Rohstoffsicherung und Raumordnung

Ein Mann steht vor einer Maschine.

»Unsere heimischen mineralischen Rohstoffe sind unverzichtbar. Um sie umweltfreundlich zu gewinnen, muss dies dezentral geschehen. Die Planungs- und Genehmigungsverfahren dafür dauern jedoch viel zu lange. Einfach und schnell müssen sie werden – wie bei den erneuerbaren Energien. Eine Aufgabe für die Politik.«

Oliver Mohr, Meichle + Mohr GmbH, Immenstaad,
Vizepräsident und Vorsitzender des Umwelt- und Rohstoffausschusses
im ISTE


Dafür stehen wir

Der ISTE bündelt die Belange der Rohstoffwirtschaft und tritt gegenüber der Regional- und Landesplanung und den betroffenen Fachbehörden als Interessensvertreter und fachlicher Ansprechpartner auf. Tätigkeitsschwerpunkt ist die aktive Begleitung der Rohstoffsicherung und aktuell auch der Planungen für erneuerbare Energien in den Regionalplänen der zwölf Planungsregionen im Land. Darüber hinaus bringt sich der ISTE in sämtliche überörtliche Planungen ein, die in Zusammenhang zu den Rohstoffgewinnungsstätten des Landes und deren Gesteinsvorkommen stehen.

Ziel ist eine nachhaltige Rohstoffsicherung. Dafür werden in den überörtlichen Plänen und Programmen die räumlichen Voraussetzungen geschaffen – durch Gebietsdarstellungen für die langfristig vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen. 

Verbrauchsnahe Abbaustätten sind wichtig

Angestrebt wird eine dezentrale Verteilung der Rohstoffgewinnungsstätten und der zu sichernden Flächen über das Land. Hierdurch werden Transportwege minimiert und Emissionen durch den Verkehr vermieden. Eine Reduzierung der Zahl der Gewinnungsstätten soll durch die Regionalplanung aus Sicht des ISTE vermieden werden, um keine übermäßigen Beeinträchtigungen an wenigen Großstandorten entstehen zu lassen. Außerdem wird damit die Versorgungssicherheit erhöht, die angesichts zeitlich ausufernder Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zunehmender Zugriffsschwierigkeiten immer mehr in Frage gestellt ist. 

Neuaufschlüsse sind nötig

Der ISTE befürwortet eine Festlegung der Abbaugebiete für einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren. Die Dauer des Planungsprozesses zur Rohstoffsicherung von Bestehende Abbaustätten sollen bis zur Neige abgebaut werden. Der Erweiterung ist gegenüber Neuaufschlüssen der Vorzug zu geben. Letztere sind aber für die Sicherstellung der Rohstoffversorgung zwingend erforderlich. Die Regionalpolitik muss dies erkennen und Gebiete hierfür vorsehen. Ziel sollte sein, jede nicht erweiterbare regionalbedeutsame Abbaustätte durch einen Neuaufschluss zu ersetzen. Diese Neuaufschlüsse sind an Standorten mit hoher Rohstoffmächtigkeit und -qualität mit möglichst geringen Nutzungskonflikten und geringen Abraummächtigkeiten zu errichten. Die Mitnutzung bestehender Werksinfrastruktur ist vorteilhaft, insbesondere auch von Schiffsverladeanlagen an Rhein und Neckar. Die Abbaustätten in Baden-Württemberg werden unter Berücksichtigung aller relevanten Schutzgüter optimiert. Schließlich sollen die Produkte entsprechend ihrer Qualität einer möglichst hochwertigen Verwendung zugeführt werden. Um in der Regionalplanung die tatsächlichen Schwierigkeiten in den Genehmigungsverfahren, beim Grunderwerb und beim Abbau selbst angemessen zu berücksichtigen, ist auf eine den wirtschaftlichen Erfordernissen angepasste Dimensionierung der Vorranggebiete durch Beachtung verschiedener Belange, wie sie im neuen Rohstoffkonzept des Landes ausgeführt sind, Wert zu legen. 

Gewichtung der Rohstoffsicherung in der Regionalplanung

Angesichts der Überplanung von mindestens 2 % der Landesfläche für erneuerbare Energien ergeben sich zunehmend Flächenkonkurrenzen mit der Rohstoffgewinnung. Daher kommt der räumlichen Steuerung beider Belange in der Regionalplanung große Bedeutung zu: Sowohl das Flächenziel für erneuerbare Energien als auch die Darstellung und Festlegung von Abbaugebieten – aus Sicht des ISTE für mindestens 25 Jahre – sowie von Rohstoffsicherungsgebieten müssen umgesetzt werden, um dem gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Die Planungszeiträume reichen in der Rohstoffsicherung weit über eine Planungsperiode hinaus und erfordern daher entsprechenden Weitblick. Der ISTE sieht sich hierbei als Partner und konstruktiver Begleiter des Ausbaus erneuerbarer Energien.

Da die Zugänglichkeit zu heimischen mineralischen Rohstoffen als essenzielle Rohstoffe dauerhaft sichergestellt werden muss und gegenüber kritischen und strategischen Rohstoffen nicht vernachlässigt werden darf, ist eine Überplanung dieser Vorkommen durch bauliche, wasser- oder naturschutzrechtliche Vorhaben mit einer nachhaltigen Entwicklung nicht vereinbar. 

Die Rohstoffwirtschaft leistet einen wesentlichen Beitrag für funktionierende, regionale Wirtschaftskreisläufe. Sie wirkt krisendämpfend und stellt insbesondere im ländlichen Raum dauerhaft Arbeitsplätze zur Verfügung. Der ISTE setzt sich intensiv dafür ein, dass diese Strukturen erhalten und gefördert werden und Baden-Württemberg seinen Bedarf an nichtenergetischen mineralischen Rohstoffen weiterhin aus heimischen Lagerstätten decken kann. Insgesamt ist eine kohärente Rohstoffpolitik aus einem Guss für die EU, den Bund, das Land und jede Region erforderlich.

Wissensvorsprung durch digitale Geodaten

Im Zuge von Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung ist der Zugriff auf raumbezogene Daten für Unternehmen essentiell. Das vom Bundesverband MIRO und den Landesrohstoffverbänden finanzierte und inzwischen bundeslandübergreifende Geoinformationssystem GisInfoService bietet ein komfortables Werkzeug, um relevante Geodaten rund um einen Abbaustandort darzustellen und auszuwerten. 

In verschiedenen Erweiterungsvarianten (Grundstücks- und Genehmigungsmodul) wird die Kartenanwendung der Basis-Version mit einer Datenbank verknüpft, womit eine professionelle Verwaltung von Flurstücken, Vertrags- und Genehmigungsdaten sowie weiteren Flächeninformationen möglich ist.

Weitere Informationen unter www.GisInfoService.de

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Rohstoffsicherung und Raumordnung – Entwicklungen und Aktivitäten

Umsetzung des Konzepts Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg   Zum Artikel

Regionalplanung zur Rohstoffsicherung   Zum Artikel

Regionalplanung zu den erneuerbaren Energien   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Umsetzung des Rohstoffkonzepts Baden-Württemberg

Nach und nach halten die Empfehlungen und Maßnahmen des Rohstoffkonzeptes Einzug in Konzepte, Pläne und Projekte der Unternehmen, der öffentlichen Hand sowie der Verbände.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft setzt selbst am 22.3.2023 mit dem Rohstofftag die Maßnahme 39 für Öffentlichkeitsarbeit, Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch um. Der ISTE wurde neben der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände, den Umweltverbänden und anderen Branchenverbänden in die Gestaltung des Programms einbezogen. Der Vorsitzende des Umwelt- und Rohstoffausschusses im ISTE, Oliver Mohr, hielt stellvertretend für alle Beteiligten ein Grußwort zur Eröffnung der Veranstaltung. Da das Rohstoffkonzept mehr als ein Rohstoffsicherungskonzept darstellt, wurden neben Themen der Rohstoffsicherung auch Belange des Baustoffrecyclings, der Erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes thematisiert.

Zur Initiierung des „Runden Tischs Rohstoffsicherung“, welcher zur vertieften Behandlung spezifischer Aspekte von Rohstoffsicherung und -gewinnung dienen soll, hat das UM eine Abfrage bei den beteiligten Verbänden hinsichtlich Umsetzungsstand der Maßnahmen aus dem Rohstoffkonzept durchgeführt. Hieraus sollen Themen abgeleitet werden, die zwischen den Beteiligten beim Runden Tisch erörtert und einer Lösung zugeführt werden sollen. Es ist beabsichtigt, dass der Runde Tisch im vierten Quartal 2023 stattfinden soll.

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Regionalplanung zur Rohstoffsicherung

Den Regionalverbänden in Baden-Württemberg obliegt die gesetzliche Pflicht nach dem Raumordnungsgesetz, die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen. Sie übernehmen diese Aufgabe in Ermangelung einer Fachplanung für die meisten mineralischen Rohstoffe. Landesrechtliche Regelungen differenzieren dies weiter aus und ermöglichen die Festlegung von Gebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe für einen Zeitraum von 20 Jahren sowie von Gebieten zur Sicherung von Rohstoffen für die nachfolgenden 25 Jahre. Das neue Rohstoffkonzept gibt hierzu weitere Hinweise wie hiermit in künftigen Verfahren umzugehen ist. 

Der ISTE wirkt in allen Regionen, die sich derzeit in Planungsverfahren befinden, darauf hin, dass ausreichend Gebiete festgelegt werden, um die für die Gesellschaft zu sichernden Rohstoffmengen tatsächlich gewinnen zu können und dass der Planungsauftrag der jeweiligen Regionalverbände erfüllt wird. Die Regionalpolitik muss sich vergegenwärtigen, dass die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen sind und keine Befugnis zur Mengensteuerung im Sinne einer planerischen Reduzierung von zu sichernden Rohstoffmengen besteht. In diesem Fall wäre ein Regionalplan nicht genehmigungsfähig und bedürfte einer erneuten Überarbeitung. 

Region Bodensee-Oberschwaben

Der von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben mit großer Mehrheit am 25.6.2021 beschlossene Regionalplan liegt im Berichtszeitraum noch immer beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Genehmigung. 

Die Region schreibt nun das Kapitel Energie fort, wobei sich der ISTE konstruktiv und in enger Abstimmung beteiligt. 

Neuaufschluss eines Steinbruchs im oberen Muschelkalk in der Region Nordschwarzwald.

Neuaufschluss eines Steinbruchs im oberen Muschelkalk in der Region Nordschwarzwald

 

 

Region Donau-Iller

Im Berichtszeitraum erfolgte die Offenlage des zweiten Entwurfs des Regionalplans Donau-Iller. Der ISTE hat angesichts der Streichung von Gebieten bzw. Herabstufung von Vorrang- zu Vorbehaltsgebieten und der insgesamt nur geringen Umsetzung unserer Belange aus der Stellungnahme zum ersten Entwurf eine erneute Stellungnahme verfasst und standortbezogen fundiert begründet. Seit Februar 2023 erfolgt nun die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen; die Abwägung soll im Oktober vorbereitet und der Regionalplan im Dezember 2023 als Satzung beschlossen werden. Die Regionalpolitik ist aufgerufen, die Argumente der Unternehmen und des ISTE zu prüfen und im Sinne einer nachhaltigen Rohstoffsicherung abzuwägen.

Auwaldwiederbegründung in einem rückgespülten Bereich eines Baggersees in der Region Mittlerer Oberrhein

Auwaldwiederbegründung in einem rückgespülten Bereich eines Baggersees in der Region Mittlerer Oberrhein 

 

Region Heilbronn-Franken

Die Einleitung einer Fortschreibung der Rohstoffsicherung wird von Seiten des Regionalverbands erst nach Fortschreibung der Planungen für die erneuerbaren Energien gesehen. Dies ist angesichts des Fortschreibungsbedarfs bedauerlich. Zur Untermauerung der Notwendigkeit ist die Durchführung von Betriebserhebungen durch den ISTE 2023/2024 geplant. 

 

Region Hochrhein-Bodensee

Der von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee am 27.4.2021 beschlossene Teilregionalplan zur Rohstoffsicherung liegt im Berichtszeitraum noch immer beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Genehmigung. 

Ob der Plan angesichts der zu gering dimensionierten Vorranggebiete für den Abbau bei den Lockergesteinen vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen genehmigt werden kann, ist weiterhin offen. 

Photovoltaikanlage zur Eigenversorgung auf einem Baggersee in der Region Bodensee-Oberschwaben

 

Region Mittlerer Oberrhein

Der ISTE hat am 26.5.2021 seine Stellungnahme im Rahmen der ersten Offenlage der Gesamtfortschreibung des Regionalplans (ohne Lockergesteine) dem Regionalverband übermittelt. Diese war insbesondere aufgrund der völlig unzureichenden Rohstoffsicherung im Bereich der Zementrohstoffe sowie der Festlegung von Gebieten zur Sicherung von Wasservorkommen im Bereich von Baggerseen dringend geboten. 

Mit dem Regionalverband hat sich daraufhin ein sachlicher Austausch zur Rohstoffsicherung und den Gebieten zur Sicherung von Wasservorkommen ergeben – allerdings ohne, dass sich bisher eine zufriedenstellende Lösung abzeichnet. 

Die Einleitung der Anhörung des zweiten Entwurfs ist für Januar 2024 angekündigt.

 

Region Neckar-Alb

Als Auftakt für eine spätere Teilregionalplanfortschreibung zur Rohstoffsicherung in der Region Neckar-Alb hat der ISTE im Juni 2023 eine Informationsveranstaltung für die Unternehmen durchgeführt. Hierbei wurden die Grundlagen der Rohstoffsicherung, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der Vorgaben des neuen Rohstoffkonzeptes erläutert. Im zweiten Halbjahr 2023 erfolgt die Betriebserhebung als wesentliche Grundlage für eine Interessensgebietsmeldung an den Regionalverband.

 

Region Nordschwarzwald         

Der Regionalverband hat am 25.5.2021 im Planungsausschuss die aktualisierte Gebietskulisse zur Rohstoffsicherung im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Regionalplans vorgestellt. Im Nordschwarzwald wird landesweit erstmals der im Konzept „Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe“ und in der einschlägigen Verwaltungsvorschrift festgelegte Bemessungszeitraum von 20 + 25 Jahren zugrunde gelegt und einer langfristigen Sicherung der Rohstoffe Rechnung getragen. Derzeit werden andere Kapitel abschließend erstellt und der Umweltbericht für die Planung erarbeitet. 

 

Region Schwarzwald-Baar-Heuberg

Eine Überarbeitung der Rohstoffsicherung soll im Anschluss an die laufende Gesamtfortschreibung (ohne Rohstoffsicherung) erfolgen. Ursprünglich war dies für 2024 vorgesehen. Durch die Planungen für erneuerbare Energien wird sich dies jedoch voraussichtlich verzögern.

 

Region Stuttgart

Der ISTE hat im Berichtszeitraum den Entwurf der Regionalplanänderung intensiv geprüft und sich in einer Stellungnahme positioniert. 

Mit der Änderung könnten die betroffenen Schotterwerke im Großraum Stuttgart ihren Fortbestand sichern und zur Versorgungssicherheit beitragen. Die Abwägung und der Satzungsbeschluss ist noch im Jahr 2023 zu erwarten.

 

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Regionalplanung zu den erneuerbaren Energien 

Die Regionalverbände bearbeiten aufgrund er neuen gesetzlichen Vorgaben weitgehend parallel die Fortschreibung der Kapitel Windkraft und Solarenergie ihrer Regionalpläne. Durch die Umsetzungsfristen und den drohenden Verlust der regionalplanerischen Steuerungsmöglichkeiten für Windkraft bei Nichterreichen der Flächenziele lässt sich hierbei ein bemerkenswertes Bearbeitungstempo feststellen. Allerdings werden nicht in allen Regionen gleiche Planungskriterien angewandt, so dass für jede Region neben der gebietlichen Analyse auch eine Auseinandersetzung mit der planerischen Vorgehensweise erforderlich ist.

Im Berichtszeitraum wurden für alle Regionen Stellungnahmen im Rahmen von den frühzeitigen Unterrichtungen oder informellen Anhörungen abgegeben und dabei teilweise auch geeignete Gebiete für Photovoltaik (schwimmend und landseitig) im Bereich von Abbaustätten eingegeben.

Einen Überblick zum 30.6.2023 gibt die folgende Tabelle:

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Forderungen an die Politik
  • Der gesetzliche Auftrag zur dauerhaften Rohstoffsicherung und sicheren Versorgung mit heimischen mineralischen Rohstoffen muss auf allen Ebenen umgesetzt werden. Die Rohstoffsicherung und -gewinnung bedarf durch die Ortsgebundenheit der Vorkommen und Lagerstätten sowie ihrer grundlegenden Bedeutung für die Gesellschaft eines besonderen Schutzes und muss neben einer den Bedarf deckenden Festlegung auch weitere Vorkommen sichern.
  • Zur Gewährleistung von Planungs- und Investitionssicherheit müssen Vorranggebiete für den Abbau für 25 Jahre dimensioniert werden. Bei Neuaufschlüssen ist eine umfassendere Dimensionierung entsprechend der Mindestabbauzeiträume für die Vorkommensausweisung in der Karte der Mineralischen Rohstoffe notwendig.
  • Zur Freihaltung von entgegenstehenden oder den Rohstoffabbau erschwerenden Nutzungen müssen Vorranggebiete zur Sicherung von Rohstoffen für 25 Jahre dimensioniert werden. Insbesondere für die planerisch gebotene, langfristige Sicherung von seltenen oder sich verknappenden Rohstoffen, sollen darüber hinaus weitere Gebiete dargestellt werden.
  • Das beschleunigte und vereinfachte Planungs- und Genehmigungsrecht für Vorhaben der Erneuerbaren Energien muss auf die Rohstoffsicherung und -gewinnung ausgedehnt werden.
  • Gebiete für den Abbau und zur Sicherung von Rohstoffen sind bei den Planungen und Vorhaben für Solar- und Windenergie zu beachten sowie bauwürdige Vorkommen zu berücksichtigen.
  • Die gesetzlichen Regelungen sind bei den Genehmigungsbehörden einheitlich anzuwenden und Untersuchungsumfänge auf tatsächlich entscheidungsrelevante Belange zu beschränken.
  • Die dezentrale und verbrauchsnahe Rohstoffgewinnung ist in allen Regionen des Landes zu erhalten bzw. wiederherzustellen.

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