Jahresbericht (2023) durchsuchen:  


Wirtschaftspolitik – Entwicklungen und Aktivitäten

Konjunktur Baden-Württemberg   Zum Artikel

Hauptverband Bauindustrie   Zum Artikel

Wohnungsbaupolitik   Zum Artikel

Energiepolitik   Zum Artikel

Muster-AGB für Gesteinskörnungen und für Transportbeton überarbeitet   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Konjunktur Baden-Württemberg

Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg 2022 preisbereinigt im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 %. Im Bundesländervergleich lag die Wachstumsrate Baden-Württembergs im Gesamtjahr 2022 somit im unteren Drittel. Saison- und arbeitsbedingt ging das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im zweiten Quartal 2022 leicht zurück. Im dritten Quartal erholte sich die Konjunktur und stieg um 0,3 % gegenüber dem Vorquartal auf 1,9%. Insgesamt ergab sich für die vier Quartale 2022 anhand der gleitenden Jahreswachstumsrate ein positives Wirtschaftswachstum.

Der L-Bank-Geschäftsklimaindex stabilisierte sich im ersten Quartal 2023. Er stieg auf den höchsten Wert der vergangenen zwölf Monate und näherte sich dem Langzeitdurchschnitt an. Grund dafür war die verbesserte Einschätzung der aktuellen Geschäftslage der Unternehmen. Bei einem Prognosehorizont bis Juli 2023 deutet er auf ein verlangsamtes Wirtschaftswachstum hin.

Der Index der Verbraucherpreise in Baden-Württemberg lag im März 2023 um insgesamt 7,8 % über dem Niveau im März 2022. Damit bleibt die Inflation ungebrochen auch in diesem Jahr bei einem sehr hohen Niveau.  Wesentliche Ursachen für die Teuerung im aktuellen Beobachtungszeitraum waren weiterhin die Auswirkungen der Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg, die Energiekrise und die Lieferengpässe.

Konjunktur Bauwirtschaft

Im Jahr 2022 verzeichnete die Baubranche im Land laut der Bauwirtschaft Baden-Württemberg eine negative Entwicklung. Insgesamt erwirtschaftete die Baubranche im Jahr 2022 knapp 15,5 Mrd. Euro. Dieses Umsatzergebnis muss wegen der erheblich gestiegenen Kosten jedoch um etwa 2 Mrd. Euro nach unten korrigiert werden. Im Vorjahr waren es noch 14,5 Mrd. Euro gewesen. Über das gesamte Jahr 2022 gingen die Auftragseingänge nominal um 6,5 % zurück. Preisbereinigt ist das ein Minus von etwa 17 %. Von Januar bis November 2022 gingen vor allem Aufträge im Hochbau des Wirtschaftsbaus mit einem Minus von 23,2 % zurück. Ein leichtes Plus verbuchten der Wohnungsbau (4,4 %) sowie der Straßenbau mit 12,7 %. Der öffentliche Bau insgesamt verbuchte ein Plus von 22,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt sanken aber die Baugenehmigungen im Jahr 2022 um fast 9 %. Die Bauwirtschaft Baden-Württemberg sieht dafür vor allem die gestiegenen Bauauflagen als Grund.

Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V (bbs) fasste die Bauinvestitionen bundesweit folgendermaßen zusammen: „Angesichts der dynamischen Entwicklung der Baunachfrage in den vergangenen Jahren ist auch die Baustoff-Steine-Erden-Produktion gestiegen – wenn auch unterproportional, da die Materialintensität des Bauens tendenziell abnimmt. Angesichts der zu beobachtenden deutlichen Abschwächung der Baunachfrage ist die Steine-Erden-Produktion 2022 jedoch gesunken. Auch die Steine-Erden-Nachfrage industrieller Sektoren, etwa der Stahlbranche, ist konjunkturell bedingt rückläufig gewesen. Für 2023 ist ein weiterer Nachfragerückgang zu erwarten.“

Laut Berechnungen des ifo-Instituts hat sich das Geschäftsklima im Bauhauptgewerbe erneut verschlechtert. Insgesamt sieht der bbs die Baunachfrage im Jahr 2023 weiterhin im Sinkflug. Grund dafür seien enorm gestiegene Baupreise, hohe Unsicherheiten am Markt und schlechtere Finanzierungskonditionen. Vor allem im Bereich der Mehrfamilienhäuser würden Projektentwickler Aufträge zurückstellen. Dagegen könne auch die soziale Wohnraumförderung wenig beitragen. Kurzfristig sieht der bbs auch den öffentlichen Bau im Rückgang. Untermauert werden diese Einschätzungen durch Zahlen und Fakten. Von Januar bis Dezember 2022 hat das Bauhauptgewerbe ein Minus von -5,8 % (real) und +9,9 % (nominal) über alle Sparten hinweg hinnehmen müssen.

Und die Prognosen sehen düster aus. So gingen die Bauinvestitionen laut Berechnungen des Frühjahrsgutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute 2022 um 1,7 % zurück. Im Jahr 2023 erwartet das Institut einen Rückgang von 4,9 % und im Jahr 2023 um ein Minus von 1,2 %. Vor allem beim Wohnungsbau sehen die Institute den größten Rückgang von einem Minus von 6,7 % für das Jahr 2023.

Vor allem die fehlende finanzielle Förderung für private Häuslebauer sieht die Bauwirtschaft als problematisch an: „Der Baubedarf ist riesig und damit theoretisch auch die Nachfrage. Leider herrscht ein eklatanter Widerspruch zwischen dme Ruf nach bezahlbarem Wohnraum und der restriktiven Förderpolitik der Bundesregierung. Die schraubt ihre klimatechnischen Anofrderungen beim Bauen immer höher und wundert sich dann, wenn es von Jahr zu Jahr teurer wird. Deshalb: Wer fordert, muss auch fördern. Nach dem Kahlschlag im letzten Jahr brauchen wir 2023 endlich wieder eine ausreichende finanzielle Förderung für private Häuslebauer und gewerbliche Investoren, um die ambitionierten Energiestandards zu erreichen. Sonst können sich bald nur noch Reichen Wohneigentum leisten”, so der Verband in einer Pressemitteilung.

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Hauptverband Bauindustrie

Das deutsche Bauhauptgewerbe verzeichnet Schwierigkeiten für Bauunternehmen aufgrund der gestiegenen Materialpreise im Jahr 2022. Sie ließen die realen Branchenumsätze um 5 % sinken. Für 2023 erwartet die Bauindustrie in Deutschland einen preisbereinigten Umsatzrückgang von 6%.

Vor allem die Auftragslage sei schlecht so der Hauptverband der Bauindustrie. Neue Aufträge würden immer mehr ausbleiben. Im Gesamtjahr 2022 wurde ein Orderrückgang von 9,6 % gemeldet. Besonders fatal war es im Dezember 2022. Im Vergleich zum Dezember 2021 gab es hier einen Einbruch von 23,4 %. Grund für die schwache Auftragslage sieht der Verband ebenfalls in den hohen Material- und Zinskosten.

Noch im vergangenen Jahr hatte die Bauindustrie ein durchwachsenes Fazit gezogen. Vor allem der Auftragsbestand von 64,3 Mrd. Euro hatte für Grund zu Zuversicht gesorgt. Mittlerweile ist auch dieser eingebrochen: „Das Statistische Bundesamt meldete für das deutsche Bauhauptgewerbe für den Monat Februar 2023 im Vergleich zum Vormonat ein leichtes Orderplus von 4,2 Prozent. Im aussagekräftigeren Vergleich zum Vorjahresmonat ist der Auftragseingang preisbereinigt allerdings um 15,4 Prozent, im Wohnungsbau – angesichts der nach wie vor deutlich rückläufigen Baugenehmigungen – sogar um 36,9 Prozent eingebrochen. Für die ersten zwei Monate ergibt sich damit im Wohnungsbau ein Minus von real 34,8 Prozent, im Branchendurchschnitt von 17,6 Prozent. Die seit Monaten ausgesprochen schwache Auftragslage wirkt sich weiter auf die Umsätze aus, die im Februar im gesamten Bauhauptgewerbe um real 6,8 Prozent und in der Summe der ersten zwei Monate um 8,1 Prozent zurückgegangen sind.“ Damit befände sich der Wohnungsbau im freien Fall, bei dem auch der Genehmigungsüberhang der vergangenen Jahre nicht weiterhelfe: „Viele Projekte, die zwar genehmigt, aber mit deren Bau noch nicht begonnen wurde, werden mangels Rentabilität auf Eis gelegt. Die explodierenden Baukosten treiben die Projekte in die Unwirtschaftlichkeit”, so der Verband.

Baustoffindustrie

Die Baustoff-, Steine- und Erdenindustrie gewinnt in Deutschland jährlich rund 550 Mio. Tonnen mineralische Rohstoffe. Bezogen auf die Menge entfällt damit der mit Abstand größte Anteil der gewonnenen Rohstoffe auf Steine und Erden. So kann der weit überwiegende Teil des heimischen Steine- und Erden-Bedarfs abgedeckt werden – im Gegensatz etwa zu Energierohstoffen und Erzen, die eingeführt werden müssen.

In Baden-Württemberg beträgt die Fördermenge ca. 90 Mio. bis 110 Mio. Tonnen pro Jahr. Seit dem Ende der Wirtschaftskrise 2009 hate sich die Baustoffnachfrage stabilisiert; die Produktion stieg einige Jahre an. Nun ist seit 2021 der erste starke Rückgang zu vermelden. Grund dafür ist der Ukraine-Krieg und die damit verbundene Energiekrise sowie Materialengpässe. Viele private wie auch öffentliche Träger können sich den Bau von Wohnungen aufgrund stark gestiegener Kosten und Zinsen nicht mehr leisten.

Gleichwohl hat sich die Baustoffnachfrage teilweise von der Bautätigkeit entkoppelt: Die Bauinvestitionen haben seit ca. 2010 in der Summe deutlich stärker zugenommen als die Baustoffproduktion. Diese Diskrepanz ist u. a. auf die steigende Bedeutung der weniger materialintensiven Erhaltungsinvestitionen im Tiefbau sowie den höheren Anteil der technischen Gebäudeausrüstung an den Baukosten zurückzuführen, mit dem der Anteil des Steine-Erden intensiven Rohbaus sinkt.

Baunachfrage im Land

Die Baunachfrage im Land sank im Jahr 2022 stark. Über das gesamte Jahr 2022 gingen die Auftragseingänge nominal um 6,5 % zurück. Preisbereinigt ist das ein Minus von etwa 17 %. Von Januar bis November 2022 gingen vor allem Aufträge im Hochbau des Wirtschaftsbaus mit einem Minus von 23,2 % zurück. Ein leichtes Plus verbuchten der Wohnungsbau (4,4 %) sowie der Straßenbau mit 12,7 %. Der öffentliche Bau insgesamt verbuchte ein Plus von 22,7 % im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt sanken aber die Baugenehmigungen im Jahr 2022 um fast 9 %. Die Bauwirtschaft Baden-Württemberg sieht dafür vor allem die gestiegenen Bauauflagen als Grund. Anfang 2023 kam der Wohnungsbau so gut wie zum Erliegen: „Immer mehr Aufträge werden kurzfristig storniert, bereits begonnene Bauvorhaben eingestellt und immer seltener Anträge zur Baugenehmigung eingereicht. Allein im Januar sind die Neubaugenehmigungen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 27,5 % eingebrochen. Die meisten Menschen könnten sich ihre eigenen vier Wände inzwischen schlichtweg nicht mehr leisten”, so der Bauverband im Land. Schuld sei vor allem die verfehlte Wohnungsbaupolitik des Bundes.

Insgesamt erwirtschaftete die Baubranche im Jahr 2022 knapp 15,5 Mrd. Euro. Dieses Umsatzergebnis muss wegen der erheblich gestiegenen Kosten jedoch um etwa 2 Mrd. Euro nach unten korrigiert werden. Im Vorjahr waren es noch 14,5 Mrd. Euro gewesen.

Nach den Ergebnissen der Bautätigkeitsstatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg wurden von Januar bis Dezember 2022 14 655 Baugenehmigungen für Neubaugebäude sowie 42172 Wohnungen in Neubauwohnungen erteilt. Der Bau von 3380 Nichtwohngebäuden wurde 2022 freigegeben.

Der Baupreis ist im ersten Quartal 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum angestiegen. Bei Wohngebäuden insgesamt um etwa 12,8 % im Vergleich zum 1. Quartal 2022 und 2,1 % zum vierten Quartal 2022.  Der Preis beim Straßenbau stieg im 1. Quartal 2023 gegenüber dem 1. Quartal 2022 um 12,2 %. Im Vergleich zum 4. Quartal 2022 sind es 1,3 %.

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Wohnungsbaupolitik

Schnell ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, bleibt auch dieses Jahr eine der zentralen Herausforderungen für Politik und Gesellschaft. Denn der Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg ist immer noch stark angespannt. 

Der ISTE beteiligt sich daher am Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“, den die Landesregierung bereits 2021 initiiert. Hier wird ein landesweites Netzwerk zusammengebracht, um Antworten auf die zentralen Fragen zu finden. Zum Beispiel: Wie können wir bezahlbaren Wohnraum schaffen und gleichzeitig das Klima schützen? Hier müssen auch die zum Bauen benötigten Materialien besprochen werden – und deren regionale und ressourcenschonende Gewinnung sowie Verwendung.

Da ohne die Steine- und Erdenindustrie keine bezahlbaren Wohnungen und Häuser, öffentliche Einrichtungen sowie eine leistungsfähige Infrastruktur gebaut werden können, möchte sich der ISTE gezielt in diesen Dialog einbringen.

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Energiepolitik

Der ISTE vertritt seine Mitglieder auch in der Energiepolitik. Dieses Feld, das nicht nur in unserer Branche ganz besonderer Aufmerksamkeit bedarf, bearbeitet der ISTE nicht selbst. Vielmehr werden die Interessen der Steine- und Erdenindustrie in der Energiepolitik durch Fachleute im Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. vertreten und im Land durch die Kollegen des Landesverbands der Baden-Württembergischen Industrie e.V.

Für die Energieberatung und Auskunft in einzelnen Fragen stellt der ISTE für die Mitglieder auf Wunsch Kontakte zu Fachleuten aus seinem Netzwerk her

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Muster-AGB für Gesteinskörnungen und für Transportbeton überarbeitet

Der ISTE hat gemeinsam mit dem Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V., dem Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie e.V. und den Landesverbänden BIV, UVMB, vero, VBS und VSE ein Gutachten zu den rechtlichen Möglichkeiten zur Anpassung von Verträgen angesichts steigender Kosten sowie die künftige Vertragsgestaltung vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges beauftragt. Das Gutachten wurde von Rechtsanwalt Dr. Ralf Müller-Feldhammer (DRES. HICKER · HAMMER · MÜLLER-FELDHAMMER Rechtsanwälte und Steuerberater) erarbeitet.

Dem Gutachten können die Empfehlungen entnommen werden, in künftige Verträge eine sogenannte „Preiselementeklausel“ sowie eine „Höhere Gewalt Klausel“ aufzunehmen. Das Gutachten mit dem Titel „Preiserhöhungen und Unterbrechungen in den Lieferketten der Steine- und Erdenindustrie – Gesetzliche Regelungen und vertragliche Gestaltungen vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges“ sowie eine Aufzeichnung einer digitalen Informationsveranstaltung sind für ISTE-Mitglieder im internen Mitgliederbereich abrufbar.

Mittlerweile wurden unter der Federführung des Bundesverbandes MIRO auch die unverbindlichen Muster der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Gesteinskörnungen überarbeitet. Zusätzlich hat Herr Dr. Ralf Müller-Feldhammer eine Synopse erstellt, aus der die Änderungen zur ursprünglichen Version nachvollziehbar werden. Das aktualisierte MIRO-Muster über die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Gesteinskörnungen wie Sand, Kies und Naturstein“ ist für ISTE-Mitglieder über den internen Downloadbereich abrufbar.

Das Muster über die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton“ wurde unter der Federführung des Bundesverbands der Deutschen Transportbetonindustrie e.V. ebenfalls umfassend aktualisiert und insbesondere im Hinblick auf die Klauseln zu Lieferschwierigkeiten aufgrund von Fällen der höheren Gewalt und zur Preisanpassung überarbeitet. Damit tragen die neuen Muster-AGB der zuletzt sehr dynamischen Preisentwicklung Rechnung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton können ebenfalls über den internen Downloadbereich abgerufen werden.

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Forderungen an die Politik
Verkehrspolitik
  • Anpassung der Mittel in Neu- und Ausbau sowie Erhalt von Verkehrsinfrastruktur an die Baupreissteigerungen zur Aufrechterhaltung der Investitionstätigkeit
  • Umsetzung der vordringlichen Projekte des Bundesverkehrswegeplans innerhalb dessen Planungshorizonts, insbesondere der Maßnahmen aus dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz
  • Beschleunigung des Schleusenausbaus am Neckar und Sicherstellung der Zuverlässigkeit
  • Umsetzung von Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung fortführen (Rechtsrahmen und Personal) und auf Vorhaben des Landes und der Kommunen ausdehnen
  • Zulassung von in der Baustoffindustrie sinnvollen Fahrzeugkonzepten und Harmonisierung des zulässigen Gesamtgewichts auf 44 Tonnen
  • Gestaltung des Landeskonzepts Mobilität und Klima zum Güterverkehr entsprechend der Bedürfnisse der Wirtschaft
Wohnungsbaupolitik
  • Schnell bezahlbaren Wohnraum schaffen!
  • Aufstockung des Anteils der Landesmittel am Programmvolumen des Landeswohnraumförderprogramms von derzeit 35% auf mindestens 50%
  • Absenkung der Grunderwerbsteuer auf mindestens 3,5% und Freibeträge bei privat eigengenutzem Wohnraum einführen
  • Verbesserung der Sonder-Afa sowie eine degressive Abschreibung ohne einschränkende Vorgaben weitere Anreize
  • Breitere Ausgestaltung der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum z.B. durch eigenkapitalersetzende Darlehen für junge Familien
  • Kurzfristige, gezielte Förderung von Projekten mit bezahlbaren Mieten: staatliche Impulse, um Projekte, die kurz vor der Realisierung stehen, über die Wirtschaftlichkeitsschwelle zu heben.
  • Sonderprogramme als Soforthilfe mit Zuschüssen und zinsvergünstigte Kredite
  • Fördervolumen und -bedingungen an den aktuellen Baukosten, Zinsen und Baustandards orientieren
  • Baurechtlichen Vorgaben generell überprüfen, Landesbauordnung entschlacken und zu vereinfachen
  • Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse erleichtern und beschleunigen – durch mehr Personal in den Behörden sowie durch Digitalisierung
Energiepolitik
  • Energiewende bezahlbar gestalten
  • Keine nationalen Alleingänge beim Klimaschutz
  • Industrielle Basis sichern
  • Kosteneffiziente Umsetzung der Energiewende
  • Gewährleistung der Versorgungssicherheit
  • Wettbewerbsfähige Ausgestaltung der Energiebesteuerung, des Emissionshandels und des EEG
  • Investitionsfreundliche Regelungen zur Förderung des energieeffizienten Bauens und Wohnens

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Tarifpolitik und Arbeitsrecht – Entwicklungen und Aktivitäten

Tarifverhandlungen und Tarifabschluss 2023/2024   Zum Artikel

Einigung auf einen modernen Entgeltrahmentarifvertrag   Zum Artikel

Einzelberatung, Prozessvertretung und Mediation   Zum Artikel

Ausbildungskampagne „Bock auf Steine?“   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Tarifverhandlungen und Tarifabschluss 2023/2024
Zweijahresabschluss in der dritten Verhandlungsrunde: aktuell 5,9 % mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung ab dem 1. Juli 2023

Am 15. Juni wurden die diesjährigen Tarifverhandlungen über Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen in Esslingen in dritter Runde fortgesetzt. Vorausgegangen waren zwei Verhandlungsrunden. In diesen Runden war es zunächst nicht gelungen, die Vertreter der IG BAU-Kommission zu überzeugen, dass sich die Baustoffkonjunktur in einem Abwärtstrend befindet, der bereits im Jahr 2022 begonnen und sich im Frühjahr 2023 massiv beschleunigt hat, sodass ein kurzfristiger und vollständiger Ausgleich der eingetretenen Kaufkraftverluste nicht möglich sein wird. Parallel einigten sich andere Steine-und-Erdentarifgebiete auf meist zweijährige Tarifabschlüsse mit – gemessen an den konjunkturellen Aussichten – recht starken Entgelterhöhungen.

Trotz stark unterschiedlicher Einschätzungen der Tarifvertragsparteien verliefen die Gespräche zur Entgeltrunde 2023 in sachlicher Atmosphäre. Nach intensiven Verhandlungen in dritter Runde konnte am frühen Abend des 15. Juni schließlich folgender Tarifabschluss vereinbart werden (Eckpunkte):

  1. Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen
             ab dem 1.7.2023 um 5,9 % sowie
             ab dem 1.7.2024 um weitere 3,6 %.
  2. Laufzeit bis 31.05.2025 (24 Monate)
  3. Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie (IAP) i.H.v. 2.000,00 € mit der Abrechnung für Juli 2023 bis spätestens zum 31.08.2023. Teilzeitbeschäftigte erhalten die IAP anteilig mindestens 750,00 €. Azubis erhalten ebenfalls 750,00 € IAP.

Darüber hinaus wurde vereinbart, die bestehenden Regelungen zur Leiharbeit und Übernahme von Azubis nach erfolgreichem Abschluss bei persönlicher und fachlicher Eignung fortzuschreiben. Die Verhandlungskommission des ISTE hat den Abschluss einstimmig angenommen.

Mit Blick auf die augenblickliche Entwicklung in der Baustoffindustrie ist dieser Abschluss sehr schwergefallen, auch wenn er sich nun genau im Rahmen der zahlreichen, in den letzten Wochen im tarifpolitischen Umfeld der Steine- und Erdenindustrie getroffenen Tarifeinigungen hält und auch alle Arbeitgebervertreter anerkannt haben, dass die Beschäftigten wegen der sprunghaften Inflation der letzten Monate kurzfristig eine deutliche Einkommenssteigerung benötigen.

Die Kostenbelastung aus der Tabellenerhöhung berechnet sich aufgrund der vereinbarten Leermonate auf 5,4 % für das Tarifjahr 2023/2024 und auf 3,3 % für das Tarifjahr 2024/2025.

 Carsten Burckhardt (Bundesvorstandsmitglied, IG BAU) und Martin Kronimus (Verhandlungsführer und SPA-Vorsitzender, ISTE) besiegeln den hart errungenen Abschluss.

 Carsten Burckhardt (Bundesvorstandsmitglied, IG BAU) und Martin Kronimus (Verhandlungsführer und SPA-Vorsitzender, ISTE) besiegeln den hart errungenen Abschluss.

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Einigung auf einen modernen Entgeltrahmentarifvertrag
Im März 2022 wiederaufgenommen, konnten die Verhandlungen für eine moderne Entgeltstruktur erfolgreich abgeschlossen werden. Die Tarifvertragsparteien führen ab Januar 2024 einen einheitlichen Entgeltrahmentarifvertrag.
 

Gespräche zur Erneuerung der tariflichen Lohnstruktur fanden mit der IG BAU bereits seit 2016 statt. Nach längerer, zuletzt coronabedingter Unterbrechung konnten die Verhandlungen am 24.3.2022 in Mannheim wieder aufgenommen werden.

Am 22.5.2023 einigten sich die Verhandlungsgruppen in Heidelberg schließlich auf einen neuen einheitlichen Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV) für alle Beschäftigten. Die Tarifvertragsparteien vereinbarten, den in zahlreichen Sitzungen und zuletzt gemeinsam erarbeiteten Entgeltrahmentarifvertrag mit Geltung ab dem 1.1.2024 abzuschließen, einschließlich einheitlicher Entgeltgruppenbeschreibungen für gewerblich Beschäftigte und Angestellte und einem einheitlichen Entgeltgitter. Die zuständigen Tarifkommissionen haben inzwischen das Verhandlungsergebnis angenommen.

Wesentliche Eckpunkte des neuen ERTV:

  • Eingruppierung nach erforderlicher Qualifikation für die zugewiesene Tätigkeit
  • Tätigkeitsbezeichnungen als Richtbeispiele ohne starre Gruppenzuordnung
  • Erfahrungsaufstieg in zwei Stufen je Gruppe
  • Durchgängig bildungswegneutral
  • Keine Trennung zwischen gewerblich und angestellt Beschäftigten

Die Eingruppierung folgt nicht starr nach Tätigkeitsbezeichnungen (Staplerfahrer, Anlagenbediener), sondern der jeweils typischerweise erforderlichen Qualifikation und Erfahrung für die im Rahmen des Arbeitsvertrags zugewiesene Tätigkeiten. Diese Qualifikation wird in den Gruppen jeweils allgemein beschrieben von Anlernzeit über duale Ausbildung bis zum Masterstudium – dies aber stets nur als Maßstab und durchgängig bildungswegoffen.

Weiter differenziert wird anhand der weiter gestuften Merkmale sachlich-fachliche Selbstständigkeit, Personalführung und der Verantwortung für eigene und ggf. fremde Arbeitsergebnisse.

Einzelne Tätigkeiten werden zur Orientierung als Richtbeispiele genannt, bestimmen für sich genommen aber nicht die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe. So werden z.B. Kraftfahrer:innen gleich in drei Entgeltgruppen genannt und sind entsprechend der jeweiligen betrieblichen Aufgabenzuweisung und damit verbundenen Anforderungen tariflich unterschiedlichen Entgeltgruppen zugeordnet.

Die Erfahrungsaufstiege nach drei, bzw. fünf Berufsjahren in der Entgeltgruppe bieten einen geordneten und gerechten Rahmen, den Erfahrungszuwachs auch ohne eine grundsätzliche Tätigkeitsänderung zu honorieren. Außerdem bietet das Entgeltgitter so eine Entwicklungsmöglichkeit ohne große, willkürlich erscheinende Entgeltsprünge.

Die aktuell noch geltenden Lohngruppeneinteilungen gehen auf die 1980er Jahre zurück. In den letzten Jahren hat sich zunehmend gezeigt, dass mit den wenigen tariflichen Gruppen und der geringen Spreizung zwischen der niedrigsten und höchsten Gruppe die betriebliche Wirklichkeit kaum noch abzubilden ist. Tätigkeiten haben sich seitdem verändert und die Unterscheidung zwischen gewerblich und angestellt Beschäftigten ist immer weniger möglich und sinnvoll.

Auch in einer Umfrage unter den ISTE-Mitgliedern zur Lohnstruktur hatte sich bestätigt, dass die tariflichen Entgelte besonders im Bereich einfacher Tätigkeiten im Vergleich zu anderen Branchen wie dem Reinigungsgewerbe spürbar zu hoch sind und auch innerhalb der Steine- und Erdenindustrie nicht mehr das Maß der üblichen Vergütung darstellen. Dasselbe gilt für die tariflichen Entgelte für Kraftfahrer.

Dabei sind nach wie vor immerhin 10 % der gewerblichen Arbeitnehmer:innen über alle Fachgruppen hinweg als Helfende mit einfachen Arbeiten beschäftigt. In der Betonfertigteilindustrie sind es mit 20 % erwartungsgemäß die meisten. Die Kraftfahrer:innen machen über alle Fachgruppen sogar 16 % der gewerblich Beschäftigten aus, in der Transportbetonindustrie sind es sogar 62 % der gewerblich Beschäftigten.

Zugleich bietet die aktuelle Lohnstruktur vielfach keine Möglichkeit, um die Tätigkeiten hochqualifizierter, handwerklich-technischer Mitarbeiter einer angemessenen, tarifvertraglichen Einstufung zuzuordnen.

Die Überführung ins neue Entgeltsystem erfolgt über die zuvor vereinbarte Vergütungshöhe, so dass auch im Detail keine Entgelteinbußen eintreten können. Dies fördert die Akzeptanz bei den Beschäftigten und vermeidet weitgehend innerbetriebliche Auseinandersetzungen infolge des Systemwechsels.

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Einzelberatung, Prozessvertretung und Mediation
Beratung und Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten gehört zu den selbstverständlichen Leistungen des Verbandes
 

Neben den coronabedingten Herausforderungen der Jahre 2021/2022 gehört die Beratung und Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten weiterhin zu den selbstverständlichen Leistungen des Verbandes. Besteht besonderer Beratungsbedarf, der über das Übliche oder für den Verband Mögliche hinausgeht, vermittelt der ISTE bewährte Fachanwälte im Arbeitsrecht, die unseren Mitgliedern zum Teil im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zu besonders günstigen Konditionen zur Verfügung stehen.

Für die Beratung und Begleitung bei nur einer Kündigung und der Vertretung im anschließenden Kündigungsschutzprozess sparen die Mitglieder bei einem Bruttomonatsentgelt des Mitarbeiters von 3.348,00 Euro durch die Unterstützung des Verbandes ca. 2.500 Euro an Anwaltshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die tägliche Unterstützung unserer Mitglieder reicht von der rechtssicheren Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses bis zur Verhandlung mit dem Betriebsrat über die Einführung der tariflichen Arbeitszeitflexibilisierung im Betrieb.

Erfahrungen und Ereignisse aus der Einzelberatung behandeln wir wie in der Rechtsberatung üblich streng vertraulich. Zu bemerken ist aber, dass einen Schwerpunkt in der Beratungspraxis auch im vergangenen Jahr wieder sehr aufwändige Auseinandersetzungen um fristlose oder sonst verhaltensbedingte Kündigungen bildeten. In diesen Verfahren steht regelmäßig auf allen Seiten wenig Verhandlungsspielraum zur Verfügung, aber viel auf dem Spiel. Ein sehr hohes Maß an Leidensfähigkeit ist seitens der Arbeitgeber gefordert. Ihnen wird nicht selten von den Richtern am Arbeitsgericht in einer sicheren „Hinterher-Betrachtung“ vorgeworfen, sie seien zu Beginn zu nachlässig gewesen und am Ende zu empfindlich. Mit der nötigen Erfahrung, dem Blick für das machbare und (möglichst) frühzeitiger Beratung und Vorbereitung lässt sich dennoch Vieles lösen. Dafür stehen wir den Mitgliedern mit Rat zur Seite.

Betriebsbedingte Kündigungen spielen zuletzt eine ganz untergeordnete Rolle. Daran hat auch die Coronakrise nichts geändert. Der Krieg in der Ukraine hat allerdings bereits jetzt erhebliche Auswirkungen auch auf den Baustoffmarkt, besonders in Form extrem gestiegener Energiekosten oder Kosten für zugelieferte Produkte wie Baustahl. Damit verbunden sind teilweise Lieferengpässe, die den Absatz und damit die betriebliche Tätigkeit in einigen Bereichen beeinträchtigen können. Sollten diese Störungen länger andauern, wären auch personelle Einschnitte über die Kurzarbeit hinaus nicht ausgeschlossen.

Die individuelle Beratung ist nicht nur für die Mitgliedsunternehmen eine wichtige Dienstleistung, sondern für den Verband auch ein Instrument, um von generellen (Fehl-) Entwicklungen zu erfahren. Beispielhaft zu nennen sind die zahlreichen Auseinandersetzungen um die Abgeltung von Resturlaub oder die Eingruppierung bei einfachsten Arbeiten.

Wiederholt kommt es z.B. zu Auseinandersetzungen darüber, ob Mitarbeiter, die nicht Reinigungsarbeiten aber andere einfache Arbeiten, wie z. B. das Absacken verrichten, in die Einstiegslohngruppe einzuordnen wären, bzw. wie der Vergleichslohn für entsprechend eingesetzte Leiharbeitnehmer zu bemessen ist. Eine gerichtliche Entscheidung ist bisher nicht nötig geworden. Dennoch belasten solche Auseinandersetzungen unnötig das Arbeitsklima im Betrieb. Mit der Neufassung der Entgeltgruppen im ERTV ab 1.1.2024 konnte eine Lösung hierfür mit der IG BAU vereinbart werden.

Erst aus der täglichen Beratungspraxis ergibt sich in diesen und anderen Fällen, welche Klarstellungen oder Änderungen z. B. im Rahmentarifvertrag künftig mit der IG BAU verhandelt werden müssen. So greifen Rechtsberatung, Tarifpolitik und politische Forderung nahtlos ineinander.

Mediation im ISTE – der ISTE erweitert sein Angebot

Seit dem Frühjahr 2022 haben die Mitglieder bei innerbetrieblichen Konflikten auch die Möglichkeit, im Rahmen des ISTE-Angebots eine Mediation durchzuführen, wenn sich das Verfahren dafür eignet.

Unter nicht aufgearbeiteten Konflikten zwischen Beschäftigten leiden oftmals die Zusammenarbeit, Leistungsfähigkeit und Produktivität im Unternehmen. Die Ursachen des Konflikts bleiben dabei meist im Verborgenen.

Nachdem der Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel auch vor unserer Branche keinen Halt macht, stehen Unternehmer in solchen Situationen zunehmend vor der Frage, wie sie den Konflikt lösen können, um damit den Betriebsfrieden wiederherzustellen und eine Trennung von einem oder mehreren Beschäftigten zu vermeiden.

Die klassischen arbeitsrechtlichen Maßnahmen helfen dabei oft nicht weiter oder verschärfen sogar den Konflikt. Die

Im Zuge der Mediation wird im besten Fall nicht nur der Konflikt an sich gelöst, sondern die Beziehung zwischen den Streitbeteiligten für die Zukunft in Richtung einer offenen Gesprächskultur weiterentwickelt.

Da es sich bei der Mediation um ein freiwilliges, ergebnisoffenes Verfahren handelt, kann der erste Termin von den Personalverantwortlichen angeordnet werden, anschließend entscheiden die Beteiligten jedoch selbst, ob sie das Verfahren weiter fortführen wollen.

Als Mediator:in ist man unabhängig und neutral. Man führt durch das ergebnisoffene Verfahren und unterstützt die Parteien bei der Konfliktlösung, hat aber keine Entscheidungsbefugnis.

Im arbeitsrechtlichen Kontext wird die Lösung der Konfliktparteien bei Bedarf noch von der Personal- und/oder Geschäftsleitung geprüft und genehmigt.

Die wichtigsten Prinzipien der Mediation sind:

  • Vertraulichkeit des Verfahrens
    Parteien und Mediator verpflichten sich zur Verschwiegenheit, auch ggü. z.B. dem Arbeitgeber

  • Freiwilligkeit der Teilnahme

  • Die Parteien entscheiden, ob sie eine Mediation durchführen oder auch beenden wollen.

  •  Allparteilichkeit des Mediators
    Der/die Mediator:in unterstützt die Parteien bei der Lösung, er/sie ist aber von ihnen unabhängig.

  • Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer    

  • Die Parteien entwickeln (mit Hilfe des Mediators) ihre Lösung selbst  

  • Vollständige Informiertheit
    Entscheidungen basieren auf einer gemeinsamen Informationsbasis.  

  • (Ergebnis-) Offenheit der Beteiligten

Mediation lebt nicht von Vorgaben, sondern von dem, was sich während des Verfahrens entwickelt.

So können wir unsere Mitglieder zukünftig auch in den Fällen unterstützen, in denen die klassische arbeitsrechtliche Beratung nicht weiterhilft, in dem wir ein Mediationsverfahren organisieren und durchführen.

Ebenso wie die Prozessvertretung erbringt der ISTE dies als freiwillige Leistung im Rahmen seiner personellen und finanziellen Möglichkeiten. In Fällen, in denen eine Mediation durchgeführt wurde, ist eine Prozessvertretung durch den ISTE ausgeschlossen.

Als Arbeitgeberverband wollen wir mit diesem Angebot neben der Unterstützung für die Personalarbeit schließlich einen kleinen Beitrag zum guten Arbeitsumfeld in unserer Branche leisten, um in schwierigen Situationen Fachkräfte für unsere Mitgliedsunternehmen zu sichern und langfristig für die Steine- und Erdenindustrie insgesamt.

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Ausbildungskampagne „Bock auf Steine?“

Mit der vom Arbeitskreis Personal entwickelten und fachlich weiter begleiteten Ausbildungskampagne wollen wir die Mitglieder darin unterstützen, Auszubildende für die Steine- und Erdenindustrie zu gewinnen. Das gemeinsam mit dem Arbeitskreis Personal und Bernd Schuler, xx Design Partner entwickelte Marketingkonzept setzt auf Karten zu verschiedenen Ausbildungsberufen und allgemeinen Themen (Praktika, Ausbildungsvergütung, Umweltthemen), auf einen Messestand und eine neu gestaltete Internetseite.

Seit Beginn der Kampagne haben die Mitgliederanfragen zum Thema Ausbildung erfreulicherweise zugenommen und die Berufekarten kommen auf Veranstaltungen der Mitgliedsunternehmen mit Schüler:innen sehr gut an.

Im Jahr 2023 haben wir aus dem Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit heraus gemeinsam mit Arbeitsbereich Personalleiter erstmals den ISTE-Azubitag organisiert. Zur Prämiere kamen an zwei Terminen insgesamt mehr als 180 Auszubildende und Ausbilder nach Stuttgart zu einem Fachprogramm von der Baustellenbesichtigung zu S 21 bis zu Information und Podiumsgespräch zum Thema Karriere in der Steine – und Erdenindustrie.

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Forderungen an die Politik
  • Das Bundesmindestlohngesetz muss dringend eine Öffnung für tarifliche Regelungen erhalten und besonders im Bereich der Arbeitszeitflexibilisierung den Arbeitsvertragsparteien mehr Gestaltungsspielraum einräumen.
  • Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen benötigen dringend ein zeitgemäßes Arbeitszeitrecht, das den Anforderungen der sich wandelnden Arbeitswelt gerecht wird. Die sich abzeichnenden Änderungen bei der Arbeitszeitdokumentation, entsprechend der jüngsten Rechtsprechung des EuGH, dürfen nicht vorgenommen werden, ohne die europarechtlich zulässigen Spielräume zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung den Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen ebenfalls einzuräumen.
  • Die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung darf nicht eingeschränkt werden. Weder ist sie ein Massenphänomen noch erfolgen diese Befristungen willkürlich. Deren Einsatz ist schon jetzt klar beschränkt und Kettenbefristungen auf diese Weise ebenfalls nicht möglich. Auf der anderen Seite sichert die sog. sachgrundlose Befristung die nötige Sicherheit und Flexibilität bei unvermeidbaren Veränderungen im Betrieb und bietet gleichzeitig vielen Arbeitnehmer:innen die Chance zum Einstieg in die unbefristete Beschäftigung.

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Rohstoffsicherung und Raumordnung – Entwicklungen und Aktivitäten

Umsetzung des Konzepts Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg   Zum Artikel

Regionalplanung zur Rohstoffsicherung   Zum Artikel

Regionalplanung zu den erneuerbaren Energien   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Umsetzung des Rohstoffkonzepts Baden-Württemberg

Nach und nach halten die Empfehlungen und Maßnahmen des Rohstoffkonzeptes Einzug in Konzepte, Pläne und Projekte der Unternehmen, der öffentlichen Hand sowie der Verbände.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft setzt selbst am 22.3.2023 mit dem Rohstofftag die Maßnahme 39 für Öffentlichkeitsarbeit, Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch um. Der ISTE wurde neben der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände, den Umweltverbänden und anderen Branchenverbänden in die Gestaltung des Programms einbezogen. Der Vorsitzende des Umwelt- und Rohstoffausschusses im ISTE, Oliver Mohr, hielt stellvertretend für alle Beteiligten ein Grußwort zur Eröffnung der Veranstaltung. Da das Rohstoffkonzept mehr als ein Rohstoffsicherungskonzept darstellt, wurden neben Themen der Rohstoffsicherung auch Belange des Baustoffrecyclings, der Erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes thematisiert.

Zur Initiierung des „Runden Tischs Rohstoffsicherung“, welcher zur vertieften Behandlung spezifischer Aspekte von Rohstoffsicherung und -gewinnung dienen soll, hat das UM eine Abfrage bei den beteiligten Verbänden hinsichtlich Umsetzungsstand der Maßnahmen aus dem Rohstoffkonzept durchgeführt. Hieraus sollen Themen abgeleitet werden, die zwischen den Beteiligten beim Runden Tisch erörtert und einer Lösung zugeführt werden sollen. Es ist beabsichtigt, dass der Runde Tisch im vierten Quartal 2023 stattfinden soll.

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Regionalplanung zur Rohstoffsicherung

Den Regionalverbänden in Baden-Württemberg obliegt die gesetzliche Pflicht nach dem Raumordnungsgesetz, die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen. Sie übernehmen diese Aufgabe in Ermangelung einer Fachplanung für die meisten mineralischen Rohstoffe. Landesrechtliche Regelungen differenzieren dies weiter aus und ermöglichen die Festlegung von Gebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe für einen Zeitraum von 20 Jahren sowie von Gebieten zur Sicherung von Rohstoffen für die nachfolgenden 25 Jahre. Das neue Rohstoffkonzept gibt hierzu weitere Hinweise wie hiermit in künftigen Verfahren umzugehen ist. 

Der ISTE wirkt in allen Regionen, die sich derzeit in Planungsverfahren befinden, darauf hin, dass ausreichend Gebiete festgelegt werden, um die für die Gesellschaft zu sichernden Rohstoffmengen tatsächlich gewinnen zu können und dass der Planungsauftrag der jeweiligen Regionalverbände erfüllt wird. Die Regionalpolitik muss sich vergegenwärtigen, dass die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen sind und keine Befugnis zur Mengensteuerung im Sinne einer planerischen Reduzierung von zu sichernden Rohstoffmengen besteht. In diesem Fall wäre ein Regionalplan nicht genehmigungsfähig und bedürfte einer erneuten Überarbeitung. 

Region Bodensee-Oberschwaben

Der von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben mit großer Mehrheit am 25.6.2021 beschlossene Regionalplan liegt im Berichtszeitraum noch immer beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Genehmigung. 

Die Region schreibt nun das Kapitel Energie fort, wobei sich der ISTE konstruktiv und in enger Abstimmung beteiligt. 

Neuaufschluss eines Steinbruchs im oberen Muschelkalk in der Region Nordschwarzwald.

Neuaufschluss eines Steinbruchs im oberen Muschelkalk in der Region Nordschwarzwald

 

 

Region Donau-Iller

Im Berichtszeitraum erfolgte die Offenlage des zweiten Entwurfs des Regionalplans Donau-Iller. Der ISTE hat angesichts der Streichung von Gebieten bzw. Herabstufung von Vorrang- zu Vorbehaltsgebieten und der insgesamt nur geringen Umsetzung unserer Belange aus der Stellungnahme zum ersten Entwurf eine erneute Stellungnahme verfasst und standortbezogen fundiert begründet. Seit Februar 2023 erfolgt nun die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen; die Abwägung soll im Oktober vorbereitet und der Regionalplan im Dezember 2023 als Satzung beschlossen werden. Die Regionalpolitik ist aufgerufen, die Argumente der Unternehmen und des ISTE zu prüfen und im Sinne einer nachhaltigen Rohstoffsicherung abzuwägen.

Auwaldwiederbegründung in einem rückgespülten Bereich eines Baggersees in der Region Mittlerer Oberrhein

Auwaldwiederbegründung in einem rückgespülten Bereich eines Baggersees in der Region Mittlerer Oberrhein 

 

Region Heilbronn-Franken

Die Einleitung einer Fortschreibung der Rohstoffsicherung wird von Seiten des Regionalverbands erst nach Fortschreibung der Planungen für die erneuerbaren Energien gesehen. Dies ist angesichts des Fortschreibungsbedarfs bedauerlich. Zur Untermauerung der Notwendigkeit ist die Durchführung von Betriebserhebungen durch den ISTE 2023/2024 geplant. 

 

Region Hochrhein-Bodensee

Der von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee am 27.4.2021 beschlossene Teilregionalplan zur Rohstoffsicherung liegt im Berichtszeitraum noch immer beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Genehmigung. 

Ob der Plan angesichts der zu gering dimensionierten Vorranggebiete für den Abbau bei den Lockergesteinen vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen genehmigt werden kann, ist weiterhin offen. 

Photovoltaikanlage zur Eigenversorgung auf einem Baggersee in der Region Bodensee-Oberschwaben

 

Region Mittlerer Oberrhein

Der ISTE hat am 26.5.2021 seine Stellungnahme im Rahmen der ersten Offenlage der Gesamtfortschreibung des Regionalplans (ohne Lockergesteine) dem Regionalverband übermittelt. Diese war insbesondere aufgrund der völlig unzureichenden Rohstoffsicherung im Bereich der Zementrohstoffe sowie der Festlegung von Gebieten zur Sicherung von Wasservorkommen im Bereich von Baggerseen dringend geboten. 

Mit dem Regionalverband hat sich daraufhin ein sachlicher Austausch zur Rohstoffsicherung und den Gebieten zur Sicherung von Wasservorkommen ergeben – allerdings ohne, dass sich bisher eine zufriedenstellende Lösung abzeichnet. 

Die Einleitung der Anhörung des zweiten Entwurfs ist für Januar 2024 angekündigt.

 

Region Neckar-Alb

Als Auftakt für eine spätere Teilregionalplanfortschreibung zur Rohstoffsicherung in der Region Neckar-Alb hat der ISTE im Juni 2023 eine Informationsveranstaltung für die Unternehmen durchgeführt. Hierbei wurden die Grundlagen der Rohstoffsicherung, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der Vorgaben des neuen Rohstoffkonzeptes erläutert. Im zweiten Halbjahr 2023 erfolgt die Betriebserhebung als wesentliche Grundlage für eine Interessensgebietsmeldung an den Regionalverband.

 

Region Nordschwarzwald         

Der Regionalverband hat am 25.5.2021 im Planungsausschuss die aktualisierte Gebietskulisse zur Rohstoffsicherung im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Regionalplans vorgestellt. Im Nordschwarzwald wird landesweit erstmals der im Konzept „Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe“ und in der einschlägigen Verwaltungsvorschrift festgelegte Bemessungszeitraum von 20 + 25 Jahren zugrunde gelegt und einer langfristigen Sicherung der Rohstoffe Rechnung getragen. Derzeit werden andere Kapitel abschließend erstellt und der Umweltbericht für die Planung erarbeitet. 

 

Region Schwarzwald-Baar-Heuberg

Eine Überarbeitung der Rohstoffsicherung soll im Anschluss an die laufende Gesamtfortschreibung (ohne Rohstoffsicherung) erfolgen. Ursprünglich war dies für 2024 vorgesehen. Durch die Planungen für erneuerbare Energien wird sich dies jedoch voraussichtlich verzögern.

 

Region Stuttgart

Der ISTE hat im Berichtszeitraum den Entwurf der Regionalplanänderung intensiv geprüft und sich in einer Stellungnahme positioniert. 

Mit der Änderung könnten die betroffenen Schotterwerke im Großraum Stuttgart ihren Fortbestand sichern und zur Versorgungssicherheit beitragen. Die Abwägung und der Satzungsbeschluss ist noch im Jahr 2023 zu erwarten.

 

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Regionalplanung zu den erneuerbaren Energien 

Die Regionalverbände bearbeiten aufgrund er neuen gesetzlichen Vorgaben weitgehend parallel die Fortschreibung der Kapitel Windkraft und Solarenergie ihrer Regionalpläne. Durch die Umsetzungsfristen und den drohenden Verlust der regionalplanerischen Steuerungsmöglichkeiten für Windkraft bei Nichterreichen der Flächenziele lässt sich hierbei ein bemerkenswertes Bearbeitungstempo feststellen. Allerdings werden nicht in allen Regionen gleiche Planungskriterien angewandt, so dass für jede Region neben der gebietlichen Analyse auch eine Auseinandersetzung mit der planerischen Vorgehensweise erforderlich ist.

Im Berichtszeitraum wurden für alle Regionen Stellungnahmen im Rahmen von den frühzeitigen Unterrichtungen oder informellen Anhörungen abgegeben und dabei teilweise auch geeignete Gebiete für Photovoltaik (schwimmend und landseitig) im Bereich von Abbaustätten eingegeben.

Einen Überblick zum 30.6.2023 gibt die folgende Tabelle:

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Forderungen an die Politik
  • Der gesetzliche Auftrag zur dauerhaften Rohstoffsicherung und sicheren Versorgung mit heimischen mineralischen Rohstoffen muss auf allen Ebenen umgesetzt werden. Die Rohstoffsicherung und -gewinnung bedarf durch die Ortsgebundenheit der Vorkommen und Lagerstätten sowie ihrer grundlegenden Bedeutung für die Gesellschaft eines besonderen Schutzes und muss neben einer den Bedarf deckenden Festlegung auch weitere Vorkommen sichern.
  • Zur Gewährleistung von Planungs- und Investitionssicherheit müssen Vorranggebiete für den Abbau für 25 Jahre dimensioniert werden. Bei Neuaufschlüssen ist eine umfassendere Dimensionierung entsprechend der Mindestabbauzeiträume für die Vorkommensausweisung in der Karte der Mineralischen Rohstoffe notwendig.
  • Zur Freihaltung von entgegenstehenden oder den Rohstoffabbau erschwerenden Nutzungen müssen Vorranggebiete zur Sicherung von Rohstoffen für 25 Jahre dimensioniert werden. Insbesondere für die planerisch gebotene, langfristige Sicherung von seltenen oder sich verknappenden Rohstoffen, sollen darüber hinaus weitere Gebiete dargestellt werden.
  • Das beschleunigte und vereinfachte Planungs- und Genehmigungsrecht für Vorhaben der Erneuerbaren Energien muss auf die Rohstoffsicherung und -gewinnung ausgedehnt werden.
  • Gebiete für den Abbau und zur Sicherung von Rohstoffen sind bei den Planungen und Vorhaben für Solar- und Windenergie zu beachten sowie bauwürdige Vorkommen zu berücksichtigen.
  • Die gesetzlichen Regelungen sind bei den Genehmigungsbehörden einheitlich anzuwenden und Untersuchungsumfänge auf tatsächlich entscheidungsrelevante Belange zu beschränken.
  • Die dezentrale und verbrauchsnahe Rohstoffgewinnung ist in allen Regionen des Landes zu erhalten bzw. wiederherzustellen.

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Gesteinsbaustoffe – Entwicklungen und Aktivitäten

Technische und umweltrelevante Rahmenbedingungen für den Marktzugang aktiv mitgestalten   Zum Artikel

Muster über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wurden aktualisiert   Zum Artikel

Europäische Normung und Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen und ungebundene Gemische   Zum Artikel

Arbeitskreis Digitalisierung   Zum Artikel

Arbeitskreis Feinsedimentthematik   Zum Artikel

Technische Forschung: AiF-MIRO-Forschungsprojekt „Neubewertung von AKR-Prüfmethoden“ abgeschlossen   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Technische und umweltrelevante Rahmenbedingungen für den Marktzugang aktiv mitgestalten
Anforderungen an unsere Gesteinskörnungen „rund, eckig oder gebraucht“ und deren Anwendung werden in Normen und Richtlinien definiert

Eine Vielzahl an Vertretern unsere Mitgliedunternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet arbeiten in wichtigen Ausschüssen unserer Branche mit (z.B. im Deutschen Normungsausschuss (DIN), der Forschungsgesellschaft Straße und Verkehr (FGSV) und auf internationaler Ebene im europäischen Normungsinstitut (CEN)).

Aktuell stehen vor allem rechtliche und umweltbezogene Veränderungen in Europa an (beeinflusst durch z.B. Green Deal, Novellierung der Bauproduktenverordnung, Mantelverordnung, Einführung der Ersatzbaustoffverordnung usw.) die auf unsere nationalen Rahmenbedingungen großen Einfluss nehmen. Die Bearbeitung von Normen wird immer mehr durch komplexe Gesetze und Rechtstexte bestimmt. Eine aktive Mitarbeit, vor allem mit dem Blick aus der gelebten Praxis hilft, die Normen und Richtlinien auf einen Stand der Technik zu bringen, der innovativ, zukunftsgewandt und vor allem anwenderfreundlich bleibt. Nur so werden die Rahmenbedingungen angewendet und gelebt.

Nationale Ebene

Auf nationaler Ebene erfolgte die Einbindung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in das Technische Regelwerk der FGSV soweit es die Anwendungen im Straßen-, Wege-, und Erdbau erleichtert.

››Die EBV gilt als Verordnung der Bundesregierung für sich und ersetzt automatisch die Umwelt-Regelungen in den Technischen Regelwerken, die sich in der Regel noch auf die LAGA-Richtlinien beziehen. Die FGSV arbeitet aber dennoch daran, die ErsatzbaustoffV in das Regelwerk der FGSV zu implementieren soweit es die Anwendung im Straßen-, Erd- und Wegebau erleichtert.‹‹

Aktuell läuft die Auswertung der Länderumfragen bzgl. der Neufassungen der TL Gestein-StB und TL G SoB-StB.  

Die im Entwurf befindliche RuA-StB soll Ende 2023 erscheinen und wird dann die neuen Regelungen der EBV zu Prüfverfahren, Materialwerten der “chemischen Güteüberwachung”, Dokumentationspflichten und Einbauweisen für RC-Baustoffe, Schlacken und Aschen (industrielle Nebenprodukte) enthalten. Die RuA-StB stellt dann eine wesentliche Handlungshilfe für den bautechnisch und umwelttechnisch sicheren Einbau im Straßenbau dar.

Für den Arbeitskreis 6.2.7 “Auslaugverfahren” ist Dr. Bernd Susset als Obmann und in den angrenzenden Arbeitskreisen als Mitarbeiter vertreten und berichtet unter anderem in Online-Seminaren der Steine Erden Akademie (stea) zur Einführung der EBV.   

Zur angekündigten MIRO-Info mit dem Titel “Hinweise zur Erstellung von CO2-Fußabdrücken in der Gesteinsindustrie” kann aus dem MIRO ad hoc Arbeitskreis EPD berichtet werden, dass dieser weiterhin in Bearbeitung ist. Zudem MIRO sich über verschiedene Anbieter für CO2-Berechnungstools erkundigt und bereits in erste Gespräche getreten ist.

Sobald eine Veröffentlichung seitens MIRO zum Hinweispapier erfolgt oder ein sinnvolles Tool zur Berechnung gefunden wird, werden wir diese über den ISTE-Newsletter ebenfalls bekannt geben. 

Kommunale Ebene

Auf kommunaler Ebene kann berichtet werden, dass die neue ZTV-Wegebau 2022 als Broschüre veröffentlich wurde. Sie enthält zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs.

Darin ist auch ein zusätzliches Laborprüfverfahrens zur Ermittlung des modifizierten Micro-Deval-Koeffizienten (MMDE) zur Bewertung von Pflasterbettungsmaterialien enthalten. Die bereits in den Gremien diskutierten Grenzwerte für befahrbare Flächenbefestigungen (Nutzungskategorien N 2 und N 3) wurden nach Stellungnamen seitens MIRO und zahlreichen Diskussionen im Gremium abgeschwächt. In der aktuellen Ausgabe wurde ein Wert von MMDE ≤ 35 festgelegt.

Aktuell wurde ein FGSV-Forschungsvorhaben mit dem Titel „Optimierung der Eigenschaften von Bettungs- und Fugenmaterialien“ veranlasst. Forschungsnehmer ist die Materialprüfungs- und Versuchsanstalt Neuwied GmbH. Darüber hinaus werden derzeit Vorbereitungen für eine Versuchsstrecke, die durch die Industrie selbst finanziert wird, getroffen. Hier soll der die Praxistauglichkeit gegenüber der Laborverfahren geprüft werden.

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Muster über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wurden aktualisiert

Das MIRO-Muster über die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Gesteinskörnungen wie Sand, Kies und Naturstein“ wurde mit dem Stand April 2023 aktualisiert. Sie kann bei der Erstellung und Ausgestaltung der unternehmensindividuellen AGB als Arbeits- und Praxishilfe herangezogen werden, ersetzt aber nicht die erforderliche individuelle Erstellung von AGBs für jedes eigenständige Unternehmen.

Zusätzlich hat Herr RA Dr. Müller-Feldhammer eine Synopse erstellt, so dass alle Änderungen zur ursprünglichen Version deutlich werden. Sie gibt einen guten Überblick über die Änderungen.

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Europäische Normung und Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen und ungebundene Gemische

Auf Grund der anhaltenden Normenblockade seitens Europäischer Kommission ist eine Veröffentlichung der erarbeiteten Normenentwürfe aus dem Jahr 2021 für Gesteinskörnungen, Wasserbausteine und Gleisschotter (EN 17555, EN 13383-1, EN 13450) weiterhin unrealistisch. Gleichzeitig läuft die Novellierung der Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO). In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission zudem den CPR-Technical-Acquis-Prozess begonnen, der die technische Harmonisierung nach der Bauproduktenverordnung wirkungsvoller gestalten soll. Dabei greift der Entwurf der EU-BauPVO viele neue Themen auf, wie z.B. Umweltrelevanz von Baustoffen, Umweltproduktdeklaration, CO2-Äquivalente, Gefährlichen Substanzen und Radioaktivität, um nur einige Schlagworte zu nennen. Zahlreiche Kommentare der Mitgliedsstaaten und der relevanten Ausschüsse und Verbände wurden eingereicht. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) hat aktuell seine finalen Änderungsanträge zur Revisionsfassung der BauPVO beschlossen.

Der bbs informiert wie folgt:

„Positiv hervorzuheben ist, dass IMCO die Ergänzung eines Verfahrens beschlossen hat, wie harmonisierte Normen zu beauftragen und zu erstellen sind, die dann auch im EU-Amtsblatt zitiert werden. Dazu gehören u.a. Fristen, die sowohl von der Normungsorganisation als auch von der EU-Kommission einzuhalten sind. Auch die Verfahren im Zusammenhang mit europäisch technischen Bewertungen wurden ergänzt und präzisiert. Erwähnenswert ist zudem, dass der Geltungsbereich der Verordnung wieder auf die Inverkehrbringung von Bauprodukten – allerdings auch gebrauchten Produkten - reduziert und nicht auf die Installation von Bauprodukten erweitert werden soll.

Negativ hervorzuheben ist, dass an zahlreichen delegierten Rechtsakten weiterhin festgehalten wird, teilweise sogar noch neue delegierte Rechtsakte ergänzt werden sollen, um z.B. der EU-Kommission mehr Handlungsspielraum bei der Festlegung Wesentlicher Merkmale zu geben – auch wenn die Mitgliedsstaaten keine Anforderungen stellen. Gänzlich neu ist die Forderung, dass über die Leistungs- und die Konformitätserklärung hinaus noch ein Digitaler Produktpass für Bauprodukte eingeführt werden soll, der kompatibel mit dem Digitalen Produktpass gemäß zukünftiger Ökodesign-Verordnung sein soll. Zudem sollen Leistungs- und Konformitätserklärung zusätzlich auch in maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene EU-Bauproduktdatenbank soll laut IMCO zu einem europäischen Bauproduktpass-Register umgestaltet werden.

Das Europäische Parlament plant, im Juli 2023 über alle Änderungsanträge zur Revisionsfassung der Bauprodukte-Verordnung abzustimmen."

Für die Be- bzw. Überarbeitung von Normen kommt erschwerend hinzu, dass viele der umweltrelevanten Indikatoren aus dem Entwurf der EU-BauPVO in den aktuellen Normenentwürfen noch gar nicht abgebildet sind. Derzeit sind die Gremien dabei, Grundlagen zu erarbeiten und Aspekte der Nachhaltigkeit in den Normen und technischen Regelwerken zu erfassen und einzuarbeiten.

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Arbeitskreis Digitalisierung

Der Arbeitskreis Digitalisierung hat nach erfolgreicher Informationsveranstaltung im März 2022 Inhalte und den Handlungsbedarf zum Thema Digitalisierung konkretisiert.

Im Ergebnis aus den Diskussionen zu den Themen:

  • digitale Lieferscheine,
  • Lieferoptimierungen,
  • einfachere und schnelle Kommunikation zwischen Bauunternehmern und Lieferanten bis hin zu
  • Schnittstellen mit verschiedenen Bauinformationsplattformen

hat sich eine Firmengründung ergeben, welche das Thema verbandsunabhängig weiterbearbeitet. Eine neue App, die den o.g. Themenkomplex abbilden wird, soll im Jahr 2023 an den Start gehen.

Im Sinne des Informationsaustausches konnte somit der erste Arbeitsauftrag des Arbeitskreises erfolgreich umgesetzt werden. Das Thema Digitalisierung ist aber längst nicht abschließend diskutiert.

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Arbeitskreis Feinsedimentthematik

Die ISTE-Mitgliedsfirmen der Fachgruppe Sand und Kies unterstützen das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) beim Projekt: „Verbesserung der Ökobilanz von Baustoffen im Gebäudesektor durch nachhaltige Nutzung von Nebenprodukten mineralischer Stoffströme: Das Potential mineralischer Feststoffsuspensionen“ mit der Bereitstellung von Probenmaterial. Das Forschungsprojekt (gefördert durch Zukunft Bau, Bundesministerium und BBSR) hat das Ziel, das Potential zur Steigerung der Ressourcenproduktivität, die Sicherung der Ressourcenabbauwürdigkeit durch Vermeidung der Rückführung von mineralischen Feststoffsuspensionen und die Verringerung der Flächeninanspruchnahme in den Vordergrund zu stellen. Aktuell läuft die Beprobungskampagne durch das KIT.  

Aktuelle Projektinhalte wurden auf der Mitgliederversammlung der Fachgruppe Sand Kies am 23. Juni 2023 in Konstanz direkt durch den Projektnehmer vorgestellt.

Weiterführende Informationen können auf der Homepage von Zukunft Bau unter der Projektnummer 10.08.18.7-21.08 eingesehen werden.

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Technische Forschung
Stand des AiF-MIRO-Forschungsprojektes "Neubewertung von AKR-Prüfmethoden" - abgeschlossen

Das Forschungsprojekt „Erweiterung der Datenbasis sowie des Bewertungshintergrundes zur Beurteilung von Gesteinskörnungen bezüglich der Alkali-Kieselsäure-Reaktivität mit dem 60°C-Betonversuch und einer alternativen Schnellprüfmethode" endete im Juni 2022. Zwischenergebnisse wurden im FG MIRO-Geschäftsbericht 2020/2021 bereits veröffentlicht.

Die Veröffentlichung des der Abschlussberichtes lässt noch auf sich warten.

Die Arbeitskreise des MIRO zum Thema AKR arbeiten dennoch aktiv an den Themen weiter. Vor allem welcher Einfluss freisetzbarer Alkalien aus Gesteinskörnungen auf eine mögliche AKR hat, welche kritischen Punkte bei einer Betrachtung der Gesamtalkalibilanzierung mitzudenken sind und welchen Einfluss zukünftige Zemente haben könnten, bilden aktuelle Fragestellungen ab. Der intensive Austausch mit den Vertretern des VDZ ist hierbei unabdingbar. 

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Forderungen an die Politik
  • Ausschreibungen produktneutral gestalten
  • Vertragsbedingungen des Landes so gestalten, dass heimische Baustoffe effizient verwendet werden können
  • Standardabbau im Straßenbau nicht zu Lasten der Dauerhaftigkeit; neue Bauweisen wissenschaftlich begleiten
  • Kompetenznachweis und Weiterbildung durch Einschaltung von privaten Ingenieurbüros durch den/die Auftraggeber sicherstellen
  • Ausreichend Personal für Ausschreibung und Überwachung in den zuständigen Baureferaten und Straßenfachbehörden bereitstellen
  • Berücksichtigung von heimischen und regionaltypischen Naturwerksteinen (verhindert ökologisch unsinnige Transporte von Übersee und fragwürdige soziale und ökologische Produktionsbedingungen in Drittweltländern)

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Transportbeton und Betonpumpen – Entwicklungen und Aktivitäten

Leistungsfähigkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit   Zum Artikel

Vielfältige Formate für Aus- und Weiterbildungsangebote   Zum Artikel

Neue Betonnorm und Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen   Zum Artikel

Anwendung und Marktgebiete   Zum Artikel

InformationsZentrum Beton GmbH (IZB)   Zum Artikel

Mitwirkung bei Projekten und ausgewählte Einzelthemen aus der Arbeit des BTB/FTB   Zum Artikel


Die Fachgruppe Transportbeton und Betonpumpen

Unsere Fachgruppe Transportbeton ist im Netzwerk des Bundesverbandes der Deutschen Transportbetonindustrie sowie mit den Fachgruppen der angrenzenden Bundesländer eng verknüpft. Kurze Informationswege und gute Kenntnisse der regionalen Märkte bestimmen unser Handeln. Wir stehen für Fragestellungen von der Planung, Lieferung, Einbau bis hin zur Nutzung und dem Rückbau von Betonbauwerken sowie zur Darlegung der Nachhaltigkeit zur Verfügung.

Mit CO₂-effizienten Zementen und Betonen bauen

Im Vergleich zu den Nachbarländern Schweiz und Österreich beträgt der jährliche pro Kopf Verbrauch an Beton in Deutschland nur die Hälfte. Die Herstellung von Beton in Deutschland ist je nach geforderter Leistungsfähigkeit im Mittel mit einem CO₂-Fußabdruck von ca. 250 kg pro m³ Beton verbunden. Die CO₂-Intensität hängt dabei in erster Linie vom eingesetzten Zement und seinem Anteil an gebranntem Kalkstein (Portlandzementklinker) ab. Die Emissionen aus der Aufbereitung der Gesteinskörnungen und der Verwendung der weiteren Ausgangsstoffe sowie aus Transporten spielen eine untergeordnete Rolle. Insofern ist der Einsatz CO₂-effizienter Zemente im Beton ein entscheidender Hebel bei der Dekarbonisierung der Betonbauweise. CO₂-effiziente Zemente und Betone können in fast allen typischen Anwendungsbereichen des Hoch- und Tiefbaus verwendet werden. Das Minderungspotenzial ist vor allem bei Innenbauteilen und üblichen Außenbauteilen des Hochbaus groß, denn dort werden rund 60 - 80 % des Transportbetons in Deutschland eingesetzt. Es lassen sich ohne technische Einschränkungen bereits heute CO₂-Einsparungen von ca. 20 % pro m³ Beton im Vergleich zum Durchschnitt erreichen.

Weiterhin können durch die Verwendung CO₂-effizienter Zemente oder materialsparender Konstruktionsweisen Emissionen reduziert werden. Auch hat Beton die Eigenschaft, CO₂ aus der Umgebungsluft aufzunehmen und dauerhaft zu binden.

Insbesondere im Infrastrukturbau werden durch Verwendung robuster Beton über eine möglichst lange Lebensdauer (> 100 Jahre) hervorragende Nachhaltigkeitsaspekte erfüllt.

Die Einsparung von Energie bei der Betonherstellung und beim Transport sowie Übergabe des Betons auf der Baustelle ist unmittelbare Aufgabe der Transportbetonindustrie. Hierbei wird an innovativen Mischern wie an Hybrid- oder Elektroantrieben der Arbeitsmaschinen (Betonfahrmischer sowie Betonpumpen) intensiv gearbeitet.

Ressourcenschonung

Aktuell stehen rezyklierte Gesteinskörnungen für den Einsatz in Beton noch nicht flächendeckend und in ausreichenden Mengen für die Herstellung von Beton zur Verfügung. Der Aufbau entsprechender Wertschöpfungsketten und Stoffkreisläufe ist zu generieren. Für die meisten Bauteile können 25 Vol.-% RC-Gesteinskörnung eingesetzt werden. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die Aufbereitung, d. h. die möglichst sortenreine Trennung verschiedener Abbruchmaterialien sowie eine verbesserte Abtrennung des Zementsteins von der Gesteinskörnung. Mit diesem Betonbrechsand können zukünftig besonders nachhaltige „R-Zemente“ produziert und über bauaufsichtliche Zulassungen verwendet werden.

Multifunktionalität der Betonbauweise

Es sind zunehmend auch die „Mehrwerte“ der Betonbauweisewelche für Bauherren und für ausführende Bauunternehmen, die immer wichtiger werden. Im Wettbewerb zur Holz- oder Stahlbauweise schaffen multifunktionale Betonoberflächen (z.B. Sichtbeton, wasserundurchlässiger Beton, Betonfahrbahndecken, Beton in der Landwirtschaft nach DIN 11622, Betonauffangwannen als Ableit- und Rückhalteflächen in der Industrie), höchste Standsicherheit über die gesamte Lebensdauer auch bei extremen Belastungen (z.B. Brand, Verkehrslasten) oder Flexibilität beim Bauen im Bestand eindeutige Vorteile. Durch die fortschreitende Digitalisierung der Lieferkette bis hin zur bereits mit 3-D-Betondruckverfahren gebauten Wohngebäuden auf der Baustelle können die heute knappen Personalressourcen bestmöglich eingesetzt werden.

Zusätzlich können minimalem Energieaufwand können Betondecken bei der Klimatisierung von Büros Heiz- und Kühldecken zur Innenraumklimatisierung herangezogen werden.

Entwicklungen bei Betonfahrmischern und Betonpumpen

Neben vollelektrischen und gasbetriebenen LKW sind auch Hybridfahrzeuge mit batterieelektrischem oder vollelektrischem Antrieb der Arbeitsmaschine (Trommel bzw. Pumpe) in der Entwicklung oder bereits verfügbar. Weiterhin sind aufgrund Leichtbaumaßnahmen durch Gewichtseinsparungen bei Chassis und Aufbauten weitere Effizienzsteigerungen möglich. Wir begleiten wir diese Entwicklung aktiv mit.

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Aus- und Weiterbildungsangebote in der Transportbetonindustrie

Ob digital oder in Präsenz zur Qualifizierung von Quereinsteiger:innen oder für Aufstiegsfortbildungen bis hin zum Meister: für die Gewinnung guter Fachkräfte bieten wir berufsbegleitend maßgeschneiderte Formate für Labor- und Werkpersonal an

Wir betreiben vielfältige, umfassende Ausbildungs- und Nachwuchsarbeit und arbeiten auf Landesebene aktiv beim Ausbildungsprogramm der ARGE Beton mit, deren Träger die Bauwirtschaft Baden-Württemberg, das InformationsZentrum Beton, der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein, der Fachverband Beton- und Fertigteilwerke sowie der ISTE Baden-Württemberg sind. Die Betonnormen fordern von Lieferanten und Verwender fordern Pflichtschulung im Abstand von längstens 36 Monaten.

Unsere Veranstaltungen waren mit über 500 Teilnehmern sehr gut besucht und behandelten Themen wie Basiswissen Beton, Ressourcenverfügbarkeit und Nachhaltigkeit, Leichtbeton, Zerstörungsfreie Baustoffprüfung, Sichtbeton bei Fertigteilen, Mikroholkugeln in Beton, Hybridfahrmischer, klinkereffiziente Zemente sowie R-Beton, erfolgreicher Einsatz von Betonzusatzmitteln, werkseigene Produktionskontrolle - inklusive Schnittstellen zu Abnehmern sowie Neuerungen der Regelwerke u.v.m.

Die ARGE-Lehrgänge werden vom Europäischen Sozialfonds über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Baden-Württemberg bezuschusst. Somit ergab sich je nach Förderungsstufe eine Reduzierung der Teilnehmergebühr zwischen 30 % und 50 %.

Auf Bundesebene bündelt die Plattform betonwissen.de verschiedene Tools und Plattformen zur Weiterbildung an. Zentrale Elemente des Angebots sind das Weiterbildungsangebot BetonQuali, die neu konzipierte BTB-Lernplattform und die BTB-Fahrerschulung. Vielfach sind Ausbildungen in Teilzeit möglich und werden erheblich finanziell gefördert. Die Nutzung digitaler Medien unterstützt ein selbstorganisiertes, flexibles Lernen – integriert in den beruflichen Alltag.

Digitalisierung: im Betonvertrieb werden mit dem der elektronische Lieferschein, Einbaubedingungen / Wetterprognose, Betoniertagebuch sowie der Software „INSITER“ neue Innovationen geschaffen.

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Neue Betonnorm und Verwaltungsvorschift Techn. Baubestimmungen

Bauen ist Ländersache. Im Schulterschluss mit unserem Bundesverband der Deutschen Tranportbetonindustrie kümmern wir uns um die Anwendung der Betonnormreihe DIN 1045 wie auch um die BetonBauQualitätsaspekte (BBQ).

Sachstand der Bearbeitung der neuen Betonnorm DIN 1045 ff

In anderen EU-Mitgliedsstaaten gilt vielfach unmittelbar die neue DIN EN 206:2021. In Deutschland wird das neue Normenpaket DIN 1045 im Weißdruck im Sommer 2023 erwartet. Die bauaufsichtliche Einführung ist mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen im Jahr 2024 geplant.

Zur Ermittlung der Klasseneinstufung in Betonbauqualitätsklassen BBQ werden Kategorien eingeführt, die die jeweiligen Anforderungen an Planung, Bauausführung und Baustoffe innerhalb der einzelnen Bereiche abbilden: Planungsklassen, Betonklassen und Ausführungsklassen mit den jeweiligen Einstufungen in NORMAL, ERHÖHT und SPEZIELL.

Die Einstufung erfolgt auf der Grundlage der entweder bauteil- oder bauwerksbezogen erfolgen. Aus der höchsten Kategorie leitet sich die Festsetzung der BBQ-Klasse ab.

 

Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen − VwV TB)

Die VwV TB ersetzte die nach ehemaligem Bauordnungsrecht bekannt gemachte Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) und die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bekannt gemachte Bauregellisten A. Die VwV TB konkretisiert die in der baden-württembergischen Landesbauordnung (LBO) verankerten Grundanforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen. Sie umfasst Regeln zur Standsicherheit baulicher Anlagen sowie zum Brandschutz, zum Wärmeschutz, zum Schallschutz, zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz und zu den Planungsgrundlagen.

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Anwendung und Marktgebiete
Muster über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Das BTB-Muster über die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton“ wurde Ende 2022 umfassend aktualisiert, insbesondere im Hinblick auf die Klauseln zu Lieferschwierigkeiten aufgrund von Fallen der höheren Gewalt und zur Preisanpassung überarbeitet. Im März 2023 wurde die Überarbeitung des BTB-Musters über die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vermietung von Betonfördergeräten“ abgeschlossen. Ein neuer Abschnitt befasst sich mit dem variablen Dieselindex als Ersatz für eine Preisgleitklausel.

Einsatz von Transportbeton im kommunalen Straßenbau - Erschließung neuer Märkte

Laut Prognosen wird der Verkehr in Europa weiter zunehmen, was den Alterungsprozess unserer Straßen beschleunigt und die Unterhaltskosten ansteigen lässt. Auch der Klimawandel wirkt sich aus. Umso entscheidender wird die Wahl der

Straßenoberfläche. Kreisverkehre, Busspuren und Straßenkreuzungen aus Transportbeton haben sich bei hohem Verkehrsaufkommen bewährt. Der Mehraufwand bei Planung und Bau macht sich gegenüber Asphalt über die deutlich verlängerte Nutzungsdauer bezahlt. Umfassende Forschungsvorhaben haben gezeigt, dass bei kommunalen Verkehrsflächen aus Beton ein weit geringeres Potential einer schädigenden Alkali-Kieselsäure-Reaktivität besteht und somit angepasste Regelanforderungen für die Betonzusammensetzung abzuleiten sind.

Hilfestellungen bieten die FGSV-Merkblätter „Verkehrsflächen aus Beton“.

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InformationsZentrum Beton GmbH (IZB)

Die Ausrichtung des Markendachs Beton unter der Federführung des IZB umfasst u.a. die Bereiche E-Learning mit der Beton web.akademie einschließlich dem Campusbereich für Hochschulen und die Fortschreibung und Herausgabe der Umweltproduktdeklarationen für Beton. Neben technischen Informationen in den Web-Seminaren und den umfangreichen Marketingaktivitäten steht die Nachhaltigkeit im Fokus. Entlang des „Green Deal“ der EU-Kommission und der Verpflichtung zur Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 unterstützt das IZB die Zement- und Betonindustrie bei der Darlegung der Effizienzverbesserung bei Betonherstellung und im Betonbauwerk. Hierzu leisten auch die Universität Stuttgart mit dem Institut für Leichtbau, Entwerfen und Konstruieren (ILEK) sowie ihrer Materialprüfungsanstalt (MPA) wie auch das KIT in Karlsruhe einen herausragenden Beitrag.

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Mitwirkung bei Projekten und ausgewählte Einzelthemen aus der Arbeit des BTB/FTB
  • Klimaoptimierter Beton – ein Beitrag zum klimaverträglichen Bauen: Ein wesentliches Element dabei soll die Entwicklung eines einheitlichen Bewertungsschemas sein, das es den Transportbetonunternehmen gestattet, die Wirkung einer oder mehrerer Maßnahmen nicht nur auf den CO2-Ausstoss, sondern auch auf die sonstigen Eigenschaften des Betons – wie mechanische Eigenschaften, Dauerhaftigkeit und Ressourcenschutz – in einem Kennwert zusammenzufassen.
  • Digitales Bauen: Großformatiger 3D-Druck mit Transportbeton: nach erfolgreichen Druckresultaten im Labormaßstab steht nun die Übertragung auf Baustellenbedingungen an. Neben den betontechnologischen Fragestellungen zählt auch die Konzipierung eines material- und technologieadaptiven Druckkopfes für die präzise Ablage des Transportbetons zu den Zielen des Projektes.
  • Auswirkungen erhöhter Frischbetontemperaturen auf Frisch- und Festbetoneigenschaften: die kontinuierlichen klimatischen Veränderungen und die damit einhergehende Zunahme an Extremwetterereignissen wirken sich auch auf den Betonbau aus. Die normative Empfehlung einer maximalen Frischbetontemperatur von +30 °C (DIN 1045-3 „Bauausführung“) ist in den Sommermonaten bereits vermehrt schwer einhaltbar. Erweiterte Erstprüfungen und abgestimmte Betonzusammensetzungen wie auch Einbauverfahren auf der Baustelle sind Gegenstand der Forschung.
  • Sichere Betonförderung - Pumpbarkeit und Pumpstabilität: Die Abteilung Betonpumpen in der Fachgruppe Transportbeton befasste sich im Rahmen der Regionalveranstaltungen (Fachgruppen der Industrieverbände Rheinland-Pfalz/Hessen, Bayern und Baden-Württemberg) sowie beim bundesweiten Erfahrungsaustausch u.a. mit dem AIF Forschungsvorhaben „Sichere Betonförderung – Pumpbarkeit und Pumpstabilität“: Verfügbarkeit des Prüfgerätes SLIPER und Feld-Pumpversuche (Testlauf und Präzision, Standardisierung/Normung Änderungen des Prüfgeräteaufbaus) sowie Handlungsanleitung für Betonprüfer. Ein komplexes Zusammenspiel aus den Beton- und Vorlaufmischungseigenschaften, den maschinentechnischen Randbedingungen, der Pumpleitungskonstellation und der Pumpregie. Hierzu wurde mit tatkräftiger Unterstützung unserer Mitglieder Großversuch erfolgreich durchgeführt.
 

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Umweltschutz – Entwicklungen und Aktivitäten

Auf dem Weg zum Inkrafttreten der Mantelverordnung   Zum Artikel

Angebote des ISTE und QRB für die Umsetzung der Mantelverordnung   Zum Artikel

Versicherungsbürgschaften für ISTE-Mitglieder zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Auf dem Weg zum Inkrafttreten der Mantelverordnung
Verkündung der Mantelverordnung im Bundesgesetzblatt  

Am 16. Juli 2021 wurde die Mantelverordnung vom 09. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 16. Juli 2021) und tritt damit am 01. August 2023 in Kraft.

Sie können die Verordnung unter diesem Link herunterladen.

Novelle der Ersatzbaustoffverordnung und Verkündung im Bundesgesetzblatt  

Am 18. Juli 2023 wurde die Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung Mantelverordnung vom 13. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2023 Teil I Nr. 186, ausgegeben zu Bonn am 18. Juli 2023) und tritt damit ebenfalls am 01. August 2023 in Kraft.

Sie können die Verordnung unter diesem Link herunterladen.

Die Novelle der ErsatzbaustoffV regelt im Wesentlichen die Anerkennungskriterien für Güteüberwachungsgemeinschaften wie den QRB unter der ErsatzbaustoffV (siehe unten zum Thema Anerkennung QRB).

Des Weiteren werden thermische Aufbereitungsanlagen für teerhaltiges Material und die entstehenden Produkte in den Anwendungsbereich der ErsatzbaustoffV aufgenommen. Dies bedeutet, dass diese thermisch behandelten mineralische Materialien RC-Baustoffe im Sinne der ErsatzbaustoffV sind und einer entsprechenden Güteüberwachung nach ErsatzbaustoffV unterzogen werden müssen.

Die echten Fehlstellen der ErsatzbaustoffV wurden in der Novelle der ErsatzbaustoffV jedoch leider nicht angegangen:

Der ISTE hat Vorschläge für sechs abhelfende Änderungsanträge im  Bundesrat an alle Länderressorts in Baden-Württemberg geschickt. Die Bundesverbände Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. (BDE) und Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) haben diese aufgegriffen und direkt an den Bundesrat geschickt.

Auf die Bedeutung des Antrags Nr. 1 möchten wir besonders verweisen:

Auszug ISTE-Schreiben zu den Vorschlägen für Bundesratsanträge:

„Die insgesamt 40 Einbautabellen in den Anlagen 2 und 3 zur Ersatzbaustoffverordnung einschließlich der vorangestellten Erläuterungen stehen im Widerspruch zum zugehörigen Text in § 19 Absatz 8 (in der Spalte ungünstig ist die Zelle leer, so dass korrekterweise keine Anforderungen an den Untergrund gestellt werden). Dies stört die Vollziehbarkeit der Verordnung durch die Landesbehörden und führt wegen erhöhtem Kommunikationsbedarf zu mehr Vollzugsaufwand. Möglicherweise handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Verwerfung aufgrund einer Imperfektion des Verordnungsgebers.

Neben der Verursachung von erhöhtem Vollzugsaufwand, wirkt das Verordnungskonstrukt in der vorliegenden Fassung zumindest in den Regierungsbezirken Karlsruhe, Freiburg und Tübingen, geolo-gisch/pedologisch bedingt, disruptiv. Durch die vorliegende und novellierte Formulierung schließt die Ersatzbaustoffverordnung nämlich eine Verwendung von Recycling-Baustoffen, Bodenmaterialien und anderen mineralischen Ersatzbaustoffen auf kiesigem Untergrund, also in nahezu allen Flussgebieten Deutschlands (z.B. Rhein, Neckar, Donau, Voralpengebiet, Weser, Elbe), auf Karstböden (z.B. Schwäbische Alb) oder auf Grundgestein (z.B. Harz, Taunus, Odenwald, Schwarzwald) aus, selbst dann, wenn der mineralische Ersatzbaustoff unter einer dichten Straßendecke aus Asphalt eingebaut würde.

Wie aus den wissenschaftlichen Grundlagen der ErsatzbaustoffV des Umweltbundesamtes und den begleitenden wissenschaftlichen Kreisen bekannt ist, existiert für diese Einschränkung kein erkennbarer Grund. Sie geht weit über die wissenschaftlichen Grundlagen der Ersatzbaustoffverordnung hinaus. Sie geht außerdem weit über die noch geltenden Länderregelungen und LAGA M20 hinaus und würde das Baustoffrecycling zumindest in den vorgenannten Regionen gegenüber dem bisherigen Stand erheblich reduzieren, wenn nicht gar ganz beenden und somit die Existenz zahlreicher Recyclingbetriebe gefährden. Jedenfalls steht fest, dass weder das Merkblatt LAGA M20 noch Ländererlasse bei den Einbauklassen Z1.1 oder Z0 Anforderungen an die Grundwasserdeckschicht stellten. Es war konsensuale Philosophie der Papiere, dass die besten Materialqualitäten von Recycling-Baustoffen (Z1.1) bzw. Bodenqualitäten (Z0 und Z 1.1) bei Einhaltung der Grundwassermindestabstände ohne besondere weitere Voraussetzungen in allen, auch umweltoffenen, wasserdurchlässigen Einbauweisen eingebaut werden können. Diese Wendung in der ErsatzbaustoffV ist umso verwunderlicher, da die mineralischen Ersatzbaustoffe nach dem Fachkonzept des Umweltbundesamtes und der Ersatz-baustoffverordnung erstmals in deutlich sichereren bzw. aussagekräftigeren Eluaten nach neu entwi-ckelten und validierten DIN-Verfahren untersucht werden. Diese Bewertung gemäß Ersatzbau-stoffverordnung ist deutlich strenger, weil die mineralischen Ersatzbaustoffe nicht, wie bisher, in ei-nem verdünnten Eluat bei einem Wasser- zu Feststoffverhältnis von 10 l/kg (WF 10) sondern in einem WF 2-Eluat untersucht werden und diese i. d. R. aufkonzentrierten Eluate im Falle offener und gleichmäßig durchströmter Bauweisen, die Geringfügigkeitsschwellenwerte bzw. daraus abgeleitete Beurteilungsmaßstäbe direkt einhalten müssen.

Diese Fehlstelle in der Verordnung wurde offenkundig von der Bundesregierung selbst erkannt und veranlasste sie im Rahmen der Novelle zu den Änderungen Nr. 18 und 22. Wir begrüßen zwar die in die richtige Richtung gehende Änderung der Bundesregierung. Jedoch regelt sie lediglich eine natür-liche Selbstverständlichkeit, nämlich, dass unbelastetes Bodenmaterial ubiquitär eingesetzt werden kann. Somit ist die Änderung der Bundesregierung nicht ausreichend.“

Aus dem Bundesratsbeschluss geht hervor, dass diese Fehlstelle nicht behoben wurde. Immerhin wurde dieses Thema jedoch in einer Entschließung des Bundesrates aufgegriffen:

Auszug aus Bundesratsbeschluss Drucksache 237/23 (Beschluss) vom 07. Juli 2023 zur Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung. Die gesamte Fassung finden Sie unter diesem Link.

Inkrafttreten der Mantelverordnung

Die Mantelverordnung trat am 1. August 2023 in Kraft. Das neue Bundesrecht hat Auswirkungen auf sämtliche Sektoren der Steine- und Erdenindustrie, darunter auch auf das Baustoff-Recycling und die Verfüllung von Abgrabungen. Die einschlägigen Ländererlasse wurden abgelöst. ISTE und QRB haben ihre Mitglieder mit Handlungshilfen, Mustertexten und der qeb.app zur digitalen Umsetzung der ErsatzbaustoffV vorbereitet. Dennoch: Für unsere Branche, die Politik und die Verwaltung ist die Umsetzung eine große Herausforderung.

Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den wesentlichen Regelungsinhalten der Verordnung und gehen auf die wesentlichen Herausforderungen für unsere Branche und Änderungen in der Recyclingpraxis ein. Danach zeigen wir auf, wie sich die Recycling- und Verfüllbranche in Baden-Württemberg auf die Umsetzung der MantelV vorbereitet hat.

Was regelt die Mantelverordnung?

Zu den wesentlichen Inhalten der Mantelverordnung wurde in den zurückliegenden Jahresberichten ausführlich berichtet. Es ist die zentrale Verordnung für die Mitglieder des ISTE aus der Recycling- und Verfüllungsbranche, betrifft aber auch andere Bereiche der Steine- und Erdenindustrie sowie die Bauindustrie. Vier Artikel sollen unter anderem sicherstellen, dass die Verwertung von mineralischen Stoffen im Erd-, Straßen-, Wege- und Schienenverkehrswegebau sowie zur Verfüllung und Rekultivierung von Steinbrüchen, Nass- und Trockenabgrabungen gemäß den Zielstellungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes erfolgt und ein ausreichender Schutz des Grundwassers und des Bodens gewährleistet ist. Im Wesentlichen sollen vier Artikel folgende Fragen beantworten:

  • Artikel 1: Ersatzbaustoffverordnung (EBV): Bis zu welchen Konzentrationen im Wasser (Messung mit sogenannten Elutionsverfahren) und im Feststoff sind mineralische Ersatzbaustoffe (z.B. Recycling-Baustoffe, Bodenmaterialien, Gleisschotter, Schlacken und Aschen) in welchen technischen Einbauweisen (z.B. Tragschicht unter einer Straßendecke) und unter welchen Randbedingungen (z.B. Höhe des Grundwasserabstandes, Art des Untergrundes, Lage zu Wasserschutzbereichen) für das Recycling zulässig?
  • Artikel 2: Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV): Erstmalig soll u.a. die Verfüllung von Steinbrüchen, Nass- und Trockenabgrabungen bundeseinheitlich geregelt werden: Bis zu welchen Konzentrationen im Wasser bzw. im Feststoff und unter welchen Randbedingungen (z.B. Höhe des Grundwasserabstandes, Lage zu Wasserschutzbereichen und Karstgebieten) können Bodenmaterialien (und weitere mineralische Materialien) für die Verfüllung und Rekultivierung von Abgrabungen oder für die Landschaftsmodellierung eingesetzt und damit verwertet werden?
  • Artikel 3: Änderung der Deponieverordnung (DepV): Diese soll eine Zuordnung von im Rahmen der Güteüberwachung nach der Ersatzbaustoffverordnung klassifizierten mineralische Ersatzbaustoffen, die nicht verwertet werden können (z.B. aus Markt- oder qualitativen Gründen) zu Deponieklassen ermöglichen, ohne diese Materialien erneut mit abweichenden Methoden der Deponieverordnung einstufen zu müssen. Alle Materialklassen von RC-Baustoffen und Bodenmaterialien können ohne weitere Untersuchungen der Deponieklasse 1 zugeordnet werden, die günstigsten Materialklassen von Bodenmaterialien auch der Deponieklasse 0.  
  • Artikel 4: Änderung der Gewerbeabfallverordnung: Wie sollen mineralische Ersatzbaustoffe, die bei Rückbau, Sanierung, Reparatur technischer Bauwerke als Abfälle anfallen, getrennt rückgewonnen, gesammelt und den Aufbereitungsanlagen zugeführt werden? Hier wird die Gewerbeabfallverordnung lediglich an die Nomenklatur der ErsatzbaustoffV angepasst. Es ist eine in die Zukunft gerichtete Anpassung, wenn es zum Rückbau von technischen Bauwerken nach der EBV kommt.  
Was regelt die Mantelverordnung nicht?

Rezyklierte Gesteinskörnungen für Beton (R-Beton)

Entgegen mancher Annahme regelt die Mantelverordnung nicht die Umweltanforderungen und den Einsatz rezyklierter Gesteinskörnungen im Beton. Dies erfolgt nach Normen. Zulässig sind rezyklierte Gesteinskörnungen mit einer Leistungserklärung auf Grundlage der DIN EN 12620:2008-07. Hierbei müssen die in der DAfStb-Richtlinie „Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620“, Ausgabe 2010-09 aufgeführten Merkmale erklärt und die geforderten Leistungen erfüllt sein. Außerdem muss durch eine Herstellererklärung bestätigt sein, dass die Höchstwerte der Eluat- und Feststoffparameter gemäß DIN 4226-101:2017-07 unter Beachtung von DIN 4226-102:2017-07 nicht überschritten sind. Im Klartext regelt die DAfStb-Richtlinie unter anderem die zulässigen Volumenanteile und stofflichen Zusammensetzungen rezyklierter Gesteinskörnungen im Gesteinskörnungszuschlag des Betons von bis zu 45 Vol.-% und die DIN 4226 - Teil 101 die zulässigen Konzentrationen umweltrelevanter Parameter im Feststoff und Eluat. All diese Regelungen werden in der Novelle der Betonnorm DIN EN 1045 zusammengeführt und teilweise geändert.

Asphaltgranulat im Verwertungsverfahren A

Die ErsatzbaustoffV regelt nicht die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen als Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A im Straßenbau, sofern die "Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau – RuVAStB 01 – Ausgabe 2001, Fassung 2005" der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV) und die "Technischen Lieferbedingungen für Asphaltgranulat – TL AG-StB 09 – Ausgabe 2009" der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV) angewendet werden. Demnach gelten für diesen Verwendungszweck nicht die Materialwerte für RC-Baustoffe nach ErsatzbaustoffV, sondern die mineralischen Ersatzbaustoffe als Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A im Straßenbau müssen weiterhin nur auf den Feststoffgehalt der 16 EPA PAK und im WF 10-Eluat auf den Phenolindex untersucht werden und nach RuVAStB 01 folgende Grenzwerte einhalten:

Feststoffgehalt 16 EPA PAK ≤ 25 mg/kg und WF 10-Eluat Phenolindex ≤ 0,1 mg/L

Auch hier ergibt sich allerdings eine Schnittstelle mit der kommenden Ersatzbaustoffverordnung mit weiteren Konsequenzen für den Umgang mit teerhaltigem Material (siehe Kapitel unten).

Was sind die wesentlichen Herausforderungen für unsere Branche?

ISTE und QRB haben auf dem 25. Baustoff-Recycling-Tag am 19. Oktober 2022 die kommende MantelV im Detail vorgestellt und nachfolgende wesentlichen Änderungen und Herausforderungen für unser Branche herausgea2mmrbeitet:

  • Ablösung der Länderregelungen (BW: RC-Erlass 2004, VwV Boden 2007, BY: RC-Leitfaden) und vieles mehr im August 2023
  • In BW in rein materieller Hinsicht (Einhaltbarkeit Grenzwerte) Verbesserungen in den RC- (bei Akzeptanz RC-1 + RC-2!) und Verfüllquoten (BM-0/BM-0*)
  • Deutlich höherer Aufwand in der Qualitätskontrolle (u.a. Güteüberwachung) für Recycling
  • Neue bürokratische Hürden in der ErsatzbaustoffV: Anzeige-/Dokumentationspflichten, Ersatzbaustoffkataster, Nichtregelung von Abfallende-/Produktregelung. Diese klingen wie Misstrauensvoten und verkomplizieren das Recycling.
  • Es gibt verschiedene Fehlstellen in der Verordnung, die vor dem Inkrafttreten nicht mehr repariert werden. Das größte Problem ist die Forderung nach Sand/Lehm/Schluff/Ton im Untergrund auch im ungünstigen Fall bei Einhaltung eines Mindestgrundwasserabstandes auch für die besten Materialqualitäten. Diese Forderung weicht vom Fachkonzept des Umweltbundesamtes und vom Regierungsentwurf ab.  Bei Verwertung über Kies oder Grundgebirge sind deshalb zukünftig Einzelfallgenehmigungen durch die zuständige Behörde erforderlich!

Eine erfolgreiche Umsetzung der MantelV gelingt nur, wenn Politik, Verwaltungsvollzug und Industrie an einem Strang ziehen! Aus Sicht von ISTE und QRB und der Bundesverbände wie u.a. BBS, BRB, BDE war das Scheitern der MantelV jedoch nie eine Option. Unsere zentralen Forderungen sind: Produktneutrale Ausschreibung und Akzeptanz aller Materialklassen in den dafür zugelassenen Einbauweisen. Nur mit einer klaren Vorbildfunktion und Unterstützung durch die öffentliche Hand und einer massiven Akzeptanzsteigerung für die nach ErsatzbaustoffV klar geregelten technischen Einbauweisen, nicht nur für die beste Materialqualität RC-1, sondern auch für den in der ErsatzbaustoffV eindeutig geregelten umweltgerechten Einsatz von RC-2 und RC-3 kann das Projekt Mantelverordnung gemeinsam gelingen.

Überblick zu den wesentlichen Änderungen für die Recycling- und Verfüllpraxis

Baustoffrecycling

Die Ersatzbaustoffverordnung kann als Säulenmodell aufgefasst werden, mit den zentralen Säulen:

  1. Rückbau
  2. Annahme
  3. Herstellen
  4. Einbau 

RÜCKBAU: Von Vielen gefordert aber in der ErsatzbaustoffV nicht verwirklicht: Die ErsatzbaustoffV regelt keine klare Bauherrenverpflichtung zur Vorerkundung im Bauwerk vor Abbruch, wie es zum Beispiel in der österreichischen Recycling-Baustoffverordnung der Fall ist. Zwar regelt § 24 der ErsatzbaustoffV für alle mineralischen Ersatzbaustoffe (MEB, siehe Definitionen in § 2 Nr. 18 bis 32) alle Punkte der Gewerbeabfallverordnung mit einigen Zusätzen. Es handelt sich aber lediglich um eine Anpassung der Gewerbeabfallverordnung an die Nomenklatur der ErsatzbaustoffV. Es ist eine in die Zukunft gerichtete Regelung, wenn es in einigen Jahren zum Rückbau technischer Bauwerke nach ErsatzbaustoffV kommt. Demnach sollen MEB auch getrennt von Primärrohstoffen, die als Abfälle anfallen, gesammelt und befördert werden (außer gleichartige RC-Baustoffe). Erzeuger und Besitzer müssen die gesammelten Abfallfraktionen dann aufbereiten, wenn diese nicht unmittelbar für technische Bauwerke wiedereinsetzbar sind. Eine erneute Verwertung der getrennt gesammelten MEB in einem technischen Bauwerk nach ErsatzbaustoffV ist möglich, wenn nach Art und Materialklasse eindeutig bestimmbar. 

ANNAHME: Wichtige Akteure sind hier der Betreiber der Aufbereitungsanlage und die Untersuchungsstelle (DIN EN ISO/EC 17025 akkreditiertes Labor, vgl. § 2, Nr. 10). Da die Verpflichtung und Art der Vorerkundung nicht klar geregelt ist bleibt es dabei, dass sich der Abfallerzeuger und der Anlagenbetreiber über eine gute Annahmekontrolle gegen das Risiko absichern müssen, sich belastetes Material einzuhandeln. Nach ErsatzbaustoffV ist, wie bisher üblich, mindestens eine klassische Annahmekontrolle durchzuführen, bestehend aus einer Routinekontrolle (Sichtkontrolle und Feststellung zur Charakterisierung). Dabei sind Name, Anschrift, Sammler oder Beförderer, Masse und Herkunftsbereich, Abfallschlüssel gemäß AVV, Bezeichnung der Baumaßnahme oder Anfallstelle, Zusammensetzung, Verschmutzung, Konsistenz, Aussehen, Farbe, Geruch aufzunehmen.

Über eine Kannbestimmung sind auch weitere Feststellungen bis hin zur Materialklassifizierung möglich. Probenahmen und Untersuchungen sind dann durch eine anerkannte Untersuchungsstelle durchzuführen. Eine getrennte Lagerung unbekannter oder höher kontaminierter Materialien ist erforderlich aber nichts Neues (vgl. Vollzugshinweise zur Überwachung von Bauschutt-RC-Anlagen in BW). Aber: Die Verdachtsermittlung ist sehr kompliziert! Wenn Überschreitungen festgestellt werden, ist nur noch eine Getrenntaufbereitung möglich.

Zum Thema Risiko bei der Annahme ist die Regelung in § 3 (1) wichtig. Diese enthält die Möglichkeit, den Abfallerzeuger in die Pflicht zu nehmen:

„Für die Ermittlung der Schadstoffgehalte in mineralischen Abfällen wesentliche, vorliegende Untersuchungsergebnisse oder aus der Vorerkundung von Bauwerken oder Böden vorliegende Hinweise auf Schadstoffe sind vom Abfallerzeuger oder -besitzer dem Betreiber der Anlage bei der Anlieferung vorzulegen.“

Das heißt, der Betreiber einer Recyclinganlage kann vom Abfallerzeuger eine wahrheitsgemäße Auskunft verlangen und ihn in eine Garantenstellung bringen. Tipp an die Recycler: Formular ausfüllen und unterschreiben lassen! Dieses Thema ist besonders wichtig im Hinblick auf das Problem Asbest und die Umsetzung des neuen LAGA-Merkblattes M 23 zum Umgang mit asbesthaltigen Bauschuttmaterialien.

HERSTELLEN: Hier geht es in erster Linie um die „chemische Güteüberwachung“ von mineralischen Ersatzbaustoffen: Wichtige Akteure sind hier der Betreiber der Aufbereitungsanlage, die Überwachungsstelle (nach RAP Stra oder DIN EN ISO/IEC 17065, vgl. § 2, Nr. 9) und die Untersuchungsstelle (nach DIN EN ISO/IEC 17025, vgl. § 2, Nr. 10).

Die wesentlichen Aufgaben: Der Betreiber muss eine Güteüberwachung bestehend aus dem Eignungsnachweis (EgN), der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) und der Fremdüberwachung (FÜ) durchführen.  Der Eignungsnachweis, bestehend aus einer Betriebsbeurteilung und einer Erstprüfung, und die Fremdüberwachung erfolgen durch die Überwachungsstelle (insbesondere die Probenahme). Die Analytik erfolgt durch die Untersuchungsstelle im Unterauftrag der Überwachungsstelle. Die WPK erfolgt in eigener Verantwortung des Betreibers (hier kann auch die Probenahme durch eine Untersuchungsstelle erfolgen). Die Überprüfung der bautechnischen Eigenschaften nach anderen Vorschriften bleibt unberührt. Die wesentliche Herausforderung liegt hier in den neuen Untersuchungsmethoden und der Materialklassifizierung in die neuen Materialqualitäten wie beispielsweise RC-1, RC-2, RC-3 für Recycling-Baustoffe. So ist im Rahmen der Erstprüfung des EgN neben Feststoffuntersuchungen auch ein ausführlicher Säulenversuch nach DIN 19528 (2009) und ein umfänglicher Untersuchungsumfang erforderlich. Im Rahmen der WPK und FÜ kann ein WF 2-Säulenkurztest nach DIN 19528 oder ein WF 2-Schütteleluat nach DIN 19529 (2015) durchgeführt werden. Die neuen Methoden bei einem Wasser- zu Feststoffverhältnis von 2 l/kg versus bisher 10 l/kg führen zu anderen Ergebnissen und Materialklassifizierungen. Wie in den früheren Jahresberichten erläutert, ist nach Untersuchungen des UM BW aus dem Jahr 2015 (RC) und 2018 (Bodenmaterial) aber zu erwarten, dass MEB, die bisher als Z 1.1 eingestuft waren, auch zukünftig als RC-1 oder BM-F1 eingestuft werden können. Nach verfügbarer Datenlage findet eine nur geringe Verschiebung in die Klassen RC-2 bzw. BM-F2 statt.

Alle MEB, die bisher in Verkehr gebracht wurden, müssen bis zum 01. August 2023 nach den neuen Methoden untersucht und klassifiziert sein (durch Überwachungsstellen beprobt und Untersuchungsstellen analysiert)! Z-Materialien können nach dem 01. August nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

VERWENDUNG: Hier geht es um den Einbau von bestimmten MEB bzw. Materialklassen von MEB in die dafür zugelassenen technischen Einbauweisen der ErsatzbaustoffV. Wichtige Akteure sind hier der Bauherr und der Verwender. Die wesentlichen Aufgaben: Einbauen von güteüberwachten MEB und untersuchten nicht aufbereiteten BM/BG in die jeweils zulässigen Einbauweisen nach Anlagen 2 und 3 im dafür vorgesehenen bautechnischen Zweck, unter Beachtung der Gemischregelungen, der Lage zu Wasserschutzbereichen und empfindlichen Gebieten, wie Karstgebieten, oberhalb der dafür vorgesehenen Grundwasserdeckschichten und Grundwasserabstände. Unter diesen Bedingungen besteht keine Besorgnis von nachteiligen Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit und von schädlichen Bodenveränderungen. BM-0 und BG-0 können frei verwendet werden. Es ist keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Außerdem unterliegt der Verwender zahlreichen Anzeige und Dokumentationspflichten. 

BBodSchV

Im Rahmen der Novelle der BBodSchV geht es unter anderem um die Verfüllung von Abgrabungen. Im Vergleich zu den Regelungen in Baden-Württemberg (Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial (VwV Boden vom 14. März 2007 in GABI vom 25. April 2007) kann auch auf der Grundlage eines Untersuchungsprojektes des Umweltministeriums aus dem Jahr 2018 festgestellt werden: 

  • Geringerer Untersuchungsaufwand für BM-0 (lediglich Feststoffgehalte) versus Z0
  • Geringerer Untersuchungsaufwand BM-0* (Eluatwerte nur, wenn Feststoffgrenzwerte überschritten, außer Sulfat) versus Z0*
  • Einfachere und praktikablere Regelung von BM-0 Ton z.B. in Karstgebieten versus Z0* IIIA
  • Gehalt an organischem Kohlenstoff (TOC) und Sulfat sind keine Ausschlusskriterien im engeren Sinne. Der TOC muss nur bei Hinweisen gemessen werden und kann 1 Massenprozent überschreiten, wenn der TOC auf natürliche organische Bestandteile zurückzuführen ist. Bei der Auslegung der TOC-Reglung durch zuständige Behörde, sollte das eigentliche Ziel der Verhinderung einer Gasbildung etc. nicht aus den Augen verloren werden
  • Technisch erforderliche Fahrstraßen in Verfüllungen für ca. 40 % der RC-Baustoffe möglich, die Umsetzbarkeit ist fraglich, denn es müssen RC-Baustoffe deklariert werden, die die Materialwerte von BM-0* einhalten. Limitierend sind hier insbesondere Sulfat und PAK.
  • Bezogen auf die Einhaltung der Materialwerte rein statistisch Zunahme der Verfüllmöglichkeiten in der Qualität BM-0 um 1,5 Mio. Tonnen und in der Qualität BM-0* um 4 Mio. Tonnen
  • Entsprechend Rückgang der Bodenmaterialien, die in technischen Bauwerken verwertet oder auf Deponien beseitigt werden müssen, um mehr als 4 Millionen Tonnen
Was sind die wesentlichen Schnittstellen der Ersatzbaustoffverordnung mit weiteren Handlungsfeldern unserer Branche?

Die ErsatzbaustoffV in Artikel 1 der MantelV weist Schnittstellen mit technischen Regelwerken, der Deponie- und Gewerbeabfallverordnung und weiteren Handlungsfeldern unserer Branche wie R-Beton, Asphaltrecycling und Entsorgung von teer- oder pechhaltigem Material auf. Werden FGSV-Regelwerke angepasst? Wie geht es mit R-Beton und Asphaltrecycling weiter? Darf teerhaltiges Material im Straßenbau stofflich verwertet werden?

Wesentliche Schnittstellen der Ersatzbaustoffverordnung mit weiteren Handlungsfeldern unserer Branche

Diese können wie folgt zusammengefasst werden:

  • „Chemische Güteüberwachung“ nach ErsatzbaustoffV orientiert am Gesamtsystem Güteüberwachung der europäischen Normung (EN, WPK, FÜ, Verantwortlichkeiten [Überwachungsstelle: RAP Stra 15 oder DIN EN ISO/IEC 17065, Untersuchungsstelle: DIN EN ISO/IEC 17025], Turnus)
  • Schnittstelle ErsatzbaustoffV mit Regelwerk der FGSV
    • Materialwerte und -klassen der ErsatzbaustoffV und Anhang D der TL Gestein-StB (TL: Technische Lieferbedingungen)
    • Labormethoden und Analysemethoden nach ErsatzbaustoffV und TP Gestein-StB (TP: Technische Prüfvorschriften)
    • Technische Einbauweisen der ErsatzbaustoffV und RuA-StB (Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen im Straßenbau)
  • Bestimmung der Bodenart der Grundwasserdeckschicht am Verwendungsort nach bodenkundlicher Ansprache von Bodenproben (Kartieranleitung 4) oder Baugrunduntersuchungen (DIN 18196, Bodenklassifikation Erd- und Grundbau)
  • Schnittstelle ErsatzbaustoffV – R-Beton: Es gelten Umweltanforderungen nach Normen bzw. Verwaltungsvorschriften in Technischen Baubestimmungen (VVTB) Länder
  • Schnittstelle ErsatzbaustoffV – Asphaltverwertung (RuVA-StB und TL AG-StB): Es gelten die Umweltanforderungen nach Technischen Regelwerken

[RuVA-StB: Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/oder pechtypischen Bestandteilen und die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau; TL AG-StB: Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat]

Schnittstelle ErsatzbaustoffV mit Regelwerk der FGSV: Anpassung des Regelwerks

Zwar gilt die ErsatzbaustoffV als Verordnung der Bundesregierung für sich. Der Koordinierungsausschuss (KoA) Bau der FGSV schlägt aber vor, die ErsatzbaustoffV in das Regelwerk der FGSV zu implementieren, soweit es die Anwendung im Straßen-, Erd- und Wegebau erleichtert. Die Koordination dieser Tätigkeiten liegt beim AA 6.2 "Umweltverträglichkeit, Industrielle Nebenprodukte und RC-Baustoffe".

Im Einzelnen werden in der Arbeitsgruppe "Gesteinskörnungen, Ungebundene Bauweisen", im Arbeitsausschuss "Umweltverträglichkeit, Industrielle Nebenprodukte und RC-Baustoffe" Arbeitskreis 6.2.7 "Auslaugverfahren“ folgende Arbeiten durchgeführt:

  • Kontrolle der DIN 19528 (WF 2- Säulenversuch) auf notwendige Ergänzungen/Präzisierungen und ggf. Erarbeitung eines neuen Teils 7.1.6 der TP Gestein-StB
  • Kontrolle der DIN 19529 (WF 2-Schüttelversuch) auf notwendige Ergänzungen/Präzisierungen und ggf. Erarbeitung eines neuen Teils 7.1.7 der TP Gestein-StB
  • Kontrolle des Teils 7.2 der TP Gestein-StB (Bestimmung der Feststoffgehalte) auf erforderliche Anpassungen
  • Überarbeitung des Teils 7.3 der TP Gestein-StB (Analyseverfahren), d.h. insbesondere Übernahme der in der ErsatzbaustoffV genannten Analyseverfahren

KoA Bau Ad-hoc-Gruppe "Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)“ 0.2.2.4

Dieser Ausschuss hat die Aufgabe einer Übertragung der Einbauweisen und Einbautabellen der ErsatzbaustoffV, welche damals in Abstimmung des Umweltbundesamtes (UBA) mit der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) in der Umwelt-Verkehrswege-AG ErsatzbaustoffV entwickelt wurden, in eine Neufassung der RuA-StB (Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen im Straßenbau). Dabei will die FGSV die Tabellen auf die Bauweisen/ Materialkombinationen beschränken, die bautechnisch sinnvoll und entsprechend dem FGSV-Regelwerk zulässig sind und die in der ErsatzbaustoffV verwendeten Begriffe im Sinne der Begriffsbestimmungen der FSGV „übersetzen", was zur Klarheit der Regelungen beitragen würde.

Ggf. werden auch Skizzen zur Lage der in den Einbautabellen genannten Schichten aus den Richtlinien für den Straßenoberbau (RStO) entwickelt. Im Anschluss sollen die ZTV`en und TL`en überprüft werden, ob Hinweise zur Prüfung der Umweltverträglichkeit ergänzt oder modifiziert werden müssen.

Schnittstelle ErsatzbaustoffV – R-Beton: Harmonisierung mit der ErsatzbaustoffV erforderlich

Die ErsatzbaustoffV regelt nicht die Anforderungen an rezyklierte Gesteinskörnungen für Beton. Diese sind in Normen geregelt (siehe oben).  Alle oben genannten Regelungen werden nun in der Novelle der Betonnorm DIN EN 1045 zusammengeführt. Die neue Betonnorm DIN EN 1045 weist bezüglich der Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen voraussichtlich folgende wesentliche Änderungen auf:

  • Bei ≤ 25 Vol.-% Austausch der gesamten Gesteinskörnung können rezyklierte Gesteinskörnungen wie natürliche Gesteinskörnung verwendet werden (der Beton muss nict als R-Beton gekennzeichnet werden)
  • Erstmalig wird die Verwendung von Betonbrechsand ≤ 2 mm ermöglicht
  • Bei der Verwendung von Betonbrechsand ≤ 2 mm gelten aber strenge Auflagen:
  • Es dürfen nur rezyklierte Gesteinskörnungen des Typs 1 (≥ 90 % Betonbruch) ≤ 2 mm eingesetzt werden
  • Und dies auch nur dann, wenn der Brechsand aus der gleichen Produktion stammt wie die Grobfraktion > 2 mm

Allerdings regelt die neue Betonnorm mit DIN 4226 - Teil 101 auch die zulässigen Konzentrationen umweltrelevanter Parameter im Feststoff und Eluat. Die Untersuchungsverfahren und die Grenzwerte kommen leider noch aus der alten Welt der LAGA M 20. Eluate werden im Schüttelverfahren bei einem Wasser- zu Feststoffverhältnis von 10: 1 l/kg untersucht. Die Grenzwerte sind zwischen den Z 1.2 und Z 2 Werten nach LAGA M 20 orientiert. Dies führt nach dem Inkrafttreten der ErsatzbaustoffV zur unsäglichen Situation, dass ein nach ErsatzbaustoffV güteüberwachter und klassifizierter RC-Baustoff, der sich sowohl beispielsweise für Frostschutzschichten im Straßenbau als auch als Betonzuschlag im Beton eignet, erneut nach den alten Verfahren aus den 90`ìger Jahren untersucht werden muss. Dies bedeutet Doppelanalytik!

Hier ergibt sich also eine Schnittstelle mit der Ersatzbaustoffverordnung. Die Werte und die Verfahren müssen dringend harmonisiert bzw. an die ErsatzbaustoffV angepasst werden. In der Konsequenz sollte die Elutionsmethode zur Untersuchung von rezyklierten Gesteinskörnungen für Beton der ErsatzbaustoffV entsprechen (WF 2-Eluat) und die Materialwerte für RC-Baustoffe zur Beurteilung eingeführt werden. In der Logik der bisherigen Regelung sollten die Materialwerte von RC-3 für rezyklierte Gesteinskörnungen zulässig sein.

 Schnittstelle ErsatzbaustoffV – Asphaltverwertung: versteckter Austieg aus der stofflichen Verwertung von teerhaltigem Material

Die ErsatzbaustoffV regelt nicht die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen als Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A im Straßenbau, indem sie für diesen Verwendungsbereich auf die RuVA-StB 01 und die TL AG-StB 2009 verweist (siehe oben). Diese MEB müssen demnach nicht die Materialwerte für RC-Baustoffe nach ErsatzbaustoffV, sondern lediglich im Feststoffgehalt 16 EPA PAK ≤ 25 mg/kg und im WF 10-Eluat den Phenolindex ≤ 0,1 mg/L einhalten.

Entgegen manch missverständlicher Pressemeldung ändert die ErsatzbaustoffV insbesondere auch nicht die Zuordnung nach AVV als gefährlichen Abfall (PAK16-Gehalt > 200 mg/kg) [nähere Informationen hierzu finden sich in diesem Leitfaden der LUBW).

Allerdings nimmt die ErsatzbaustoffV die Verwertungsklasse B und C für Ausbaustoffe mit teer-/pechtypischen Bestandteilen nicht aus ihrem Regelungsbereich aus. Dies bedeutet juristisch im Umkehrschluss, dass die RC-3 Materialwerte einzuhalten sind. Dann würde für diese teer-/pechtypischen Bestandteile sogar ein niedrigerer Wert für die 16 EPA PAK von ≤ 20 mg/kg gelten als für Ausbaustoffe in der Verwertungsklasse A.

In der Konsequenz beendet die ErsatzbaustoffV faktisch und indirekt das Kaltmischverfahren von teerhaltigem Material im Straßenbau, weil diese Materialien viel höhere PAK-Gehalte aufweisen. Der Leitfaden zum Umgangen mit teerhaltigem Material (2018) muss folglich umgeschrieben werden (siehe Leitfaden zum Umgang mit und zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch)

Dem Vernehmen nach will die Landesregierung Anlagen zur thermischen Verwertung von teerhaltigem Material in Baden-Württemberg unterstützen, um einem Entsorgungsengpass entgegenzuwirken.

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Angebote des ISTE und QRB für die Umsetzung der Mantelverordnung

Wie haben ISTE und QRB ihre Mitglieder auf die Umsetzung der ErsatzbaustoffV und der Novelle BBodSchV vorbereitet

stea-Grundlagenseminare zur Mantelverordnung mit über 1000 Interessierten

Im Rahmen der Steine Erden Akademie wurden 3 Grundlagenseminare zur MantelV (09/2021, 03/22, 03/22) mit insgesamt 500 Teilnehmenden und 2 Themen-Seminare zur MantelV „Verwender von mineralischen Baustoffen“ 11/2, 4/23 mit insgesamt 400 Teilnehmenden durchgeführt.  Weitere Fortbildungen fanden bei den Genehmigungsseminaren und beim Seminar zur forstlichen Rekultivierung des ISTE insbesondere zur Novelle der BBodSchV statt.

 qeb.app zur Umsetzung der MantelV kurz vor DEM release

Die QRB-Plattform aus dem Jahr 2004 wurde zu einer Anwendung für das Qualitätsmanagement und Einbau von Baustoffen Applikation (qeb.app) weiterentwickelt, welche aus dem Modul Güteüberwachung und dem Modul Einbaukarte Baden-Württemberg besteht. qeb.app basiert auf einem Geo-Informations-System (GIS) und dient zur operativen Umsetzung der Mantelverordnung des Bundes ab dem 01. August 2023.  Die Finanzierung erfolgt zu 1/3 durch die ISTE Fachgruppe Recycling-Baustoffe und Boden und zu 1/3 durch den QRB.  In den verbleibenden Tagen bis zum Inkrafttreten der Regelungen schulen wir fast 170 Firmen, Institute und Werke im Umgang mit dem Modul Güteüberwachung, so dass der Release des Güteüberwachungsmoduls der qeb.app am 01.08.2023 stattfinden kann.

Bezüglich des Moduls Einbaukarte sind noch 2 Abstimmungssitzungen mit der Umweltverwaltung abzuwarten. Ziel dieser Sitzungen ist, einen möglichst breiten Konsens zur Einbaukarte zu erreichen, damit die Bewertungsergebnisse auch Akzeptanz im Verwaltungsvollzug finden. Nach den Gesprächen müssen voraussichtlich Anpassungen programmiert werden, so dass der Release der Einbaukarte für Herbst 2023 gelingen kann. Wir stehen hierzu in engem Kontakt mit dem Umweltministerium.

Anerkennung des QRB als Güteüberwachungsgemeinschaft im Sinne der ErsatzbaustoffV

Der Antrag auf Anerkennung konnte erst nach Vorliegen der Novelle der ErsatzbaustoffV beim Umweltministerium gestellt werden. Der Bundesratsbeschluss zur Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Brennstoff-Gasmangellage-Verordnung lag am 13. Juli vor. Leider liegt bis heute keine Lesefassung der geänderte Ersatzbaustoffverordnung vor. Wir haben dennoch am 14.7.023 den Antrag gestellt, und zwar auf der Grundlage der Beschlusslage, aus welcher die für die Anerkennung als Güteüberwachungsorganisation wesentlichen Anforderungen hervorgehen. Hierfür mussten auch die Satzung des QRB und die Geschäftsordnung des QRB entsprechend angepasst und an das UM übermittelt werden. Beide Dokumente erfüllen die Anforderungen im Sinne von § 13 b Absatz 1 Satz 1: „Die Güteüberwachungsgemeinschaft für mineralische Ersatzbaustoffe gibt sich eine Satzung oder sonstige Regelung. Die Satzung oder sonstige Regelung bedarf der Schriftform.“ Eine besondere Brisanz für die Anerkennung des QRB ergibt sich aus einer Änderung des Ordnungswidrigkeitenkatalogs durch die Novelle der ErsatzbaustoffV. Diese Änderung bedeutet, dass die Fortschreibung der Anerkennung des QRB als Güteüberwachungsgemeinschaft im Sinne der Ersatzbaustoffverordnung durch das UM, bis zum 01. August 2023 abgeschlossen sein muss. Anderenfalls kann der QRB seine Tätigkeit am 01.8.2023 nicht beginnen, weil dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen würde!

Anerkennung des Endes der Abfalleigenschaft für QRB-zertifizierte Rcecyling-Baustoffe

Es wurde keine Gelegenheit ausgelassen, dem Umweltministerium die Brisanz dieses Themas vor Augen zu halten. Schließlich hängt daran ein ganzer Rattenschwanz von Konsequenzen, wie zum Beispiel die Höhe von Sicherheitsleistungen.

Mit Schreiben des QRB vom 24.5.23 an das Umweltministerium bitter dieser für die Zeit nach dem 31.7.2023 um Fortführung der bisherigen Regelung und damit die Zustimmung des Umweltministeriums, dass durch die Güteüberwachungsgemeinschaft QRB überwachte RC-1 Materialien nach Inkrafttreten der ErsatzbaustoffV als Nachfolge für Z1.1 den so genannten QRB-Produktstatus bzw. zukünftig bezeichnet als Ende der Abfalleigenschaft weiterführen können. Mit diesem Schreiben hat der QRB allerdings auch seine Verwunderung darüber ausgedrückt, dass nur die günstigste Materialklasse RC-1 für den Produktstatus infrage kommen soll, wie es dem Hinweis im Übergangserlass des UM zur Einführung der ErsatzbaustffV zu entnehmen ist (siehe Kapitel 1.3, Hinweis: Eine Regelung zum Produktstatus von Recycling-Baustoff der Klasse 1 (RC-1) ab 1. August 2023 wird gegebenenfalls folgen). Warum nicht auch für andere mineralische Ersatzbaustoffe, wie insbesondere Bodenmaterial, Gleisschotter und Ziegelmaterial, die ebenfalls in Zukunft vom QRB überwacht werden und warum nicht auch für weitere Materialklassen, wie z.B. RC-2 oder RC-3? Das Kreislaufwirtschaftsgesetz lässt unseres Erachtens mehr zu. Unter der Ermächtigungsgrundlage des Kreislaufwirtschafsgesetzes regelt die ErsatzbaustoffV Anforderungen an mineralische Er-satzbaustoffe und deren unterschiedlichen Materialklassen und dafür zulässige Einbauweisen. Für jeden mineralischen Ersatzbaustoff bzw. Materialklasse in einer spezifischen zulässigen Einbauweise ist damit gewährleistet, dass keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt gemäß der Anforderung aus dem KrWG auftreten können. In Kombination mit der Mitgliedschaft in einer Güteüberwachungsgemeinschaft sollte der Produktstatus für alle mineralischen Ersatzbaustoffe und deren ggf. verschiedenen Materialklassen vertretbar sein.

Marathonsitzungen der Arbeitskreise „Güteüberwachung“ des QRB und „Anlagenbetreiber“ der Fachgruppe Recycling-Baustoffe und Boden des ISte unter Beteiligung der Umwelt- und Straßenbauverwaltung zur Entwicklung von FAQ-Katalogen für unsere Mitglieder

Wesentliches Ziel dieser Sitzungen ist ein FAQ (Frequently Asked Questions), als Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten.  Diesen darf man als Mammutprojekt bezeichnen. Die FAQ-Tabelle wurde durch den Arbeitskreis „Güteüberwachung“ des Qualitätssicherungssystems Recycling-Baustoffe Baden-Württemberg e.V. und den Arbeitskreis „Anlagenbetreiber“ des Fachaus-schuss Recycling-Baustoffe und Boden des ISTE in insgesamt 7 fast 10-stündigen Sitzungen, davon 4 Sitzungen unter Beteiligung von Vertreter:innen der Abteilung 2 – Klima, Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft des Umweltministeriums, der Abteilung 2 - Straßenverkehr, Straßeninfrastruktur des Verkehrsministeriums und der Landesanstalt für Umwelt, Abteilung 3 – Technischer Umweltschutz sorgfältig entwickelt und konsensual abgestimmt.

Die FAQ bestehen aus 4 wesentlichen Kapiteln:

  1. Fragen und Antworten - Zielgruppe Überwachungsstellen (Erstprüfung und Fremdüberwachung - RAP Stra, DIN EN ISO/IEC 17065) und Untersuchungsstellen (DIN EN ISO/IEC 17025 Laboratorien, chemische Laboruntersuchungen und Analytik, werkseigene Produktionskontrolle) sowie Ingeni-eurbüros aus der Mitbetrachtung der Schnittstelle Vorerkundung/Annahme  
  2. Fragen und Antworten – Zielgruppe Anlagenbetreibende (Recyclingbetriebe - mobile und stationäre Aufbereitungsanlagen)
  3. Formulare und Checklisten
  4. Tabelle zur Sammlung weiterer Fragen

Aus den Arbeitskreisen heraus wurden auch folgende Formulare und Handlungshilfen entwickelt:

„Einseiter zur Kundeninformation“ als „Beipackzettel“, Verbandsempfehlung für Mindestangaben in einem Annahmeprotokoll, Verbandsempfehlung für Mindestangaben in einem Lieferschein nach § 25 Absatz 1, Satz 2 Ersatzbaustoffverordnung für Recycling-Baustoffe (Anlagenbetreiber), Musterformulare für Verwender (Kunden, Bauherren, ausführende Firmen zur Umsetzung der ErsatzbaustoffV), Handlungshilfe zum Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen (Verwender) in wesentlichen Einbauweisen). Für Überwachungs- und Untersuchungsstellen wurden entwickelt: Fließdiagramm zur Konkretisierung der Herstellung einer Prüfprobe bis 32 oder 22,4 mm für die Eluatuntersuchung, Fließdiagramm zur Konkretisierung der Herstellung einer charakterisierenden Prüfkörnung bis 22,4 mm, Checkliste zur Einweisung Probennehmer durch Untersuchungsstelle.

Alle Unterlagen wurden den Mitgliedern über Rundschreiben übermittelt.

Rundschreiben zur Vorbereitung der Mitglieder auf die Umsetzung der ErsatzbaustoffV in Baden-Württemberg

Es handelt sich um bisher 5 Rundschreiben, die allen Mitgliedern der ISTE FG RcBB und des QRB übermittelt wurden:

  1. Rundschreiben vom 10.8.2022 zur zeitnahen Durchführung eines Eignungsnachweis für Recycling-Baustoffe und andere mineralische Ersatzbaustoffe nach ErsatzbaustoffV mit Handlungshilfen und Mustertexten
  2. Rundschreiben vom 05.7.2023 zum letzten Aufruf zur Durchführung einer Erstprüfung und Materialklassifizierung bis spätestens 01.8.2023
  3. Rundschreiben vom 06.7.2023 zu den Auswirkungen der ErsatzbaustoffV auf Anlagengenehmigungen von RC-Anlagen mit Mustertexten
  4. Rundschreiben vom 20.7.2023 mit zusammenfassendem Überblick, Musterformulare und Informationsmaterialien (Kundeninformation, Mustervorlagen für Mindestangaben zur Annahme, Voranzeige, Lieferschein, Erweiterte Information für Verwender)
  5. Rundschreiben vom 28.7.2023 mit FAQ-Katalog zur Beantwortung der wichtigsten Fragen rund um die ErsatzbaustoffV

Rundschreiben zur Vorbereitung der Mitglieder auf die Umsetzung der Novelle der BBodschV in Baden-Württemberg

Am 7.7.2023 wurde allen ISTE-Mitgliedern ein Rundschreiben zu den Auswirkungen der Novelle auf die Genehmigungen und die Praxis der Verfüllung von Abgrabungen übermittelt. Zunächst werden die Übergangsvorschriften sowohl von Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) als auch der Novelle der Bundes-Bodenschutz-Verordnung (BBodSchV) erläutert. Dann wird im Detail auf die Auswirkungen der Novelle BBodSchV auf die Verfüll-Genehmigungen und die Praxis der Verfüllung von Abgrabungen eingegangen.  Für die Entscheidung, ob Genehmigungen schon vor dem 1.8.2023 umgestellt werden sollten, werden den Mitgliedern verschiedene Entscheidungskriterien an die Hand gegeben.

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Versicherungsbürgschaften für ISTE-Mitglieder zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten

In der Praxis kommt es regelmäßig zu Forderungen nach Sicherheitsleistungen, z.B. zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten bei der Rekultivierung oder bei Recyclinganlagen. Für ISTE-Mitglieder besteht die Möglichkeit, über die SÜDVERS FiMO GmbH Sonderkonditionen zu Bürgschaftsversicherungen zu erhalten, mit denen Sicherheitsleistungen hinterlegt werden können. Dieses Angebot gilt nur für ISTE-Mitglieder. Weitere Informationen können über den internen Downloadbereich abgerufen werden.

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Forderungen an die Politik
  • Es muss ein Rohstoffbewusstsein in der Gesellschaft geschaffen werden, das neben Ressourceneffizienz durch Recycling auch auf die heimische Rohstoffgewinnung setzt. Dabei sind die Vorteile der heimischen Rohstoffgewinnung herauszustellen. 
  • Politik und Verwaltung müssen eine nachhaltige Nutzung und Entwicklung von Rohstoffgewinnungsstätten sicherstellen. Hierzu gehört auch die Ausweisung von neuen Abbaustätten: Dezentralität bei der Rohstoffgewinnung ist dringend wünschenswert, durch planerische Fehlsteuerungen aber mehr und mehr gefährdet. 
  • Ausufernde finanzielle und administrative Belastungen müssen beseitigt werden – zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen sind klare politische Bekenntnisse erforderlich! 
  • Der allgemeine Trend der kurzen Anhörungsfristen in den Beteiligungsverfahren muss umgekehrt werden. Sollte sich die Tendenz fortsetzen, wäre ein wesentliches Element demokratischer Teilhabe und damit letztlich auch die Akzeptanz weiterer gesetzlicher Belastungen in der Wirtschaft gefährdet.  
  • Die solide Abschätzung der Folgen von Gesetzesvorhaben ist Aufgabe des Gesetzgebers, wird aber immer stärker der betroffenen Industrie überlassen. Zusätzlich werden deren Resultate und Warnungen ignoriert bzw. nicht in hinreichendem Umfang berücksichtigt. 
  • Zielkonflikte zwischen Ökonomie und Ökologie müssen im Rahmen einer nachhaltigen und abgestimmten Umwelt- und Wirtschaftspolitik gelöst werden.
  • Schlüssige Politik bezüglich der Zielsetzung der Ressourceneffizienz durch Recycling und des Boden- und Grundwasserschutzes. Dabei dürfen Recyclingpfade, wie hochqualitatives Baustoffrecycling im Straßen-, Wege- und Erdbau oder als Zuschlagsstoffe für Beton im Hochbau, nicht gegeneinander ausgespielt werden. Bei allen genannten Recyclingpfaden werden auf der Abfallhierarchiestufe 3 „Recycling“ des KrwG Ressoucen geschont und Stoffkreisläufe geschlossen.
  • Praktikable Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung im Vollzug, um sicherzustellen, dass nur güteüberwachte und -geprüfte Recycling-Baustoffe umweltverträglich dort eingesetz werden, wo sie eingesetzt werden dürfen. Systematische Erfassung der Abfallströme zur Folgenabschätzung und rechtzeitigen Erkennung von Entsorgungsengpässen (insbesondere Laufzeiten der Deponieklasse 1).
  • Bereitstellung von mehr Fachpersonal für die mit dem Umweltmedienschutz befassten öffentlichen Stellen zur Erarbeitung von fachlichen Kriterien für eine umweltgerechte Georessourcennutzung

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Naturschutz – Entwicklungen und Aktivitäten

Natur auf Zeit - Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes   Zum Artikel

Bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine- und Erdenindustrie   Zum Artikel

Evaluation der Ökokonto-Verordnung, Erarbeitung einer Kompensationsverordnung des Landes   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Natur auf Zeit - Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

ISTE und NABU Baden-Württemberg haben in 2020 gemeinsam ein Diskussionspapier mit einem Gesetzgebungsvorschlag zu Natur auf Zeit erarbeitet. Dem Diskussionspapier haben sich neben den Bundes- und Landesverbänden der Steine- und Erdenindustrie auch der NABU Bundesverband und weitere 13 Landesverbände des NABU angeschlossen. Wesentlicher Inhalt des Diskussionspapiers ist ein gemeinsamer Regelungsvorschlag zur Änderung des BNatSchG, der sich auf die zugelassene Rohstoffgewinnung bezieht. Diese Idee hat mittlerweile Eingang in das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gefunden. Das BNatSchG beinhaltet hierzu eine Verordnungsermächtigung, die einen nutzungsintegrierten Ansatz für die zugelassene Rohstoffgewinnung konkretisieren soll. Die Einhaltung der in dieser Verordnung geregelten Anforderungen wird dann im Ergebnis zu einer Lösung der artenschutzrechtlichen Konflikte führen und damit die Biodiversität in Kiesgruben, Steinbrüchen und Baggerseen fördern.

Mittlerweile hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) einen Auftrag für ein Forschungsvorhaben „Dynamischer Naturschutz durch Natur auf Zeit beim Rohstoffabbau - rechtliche und fachliche Anforderungen“ vergeben, dessen Projektende der 31.1.2025 ist und von einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe begleitet wird, in der auch Vertreter der Gesteinsindustrie vertreten sind. Der ISTE wird den anstehenden Prozess intensiv begleiten, um sicherzustellen, dass die mit der zugelassenen Rohstoffgewinnung verbunden Chancen ausreichend gewürdigt und pragmatische Lösungsansätze gefunden werden. Die Idee „Natur auf Zeit“ kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie auch für kleine und mittelständische Unternehmen attraktiv ist. Wichtig ist daher, dass der bürokratische Aufwand klein ist und gleichzeitig eine maximal mögliche Rechtssicherheit entsteht.

 

 

Das gemeinsame Diskussionspapier wurde im Jahr 2020 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) übermittelt.

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Den ausführlichen Exkurs zu "Natur auf Zeit" aus dem Jahresbericht 2019-2020 als PDF herunterladen und anschauen

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Bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine- und Erdenindustrie

Mit der bundesweiten Biodiversitätsdatenbank soll der Beitrag der Steine- und Erdenindustrie zur Förderung der biologischen Vielfalt langfristig erfasst, dokumentiert und ausgewertet werden. Ziel ist es, stetig belastbares Zahlenmaterial für Unternehmen und Verbände zu genieren, um damit weiträumig fundierte Aussagen treffen zu können. Die Daten können dazu beitragen, flexible und nachhaltige Strategien im Umgang mit der biologischen Vielfalt in Gewinnungsstätten zu fördern (z.B. als Datengrundlage für das Konzept „Natur auf Zeit“). Die Beteiligung an der Datenbank ist für Unternehmen freiwillig. Dennoch ist eine Vielzahl an Daten notwendig, um fundierte Aussagen über die Biodiversität in den heimischen Gewinnungsstätten treffen zu können. Die Verbände der Initiative sind daher für den Erfolg des Projektes auf die engagierte Mitarbeit der Unternehmen angewiesen.

Für die Entwicklung und den Betrieb der bundesweiten Biodiversitätsdatenbank haben sich der Bundesverband Mineralische Rohstoffe, der Verein Deutscher Zementwerke, der Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie, der Bundesverband Keramische Rohstoffe und Industrieminerale, der Bundesverband der Gipsindustrie, der Deutsche Naturwerksteinverband sowie der Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie unter dem Dach des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden zusammengeschlossen. Des Weiteren engagieren sich als Landesverbände neben dem ISTE der Verband der Bau- und Rohstoffindustrie, der Bayerische Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden, der Unternehmerverband Mineralische Baustoffe sowie der Industrieverband Steine und Erden Neustadt/Weinstraße. Grundlage der bundesweiten Biodiversitätsdatenbank ist die Datenbank des ISTE, die von 2011 bis 2017 in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen der Steine-Erden-Industrie sowie Planungs- und Ingenieurbüros entwickelt wurde. Im September 2021 wurde die bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine-Erden-Industrie (www.biodiversitaet-sichern.de) für Unternehmen und Verbände freigeschaltet. Zahlreiche Unternehmen haben sich bereits an der Biodiversitätsdatenbank beteiligt. Um Daten großflächiger zu generieren, starteten die teilnehmenden Verbände einen Aufruf bestimmte Arten gezielt suchen und einzutragen. Der Aufruf zielt auf die sehr verbreiteten und für die Rohstoffgewinnung typische Arten Uhu, Kreuzkröte, Uferschwalbe, Bienenfresser und Gelbbauchunke ab.

Die Informationsbroschüre „Die bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine-Erden-Industrie – Vorstellung des Projektes“ ist unter unter www.baustoffindustrie.de/downloads uner Rohstoffe abrufbar.

 

 

Nach dreijähriger Entwicklungsarbeit konnte im September 2021 die bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine- und Erdenindustrie für Unternehmen und Verbände freigeschaltet werden.

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Evaluation der Ökokonto-Verordnung
Die Evaluation der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) wurde mittlerweile abgeschlossen, der dazugehörige Endbericht wurde bereits Anfang 2019 veröffentlicht.

Die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) trat am 1. April 2011 in Kraft. Es wurde geregelt, dass nach fünf Jahren eine Evaluation zu erfolgen hat. Mit der Evaluation sollen das Verfahren zur Anerkennung der Ökokonto-Maßnahmen, die ökokontofähigen Maßnahmen sowie die Bewertungsvorgaben überprüft werden. Die Evaluation der ÖKVO wurde mittlerweile abgeschlossen, der dazugehörige Endbericht wurde bereits Anfang 2019 veröffentlicht. Der vorgelegte Bericht dient als Grundlage für die Novellierung der ÖKVO und die Verzahnung der ÖKVO mit der geplanten Kompensationsverordnung des Landes. Die Evaluationsergebnisse haben aufgezeigt, an welchen Stellen die ÖKVO möglicherweise geändert werden könnte. Unter anderem wird vorgeschlagen, weitere Bewertungsfaktoren zu entwickeln und vorhandene zu präzisieren, den Katalog der ökokontofähigen Maßnahmen dahingehend zu überprüfen, ob weitere Maßnahmen aufgenommen werden sollten. Daneben soll auch die Kompensationsverzeichnis-Verordnung auf Basis der Verordnungsermächtigung des § 18 Abs. 3 NatSchG novelliert werden.

Seit Veröffentlichung des Endberichts zur Evaluation wurden keine weiteren Zwischenergebnisse veröffentlicht. Die Arbeiten an der Novelle der Ökokontoverordnung (ÖKVO) haben sich aufgrund der zur Umsetzung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ im Jahr 2019 von der Landesregierung gemeinsam mit den Initiatoren des Volksbegehrens beschlossenen und der vorrangigen Novellierung der Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) stark verzögert. Derzeit erarbeitet die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) die fachlichen Grundlagen für die Novellierung der ÖKVO.

Der ISTE wird den nun anstehenden Novellierungsprozess der Verordnungen intensiv begleiten, um sicherzustellen, dass die mit den Vorhaben der Rohstoffgewinnung einhergehenden Besonderheiten berücksichtigt werden und die damit verbundenen Chancen während und nach der Rohstoffgewinnung ausreichend gewürdigt werden.

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Forderungen an die Politik
  • Genehmigungsverfahren müssen die rechtssichere Durchführbarkeit der Rohstoffgewinnung ermöglichen. Dabei sind die Besonderheiten von Abbauvorhaben zu berücksichtigen, z. B. die Tatsache, dass während der Abbauphase zahlreiche gefährdete Arten einwandern, die zu Konflikten mit dem Artenschutzrecht führen können. Es müssen Lösungsansätze diskutiert werden, die bereits im Rahmen der Genehmigungsverfahren Anwendung finden können.
  • Die Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben ins nationale Recht darf nicht überspannt werden. Nationale Spielräume müssen dabei im Sinne der Sicherung des Wirtschaftsstandortes genutzt werden.
  • Abbaustätten müssen in den landesweiten Biotopverbund integriert werden. Die rund 500 über das ganze Land verteilten Abbaustätten stellen wichtige Trittsteine, Vernetzungselemente und Ausbreitungsinseln für Tier- und Pflanzenarten dar und tragen somit zur Lösung des Problems der abnehmenden Artenvielfalt bei.
  • Die Evaluierung der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) muss als Chance verstanden werden, das Instrument Ökokonto als kooperatives System der Naturschutzsteuerung zu optimieren.
  • Die Evaluierung der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) muss als Chance verstanden werden, das Instrument Ökokonto als kooperatives System der Naturschutzsteuerung zu optimieren. Daneben muss die geplante Kompensationsverordnung des Landes so gestaltet werden, dass die Besonderheiten der Rohstoffgewinnung dargestellt werden können.
  • Bei der Ausweisung von Schutzgebieten müssen nachgewiesene Rohstoffvorkommen beachtet werden.

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Öffentlichkeitsarbeit – Entwicklungen und Aktivitäten

Andalusien, Badewetter und Caterpillar: Gelungener Junior:innen-Ausflug nach Málaga   Zum Artikel

Die Kieswirtschaft sucht und findet den Dialog: Die KiWi-Afterworks   Zum Artikel


Andalusien, Badewetter und Caterpillar: Gelungener Junior:innen-Ausflug nach Málaga

Andalusien, Badewetter und Caterpillar: Das ABC für ein gelungenen Junior:innen-Treffen ist auch in diesem Jahr wieder aufgegangen. Bestätigten können das 15 Junior:innen aus Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz sowie acht interessierte Mitglieder, die bei der Fachexkursion des ISTE Ende März 2023 dabei waren. Diese hatte der ISTE gemeinsam mit Zeppelin Baumaschinen GmbH organisiert.  

Aus ganz Süddeutschland ging es für die 23 Teilnehmer:innen frühmorgens am 30.3. 2023 los – mit Winterjacke, langen Hosen und Pullover. Sie wurden durch T-Shirt, kurze Hosen und Sonnenbrille kurz nach der Landung ersetzt. Denn in Málaga angekommen ging es nach einem Mittagessen im Hotel mit einer Stadtführung durch die Altstadt los. Mit Blick auf die maurische Burg auf der Anhöhe der Stadt – der Alcazaba – ging es vorbei am Teatro Romano zum Museo Picasso und zur Kathedrale. Abends klang der Tag in einem Rooftop-Restaurant mit einem Blick auf das Meer, Kathedrale und Alcazaba aus.

 Highlight und Grund für die Exkursion folgte am darauffolgenden Tag: Die Cat-Maschinen-Demonstration im Trainings- und Demo-Gelände der Firma Caterpillar. Die Teilnehmer:innen waren zum einen von den Großmaschinen beeindruckt, die ihr Können auf dem mit Hügeln versehenen Demogelände zeigten. Untermalt mit Musik und einer Choreographie wurde zum Beispiel gezeigt, wie eine Straße mit den Baumaschinen gebaut wird. Zum anderen sorgte eine Innovation für Staunen: So zeigte Caterpillar eine Baumaschine, die aus der Ferne bedient werden kann– praktisch bei heiklen Situationen wie beispielsweise an besonders steilen Abbruchkanten eines Steinbruchs.

Am letzten Tag der Exkursion ging es für alle Teilnehmer:innen nach Marbella und Puerto Banús – einem Yachthafen in direkter Nähe. Bei einer Tour durch die Altstadt und den Hafen erfuhren sie von der Geschichte der Großstadt an der Costa del Sol, die vor allem für Luxus und atemberaubende Strände bekannt ist. Umrahmt von einem Mittagessen in einem Fischrestaurant und einem gemeinsamen Abend auf dem Rooftop des Hotels  in Málaga ging auch dieser Tag ereignisreich zu Ende, bevor es am darauffolgenden Tag für alle wieder zurück nach Deutschland ging – in Pullover, langen Hosen und Winterjacke.  

 

Die Teilnehmer:innen zu Besuch im Trainings- und Demo-Gelände der Firma Caterpillar.

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Die Kieswirtschaft sucht und findet den Dialog: Die KiWi-Afterworks

KiWi – Kieswirtschaft im Dialog am Oberrhein sucht den Dialog mit Kritiker:innen, Politiker:innen und Vertreter:innen von Verwaltung und Wirtschaft – und findet ihn auch. Ein gutes Beispiel dafür sind die KiWi-Afterworks. Beim KiWi-Afterwork in Niederrimsingen bei der Hermann Peter KG nahmen unter anderem Vertreter:innen von Bürgerinitiativen teil und informierten sich über die Kieswirtschaft. Und auch in Mannheim in den Reiss-Engelhorn-Museen waren Vertreter:innen von Landratsämtern und Gemeinderäten dabei. 


KiWi-Afterwork in Niederrimsingen: Informativer Abend mit leckerem Ausklang 

Im Juli 2022 lud die Hermann Peter KG zu sich nach Breisach Niederrimsingen ein. Bei hochsommerlichen Temperaturen waren über 80 Gäste aus  Wirtschaft, Verwaltung, Politik und der Bürgerschaft, in den Steinpark der Hermann Peter KG nach Breisach Niederrimsingen gekommen.  

Der Besichtigung des neuen Transportbetonwerks folgten informative Vorträge. Schwimmende Photovoltaikanlagen, Baggerseen und Kiesgruben als Fenster in die Eiszeit waren am Nachmittag genauso Thema wie lokale Themen. Dabei ging es insbesondere um die Entwicklung der Kiesgewinnung am Standort Niederrimsingen, in deren Diskussion sich auch die örtliche Bürgerinitiative konstruktiv einbrachte. Thomas Peter, Vorsitzender der Initiative KiWi, betonte die Bedeutung des Dialogs mit allen gesellschaftlichen Gruppen. „Wir können die Aufgaben, die sich stellen nur im gemeinsamen Gespräch lösen“, sagte Peter. 

Nach den Vorträgen der Referenten gab es bei selbstgemachtem Flammkuchen aus dem Hause Peter Gelegenheit zum Netzwerken. 

KiWi-Afterwork in Mannheim: Artenvielfalt und nachhaltige Umweltbildung in Baggerseen 

Beim zweiten KiWi-Afterwork im Februar 2023 kamen – ebenfalls bei strahlendem Sonnenschein – etwa 40 Gäste aus Wirtschaft, Verwaltung, Politik und Bürgerschaft in das Museum Weltkulturen der Reiss-Engelhorn-Museen nach Mannheim. Der Veranstaltungstag widmete sich dem Thema Artenvielfalt und wurde im Anschluss an die Vorträge mit einer Führung durch die Sonderausstellung „Die Welt am Oberrhein“ ergänzt, in der Schwarzweißfotografien der Oberrhein-Landschaft ausgestellt sind. 

Wie Thomas Peter im Juli 2022 betonte auch Michael Krieger, stellvertretender KiWi-Vorsitzender, die Bedeutung des Dialogs mit allen gesellschaftlichen Gruppen: „Das einzig wirksame Mittel, um unterschiedliche Interessen zu vereinen, ist Kommunikation und Dialog. Um sowohl für Verständnis als auch für Vertrauen zu werben, möchten wir transparent machen, welchen Beitrag unsere Industrie für Natur und Gesellschaft liefert.“ 

Dafür wurden drei Referent:innen eingeladen, die beim Quarry-Life-Award der Firma Heidelberg Materials dabei waren. So stellten zwei Rangerinnen des Geo-Naturparks Bergstraße-Odenwald ein Projekt vor, in dem sie mit Grundschüler:innen erforschten, wie ökologische Zusammenhänge aussehen. Die Kinder pflanzten beispielsweise selbst Bäume, bestimmten Insekten mit Hilfe von Büchern und bereiteten das Gelernte öffentlichkeitswirksam für ihre Schule auf. Im zweiten Vortrag ging es um biologische Untersuchung an einer fischfreien Kiesgrube in Durmersheim. Die Ergebnisse der Forschung zeigten eine höhere Individuenzahl, eine größere Biomasse an Insekten und eine breitere Artenvielfalt in der fischfreien Kiesgrube im Vergleich zu einer Kiesgrube, die Fische beherbergt.  

Den Ausklang und Zeit zum Austausch schufen auch hier ein anschließendes Essen.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahlreiche Besucher:innen beim KiWi-Afterwork in Breisach. 

 

 

 

 

 

 

Nach den Vorträgen in Mannheim ging es durch das Reiss-Engelhorn-Museum.

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