Umwelt- und Naturschutz

»Umwelt- und Naturschutz, Rohstoffgewinnung und Ressourceneffizienz durch Recycling gehören zusammen!
Deshalb erarbeiten wir gemeinsam mit Verwaltung und gesellschaftlichen Gruppen der Bürgergesellschaft nachhaltige Lösungen.«

Christa Szenkler, bmk Steinbruchbetriebe GmbH & Co. KG,
Stellv. Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt- und Rohstoffpolitik im ISTE,
Vorsitzende der Fachgruppe Recycling-Baustoffe und Boden


Dafür stehen wir

Natur-, Arten-, Boden- und Grundwasserschutz und andere Flächennutzungen schränken die Rohstoffgewinnung stark ein und führen zunehmend zur Schließung von Rohstoffgewinnungsstätten. Mittelfristig ist unsere dezentrale, nachhaltige Versorgungstruktur mit heimischen mineralischen Rohstoffen gefährdet – mit vielen Nachteilen für Klima, Umwelt und Natur und das ist nicht nachhaltig! Aus rein rohstoffgeologischer Sicht ist für die meisten mineralischen Rohstoffe unserer Industrie in der nahen Zukunft keine Verknappung zu befürchten. Tatsächlich kann aber eine weitere Verschärfung der Nutzungskonflikte zu einer Verknappung der heimischen mineralischen Rohstoffe führen, die nur durch Import von Steinen mit oft reichlich Geokonfliktpotential ausgeglichen werden kann.

Wesentliche Aufgabe des ISTE ist es, die Interessen der Mitglieder im Themenbereich Natur-, Arten-, Boden- und Grundwasserschutz gegenüber Landesregierung, Parlament, Behörden auf allen Verwaltungsebenen und gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten und die Rahmenbedingungen für eine dezentrale, nachhaltige und umweltgerechte Rohstoffgewinnung mitzugestalten. 

Die Mitarbeit in Verordnungs- und Gesetzgebungsvorhaben des Landes, des Bundes und der Europäischen Union steht damit im Mittelpunkt der ISTE-Fachabteilung Umwelt- und Naturschutzpolitik.

Kooperation und Mitarbeit auf allen Ebenen

Der ISTE arbeitet intensiv mit Forschungseinrichtungen, Fachbehörden und Verbänden zusammen und forciert privat-öffentliche Forschungskooperationen, um Ergebnisse der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung für die Arbeit der Steine- und Erdenindustrie besser verfügbar zu machen. 

Zudem erarbeitet der ISTE mit einem interdisziplinären Team von Biologen, Ingenieuren, Geologen und Juristen Fachkonzepte im Umweltbereich, erstellt Fachbroschüren in enger Zusammenarbeit mit den Umweltbehörden und bringt Forschungsinitiativen in die Fachgremien der Bundesverbände ein. Hierzu arbeiten ISTE-Mitarbeiter und ehrenamtliche Unternehmensvertreter in den relevanten Gremien der Fachverwaltungen (z. B. Naturschutz- und Wasserbeirat), der deutschen und europäischen Normung (Deutsches Institut für Normung, DIN; Europäisches Normungskomitee, CEN) sowie in den politischen Steuerungsgremien des Landes und des Bundes mit. Diese Arbeit erfolgt entweder durch eine direkte Mitarbeit als Delegierte der Bundesverbände nach dem „Best-off-Prinzip“ oder indirekt durch die Mitarbeit in den Gremien des Bundesverbandes Mineralische Rohstoffe (MIRO) und des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden e.V. (BBS). Auf diese Weise werden die Interessen der Mitglieder auf allen Ebenen (Land, Bund, Europa) vertreten.

Warum muss ein Landesverband die europäische Umweltpolitik im Blick haben? Mehr als 75 % der Umweltgesetzgebung ist bereits in europäischer Hand. EU-Gesetze und Verordnungen wirken sich in kürzester Zeit auf die Länderpraxis aus (z. B. IED-Richtlinie). Die Unternehmen vor Ort kennen die Probleme bei der Umsetzung am besten. Deshalb müssen Landesverbände diese Fragestellungen frühzeitig direkt oder indirekt über die Bundesverbände in Europa einbringen.

Veranstaltungen

Ein umfassendes Veranstaltungsangebot für die Bereiche Genehmigungsverfahren, Umweltrecht, biologische Vielfalt in Abbaustätten, Forstliche Rekultivierung, Technische Rekultivierung, Ressourceneffizienz und nachhaltige Georessourcennutzung, hochqualitatives Baustoffrecycling, Mantelverordnung sowie Workshops, Seminare und Lehrgänge zu aktuellen Themen runden das Leistungsspektrum ab. Die starke Nachfrage und die Zusammensetzung der Teilnehmer (neben unseren Mitgliedern sind stets viele Vertreterinnen und Vertreter der Umweltverwaltung und der Umweltfachbehörden anwesend) bestätigen die fachliche Hochwertigkeit und das Informationsniveau unserer Veranstaltungen.

Beratungsleistungen

Durch die Erfahrungen und das Wissen aus zahlreichen Verfahrensbeteiligungen als Träger öffentlicher Belange und der häufigen Beteiligung an Genehmigungsverfahren in allen Regionen des Landes sowie aus der Beteiligung an der Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen verfügt der ISTE über einen besonderen Erfahrungsschatz, zum Beispiel über

  • den Umfang und die Untersuchungstiefe der Umweltmedien Boden, Wasser, Klima/Luft sowie Arten/Biotope,
  • die Anforderungen an die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft,
  • fachliche Fragestellungen bezüglich Boden- und Grundwassergefahrenabschätzung und sich daraus ergebende Anforderungen an Rohstoffgewinnung und Recycling,
  • fachliche Fragestellungen bei der Umsetzung von Maßnahmenplänen (z. B. EU-Wasserrahmenrichtlinie oder Natura 2000),
  • die Art und Höhe von Sicherheitsleistungen, 
  • die üblichen und rechtmäßigen Nebenbestimmungen der Genehmigung oder 
  • die Genehmigungsgebühren.

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Umweltschutz – Entwicklungen und Aktivitäten

Mantelverordnung   Zum Artikel

Forschungsprojekt: Einfluss von Flachwassserzonen auf tiefe Baggerseen   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Mantelverordnung

Zu den wesentlichen Inhalten der Mantelverordnung wurde in den zurückliegenden Jahresberichten ausführlich berichtet. Es ist die zentrale Verordnung für die Mitglieder des ISTE aus der Recycling- und Verfüllungsbranche, betrifft aber auch andere Bereiche der Steine- und Erdenindustrie sowie die Bauindustrie. Vier Artikel sollen unter anderem sicherstellen, dass die Verwertung von mineralischen Stoffen im Erd-, Straßen-, Wege- und Schienenverkehrswegebau sowie zur Verfüllung und Rekultivierung von Steinbrüchen gemäß den Zielstellungen des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes erfolgt und ein ausreichender Schutz des Grundwassers und des Bodens gewährleistet ist. Im Wesentlichen sollen vier Artikel folgende Fragen beantworten:

  • Artikel 1: Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
    Bis zu welchen Konzentrationen im Wasser (Messung mit so genannten Elutionsverfahren) und im Feststoff sind mineralische Ersatzbaustoffe (z.B. Recycling-Baustoffe) in welchen technischen Einbauweisen (z.B. Tragschicht unter einer Straßendecke) und unter welchen Randbedingungen (Höhe des Grundwasserabstandes, Art des Untergrundes) zulässig? 
  • Artikel 2: Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
    Erstmalig soll u.a. die Verfüllung von Steinbrüchen bundeseinheitlich geregelt werden: Bis zu welchen Konzentrationen im Wasser bzw. im Feststoff können Bodenmaterialien (und weitere mineralische Materialien) zur Verfüllung und Rekultivierung von Steinbrüchen oder zur Landschaftsmodellierung verwertet werden?
  • Artikel 3: Änderung der Deponieverordnung (DepV)
    Diese soll eine Zuordnung von im Rahmen der Güteüberwachung nach der Ersatzbaustoffverordnung klassifizierten MEB, die nicht verwertet werden können (z.B. aus Markt- oder qualitativen Gründen) zu Deponieklassen ermöglichen, ohne diese Materialien erneut mit abweichenden Methoden der Deponieverordnung einstufen zu müssen.
  • Artikel 4: Änderung der Gewerbeabfallverordnung
    Wie sollen mineralische Ersatzbaustoffe , die bei Rückbau, Sanierung, Reparatur technischer Bauwerke als Abfälle anfallen, gesammelt, getrennt und rezykliert werden?

Verfahrensstand der Mantelverordnung

Bundesregierung plant Neuaufnahme des Bundesratsverfahrens zur Mantelverordnung für September 2020

Wie im Jahresbericht 2018/2019 berichtet, wurde die Bundesratsbefassung am 07. September 2017 durch den Umweltausschuss aufgrund einer Vielzahl zu erwartender Änderungsanträge vertagt. Die neue Bundesregierung hatte dann sowohl im Koalitionsvertrag ein klares Bekenntnis zur Weiterverfolgung der Mantelverordnung abgegeben als auch ein entsprechendes Schreiben an die Länder verschickt. In der Folge haben so genannte länderoffene Ad-hoc Arbeitsgruppen mit der  Unterarbeitsgruppe (UAG) der Länder zur Ersatzbaustoffverordnung (UAG EBV) und zur Bundes-Bodenschutzverordnung (UAG BBodSchV), alleine zur geplanten EBV, über 260 Änderungsvorschläge erarbeitet (ISTE erläuterte die möglichen Konsequenzen der Vorschläge auf dem 22. Recycling-Baustofftag am 09. Oktober 2019 in Filderstadt). Um eine praktikable Lösung zum Umgang mit der Vielzahl der im Raum stehenden Änderungsanträge zu finden, wurde eine Abteilungsleitungs-gesteuerte und vom BMU koordinierte Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines neuen Artikel 1 eingesetzt, bestehend aus BW, BY, SN, HE, NI, NW, RP, SH und SL. Die Gruppe tagte jeweils im November 2019 sowie im Januar und März 2020. Basierend auf den Arbeiten der Ad-hoc Arbeitsgruppen der Länder ist der Entwurf einer neuen Ersatzbaustoffverordnung entstanden. Dem Vernehmen nach sind noch etwa 50 Änderungsanträge zur Ersatzbaustoffverordnung und etwa 60 Änderungsanträge zur Bundesbodenschutzverordnung verblieben. Mit Schreiben vom 4. Juni 2020 hat das BMU daher dem Umweltausschuss des Bundesrates mitgeteilt, dass die Bundesregierung an der Kabinettsfassung festhält und davon ausgeht, dass das Bundesratsverfahren nun fortgeführt wird. Das BMU regt die Wiederaufnahme der Beratungen im Bundesrat nach der parlamentarischen Sommerpause an. Vorgesehen ist, dass mindestens ein Land, idealerweise mehrere Länder, den überarbeiten Artikel 1 als Maßgabeantrag in den Umweltausschuss einbringen. Ergänzende Anträge zum überarbeiteten Artikel 1 können von den Ländern eingebracht werden. Voraussichtlich sind die Beratungswochen im September der letztmögliche Zeitraum, die MantelV durch den Bundesrat zu bringen. Dem Vernehmen nach soll das Verfahren in der neuen Legislaturperiode nicht mehr aufgenommen werden.

Neuer Entwurf der Ersatzbaustoffverordnung als Maßgabeantrag für den Bundesrat

Der neue Entwurf vom 19. März wurde auch den Bundesressorts und den Verbänden vorgelegt. Zwar werden im laufenden Verfahren keine Verbände mehr angehört. Positionen der Verbände können aber im anstehenden BR-Verfahren zur Interessenvertretung gegenüber den Umwelt-, Wirtschafts- und weiteren beteiligten Ministerien sowie Staatskanzleien der Länder Verwendung finden.
Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf – zur Berücksichtigung des Pfad Boden-Mensch und zur Verhinderung von Schadstoffanreicherungen im Wertstoffkreislauf wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Streichung der Sonderabfallverbrennungsasche und Edelstahlschlacke, sowie Streichung der höher belasteten Stoffklassen: Kupferhüttenmaterial der Klasse 3, Stahlwerksschlacke der Klasse 3, Hausmüllverbrennungsasche der Klasse 3, Gießereirestsand der Klasse 2 aufgrund der potentiell hohen Feststoffgehalte.
  • Streichungen von Einbaumöglichkeiten, insbesondere in offenen Einbauweisen für Recycling-Baustoff der Klasse 3, Hausmüllverbrennungsasche der Klasse 2, Steinkohleflugasche, Stahlwerksschlacke der Klasse 2, Kupferhüttenmaterial der Klassen 2 und 1 aufgrund der potentiell hohen Feststoffgehalt.
  • Nutzungsbeschränkungen (kein Einbau auf Kinderspielflächen, in Wohngebieten sowie Park- und Freizeitanlagen) im offenen Einbau oder bei Einbauweisen bei denen mit häufigen Aufbrüchen zu rechnen ist (bspw. Leitungsgräben) bei Recycling-Baustoff der Klasse 2, Hausmüllverbrennungsaschen der Klassen 2 und 1 und Stahlwerksschlacke der Klasse 2.

Die Einbaumöglichkeiten von Ersatzbaustoffen im Regierungsentwurf sind wie oben dargestellt aus einem wissenschaftlichen Konzept abgeleitet, das den Schutz des Grundwassers zum Ziel hat. Um das Schutzniveau, insbesondere bei geringen Abständen zum Grundwasser oder in Wasserschutzgebieten, noch weiter zu erhöhen, wurden u.a. einzelne Einbaumöglichkeiten gestrichen und einzelne Eluatwerte (Materialwerte) geändert.

  • Streichung einzelner Einbaumöglichkeiten bei geringen Abständen zum Grundwasser bei einigen Aschen und Schlacken.
  • Absenkung der PAK-Eluatwerte bei Recycling-Baustoff der Klasse 1 von 6,0 auf 4,0 μg/l und bei Recycling-Baustoff der Klasse 2 von 12 auf 8,0 μg/l.
  • Sofern landesrechtlich besonders empfindliche Gebiete, wie z.B. Karstgebiete, landesrechtlich ausgewiesen sind, ist dort der Einbau von Recycling-Baustoff der Klasse 3, Gleisschotter der Klasse 3, Bodenmaterial der Klasse F3 und Baggergut der Klasse F3 unzulässig (wichtig für BaWü und HE).
  • Anzeigepflicht bei der Verwendung von Ersatzbaustoffen in Wasserschutzgebieten.

Zur Sicherung der Qualität und Sortenreinheit der Ersatzbaustoffe wurden Änderungen bei der Annahmekontrolle und Eigen- und Fremdüberwachung entwickelt.

  • Überarbeitung der Annahmekontrolle um sicherzustellen, dass möglichst keine schadstoffhaltigen Fraktionen unerkannt mit unbelastetem Material vermischt und aufbereitet werden.
  • Überarbeitung der Bewertung von Messergebnissen: Bei der Eigen- und Fremdüberwachung gelten die Eluatwerte (Materialwerte) als eingehalten, wenn die gemessenen Werte die Materialwerte nach Anlage 1 nicht überschreiten. Bei einer von fünf Messungen dürfen Überschreitungen bis zu den in Anlage 6 angegebenen Anteilen auftreten. Gemäß Regierungsentwurf hätten diese Überschreitungen bei jeder zweiten Messung im Rahmen der Fremdüberwachung auftreten dürfen.

Zur Harmonisierungen mit anderen Rechtsbereichen, insbesondere der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung wurden z.B. Materialwerte harmonisiert und die Probenahme angepasst.

  • Harmonisierung der Materialwerte von Bodenmaterial und Baggergut mit denen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.
  • Umstellung der Probenahme von DIN 19698 auf LAGA PN 98.

Die Regelungen zu Mindesteinbaumengen und Anzeigepflichten wurden harmonisiert und mit einer Katasterpflicht verknüpft.

  • Mindesteinbaumengen von
    – 250 m3 für Hausmüllverbrennungsaschen der Klasse 2, Stahlwerksschlacken der Klasse 2 und Kupferhüttenmaterial der Klasse 2.
    – 50 m3 für Braunkohleflugasche, Steinkohlekesselasche, Steinkohleflugasche, Hausmüllverbrennungsasche der Klasse 1, Stahlwerksschlacke der Klasse 1, Hochofenstückschlacke der Klasse 2, Kupferhüttenmaterial der Klasse 1, Gießereirestsand und Gießereikupolofenschlacke.
  • Anzeigepflicht ab einer Einbaumenge von 250 m3 für alle Ersatzbaustoffe die mit einer Mindestmengenregelung verknüpft sind und zusätzlich auch für Bodenmaterial der Klasse F3, Baggergut der Klasse F3 und Recycling-Baustoff der Klasse 3.
  • Katasterpflicht für alle angezeigten Verwendungen von Ersatzbaustoffen. Der Bund bietet an, ein Programm zur Katasterführung entwickeln zu lassen und den Ländern zur Anwendung zur Verfügung zu stellen.

Die Regelungen zum Nebenproduktstatus und Ende der Abfalleigenschaft sollen entfallen.

  • Die Regelungen zum Nebenproduktstatus sowie Ende der Abfalleigenschaft werden gestrichen. Es gelten die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Die Länder haben sich für Verschärfungen der Eluatwerte im Hinblick auf Herbizide und PAK ausgesprochen. Entsprechend wurden ergänzende beschränkende Fußnoten für AMPA, Glyphosat, Simazin, sonstige Herbizide und PAK für Gleisschotter der Klassen 1 und 2 in teil- und volldurchströmten Bauweisen In den entsprechenden Einbautabellen aufgenommen.

Positionen der Industrie

BDI
ISTE, BBS und MIRO haben intensiv an der BDI-Position mitgearbeitet.
Im Ergebnis hält der BDI auch beim neuen Entwurf an seiner Position fest, die Mantelverordnung zu unterstützen!
Nachfolgende Kritikpunkte werden festgehalten und versucht auf die Bundesratsgremien dahingehend einzuwirken, nachfolgende Änderungsvorschläge noch durchzusetzen:

  • Wegfall von Stoffen und Stoffklassen, Beschränkung von Einbauweisen

Der BDI kann die Streichung der o. g. Stoffe und Stoffklassen daher nur akzeptieren, wenn für die übrigen in der EBV geregelten Nebenprodukte ausreichende Einsatzmöglichkeiten verbleiben.

RC-Baustoffe stellen mit rund 80 Mio. t den größten Anteil der mineralischen Ersatzbaustoffe. Heute werden rund 94 Prozent dieser Materialien ordnungsgemäß und schadlos verwertet. Mit der neuen EBV soll die Verwertung von RC-Baustoffen deutlich eingeschränkt werden. Einerseits werden strengere Materialwerte für die Klassen RC-1 und RC-2 gefordert. Andererseits werden die Verwertungsmöglichkeiten für die Klasse RC-2 teilweise und für Klasse RC-3 deutlich reduziert. Die vorgesehenen Einschränkungen führen zu einem Imageschaden für RC-Baustoffe und Verschiebungen der Recyclingquoten hin zu ungünstigeren Klassen. Der BDI spricht sich daher dafür aus, die vorgesehenen Einschränkungen bei RC-Baustoffen zu streichen.

  • Behandlung von Messergebnissen

Die Änderung hin zur 4 aus 5-Regel führt zu einer Verschärfung der Anforderungen. Bei einer Reduzierung der Ausreißerquote von 50 Prozent (Regelung bisher) auf 20 Prozent (vorgeschlagene Änderung) verdreifacht sich statistisch die Anzahl durchgefallener Proben. Die bisherige Regelung der Kabinettsfassung soll hier unbedingt beibehalten werden.

Anzeige- und Katasterpflichten

Die Vorgabe des neuen Entwurfs, für weitere MEB Mindesteinbaumengen vorzuschreiben, stellt der BDI ebenso in Frage wie die Anhebung der Mindesteinbaumengen für die bereits in der Kabinettsfassung aufgeführten MEB.

Auch die Frist für eine Anzeige vor Beginn der Baumaßnahme ist erheblich zu lang. Vier Wochen mögen für Großprojekte realistisch sein – viele kleinere Baumaßnahmen werden bisher in guter Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde auch mit Bearbeitungsfristen von wenigen Tagen abgewickelt.
Die vorgesehene Ausweitung der Anzeigepflicht auf weitere Materialklassen, die Verschärfung der Überwachung in Form der nun obligatorischen Führung des Katasters sowie die Pflicht zur Mitteilung bei Folgenutzung stellen eine Diskriminierung dieser MEB dar, verursachen nicht abschätzbare Mehrkosten, senken die Akzeptanz bei Auftraggebern und sonstigen Nutzern, konterkarieren damit das Ziel der MantelV und werden daher vom BDI in Frage gestellt.
Zumindest die „besseren“ Stoffqualitäten müssen von der Anzeige- und Katasterpflicht ausgenommen werden.

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Forschungsprojekt
Einfluss von Flachwassserzonen auf tiefe Baggerseen

Erste Ergebnisse zu den Messkampagnen, welche den Einfluss von Flachwasserzonen auf Tiefe Baggerseen untersuchen sollen, wurden der FG Sand und Kies übermittelt. Im Fokus der Messungen lag vor allem die Erfassung der aktuellen hydrophysikalischen Randbedingungen, im speziellen auf die thermische Dichteschichtung innerhalb des Seekörpers. Ein weiterer Schwerpunkt stellt die hydrophysikalischen Prozesse der Auflösung der o.g. Schichtung und die damit einhergehende Neubildung des Tiefenwassers dar. Für die erste Messkampagne wurde ein Baggersee mit einer Wassertiefe von über 50 m zur Verfügung gestellt. Dieser weist zudem eine dem Leitfaden „Kiesgewinnung und Wasserwirtschaft“ entsprechend groß ausgebildete Flachwasserzone auf und wurde bei laufendem Abbaubetrieb untersucht.

Um eine Verallgemeinerung der Erkenntnisse aus diesem Anwendungsfall auf andere Baggerseenzu ermöglichen, wurde eine weitere Untersuchung des Schichtungsverhaltens an einem zweiten Baggersee durchgeführt.  Dieser See mit einer Tiefe von ca. 30 m besitzt im Gegensatz zum See der ersten Messkampagne keine signifikante Flachwasserzone und zudem fand im Zeitraum der Messungen keine Kiesgewinnung statt. Die Messungen der Wassertemperatur über den Jahreswechsel 2019/2020 sind bereits abgeschlossen. Die Auswertung der Ergebnisse und die daraus resultierenden Modellierungen werden im Herbst 2020 erwartet. Grundsätzlich zeichnen sich schon jetzt im Sinne des Untersuchungsumfanges erfreuliche Tendenzen ab. 

Einfluss von Flachwasserzonen auf tiefe Baggerseen: Ein ökologisch besonders wichtiger Aspekt ist die Gewährleistung einer Vollzirkulation, die durch Abkühlung von Seewasser in flachen Uferbereichen verstärkt werden könnte.

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Die „hand-held“ Speichersonde „CastAway-CTD“ der Firma Sontec im Einsatz

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Forderungen an die Politik
  • Es muss ein Rohstoffbewusstsein in der Gesellschaft geschaffen werden, das neben Ressourceneffizienz durch Recycling auch auf die heimische Rohstoffgewinnung setzt. Dabei sind die Vorteile der heimischen Rohstoffgewinnung herauszustellen. 
  • Politik und Verwaltung müssen eine nachhaltige Nutzung und Entwicklung von Rohstoffgewinnungsstätten sicherstellen. Hierzu gehört auch die Ausweisung von neuen Abbaustätten: Dezentralität bei der Rohstoffgewinnung ist dringend wünschenswert, durch planerische Fehlsteuerungen aber mehr und mehr gefährdet. 
  • Ausufernde finanzielle und administrative Belastungen müssen beseitigt werden – zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen sind klare politische Bekenntnisse erforderlich! 
  • Der allgemeine Trend der kurzen Anhörungsfristen in den Beteiligungsverfahren muss umgekehrt werden. Sollte sich die Tendenz fortsetzen, wäre ein wesentliches Element demokratischer Teilhabe und damit letztlich auch die Akzeptanz weiterer gesetzlicher Belastungen in der Wirtschaft gefährdet.  
  • Die solide Abschätzung der Folgen von Gesetzesvorhaben ist Aufgabe des Gesetzgebers, wird aber immer stärker der betroffenen Industrie überlassen. Zusätzlich werden deren Resultate und Warnungen ignoriert bzw. nicht in hinreichendem Umfang berücksichtigt. 
  • Zielkonflikte zwischen Ökonomie und Ökologie müssen im Rahmen einer nachhaltigen und abgestimmten Umwelt- und Wirtschaftspolitik gelöst werden.
  • Rahmenbedingungen in der Kreislaufwirtschaft verbessern! Nur durch systematische Erfassung von Abfallströmen kann der schleichenden Reduzierung der Entsorgungskapazitäten entgegengewirkt werden. Dabei sind ökologische wie wirtschaftliche Aspekte, z. B. Dezentralität und Verwertungsmöglichkeiten, gleichermaßen zu berücksichtigen. 
  • Unterstützung bei der Entwicklung geeigneter Umweltrahmenbedingungen für die erforderliche dezentrale und nachhaltige Rohstoffgewinnung des Landes Baden-Württemberg 
  • Schlüssige Politik bezüglich der Zielsetzung der Ressourceneffizienz durch Recycling und des Boden- und Grundwasserschutzes
  • Bereitstellung von mehr Fachpersonal für die mit dem Umweltmedienschutz befassten öffentlichen Stellen zur Erarbeitung von fachlichen Kriterien für eine umweltgerechte Georessourcennutzung
  • Klare Ordnungspolitik im Bereich des Baustoff-Recyclings um sicherzustellen, dass nur güteüberwachte und -geprüfte Recyclingbaustoffe umweltverträglich dort eingesetzt werden, wo sie eingesetzt werden dürfen

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Naturschutz – Entwicklungen und Aktivitäten

Bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine- und Erdenindustrie   Zum Artikel

Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes   Zum Artikel

Evaluation Ökokonto-Verordnung   Zum Artikel

Natur auf Zeit   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine- und Erdenindustrie

Biodiversitätsdaten stellen eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Unternehmen und Verbände der Steine- und Erdenindustrie dar. Obwohl Biodiversitätsdaten laufend und aufwändig erhoben werden, gibt es bisher wenig verwertbare Daten, da eine „zentrale Sammelstelle“ fehlt. Mit der Biodiversitätsdatenbank soll der Beitrag der Steine- und Erdenindustrie zur Förderung der biologischen Vielfalt langfristig erfasst, dokumentiert und ausgewertet werden. Ziel ist es, stetig belastbares Zahlenmaterial für Unternehmen und Verbände zu genieren, um damit weiträumig fundierte Aussagen treffen zu können. Die Daten können ein wichtiger Faktor bei der Vermeidung staatlicher Rechtssetzungsdefizite sein und dazu beitragen, flexible und nachhaltige Strategien im Umgang mit zukünftigen Eingriffen einzuführen (z. B. Datengrundlage für das Konzept „Natur auf Zeit“). Fundierte Biodiversitätsdaten sind für dieses Ziel unverzichtbar. Die Beteiligung an der Datenbank ist für Unternehmen freiwillig. Dennoch ist eine Vielzahl an Daten notwendig, um fundierte Aussagen über die Biodiversität in den heimischen Gewinnungsstätten treffen zu können. Die Verbände der Initiative sind daher für den Erfolg des Projektes auf die engagierte Mitarbeit der Unternehmen und ihrer Dienstleister angewiesen.

Für die Implementierung der bundesweiten Biodiversitätsdatenbank haben sich der Bundesverband Mineralische Rohstoffe, der Verein Deutscher Zementwerke, der Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie, der Bundesverband Keramische Rohstoffe und Industrieminerale, der Bundesverband der Gipsindustrie, der Deutsche Naturwerksteinverband sowie der Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie unter dem Dach des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden zusammengeschlossen. Des Weiteren engagieren sich als Landesverbände der Verband der Bau- und Rohstoffindustrie, der Bayerische Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden, der Unternehmerverband Mineralische Baustoffe sowie der Industrieverband Steine und Erden Neustadt/Weinstraße.

Grundlage der bundesweiten Biodiversitätsdatenbank ist die Datenbank des ISTE, die von 2011 bis 2017 in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen der Steine- und Erdenindustrie sowie Planungs- und Ingenieurbüros entwickelt wurde. Die bundesweite Ausdehnung der Datenbank hat in 2018 begonnen, die Programmierarbeiten laufen und es steht bereits eine erste Version der bundesweiten Datenbank zum Test bereit. Die Informationsbroschüre „Die bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine-Erden-Industrie – Vorstellung des Projektes“ ist unter folgender PDF abrufbar.

Die bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine und Erden-Industrie im Test

Die bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine und Erdenindustrie im Test

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Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes

Der Ministerrat hat im März 2020 den Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zur Anhörung freigegeben. Der Entwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetztes geht auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ zurück, die in einem breiten Beteiligungsprozess von Politik, Naturschutz und Landwirtschaft erarbeitet worden waren. Die geplante Änderung soll den Weg für einen ausgewogenen Artenschutz in Baden-Württemberg ebnen und dem Rückgang der Artenvielfalt entgegenwirken. Die Vorschläge beschränken sich nicht nur auf die Landwirtschaft selbst, sondern nehmen die gesamte Gesellschaft in die Pflicht. Der Gesetzesvorschlag beinhaltet Anreize und Förderungen, aber auch Einschränkungen und Verbote.

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes sind der Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030, wobei die Kommunen beim Ausbau des Biotopverbundes künftig stärker in die Pflicht genommen werden sollen und der Erhalt von Streuobstbeständen. Streuobstbestände ab einer Größe von 1500 m² sollen demnach künftig nur dann umgewandelt werden können, wenn die Gründe für die Umwandlung so gewichtig sind, dass der Erhalt dahinter zurückstehen muss. Umwandlungen von Streuobstbeständen sollen künftig einer Genehmigung bedürfen. Ausnahmen können gem. dem Gesetzesentwurf nur zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden. Die Genehmigung soll versagt werden, wenn die Erhaltung des Streuobstbestandes im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn der Streuobstbestand für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder für den Erhalt der Artenvielfalt von wesentlicher Bedeutung ist.

Leider wurde die Chance nicht genutzt, wichtige Änderungen im Landesnaturschutzgesetz vorzunehmen. In der Naturschutzstrategie Baden-Württemberg wurden z. B. zahlreiche Maßnahmen und Ziele zum Rohstoffabbau formuliert, u.a. dass Abbaustätten als wichtige Trittsteine und Ausbreitungsinseln für Tier- und Pflanzenarten in den Biotopverbund einbezogen werden sollen. Auch im Koalitionsvertrag wurde das Ziel formuliert, dass bestehende und neue Rohstoffabbaustätten als Bestandteil des landesweiten Biotopverbundes in die Regionalpläne zu integrieren sind. Diese Ziele wurden bislang leider nicht umgesetzt. Ebenso wurden die Möglichkeiten für den Schutz der biologischen Vielfalt während der Rohstoffgewinnung nicht vorangebracht. Es ist sehr unbefriedigend, dass ausgerechnet durch das Naturschutzrecht selbst, die Förderung der biologischen Vielfalt während der Betriebsphase verhindert wird.  Von Seiten der rohstoffgewinnenden Unternehmen besteht eine sehr hohe Bereitschaft, einen nachhaltigen Beitrag für den freiwilligen Arten- und Insektenschutz zu leisten – hinreichend rechtssichere Rahmenbedingungen stets vorausgesetzt. Ein Lösungsansatz hierfür könnte sich an dem Konzept „Natur auf Zeit“ orientieren, wobei dieser Ansatz mit einer nutzungsintegrierten Herangehensweise verknüpft werden muss.

Die Landesregierung hat am 17. Juni 2020 den Entwurf für ein neues Naturschutz- sowie ein neues Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz freigegeben. Nun hat der Landtag das Wort.

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Evaluation Ökokonto-Verordnung
Erarbeitung einer Kompensationsverordnung des Landes

Die Evaluation der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) wurde mittlerweile  abgeschlossen, der dazugehörige Endbericht wurde bereits Anfang 2019 veröffentlicht. Mit der Evaluation sollten das Verfahren zur Anerkennung der Ökokonto-Maßnahmen, die ökokontofähigen Maßnahmen selbst sowie die Bewertungsvorgaben überprüft werden. Der vorgelegte Bericht dient als Grundlage für die Novellierung der ÖKVO und die Verzahnung der ÖKVO mit der geplanten Kompensationsverordnung des Landes. Die Evaluationsergebnisse haben aufgezeigt, an welchen Stellen die ÖKVO möglicherweise optimiert werden könnte. U. a. wird vorgeschlagen, weitere Bewertungsfaktoren zu entwickeln und vorhandene zu präzisieren sowie den Katalog der ökokontofähigen Maßnahmen dahingehend zu überprüfen, ob weitere Maßnahmen aufgenommen werden sollten. Seit Veröffentlichung des Endberichts zur Evaluation wurden keine weiteren Zwischenergebnisse veröffentlicht bzw. hat bislang keine weitere Beteiligung stattgefunden. Der ISTE wird den anstehenden Novellierungsprozess der Verordnung intensiv begleiten, um sicherzustellen, dass die mit den Vorhaben der Steine- und Erdenindustrie einhergehenden Besonderheiten berücksichtigt werden und die damit verbundenen Chancen während und nach der Rohstoffgewinnung ausreichend gewürdigt werden.

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Natur auf Zeit

Die Rohstoffgewinnung findet nicht stets in gleicher Intensität an allen Stellen innerhalb der Abbaustätte statt. Vielmehr liegen manche Bereiche kurzzeitig oder auch jahrelang brach, bevor die Rohstoffgewinnung an dieser Stelle wieder voranschreitet oder z.B. mit der Verfüllung begonnen wird. Während der Nutzung oder Nutzungsunterbrechung entstehen naturschutzfachlich wertvolle Bereiche, in denen sich Individuen geschützter Arten ansiedeln. Das Artenschutzrecht berücksichtigt solche dynamischen Prozesse nicht. Der für andere Konstellationen sinnvolle Ansatz des konservierenden Naturschutzes konterkariert dadurch die aus Sicht des Naturschutzes gewünschte Dynamik in Abbaustätten.

Die Unternehmen und Verbände der Steine- und Erdenindustrie arbeiten an zahlreichen Lösungsansätzen und initiieren und fördern viele Projekte, um dem dynamischen Ansatz im Naturschutzrecht zu dem ihm gebührenden Platz zu verhelfen. Hierzu gehört z. B. das Engagement im Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Natur auf Zeit - Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen“ im Rahmen des Umweltforschungsplans 2016.

Die Idee „Natur auf Zeit“ kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie auch für kleine und mittelständische Unternehmen attraktiv ist. Wichtig ist daher, dass der bürokratische Aufwand klein ist und gleichzeitig eine maximal mögliche Rechtssicherheit entsteht. Es gibt bislang keinen in der Praxis bewährten flächendeckenden Ansatz zur Umsetzung von Natur auf Zeit. Selbst wenn eine Ansiedlung nur vorübergehend erfolgt, weil „Natur auf Zeit“ nach einem gewissen Zeitraum wieder beseitigt wird, so ergibt sich doch ein positiver Effekt für Natur und Landschaft. Wenn sich die Arten im Rahmen von „Natur auf Zeit“ zumindest vorübergehend dort ansiedeln können, bevor sie nach Ablauf des Zeitraums für „Natur auf Zeit“ vertrieben werden, ist dies nach Ansicht zahlreicher Beteiligter im Saldo positiv für die Natur.

ISTE und NABU Baden-Württemberg haben gemeinsam ein Diskussionspapier mit einem Gesetzgebungsvorschlag zu Natur auf Zeit erarbeitet. Mittlerweile haben sich dem Diskussionspapier neben den Bundes- und Landesverbänden der Steine- und Erdenindustrie auch der NABU Bundesverband und weitere 13 Landesverbände des NABU angeschlossen. Wesentlicher Inhalt des Diskussionspapiers ist ein gemeinsamer Regelungsvorschlag zur Änderung des BNatSchG, der sich auf die zugelassene Rohstoffgewinnung bezieht. Der Vorschlag beinhaltet eine Legalausnahme mit tatbestandsausschließender Wirkung und wurde entsprechend der europarechtlichen Vorgaben ausgestaltet. Der gemeinsame Gesetzgebungsvorschlag wurde mittlerweile an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) übermittelt.

Das gemeinsame Diskussionspapier wurde mittlerweile an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zur weiteren Diskussion weitergeleitet.

dvfd

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Den ausführlichen Exkurs zu "Natur auf Zeit" aus dem Jahresbericht 2019-2020 als PDF herunterladen und anschauen

Hier könnte evtl. der Exkurs auf dem Jahresbericht zum Download angeboten werden oder/und das Faltblatt "Gemeinsame Position"

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Forderungen an die Politik
  • Genehmigungsverfahren müssen die rechtssichere Durchführbarkeit der Rohstoffgewinnung ermöglichen. Dabei sind die Besonderheiten von Abbauvorhaben zu berücksichtigen, z. B. die Tatsache, dass während der Abbauphase zahlreiche gefährdete Arten einwandern, die zu Konflikten mit dem Artenschutzrecht führen können. Es müssen Lösungsansätze diskutiert werden, die bereits im Rahmen der Genehmigungsverfahren Anwendung finden können.
  • Abbaustätten müssen in den landesweiten Biotopverbund integriert werden. Sie tragen zur Lösung des Problems der abnehmenden Artenvielfalt bei.
  • Die Evaluierung der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) muss als Chance verstanden werden, das Instrument Ökokonto als kooperatives System der Naturschutzsteuerung zu optimieren.
  • Die geplante Kompensationsverordnung des Landes muss so gestaltet werden, dass die Besonderheiten der Rohstoffgewinnung dargestellt werden können.
  • Bei der Ausweisung von Schutzgebieten müssen nachgewiesene Rohstoffvorkommen beachtet werden.

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