transformation der Energiewende. beste Standsicherheit, lange Dauerhaftigkeit und bestmögliche Nachhaltigkeit sind die wesentlichen Kriterien.
Zur Stärkung der Ressourceneffizienz, Versorgungssicherheit und Klimaverantwortung braucht es:
- Produktneutrale Ausschreibungen, die technologisch gleichwertige, aber regional verfügbare Alternativen zulassen
- Verwendungsgerechte Anforderungen, d. h. eine Orientierung an den funktionalen Mindestanforderungen technischer Regelwerke statt an pauschalen Maximalstandards
- Standards im Straßenbau vereinfachen, jedoch ohne Einbußen bei der Sicherheit und Dauerhaftigkeit – neue Bauweisen sind wissenschaftlich zu begleiten und zu evaluieren.
- Vertragsbedingungen des öffentlichen Auftraggebers, die den effizienten Einsatz heimischer Roh- und Baustoffe ermöglichen.
- Stärkung der Fachkompetenz durch Einbindung qualifizierter privater Ingenieurbüros in Ausschreibung und Bauüberwachung.
- Personelle Aufstockung in den zuständigen Baubehörden und Straßenfachreferaten zur qualitätsgerechten Ausschreibung und Überwachung.
- Substanzerhalt sichern, durch verstetigte oder steigende öffentliche Bauinvestitionen.
- Verlässliche Qualitätskontrollen vor und während der Bauausführung – mit personell ausreichender Ausstattung.
- Berücksichtigung heimischer Naturwerksteine, um ökologisch fragwürdige Transporte (z. B. aus Übersee) sowie problematische Produktionsbedingungen im globalen Süden zu vermeiden.
Transportbeton und Betonpumpen – Entwicklungen und Aktivitäten
Netzwerk Zum Artikel
Ressourcenschonung Zum Artikel
Klimaverträgliches Bauen mit einem Schattenpreis für CO2-Emissionen Zum Artikel
Mit CO2-effizienten Zementen und Betonen Treibhausgasreduzierte Betonbauwerke errichten Zum Artikel
Multifunktionalität der Betonbauweise Zum Artikel
Aus- und Weiterbildungsangebote in der Transportbetonindustrie Zum Artikel
Sachstand der neuen Betonnorm DIN 1045 ff. Zum Artikel
Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen Zum Artikel
Aus der Arbeit unserer Branchenverbände auf Bundesebene Zum Artikel
Forderungen an die Politik Zum Artikel
Netzwerk
Die Fachgruppe Transportbeton ist im Netzwerk des Bundesverbandes der Deutschen Transportbetonindustrie sowie mit den Fachgruppen der angrenzenden Bundesländer eng verknüpft. Kurze Informationswege und gute Kenntnisse der regionalen Märkte bestimmen unser Handeln. Wir stehen für Fragestellungen von der Planung, Lieferung, Einbau bis hin zur Nutzung und dem Rückbau von Betontragwerken sowie zur Darlegung der Nachhaltigkeit zur Verfügung. Transportbeton ist der Baustoff zur Umsetzung der dringend anstehenden Infrastrukturprojekte aus dem Sondervermögen 2025 des Deutschen Bundestages: Verkehrswege, Bildungseinrichtungen, Energieinfrastruktur u.v.m. sind zeitnah für eine Nutzungsdauer für mindestens 50 Jahre zu errichten.
Am Ende der Nutzungsdauer können aus Betontragwerken bei sachgerechter Aufbereitung Rohstoffe wie Betonstahl oder der Zementstein zurückgewonnen werden. Somit sind mineralische Baustoffe mehrfach einsetzbar, obwohl der Energieeinsatz bei deren erstmaliger Herstellung hoch ist.
Ressourcenschonung
Rezyklierte Gesteinskörnungen für den Einsatz in Beton sind vielfach ausgeschrieben und stehen flächendeckend zur Verfügung. Der Aufbau entsprechender Wertschöpfungsketten und Stoffkreisläufe wird vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert. Für viele Bauteile können bis 25 Vol.-% RC-Gesteinskörnung problemlos eingesetzt werden. Für die Qualität wesentlich sind sortenreine Trennung verschiedener Abbruchmaterialien sowie eine verbesserte Abtrennung des Zementsteins von der Gesteinskörnung. Die Asbestfreiheit ist durch den Aufbereiter zu gewährleisten. Neu ist die Verwendung von RC-Betonbrechsand zur Herstellung nachhaltiger „R-Zemente“. Eine besondere Innovation stellt die CO2-Begasung von RC-Körnungen in einem Reaktor dar: dadurch werden zusätzliche Mengen an CO2 dauerhaft in der Zementsteinmatrix gebunden und deren Festigkeitseigenschaften verbessert. Somit entsteht eine CO2-Senke.
Klimaverträgliches Bauen mit einem Schattenpreis für CO2-Emissionen
Die Landesregierung BaWü schreibt erste Bauvorhaben aus, bei denen der Angebotspreis einer Bauleistung noch um den CO2-Schattenpreis erhöht wird. Danach errechnet sich der Wertungspreis. Hierdurch werden Investitionen in die Nachhaltigkeit belohnt.
Mit CO2-effizienten Zementen und Betonen Treibhausgasreduzierte Betonbauwerke errichten
Im Vergleich zu den Nachbarländern Schweiz, Österreich und Belgien beträgt der jährliche pro Kopf Verbrauch an Beton in Deutschland weniger als die Hälfte. Die Herstellung von Beton in Deutschland ist je nach geforderter Leistungsfähigkeit im Mittel mit einem CO2-Fußabdruck von ca. 200 kg pro m³ Beton verbunden. Die CO2-Intensität hängt dabei in erster Linie vom eingesetzten Zement und seinem Anteil an gebranntem Kalkstein (Klinker) ab. Die CO2-Anteile aus der der Gesteinskörnung sowie aus Fracht/Transport spielen eine untergeordnete Rolle. Insofern ist der Einsatz CO2-effizienter Zemente im Beton ein entscheidender Hebel bei der Dekarbonisierung der Betonbauweise. CO2-effiziente Zemente und Betone können in allen typischen Anwendungsbereichen des Hoch- und Tiefbaus verwendet werden. Das höchste Minderungspotenzial ist vor allem bei Innenbauteilen und üblichen Außenbauteilen des Hochbaus zu erwarten, denn dort werden rund 2/3 des Transportbetons in Deutschland eingesetzt. Es lassen sich ohne technische Einschränkungen bereits heute CO2-Einsparungen von ca. 33 % pro m³ Beton im Vergleich zum Durchschnittsbeton erzielen.
Weiterhin können durch die Verwendung CO2-effizienter Zemente oder materialeffizienter Konstruktionsweisen Emissionen reduziert werden. Hierzu zählen u.a. Hohlkörperdecken sowie Spannbetondecken. Auch hat Beton die positive Eigenschaft, CO2 aus der Umgebungsluft aufzunehmen und dauerhaft zu binden.
Insbesondere im Infrastrukturbau werden durch Verwendung robuster Beton über eine möglichst lange Lebensdauer (> 100 Jahre) hervorragende Nachhaltigkeitsaspekte erfüllt. Die Einsparung von Energie bei der Betonherstellung und beim Transport sowie Übergabe des Betons auf der Baustelle ist unmittelbare Aufgabe der Transportbetonindustrie. Neben vollelektrischen und gasbetriebenen LKW sind auch Hybridfahrzeuge mit batterieelektrischem oder vollelektrischem Antrieb der Arbeitsmaschine (Trommel bzw. Pumpe) in der Entwicklung oder bereits verfügbar. Weiterhin sind aufgrund Leichtbaumaßnahmen durch Gewichtseinsparungen bei Chassis und Aufbauten weitere Effizienzsteigerungen möglich. Wir begleiten wir diese Entwicklung aktiv mit.
Multifunktionalität der Betonbauweise
Es sind zunehmend auch die „Mehrwerte“ der Betonbauweisewelche für Bauherren und für ausführende Bauunternehmen, die immer wichtiger werden. Im Wettbewerb zur Holz-, Glas- oder Stahlbauweise schaffen multifunktionale Betonoberflächen (z.B. Sichtbeton, wasserundurchlässiger Beton, Betonfahrbahndecken, Beton in der Landwirtschaft nach DIN 11622, Betonauffangwannen als Ableit- und Rückhalteflächen in der Industrie), höchste Standsicherheit über die gesamte Lebensdauer auch bei extremen Belastungen (z.B. Brand, Verkehrslasten) oder Flexibilität beim Bauen im Bestand über viele Jahrzehnte Nutzungsdauer eindeutige Vorteile. Durch die fortschreitende Digitalisierung der Lieferkette bis hin zur bereits mit 3-D-Betondruckverfahren gebauten Wohn- und Industriegebäuden auf der Baustelle können die heute knappen Personalressourcen bestmöglich eingesetzt werden.
Zusätzlich können Betondecken bei der Klimatisierung von Büros mit Heiz- und Kühldecken zur Innenraumklimatisierung mit minimalen Betriebskosten herangezogen werden.
Aus- und Weiterbildungsangebote in der Transportbetonindustrie
Wir betreiben vielfältige, umfassende Ausbildungs- und Nachwuchsarbeit und arbeiten auf Landesebene aktiv beim Ausbildungsprogramm der ARGE Beton mit, deren Träger die Bauwirtschaft Baden-Württemberg, das InformationsZentrum Beton, der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein, der Fachverband Beton- und Fertigteilwerke sowie der ISTE Baden-Württemberg sind. Die Betonnormen fordern von Lieferanten und Verwendern Pflichtschulungen im Abstand von längstens 36 Monaten.
Unsere Veranstaltungen waren mit über 500 Teilnehmern sehr gut besucht und behandelten Themen wie Basiswissen Beton, Ressourcenverfügbarkeit und Nachhaltigkeit, zerstörungsfreie Baustoffprüfung, Betonkühlung, Zementstrich, Projekterfahrungen mit 3D-Betondruck, Hybridangetriebene Betonfahrmischer, klinkereffiziente Zemente sowie R-Beton, erfolgreicher Einsatz von Betonzusatzmitteln, werkseigene Produktionskontrolle - inklusive Schnittstellen zu Abnehmern sowie Neuerungen der Regelwerke u.v.m.
Die ARGE-Lehrgänge werden vom Europäischen Sozialfonds über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Baden-Württemberg bezuschusst. Somit ergab sich je nach Förderungsstufe eine Reduzierung der Teilnehmergebühr zwischen 30 % und 70 %.
Über die Bundesebene BTB findet die BTB-Fahrerschulung vielfache Anwendung. Mit der Bewerbung der Ausbildungsberufe Verfahrensmechaniker Transportbeton sowie Baustoffprüfer tragen wir zur Stärkung der Fachkräfteausbildung bei.
Sachstand der neuen Betonnorm DIN 1045 ff.
Seit März 2025 gilt die neue Normengeneration DIN 1045:2023 verbindlich. Vielfältige Informationsveranstaltungen wurden durchgeführt und Vorlagen als Anwendungshilfen bereitgestellt. Bislang liegen noch wenige Erfahrungen aus der Anwendung des Kommunikationskonzeptes BBQ nach neuer Norm vor. Die ersten Ausschreibungen nach neuer Norm werden ausgewertet.
Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen − VwV TB, Ausgabe 2025/1)
Die VwV ersetzt die nach ehemaligem Bauordnungsrecht bekannt gemachte Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) und die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bekannt gemachte Bauregellisten A. Die VwV TB konkretisiert die in der baden-württembergischen Landesbauordnung (LBO) verankerten Grundanforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen. Sie umfasst Regeln zur Standsicherheit baulicher Anlagen sowie zum Brandschutz, zum Wärmeschutz, zum Schallschutz, zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz und zu den Planungsgrundlagen.
Neben der Zulassung von CEM-II-M-Zementen sind auch die bekannten Regelungen für den Frost-Tausalz-Widerstand für XF2 und XF4 (Abwitterung NaCl-Versuch mit 25 M.-% und 8 M.%) erfolgreich fortgeschrieben. Damit ist die Lieferfähig mit örtlich verfügbaren Rohstoffen sichergestellt.
Projektübersicht aus der Arbeit unserer Branchenverbände auf Bundesebene
Ab 2026 steht ein branchenbezogener Nachhaltigkeitsbericht über den Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie zur Verfügung. Dieser wird Teil des CSC-Zertifizierungssystems und erübrigt Mitgliedern ein eigenständiges Reporting. Die DAfStb-Richtlinie „Treibhausgasreduzierte Bauwerke“ liegt für erste Gewerke vor. Damit wird der Pfad zur Klimaneutralität über die Zeitachse definiert.
Ein wesentliches Element dabei soll die Entwicklung eines einheitlichen Bewertungsschemas sein, das es den Transportbetonunternehmen gestattet, die Wirkung einer oder mehrerer Maßnahmen nicht nur auf den CO2-Ausstoss, sondern auch auf die sonstigen Eigenschaften des Betons – wie mechanische Eigenschaften, Dauerhaftigkeit und Ressourcenschutz – in einem Kennwert zusammenzufassen.
Nach erfolgreichen Druckresultaten im Labormaßstab steht nun die Übertragung auf Baustellenbedingungen an. Neben den betontechnologischen Fragestellungen zählt auch die Konzipierung eines material- und technologieadaptiven Druckkopfes für die präzise Ablage des Transportbetons zu den Zielen des Projektes.
Die kontinuierlichen klimatischen Veränderungen und die damit einhergehende Zunahme an Extremwetterereignissen wirken sich auch auf den Betonbau aus. Die normative Empfehlung einer maximalen Frischbetontemperatur von +30 °C (DIN 1045-3 „Bauausführung“) ist in den Sommermonaten bereits vermehrt schwer einhaltbar. Erweiterte Erstprüfungen und abgestimmte Betonzusammensetzungen wie auch Einbauverfahren auf der Baustelle sind Gegenstand der Regelwerkssetzung.
Die Abteilung Betonpumpen in der Fachgruppe Transportbeton befasste sich im Rahmen der Regionalveranstaltungen (Fachgruppen der Industrieverbände Rheinland-Pfalz/Hessen, Bayern und Baden-Württemberg) sowie beim bundesweiten Erfahrungsaustausch u.a. mit dem AIF Forschungsvorhaben „Sichere Betonförderung – Pumpbarkeit und Pumpstabilität“: Weiterhin wurde das Thema „Standsicherheit und Betrieb der Pumpe“ erörtert: das Pumpen ist Teil der Bauausführung und bedarf verbesserten Regelungen im Hinblick auf Zuständigkeiten zur Standsicherheitsprüfung beim Aufstellen der Betonpumpe. Weiterhin wurden Fragen zur Zulassung von Betonpumpen behandelt.
Mit dem EU Data Act und der DIN SPEC 91454 kommen Neuregelungen zur Datenerfassung, -Speicherung und -Weitergabe. Dies wird sich auf Anschaffung von Maschinen, Anlagen und deren Vernetzung unmittelbar auswirken. Datenschutz, Datenweitergabe und Prozessoptimierung durch Datenauswertung sind aktuell in der Diskussion. Im Betonvertrieb werden mit dem elektronischen Lieferschein, der Automatisierung der Erfassung der Einbaubedingungen / Wetterprognose im digitalem Betoniertagebuch neue Innovationen geschaffen. Ziel sind Datenstandards, die in bestehende EDV-Systeme integrationsfähig, kostengünstig und mit flexiblen Endgeräten umsetzbar sind.
Technik und Normung – Forderung an die Politik
Die Ausschreibungspraxis orientiert sich häufig an qualitativen Maximalanforderungen, die über die tatsächlichen Erfordernisse des Verwendungszwecks hinausgehen. Dies führt zu einer ineffizienten Nutzung von regionalen Lagerstätten, erhöhtem Energieaufwand (z.B. durch zusätzliche Brechdurchgänge) und längeren Transportwegen, da lokal verfügbare Gesteinskörnungen nicht genutzt werden. Die Transportbetonindustrie ist der zuverlässige Partner der Bauwirtschaft bei der Realisierung dringend notwendiger Projekte in der d Verkehrsinfrastruktur, im Wohnungsbau oder bei der Transformation der Energiewende. beste Standsicherheit, lange Dauerhaftigkeit und bestmögliche Nachhaltigkeit sind die wesentlichen Kriterien.
Zur Stärkung der Ressourceneffizienz, Versorgungssicherheit und Klimaverantwortung braucht es:
- Produktneutrale Ausschreibungen, die technologisch gleichwertige, aber regional verfügbare Alternativen zulassen
- Verwendungsgerechte Anforderungen, d. h. eine Orientierung an den funktionalen Mindestanforderungen technischer Regelwerke statt an pauschalen Maximalstandards
- Standards im Straßenbau vereinfachen, jedoch ohne Einbußen bei der Sicherheit und Dauerhaftigkeit – neue Bauweisen sind wissenschaftlich zu begleiten und zu evaluieren.
- Vertragsbedingungen des öffentlichen Auftraggebers, die den effizienten Einsatz heimischer Roh- und Baustoffe ermöglichen.
- Stärkung der Fachkompetenz durch Einbindung qualifizierter privater Ingenieurbüros in Ausschreibung und Bauüberwachung.
- Personelle Aufstockung in den zuständigen Baubehörden und Straßenfachreferaten zur qualitätsgerechten Ausschreibung und Überwachung.
- Substanzerhalt sichern, durch verstetigte oder steigende öffentliche Bauinvestitionen.
- Verlässliche Qualitätskontrollen vor und während der Bauausführung – mit personell ausreichender Ausstattung.
- Berücksichtigung heimischer Naturwerksteine, um ökologisch fragwürdige Transporte (z. B. aus Übersee) sowie problematische Produktionsbedingungen im globalen Süden zu vermeiden.


