Jahresbericht (2024) durchsuchen:  


Wirtschaftspolitik – Entwicklungen und Aktivitäten

Konjunktur Baden-Württemberg   Zum Artikel

Hauptverband Bauindustrie   Zum Artikel

Wohnungsbaupolitik   Zum Artikel

Energiepolitik   Zum Artikel

Carbon Management   Zum Artikel

Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz für ISTE-Mitglieder   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Konjunktur Baden-Württemberg

Die baden-württembergischen Bauunternehmen erwirtschafteten 2023 ein Umsatzvolumen von 16,3 Mrd Euro. Die Branche leidet jedoch unter der gesamtwirtschaftlichen Konjunkturschwäche.

Die Gesamtkonjunktur in Deutschland ist in einer ausgeprägten Schwächephase. Im Jahr 2023 ist die Wirtschaft mit einem Wachstum von -0,3% (preisbereinigt) in eine Rezession gerutscht. Für das Jahr 2024 wird eine weitere Stagnation erwartet. Im ersten Quartal 2024 wuchs das deutsche Bruttoinlandsprodukt leicht (bereinigt) um 0,2 Prozent. Die Erwartungen für das Geschäftsklima in den kommenden Monaten bleiben jedoch niedrig. 

Die Verbraucherpreise normalisieren sich zunehmend, nachdem die Energiepreise und die Inflationsrate seit dem Krieg in der Ukraine in die Höhe geschossen waren. In 2023 nahmen die Verbraucherpreise um 5,9% zu, in 2024 wird mit 2-3% gerechnet. Auch die Inflation ist – mit zuletzt 2,2% im Juni 2024 – über die erste Jahreshälfte wieder im Rückgang. Dennoch bleiben die Preise auf hohem Niveau, ebenso wie die Zinsrate und die weltwirtschaftliche Unsicherheit, was die Gesamtkonjunktur drückt.  

Konjunktur Bauwirtschaft

Diese negativen Rahmenbedingungen (Zinsen, Baukosten, Unsicherheit) wirken sich besonders auf die Baukonjunktur aus. Die bundesweit schwache Baukonjunktur hinterlässt auch in der baden-württembergischen Baubranche deutliche Spuren. So gingen die Umsätze der regionalen Bauunternehmen von Januar bis Mai 2024 im Vergleich zum Vorjahr real um 5,1 % zurück. Auch die Auftragseingänge waren im gleichen Zeitraum mit -3,5 % rückläufig. 
Im Jahr 2023 verzeichnete die Baubranche im Land laut der Bauwirtschaft Baden-Württemberg ebenfalls eine negative Entwicklung - insgesamt erwirtschaftete sie im Jahr 2023 knapp 16,3 Mrd. Euro. 

Über das gesamte Jahr 2023 nahmen die Auftragseingänge im Vergleich zum Vorjahr um 10,3 % zu. Jedoch gab es große Unterschiede zwischen den Bauarten: während die Aufträge im Wohnungsbau um 20,3% abnahmen, stiegen sie im Tiefbau um 25,2%, im Wirtschaftsbau sogar um 35,6 % und sanken im Hochbau leicht um 2,3%. Der öffentliche Bau insgesamt sah ein leichtes Minus von 0,7 % im Vergleich zum Vorjahr. 
Im ersten Halbjahr 2024 (bis Mai) sanken die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe gegenüber dem Vorjahr real um 7,4%. Der Wohnungsbau verringerte sich um 7,4 %, der Straßenbau nahm um 1,1 % zu. 

Die Zahl der Wohnungsbaugenehmigungen sank im Jahr 2023 um 29,1% - ein Trend, der sich in 2024 fortzusetzen abzeichnet. „Die Entwicklung zeigt, dass insbesondere der Abwärtstrend im Wohnungsbau noch lange nicht überwunden ist“, so die Einschätzung von Thomas Möller, Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg. Laut einer Umfrage des Münchner Ifo-Instituts klagen derzeit 36 % der deutschen Bauunternehmen über Auftragsmangel. 

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Hauptverband Bauindustrie

Während sich die Verbraucherpreise langsam normalisieren, werden die Umsätze im deutschen Bauhauptgewerbe durch negative Rahmenbedingungen wie hohe Zinsen, Baukosten und Energiepreise gedämpft.

Die Wirtschaftsforschungsinstitute vermerkten im Jahr 2023 zum dritten Mal in Folge einen Investitionsrückgang in der deutschen Bauwirtschaft (-2,7%). Im Februar 2024 erreichten die Geschäftserwartungen im Bauhauptgewerbe laut ifo Institut den tiefsten Stand seit 1991. Zwar haben sich die Erwartungen kürzlich deutlich erholt, bleiben aber weiterhin niedrig.  
Im Frühjahrsgutachten 2024 sehen die Forschenden allerdings Licht am Horizont für die Bauinvestitionen, mit Wachstumsprognosen von -1,5% für 2024 und +0,7% in 2025. Grund dafür seien vor allem verbesserte Finanzierungsbedingungen im Wohnungsbau. Dennoch leide die Bauwirtschaft weiter unter hohen Material-, Energie- und Arbeitskosten.

Die Konjunkturentwicklung der Bauwirtschaft ist zwiegespalten: während die Flaute im Wohnungsbau noch über 2024 anhalten dürfte, hat der hohe Nichtwohnbau die Baukonjunktur in 2023 erheblich gestützt. Diese Entwicklung wird sich vermutlich fortsetzen. Insbesondere in die Bahn- und Energienetze wird aktuell viel investiert. Auch in den kommenden Jahren bleiben die Bedarfe für den gewerblichen Tiefbau daher hoch. Doch spätestens über das Jahr 2025 könnten sich auch die Wohnungsbauinvestitionen wieder erholen - die gestiegene Zahl an neu abgeschlossenen Hypothekenverträgen für Wohnbaukredite weist darauf hin. 

Baustoffindustrie

Insgesamt musste die Baustoffproduktion im ersten Halbjahr 2024 einen (kalenderbereinigten) Rückgang von 13,1% verzeichnen. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie beschreibt die Preisentwicklung im Baustoffbereich seit dem Ukrainekrieg so: „Monatelang kannten die Preise nur eine Richtung: nach oben. Seit Juli 2022 konnte bei einigen Materialien allerdings eine Preisberuhigung beobachtet werden, welche die vorherige Steigerung aber nicht vollständig ausgleichen konnte. Das Preisniveau lag im Juni 2024 bei den meisten Baumaterialien noch deutlich über dem Niveau vom Jahresbeginn 2021, dem Beginn der starken Preissteigerungen.“ Im Jahr 2023 hätte die Preissteigerung wegen der Preisberuhigung bei Baumaterialien und des hohen Baupreisniveaus bei 7,0 % gelegen. Für das laufende Jahr erwarteten die Wirtschaftsforschungsinstitute aufgrund der schwachen Nachfrage vor allem im Wohnungsbau, dass die Baupreise nur noch um 1,8 % anstiegen. 

Der Bundesverbands Baustoffe – Steine und Erden (bbs), der Dachverband der mineralischen Roh- und Baustoffindustrie, sieht als Gründe für die Preissteigerungen vor allem Material- und Logistikengpässe, begrenzte Liefer- und Transportkapazitäten, sowie gestiegene Energiepreise. Diese hätten zum Teil Kapazitätsabbau zur Folge gehabt. Besonders betroffen sind demnach energieintensive Baustoffe wie Zement und Transportbeton, deren Preise trotz leichter Beruhigung noch immer deutlich über dem Niveau von Januar 2021 lägen.  

Laut Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer des bbs, trage dieser Zustand wiederum zur deutschen Wachstumsschwäche bei, „denn weniger Baustoffe bedeuten weniger bezahlbaren Wohnraum, weniger leistungsfähige Infrastruktur, weniger Energiewende und mit Blick auf den Sanierungsmarkt weniger Klimaschutz.“

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Wohnungsbaupolitik

Der dramatische Abwärtstrend im Wohnungsbau hat sich zu Beginn des Jahres 2024 weiter beschleunigt. Die Zahl der Baugenehmigungen steht auf einem Rekordtief. Dabei fehlen allein in Baden-Württemberg 250 tausend Wohnungen.

Der Bedarf an Wohnraum ist größer denn je, doch noch ist kein Land in Sicht. Im Jahr 2023 wurden in Baden-Württemberg 35.000 neue Wohnbauten genehmigt, 2024 waren es bis einschließlich Mai erst 11.000 – ein Rückgang um ein Drittel, was keine baldige Erholung des Wohnungsbaus erwarten lässt, geschweige denn ein Aufholen des Rückstands. Währenddessen ging der Umsatz im Wohnungsbau im Zeitraum von Januar bis Mai 2024 um 14,3% zurück, die Zahl der Auftragseingänge sank ebenfalls um 7,4%. Der Rückgang betrifft auch die Modernisierung bestehender Gebäude.  

„Von Dezember 2022 bis Mai dieses Jahres sind die Baufreigaben achtzehnmal in Folge zurückgegangen. Das zeigt die Schwere der aktuellen Wohnungsbaukrise. Um gravierende soziale Verwerfungen durch zunehmende Wohnungsknappheit und steigende Mieten in den nächsten Jahren zu verhindern, muss die Politik jetzt endlich massiv gegensteuern“, fordert Thomas Möller, Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. „Wir appellieren an die Landesregierung, die Grunderwerbsteuer wieder auf das frühere Niveau von 3,5 % zu senken. Außerdem muss Baden-Württemberg nach dem Vorbild Bayerns die Landesmittel für den sozialen Wohnungsbau deutlich aufstocken. Des Weiteren müssen bürokratische Hemmnisse beim Bauen umfassend reduziert werden.“ 

Die von der Landesregierung geplante Novellierung der Landesbauordnung gehe zwar in die richtige Richtung, werde aber bei weitem nicht ausreichen, um die Bautätigkeit anzukurbeln, so Möller weiter. „Die Politik muss die Wohnraumversorgung als zentrale Zukunftsaufgabe erkennen und mit einem großen Kraftakt gegen die Baukrise vorgehen. Nur so kann das Ruder im Wohnungsbau noch rechtzeitig herumgerissen werden, bevor sich der Wohnraummangel weiter verschärft und zum sozialen Sprengstoff wird.“ 

Dennoch gibt es erste Anzeichen auf Besserung. Laut einer neuen Studie des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung ging der Auftragsmangel im Wohnungsbau zuletzt leicht zurück: „Der Mangel an neuen Aufträgen ist weiterhin ein großes Problem. Häuslebauer sind zurückhaltend, auch weil die Leitzinssenkung der Europäischen Zentralbank vorerst nur ein erster Schritt ist. Bei den Finanzierungskosten hat sich noch nicht viel getan. Das spiegelt sich auch in der Entwicklung der Baugenehmigungen“, erklärt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Umfragen. Doch er zeigt sich verhalten: „Was heute nicht beauftragt und genehmigt wird, kann zunächst auch nicht gebaut werden“, ergänzt Wohlrabe. „Daher wird das Thema die Unternehmen vermutlich noch eine ganze Weile begleiten. Von Optimismus ist die Branche noch weit entfernt.“ Dazu käme, dass viele Bauunternehmen in der Zwischenzeit Beschäftigte verloren hätten, die für den zukünftigen Wohnungsbau nicht mehr zur Verfügung stehen. 

Der ISTE engagiert sich im Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“ der Landesregierung, sowie zusammen mit der Bauwirtschaft und weiteren Akteuren im Bündnis Impulse für den Wohnungsbau für eine schnelle und effektive Lösung der Wohnbaukrise. Die neuesten Forderungen des Bündnisses können Sie hier nachlesen.

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Energiepolitik

Der ISTE vertritt seine Mitglieder auch in der Energiepolitik. Dieses Feld, das nicht nur in unserer Branche ganz besonderer Aufmerksamkeit bedarf, bearbeitet der ISTE nicht selbst. Vielmehr werden die Interessen der Steine- und Erdenindustrie in der Energiepolitik durch Fachleute im Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. vertreten und im Land durch die Kollegen des Landesverbands der Baden-Württembergischen Industrie e.V.

Für die Energieberatung und Auskunft in einzelnen Fragen stellt der ISTE für die Mitglieder auf Wunsch Kontakte zu Fachleuten aus seinem Netzwerk her

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Carbon Management

Vor allem bei der Zementproduktion fallen unvermeidbare CO2-Emissionen an. Auf EU- und Bundesebene wurden wichtige Weichen gestellt, um die CO2-Speicherung und -Nutzung (Carbon Capture, Storage and Usage, CCUS) voranzubringen. Jetzt muss das Land nachziehen.

Auf der politischen Bühne hat sich dieses Jahr einiges getan: die EU-Kommission veröffentlichte im Februar 2024 ihre lang erwartete industrielle Carbon Management Strategie, die Bundesregierung folgte kurz darauf mit Eckpunkten zu ihrer nationalen Strategie sowie dem Entwurf für ein überarbeitetes Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG). Auf Landesebene legte der Klimasachverständigenrat mit einem eindringlichen Impulspapier nach, während der VDZ die Ergebnisse einer deutschlandweiten CO2-Infrastrukturbedarfsstudie vorstellte. 

Das Thema nimmt also sichtbar Fahrt auf, und das zurecht: ohne ein effektives und zügig realisiertes Carbon Management wird es in Baden-Württemberg in absehbarer Zeit keine Kalk- und Zementindustrie mehr geben. Denn diese muss laut Klimaschutzgesetz bis 2045 klimaneutral werden. Dafür braucht es in erster Linie die rechtlichen und materiellen Rahmenbedingungen, das CO2 abzuscheiden und zu transportieren. 

Gemeinsam mit Vertreter:innen der Zement- und Kalkindustrie steht der ISTE in Austausch mit der Landesregierung, um eine Carbon Management Strategie aufzusetzen, sowie deren zügige und pragmatische Umsetzung voranzutreiben. Dazu gehört vor allem, sinnvolle Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Transportinfrastruktur zu schaffen.

Der ISTE nahm bereits im September 2023 zusammen mit dem Verein Deutscher Zementwerke e.V. (VDZ) Stellung zum Thema CCUS und Transport. 
Das Policy Paper zum Download finden Sie hier

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 Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz für ISTE-Mitglieder

Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten, das für bestimmte Beschäftigungsgeber die Einrichtung einer internen Meldestelle vorgibt. Interne Meldestellen können bei der jeweiligen Organisationseinheit eingerichtet werden, es kann jedoch auch ein Dritter mit den Aufgaben einer internen Meldestelle betraut werden. Der ISTE hat hierzu eine Kooperation mit der Kanzlei Dres. Hicker, Hammer, Müller-Feldhammer, Stuttgart, auf den Weg gebracht, wodurch für ISTE-Mitglieder die Möglichkeit besteht, die Rechtsanwaltskanzlei Dres. Hicker & Kollegen als Meldestelle zu benennen. Bestandteil der Kooperation ist die Einrichtung der Meldestelle sowie die Verpflichtung zur Vorhaltung der entsprechenden Einrichtungen, insbesondere zur Abgabe von Meldungen und zu deren fristgemäßer Bearbeitung. Dadurch ist sichergestellt, dass die Verpflichtungen des HinSchG an Vertraulichkeit, fristgemäße Bearbeitung und Einleitung von Maßnahmen sowie Rückmeldungen an den Hinweisgeber ordnungsgemäß erfüllt werden. 

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Forderungen an die Politik
Verkehrspolitik
  • Anpassung der Mittel in Neu- und Ausbau sowie Erhalt von Verkehrsinfrastruktur an die Baupreissteigerungen zur Aufrechterhaltung der Investitionstätigkeit
  • Umsetzung der vordringlichen Projekte des Bundesverkehrswegeplans innerhalb dessen Planungshorizonts, insbesondere der Maßnahmen aus dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz
  • Beschleunigung des Schleusenausbaus am Neckar und Sicherstellung der Zuverlässigkeit
  • Umsetzung von Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung fortführen (Rechtsrahmen und Personal) und auf Vorhaben des Landes und der Kommunen ausdehnen
  • Zulassung von in der Baustoffindustrie sinnvollen Fahrzeugkonzepten und Harmonisierung des zulässigen Gesamtgewichts auf 44 Tonnen
  • Gestaltung des Landeskonzepts Mobilität und Klima zum Güterverkehr entsprechend der Bedürfnisse der Wirtschaft
Wohnungsbaupolitik
  • Schnell bezahlbaren Wohnraum schaffen!
  • Aufstockung des Anteils der Landesmittel am Programmvolumen des Landeswohnraumförderprogramms von derzeit 35% auf mindestens 50%
  • Absenkung der Grunderwerbsteuer auf mindestens 3,5% und Freibeträge bei privat eigengenutzem Wohnraum einführen
  • Verbesserung der Sonder-Afa sowie eine degressive Abschreibung ohne einschränkende Vorgaben weitere Anreize
  • Breitere Ausgestaltung der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum z.B. durch eigenkapitalersetzende Darlehen für junge Familien
  • Kurzfristige, gezielte Förderung von Projekten mit bezahlbaren Mieten: staatliche Impulse, um Projekte, die kurz vor der Realisierung stehen, über die Wirtschaftlichkeitsschwelle zu heben
  • Sonderprogramme als Soforthilfe mit Zuschüssen und zinsvergünstigte Kredite
  • Fördervolumen und -bedingungen an den aktuellen Baukosten, Zinsen und Baustandards orientieren
  • Baurechtlichen Vorgaben generell überprüfen, Landesbauordnung entschlacken und zu vereinfachen
  • Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse erleichtern und beschleunigen – durch mehr Personal in den Behörden sowie durch Digitalisierung
Energiepolitik
  • Energiewende bezahlbar gestalten
  • Keine nationalen Alleingänge beim Klimaschutz
  • Industrielle Basis sichern
  • Kosteneffiziente Umsetzung der Energiewende
  • Gewährleistung der Versorgungssicherheit
  • Wettbewerbsfähige Ausgestaltung der Energiebesteuerung, des Emissionshandels und des EEG
  • Investitionsfreundliche Regelungen zur Förderung des energieeffizienten Bauens und Wohnens

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Tarifpolitik und Arbeitsrecht – Entwicklungen und Aktivitäten

Tarifverhandlungen und Tarifabschluss 2023/2024   Zum Artikel

Einigung auf einen modernen Entgeltrahmentarifvertrag   Zum Artikel

Modernisierung des Rahmentarifvertrags gestartet   Zum Artikel

Einzelberatung, Prozessvertretung und Mediation   Zum Artikel

Veranstaltungen   Zum Artikel

Ausbildungskampagne „Bock auf Steine?“   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Tarifverhandlungen und Tarifabschluss 2023 bis 2025
Zweijahresabschluss nach drei Verhandlungsrunden: in der zweiten Stufe 3,6 % mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung ab dem 1. Juli 2024

Am 15. Juni wurden die letztjährigen Tarifverhandlungen über Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen in Esslingen in dritter Runde zum Abschluss gebracht. Vorausgegangen waren zwei Verhandlungsrunden. In diesen Runden war es zunächst nicht gelungen, die Vertreter der IG BAU-Kommission zu überzeugen, dass sich die Baustoffkonjunktur in einem Abwärtstrend befindet, der bereits im Jahr 2022 begonnen und sich im Frühjahr 2023 massiv beschleunigt hat, sodass ein kurzfristiger und vollständiger Ausgleich der eingetretenen Kaufkraftverluste nicht möglich sein wird. Parallel einigten sich andere Steine-und-Erdentarifgebiete auf meist zweijährige Tarifabschlüsse mit – gemessen an den konjunkturellen Aussichten – recht starken Entgelterhöhungen.

Trotz stark unterschiedlicher Einschätzungen der Tarifvertragsparteien verliefen die Gespräche zur Entgeltrunde 2023 in sachlicher Atmosphäre. Nach intensiven Verhandlungen in dritter Runde konnte am frühen Abend des 15. Juni schließlich folgender Tarifabschluss vereinbart werden (Eckpunkte):

  1. Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen
             ab dem 1.7.2023 um 5,9 % sowie
             ab dem 1.7.2024 um weitere 3,6 %.
  2. Laufzeit bis 31.05.2025 (24 Monate)
  3. Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie (IAP) i.H.v. 2.000,00 € mit der Abrechnung für Juli 2023 bis spätestens zum 31.08.2023. Teilzeitbeschäftigte erhalten die IAP anteilig mindestens 750,00 €. Azubis erhalten ebenfalls 750,00 € IAP.

Darüber hinaus wurde vereinbart, die bestehenden Regelungen zur Leiharbeit und Übernahme von Azubis nach erfolgreichem Abschluss bei persönlicher und fachlicher Eignung fortzuschreiben. Die Verhandlungskommission des ISTE hat den Abschluss einstimmig angenommen. 

Mit Blick auf die derzeitige Entwicklung in der Baustoffindustrie war dieser Abschluss sehr schwergefallen, auch wenn er sich genau im Rahmen der 2023 zahlreichen, im tarifpolitischen Umfeld der Steine- und Erdenindustrie getroffenen Tarifeinigungen hielt. Allerdings hatten auch alle Arbeitgebervertreter anerkannt, dass die Beschäftigten wegen der sprunghaften Inflation der vorhergehenden Monate kurzfristig eine deutliche Einkommenssteigerung benötigten. 

Die Entwicklung der Bauwirtschaft seit Sommer 2023 und in der Folge auch der Steine- und Erdenindustrie hat die negative Prognose der Arbeitgeber leider deutlich bestätigt. Sie stehen gleichwohl auch im Jahr 2024 mit großer Mehrheit hinter dem gefundenen Tarifergebnis. 

Die Kostenbelastung aus der Tabellenerhöhung berechnet sich aufgrund der vereinbarten Leermonate auf 5,4 % für das Tarifjahr 2023/2024 und auf 3,3 % für das Tarifjahr 2024/2025. 

 Carsten Burckhardt (Bundesvorstandsmitglied, IG BAU) und Martin Kronimus (Verhandlungsführer und SPA-Vorsitzender, ISTE) besiegeln den hart errungenen Abschluss.

 Carsten Burckhardt (Bundesvorstandsmitglied, IG BAU) und Martin Kronimus (Verhandlungsführer und SPA-Vorsitzender, ISTE) besiegeln den hart errungenen Abschluss.

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Überführung auf den neuen Entgeltrahmentarifvertrag
Im Juni 2023 konnten die Verhandlungen für eine moderne Entgeltstruktur erfolgreich abgeschlossen werden. Zum Januar wurden alle Lohn- und Gehaltsgruppen in die neuen, einheitlichen Entgeltgruppen überführt.

Gespräche zur Erneuerung der tariflichen Lohnstruktur fanden mit der IG BAU bereits seit 2016 statt. Nach längerer, auch coronabedingter Unterbrechung konnten die Verhandlungen im März 2022 in Mannheim wieder aufgenommen werden. 

Am 22.5.2023 einigten sich die Verhandlungsgruppen in Heidelberg schließlich auf einen neuen einheitlichen Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV) für alle Beschäftigten. Die Tarifvertragsparteien vereinbarten, den in zahlreichen Sitzungen und zuletzt gemeinsam erarbeiteten Entgeltrahmentarifvertrag mit Geltung ab dem 1.1.2024 abzuschließen, einschließlich einheitlicher Entgeltgruppenbeschreibungen für gewerblich Beschäftigte und Angestellte und einem einheitlichen Entgeltgitter. Die zuständigen Tarifkommissionen haben im Juni 2023 das Verhandlungsergebnis angenommen. 

Wesentliche Eckpunkte des neuen ERTV sind:

  • Eingruppierung nach erforderlicher Qualifikation für die zugewiesene Tätigkeit
  • Tätigkeitsbezeichnungen als Richtbeispiele ohne starre Gruppenzuordnung
  • Erfahrungsaufstieg in zwei Stufen je Gruppe
  • Durchgängig bildungswegneutral
  • Keine Trennung zwischen gewerblich und angestellt Beschäftigten

Die Überführung ins neue Entgeltsystem erfolgte zum 01.01.2024 nach guter Vorbereitung in den Betrieben. Die Zuordnung zu den neuen Entgeltgruppen folgte dabei dem Grundsatz „Geld zu Geld“ nach der bis dahin vereinbarte Vergütungshöhe, so dass auch im Detail keine Entgelteinbußen eintreten konnten, aber auch keine pauschale Entgeltsteigerung. Dies hat die Akzeptanz bei den Beschäftigten und Arbeitgebern gefördert und wesentlich dazu beigetragen, dass der Systemwechsels nur zu wenigen innerbetrieblichen Spannungen geführt hat, die bislang alle außergerichtlich gelöst werden konnten.

Die neue Eingruppierung im System folgt nicht starr nach Tätigkeitsbezeichnungen (Staplerfahrer, Anlagenbediener), sondern der jeweils typischerweise erforderlichen Qualifikation und Erfahrung für die im Rahmen des Arbeitsvertrags zugewiesene Tätigkeiten. Diese Qualifikation wird in den Gruppen jeweils allgemein beschrieben von Anlernzeit über duale Ausbildung bis zum Masterstudium – dies aber stets nur als Maßstab und durchgängig bildungswegoffen. 

Einzelne Tätigkeiten werden zur Orientierung als Richtbeispiele genannt, bestimmen für sich genommen aber nicht die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe. So werden z.B. Kraftfahrer:innen gleich in drei Entgeltgruppen genannt und sind entsprechend der jeweiligen betrieblichen Aufgabenzuweisung und damit verbundenen Anforderungen tariflich unterschiedlichen Entgeltgruppen zugeordnet. 

Die Erfahrungsaufstiege nach zwei, bzw. vier Berufsjahren in der Entgeltgruppe bieten einen geordneten und gerechten Rahmen, den Erfahrungszuwachs auch ohne eine grundsätzliche Tätigkeitsänderung zu honorieren. Außerdem bietet das Entgeltgitter so eine Entwicklungsmöglichkeit ohne große, willkürlich erscheinende Entgeltsprünge. 
Die bis Dezember 2023 geltenden Lohngruppeneinteilungen gingen auf die 1980er Jahre zurück. In den letzten Jahren hat sich zunehmend gezeigt, dass mit den wenigen tariflichen Gruppen und der geringen Spreizung zwischen der niedrigsten und höchsten Gruppe die betriebliche Wirklichkeit kaum noch abzubilden war. Tätigkeiten hatten sich seitdem verändert und die Unterscheidung zwischen gewerblich und angestellt Beschäftigten war und ist immer weniger möglich und sinnvoll. 

Auch in einer Umfrage unter den ISTE-Mitgliedern zur Lohnstruktur hatte sich bestätigt, dass die tariflichen Entgelte besonders im Bereich einfacher Tätigkeiten im Vergleich zu anderen Branchen wie dem Reinigungsgewerbe spürbar zu hoch waren und auch innerhalb der Steine- und Erdenindustrie nicht mehr das Maß der üblichen Vergütung darstellen. Dasselbe gilt für die tariflichen Entgelte für Kraftfahrer.  

Dabei sind nach wie vor immerhin 10 % der gewerblichen Arbeitnehmer:innen über alle Fachgruppen hinweg als Helfende mit einfachen Arbeiten beschäftigt. In der Betonfertigteilindustrie sind es mit 20 % erwartungsgemäß die meisten. Die Kraftfahrer:innen machen über alle Fachgruppen sogar 16 % der gewerblich Beschäftigten aus, in der Transportbetonindustrie sind es sogar 62 % der gewerblich Beschäftigten.  

Zugleich bot die alte Lohnstruktur vielfach keine Möglichkeit, um die Tätigkeiten hochqualifizierter, handwerklich-technischer Mitarbeiter einer angemessenen, tarifvertraglichen Einstufung zuzuordnen. 

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Modernisierung des Rahmentarifvertrags gestartet
Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass der RTV einer grundlegenden Überarbeitung bedarf. Die Parteien haben dazu im Februar 2024 Verhandlungen aufgenommen.

Die Ursprünge des aktuellen Rahmentarifvertrags (RTV) liegen inzwischen mehrere Jahrzehnte zurück. Seitdem haben sich Gesetze, Rechtsprechung und die Lebensumstände weiterentwickelt. Zahlreiche Regelungen des noch aktuellen RTV werden dem nicht mehr gerecht, einige sind gar unwirksam geworden. 

Die Tarifvertragsparteien sind deshalb sich einig, dass der RTV einer grundlegenden Überarbeitung bedarf - über die kürzlich reformierten Entgeltgruppen hinaus. Die Parteien haben dazu im Februar 2024 Verhandlungen aufgenommen und in zwei Verhandlungsrunden zunächst tarifliche Regelungen identifiziert, die aufgrund Änderungen in Gesetzgebung oder Rechtsprechung sowie infolge der Einführung des neuen ERTV zum 01.01.2024 unanwendbar geworden sind und dazu erste Änderungen des RTV vereinbart. 

Ziel ist es Regelungen zu schaffen, die wieder für viele Jahre wesentliche Arbeitsbedingungen regeln. Bis zu einer vollständigen Überarbeitung und einem Neuabschluss des RTV ist im Detail noch vieles zu beraten und diskutieren. Bis dahin soll eine abgestimmte „Lesefassung“ allen Beteiligten die rechtssichere Umsetzung der geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen erleichtern, in der die bereits vereinbarte Änderungen des RTV übernommen werden.  

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Einzelberatung, Prozessvertretung und Mediation
Beratung und Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten gehört zu den selbstverständlichen Leistungen des Verbandes
 

Besteht besonderer Beratungsbedarf, der über das Übliche oder für den Verband Mögliche hinausgeht, vermittelt der ISTE bewährte Fachanwälte im Arbeitsrecht. 
Für die Beratung und Begleitung bei nur einer Kündigung und der Vertretung im anschließenden Kündigungsschutzprozess sparen die Mitglieder bei einem Bruttomonatsentgelt (Eckentgelt) des Mitarbeiters von 3.775 Euro durch die Unterstützung des Verbandes ca. 2.500 Euro an Anwaltshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 

Neben den coronabedingten Herausforderungen der Jahre 2021/2022 gehört die Beratung und Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten weiterhin zu den selbstverständlichen Leistungen des Verbandes. Besteht besonderer Beratungsbedarf, der über das Übliche oder für den Verband Mögliche hinausgeht, vermittelt der ISTE bewährte Fachanwälte im Arbeitsrecht, die unseren Mitgliedern zum Teil im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zu besonders günstigen Konditionen zur Verfügung stehen.

Für die Beratung und Begleitung bei nur einer Kündigung und der Vertretung im anschließenden Kündigungsschutzprozess sparen die Mitglieder bei einem Bruttomonatsentgelt des Mitarbeiters von 3.348,00 Euro durch die Unterstützung des Verbandes ca. 2.500 Euro an Anwaltshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die tägliche Unterstützung unserer Mitglieder reicht von der rechtssicheren Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses bis zur Verhandlung mit dem Betriebsrat über die Einführung der tariflichen Arbeitszeitflexibilisierung im Betrieb oder, aktuell auch, der Einführung von Kurzarbeit. 

Erfahrungen und Ereignisse aus der Einzelberatung behandeln wir wie in der Rechtsberatung üblich streng vertraulich. Zu bemerken ist aber, dass einen Schwerpunkt in der Beratungspraxis auch im vergangenen Jahr wieder sehr aufwändige Auseinandersetzungen um fristlose oder sonst verhaltensbedingte Kündigungen bildeten. In diesen Verfahren steht regelmäßig auf allen Seiten wenig Verhandlungsspielraum zur Verfügung, aber viel auf dem Spiel. Ein sehr hohes Maß an Leidensfähigkeit ist seitens der Arbeitgeber gefordert. Ihnen wird nicht selten von den Richtern am Arbeitsgericht in einer sicheren „Hinterher-Betrachtung“ vorgeworfen, sie seien zu Beginn zu nachlässig gewesen und am Ende zu empfindlich. Mit der nötigen Erfahrung, dem Blick für das machbare und (möglichst) frühzeitiger Beratung und Vorbereitung lässt sich dennoch Vieles lösen. Dafür stehen wir den Mitgliedern mit Rat zur Seite. 

Betriebsbedingte Kündigungen spielen zuletzt wieder eine bedeutendere Rolle infolge des stellenweise gravierenden Auftragseinbruchs aus dem Baugewerbe. Diese Störungen v.a. im Bereich des Wohnungsbaus, aber zunehmend weiterer Baubereiche führen vorläufig zu einem Arbeitsrückgang, der über die Kurzarbeit allein nicht immer auszugleichen ist. 

Die individuelle Beratung ist nicht nur für die Mitgliedsunternehmen eine wichtige Dienstleistung, sondern für den Verband auch ein Instrument, um von generellen (Fehl-) Entwicklungen zu erfahren. Beispielhaft zu nennen sind die zahlreichen Auseinandersetzungen um die Abgeltung von Resturlaub oder die Eingruppierung bei einfachsten Arbeiten. 

Wiederholt kam es z.B. zu Auseinandersetzungen darüber, ob Mitarbeiter, die nicht Reinigungsarbeiten aber andere einfache Arbeiten, wie z. B. das Absacken verrichten, in die Einstiegslohngruppe einzuordnen wären, bzw. wie der Vergleichslohn für entsprechend eingesetzte Leiharbeitnehmer zu bemessen ist. Eine gerichtliche Entscheidung ist bisher nicht nötig geworden. Dennoch belasten solche Auseinandersetzungen unnötig das Arbeitsklima im Betrieb. Mit der Neufassung der Entgeltgruppen im ERTV ab 1.1.2024 konnte eine Lösung hierfür mit der IG BAU vereinbart werden. 

Erst aus der täglichen Beratungspraxis ergibt sich in diesen und anderen Fällen, welche Klarstellungen oder Änderungen z. B. im Rahmentarifvertrag auch künftig mit der IG BAU verhandelt werden müssen. So greifen Rechtsberatung, Tarifpolitik und politische Forderung nahtlos ineinander. 

Mediation im ISTE

Seit dem Frühjahr 2022 haben die Mitglieder bei innerbetrieblichen Konflikten auch die Möglichkeit, im Rahmen des ISTE-Angebots eine Mediation durchzuführen, wenn sich das Verfahren dafür eignet. 

Unter nicht aufgearbeiteten Konflikten zwischen Beschäftigten leiden oftmals die Zusammenarbeit, Leistungsfähigkeit und Produktivität im Unternehmen. Die Ursachen des Konflikts bleiben dabei meist im Verborgenen. 

Nachdem der Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel auch vor unserer Branche keinen Halt macht, stehen Unternehmer in solchen Situationen zunehmend vor der Frage, wie sie den Konflikt lösen können, um damit den Betriebsfrieden wiederherzustellen und eine Trennung von einem oder mehreren Beschäftigten zu vermeiden. 
Die klassischen arbeitsrechtlichen Maßnahmen helfen dabei oft nicht weiter oder verschärfen sogar den Konflikt.  

Im Zuge der Mediation wird im besten Fall nicht nur der Konflikt an sich gelöst, sondern die Beziehung zwischen den Streitbeteiligten für die Zukunft in Richtung einer offenen Gesprächskultur weiterentwickelt. 

Da es sich bei der Mediation um ein freiwilliges, ergebnisoffenes Verfahren handelt, kann der erste Termin von den Personalverantwortlichen angeordnet werden, anschließend entscheiden die Beteiligten jedoch selbst, ob sie das Verfahren fortführen wollen. 

Als Mediator:in ist man unabhängig und neutral. Man führt durch das ergebnisoffene Verfahren und unterstützt die Parteien bei der Konfliktlösung, hat aber keine Entscheidungsbefugnis. 

Im arbeitsrechtlichen Kontext wird die Lösung der Konfliktparteien bei Bedarf noch von der Personal- und/oder Geschäftsleitung geprüft und genehmigt. 

So können wir unsere Mitglieder auch in den Fällen unterstützen, in denen die klassische arbeitsrechtliche Beratung nicht weiterhilft, in dem wir ein Mediationsverfahren organisieren und durchführen. 

Ebenso wie die Prozessvertretung erbringt der ISTE dies als freiwillige Leistung im Rahmen seiner personellen und finanziellen Möglichkeiten. In Fällen, in denen eine Mediation durchgeführt wurde, ist eine Prozessvertretung durch den ISTE ausgeschlossen. 

Als Arbeitgeberverband wollen wir mit diesem Angebot neben der Unterstützung für die Personalarbeit schließlich einen kleinen Beitrag zum guten Arbeitsumfeld in unserer Branche leisten, um in schwierigen Situationen Fachkräfte für unsere Mitgliedsunternehmen zu sichern und langfristig für die Steine- und Erdenindustrie insgesamt. 

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Veranstaltungen

Die für die Personalarbeit wichtige Quintessenz aus Verbandsarbeit und Einzelberatung geben wir im Rahmen unserer Schulungen regelmäßig weiter.

Aufgrund der Einführung des neuen Entgeltrahmentarifvertrags haben ab Sommer Onlineschulungen zu den wichtigsten Themenschwerpunkte Einführung und Überführung stattgefunden. 

Im Herbst konnte sodann eine Präsenzschulung zum Thema Eingruppierung in das neue Entgeltgitter stattfinden, in der anhand vieler Praxisbeispiele diskutiert und gearbeitet wurde. 

Im zweiten Themenblock ging es um Personalanpassungsmaßnahmen und die betriebsbedingte Kündigung. Aufgrund des deutlichen Auftragsrückgangs seitens des Bauindustrie im Laufe des Jahres 2023 und 2024 haben hierzu die Anfragen sprunghaft zugenommen. 

Die anschließenden Diskussionen und der praxisbezogene Austausch unter den Personalverantwortlichen rundeten die Schulung ab.

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Ausbildungskampagne „Bock auf Steine?“

Mit der vom Arbeitskreis Personal entwickelten und fachlich weiter begleiteten Ausbildungskampagne wollen wir die Mitglieder darin unterstützen, Auszubildende für die Steine- und Erdenindustrie zu gewinnen. Das gemeinsam mit dem Arbeitskreis Personal und Bernd Schuler, xx Design Partner entwickelte Marketingkonzept setzt auf Karten zu verschiedenen Ausbildungsberufen und allgemeinen Themen (Praktika, Ausbildungsvergütung, Umweltthemen), auf einen kleinen Messestand und eine neu gestaltete Internetseite. 

Seit Beginn der Kampagne haben die Mitgliederanfragen zum Thema Ausbildung erfreulicherweise zugenommen und die Berufe-Karten kommen auf Veranstaltungen der Mitgliedsunternehmen mit Schüler:innen sehr gut an. 
Seit Frühjahr 2024 gibt es eine weitere Berufe-Karte für den Ausbildungsberuf Bergbautechnologe (m/w/d), Fachrichtung Tiefbautechnik. 

Im Jahr 2023 haben wir aus dem Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit heraus gemeinsam mit Arbeitsbereich Personalleiter erstmals den ISTE-Azubitag organisiert. Zur Prämiere kamen an zwei Terminen insgesamt mehr als 180 Auszubildende und Ausbilder nach Stuttgart zu einem Fachprogramm - von der Baustellenbesichtigung zu S 21 bis zu Information und Podiumsgespräch zum Thema Karriere in der Steine – und Erdenindustrie. Dieses Jahr fand der Azubitag am 2. und 3. Juli 2024 mit dem Besuch des Zementwerks und des Werkforums der Holcim (Süddeutschland) GmbH in Dotternhausen statt. 

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Forderungen an die Politik
  • Das Bundesmindestlohngesetz muss dringend eine Öffnung für tarifliche Regelungen erhalten und besonders im Bereich der Arbeitszeitflexibilisierung den Arbeitsvertragsparteien mehr Gestaltungsspielraum einräumen.
  • Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen benötigen dringend ein zeitgemäßes Arbeitszeitrecht, das den Anforderungen der sich wandelnden Arbeitswelt gerecht wird. Die sich abzeichnenden Änderungen bei der Arbeitszeitdokumentation, entsprechend der jüngsten Rechtsprechung des EuGH, dürfen nicht vorgenommen werden, ohne die europarechtlich zulässigen Spielräume zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung den Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen ebenfalls einzuräumen.
  • Die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung darf nicht eingeschränkt werden. Weder ist sie ein Massenphänomen noch erfolgen diese Befristungen willkürlich. Deren Einsatz ist schon jetzt klar beschränkt und Kettenbefristungen auf diese Weise ebenfalls nicht möglich. Auf der anderen Seite sichert die sog. sachgrundlose Befristung die nötige Sicherheit und Flexibilität bei unvermeidbaren Veränderungen im Betrieb und bietet gleichzeitig vielen Arbeitnehmer:innen die Chance zum Einstieg in die unbefristete Beschäftigung.

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Rohstoffsicherung und Raumordnung – Entwicklungen und Aktivitäten

Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans   Zum Artikel

Regionalplanung zu den erneuerbaren Energien   Zum Artikel

Regionalplanung zur Rohstoffsicherung   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans

Die ersten Eckpunkte sind benannt. 
Die Lebensweisheit „Nichts ist beständiger als der Wandel“ ist aktueller denn je und gilt auch für die Landes- und Regionalplanung und somit auch für unsere Rohstoffsicherung. So wird nach 20 Jahren nun der Landesentwicklungsplan (LEP) neu aufgestellt und eine Novellierung des Landesplanungsgesetzes diskutiert. 
Der LEP ist das Gesamtkonzept für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Landes. Der LEP macht Vorgaben dazu, welche Flächen wie genutzt werden sollen. Dabei betrachtet er stets das Land als Ganzes. Am LEP müssen sich alle räumlichen Planungen, insbesondere die Regionalplanung, die kommunale Bauleitplanung und die fachlichen Einzelplanungen orientieren. Das heißt, er setzt die Leitplanken für räumliche Planungen auf allen Ebenen bis hin zum Bebauungsplan oder den wasserrechtlichen-, bergrechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die rohstoffgewinnende Industrie. 

Als ersten Aufschlag für den Prozess zur Erstellung des neuen LEP hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ein Eckpunktepapier erarbeitet. In diesem werden auch Eckpunkte benannt, die für die rohstoffgewinnende Industrie entscheidend sind. 

Erfreulich, dass als Folge gestörter Lieferketten und einer zunehmenden Rohstoffverknappung einer eigenständigen Rohstoff-Versorgung nun eine besondere Wertschätzung entgegengebracht wird. 

Richtigerweise soll für die Rohstoffsicherung das System des aus dem Jahr 2002 stammenden LEP grundsätzlich beibehalten werden. So sollen auch zukünftig in den Regionalplänen Abbaubereiche für den zeitnahen Abbau und Sicherungsbereiche für einen späteren Rohstoffabbau ausgewiesen werden. Erfreulicherweise sollen diese Ausweisungen in allen Regionalverbänden durch einheitliche Kriterien aus dem Rohstoffkonzept begründet werden. 

Der rohstoffgewinnenden Industrie wird ebenfalls zum Vorteil gereichen, dass schon in der Regionalplanung Nachnutzungen für Abbaubereiche wie z. B. „Zweckbestimmung Recycling“ zugewiesen werden sollen. Darüber hinaus wird die Kreislaufwirtschaft und der Ausbau des Recyclings betont. Hier gilt es jedoch keine falschen Erwartungen zu wecken, da durch R-Baustoffe keine vollständige Substitution von Mineralischen Rohstoffen möglich ist. Die Fakten und Statistiken wie zum Beispiel in unserer Massenstromgraphik sprechen hier eine eindeutige Sprache.      

Zentrale Forderung des ISTE wird die Festschreibung des Erhalts der dezentralen und verbrauchsnahen Versorgung mit mineralischen Rohstoffen sein. Um die volkswirtschaftlich so vorteilhafte Dezentralität und die Sicherung der Versorgung mit mineralischen Rohstoffen langfristig zu gewährleisten, muss die Aufgabe von raumbedeutsamen Gewinnungsstätten eine Ersatzplanung mit einem Neuaufschluss einer Lagerstätte im Sinne von One out, One in zur Folge haben. Dies mit dem Ziel den Genehmigungsbehörden einen größeren Ermessensspielraum bei der Erweiterung bestehender Abbaustätten zu ermöglichen. 

Darüber hinaus wird der ISTE für den neuen LEP einfordern, dass für die Erreichung der Klimaneutralität des Landes die dringend notwendigen planerischen Leitplanken zur Etablierung von H2- und CO2-Transportnetzen gesetzt werden, um so auch im Südwesten der energieintensiven Zementindustrie eine langfristige Perspektive zu geben, die es bereits jetzt ermöglicht unternehmerische Entscheidungen zur Klimaneutralität zu treffen.

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Regionalplanung zu den erneuerbaren Energien 

Die Planungen für die Erneuerbaren Energien erfordern eine gute Abstimmung mit der rohstoffgewinnenden Industrie. 
Den Regionalverbänden in Baden-Württemberg obliegt die gesetzliche Pflicht aus dem Landesentwicklungsplan heraus und nach dem Raumordnungsgesetz, die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen. Sie ermöglichen die Festlegung von Gebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe für einen Zeitraum von 20 Jahren sowie von Gebieten zur Sicherung von Rohstoffen für die nachfolgenden 25 Jahre.  

Regionalplanerisch war das letzte Jahr geprägt vom Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bun-des (WindBG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW). So werden alle Regionalpläne derzeit fortgeschrieben mit dem Ziel mindestens 1,8% für Windkraftanlagen und 0,2 % für Freiflächen-Photovoltaik der Landesfläche festzulegen. 

Der ISTE und seine Mitgliedsunternehmen begleiten diesen Prozess konstruktiv mit dem Ziel der Etablierung der Erneuerbaren Energien. Neben der Einzelfallbetrachtung und Klärung von auszuweisenden Windkraft- und PV-Vorranggebieten auf Rohstoff-Abbau und -Sicherungsgebieten engagiert sich der ISTE im Besonderen für die Etablierung von Vorrangflächen auch für Floating-PV-Anlagen in der Regionalplanung. 

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Regionalplanung zur Rohstoffsicherung in den Regionen

Den Regionalverbänden in Baden-Württemberg obliegt die gesetzliche Pflicht nach dem Raumordnungsgesetz, die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen. Sie übernehmen diese Aufgabe in Ermangelung einer Fachplanung für die meisten mineralischen Rohstoffe. Landesrechtliche Regelungen differenzieren dies weiter aus und ermöglichen die Festlegung von Gebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe für einen Zeitraum von 20 Jahren sowie von Gebieten zur Sicherung von Rohstoffen für die nachfolgenden 25 Jahre. Das neue Rohstoffkonzept gibt hierzu weitere Hinweise wie hiermit in künftigen Verfahren umzugehen ist. 

Der ISTE wirkt in allen Regionen, die sich derzeit in Planungsverfahren befinden, darauf hin, dass ausreichend Gebiete festgelegt werden, um die für die Gesellschaft zu sichernden Rohstoffmengen tatsächlich gewinnen zu können und dass der Planungsauftrag der jeweiligen Regionalverbände erfüllt wird. Die Regionalpolitik muss sich vergegenwärtigen, dass die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen sind und keine Befugnis zur Mengensteuerung im Sinne einer planerischen Reduzierung von zu sichernden Rohstoffmengen besteht. In diesem Fall wäre ein Regionalplan nicht genehmigungsfähig und bedürfte einer erneuten Überarbeitung. 

In den einzelnen Regionen stellt sich der Status quo (Stand 22. Mai 2024) innerhalb der für die rohstoffgewinnende Industrie relevanten Planverfahren wie folgt dar: 

 

Region Bodensee-Oberschwaben

Der von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben beschlossene Regionalplan mit seinen Grundsätzen und Zielen für die Gebiete für den Abbau und zur Sicherung oberflächennaher Rohstoffe ist seit November 2023 rechtskräftig.

 Zum Entwurf des Teilregionalplans Energie, der sowohl die Flächenkulissen für die Windenergie als auch die Photovoltaik, beinhaltet, hat der ISTE bereits Stellung genommen. Voraussichtlich wird die zweite Offenlage hierzu Ende des Jahres 2024 oder Anfang des Jahres 2025 erfolgen. 

 

Neuaufschluss eines Steinbruchs im oberen Muschelkalk in der Region Nordschwarzwald.

Neuaufschluss eines Steinbruchs im oberen Muschelkalk in der Region Nordschwarzwald

 

 

Region Donau-Iller

Im Dezember 2023 erfolgte der Satzungsbeschluss des Regionalplans Donau-Iller mit seinen Grundsätzen und Zielen sowie Flächenfestsetzungen auch für die Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen. Die Genehmigung und somit Rechtskraft werden erwartet.

Im Herbst 2024 wird die Beteiligung für die Teilfortschreibung für die Windkraft erfolgen, zu der der ISTE im Sinne seiner Mitglieder Stellung nehmen wird. Eine Planhinweiskarte für Freiflächen-PV-Anlagen liegt vor.

 

Auwaldwiederbegründung in einem rückgespülten Bereich eines Baggersees in der Region Mittlerer Oberrhein

Auwaldwiederbegründung in einem rückgespülten Bereich eines Baggersees in der Region Mittlerer Oberrhein 

 

Region Heilbronn-Franken

Der Regionalplan 2020 mit seinen Festsetzungen auch für die Rohstoffvorkommen liegt seit April 2024 in einer aktuellen konsolidierten Fassung vor.  

Nach den Beschlüssen der Verbandsversammlung erfolgt das Beteiligungsverfahren für die Solarenergie voraussichtlich im Juni 2024 und das für die Windenergie im Dezember 2024 / Januar 2025. Der ISTE wird die Beteiligung des ISTE wird diese Verfahren verfolgen und Stellung nehmen. 

 

Region Hochrhein-Bodensee

Der von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee am 27.4.2021 beschlossene Teilregionalplan zur Rohstoffsicherung liegt im Berichtszeitraum noch immer beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zum Vollzug der Genehmigung. 

Mit den Beschlüssen der Verbandsversammlung im März 2024 zum Anhörungsentwurf für die Teilfortschreibung der Windenergie und im Mai 2024 für die Freiflächen-Fotovoltaik wird der ISTE im Sinne seiner Mitglieder nun zu diesen Fachplanungen Stellung nehmen. 

 

Photovoltaikanlage zur Eigenversorgung auf einem Baggersee in der Region Bodensee-Oberschwaben

 

Region Mittlerer Oberrhein

Der ISTE hat seine Stellungnahmen im Rahmen der zweiten Offenlage der Gesamtfortschreibung (ohne Lockergesteine) sowie den Teilfortschreibungen für die Windkraft und Solar-Energie übermittelt. Besonders erfreulich ist die Positionierung der Region Mittlerer Oberrhein als Pilotregion für Schwimmende Photovoltaik. So wird in der Teilfortschreibung Photovoltaik die raumordnerische Ermöglichung von vielen Floating-PV-Anlagen vollzogen. Gemeinsam mit dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein wirbt der ISTE für die Möglichkeit bis zu 25% einer Seebedeckung für die Floating-PV zur Verfügung zu stellen. Erst kürzlich hatte der Regionalverband auf Studien der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) verwiesen, nach denen Seebedeckungen von bis zu einem Viertel (25%) als gewässerökologisch vertretbar erachtet wurden. 

 

Region Neckar-Alb

Der seit 2015 rechtskräftige Regionalplan (Änderungen von 2017 und 2019) mit seinen Festsetzungen auch für die rohstoffgewinnende Industrie hat weiterhin Bestand. Zu den Teilfortschreibungen Wind und Solar hat die der ISTE im April 2024 Stellung bezogen.

 

Region Nordschwarzwald         

Der Teilregionalplan Rohstoffsicherung ist verbindlich seit 2015, derzeit wird die Gesamtfortschreibung vorbereitet, innerhalb derer auch der Teilregionalplan Rohstoffsicherung integriert werden soll. Zu den Teilfortschreibungen Wind und Solar hat der ISTE im April 2024 Stellung genommen.

 

Region Schwarzwald-Baar-Heuberg

Auch in diesem Regionalverband wird derzeit die Gesamtfortschreibung vorbereitet. Die Beteiligung zu den Teilplänen Wind und Solar erfolgte bereits, so dass der ISTE zu diesen im April 2024 seine Eingaben machte.

 

Region Stuttgart

Um die Weiterführung des Abbaus lokaler Rohstoffvorkommen zu ermöglichen, wurde eine Regionalplanänderung (Regionalplan 2010) zur Anpassung zweier Vorranggebietet angestrengt. Auf Grundlage dieser wird ein wesentlicher Beitrag zur Versorgungssicherheit mit Schotterprodukten im Großraum Stuttgart geleistet. Die Abwägung und der Satzungsbeschluss zu Gunsten dieser Regionalplanänderung sind inzwischen vollzogen, so dass nun der Antrag auf Genehmigung dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen vorliegt. Darüber hinaus hat der ISTE die Belange seiner Mitglieder auch in der aktuellen Planung für Windkraft-Vorrangflächen vertreten.

 

Region Ostwürttemberg

Der Teilregionalplan für die Rohstoffsicherung ist seit dem Jahr 2019 gültig. Derzeit erfolgen die Fortschreibungen für die Solar- und Windenergie zu denen der ISTE die Anliegen seiner Mitglieder einbringen wird.

Region Südlicher Oberrhein

Der seit dem Jahr 2017 rechtskräftige Regionalplan mit seinen Festsetzungen auch für die rohstoffgewinnende Industrie hat nach wie vor Bestand. Aktuell erfolgen Teilfortschreibungen sowohl für die Solarenergie als auch für die Windkraft zu denen der ISTE bis zum Herbst 2024 Stellung nehmen wird.

Region Rhein-Neckar

Der einheitliche Regionalplan für die Metropolregion Rhein-Neckar ist seit dem Jahr 2014 verbindlich. Im Berichtszeitraum fanden die Anhörungen für die Fortschreibung des Teilregionalplanes Wind sowie für die Neuaufstellung des Teilregionalplanes Solar statt. Innerhalb beider Verfahren hat der ISTE in enger Abstimmung mit seinen Mitgliedsbetrieben die Interessen der Steine Erden Industrie gewahrt.

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Forderungen an die Politik
  • Der gesetzliche Auftrag zur dauerhaften Rohstoffsicherung und sicheren Versorgung mit heimischen mineralischen Rohstoffen muss auf allen Ebenen umgesetzt werden. Die Rohstoffsicherung und -gewinnung bedarf durch die Ortsgebundenheit der Vorkommen und Lagerstätten sowie ihrer grundlegenden Bedeutung für die Gesellschaft eines besonderen Schutzes und muss neben einer den Bedarf deckenden Festlegung auch weitere Vorkommen sichern.
  • Zur Gewährleistung von Planungs- und Investitionssicherheit müssen Vorranggebiete für den Abbau für 25 Jahre dimensioniert werden. Bei Neuaufschlüssen ist eine umfassendere Dimensionierung entsprechend der Mindestabbauzeiträume für die Vorkommensausweisung in der Karte der Mineralischen Rohstoffe notwendig.
  • Zur Freihaltung von entgegenstehenden oder den Rohstoffabbau erschwerenden Nutzungen müssen Vorranggebiete zur Sicherung von Rohstoffen für 25 Jahre dimensioniert werden. Insbesondere für die planerisch gebotene, langfristige Sicherung von seltenen oder sich verknappenden Rohstoffen, sollen darüber hinaus weitere Gebiete dargestellt werden.
  • Das beschleunigte und vereinfachte Planungs- und Genehmigungsrecht für Vorhaben der Erneuerbaren Energien muss auf die Rohstoffsicherung und -gewinnung ausgedehnt werden.
  • Gebiete für den Abbau und zur Sicherung von Rohstoffen sind bei den Planungen und Vorhaben für Solar- und Windenergie zu beachten sowie bauwürdige Vorkommen zu berücksichtigen.
  • Die gesetzlichen Regelungen sind bei den Genehmigungsbehörden einheitlich anzuwenden und Untersuchungsumfänge auf tatsächlich entscheidungsrelevante Belange zu beschränken.
  • Die dezentrale und verbrauchsnahe Rohstoffgewinnung ist in allen Regionen des Landes zu erhalten bzw. wiederherzustellen.

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Gesteinsbaustoffe – Entwicklungen und Aktivitäten

Technische und umweltrelevante Rahmenbedingungen für den Marktzugang sichern   Zum Artikel

Europäische Normung und Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen und ungebundene Gemische   Zum Artikel

DIN-Länder-Vertrag erneuert und Leitfaden zu Mindestanforderungen in bauaufsichtlichen Normen erstellt   Zum Artikel

Exkurs: Green Claims Directive   Zum Artikel

Technische Forschung: MIRO und SLG finanzieren eine „Versuchsstrecke Pflasterbettungsmaterial“ als Praxisbezug in Ergänzung zum Forschungsvorhaben der FGSV   Zum Artikel

Digitalisierung im Bereich der Mineralischen Rohstoffe   Zum Artikel

Arbeitskreis Feinsedimentthematik   Zum Artikel

15. Techniktag der Schotterindustrie am 7. Juli 2023 in Magstadt   Zum Artikel

13. Baustoff-Technik-Tag – Ausblicke und Innovationen für klimasicheres Bauen   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Technische und umweltrelevante Rahmenbedingungen für den Marktzugang sichern
Anforderungen an unsere Gesteinskörnungen „rund, eckig oder gebraucht“ und deren Anwendung werden in Normen und Richtlinien definiert.

Eine Vielzahl an Vertretern unsere Mitgliedunternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet arbeiten in wichtigen Ausschüssen unserer Branche mit (z.B. im Deutschen Normungsausschuss (DIN), der Forschungsgesellschaft Straße und Verkehr (FGSV) und auf internationaler Ebene im europäischen Normungsinstitut (CEN)).  

Die rechtlichen und umweltbezogenen Veränderungen in Europa, die vor allem durch die Umsetzung des Green Deals und der Überarbeitung der EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) beeinflusst sind, nehmen großen Einfluss auf unsere nationalen Rahmenbedingungen. Eine aktive Mitarbeit - vor allem aus dem Praxisbezug heraus - hilft, die Normen und Richtlinien auf einen Stand der Technik zu bringen, der  
• innovativ,  
• zukunftsgewandt und vor allem  
• anwenderfreundlich bleibt.  

Nur so werden die Rahmenbedingungen angewendet und gelebt.  

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Europäische Normung und Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen und ungebundene Gemische
Revision der Bauprodukte-Verordnung (kurzer Abriss)

Die EU-Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO) trat am 1. Juli 2013 in Kraft und legt harmonisierte Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten fest. Einer der wesentlichen Grundgedanken dabei ist, Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedsstaaten der EU zu beseitigen.  

Im März 2022 legte die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Bauprodukteverordnung vor. Vor allem der Aspekt der Nachhaltigkeit (Green Deal) soll sich in den harmonisierten Normen der EU wiederfinden. Darüber hinaus soll die Digitalisierung (z.B. Digitaler Produktpass, DPP) vorangebracht und der Normenstau (hEN) aufgehoben werden. 

Im Juli 2023 ist das Europäische Parlament der Abstimmung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz gefolgt und hat dessen Änderungsanträge angenommen. Mitte Dezember 2023 wurden die Trilog-Verhandlungen mit einem abgestimmten Verordnungstext abgeschlossen.  
Nach der Überarbeitung und Übersetzung des Verordnungstextes in die 24 Amtssprachen der EU steht die formelle Annahme des Verhandlungsergebnisses durch das Parlament und den Rat bevor. Im Herbst 2024 soll die Verordnung in Kraft treten. 

 

 Wesentliche Veränderungen

Vor allem im Bereich der verpflichtenden Angaben kommen Neuerungen auf alle Hersteller zu. Wo früher eine Leistungserklärung (DoP) gefordert wurde, wird zukünftig eine Leistungs- und Konformitätserklärung verlangt (DoPC). Dazu kommen z.B. Angaben zur Produktsicherheit, zur „Produktumgebung“ (darunter versteht man z.B. die Rezyklierbarkeit) und zu den Nachhaltigkeitsdaten, wie z.B. dem Global Warming Potential (GWP) mit der Angabe des CO2-Fußabdrucks. Die Deklaration von festgelegten Umweltindikatoren soll für Bauprodukte schrittweise verpflichtend eingeführt werden (siehe zeitlicher Ablauf).  
Außerdem fordert die EU-BauPVO einen produktspezifischen Nachweis mit aktuellen Daten. 

Zudem hält sich die Kommission vor, weitere Regelungen festzulegen. Dies wären z.B. Nachhaltigkeitsfaktoren in Ausschreibungen oder eine Festlegung von Einsatzquoten von RC-Baustoffen. Hinzu kommt die Einführung eines entsprechenden neuen Güteüberwachungssystems (System 3+).  

Erschwerend für die Be- bzw. Überarbeitung von Normen ist, dass viele der umweltrelevanten Indikatoren aus der Revision der EU-BauPVO in den aktuellen Normenentwürfen noch gar nicht abgebildet sind. 

Zeitlicher Ablauf für die Einführung der Umweltproduktdeklarationen

Nach derzeitigem Stand ist, nach Inkrafttreten der Verordnung im Herbst 2024, die Angabe zu den Auswirkungen des Klimawandels (CO2-Äquivalente) ab Herbst 2025 verpflichtend.

Weitere Angaben, die für die Umweltdeklaration herangezogen werden, sind zum Beispiel: Ozonabbau, Versauerungspotential, Eutrophierung bis hin zum Wasserverbrauch (um hier nur einige zu nennen). Darüber hinaus werden z.B. Angaben zu Feinstaub, Ökotoxizität, Humantoxizität und landnutzugsbedingte Auswirkungen herangezogen. Gestaffelt könnten diese Angaben bis Herbst 2029 bzw. Herbst 2031 folgen. 

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DIN-Länder-Vertrag erneuert und Leitfaden zu Mindestanforderungen in bauaufsichtlichen Normen erstellt

Das Baurecht ist in Deutschland Ländersache. Da viele Normen im Baubereich Rechtsverbindlichkeit erlangen, da z.B. in Landesbauordnungen auf sie verwiesen wird, besteht seit Jahren eine entsprechende Kooperation zwischen DIN und den Bundesländern. Mit dem neuen DIN-Länder-Vertrag werden z.B. Details der Erarbeitung bauaufsichtlich relevanter Normen und die Nutzung der bauaufsichtlichen Normen durch Behörden und Öffentlichkeit geregelt.  

Die ca. 600 bauaufsichtlichen Normen sollen künftig so erstellt werden, dass Mindestanforderungen deutlich von weitergehenden Anforderungen getrennt sind.  
DIN hat hier bereits einen Leitfaden „Mindestanforderungen in bauaufsichtlichen Normen“ erarbeitet, welcher derzeit noch in verschieden Fachausschüssen diskutiert wird. 
Ziel ist es, dass mit dem Mindeststandard das bezahlbare Bauen und Wohnen gewährleistet wird und gleichzeitig der Stand der Technik durch die weitergehenden Anforderungen beschrieben wird.  

Darüber hinaus bietet DIN ein kostenloses, öffentliches Bauportal an. Dort können seit Januar 2024 Privatpersonen den Volltext der Normen, die in Bauleitplanungsverfahren zur Anwendung kommen, lesen. Daneben wird DIN auch ein Portal für die behördliche Nutzung mit weitreichendere Zugriffsmöglichkeiten schaffen. 

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Exkurs „Green Claims Directive“

Im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsaspekte des „Green Deals“ werden für unsere Bauprodukte Regelungen in der Revision der EU-BauPVO getroffen. Die „Green Claims Directive“ ist ein neuer EU-Richtlinienvorschlag, der „Greenwashing“ von Produkten verhindern soll. Ziel ist es, dass Käufer verlässliche, vergleichbare und überprüfbare Informationen erhalten - Transparenz schaffen. 

Daran ist angesichts der Vielzahl an unterschiedlichen Bezeichnungen wie z.B. „ozonfreundlich“ und „klimaneutral“ innerhalb der Produktwerbung nichts auszusetzen. Vor allem bei freiwilligen Angaben, die nicht bereits durch EU-Regelungen definiert sind. D.h. der neue Vorschlag verpflichtet Unternehmen, Behauptungen über Umweltaspekte oder deren Leistung mit wissenschaftlich fundierten und überprüfbaren Daten zu untermauern. 

Die in der Richtlinie bisher vorgesehenen Validierungs- und Verifizierungsprozesse werden von der deutschen Industrie jedoch abgelehnt. Es soll auf Normen/Standards und die Konformitätsbewertung abgestellt werden. In diesem Fall wären die Umweltmerkmale als Angabe im Digitaler Produktpass wohl ausreichend. Diese sind mit Inkrafttreten der Revision der EU-BauPVO für unsere Bauprodukte geregelt.   
Eine Entscheidung ist erst nach den EU-Wahlen zu erwarten.  
Weiterführende Informationen finden Sie hier (Stand 06.2024).

Bedeutung des „CPR Acquis-Prozess“ für die Gremienarbeit auf nationaler Ebene 

Auf nationaler Ebene wird die Gremienarbeit derzeit durch den „CPR Acquis-Prozess“ bestimmt. Nach der Einbindung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in den Technischen Regelwerken der FGSV widmen sich die Ausschüsse des DIN und der Arbeitsgruppe Gesteinskörnungen der FGSV nun intensiv den Vorbereitungen des Überarbeitungsprozesses.  

Dabei wurde eine Liste der wesentlichen Merkmale erstellt, welche für den deutschen Markt zu prüfen sind, um die Gesteinseigenschaften zu beschreiben. Auf europäischer Ebene gilt es dann, sich je Merkmal auf jeweils eine europäisch harmonisierte Prüfnorm zu einigen. Noch ungeklärt ist, wie es sich beim Umgang von Alternativprüfverfahren verhält (z.B. dem Schlagversuch). Diese sind möglicherweise zukünftig nicht mehr zulässig. Auch Prüfverfahren mit direktem Bezug auf nationale oder geographische Bewertungen sind dann nicht mehr erlaubt. Hierzu zählt z.B. die Alkali-Richtlinie mit dem Nebelkammerversuch. Daher muss für die Alkalikieselsäure-Reaktion (AKR) schnellstmöglich eine europäische Prüf-/Bewertungsmethodik entwickelt werden, die sowohl die Beiträge aus den Betonausgangsstoffen (Zement, Gesteinskörnungen) als auch der Betonzusammensetzung berücksichtigen. Für diese Aufgabe wurden übergreifende Arbeitsgruppen aus den CEN/TCs 51, 104, 154, 229 (Zement, Transportbeton, Gesteinskörnung und Fertigteile) gebildet, die unter großem zeitlichen Druck Lösungsansätze auf Basis der „RILEM“-Verfahren entwickeln sollen. Der Bundesverband MIRO und VDZ stehen hierbei in engem Austausch. 

Der Überarbeitungsprozess beginnt bereits im Herbst 2024. Mit einer Veröffentlichung der überarbeiteten Normen ist vor Mitte 2028 nicht zu rechnen. Für die ungebundenen Gemische nach EN 13285/TL SoB-StB, die erstmals harmonisiert werden sollen, beginnt der Prozess wahrscheinlich Ende 2025.  

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Technische Forschung
MIRO und SLG finanzieren eine „Versuchsstrecke Pflasterbettungsmaterial“ als Praxisbezug in Ergänzung zum Forschungsvorhaben der FGSV

Im April 2023 wurde das FGSV-Forschungsvorhaben „Optimierung der Eigenschaften von Bettungs- und Fugenmaterialien“ mit einer Laufzeit von 24 Monaten gestartet. Im Fokus stehen Verformungsverhalten, Verfestigungsneigung sowie Kornfestigkeit und Wasserdurchlässigkeit. Hierbei wird vor allem die Kornfestigkeit mit der Prüfung des modifizierten Micro-Deval-Verfahren (MMDE) in Augenschein genommen.  

Der Praxisbezug (insbesondere die Aussagekraft des MMDE) soll durch begleitende Untersuchungen der Versuchsstrecke hergestellt werden. Die Versuchsstrecke wurde im Juli 2023 auf dem Werksgelände einer Kiesgewinnungsstätte im Bereich der Ausfahrt (nach der Waage) realisiert. Die Planung und teilweise Begleitung der Baumaßnahme wurde im Rahmen einer Masterarbeit durchgeführt. Beim Bau kamen fünf Bettungsmaterialien zum Einsatz, die den Bereich „sehr guter“ bis vermeintlich „schlechter“ MMDE-Werte abdecken. 

Die Strecke wird seit Anfang September 2023 befahren und weist (wie erwartet) bereits Spurrinnen auf, die augenscheinlich über alle Abschnitte hinweg gleich tief sind. Die Versuchstrecke wird über den Zeitraum des FGSV-Forschungsvorhaben weiter beobachtet. 

 

Fotos: Eckhard Henke, GF Kieswerk Ernst Müller GmbH & Co.KG

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Digitalisierung im Bereich der Mineralischen Rohstoffe
INSITER

Unter dem Motto „GEMEINSAM DIGITALISIEREN, GEMEINSAM PROFITIEREN“ haben sich 35 etablierte Unternehmen der Baubranche zusammengeschlossen und die Plattform INSITER entwickelt. Diese Firmengründung hat sich aus einer Initiative des ISTE-Arbeitskreises Digitalisierung heraus entwickelt. Der App-Store der Plattform bietet eine Vielzahl an digitalen Lösungen, die bei der Prozessoptimierung und Konnektivität mit Kunden und Lieferanten helfen.

Weitere Informationen hier.

 

ORIS CO2-Kalkulator

Der ORIS CO2-Kalkulator ist ein Kooperationsprojekt mit unserem Bundesverband MIRO, bei dem ausgewählte Mitglieder bei der Produktentwicklung eingebunden wurden und somit eine Branchen-passgenaue Lösung entwickelt werden konnte.

ORIS stellt damit ein digitales Tool zur Verfügung, mit dem man den CO2-Fußabdruck der Gesteinskörnungsprodukte berechnen kann. Die Berechnung erfolgt wissenschaftlich fundiert. Das Zertifikat dient Nachweis des Treibhauspotenzials (GWP) der Produkte.

Weitere Informationen hier.

 

360° Steinbruchrundgang

Bei laufendem Betrieb ist in einem Steinbruch schweres Gerät im Einsatz. Daher ist es den Unternehmen nicht möglich, einen Steinbruch dauerhaft und vor allem gefahrlos für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Besichtigungen solcher Rohstoffgewinnungsstätten sind daher ein sehr seltenes Erlebnis und beschränken sich beispielsweise auf Tage der offenen Tür.

Auf unserem 360° Steinbruchrundgang hingegen können Sie jederzeit und völlig gefahrlos die Welt der Natursteingewinnung entdecken und hautnah erleben. Aus verschiedenen Blickwinkeln erhalten Sie spektakuläre Einblicke - von der Sprengung über die Aufbereitung bis hin zur Rekultivierung oder Renaturierung der Gewinnungsstätte. Auf der virtuellen Tour finden Sie immer wieder interessante Hintergrundinformationen.

Schauen Sie sich doch mal um: Hier geht's zum 360° Steinbruch.

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Arbeitskreis Feinsedimentthematik

Die ISTE-Mitgliedsfirmen der Fachgruppe Sand und Kies unterstützten das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) beim Projekt: „Verbesserung der Ökobilanz von Baustoffen im Gebäudesektor durch nachhaltige Nutzung von Nebenprodukten mineralischer Stoffströme: Das Potential mineralischer Feststoffsuspensionen“ mit der Bereitstellung von Probenmaterial.

Cover BBSR Bericht

Die Forschung ist abgeschlossen und der Bericht wird auf der Homepage des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) veröffentlicht.

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15. Techniktag der Schotterindustrie am 7. Juli 2023 in Magstadt

Der 15. Techniktag der Schotterindustrie fand nach langer Pause im Juli 2023 endlich wieder statt. Hans Ulmer, Geschäftsführer von Natursteinwerke im Nordschwarzwald GmbH & CO. KG begrüßte über 80 Teilnehmenden.

Dr. Bernd Susset, geschäftsführender Referent der Fachgruppe Recyclingbaustoffe und Boden im ISTE, sowie Geschäftsführer des Qualitätssicherungssystems Recyclingbaustoffe Baden-Württemberg (QRB), referierte über den sachgemäßen Umgang bei der Verfüllung von Ausgrabungen. In seinem Beitrag ging er vor allem auf die beiden Fragen: „Auf dem Weg zum Inkrafttreten der Mantelverordnung - Was kommt auf die Hersteller und Verwender von RC-Baustoffen (EBV) zu?“ und „Was ändert sich bei der Verfüllung von Abgrabungen im Hinblick auf die Novelle der BBodSchV?“ ein. 

Jörg Mändle vom Institut Dr. Haag GmbH in Kornwestheim berichtete zu Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau und ging dabei vor allem auf die Herstellung, die relevanten Regelwerke, unnötige technische Verschärfungen, Fehler bei der Probenahme und vermeidbare Fehler bei der Ausschreibung ein. Vor allem zu letzterem sprechen sich ISTE und Güteschutz Naturstein deutlich für produktneutrale und anforderungsgerechte Ausschreibungen aus. Teilweise werden überzogene Anforderungen selbst bei niedrigsten Bauklassen gestellt. Dies ist weder ressourceneffizient noch fördert es den Wettbewerb.

Reterenten und Organisatoren des diesjährigen Techniktag der Schotterindustrie, zusammen mit Vertretern des Güteschützes Naturstein BaWü e.V.

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13. Baustoff-Technik-Tag – Ausblicke und Innovationen für klimasicheres Bauen

Die Anforderungen für den Wohnungs- und Straßenbau der Zukunft sind hoch. Es gilt, möglichst schnell klimaneutral zu werden, dabei jedoch die hohe Bauqualität beizubehalten sowie regional und heimisch zu produzieren, damit „die Gesellschaft auch in Zukunft auf die Bau- und Rohstoffbranche bauen kann“ – wie der Vizepräsident des Industrieverbands Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE) Thomas Karcher die Anstrengungen der Branche bei seiner Begrüßung auf dem jährlichen Baustoff-Technik-Tag zusammenfasste. 

Dort kommen Vertreter:innen von Industrie, Wissenschaft und Behörden zusammen, um sich über neue Themen, Technik und Innovationen in der Branche auszutauschen. Dieses Jahr diskutierten und informierten sich rund 70 Teilnehmende am 6. Februar in Filderstadt über die entscheidende Frage – wie schaffen wir die klimaneutrale Transformation und welche Lösungsansätze halten Technik, Politik und Forschung bereit? 

Mehr dazu hier.

Die Referent:innen des diesjährigen Baustoff-Technik-Tags, zusammen mit Vertreter:innen des ISTE.

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Forderungen an die Politik
  • Ausschreibungen produktneutral gestalten
  • Vertragsbedingungen des Landes so gestalten, dass heimische Baustoffe effizient verwendet werden können
  • Standardabbau im Straßenbau nicht zu Lasten der Dauerhaftigkeit; neue Bauweisen wissenschaftlich begleiten
  • Kompetenznachweis und Weiterbildung durch Einschaltung von privaten Ingenieurbüros durch den/die Auftraggeber sicherstellen
  • Ausreichend Personal für Ausschreibung und Überwachung in den zuständigen Baureferaten und Straßenfachbehörden bereitstellen
  • Berücksichtigung von heimischen und regionaltypischen Naturwerksteinen (verhindert ökologisch unsinnige Transporte von Übersee und fragwürdige soziale und ökologische Produktionsbedingungen in Drittweltländern)

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Transportbeton und Betonpumpen – Entwicklungen und Aktivitäten

Leistungsfähigkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit   Zum Artikel

Aus- und Weiterbildungsangebote in der Transportbetonindustrie   Zum Artikel

Technik und Normung   Zum Artikel

Projektübersicht und ausgewählte Einzelthemen aus der Arbeit des BTB/FTB   Zum Artikel

InformationsZentrum Beton GmbH (IZB)   Zum Artikel


Leistungsfähigkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit - Fachgruppe Transportbeton und Betonpumpen
Netzwerk

Die Fachgruppe Transportbeton ist im Netzwerk des Bundesverbandes der Deutschen Transportbetonindustrie sowie mit den Fachgruppen der angrenzenden Bundesländer eng verknüpft. Kurze Informationswege und gute Kenntnisse der regionalen Märkte bestimmen unser Handeln. Wir stehen für Fragestellungen von der Planung, Lieferung, Einbau bis hin zur Nutzung und dem Rückbau von Betonbauwerken sowie zur Darlegung der Nachhaltigkeit zur Verfügung.

 

Ressourcenschonung

Rezyklierte Gesteinskörnungen für den Einsatz in Beton stehen zunehmend flächendeckend zur Verfügung. Der Aufbau entsprechender Wertschöpfungsketten und Stoffkreisläufe wird bis Ende 2024 fallweise vom Umweltministerium gefördert. Zukünftig können für die meisten Bauteile bis 25 Vol.-% RC-Gesteinskörnung problemlos eingesetzt werden. Für die Qualität wesentlich sind sortenreine Trennung verschiedener Abbruchmaterialien sowie eine verbesserte Abtrennung des Zementsteins von der Gesteinskörnung. Die Asbestfreiheit ist durch den Aufbereiter zu gewährleisten. Neu ist die Verwendung von RC-Betonbrechsand zur Herstellung nachhaltiger „R-Zemente“. Hierzu sind noch bauaufsichtliche Zulassungen notwendig, eine neue Zementnorm hierzu ist in Vorbereitung. Eine besondere Innovation stellt die CO2-Begasung von RC-Körnungen in einem Reaktor dar: dadurch werden zusätzliche Mengen an CO2 dauerhaft in der Zementsteinmatrix gebunden und deren Festigkeitseigenschaften verbessert. Somit entsteht eine CO2-Senke. 

 

Mit CO₂-effizienten Zementen und Betonen Treibhausgasreduzierte Betonbauwerke erreichten 

Im Vergleich zu den Nachbarländern Schweiz und Österreich beträgt der jährliche pro Kopf Verbrauch an Beton in Deutschland nur die Hälfte. Die Herstellung von Beton in Deutschland ist je nach geforderter Leistungsfähigkeit im Mittel mit einem CO₂-Fußabdruck von ca. 200 kg pro m³ Beton verbunden. Die CO₂-Intensität hängt dabei in erster Linie vom eingesetzten Zement und seinem Anteil an gebranntem Kalkstein (Klinker) ab. Die CO2-Anteile aus der der Gesteinskörnung sowie aus Fracht/Transport spielen eine untergeordnete Rolle. Insofern ist der Einsatz CO₂-effizienter Zemente im Beton ein entscheidender Hebel bei der Dekarbonisierung der Betonbauweise. CO₂-effiziente Zemente und Betone können in allen typischen Anwendungsbereichen des Hoch- und Tiefbaus verwendet werden. Das Minderungspotenzial ist vor allem bei Innenbauteilen und üblichen Außenbauteilen des Hochbaus groß, denn dort werden rund 2/3 des Transportbetons in Deutschland eingesetzt. Es lassen sich ohne technische Einschränkungen bereits heute CO₂-Einsparungen von ca. 25 % pro m³ Beton im Vergleich zum Durchschnittsbeton erzielen. 

Weiterhin können durch die Verwendung CO₂-effizienter Zemente oder materialeffizienter Konstruktionsweisen Emissionen reduziert werden. Hierzu zählen u.a. Hohlkörperdecken sowie Spannbetondecken. Auch hat Beton die positive Eigenschaft, CO₂ aus der Umgebungsluft aufzunehmen und dauerhaft zu binden.

Insbesondere im Infrastrukturbau werden durch Verwendung robuster Beton über eine möglichst lange Lebensdauer (> 100 Jahre) hervorragende Nachhaltigkeitsaspekte erfüllt.  

Die Einsparung von Energie bei der Betonherstellung und beim Transport sowie Übergabe des Betons auf der Baustelle ist unmittelbare Aufgabe der Transportbetonindustrie. Neben vollelektrischen und gasbetriebenen LKW sind auch Hybridfahrzeuge mit batterieelektrischem oder vollelektrischem Antrieb der Arbeitsmaschine (Trommel bzw. Pumpe) in der Entwicklung oder bereits verfügbar. Weiterhin sind aufgrund Leichtbaumaßnahmen durch Gewichtseinsparungen bei Chassis und Aufbauten weitere Effizienzsteigerungen möglich. Wir begleiten wir diese Entwicklung aktiv mit.  

 

Multifunktionalität der Betonbauweise 

Es sind zunehmend auch die „Mehrwerte“ der Betonbauweisewelche für Bauherren und für ausführende Bauunternehmen, die immer wichtiger werden. Im Wettbewerb zur Holz-, Glas- oder Stahlbauweise schaffen multifunktionale Betonoberflächen (z.B. Sichtbeton, wasserundurchlässiger Beton, Betonfahrbahndecken, Beton in der Landwirtschaft nach DIN 11622, Betonauffangwannen als Ableit- und Rückhalteflächen in der Industrie), höchste Standsicherheit über die gesamte Lebensdauer auch bei extremen Belastungen (z.B. Brand, Verkehrslasten) oder Flexibilität beim Bauen im Bestand über viele Jahrzehnte Nutzungsdauer eindeutige Vorteile. Durch die fortschreitende Digitalisierung der Lieferkette bis hin zur bereits mit 3-D-Betondruckverfahren gebauten Wohn- und Industriegebäuden auf der Baustelle können die heute knappen Personalressourcen bestmöglich eingesetzt werden.  

Zusätzlich können minimalem Energieaufwand können Betondecken bei der Klimatisierung von Büros Heiz- und Kühldecken zur Innenraumklimatisierung herangezogen werden.

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Aus- und Weiterbildungsangebote in der Transportbetonindustrie

Wir betreiben vielfältige, umfassende Ausbildungs- und Nachwuchsarbeit und arbeiten auf Landesebene aktiv beim Ausbildungsprogramm der ARGE Beton mit, deren Träger die Bauwirtschaft Baden-Württemberg, das InformationsZentrum Beton, der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein, der Fachverband Beton- und Fertigteilwerke sowie der ISTE Baden-Württemberg sind. Die Betonnormen fordern von Lieferanten und Verwender Pflichtschulungen im Abstand von längstens 36 Monaten. 

Unsere Veranstaltungen waren mit über 500 Teilnehmern sehr gut besucht und behandelten Themen wie Basiswissen Beton, Ressourcenverfügbarkeit und Nachhaltigkeit, Leichtbeton, Zerstörungsfreie Baustoffprüfung, Sichtbeton bei Fertigteilen, superabsorbierende Polymere,  Hybridangetriebene Betonfahrmischer, klinkereffiziente Zemente sowie R-Beton, erfolgreicher Einsatz von Betonzusatzmitteln, werkseigene Produktionskontrolle - inklusive Schnittstellen zu Abnehmern sowie Neuerungen der Regelwerke u.v.m.  

Die ARGE-Lehrgänge werden vom Europäischen Sozialfonds über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Baden-Württemberg bezuschusst. Somit ergab sich je nach Förderungsstufe eine Reduzierung der Teilnehmergebühr zwischen 30 % und 70 %.  
Auf Bundesebene bündelt die Plattform betonwissen.de verschiedene Tools und Plattformen zur Weiterbildung an. Zentrale Elemente des Angebots sind das Weiterbildungsangebot BetonQuali, die neu konzipierte BTB-Lernplattform und die BTB-Fahrerschulung. Vielfach sind Ausbildungen in Teilzeit möglich und werden erheblich finanziell gefördert. Die Nutzung digitaler Medien unterstützt ein selbstorganisiertes, flexibles Lernen – integriert in den beruflichen Alltag.  

Seitens des BTB gibt es neue  Medien für die Ausbildungsberufe Verfahrensmechaniker Transportbeton sowie Baustoffprüfer.

Digitalisierung

Im Betonvertrieb werden mit dem der elektronische Lieferschein, Automatisierung der Einbaubedingungen / Wetterprognose im digitalem Betoniertagebuch sowie der Software „INSITER“ neue Innovationen geschaffen.  

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Technik und Normung
Sachstand der neuen Betonnorm DIN 1045 ff. 

In anderen EU-Mitgliedsstaaten gilt vielfach unmittelbar die neue DIN EN 206:2021. In Deutschland wurde das neue Normenpaket DIN 1045 im Weißdruck im Sommer 2023 herausgegeben. Die bauaufsichtliche Einführung wird mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Ende 2024 erwartet. Seitens des BTB werden über die Landesverbände Muster/Vorlagen sowie Informationsveranstaltungen angeboten.

 

Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen − VwV TB)

Die VwV TB ersetzte die nach ehemaligem Bauordnungsrecht bekannt gemachte Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) und die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bekannt gemachte Bauregellisten A.

Die VwV TB konkretisiert die in der baden-württembergischen Landesbauordnung (LBO) verankerten Grundanforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen. Sie umfasst Regeln zur Standsicherheit baulicher Anlagen sowie zum Brandschutz, zum Wärmeschutz, zum Schallschutz, zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz und zu den Planungsgrundlagen. Ferner sind darin die zulässigen Eingangsmaterialen zur Herstellung rezyklierter Gesteinskörnung bestimmt (vgl. Anhang A, Anforderungen an bauliche Anlagen (ABuG).

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Projektübersicht und ausgewählte Einzelthemen aus der Arbeit des BTB/FTB

Dekarbonisierung und Kreislaufwirtschaft 
Es ist ein BTB-Nachhaltigkeitsbericht in Vorbereitung. Dies soll im CSC-Zertifizierungssystem integriert werden. Der Entwurf der DAfStb-Richtlinie „Treibhausgasreduzierte Bauwerke“ wird aktuell erarbeitet, den Pfad zu Klimaneutralität wird über die Zeitachse definiert.   
 

Klimaoptimierter Beton – ein Beitrag zum klimaverträglichen Bauen
Ein wesentliches Element dabei soll die Entwicklung eines einheitlichen Bewertungsschemas sein, das es den Transportbetonunternehmen gestattet, die Wirkung einer oder mehrerer Maßnahmen nicht nur auf den CO2-Ausstoss, sondern auch auf die sonstigen Eigenschaften des Betons – wie mechanische Eigenschaften, Dauerhaftigkeit und Ressourcenschutz – in einem Kennwert zusammenzufassen. 

Digitales Bauen
Großformatiger 3D-Druck mit Transportbeton: nach erfolgreichen Druckresultaten im Labormaßstab steht nun die Übertragung auf Baustellenbedingungen an. Neben den betontechnologischen Fragestellungen zählt auch die Konzipierung eines material- und technologieadaptiven Druckkopfes für die präzise Ablage des Transportbetons zu den Zielen des Projektes. 

Auswirkungen erhöhter Frischbetontemperaturen auf Frisch- und Festbetoneigenschaften
Die kontinuierlichen klimatischen Veränderungen und die damit einhergehende Zunahme an Extremwetterereignissen wirken sich auch auf den Betonbau aus. Die normative Empfehlung einer maximalen Frischbetontemperatur von +30 °C (DIN 1045-3 „Bauausführung“) ist in den Sommermonaten bereits vermehrt schwer einhaltbar. Erweiterte Erstprüfungen und abgestimmte Betonzusammensetzungen wie auch Einbauverfahren auf der Baustelle sind Gegenstand der Forschung.  
 

Sichere Betonförderung: Pumpbarkeit und Pumpstabilität
Die Abteilung Betonpumpen in der Fachgruppe Transportbeton befasste sich im Rahmen der Regionalveranstaltungen (Fachgruppen der Industrieverbände Rheinland-Pfalz/Hessen, Bayern und Baden-Württemberg) sowie beim bundesweiten Erfahrungsaustausch u.a. mit dem AIF Forschungsvorhaben „Sichere Betonförderung – Pumpbarkeit und Pumpstabilität“: 
Weiterhin wurde das Thema „Standsicherheit und Betrieb der Pumpe“ erörtert: das Pumpen ist Teil der Bauausführung und bedarf verbesserten Regelungen im Hinblick auf Zuständigkeiten zur Standsicherheitsprüfung beim Aufstellen der Betonpumpe. Weiterhin wurden Fragen zur Zulassung von Betonpumpen behandelt. 

Klimaverträgliches Bauen mit einem Schattenpreis für CO2 Emissionen 
Es gibt Überlegungen, dem Angebotspreis einer Bauleistung um den CO2-Schattenpreis hinzu zu addieren. Danach errechnet sich der Wertungspreis. Hierdurch werden Investitionen in die Nachhaltigkeit belohnt.  

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InformationsZentrum Beton GmbH (IZB)

Klimaneutralität und Ressourceneffizienz – das sind die zentralen Themen, an denen das InformationsZentrum Beton GmbH im Auftrag der deutschen Zement- und Betonhersteller arbeitet. Neue Anwendungsbereiche für zementgebundene Baustoffe und den Einsatz innovativer Produkte und Verfahren werden gefördert. Angesichts der herausragenden Bedeutung von Zement und Beton für das Bauen trägt die Branche auch für den Klimaschutz eine besondere Verantwortung. Dieser stellt sich die Zementindustrie in Deutschland und arbeitet seit vielen Jahren intensiv an der Minderung ihrer CO₂-Emissionen und der Schonung natürlicher Ressourcen. Mit innovativen Technologien will sie bis 2045 klimaneutralen Zement und Beton in Deutschland herstellen. Ferner wurden neue Umweltproduktdeklarationen (EPD) für Beton erarbeitet und publiziert. Hierzu leisten auch die Universität, ILEK und MPA in Stuttgart wie auch die Universität/KIT/MPA in Karlsruhe einen herausragenden Beitrag.

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Umweltschutz – Entwicklungen und Aktivitäten

Versicherungsbürgschaften für ISTE-Mitglieder zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten   Zum Artikel

Inkrafttreten der Mantelverordnung   Zum Artikel

Wesentliche Problemstellen der Mantelverordnung   Zum Artikel

Zahlen und Fakten zur Kreislaufwirtschaft   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Versicherungsbürgschaften für ISTE-Mitglieder zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten

In der Praxis kommt es regelmäßig zu Forderungen nach Sicherheitsleistungen, z.B. zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten bei der Rekultivierung oder bei Recyclinganlagen. Für ISTE-Mitglieder besteht die Möglichkeit, über die SÜDVERS FiMO GmbH Sonderkonditionen zu Bürgschaftsversicherungen zu erhalten, mit denen Sicherheitsleistungen hinterlegt werden können. Dieses Angebot gilt nur für ISTE-Mitglieder. Weitere Informationen können über den internen Downloadbereich abgerufen werden.

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Inkrafttreten der Mantelverordnung -  Vorbereitung der Mitglieder, erste Erfahrungen mit qeb.app und mit der Umsetzung in der Praxis und im Vollzug

ISTE und QRB haben Ihre Mitglieder bestmöglich auf die zum 01.08.2023 in Kraft getretene neue Mantelverordnung vorbereitet. Wir erläutern die Angebote von ISTE und QRB zur Umsetzung der Mantelverordnung und Ergebnisse einer Umfrage unter den Mitgliedern zu den ersten Erfahrungen.

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Wesentliche Problemstellen der Mantelverordnung

Die Verordnung regelt den Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen (Ersatzbaustoffverordnung in Artikel 1 der MantelV) und die Verfüllung von Abgrabungen (Novelle der Bundesbodenschutzverordnung in Artikel 2 der MantelV) völlig neu. Schon jetzt zeichnen sich ganz wesentliche Problemstellen ab, die insbesondere auch an der Schnittstelle der ErsatzbaustoffV mit anderen Regelwerken und Handlungshilfen aus dem Bund entstehen. Wir erläutern die wesentlichen Problemstellen und versuchen konstruktive Problemlösungen aufzuzeigen.

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Zahlen und Fakten zur Kreislaufwirtschaft

Während die ISTE- und QRB-Mitglieder täglich mit der Umsetzung der Mantelverordnung kämpfen und damit die größten Massenströme im Land bewegen, werden gefühlt stündlich neue politische Zielsetzungen zur Steigerung der Substitutionsquoten von mineralischen Primärrohstoffen ausgerufen. Leider werden Definitionen zur Abfallhierarchie, Kreislaufwirtschaft und statistische Zahlenwerke durcheinandergeworfen, womöglich um bestimmte Recyclingpfade politisch nach vorne zu bringen und politische Erwartungshaltungen zu erfüllen. Wir versuchen die Definitionen und Zahlen auf Basis der gesetzlichen Normen und der amtlichen Statistiken für sie zu sortieren und erläutern, warum hier eine faktenbasierte Diskussion so immens wichtig ist.

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Forderungen an die Politik
  • Es muss ein Rohstoffbewusstsein in der Gesellschaft geschaffen werden, das neben Ressourceneffizienz durch Recycling auch auf die heimische Rohstoffgewinnung setzt. Dabei sind die Vorteile der heimischen Rohstoffgewinnung herauszustellen. 
  • Politik und Verwaltung müssen eine nachhaltige Nutzung und Entwicklung von Rohstoffgewinnungsstätten sicherstellen. Hierzu gehört auch die Ausweisung von neuen Abbaustätten: Dezentralität bei der Rohstoffgewinnung ist dringend wünschenswert, durch planerische Fehlsteuerungen aber mehr und mehr gefährdet. 
  • Ausufernde finanzielle und administrative Belastungen müssen beseitigt werden – zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen sind klare politische Bekenntnisse erforderlich! 
  • Der allgemeine Trend der kurzen Anhörungsfristen in den Beteiligungsverfahren muss umgekehrt werden. Sollte sich die Tendenz fortsetzen, wäre ein wesentliches Element demokratischer Teilhabe und damit letztlich auch die Akzeptanz weiterer gesetzlicher Belastungen in der Wirtschaft gefährdet.  
  • Die solide Abschätzung der Folgen von Gesetzesvorhaben ist Aufgabe des Gesetzgebers, wird aber immer stärker der betroffenen Industrie überlassen. Zusätzlich werden deren Resultate und Warnungen ignoriert bzw. nicht in hinreichendem Umfang berücksichtigt. 
  • Zielkonflikte zwischen Ökonomie und Ökologie müssen im Rahmen einer nachhaltigen und abgestimmten Umwelt- und Wirtschaftspolitik gelöst werden.
  • Schlüssige Politik bezüglich der Zielsetzung der Ressourceneffizienz durch Recycling und des Boden- und Grundwasserschutzes. Dabei dürfen Recyclingpfade, wie hochqualitatives Baustoffrecycling im Straßen-, Wege- und Erdbau oder als Zuschlagsstoffe für Beton im Hochbau, nicht gegeneinander ausgespielt werden. Bei allen genannten Recyclingpfaden werden auf der Abfallhierarchiestufe 3 „Recycling“ des KrwG Ressoucen geschont und Stoffkreisläufe geschlossen.
  • Praktikable Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung im Vollzug, um sicherzustellen, dass nur güteüberwachte und -geprüfte Recycling-Baustoffe umweltverträglich dort eingesetz werden, wo sie eingesetzt werden dürfen. Systematische Erfassung der Abfallströme zur Folgenabschätzung und rechtzeitigen Erkennung von Entsorgungsengpässen (insbesondere Laufzeiten der Deponieklasse 1).
  • Bereitstellung von mehr Fachpersonal für die mit dem Umweltmedienschutz befassten öffentlichen Stellen zur Erarbeitung von fachlichen Kriterien für eine umweltgerechte Georessourcennutzung

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Naturschutz – Entwicklungen und Aktivitäten

Bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine- und Erdenindustrie   Zum Artikel

Natur auf Zeit - Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes   Zum Artikel


Bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine- und Erdenindustrie

Mit der bundesweiten Biodiversitätsdatenbank soll der Beitrag der Steine- und Erdenindustrie zur Förderung der biologischen Vielfalt langfristig erfasst, dokumentiert und ausgewertet werden. Ziel ist es, stetig belastbares Zahlenmaterial für Unternehmen und Verbände zu genieren, um damit weiträumig fundierte Aussagen treffen zu können. Die Daten können dazu beitragen, flexible und nachhaltige Strategien im Umgang mit der biologischen Vielfalt in Gewinnungsstätten zu fördern (z.B. als Datengrundlage für das Konzept „Natur auf Zeit“). Die Beteiligung an der Datenbank ist für Unternehmen freiwillig. Dennoch ist eine Vielzahl an Daten notwendig, um fundierte Aussagen über die Biodiversität in den heimischen Gewinnungsstätten treffen zu können. Die Verbände der Initiative sind daher für den Erfolg des Projektes auf die engagierte Mitarbeit der Unternehmen angewiesen.  

Für die Entwicklung und den Betrieb der bundesweiten Biodiversitätsdatenbank haben sich der Bundesverband Mineralische Rohstoffe, der Verein Deutscher Zementwerke, der Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie, der Bundesverband Keramische Rohstoffe und Industrieminerale, der Bundesverband der Gipsindustrie, der Deutsche Naturwerksteinverband sowie der Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie unter dem Dach des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden zusammengeschlossen. Des Weiteren engagieren sich als Landesverbände neben dem ISTE der Verband der Bau- und Rohstoffindustrie, der Bayerische Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden, der Unternehmerverband Mineralische Baustoffe sowie der Industrieverband Steine und Erden Neustadt/Weinstraße. Grundlage der bundesweiten Biodiversitätsdatenbank ist die Datenbank des ISTE, die von 2011 bis 2017 in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen der Steine-Erden-Industrie sowie Planungs- und Ingenieurbüros entwickelt wurde.

Die Informationsbroschüre „Die bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine-Erden-Industrie – Vorstellung des Projektes“ ist unter unter www.baustoffindustrie.de/downloads uner Rohstoffe abrufbar.

 

 

Nach dreijähriger Entwicklungsarbeit konnte im September 2021 die bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine- und Erdenindustrie für Unternehmen und Verbände freigeschaltet werden.

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Natur auf Zeit - Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Mittlerweile hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) einen Auftrag für ein Forschungsvorhaben „Dynamischer Naturschutz durch Natur auf Zeit beim Rohstoffabbau - rechtliche und fachliche Anforderungen“ vergeben, dessen Projektende der 31.1.2025 ist und von einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe begleitet wird. 

ISTE und NABU Baden-Württemberg haben in 2020 gemeinsam ein Diskussionspapier mit einem Gesetzgebungsvorschlag zu Natur auf Zeit erarbeitet. Dem Diskussionspapier haben sich neben den Bundes- und Landesverbänden der Steine- und Erdenindustrie auch der NABU Bundesverband und weitere 13 Landesverbände des NABU angeschlossen. Wesentlicher Inhalt des Diskussionspapiers ist ein gemeinsamer Regelungsvorschlag zur Änderung des BNatSchG, der sich auf die zugelassene Rohstoffgewinnung bezieht. Diese Idee hat mittlerweile Eingang in das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gefunden. Das BNatSchG beinhaltet hierzu eine Verordnungsermächtigung, die einen nutzungsintegrierten Ansatz für die zugelassene Rohstoffgewinnung konkretisieren soll. Die Einhaltung der in dieser Verordnung geregelten Anforderungen wird dann im Ergebnis zu einer Lösung der artenschutzrechtlichen Konflikte führen und damit die Biodiversität in Kiesgruben, Steinbrüchen und Baggerseen fördern.  

Mittlerweile hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) einen Auftrag für ein Forschungsvorhaben „Dynamischer Naturschutz durch Natur auf Zeit beim Rohstoffabbau - rechtliche und fachliche Anforderungen“ vergeben, dessen Projektende der 31.1.2025 ist und von einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe begleitet wird, in der auch Vertreter der Gesteinsindustrie (bbs, MIRO, ISTE und UVMB) vertreten sind. Der ISTE wird den Prozess weiterhin intensiv begleiten, um sicherzustellen, dass die mit der zugelassenen Rohstoffgewinnung verbunden Chancen ausreichend gewürdigt und pragmatische Lösungsansätze gefunden werden.  

 

Das gemeinsame Diskussionspapier wurde im Jahr 2020 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) übermittelt.

dvfd

ggr

Den ausführlichen Exkurs zu "Natur auf Zeit" aus dem Jahresbericht 2019-2020 als PDF herunterladen und anschauen

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Öffentlichkeitsarbeit – Entwicklungen und Aktivitäten

ISTE on Tour mit Staatssekretär Dr. Andre Baumann   Zum Artikel

Geographie-Lehrkräfte zu Besuch bei ISTE-Mitgliedsfirma   Zum Artikel

Social Media will gelernt sein   Zum Artikel

Steine Erden Akademie des ISTE   Zum Artikel


ISTE on Tour mit Staatssekretär Dr. Andre Baumann

Sommertouren von Politiker:innen sind für den ISTE eine willkommene Möglichkeit, in den Austausch zu kommen. So hat Thomas Beißwenger, Hauptgeschäftsführer des ISTE, bereits in der Vergangenheit zahlreiche Termine mit Minister:innen, Fraktionsvorsitzenden und Landtagsabgeordneten unternommen und sie zu Mitgliedsunternehmen geführt – so auch im vergangenen Jahr. An drei Tagen begleitete er den Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Dr. Andre Baumann, bei dessen Sommertour, die unter dem Motto „Rohstoffe – heimisch gewinnen, effizient nutzen und im Kreislauf führen“ stand.

Dort erlebte der Staatssekretär anhand vieler Projekte, dass sein Motto keine Zukunftsmusik, sondern bereits heute Wirklichkeit ist. So wurde deutlich, wie bedeutend die Rohstoffindustrie für die Versorgung mit regionalen Rohstoffen ist, dem Arten- und Klimaschutz dient sowie für das Gelingen der Energiewende notwendig ist. 

 

1. Primärrohstoffe: Bedeutung der Rohstoffgewinnung und -verarbeitung

Kiesgruben, Baggerseen und Steinbrüche versorgen die Gesellschaft mit Rohstoffen, die sie täglich brauchen. Jede:r Bundesbürger:in braucht statistisch gesehen ein Kilogramm Steine pro Stunde. Klimaschutz bedeutet damit, den Bedarf regional decken zu können. Dafür sorgen 500 Unternehmen im Land. Sieben davon hat der ISTE zusammen mit Dr. Andre Baumann an vier Tagen der Sommertour besucht: Dort ging es um die Rohstoffe Gips, Naturstein, Kies und Sand und Schwer- und Flussspat. 

Gips 
Der für den Klimaschutz benötigte Kohleausstieg hat zur Folge haben, dass mehr Naturgips gewonnen werden muss. Diese Message konnte die Firma Knauf Gips KG dem Staatssekretär bei seinem Tourstart bei der Besichtigung des Steinbruchs und des Gipsplattenwerks in Satteldorf näherbringen. Bis 2019 deckte REA-Gips aus Rauchgasentschweflungsanlagen von Kohlekraftwerken 60 Prozent des bundesweit benötigten Gipses. Ersetzt werden müssten die bundesweit jährlich benötigten 10 Millionen Tonnen Gips langfristig durch Naturgips, da auch recycelter Gips den Bedarf nicht decken könne, klärten Peter Fischer, Marco Pabstmann und Sebastian Schraml von der Knauf Gruppe die Gäste beim ersten Stopp der Sommertour auf. Dass es nicht die Lösung sein könne, Gips zu importieren, sah auch Dr. Andre Baumann ein: „Wir werden auch in Zukunft Gips-Gewinnungsstätten in Baden-Württemberg brauchen.“ 
 

Sand, Kies und Naturstein 
Nicht nur Gips lernte Dr. Andre Baumann kennen. Auch Sand, Kies und Naturstein waren Bestandteil der Tour. So besuchte die Delegation um Dr. Andre Baumann unter anderem einen Steinbruch, ein Schotterwerk, eine Recycling- und Entsorgungsanlage bei den bmk Steinbruchbetrieben GmbH & Co KG in Talheim sowie zwei Kiesgruben von der Firma RMKS Rhein Main Kies und Splitt GmbH & Co. KG in Meißenheim und der Uhl Kies und Baustoff GmbH in Kehl-Goldscheuer. 
Highlights gab es bei jeder Station: Im Steinbruch der bmk Gruppe durfte der Staatssekretär gemeinsam mit Thomas Beißwenger und einem Sprengmeister eine Sprengung durchführen und eines der modernsten Schotterwerke Baden-Württembergs besichtigen– inklusive direktem Zugang über das mehrere zehn Meter hohe Förderband. 
Bei der Firma RMKS Rhein Main Kies und Splitt GmbH & Co. KG durften die Gäste über den Baggersee fahren. Dort zeigte der RMKS-Geschäftsführer Michael Willmes, wie der Baggersee sowohl als Badesee als auch als Naturparadies zur Verfügung steht und wie der Baggersee in der Tiefe ausgekiest wird, um Fläche zu sparen. 
Bei der Firma Uhl Kies und Baustoff GmbH ist seit diesem Jahr eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Förderbands von Kiesgrube zum Kieswerk installiert. Wie diese funktioniert und wie die Gewinnungsstätte erweitert werden soll, erklärte Meike Beck-Uhl, Geschäftsführerin des Unternehmens. Thomas Beißwenger freute sich darüber, dem Staatssekretär zeigen zu können, wie innovativ die Baustoffindustrie ist: „Unsere Unternehmen sorgen nicht nur regional dafür, dass Straßen und Häuser gebaut werden können. Mit innovativen Technologien wie PV-Anlagen auf Kiesförderbändern leisten die Unternehmen einen wichtigen Beitrag für Gesellschaft und Klima.“ 

Fluss- und Schwerspat 
In einem der tiefsten Punkte Baden-Württembergs – in der Grube Clara – werden Fluss- und Schwerspat gewonnen. Die Rohstoffe werden zum Beispiel als Beton-Zuschlagstoff in Röntgenräumen in Krankenhäusern eingesetzt, um die Strahlenbelastung zu minimieren. Wie sie zu Pulver aufbereitet werden, konnten die Gäste in der Aufbereitungsanlage der Firma Sachtleben Minerals GmbH & Co. KG in Wolfach erleben. So ging es durch das Werk: Von den Rohstoffhalden über die Förderbänder bis hin zu den Kugelmühlen, die die Rohstoffe fein mahlen. 

2. Sekundärrohstoffe: Bedeutung des Baustoffrecyclings 

Innovativ ist die Bau- und Rohstoffbranche auch im Baustoffrecycling. Dieses Thema stand ebenfalls auf der Agenda der Sommertour– konkret bei der bmk Gruppe in Talheim und bei der Firma Baustoff- und Bodenbehandlung Hohenlohe GmbH & Co. KG (BBH) in Rüblingen. Beide Mitgliedsfirmen zeigten, wie sie gebrauchte Rohstoffe aufbereiten. 
Während die bmk Gruppe mit ihrer Tochterfirma RetroLith eine Recycling- und Entsorgungsanlage für Bauabfälle betreibt und diese unter höchsten Standards der Kreislaufwirtschaft zuführt, präsentierte der Geschäftsführer der BBH, Martin Weiß, die Aufbereitungsanlage von schwach belasteten Böden sowie Bauschutt in Rüblingen. Nach einem theoretischen Erfahrungsaustausch zur Thematik ging es im Anschluss in die Anlage. Dr. Andre Baumann durfte „R-Boden“ schnuppern und den Aufbereitungsprozess eines bereits vom Kunden bestellten mineralischen Ersatzbaustoffes miterleben. Für die Anlage hatte die BBH als erstes Unternehmen der Baustoffrecyclingindustrie den Deutschen Rohstoffeffizienz Preis 2022 gewonnen, der von der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) verliehen wird. 
 

3. Biodiversität: Beitrag der Baustoffindustrie zum Artenschutz 

Die KNOBEL Asphalt-Kies Beton GmbH präsentierte dem Staatssekretär in ihrer Kiesgrube in Hartheim am Rhein ihren neu angelegten Kieserkundungspfad, der durch fünf Hektar Biotopflächen führt. Hier wurden renaturierte Uferflächen angelegt, die nun Fröschen und Molchen als Lebensraum dienen. Zudem ist das Gelände ein Biotop unter anderem für Eisvögel, Nachtigallen, Seerosen, Große Teichmuscheln und sogar Gottesanbeterinnen. Dr. Andre Baumann zeigte sich vom Projekt begeistert. So sagte er der Badischen Zeitung: „Hier schlummert ein riesiges Potenzial, das wir für die Biodiversität nutzen können. Ihr Unternehmen ist eines von vielen in Baden-Württemberg, das zeigt, dass Industrie und Naturschutz Hand in Hand gehen können. Ihr Unternehmen ist Teil der Lösung und nicht Teil des Problems.“ 
 

Fazit: Dass es in Sachen Bürokratie und Genehmigungsverfahren deutlich zu langsam geht, wurde bei allen Terminen angemahnt. Der Staatssekretär versicherte den Unternehmen, dass die Landesregierung Maßnahmen zum Bürokratieabbau umsetzen wolle. Zudem zeigte sich der Staatssekretär davon überzeugt, dass die regionale Rohstoffversorgung ein zentrales Ziel der Landesregierung sei: „Rohstoffe zu importieren ergibt keinen Sinn. Wir sind in Baden-Württemberg mit mineralischen Rohstoffen gesegnet. Diese müssen wir auch nutzen.“

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Geographie-Lehrkräfte zu Besuch bei ISTE-Mitgliedsfirma 

Der ISTE unternahm wie jedes Jahr eine Fahrt zu einer Mitgliedsfirma, um Geographie-Lehrkräfte die geologische Vielfalt Baden-Württembergs in der Praxis darzulegen – in vergangenen Sommer ging es zu Sachtleben Minerals GmbH.

Eine der mineralienreichsten noch betriebenen Bergwerke der Welt ist häufig in Schulbüchern zu finden: Die Grube Clara. Sie live zu erleben und in einen der tiefsten Orte Baden-Württembergs einzutauchen, ist für viele Geolog:innen und Geograph:innen ein besonderes Erlebnis. So auch für knapp 40 Geographie-Lehrkräfte aus ganz Baden-Württemberg, die Mitte Oktober auf Einladung des Industrieverbands Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE) und der Firma Sachtleben Minerals GmbH auf Erkundungstour unter und über Tage gingen. 

Diese Tagesexkursion fand im Rahmen der langjährigen Kooperation mit dem Verband Deutscher Schulgeographie (VDSG), Landesverband Baden-Württemberg e.V. statt. Sie soll Geographie-Lehrerinnen und -lehrer für das Thema Geologie und Rohstoffe sensibilisieren und Anknüpfungspunkte für den Unterricht bieten. Der ISTE bietet dafür jedes Jahr eine neue Tour zu einem Mitgliedsunternehmen an. 

In zwei Gruppen aufgeteilt ging es für die Exkursionsteilnehmer:innen in diesem Jahr sowohl durch die Aufbereitungsanlage bzw. Mineralienhalde in Wolfach/Ortenaukreis als auch durch die etwa 12 Kilometer entfernte Grube Clara in Oberwolfach. 

Station 1: Tour unter Tage in die Grube Clara

Station eins war die Grube Clara. Aus ihr werden hauptsächlich Fluss- und Schwerspaterze gefördert. Jedoch finden sich dort immer noch andere Erze, die Silber und Kupfer enthalten. Sie ist damit eine der mineralienreichsten Gruben, die noch in Betrieb ist – genau genommen seit 125 Jahren. „Das ist für ein Grube eine außergewöhnlich lange Zeit“, betonte Robert Mauerlechner bei seiner Begrüßung. Er ist Geschäftsführer der Firma Sachtleben Minerals GmbH, die die Grube betreibt. Wie lange sie jedoch noch in Betrieb sei, könne niemand exakt sagen: „Wir rechnen seit langer Zeit immer mit sicher zehn Jahren, weil das der in der jährlichen Reservenberechnung prognostizierbare Zeitraum ist.“ 

In drei Kleinbussen ging es nach einer ausführlichen Sicherheitseinweisung von etwa 500 Meter über dem Meeresspiegel auf minus 150 Meter – dem derzeit tiefsten Punkt der Grube. Die Lehrkräfte zeigten sich unter anderem von den schweren Maschinen beeindruckt, die das Material nach der Sprengung auf LKWs beladen. Letztere bringen das Roherz über die helixartige Tunnelstrecke aus der Grube unter Tage in die Aufbereitungsanlage über Tage in Wolfach. 

Den Betriebsablauf der Gewinnung erläuterte der Grubenbetriebsleiter Peter Schleibach in mehreren Stationen durch die Grube: „Wir sprengen das Material täglich kurz vor Schichtwechsel. Währenddessen sind die Kumpel im Aufenthaltsraum.“ Dieser befindet sich zentral auf einer der zahlreichen Sohlen. Auch diesen durften die Gruppen in der Grube anschauen. „Als Normalsterblicher diese Grube besichtigen zu dürfen, ist ein besonderes Highlight“, fasste Peter Armbruster, Erster Vorsitzender des Verbands für Geographie-Lehrkräfte das Erlebnis zusammen. 
 

Station 2: Tour durch die Aufbereitungsanlage und die Mineralienhalde

Die zweite Station auf der Tagesplanung war eine Besichtigung der Aufbereitungsanlage und der Mineralienhalde in Wolfach. Dort werden die Roherze in Fluss- und Schwerspat getrennt und zum Endprodukt aufbereitet. Auch hier ging es für die Lehrer:innen in drei Kleingruppen an den vielen Maschinen vorbei, die das Gestein brechen, waschen, sieben, trennen, mahlen und trocknen, bis das Endprodukt in Form von weißem Pulverkonzentrat an die Kunden weiterverkauft wird. „Fluss- und Schwerspat findet man in allen möglichen Alltagsprodukten: Flussspat ist zum Beispiel ein Vorprodukt für die Beschichtung in Teflonpfannen oder von Outdoor-Bekleidung“, erklärte Robert Mauerlechner und fügte an: „Schwerspat wiederum findet man in Bauprodukten, Lacken- und Farben, Kunststoffen oder in den Mauern von Röntgenräumen, die die Strahlung abhalten.“ 

Angrenzend an die Aufbereitungsanlage befindet sich die Mineralienhalde. Sie bietet Familien und Mineraliensammlern die Möglichkeit, selbst auf die Suche nach Mineralien aus der Grube Clara zu gehen. Kordula Kovac, die die Mineralienhalde zusammen mit ihrem Mann betreibt, erläuterte den Lehrer:innen den Sinn der Mineralienhalde: „Die Kinder sind total begeistert, wenn sie selbst auf die Suche nach Mineralien gehen dürfen – und stolz, wenn sie etwas finden.“ Das sei Antrieb genug, die Mineralienhalde fortzuführen. Auch die Lehrer:innen nahmen einige ihrer Funde von der Halde mit – und können nun ihren Schüler:innen hautnah ein Stück tiefsten Schwarzwald zeigen. 

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Social Media will gelernt sein

Zur erfolgreichen Pressearbeit gehört es, Social Media professionell zu bespielen. Auch für Recruiting sind die bewegten Bilder mittlerweile unerlässlich. Wie das gelingen kann, lernten die Teilnehmenden der Presse- und Social-Media Seminare der Steine Erden Akademie.
 
Im Rahmen des diesjährigen stea-Angebots fand eine mehrteilige Fortbildungsreihe rund um Kommunikationsstrategien, branchenspezifische Pressearbeit und vor allem den gezielten Einsatz von Sozialen Medien statt.  

Zum Auftakt im September versammelten sich knapp 30 Social-Media-Beauftragte aus der Steine- und Erdenindustrie bei Holcim Süddeutschland GmbH in Dormettingen zum Workshop “Videos und Bilder mit dem Smartphone: Wie gelingen gute Aufnahmen für Social-Media?” Dort erkundeten sie nach einer theoretischen Einführung von Melvin Heid vom MIRO - Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. den rekultivierten Schiefersteinbruch der Firma und übten das Gelernte in der Praxis. 

Kommunikation heißt Macht, und eine erfolgreiche Pressearbeit sowie der professionelle Umgang mit verschiedenen Medien wollen gelernt sein - besonders in der Rohstoffgewinnung, bei der der Rückhalt der Bevölkerung essenziell ist. In dem Ende Februar folgenden Stea-Seminar "Pressearbeit und Social Media für Führungskräfte" zeigte Journalist und Mediencoach Andreas Spengler anhand zahlreicher Beispiele, wie eine gelungene Kommunikation rund um die Rohstoffgewinnung mit allen Beteiligten und Betroffenen aussehen kann. Dazu gehöre, aus Eigeninitiative einen guten Kontakt mit lokalen Journalist:innen zu pflegen, sowie vorausschauend und besonnen zu agieren. Entsprechende Notfallprotokolle und –regelungen für Extremereignisse seien unerlässlich. Ein gutes Storytelling und unkomplizierte Sprache ebenso, was ebenfalls Pflege brauche. Ein besonderes Augenmerk lag auch hier auf Social Media.  

Wie können wir als Unternehmen in der Steine- und Erdenindustrie Social Media effektiv einsetzen? Warum sollten wir das überhaupt tun? Und über welche Kanäle, mit welchen Mitteln und Strategien erreichen wir unsere Zielgruppen am besten? Diese und weitere Fragen wurden im Rahmen des Praxis-Seminars "Social Media und Filmerstellung" Ende April behandelt. Vor allem junge Menschen – potenzielle neue Mitarbeitende – informierten sich über Plattformen wie Instagram und erwarteten eine aussagekräftige Online-Präsenz von zukünftigen Arbeitgebern. Auch hier sind die Anforderungen an Zeit und Professionalität nicht zu unterschätzen.  
Spengler vermittelte den Teilnehmenden einfache Tipps und Kniffe, um Posts wirkungsvoll zu gestalten, ein professionelles Gesamtbild zu erzeugen und Videos kurzweilig zu halten – selbst mit begrenztem Equipment und Vorwissen. Dank der praxisnahen Beispiele und ersten Anwendungsversuchen im Steinbruch der bmk Steinbruchbetriebe GmbH & Co. KG in Talheim konnten die Teilnehmenden viel Inspiration sammeln, wie sie Social Media für ihr Unternehmen strategisch und effektiv einsetzen können. 
Aufgrund der hohen Nachfrage gab es im Juli einen Zusatztermin für das Praxisseminar. 

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Steine Erden Akademie des ISTE 

Die Steine Erden Akademie (stea) ist eine Plattform des ISTE zum Austausch zu aktuellen Themen der Branche, insbesondere in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Rohstoffsicherung, Umwelt und Technik. Die stea bietet ein Seminarangebot mit hohem Praxisbezug, das laufend aktuelle Themen der Steine- und Erdenbranche bereitstellt. Die Themen werden mit Hilfe virtueller Formate von Experten in Kurz-Vorträgen oder Online-Seminaren wie auch durch Exkursionen vor Ort bereitgestellt. Als Bildungspartner möchte die stea Rohstoffbewusstsein in der Gesellschaft stärken und die Verwendung heimischer Rohstoffe mit dezentralen Strukturen und kurzen Transportwegen sowie den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen fördern.  

Die stea bietet ein Seminarangebot mit hohem Praxisbezug, das laufend aktuelle Themen der Steine- und Erdenbranche bereitstellt. Durch den Aufbau von Seminarreihen zu ausgewählten Themen soll die Möglichkeit geboten werden, in regelmäßigen Abständen Grundlagenwissen zu vermitteln. 

Veranstaltungen der stea im Berichtszeitraum:

11.07.2023      Online-Seminar Wasserrecht: Erlaubnis- und Planfeststellungsverfahren in der Steine- und Erdenindustrie 

19.09.2023       Workshop - Videos und Bilder mit dem Smartphone: Wie gelingen gute Aufnahmen für Social-Media? (in Dormettingen) 

12.10.2023      Steinzeit - Baustoffkunde nicht nur für Architekten (in Maulbronn) 

12.12.2023      Online-Grundlagenseminar Immissionsschutzrecht 

08.02.2024      Online-Seminar Artenschutzrecht im Zulassungsverfahren und während der Rohstoffgewinnung 

29.02.2024      Seminar "Die Macht der Kommunikation" (in Ostfildern) 

24.04.2024      Online-Seminar Biotopschutz vor und während der Rohstoffgewinnung 

30.04.2024      Praxisseminar Social Media und Filmerstellung (in Talheim) 

06.06.2024      Online-Seminar Kartellrechtliche Entwicklungslinien 

20.06.2024      Online-Seminar CO2-Fußabdruck von Gesteinskörnungen 

09.07.2024      Online-Seminar Cyber-Sicherheit 

11.07.2024      Zusatztermin Praxisseminar Social Media und Filmerstellung (in Talheim) 

Weitere Informationen können auf der Website der Steine Erden Akademie abgerufen werden.

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