Rohstoffsicherung und Raumordnung

»Rohstoffsicherung liegt im übergeordneten öffentlichen Interesse. Sie muss von den Regionen stringent, realisierungsorientiert und weit in die Zukunft gerichtet angelegt sein. Danach müssen alle Beteiligte gemeinsam diese Gebiete erfolgreich durch komplexe Genehmigungsverfahren führen. Nur so kann die Versorgung der Gesellschaft mit Rohstoffen dauerhaft sichergestellt werden.«

Oliver Mohr, Meichle + Mohr GmbH, Immenstaad,
Vorsitzender des Umwelt- und Rohstoffausschusses im ISTE


Dafür stehen wir:

Der ISTE bündelt die Belange der Rohstoffwirtschaft und tritt gegenüber der Regional- und Landesplanung und den betroffenen Fachbehörden als Interessensvertreter und fachlicher Ansprechpartner auf. Tätigkeitsschwerpunkt ist die aktive Begleitung der Rohstoffsicherung in den Regionalplänen der zwölf Planungsregionen im Land. Darüber hinaus bringt sich der ISTE in sämtlichen überörtlichen Planungen ein, die in direktem oder indirektem Zusammenhang zu den Rohstoffgewinnungsstätten des Landes und deren Gesteinsvorkommen stehen. 

Ziel ist eine nachhaltige Rohstoffsicherung. Dafür werden in den überörtlichen Plänen und Programmen die räumlichen Voraussetzungen geschaffen – durch Gebietsdarstellungen für die langfristig vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen. 

Verbrauchsnahe Abbaustätten sind wichtig

Angestrebt wird eine dezentrale Verteilung der Rohstoffgewinnungsstätten und der zu sichernden Flächen über das Land. Hierdurch werden Transportwege minimiert und Emissionen durch den Verkehr vermieden. Eine Reduzierung der Zahl der Gewinnungsstätten soll durch die Regionalplanung aus Sicht des ISTE vermieden werden, um keine übermäßigen Beeinträchtigungen an wenigen Großstandorten entstehen zu lassen. Die Rohstoffe werden überall benötigt, so dass die Akzeptanz von mehr, aber kleineren Abbaustätten mit geringeren Umweltauswirkungen einer gerechteren Verteilung Rechnung trägt. 

Vereinzelte Neuaufschlüsse sind nötig

Bestehende Abbaustätten sollen bis zur Neige abgebaut werden. Der Erweiterung ist gegenüber Neuaufschlüssen der Vorzug zu geben. Letztere sind aber nicht ausgeschlossen und für die mittel- und längerfristige Sicherstellung der Rohstoffgewinnung unerlässlich. Diese Neuaufschlüsse sind an Standorten mit hoher Rohstoffmächtigkeit und -qualität, mit möglichst geringen Nutzungskonflikten und geringen Abraummächtigkeiten zu errichten. Die Mitnutzung bestehender Werksinfrastruktur ist vorteilhaft, insbesondere auch von Schiffsverladeanlagen an Rhein und Neckar. Die Abbaustätten in Baden-Württemberg werden unter Berücksichtigung aller relevanten Schutzgüter optimiert. Schließlich sollen die Produkte entsprechend ihrer Qualität einer möglichst hochwertigen Verwendung zugeführt werden. Um in der Regionalplanung die tatsächlichen Schwierigkeiten in den Genehmigungsverfahren, beim Grunderwerb und beim Abbau selbst angemessen zu berücksichtigen, ist auf eine den wirtschaftlichen Erfordernissen angepasste Dimensionierung der Vorranggebiete durch die Beachtung von entsprechenden Zuschlägen aus dem Rohstoffsicherungskonzept Stufe 2 und darüber hinaus Sicherungsgebiete über die Lagerstätten festzulegen. 

Bedarfsunabhängige Rohstoffsicherung

Der ISTE befürwortet eine Festlegung von Abbaugebieten für mindestens 25 Jahre, außerdem eine bedarfsunabhängige, dauerhafte Rohstoffsicherung, um langfristig die Zugänglichkeit zu bauwürdigen Rohstoffvorkommen sicherzustellen. Die Überplanung dieser Vorkommen durch bauliche, wasser- oder naturschutzrechtliche Vorhaben ist mit einer nachhaltigen Entwicklung nicht vereinbar.

Die Rohstoffwirtschaft leistet durch die Berücksichtigung der vorgenannten Grundsätze einen wesentlichen Beitrag für funktionierende regionale Wirtschaftskreisläufe und stellt insbesondere im ländlichen Raum dauerhaft Arbeitsplätze zur Verfügung. Der ISTE setzt sich intensiv dafür ein, dass diese Strukturen erhalten und gefördert werden und Baden-Württemberg seinen Baustoffbedarf weiterhin aus heimischen Lagerstätten decken kann.

NABU, ISTE und IG BAU haben eine Gemeinsame Erklärung zur nachhaltigen Rohstoffnutzung in Baden-Württemberg verfasst. PDF anschauen und herunterladen

Vorschläge für eine Nachhaltige Nutzung und Entwicklung von Rohstoffgewinnungsstätte im Rahmen der Rohstoffstrategie des Landes Baden-Württemberg.
Dieses vom NABU und vom ISTE verfasste und am 20.3.2018 veröffentlichte Papier basiert auf den gemeinsamen Erklärungen aus den Jahren 2000 und 2012 und will für die Politik und die beteiligten Akteure der Rohstoffstrategie Ziele und Wege aufzeigen, die Rohstoffgewinnung und -nutzung in Baden-Württemberg nachhaltiger zu machen. > zum Artikel und zum Papier

Was Sie schon immer über Ihren Standort wissen wollten!

Nachhaltige Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung braucht raumbezogene Geodaten zu Lagerstätten und Umweltinformationen. Hierzu wurde www.GisInfoService.de 2005 vom ISTE geschaffen und über das Leitprojekt „GeoRohstoff“ der Kommission für Geoinformationswirtschaft des Bundeswirtschaftsministeriums bundesweit für die mineralische Rohstoffindustrie und ihre Verbände weiterentwickelt. GisInfoService bietet neben den Basisinformationen wie Luftbilder und Schutzgebiete nicht nur für die Rohstoffwirtschaft die Möglichkeit zur Einbindung betriebsspezifischer Rauminformationen. Zusätzlich zur Basisversion steht für die Unternehmen eine ausgefeilte und zeitgemäße wie kostenkünstige Grundstücksverwaltung zur Verfügung.  mehr Informationen

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Rohstoffsicherung und Raumordnung – Entwicklungen und Aktivitäten

Ausschuss für Umwelt- und Rohstoffpolitik   Zum Artikel

Rohstoffstrategie Baden-Württemberg   Zum Artikel

Geologiedatengesetz   Zum Artikel

Planungssicherstellungsgesetz   Zum Artikel

Regionalplanung zur Rohstoffsicherung   Zum Artikel

GisInfoService   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Ausschuss für Umwelt- und Rohstoffpolitik

Der Ausschuss für Umwelt- und Rohstoffpolitik hat sich im Berichtszeitraum am 10. Oktober 2019 in Ostfildern und am 17. März 2020 in Form einer Videokonferenz getroffen und über die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltungshandeln und Projektarbeit ausgetauscht. In den Ausschuss sind über 30 Vertreterinnen und Vertreter aus allen Fachgruppen des ISTE gewählt, die in ihren Unternehmen für die Rohstoffsicherungs- und Umweltfragen verantwortlich sind. Sie beraten die Geschäftsstelle in praktischen Auswirkungen von Verordnungen und Gesetzesvorhaben.

Zentrale Themen waren in beiden Sitzungen gesetzliche Neuerungen auf Landes- und Bundesebene. In der Videokonferenz berichtete Ministerialdirektor Helmfried Meinel von den aktuellen Tätigkeiten des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, die für die Steine- und Erdenindustrie relevant sind.

Ein Kieswerk am mittleren Oberrhein und ein Schotterwerk im Jagsttal zur Herstellung von Splitten, Schotter, Gemischen, Brechsanden und mehr.

Kieswerk am mittleren Oberrhein und Schotterwerk im Jagsttal zur Herstellung von Splitten, Schotter, Gemischen, Brechsanden und mehr.

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Rohstoffstrategie Baden-Württemberg

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat im Frühjahr 2020 einen Entwurf der Rohstoffstrategie in die interministerielle Abstimmung gegeben. Nach dem Eingang der jeweiligen Stellungnahmen erfolgt derzeit eine umfassende Überarbeitung des Entwurfes. Hierbei sollen auch Belange der primärrohstoffgewinnenden Industrie sowie volkswirtschaftliche Belange in angemessenem Umfang berücksichtigt werden. Ebenfalls soll die Rohstoffstrategie an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Der ISTE wird sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Anhörung wieder aktiv und umfassend in die Erarbeitung der Rohstoffstrategie einbringen. 

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Geologiedatengesetz

Das Geologiedatengesetz des Bundes wurde am 29. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 30. Juni 2020 in Kraft. Es löst das bisher gültige Lagerstättengesetz aus dem Jahr 1934 ab. Mit dem Gesetz werden die Behörden (in Baden-Württemberg das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau am Regierungspräsidium Freiburg) dazu verpflichtet, geologische Daten dauerhaft zu sichern und diese Daten nach einem zeitlich gestuften Fristenmodell öffentlich bereitzustellen (siehe Abbildung). Das Gesetz soll innerhalb des Entscheidungsprozesses bei der Standortauswahl eines Endlagers für radioaktive Abfälle für größtmögliche Transparenz in der Öffentlichkeit sorgen. Bei diesem Ziel gerieten jedoch mit hohem finanziellen Aufwand generierte betriebliche Daten aus dem Blick bzw. wurden einem übergeordneten öffentlichen Interesse untergeordnet, obwohl die Daten der Steine- und Erdenindustrie zum größten Teil nicht für die Standortauswahl von Relevanz sind.

Auch intensive Erläuterungen des ISTE, weiterer Landesverbände und der Bundesverbände sowie gutachterliche Bedenken wurden nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Immerhin ist es den Verbänden noch gelungen, einige verfahrensrechtliche Regelungen durchzusetzen. So ist der Dateninhaber vor einer ausnahmsweisen Veröffentlichung anzuhören, die behördliche Entscheidung ist ihm zuzustellen (§ 34 Abs. 3, Satz 1 und 2). Bis zur Veröffentlichung der Daten muss eine Frist von sechs Wochen von den Behörden eingehalten werden.

Die Auswirkungen des Geologiedatengesetzes auf die weitere betriebliche Erkundung von Rohstoffvorkommen und -lagerstätten werden sich zeigen. Es wird befürchtet, dass das Gesetz zu einer Schwächung der Industrie führt und die Bemühungen um eine langfristige Versorgungssicherheit mit heimischen mineralischen Rohstoffen konterkariert.

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Planungssicherstellungsgesetz

Das Planungssicherstellungsgesetz trat am 29.05.2020 in Kraft. Es ermöglicht, Planungs- und Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Pandemie ordnungsgemäß durchführen zu können und greift auf alle Steine-Erden-relevanten Rechtsbereiche durch. Es werden insbesondere Veröffentlichungen im Internet oder Onlinekonsultationen in den Verfahren geregelt. Es bestehen somit keine pandemiebedingten Gründe mehr, nach denen die öffentlichen Stellen Verfahren aufgrund nicht möglicher Präsenztermine aufschieben können. Das Gesetz tritt Ende März 2021 in seinen wesentlichen Teilen wieder außer Kraft. Eine Fortführung darüber hinaus sowie weitere Vereinfachungen und Beschleunigungen in den Planungs- und Genehmigungsverfahren wären überaus nötig und wünschenswert.

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Regionalplanung zur Rohstoffsicherung

Den Regionalverbänden in Baden-Württemberg obliegt die gesetzliche Pflicht nach dem Raumordnungsgesetz die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen. Sie übernehmen diese Aufgabe in Ermangelung einer Fachplanung für die meisten mineralischen Rohstoffe. Landesrechtliche Regelungen differenzieren dies weiter aus und ermöglichen die Festlegung von Gebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe für einen Zeitraum von 20 Jahren sowie von Gebieten zur Sicherung von Rohstoffen für die nachfolgenden 25 Jahre.

Der ISTE wirkt in allen Regionen, die sich derzeit in Planungsverfahren befinden, darauf hin, dass ausreichend Gebiete festgelegt werden, um die für die Gesellschaft zu sichernden Rohstoffmengen tatsächlich gewinnen zu können. Bleiben die Regionalpläne hinter den Anforderungen zurück, sind sie nicht genehmigungsfähig und eine erneute Überarbeitung wird erforderlich.

Region Bodensee-Oberschwaben

Die Offenlage des Kapitels Rohstoffsicherung des Regionalplans wurde bereits am 26.09.2018 abgeschlossen und die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist erfolgt. Im Juli 2020 sollen zwischenzeitlich erfolgte kleinere Änderungen des Planentwurfs vorberaten werden. Allerdings liegt bisher noch immer kein zweiter Entwurf der Gesamtfortschreibung vor, sodass nach wie vor eine angespannte Rohstoffsituation in den Gewinnungsstätten fortbesteht. Zur Sicherstellung der weiteren Rohstoffversorgung sind mehrere Unternehmen darauf angewiesen, auf Grundlage des verbindlichen Teilregionalplans die planerischen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Genehmigungsverfahren zu schaffen. Ursache der Notwendigkeit für diese Verfahren sind nicht eine übermäßige Rohstoffentnahme, sondern das Alter des verbindlichen Teilregionalplans, das bereits viele Jahre andauernde Planungsverfahren und eine anhaltend hohe Nachfrage nach mineralischen Rohstoffen der Gesellschaft.

Kiesgrube in der Region Bodensee-Oberschwaben, hier aktiver Abbaubereich auf der Grubensohle

Region Donau-Iller

Die Offenlage zum Entwurf des Regionalplans Donau-Iller endete im Januar 2020. Der ISTE hat sich in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden e.V. (BIV) zur Planung positioniert. Die erforderlichen Rohstoffmengen können in den im Entwurf festgelegten Gebieten sichergestellt werden, allerdings nicht an allen Standorten, sodass die Standortkonzentration fortschreiten wird. Dies wurde in verschiedenen Fällen durch die restriktive Positionierung der Fachbehörden ausgelöst, im Zuge dessen sich für die betroffenen mittelständischen Betriebe keine längerfristige, wirtschaftlich tragfähige Perspektive abzeichnet. Hierzu stehen teilweise auch weitere Fachgespräche an. Hauptkritikpunkt zum Entwurf ist jedoch, dass der Regionalverband die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke nicht berücksichtigt. Im Schulterschluss mit dem BIV hat der ISTE hierzu eine Überarbeitung gefordert, damit die Versorgung mit heimischen Rohstoffen nicht nur auf dem Papier, sondern auch tatsächlich sichergestellt werden kann.

Wanderbiotop im Bereich der Verfüllung in ca. 100 Metern Entfernung vom Abbau

Land- und forstwirtschaftlich rekultivierte Fläche angrenzend an das Wanderbiotop

Region Heilbronn-Franken

Nach Gesprächen mit dem Regionalverband Heilbronn-Franken zu Erweiterungsvorhaben an verschiedenen Standorten konnte in allen Fällen erfreulicherweise übereingekommen werden, dass hierfür keine Regionalplanänderungsverfahren erforderlich werden. Dies entschärft den Zeitdruck für die Durchführung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur nahtlosen Fortführung der Rohstoffversorgung verschiedener Schotterwerke. Die Einleitung einer Fortschreibung der Rohstoffsicherung wird von Seiten des Regionalverbands in drei bis vier Jahren gesehen.

Region Hochrhein-Bodensee

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. März 2020 die Vorlage mit den Abwägungen und der künftigen Gebietskulisse beraten. Nachdem zuvor der Argumentation in der ISTE-Stellungnahme durch die Geschäftsstelle des Regionalverbands zumindest teilweise gefolgt wurde, hat sich der Planungsausschuss für die Streichung weiterer Vorranggebiete ausgesprochen und wird damit, sofern die Verbandsversammlung der Empfehlung folgt, die erforderlichen Mengen an Kiesen und Sanden für die kommenden Jahre nicht sicherstellen können, obwohl ausreichend rohstoffhöffige und konfliktarme Gebiete vorhanden sind. Die Begründung der Streichung liegt noch nicht vor. Durch den geforderten Verzicht auf Neuaufschlüsse von Kiesgruben für den beginnenden Planungszeitraum werden durch die Mehrheit der Regionalpolitik mittelständische Betriebsstrukturen samt Arbeitsplätzen aufs Spiel gesetzt und die Versorgungssicherheit gefährdet. Dem ohnehin schon starken Konzentrationsprozess in der Region wird damit Vorschub geleistet. Wesentliche Teile verschiedener Fraktionen stellen sich somit gegen die Position des Koalitionsvertrages im Land und kommen ihrem Auftrag der Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten für die heimische Rohstoffindustrie, die einer realistischen Prognose der Rohstoffnachfrage entsprechen, nicht nach. Ebenso wird die Verlässlichkeit des verbindlichen Teilregionalplans aus dem Jahr 2005, in dem die Gebiete teilweise bereits festgelegt waren, ausgehöhlt und den betroffenen Unternehmen, die bereits hohe Investitionen getätigt haben, jegliche Planungssicherheit entzogen. Der ISTE wird in der Offenlage des zweiten Entwurfs die Begründung der Streichung der Gebiete genau prüfen und entsprechende Konsequenzen einfordern.

Wanderbiotop im Bereich der Verfüllung in ca. 100 Metern Entfernung vom Abbau

Land- und forstwirtschaftlich rekultivierte Fläche angrenzend an das Wanderbiotop (rechts)

Region Mittlerer Oberrhein

Bereits im Juli 2018 wurde dem Regionalverband eine Interessensgebietsmeldung für die Steinbrüche der Region übermittelt. Diese Gebiete werden im Zuge der Gesamtfortschreibung des Regionalplans mit bearbeitet und lösen damit die Gebietsfestlegungen aus dem Teilregionalplan Festgestein von 2006 ab. Bei einem Gespräch im Juni 2020 wurde mitgeteilt, dass keine Tabu-Kriterien vorliegen, die die Festlegung der Gebiete von vornherein ausschließen würden. Ein Entwurf wird für Ende des Jahres erwartet.

Im Rahmen der Gesamtfortschreibung wird eine Überarbeitung des Teilregionalplans Sand und Kies aus dem Jahr 2015 trotz inzwischen wesentlich geänderter Rahmenbedingungen abgelehnt. Der Regionalverband schlägt stattdessen vor, die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Sicherungsgebieten zu nutzen, wenn die Abbaugebiete nicht zur Verfügung stehen. Darüber hinaus regt er an, an einzelnen Standorten bei Bedarf raumordnerische  Verträge abzuschließen, um formale Verfahren wie Raumordnungsverfahren oder Zielabweichungsverfahren abzusichern. Eine Fortschreibung des Teilregionalplans Sand und Kies kommt laut Regionalverband nach der Gesamtfortschreibung in Betracht und muss aus Sicht des ISTE mit hoher Dringlichkeit angegangen werden.

Region Neckar-Alb

Die im Juni 2018 beschlossene Regionalplanänderung zur Rohstoffsicherung zweier Steinbrüche wurde im Mai 2019 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau genehmigt.

Region Nordschwarzwald         

Im Mai 2019 hat der Regionalverband den Rahmen für die Überarbeitung der Rohstoffsicherung im Zuge der Gesamtfortschreibung des Regionalplans vorgestellt. Es ist erstmalig beabsichtigt, den Rohstoffsicherungszeitraum von 20+25 Jahren zu nutzen, der mit der Neufassung der VwV Regionalpläne aufgezeigt wurde. Der ISTE hat dem Regionalverband eine Interessensgebietsmeldung zu den Standorten mit Überarbeitungsbedarf gegenüber dem verbindlichen Teilregionalplan samt Bedarfsberechnung für die gesamte Region am 24.04.2020 übersandt und steht in regelmäßigem Austausch mit der Geschäftsstelle des Regionalverbands.

Granitsteinbruch mit Schotterwerk im mittleren Schwarzwald

Region Schwarzwald-Baar-Heuberg

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat am 24. Juni 2020 die Regionalplanänderung zur Rohstoffsicherung an verschiedenen Steinbrüchen in der Region genehmigt. Die Verbindlichkeit tritt jedoch erst mit der öffentlichen Bekanntmachung ein. Dies wird voraussichtlich noch im Juli 2020 erfolgen. Die Einleitung einer Fortschreibung des Teilregionalplans unter Berücksichtigung aller Standorte ist voraussichtlich ab 2022/2023 vorgesehen.

Region Stuttgart

Der Aufstellungsbeschluss für das Regionalplanänderungsverfahren zu verschiedenen Steinbrüchen in der Region wurde für die Planungsausschusssitzung  am 15.07.2020 erneut nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Damit wird sich die Einleitung des Verfahrens bis in den Herbst verzögern.

Mit der Änderung könnten die betroffenen Schotterwerke im Großraum Stuttgart ihren Fortbestand sichern und zur Versorgungssicherheit beitragen. Da die Region Stuttgart ihren Rohstoffbedarf nur zu vierzig Prozent selbst deckt, ist es unerlässlich, bestehende Standorte weiter zu entwickeln und perspektivisch Neuaufschlüsse zu planen, um diesen Anteil nicht noch weiter absinken zu lassen.

Schotterwerk im Jagsttal zur Herstellung von Splitten, Schotter, Gemischen, Brechsanden und mehr

Muschelkalksteinbruch mit Schotterwerk

Granitsteinbruch mit Schotterwerk im mittleren Schwarzwald

Untere Reihe (v.l.n.r.):

Kiesgrube in der Region Bodensee-Oberschwaben, hier aktiver Abbaubereich auf der Grubensohle

Wanderbiotop im Bereich der Verfüllung in ca. 100 Metern Entfernung vom Abbau

Land- und forstwirtschaftlich rekultivierte Fläche angrenzend an das Wanderbiotop

Muschelkalksteinbruch mit Schotterwerk im oberen Neckartal

Bau eines neuen Schotterwerkes in einem Steinbruch im unteren Neckartal

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GisInfoService – neue Entwicklungen

Höhere Ansprüche bei der digitalen Erfassung und Verwaltung von Flurstückinformationen, Verträgen und Genehmigungen sowie eine wachsende Notwendigkeit für digitale Schnittstellen zwischen verschiedenen Softwaresystemen haben auch vor dem Geoinformationssystem GisInfoService nicht Halt gemacht. Die immer weiter steigenden Anforderungen haben im letzten Jahr dazu geführt, bei der Neuausrichtung des GisInfoServices auf die langjährige Expertise der Firma DOHMEN, HERZOG & Partner GmbH (DH&P) aus Aachen im Bereich der Liegenschafts-, Vertrags- und Genehmigungsverwaltung zurückzugreifen. Daher wird DH&P die WhereGroup zur Jahreswende 2020/2021 als technischen Dienstleister ablösen und die zukünftige Weiterentwicklung vorantreiben.

Die Ingenieurgesellschaft DH&P ist seit mehr als 26 Jahren beratend für die Rohstoffindustrie tätig und hat in enger Zusammenarbeit mit der Industrie die praxisorientierte Planungs- und Informationssoftware AutoPLAN entwickelt. Im Rahmen der nun verhandelten Kooperation zwischen der Firma DH&P und der Steine und Erden Servicegesellschaft SES GmbH werden die bisherigen AutoPLAN-Module FIS (Flächen Informations System) und GEN (Genehmigungen) zusammen mit einem integrierten Terminmanagement (TM) den zukünftigen „Motor“ des GisInfoServices bilden. Weiterhin wird auch ein neuer leistungsfähiger Kartenviewer für die Basisvariante von GisInfoService zur Verfügung stehen.

Was bleibt, was wird anders?

Basismodul (Modul BASE)

Die „Marke GisInfoService“ wird weiterhin fortbestehen und auch ihr äußeres „Erscheinungsbild“ (Webdesign) wird sich nur unwesentlich verändern. Wie in den vergangenen 13 Jahren bleibt die Basis-Variante von GisInfoService ein von den Rohstoffverbänden ABBM, BIV, ISTE, MIRO, UVMB, vero und VSE für Ihre Mitgliedsunternehmen finanzierter Service, auf den kostenfrei zugegriffen werden kann.

Nutzen Sie schon GisInfoService BASE, wenn Sie im Zuge von Planungen, bei Besprechungen oder Behördenterminen schnell auf raumbezogene Daten (Geoinformationen) im Bereich Ihrer Abbaustätten zurückgreifen müssen? Durch die speziell auf die Interessen der Rohstoffindustrie zugeschnittene Darstellung relevanter Geodaten bietet das Basismodul gerade auch im Vergleich zu anderen Kartenviewern oder Geodatenportalen der Bundesländer deutliche Vorzüge. Mit den zukünftigen Möglichkeiten einer individuellen/unternehmensbezogenen Anpassung des Kartenbaums sowie einer bundesländerübergreifenden Einbindung von Geodatendiensten (bei grenznahen Abbaustätten oder Werksstandorten) werden diese Vorteile noch weiter ausgebaut.

Grundstücks- und Genehmigungsmodul (Modul GSM und GEN)

Ab dem 1. Juni 2020 werden die Module GisInfoService Grundstücksmodul (GSM) und Genehmigungen (GEN) – und damit auch die bisherigen AutoPLAN Module FIS und GEN – ausschließlich ordentlichen Mitgliedern der beteiligten Verbände (s.o.) exklusiv zur Verfügung stehen. [Ausgenommen sind die bisherigen Bestandskunden der Fa. DH&P mit bestehenden AutoPLAN-Lizenzen FIS, GEN und TM sowie außerordentliche Mitglieder der Verbände (Firmen, die keine Rohstoffe gewinnen oder verarbeiten).] Das heißt auch, dass die Module AutoPLAN FIS und GEN zukünftig von DH&P unter dem Namen GisInfoService GSM und GEN weiterentwickelt werden.

Um den datenschutzrechtlichen Erfordernissen zu entsprechen, wird in Zukunft ein (wie in der Softwarebranche üblich) angepasstes Lizenzierungsmodell für GisInfoService mit Named-User- und Concurrent-User-Lizenzen zum Einsatz kommen. Die Jahresnutzungsgebühren (Subskriptionskosten) werden für jährliche Updates und Upgrades des Systems erhoben – damit soll vermieden werden, dass in regelmäßigen Abständen größere (einmalige) Investitionskosten durch sich rasant ändernde Anforderungen und Rahmenbedingungen in der Informationstechnologie auf die Unternehmen zukommen.

Verbesserungen für Nutzer

Die bisherigen und zukünftigen Nutzer des GisInfoService Grundstücks- und Genehmigungsmoduls profitieren bei der Kooperation zwischen DH&P und SES und der damit verbundenen Umstellung des Systems von zahlreichen Verbesserungen und einer leistungsfähigen Informationsplattform für die Rohstoffindustrie. Wesentliche Verbesserungen sind in folgender Abbildung dargestellt.
 

Neu: Verwaltung von Teilflächen mit automatisierter Flächenkorrektur auf die Grundbuchfläche.

Beispiele für Pachtflächenverwaltung, Genehmigungen und Verwaltung verschiedener Flächen mit unterschiedlichen Nutzungsarten.

GisInfoService bietet auch eine Verwaltung von Teilflächen mit automatisierter Flächenkorrektur auf die Grundbuchfläche.

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Forderungen an die Politik
  • Die Rohstoffsicherung als hoheitliche Aufgabe der Daseinsvorsorge muss so gestaltet werden, dass eine dauerhafte Rohstoffsicherung auf allen Ebenen gegeben ist. Die Rohstoffsicherung und -gewinnung bedarf durch die Ortsgebundenheit der Vorkommen und Lagerstätten eines besonderen Schutzes und muss unabhängig von prognostizierten Fördermengen erfolgen.
  • Zur Gewährleistung von Planungs- und Investitionssicherheit sowie zum Ressourcenschutz Abbaugebiete für 25 Jahre und Sicherungsgebiete zeitlich unabhängig und lagerstättenbezogen dimensionieren
  • Bewusstseinsschaffung und Erhöhung der Akzeptanz der im öffentlichen Interesse stehenden Rohstoffsicherung durch Politik, Wirtschaft und Verwaltung bei der Bevölkerung
  • Durchsetzung der gesetzlichen Aufgabe der Rohstoffsicherung im öffentlichen Interesse gegenüber Individualinteressen
  • Einheitliche Anwendung bundesgesetzlicher Regelungen, z.B. Bundesimmissionsschutzgesetz, bei den Genehmigungsbehörden
  • Beschleunigung und Verschlankung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch Reduzierung der Untersuchungsumfänge auf tatsächlich entscheidungsrelevante Belange und Nutzung von Ermessensspielräumen sowie zielgerichteter Personaleinsatz zur Beurteilung und Ermöglichung von Vorhaben der Industrie
  • Förderung der dezentralen und verbrauchsnahen Rohstoffgewinnung

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