Rohstoffsicherung und Raumordnung
»Unsere heimischen mineralischen Rohstoffe sind unverzichtbar. Um sie umweltfreundlich zu gewinnen, muss dies dezentral geschehen. Die Planungs- und Genehmigungsverfahren dafür dauern jedoch viel zu lange. Einfach und schnell müssen sie werden – wie bei den erneuerbaren Energien. Eine Aufgabe für die Politik.«
Oliver Mohr, Meichle + Mohr GmbH, Immenstaad,
Vizepräsident und Vorsitzender des Umwelt- und Rohstoffausschusses
im ISTE
Dafür stehen wir
Der ISTE bündelt die Belange der Rohstoffwirtschaft und tritt gegenüber der Regional- und Landesplanung und den betroffenen Fachbehörden als Interessensvertreter und fachlicher Ansprechpartner auf. Tätigkeitsschwerpunkt ist die aktive Begleitung der Rohstoffsicherung und aktuell auch der Planungen für erneuerbare Energien in den Regionalplänen der zwölf Planungsregionen im Land. Darüber hinaus bringt sich der ISTE in sämtliche überörtliche Planungen ein, die in Zusammenhang zu den Rohstoffgewinnungsstätten des Landes und deren Gesteinsvorkommen stehen.
Ziel ist eine nachhaltige Rohstoffsicherung. Dafür werden in den überörtlichen Plänen und Programmen die räumlichen Voraussetzungen geschaffen – durch Gebietsdarstellungen für die langfristig vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen.
Verbrauchsnahe Abbaustätten sind wichtig
Angestrebt wird eine dezentrale Verteilung der Rohstoffgewinnungsstätten und der zu sichernden Flächen über das Land. Hierdurch werden Transportwege minimiert und Emissionen durch den Verkehr vermieden. Eine Reduzierung der Zahl der Gewinnungsstätten soll durch die Regionalplanung aus Sicht des ISTE vermieden werden, um keine übermäßigen Beeinträchtigungen an wenigen Großstandorten entstehen zu lassen. Außerdem wird damit die Versorgungssicherheit erhöht, die angesichts zeitlich ausufernder Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zunehmender Zugriffsschwierigkeiten immer mehr in Frage gestellt ist.
Neuaufschlüsse sind nötig
Der ISTE befürwortet eine Festlegung der Abbaugebiete für einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren. Die Dauer des Planungsprozesses zur Rohstoffsicherung von Bestehende Abbaustätten sollen bis zur Neige abgebaut werden. Der Erweiterung ist gegenüber Neuaufschlüssen der Vorzug zu geben. Letztere sind aber für die Sicherstellung der Rohstoffversorgung zwingend erforderlich. Die Regionalpolitik muss dies erkennen und Gebiete hierfür vorsehen. Ziel sollte sein, jede nicht erweiterbare regionalbedeutsame Abbaustätte durch einen Neuaufschluss zu ersetzen. Diese Neuaufschlüsse sind an Standorten mit hoher Rohstoffmächtigkeit und -qualität mit möglichst geringen Nutzungskonflikten und geringen Abraummächtigkeiten zu errichten. Die Mitnutzung bestehender Werksinfrastruktur ist vorteilhaft, insbesondere auch von Schiffsverladeanlagen an Rhein und Neckar. Die Abbaustätten in Baden-Württemberg werden unter Berücksichtigung aller relevanten Schutzgüter optimiert. Schließlich sollen die Produkte entsprechend ihrer Qualität einer möglichst hochwertigen Verwendung zugeführt werden. Um in der Regionalplanung die tatsächlichen Schwierigkeiten in den Genehmigungsverfahren, beim Grunderwerb und beim Abbau selbst angemessen zu berücksichtigen, ist auf eine den wirtschaftlichen Erfordernissen angepasste Dimensionierung der Vorranggebiete durch Beachtung verschiedener Belange, wie sie im neuen Rohstoffkonzept des Landes ausgeführt sind, Wert zu legen.
Gewichtung der Rohstoffsicherung in der Regionalplanung
Angesichts der Überplanung von mindestens 2 % der Landesfläche für erneuerbare Energien ergeben sich zunehmend Flächenkonkurrenzen mit der Rohstoffgewinnung. Daher kommt der räumlichen Steuerung beider Belange in der Regionalplanung große Bedeutung zu: Sowohl das Flächenziel für erneuerbare Energien als auch die Darstellung und Festlegung von Abbaugebieten – aus Sicht des ISTE für mindestens 25 Jahre – sowie von Rohstoffsicherungsgebieten müssen umgesetzt werden, um dem gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Die Planungszeiträume reichen in der Rohstoffsicherung weit über eine Planungsperiode hinaus und erfordern daher entsprechenden Weitblick. Der ISTE sieht sich hierbei als Partner und konstruktiver Begleiter des Ausbaus erneuerbarer Energien.
Da die Zugänglichkeit zu heimischen mineralischen Rohstoffen als essenzielle Rohstoffe dauerhaft sichergestellt werden muss und gegenüber kritischen und strategischen Rohstoffen nicht vernachlässigt werden darf, ist eine Überplanung dieser Vorkommen durch bauliche, wasser- oder naturschutzrechtliche Vorhaben mit einer nachhaltigen Entwicklung nicht vereinbar.
Die Rohstoffwirtschaft leistet einen wesentlichen Beitrag für funktionierende, regionale Wirtschaftskreisläufe. Sie wirkt krisendämpfend und stellt insbesondere im ländlichen Raum dauerhaft Arbeitsplätze zur Verfügung. Der ISTE setzt sich intensiv dafür ein, dass diese Strukturen erhalten und gefördert werden und Baden-Württemberg seinen Bedarf an nichtenergetischen mineralischen Rohstoffen weiterhin aus heimischen Lagerstätten decken kann. Insgesamt ist eine kohärente Rohstoffpolitik aus einem Guss für die EU, den Bund, das Land und jede Region erforderlich.
Wissensvorsprung durch digitale Geodaten
Im Zuge von Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung ist der Zugriff auf raumbezogene Daten für Unternehmen essentiell. Das vom Bundesverband MIRO und den Landesrohstoffverbänden finanzierte und inzwischen bundeslandübergreifende Geoinformationssystem GisInfoService bietet ein komfortables Werkzeug, um relevante Geodaten rund um einen Abbaustandort darzustellen und auszuwerten.
In verschiedenen Erweiterungsvarianten (Grundstücks- und Genehmigungsmodul) wird die Kartenanwendung der Basis-Version mit einer Datenbank verknüpft, womit eine professionelle Verwaltung von Flurstücken, Vertrags- und Genehmigungsdaten sowie weiteren Flächeninformationen möglich ist.
Weitere Informationen unter www.GisInfoService.de
Rohstoffsicherung und Raumordnung – Entwicklungen und Aktivitäten
Gemeinsam planen - Rohstoffe und Erneuerbare im Gleichgewicht halten Zum Artikel
Rohstoffsicherung in den Regionen Zum Artikel
Umsetzung des Konzepts Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg Zum Artikel
Forderungen an die Politik Zum Artikel
Gemeinsam planen – Rohstoffe und Erneuerbare im Gleichgewicht halten
Durch gute Abstimmung mit den Regionalverbänden konnten viele Konflikte vermieden werden. Jetzt braucht es ein klares Bekenntnis: Die Versorgung mit heimischen Rohstoffen ist ein überragendes öffentliches Interesse.
Die Anforderungen an die Regionalplanung sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Neben der gesetzlichen Pflicht, Flächen für die Rohstoffsicherung auszuweisen, mussten alle Regionalverbände in Baden-Württemberg bis Ende 2025 auch die Flächenziele für Windkraft und Photovoltaik erfüllen. Grundlage dafür sind das Windenergieflächenbedarfsgesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg. Ziel war es, 1,8 % der Landesfläche für Windkraftanlagen und 0,2 % für Freiflächen-Photovoltaik auszuweisen.
Die Regionalverbände in Baden-Württemberg haben die Fortschreibungen im Bereich der erneuerbaren Energien in den vergangenen Monaten deutlich vorangebracht. Die Verfahren zur Freiflächen-Photovoltaik sind in den meisten Regionen bereits rechtskräftig abgeschlossen oder befinden sich kurz vor dem Abschluss. Auch die Windkraftplanungen sind weit fortgeschritten: Während einzelne Teilfortschreibungen bereits Rechtskraft erlangt haben, befinden sich andere Verfahren derzeit in der Auswertung der im Rahmen der zweiten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen oder warten auf die Genehmigung durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.
Der ISTE und seine Mitgliedsunternehmen haben die Verfahren intensiv begleitet und die Belange der Rohstoffsicherung frühzeitig in die Planungsprozesse eingebracht. Dies war insbesondere dort von Bedeutung, wo Windkraft und Rohstoffgewinnung auf denselben Flächen konkurrieren. Kuppenlagen sind hiervon besonders betroffen: Sie bieten gute Windverhältnisse, sind aber häufig auch rohstoffgeologisch bedeutsam. In vielen Fällen konnten durch Ausschlusskriterien oder vorsorgliche Abstände Lösungen gefunden werden, die beiden Belangen gerecht werden.
Gleichzeitig wurde deutlich, dass die Regionalverbände durch die Vielzahl paralleler Planungsverfahren personell und organisatorisch stark belastet waren. Umso wichtiger waren ein frühzeitiger fachlicher Austausch und eine konstruktive Abstimmung zwischen Regionalverbänden, ISTE und Mitgliedsunternehmen.
Ein Schwerpunkt liegt weiterhin auf Floating-PV-Anlagen. Politisch stößt dies zunehmend auf Zustimmung, doch die Genehmigungsverfahren sind nach wie vor langwierig.
Damit die Versorgung mit heimischen Rohstoffen langfristig gesichert bleibt, braucht es eine politische Aufwertung. Ihre Bedeutung muss als überragendes öffentliches Interesse anerkannt werden – nicht nur im Gesetz, sondern auch in der planerischen Abwägungspraxis.
Rohstoffsicherung in den Regionen
In den zwölf Regionen des Landes werden Gebiete zum Abbau und zur Sicherung oberflächennaher Rohstoffe festgelegt. Wird durch die Novelle des Landesplanungsgesetzes die Genehmigung der Regionalpläne schneller? Die Erwartungen sind hoch – erste Antworten wird das kommende Jahr liefern.
In den einzelnen Regionen stellt sich der Status quo (Stand 02. Juni 2026) innerhalb der für die rohstoffgewinnende Industrie relevanten Planverfahren wie folgt dar:
Region Bodensee-Oberschwaben
Der von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben beschlossene Regionalplan ist mit seinen Festlegungen zu den Gebieten für den Abbau und zur Sicherung oberflächennaher Rohstoffe seit November 2023 rechtskräftig.
Der Teilregionalplan Energie, der sowohl die Flächenkulissen für die Windenergie als auch für die Freiflächen-Photovoltaik umfasst und zu dem der ISTE Stellung genommen hat, ist am 26. Januar 2026 in Kraft getreten.
Region Donau-Iller
Im Dezember 2023 fasste die Verbandsversammlung des Regionalverbands Donau-Iller den Satzungsbeschluss zum Regionalplan. Dieser enthält auch Grundsätze, Ziele und Flächenfestlegungen zur Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen. Die Genehmigung und damit die Verbindlichkeit des Regionalplans erfolgte am 21. Dezember 2024.
Im Bereich Windenergie hat die Verbandsversammlung am 21. Oktober 2025 den Entwurf zur zweiten Anhörung der Teilfortschreibung Windenergie beschlossen. Der ISTE hat hierzu im Sinne seiner Mitglieder Stellung genommen. Der Planungsausschuss hat die eingegangenen Einwendungen in seiner Sitzung am 28. April 2026 vorberaten und der Verbandsversammlung den Satzungsbeschluss empfohlen.
Eine gesonderte PV-Planung führt der Regionalverband Donau-Iller nicht durch, da dies im Staatsvertrag zwischen Baden-Württemberg und Bayern entsprechend geregelt ist.
Region Heilbronn-Franken
Der Regionalplan Heilbronn-Franken ist seit 2006 verbindlich und bedarf einer Gesamtfortschreibung. Diese verzögerte sich jedoch durch die vorrangig zu bearbeitenden Teilfortschreibungen zu Freiflächen-Photovoltaik und Windenergie.
Für die Teilfortschreibung Solarenergie erfolgte nach den Beschlüssen der Verbandsversammlung im Juni 2024 das Beteiligungsverfahren. Eine Betroffenheit der Rohstoffindustrie war dabei nicht erkennbar. Die Genehmigung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus sowie das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen erfolgte am 06.08.2025; rechtskräftig ist die Teilfortschreibung seit dem 15.08.2025.
Zur Teilfortschreibung Windenergie nahm der ISTE im Dezember 2024 im Sinne der rohstoffgewinnenden Industrie Stellung. Die zweite Offenlage fand vom 02.03. bis 02.04.2026 statt. Da hierbei keine relevanten Konflikte mit den Belangen der Rohstoffsicherung erkennbar waren, erfolgte keine weitere verbandliche Stellungnahme.
Der Planungsausschuss beauftragte die Verbandsverwaltung am 27.03.2026 mit der Erstellung eines Rohstoffsicherungskonzepts als Grundlage für die Fortschreibung des Kapitels „Gebiete für Rohstoffvorkommen“. Die Verbandsverwaltung tendiert derzeit zu einem Planungshorizont von insgesamt 30 Jahren, aufgeteilt in 15 Jahre für Abbaugebiete und weitere 15 Jahre für Sicherungsgebiete. Zwar lässt die VwV Regionalpläne inzwischen einen längeren Planungshorizont von 20 Jahren für Abbaugebiete und weiteren 25 Jahren für Sicherungsgebiete zu; der Regionalverband begründet seine zurückhaltendere Linie jedoch mit den Unsicherheiten langfristiger Prognosen sowie möglichen Veränderungen bei Nutzungskonflikten und Prioritätensetzungen. Positiv zu bewerten ist, dass Sicherungsgebiete künftig nicht mehr als Vorbehaltsgebiete, sondern als Vorranggebiete mit Zielcharakter festgelegt werden sollen. Damit würde die langfristige Rohstoffsicherung gegenüber konkurrierenden Nutzungen deutlich gestärkt. Der ISTE steht hierzu im Austausch mit dem Regionalverband.
Region Hochrhein-Bodensee
Der von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee am 27.04.2021 beschlossene Teilregionalplan Rohstoffsicherung wurde im Juli 2024 genehmigt.
Im Bereich der erneuerbaren Energien reagierte der ISTE mit Stellungnahmen vom 12.09.2024 und 12.10.2024 im Namen seiner Mitglieder auf die ersten Offenlagen der Teilfortschreibungen zu Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik. Die Belange der Rohstoffsicherung wurden damit frühzeitig in das Verfahren eingebracht. Im weiteren Verlauf bestand aus Sicht der rohstoffgewinnenden Industrie kein zusätzlicher Handlungsbedarf mehr. Die Teilfortschreibungen „Freiflächen-Photovoltaik“ und „Windenergie“ wurden mit den öffentlichen Bekanntmachungen am 25.03.2026 verbindlich.
Region Karlsruhe
Die Gesamtfortschreibung „Regionalplan 2025“ wurde von der Verbandsversammlung am 28.05.2025 als Satzung beschlossen und ist mit öffentlicher Bekanntmachung vom 15.12.2025 verbindlich geworden. Der Teilregionalplan Sand und Kies ist hiervon ausgenommen und bereits seit 2015 verbindlich.
Auch die Teilfortschreibungen zu den erneuerbaren Energien wurden weiter vorangebracht. Die Teilfortschreibung Solarenergie ist seit der öffentlichen Bekanntmachung am 29.01.2026 verbindlich. Besonders hervorzuheben ist weiterhin die Positionierung der Region Mittlerer Oberrhein als Pilotregion für Floating-PV. In der Teilfortschreibung Photovoltaik wird die raumordnerische Ermöglichung entsprechender Anlagen vollzogen. Gemeinsam mit dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein wirbt der ISTE dafür, bis zu 30 Prozent einer Seefläche für Floating-PV-Anlagen nutzen zu können.
Zur Teilfortschreibung Windenergie hatte der ISTE im Rahmen der zweiten Offenlage im Sinne seiner Mitglieder Stellung genommen. Die Verbandsversammlung hat die Teilfortschreibung Windenergie am 17.12.2025 als Satzung beschlossen; das Anzeigeverfahren beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen schließt sich daran an.
Region Neckar-Alb
Der seit 2015 rechtskräftige Regionalplan (Änderungen von 2017 und 2019) mit seinen Festsetzungen auch für die rohstoffgewinnende Industrie hat weiterhin Bestand. Im Hinblick auf die geplante Teilfortschreibung Rohstoffe führte der ISTE im Sommer und Herbst 2023 Betriebserhebungen bei seinen Mitgliedsunternehmen durch. Die Interessensgebietsmeldung des ISTE zur Teilfortschreibung Rohstoffe wurde am 14.08.2025 an den Regionalverband übermittelt.
Auch die Teilregionalpläne zu den erneuerbaren Energien wurden abgeschlossen: Der Teilregionalplan Solarenergie ist seit dem 30.10.2025 rechtskräftig, der Teilregionalplan Windenergie seit dem 20.01.2026.
Region Nordschwarzwald
Der Teilregionalplan Rohstoffsicherung ist seit 2015 verbindlich. Im Rahmen der vorbereiteten Gesamtfortschreibung ist vorgesehen, den Teilregionalplan Rohstoffsicherung in den Regionalplan zu integrieren. Der ISTE hatte hierzu bereits frühzeitig Interessensgebiete gemeldet und steht weiterhin im Austausch mit dem Regionalverband.
Die Teilfortschreibungen zu den erneuerbaren Energien wurden im Berichtszeitraum weiter vorangebracht. Der ISTE hatte im Rahmen der ersten Offenlage im April 2024 zu den Teilfortschreibungen Wind und Solar Stellung genommen und die Belange der Rohstoffsicherung eingebracht. In den weiteren Verfahrensschritten ergaben sich keine erkennbaren Betroffenheiten der rohstoffgewinnenden Industrie mehr, sodass keine erneuten Stellungnahmen erforderlich waren. Die Teilfortschreibung Solarenergie wurde am 10.12.2025, die Teilfortschreibung Windenergie am 11.03.2026 durch die Verbandsversammlung als Satzung festgestellt.
Region Schwarzwald-Baar-Heuberg
Die Teilfortschreibung Rohstoffsicherung ist seit dem 15.01.2010 in Kraft. Die Gesamtfortschreibung des Regionalplans wurde zunächst aufgrund der vorrangig zu bearbeitenden Planungen zu Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik zurückgestellt. Nachdem diese Teilfortschreibungen inzwischen abgeschlossen sind, soll das Verfahren zur Gesamtfortschreibung aufgrund der anstehenden Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans jedoch nicht auf Grundlage des bisherigen Entwurfs weitergeführt, sondern neu aufgesetzt werden.
Die Teilfortschreibungen zu Freiflächen-Photovoltaik und Windenergie sind seit dem 16.01.2026 rechtskräftig. Der ISTE hatte im Rahmen der Offenlagen die Belange der Rohstoffindustrie eingebracht. Im weiteren Verfahren ergaben sich keine relevanten Betroffenheiten der rohstoffgewinnenden Industrie.
Region Stuttgart
Der Regionalplan Stuttgart ist seit dem 12.11.2010 verbindlich. Zur Sicherung der Versorgung mit lokalen Rohstoffen wurde eine Regionalplanänderung zur Anpassung zweier Vorranggebiete für den Rohstoffabbau angestoßen. Der Aufstellungsbeschluss hierzu erfolgte am 28.07.2021. Das Kapitel 3.5 „Gebiete für Rohstoffsicherung“ ist seit dem 18.10.2024 rechtskräftig.
Darüber hinaus vertrat der ISTE die Belange seiner Mitglieder auch in den Verfahren zu Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik. Die Teilfortschreibungen Windenergie und Solarenergie wurden von der Regionalversammlung am 03.12.2025 als Satzung beschlossen. Die Teilfortschreibung Solarenergie ist seit dem 01.04.2026 in Kraft.
Region Ostwürttemberg
Der „Regionalplan 2035“ ist mit öffentlicher Bekanntmachung am 12.09.2025 verbindlich geworden. Die konsolidierte Fassung enthält unter anderem die Teilfortschreibungen „Erneuerbare Energien 2014“ sowie „Rohstoffsicherung 2019“.
Die Teilfortschreibung Windenergie 2025 wurde im Berichtszeitraum ebenfalls abgeschlossen und ist seit dem 15.01.2026 verbindlich. Der ISTE hatte die Belange seiner Mitglieder im Rahmen der Offenlagen in das Verfahren eingebracht.
Region Südlicher Oberrhein
Der Regionalplan Südlicher Oberrhein ist seit dem 22.09.2017 rechtskräftig und hat mit seinen Festsetzungen auch für die rohstoffgewinnende Industrie weiterhin Bestand.
Die Teilfortschreibung „Solarenergie“ wurde abgeschlossen und ist seit dem 17.11.2025 rechtskräftig. Die Teilfortschreibung „Windenergie“ befindet sich weiterhin im Verfahren; die Stellungnahmefrist endete am 10.04.2026. Der ISTE hat die Belange seiner Mitglieder im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingebracht.
Darüber hinaus befindet sich eine ISTE-Regionalbroschüre für die Region Südlicher Oberrhein in Bearbeitung.
Region Rhein-Neckar
Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar ist seit dem 15.12.2014 verbindlich. Die Verfahren zur Teilfortschreibung Windenergie sowie zur Teilfortschreibung Solarenergie II laufen weiterhin. Der ISTE hat die Belange der Steine- und Erden-Industrie im Rahmen der Beteiligungsverfahren in enger Abstimmung mit seinen Mitgliedsbetrieben eingebracht.
Die Stellungnahmefrist zur Teilfortschreibung Solarenergie II endete am 25.08.2025. Derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen bearbeitet. Die Abwägungsvorschläge der Verbandsverwaltung wurden am 22.05.2026 im Planungsausschuss vorberaten, sodass in der Sitzung der Verbandsversammlung am 03.07.2026 der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Die Teilfortschreibung Windenergie befindet sich ebenfalls weiterhin im Verfahren; die Stellungnahmefrist endete am 16.03.2026. Der ISTE beobachtet zudem die Überlegungen zur Gesamtfortschreibung „Zukunftsraum Rhein-Neckar 2040“ weiterhin.
Umsetzung des Konzepts Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg
Welche heimischen Rohstoffe sind selten, besonders wertvoll oder künftig knapp? Mit dieser Frage befasste sich der Arbeitskreis „verknappende Rohstoffe“ im Rahmen des Runden Tisches „Heimische Rohstoffe“. Ziel war es, mineralische Rohstoffe in Baden-Württemberg aus rohstoffgeologischer Sicht zu bewerten und ihre Bedeutung für die langfristige Rohstoffsicherung einzuordnen.
Nach und nach halten die Empfehlungen und Maßnahmen des Rohstoffkonzeptes Einzug in Konzepte, Pläne und Projekte von Unternehmen, öffentlicher Hand und Verbänden.
Ein wesentlicher Baustein des Rohstoffkonzeptes ist der Runde Tisch „Heimische Rohstoffe“. Er dient der vertieften Behandlung spezifischer Aspekte der Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung und soll Empfehlungen an die zuständigen Ministerien erarbeiten. Neben dem ISTE sind unter anderem die Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände, Umweltverbände sowie weitere Branchenverbände vertreten.
Im Rahmen der Umsetzung von Maßnahme M18 des Rohstoffkonzeptes wurde der „Arbeitskreis verknappende Rohstoffe“ eingerichtet. Dieser befasste sich in den Sitzungen am 10.11.2025, 17.12.2025 und 20.04.2026 mit der Ermittlung und gesonderten Betrachtung von seltenen oder besonders wertvollen Rohstoffen mit absehbarer Verknappung.
Dabei wurde aus rohstoffgeologischer Sicht landesweit untersucht, welche heimischen mineralischen Rohstoffe als selten, absehbar verknappend oder besonders wertvoll einzustufen sind. Zudem wurde bewertet, für welche Rohstoffe ein regionaler, überregionaler, landesweiter oder bundesweiter Bedarf besteht.
Betrachtet wurden die oberflächennahen Rohstoffvorkommen einschließlich der Sulfatgesteine, die auch untertägig gewonnen werden. Andere untertägig gewinnbare Rohstoffgruppen wurden nicht einbezogen, da sie nicht vom Arbeitsauftrag der Maßnahme M18 umfasst sind.
Im Ergebnis wurde eine Liste erstellt, in der die für die Rohstoffgewinnung relevanten Rohstoffgruppen des Landes Baden-Württemberg vier Kategorien zugeordnet wurden.
In Kategorie A fallen Rohstoffe, die aus rohstoffgeologischer Sicht selten sind, sich landesweit absehbar verknappen oder als besonders wertvoll einzustufen sind. Dazu zählen Kalksteine für Kalkprodukte, insbesondere hochreine Kalksteine, Sulfatgesteine, der Trasszementrohstoff Suevit sowie Vulkanite als Natursteine.
Kategorie B umfasst Rohstoffe, die rohstoffgeologisch zwar nicht selten sind, im Umfeld bestehender Standorte jedoch eine besondere volkswirtschaftliche Bedeutung besitzen. Diese Kategorie umfasst die Zementrohstoffe.
In Kategorie C wurden Rohstoffe eingeordnet, die rohstoffgeologisch ebenfalls nicht selten sind, jedoch aufgrund ihrer flächenmäßig hohen Relevanz unter besonderem Druck stehen. Eine Verknappung ergibt sich hier vor allem aus Nutzungskonkurrenzen und ist damit insbesondere eine raumplanerische Fragestellung. Hierzu gehören Kalksteine, Plutonite, Metamorphite sowie Kiese und Sande.
Kategorie D umfasst schließlich Rohstoffe, die rohstoffgeologisch nicht selten sind und zugleich eine flächenmäßig eher untergeordnete Relevanz aufweisen. Dazu zählen Naturwerksteine, Ziegeleirohstoffe sowie Kiese und Sande aus verwitterten Natursteinen.
Die Liste soll die raumplanerische Rohstoffsicherung im Zusammenhang mit Maßnahme 19 des Rohstoffkonzeptes unterstützen. Maßnahme 19 befasst sich mit der Rohstoffsicherung mittels Vorranggebieten. Sie stellt klar, dass die bestehenden Instrumente der regionalplanerischen Rohstoffsicherung grundsätzlich geeignet sind, auch seltene, sich verknappende oder besonders wertvolle Rohstoffe angemessen zu sichern. In Baden-Württemberg ist eine Sicherung über Vorranggebiete bereits für einen Zeitraum von bis zu rund 45 Jahren möglich. Um darüber hinaus eine planerisch gebotene, langfristige Sicherung solcher Rohstoffe zu ermöglichen, können Planungsträger ergänzend Vorbehaltsgebiete festlegen.
Vor diesem Hintergrund soll die Liste dazu beitragen, eine räumliche und bedarfsunabhängige Sicherung von seltenen oder sich absehbar verknappenden Rohstoffen der Kategorie A zu ermöglichen – auch über den bereits heute möglichen Sicherungszeitraum hinaus.
Für Zementrohstoffe an bestehenden Abbaustandorten soll vor dem Hintergrund ihrer besonderen volkswirtschaftlichen Bedeutung sowie der notwendigen klimaschutzrelevanten Investitionen in die CO₂-Abscheidungs- und Transportinfrastruktur ebenfalls eine über 45 Jahre hinausgehende Sicherung ermöglicht werden. Diese Rohstoffe sind der Kategorie B zugeordnet.
Die in den Kategorien C und D aufgeführten Rohstoffe sind aus rohstoffgeologischer Sicht zwar weder selten noch absehbar verknappend oder besonders wertvoll. Gleichwohl ist auch bei ihnen häufig eine Verknappung infolge von Nutzungskonkurrenzen erkennbar.
Rohstoffsicherung und Raumordnung – Forderungen an die Politik
Heimische Baurohstoffe sind unverzichtbar für den Wohnungsbau, den Ausbau der Verkehrswege und die Energiewende. Ohne ausreichende eigene Rohstoffe drohen Baustopps und höhere Baukosten. Damit solche Engpässe nicht erst entstehen, müssen Rohstoffvorkommen frühzeitig in der Raumplanung gesichert und Abbauvorhaben erleichtert werden.
Wir fordern daher:
- Weiterentwicklung des Rundes Tisches Rohstoffsicherung zur Task Force Rohstoffsicherung zur konsequenten Umsetzung und Verbesserung der Rohstoffkonzeption Baden-Württemberg.
- Langfristige Rohstoffsicherung gewährleisten: Den gesetzlichen Auftrag zur Sicherung der heimischen Rohstoffversorgung konsequent erfüllen und Rohstoffgewinnung als überragendes öffentliches Interesse festschreiben.
- Vorranggebiete ausweisen: Ausreichend Flächen als Vorranggebiete für Abbau und Sicherung von Rohstoffvorkommen festlegen. Diese Gebiete müssen zusammen mindestens den Bedarf der nächsten fünfzig Jahre decken. Bei neuen Gewinnungsflächen sind geologische Mindestabbauzeiten zu berücksichtigen. Für seltene oder knappe Rohstoffe sind darüber hinaus langfristige Reserven einzuplanen.
- Genehmigungen beschleunigen: Das vereinfachte Planungs- und Genehmigungsrecht für Wind- und Solarenergie muss auch für die Rohstoffgewinnung gelten, damit Vorhaben ebenso vorrangig und zügig genehmigt werden wie Windparks.
- Konflikte mit Erneuerbaren vermeiden: Bei der Ausweisung und Genehmigung von Wind- und Solarenergie sind vorhandene Rohstoffvorkommen zu berücksichtigen, um Lagerstätten nicht durch andere Nutzungen zu blockieren.
- Bürokratie abbauen: Umwelt- und Planungsauflagen einheitlich anwenden. Genehmigungsauflagen auf das Nötigste beschränken, um bürokratische Hürden abzubauen. Ermessensspielräume müssen zugunsten der Rohstoffgewinnung ausgelegt werden.
- Geologischer Dienst muss in den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums eingegliedert werden.
- Dezentrale Versorgung sichern: Die dezentrale, verbrauchsnahe Rohstoffgewinnung in allen Landesteilen muss erhalten bleiben bzw. wieder ermöglicht werden. Kurze Transportwege halten Kosten und CO2-Emissionen gering.

