Umwelt- und Naturschutz

»Klima-, Umwelt- und Naturschutz, Rohstoffgewinnung und Ressourceneffizienz durch Recycling gehören zusammen! Deshalb erarbeiten wir gemeinsam mit Verwaltung, Forschung und gesellschaftlichen Gruppen nachhaltige Lösungen.«

Christa Szenkler, bmk Steinbruchbetriebe GmbH & Co. KG, Talheim,
Stellv. Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt- und Rohstoffpolitik im ISTE,
Vorsitzende der Fachgruppe Recycling-Baustoffe und Boden


Dafür stehen wir

Natur-, Arten-, Boden- und Grundwasserschutz sowie andere Flächennutzungen schränken die Rohstoffgewinnung stark ein und führen zunehmend zur Schließung von Rohstoffgewinnungsstätten. Mittelfristig ist unsere dezentrale, nachhaltige Versorgungsstruktur mit heimischen mineralischen Rohstoffen gefährdet – mit vielen Nachteilen für Klima, Umwelt und Natur! Aus rein rohstoffgeologischer Sicht ist für die meisten mineralischen Rohstoffe unserer Industrie in der nahen Zukunft keine Verknappung zu befürchten. Tatsächlich kann aber eine weitere Verschärfung der Nutzungskonflikte zu Engpässen bei der Versorgung mit heimischen mineralischen Rohstoffen führen, die nur durch den Import von Steinen mit oft hohem Geokonfliktpotenzial ausgeglichen werden können.

Wesentliche Aufgabe des ISTE ist es, die Interessen der Mitglieder im Themenbereich Klima-, Natur-, Arten-, Boden- und Grundwasserschutz gegenüber Landesregierung, Parlament, Behörden auf allen Verwaltungsebenen und gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten und die Rahmenbedingungen für eine dezentrale, nachhaltige und umweltgerechte Rohstoffgewinnung mitzugestalten. 

Die Mitarbeit in Verordnungs- und Gesetzgebungsvorhaben des Landes, des Bundes und der Europäischen Union steht damit im Mittelpunkt der ISTE-Fachabteilung Umwelt- und Naturschutz.

Kooperation und Mitarbeit auf allen Ebenen

Der ISTE arbeitet intensiv mit Forschungseinrichtungen, Fachbehörden und Verbänden zusammen und forciert privat-öffentliche Forschungskooperationen, um Ergebnisse der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung für die Arbeit der Steine- und Erdenindustrie besser verfügbar zu machen. 

Zudem erarbeitet der ISTE mit einem interdisziplinären Team aus den Fachbereichen Biologie, Ingenieur- und Geowissenschaften, Raumplanung, Betriebswirtschaft und Rechtswesen Fachkonzepte im Umweltbereich, erstellt Fachbroschüren in enger Zusammenarbeit mit den Umweltbehörden und bringt Forschungsinitiativen in die Fachgremien der Bundesverbände ein. Hierzu arbeiten der ISTE sowie ehrenamtliche Unternehmensvertreter:innen in den relevanten Gremien der Fachverwaltungen (z. B. Naturschutz- und Wasserbeirat), der deutschen und europäischen Normung (Deutsches In-stitut für Normung, DIN; Europäisches Institut für Normung, CEN) sowie in den politischen Steuerungsgremien des Landes und des Bundes mit. Diese Arbeit erfolgt entweder durch eine direkte Mitarbeit als Delegierte der Bundesverbände nach dem „Best-of-Prinzip“ oder indirekt durch die Mitarbeit in den Gremien des Bundesverbandes Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO) und des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden e.V. (bbs). 

Auf diese Weise werden die Interessen der Mitglieder auf allen Ebenen (Land, Bund, Europa) vertreten.

Warum muss ein Landesverband die europäische Umweltpolitik im Blick haben? Mehr als 75 % der Umweltgesetzgebung ist bereits in europäischer Hand. EU-Gesetze und Verordnungen wirken sich in kürzester Zeit auf die Länderpraxis aus (z. B. TA Luft). Die Unternehmen vor Ort kennen die Probleme bei der Umsetzung am besten. Deshalb müssen Landesverbände diese Fragestellungen frühzeitig direkt oder indirekt über die Bundesverbände auf europäischer Ebene einbringen.

Veranstaltungen

Ein umfassendes Veranstaltungsangebot für die Bereiche Genehmigungs-verfahren, Umweltrecht, biologische Vielfalt in Abbaustätten, forstliche Rekultivierung, technische Rekultivierung, Ressourceneffizienz und nachhaltige Georessourcennutzung, hochqualitatives Baustoffrecycling, Mantelverordnung sowie Workshops, Seminare und Lehrgänge zu aktuellen Themen runden das Leistungsspektrum ab. Die starke Nachfrage und die Zusammensetzung der Teilnehmerschaft (neben unseren Mitgliedern sind stets viele Vertreter:innen der Umweltverwaltung und der Umweltfachbehörden anwesend) bestätigen die fachliche Hochwertigkeit und das Informationsniveau unserer Veranstaltungen.

Beratungsleistungen

Durch die Erfahrungen und das Wissen aus zahlreichen Verfahrensbeteiligungen als Träger öffentlicher Belange und der häufigen Beteiligung an Genehmigungsverfahren in allen Regionen des Landes sowie aus der Beteiligung an der Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen verfügt der ISTE über einen besonderen Erfahrungsschatz, zum Beispiel über

  • den Umfang und die Untersuchungs-tiefe der Umweltmedien Boden, Wasser, Klima / Luft sowie Arten /Biotope,
  • die Anforderungen an die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft,
  • fachliche Fragestellungen bezüglich Boden- und Grundwassergefahrenabschätzung und sich daraus ergebende Anforderungen an Rohstoffgewinnung und Recycling,
  • fachliche Fragestellungen bei der Umsetzung von Maßnahmenplänen (z. B. EU-Wasserrahmenrichtlinie oder Natura 2000),
  • die Art und Höhe von Sicherheits-leistungen,
  • die üblichen und rechtmäßigen Nebenbestimmungen der Genehmigung oder
  • die Genehmigungsgebühren.

nach oben


Umweltschutz – Entwicklungen und Aktivitäten

Versicherungsbürgschaften für ISTE-Mitglieder zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten   Zum Artikel

Inkrafttreten der Mantelverordnung   Zum Artikel

Wesentliche Problemstellen der Mantelverordnung   Zum Artikel

Zahlen und Fakten zur Kreislaufwirtschaft   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel

Angebote des ISTE und QRB für die Umsetzung der Mantelverordnung   Zum Artikel

UVP-Pflichtigkeit bei Rohstoffgewinnungsvorhaben   Zum Artikel


Versicherungsbürgschaften für ISTE-Mitglieder zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten

In der Praxis kommt es regelmäßig zu Forderungen nach Sicherheitsleistungen, z.B. zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten bei der Rekultivierung oder bei Recyclinganlagen. Für ISTE-Mitglieder besteht die Möglichkeit, über die SÜDVERS FiMO GmbH Sonderkonditionen zu Bürgschaftsversicherungen zu erhalten, mit denen Sicherheitsleistungen hinterlegt werden können. Dieses Angebot gilt nur für ISTE-Mitglieder. Weitere Informationen können über den internen Downloadbereich abgerufen werden.

nach oben


Inkrafttreten der Mantelverordnung -  Vorbereitung der Mitglieder, erste Erfahrungen mit qeb.app und mit der Umsetzung in der Praxis und im Vollzug

ISTE und QRB haben Ihre Mitglieder bestmöglich auf die zum 01.08.2023 in Kraft getretene neue Mantelverordnung vorbereitet. Wir erläutern die Angebote von ISTE und QRB zur Umsetzung der Mantelverordnung und Ergebnisse einer Umfrage unter den Mitgliedern zu den ersten Erfahrungen.

nach oben


Wesentliche Problemstellen der Mantelverordnung

Die Verordnung regelt den Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen (Ersatzbaustoffverordnung in Artikel 1 der MantelV) und die Verfüllung von Abgrabungen (Novelle der Bundesbodenschutzverordnung in Artikel 2 der MantelV) völlig neu. Schon jetzt zeichnen sich ganz wesentliche Problemstellen ab, die insbesondere auch an der Schnittstelle der ErsatzbaustoffV mit anderen Regelwerken und Handlungshilfen aus dem Bund entstehen. Wir erläutern die wesentlichen Problemstellen und versuchen konstruktive Problemlösungen aufzuzeigen.

nach oben


Zahlen und Fakten zur Kreislaufwirtschaft

Während die ISTE- und QRB-Mitglieder täglich mit der Umsetzung der Mantelverordnung kämpfen und damit die größten Massenströme im Land bewegen, werden gefühlt stündlich neue politische Zielsetzungen zur Steigerung der Substitutionsquoten von mineralischen Primärrohstoffen ausgerufen. Leider werden Definitionen zur Abfallhierarchie, Kreislaufwirtschaft und statistische Zahlenwerke durcheinandergeworfen, womöglich um bestimmte Recyclingpfade politisch nach vorne zu bringen und politische Erwartungshaltungen zu erfüllen. Wir versuchen die Definitionen und Zahlen auf Basis der gesetzlichen Normen und der amtlichen Statistiken für sie zu sortieren und erläutern, warum hier eine faktenbasierte Diskussion so immens wichtig ist.

nach oben


Forderungen an die Politik
  • Es muss ein Rohstoffbewusstsein in der Gesellschaft geschaffen werden, das neben Ressourceneffizienz durch Recycling auch auf die heimische Rohstoffgewinnung setzt. Dabei sind die Vorteile der heimischen Rohstoffgewinnung herauszustellen. 
  • Politik und Verwaltung müssen eine nachhaltige Nutzung und Entwicklung von Rohstoffgewinnungsstätten sicherstellen. Hierzu gehört auch die Ausweisung von neuen Abbaustätten: Dezentralität bei der Rohstoffgewinnung ist dringend wünschenswert, durch planerische Fehlsteuerungen aber mehr und mehr gefährdet. 
  • Ausufernde finanzielle und administrative Belastungen müssen beseitigt werden – zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen sind klare politische Bekenntnisse erforderlich! 
  • Der allgemeine Trend der kurzen Anhörungsfristen in den Beteiligungsverfahren muss umgekehrt werden. Sollte sich die Tendenz fortsetzen, wäre ein wesentliches Element demokratischer Teilhabe und damit letztlich auch die Akzeptanz weiterer gesetzlicher Belastungen in der Wirtschaft gefährdet.  
  • Die solide Abschätzung der Folgen von Gesetzesvorhaben ist Aufgabe des Gesetzgebers, wird aber immer stärker der betroffenen Industrie überlassen. Zusätzlich werden deren Resultate und Warnungen ignoriert bzw. nicht in hinreichendem Umfang berücksichtigt. 
  • Zielkonflikte zwischen Ökonomie und Ökologie müssen im Rahmen einer nachhaltigen und abgestimmten Umwelt- und Wirtschaftspolitik gelöst werden.
  • Schlüssige Politik bezüglich der Zielsetzung der Ressourceneffizienz durch Recycling und des Boden- und Grundwasserschutzes. Dabei dürfen Recyclingpfade, wie hochqualitatives Baustoffrecycling im Straßen-, Wege- und Erdbau oder als Zuschlagsstoffe für Beton im Hochbau, nicht gegeneinander ausgespielt werden. Bei allen genannten Recyclingpfaden werden auf der Abfallhierarchiestufe 3 „Recycling“ des KrwG Ressoucen geschont und Stoffkreisläufe geschlossen.
  • Praktikable Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung im Vollzug, um sicherzustellen, dass nur güteüberwachte und -geprüfte Recycling-Baustoffe umweltverträglich dort eingesetz werden, wo sie eingesetzt werden dürfen. Systematische Erfassung der Abfallströme zur Folgenabschätzung und rechtzeitigen Erkennung von Entsorgungsengpässen (insbesondere Laufzeiten der Deponieklasse 1).
  • Bereitstellung von mehr Fachpersonal für die mit dem Umweltmedienschutz befassten öffentlichen Stellen zur Erarbeitung von fachlichen Kriterien für eine umweltgerechte Georessourcennutzung

nach oben


Angebote des ISTE und QRB für die Umsetzung der Mantelverordnung

Wie haben ISTE und QRB ihre Mitglieder auf die Umsetzung der ErsatzbaustoffV und der Novelle BBodSchV vorbereitet

stea-Grundlagenseminare zur Mantelverordnung mit über 1000 Interessierten

Im Rahmen der Steine Erden Akademie wurden 3 Grundlagenseminare zur MantelV (09/2021, 03/22, 03/22) mit insgesamt 500 Teilnehmenden und 2 Themen-Seminare zur MantelV „Verwender von mineralischen Baustoffen“ 11/2, 4/23 mit insgesamt 400 Teilnehmenden durchgeführt.  Weitere Fortbildungen fanden bei den Genehmigungsseminaren und beim Seminar zur forstlichen Rekultivierung des ISTE insbesondere zur Novelle der BBodSchV statt.

 qeb.app zur Umsetzung der MantelV kurz vor DEM release

Die QRB-Plattform aus dem Jahr 2004 wurde zu einer Anwendung für das Qualitätsmanagement und Einbau von Baustoffen Applikation (qeb.app) weiterentwickelt, welche aus dem Modul Güteüberwachung und dem Modul Einbaukarte Baden-Württemberg besteht. qeb.app basiert auf einem Geo-Informations-System (GIS) und dient zur operativen Umsetzung der Mantelverordnung des Bundes ab dem 01. August 2023.  Die Finanzierung erfolgt zu 1/3 durch die ISTE Fachgruppe Recycling-Baustoffe und Boden und zu 1/3 durch den QRB.  In den verbleibenden Tagen bis zum Inkrafttreten der Regelungen schulen wir fast 170 Firmen, Institute und Werke im Umgang mit dem Modul Güteüberwachung, so dass der Release des Güteüberwachungsmoduls der qeb.app am 01.08.2023 stattfinden kann.

Bezüglich des Moduls Einbaukarte sind noch 2 Abstimmungssitzungen mit der Umweltverwaltung abzuwarten. Ziel dieser Sitzungen ist, einen möglichst breiten Konsens zur Einbaukarte zu erreichen, damit die Bewertungsergebnisse auch Akzeptanz im Verwaltungsvollzug finden. Nach den Gesprächen müssen voraussichtlich Anpassungen programmiert werden, so dass der Release der Einbaukarte für Herbst 2023 gelingen kann. Wir stehen hierzu in engem Kontakt mit dem Umweltministerium.

Anerkennung des QRB als Güteüberwachungsgemeinschaft im Sinne der ErsatzbaustoffV

Der Antrag auf Anerkennung konnte erst nach Vorliegen der Novelle der ErsatzbaustoffV beim Umweltministerium gestellt werden. Der Bundesratsbeschluss zur Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Brennstoff-Gasmangellage-Verordnung lag am 13. Juli vor. Leider liegt bis heute keine Lesefassung der geänderte Ersatzbaustoffverordnung vor. Wir haben dennoch am 14.7.023 den Antrag gestellt, und zwar auf der Grundlage der Beschlusslage, aus welcher die für die Anerkennung als Güteüberwachungsorganisation wesentlichen Anforderungen hervorgehen. Hierfür mussten auch die Satzung des QRB und die Geschäftsordnung des QRB entsprechend angepasst und an das UM übermittelt werden. Beide Dokumente erfüllen die Anforderungen im Sinne von § 13 b Absatz 1 Satz 1: „Die Güteüberwachungsgemeinschaft für mineralische Ersatzbaustoffe gibt sich eine Satzung oder sonstige Regelung. Die Satzung oder sonstige Regelung bedarf der Schriftform.“ Eine besondere Brisanz für die Anerkennung des QRB ergibt sich aus einer Änderung des Ordnungswidrigkeitenkatalogs durch die Novelle der ErsatzbaustoffV. Diese Änderung bedeutet, dass die Fortschreibung der Anerkennung des QRB als Güteüberwachungsgemeinschaft im Sinne der Ersatzbaustoffverordnung durch das UM, bis zum 01. August 2023 abgeschlossen sein muss. Anderenfalls kann der QRB seine Tätigkeit am 01.8.2023 nicht beginnen, weil dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen würde!

Anerkennung des Endes der Abfalleigenschaft für QRB-zertifizierte Rcecyling-Baustoffe

Es wurde keine Gelegenheit ausgelassen, dem Umweltministerium die Brisanz dieses Themas vor Augen zu halten. Schließlich hängt daran ein ganzer Rattenschwanz von Konsequenzen, wie zum Beispiel die Höhe von Sicherheitsleistungen.

Mit Schreiben des QRB vom 24.5.23 an das Umweltministerium bitter dieser für die Zeit nach dem 31.7.2023 um Fortführung der bisherigen Regelung und damit die Zustimmung des Umweltministeriums, dass durch die Güteüberwachungsgemeinschaft QRB überwachte RC-1 Materialien nach Inkrafttreten der ErsatzbaustoffV als Nachfolge für Z1.1 den so genannten QRB-Produktstatus bzw. zukünftig bezeichnet als Ende der Abfalleigenschaft weiterführen können. Mit diesem Schreiben hat der QRB allerdings auch seine Verwunderung darüber ausgedrückt, dass nur die günstigste Materialklasse RC-1 für den Produktstatus infrage kommen soll, wie es dem Hinweis im Übergangserlass des UM zur Einführung der ErsatzbaustffV zu entnehmen ist (siehe Kapitel 1.3, Hinweis: Eine Regelung zum Produktstatus von Recycling-Baustoff der Klasse 1 (RC-1) ab 1. August 2023 wird gegebenenfalls folgen). Warum nicht auch für andere mineralische Ersatzbaustoffe, wie insbesondere Bodenmaterial, Gleisschotter und Ziegelmaterial, die ebenfalls in Zukunft vom QRB überwacht werden und warum nicht auch für weitere Materialklassen, wie z.B. RC-2 oder RC-3? Das Kreislaufwirtschaftsgesetz lässt unseres Erachtens mehr zu. Unter der Ermächtigungsgrundlage des Kreislaufwirtschafsgesetzes regelt die ErsatzbaustoffV Anforderungen an mineralische Er-satzbaustoffe und deren unterschiedlichen Materialklassen und dafür zulässige Einbauweisen. Für jeden mineralischen Ersatzbaustoff bzw. Materialklasse in einer spezifischen zulässigen Einbauweise ist damit gewährleistet, dass keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt gemäß der Anforderung aus dem KrWG auftreten können. In Kombination mit der Mitgliedschaft in einer Güteüberwachungsgemeinschaft sollte der Produktstatus für alle mineralischen Ersatzbaustoffe und deren ggf. verschiedenen Materialklassen vertretbar sein.

Marathonsitzungen der Arbeitskreise „Güteüberwachung“ des QRB und „Anlagenbetreiber“ der Fachgruppe Recycling-Baustoffe und Boden des ISte unter Beteiligung der Umwelt- und Straßenbauverwaltung zur Entwicklung von FAQ-Katalogen für unsere Mitglieder

Wesentliches Ziel dieser Sitzungen ist ein FAQ (Frequently Asked Questions), als Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten.  Diesen darf man als Mammutprojekt bezeichnen. Die FAQ-Tabelle wurde durch den Arbeitskreis „Güteüberwachung“ des Qualitätssicherungssystems Recycling-Baustoffe Baden-Württemberg e.V. und den Arbeitskreis „Anlagenbetreiber“ des Fachaus-schuss Recycling-Baustoffe und Boden des ISTE in insgesamt 7 fast 10-stündigen Sitzungen, davon 4 Sitzungen unter Beteiligung von Vertreter:innen der Abteilung 2 – Klima, Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft des Umweltministeriums, der Abteilung 2 - Straßenverkehr, Straßeninfrastruktur des Verkehrsministeriums und der Landesanstalt für Umwelt, Abteilung 3 – Technischer Umweltschutz sorgfältig entwickelt und konsensual abgestimmt.

Die FAQ bestehen aus 4 wesentlichen Kapiteln:

  1. Fragen und Antworten - Zielgruppe Überwachungsstellen (Erstprüfung und Fremdüberwachung - RAP Stra, DIN EN ISO/IEC 17065) und Untersuchungsstellen (DIN EN ISO/IEC 17025 Laboratorien, chemische Laboruntersuchungen und Analytik, werkseigene Produktionskontrolle) sowie Ingeni-eurbüros aus der Mitbetrachtung der Schnittstelle Vorerkundung/Annahme  
  2. Fragen und Antworten – Zielgruppe Anlagenbetreibende (Recyclingbetriebe - mobile und stationäre Aufbereitungsanlagen)
  3. Formulare und Checklisten
  4. Tabelle zur Sammlung weiterer Fragen

Aus den Arbeitskreisen heraus wurden auch folgende Formulare und Handlungshilfen entwickelt:

„Einseiter zur Kundeninformation“ als „Beipackzettel“, Verbandsempfehlung für Mindestangaben in einem Annahmeprotokoll, Verbandsempfehlung für Mindestangaben in einem Lieferschein nach § 25 Absatz 1, Satz 2 Ersatzbaustoffverordnung für Recycling-Baustoffe (Anlagenbetreiber), Musterformulare für Verwender (Kunden, Bauherren, ausführende Firmen zur Umsetzung der ErsatzbaustoffV), Handlungshilfe zum Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen (Verwender) in wesentlichen Einbauweisen). Für Überwachungs- und Untersuchungsstellen wurden entwickelt: Fließdiagramm zur Konkretisierung der Herstellung einer Prüfprobe bis 32 oder 22,4 mm für die Eluatuntersuchung, Fließdiagramm zur Konkretisierung der Herstellung einer charakterisierenden Prüfkörnung bis 22,4 mm, Checkliste zur Einweisung Probennehmer durch Untersuchungsstelle.

Alle Unterlagen wurden den Mitgliedern über Rundschreiben übermittelt.

Rundschreiben zur Vorbereitung der Mitglieder auf die Umsetzung der ErsatzbaustoffV in Baden-Württemberg

Es handelt sich um bisher 5 Rundschreiben, die allen Mitgliedern der ISTE FG RcBB und des QRB übermittelt wurden:

  1. Rundschreiben vom 10.8.2022 zur zeitnahen Durchführung eines Eignungsnachweis für Recycling-Baustoffe und andere mineralische Ersatzbaustoffe nach ErsatzbaustoffV mit Handlungshilfen und Mustertexten
  2. Rundschreiben vom 05.7.2023 zum letzten Aufruf zur Durchführung einer Erstprüfung und Materialklassifizierung bis spätestens 01.8.2023
  3. Rundschreiben vom 06.7.2023 zu den Auswirkungen der ErsatzbaustoffV auf Anlagengenehmigungen von RC-Anlagen mit Mustertexten
  4. Rundschreiben vom 20.7.2023 mit zusammenfassendem Überblick, Musterformulare und Informationsmaterialien (Kundeninformation, Mustervorlagen für Mindestangaben zur Annahme, Voranzeige, Lieferschein, Erweiterte Information für Verwender)
  5. Rundschreiben vom 28.7.2023 mit FAQ-Katalog zur Beantwortung der wichtigsten Fragen rund um die ErsatzbaustoffV

Rundschreiben zur Vorbereitung der Mitglieder auf die Umsetzung der Novelle der BBodschV in Baden-Württemberg

Am 7.7.2023 wurde allen ISTE-Mitgliedern ein Rundschreiben zu den Auswirkungen der Novelle auf die Genehmigungen und die Praxis der Verfüllung von Abgrabungen übermittelt. Zunächst werden die Übergangsvorschriften sowohl von Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) als auch der Novelle der Bundes-Bodenschutz-Verordnung (BBodSchV) erläutert. Dann wird im Detail auf die Auswirkungen der Novelle BBodSchV auf die Verfüll-Genehmigungen und die Praxis der Verfüllung von Abgrabungen eingegangen.  Für die Entscheidung, ob Genehmigungen schon vor dem 1.8.2023 umgestellt werden sollten, werden den Mitgliedern verschiedene Entscheidungskriterien an die Hand gegeben.

nach oben


UVP-Pflichtigkeit bei Rohstoffgewinnungsvorhaben

Der ISTE war mit dem Umweltministerium mit dem Ziel einer Vereinheitlichung der Kriterien und des Verwaltungsvollzugs für die Ermittlung der UVP-Pflichtigkeit im Austausch. Die Ergebnisse blieben recht abstrakt und beleuchten nicht die unterschiedlichen Vorhabensbegriffe aus dem Fachrecht für Rohstoffgewinnungsvorhaben. Hervorgehoben wurde, dass für Änderungsvorhaben innerhalb bereits genehmigter Abbaugrenzen das UVPG bereits einige Fallgruppen regelt, welche aber nicht abschließend seien und daher bei sonstigen wesentlichen Änderungen eine Vorprüfung erforderlich wird. Eine einzelfallbezogene Betrachtung wird weiterhin unumgänglich bleiben.

nach oben


Naturschutz – Entwicklungen und Aktivitäten

Evaluation der Ökokonto-Verordnung, Erarbeitung einer Kompensationsverordnung des Landes   Zum Artikel

Bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine- und Erdenindustrie   Zum Artikel

Natur auf Zeit - Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes   Zum Artikel


Evaluation der Ökokonto-Verordnung
Die Evaluation der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) wurde mittlerweile abgeschlossen, der dazugehörige Endbericht wurde bereits Anfang 2019 veröffentlicht.

Die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) trat am 1. April 2011 in Kraft. Es wurde geregelt, dass nach fünf Jahren eine Evaluation zu erfolgen hat. Mit der Evaluation sollen das Verfahren zur Anerkennung der Ökokonto-Maßnahmen, die ökokontofähigen Maßnahmen sowie die Bewertungsvorgaben überprüft werden. Die Evaluation der ÖKVO wurde mittlerweile abgeschlossen, der dazugehörige Endbericht wurde bereits Anfang 2019 veröffentlicht. Der vorgelegte Bericht dient als Grundlage für die Novellierung der ÖKVO und die Verzahnung der ÖKVO mit der geplanten Kompensationsverordnung des Landes. Die Evaluationsergebnisse haben aufgezeigt, an welchen Stellen die ÖKVO möglicherweise geändert werden könnte. Unter anderem wird vorgeschlagen, weitere Bewertungsfaktoren zu entwickeln und vorhandene zu präzisieren, den Katalog der ökokontofähigen Maßnahmen dahingehend zu überprüfen, ob weitere Maßnahmen aufgenommen werden sollten. Daneben soll auch die Kompensationsverzeichnis-Verordnung auf Basis der Verordnungsermächtigung des § 18 Abs. 3 NatSchG novelliert werden.

Seit Veröffentlichung des Endberichts zur Evaluation wurden keine weiteren Zwischenergebnisse veröffentlicht. Die Arbeiten an der Novelle der Ökokontoverordnung (ÖKVO) haben sich aufgrund der zur Umsetzung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ im Jahr 2019 von der Landesregierung gemeinsam mit den Initiatoren des Volksbegehrens beschlossenen und der vorrangigen Novellierung der Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) stark verzögert. Derzeit erarbeitet die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) die fachlichen Grundlagen für die Novellierung der ÖKVO.

Der ISTE wird den nun anstehenden Novellierungsprozess der Verordnungen intensiv begleiten, um sicherzustellen, dass die mit den Vorhaben der Rohstoffgewinnung einhergehenden Besonderheiten berücksichtigt werden und die damit verbundenen Chancen während und nach der Rohstoffgewinnung ausreichend gewürdigt werden.

nach oben


Bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine- und Erdenindustrie

Mit der bundesweiten Biodiversitätsdatenbank soll der Beitrag der Steine- und Erdenindustrie zur Förderung der biologischen Vielfalt langfristig erfasst, dokumentiert und ausgewertet werden. Ziel ist es, stetig belastbares Zahlenmaterial für Unternehmen und Verbände zu genieren, um damit weiträumig fundierte Aussagen treffen zu können. Die Daten können dazu beitragen, flexible und nachhaltige Strategien im Umgang mit der biologischen Vielfalt in Gewinnungsstätten zu fördern (z.B. als Datengrundlage für das Konzept „Natur auf Zeit“). Die Beteiligung an der Datenbank ist für Unternehmen freiwillig. Dennoch ist eine Vielzahl an Daten notwendig, um fundierte Aussagen über die Biodiversität in den heimischen Gewinnungsstätten treffen zu können. Die Verbände der Initiative sind daher für den Erfolg des Projektes auf die engagierte Mitarbeit der Unternehmen angewiesen.  

Für die Entwicklung und den Betrieb der bundesweiten Biodiversitätsdatenbank haben sich der Bundesverband Mineralische Rohstoffe, der Verein Deutscher Zementwerke, der Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie, der Bundesverband Keramische Rohstoffe und Industrieminerale, der Bundesverband der Gipsindustrie, der Deutsche Naturwerksteinverband sowie der Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie unter dem Dach des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden zusammengeschlossen. Des Weiteren engagieren sich als Landesverbände neben dem ISTE der Verband der Bau- und Rohstoffindustrie, der Bayerische Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden, der Unternehmerverband Mineralische Baustoffe sowie der Industrieverband Steine und Erden Neustadt/Weinstraße. Grundlage der bundesweiten Biodiversitätsdatenbank ist die Datenbank des ISTE, die von 2011 bis 2017 in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen der Steine-Erden-Industrie sowie Planungs- und Ingenieurbüros entwickelt wurde.

Die Informationsbroschüre „Die bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine-Erden-Industrie – Vorstellung des Projektes“ ist unter unter www.baustoffindustrie.de/downloads uner Rohstoffe abrufbar.

 

 

Nach dreijähriger Entwicklungsarbeit konnte im September 2021 die bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine- und Erdenindustrie für Unternehmen und Verbände freigeschaltet werden.

nach oben


Natur auf Zeit - Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Mittlerweile hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) einen Auftrag für ein Forschungsvorhaben „Dynamischer Naturschutz durch Natur auf Zeit beim Rohstoffabbau - rechtliche und fachliche Anforderungen“ vergeben, dessen Projektende der 31.1.2025 ist und von einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe begleitet wird. 

ISTE und NABU Baden-Württemberg haben in 2020 gemeinsam ein Diskussionspapier mit einem Gesetzgebungsvorschlag zu Natur auf Zeit erarbeitet. Dem Diskussionspapier haben sich neben den Bundes- und Landesverbänden der Steine- und Erdenindustrie auch der NABU Bundesverband und weitere 13 Landesverbände des NABU angeschlossen. Wesentlicher Inhalt des Diskussionspapiers ist ein gemeinsamer Regelungsvorschlag zur Änderung des BNatSchG, der sich auf die zugelassene Rohstoffgewinnung bezieht. Diese Idee hat mittlerweile Eingang in das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gefunden. Das BNatSchG beinhaltet hierzu eine Verordnungsermächtigung, die einen nutzungsintegrierten Ansatz für die zugelassene Rohstoffgewinnung konkretisieren soll. Die Einhaltung der in dieser Verordnung geregelten Anforderungen wird dann im Ergebnis zu einer Lösung der artenschutzrechtlichen Konflikte führen und damit die Biodiversität in Kiesgruben, Steinbrüchen und Baggerseen fördern.  

Mittlerweile hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) einen Auftrag für ein Forschungsvorhaben „Dynamischer Naturschutz durch Natur auf Zeit beim Rohstoffabbau - rechtliche und fachliche Anforderungen“ vergeben, dessen Projektende der 31.1.2025 ist und von einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe begleitet wird, in der auch Vertreter der Gesteinsindustrie (bbs, MIRO, ISTE und UVMB) vertreten sind. Der ISTE wird den Prozess weiterhin intensiv begleiten, um sicherzustellen, dass die mit der zugelassenen Rohstoffgewinnung verbunden Chancen ausreichend gewürdigt und pragmatische Lösungsansätze gefunden werden.  

 

Das gemeinsame Diskussionspapier wurde im Jahr 2020 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) übermittelt.

dvfd

ggr

Den ausführlichen Exkurs zu "Natur auf Zeit" aus dem Jahresbericht 2019-2020 als PDF herunterladen und anschauen

nach oben