Rohstoffgewinnung und Rohstoffsicherung in der Region Donau-Iller
(baden-württembergischer Teil)

Die Broschüre zur Region Donau-Iller (baden-württembergischer Teil) bildet den dritten Teil einer regionalisierten Öffentlichkeitsarbeit des ISTE. Sie ist adressiert an Menschen mit politischer Verantwortung, Vertreter:innen von Behörden und Kommunen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Den Link zum Download finden Sie hier.

Die Hintergrundinformationen, die in Form von QR-Codes in der Broschüre verlinkt sind, sind innerhalb der folgenden aufklappbaren Bereiche dargestellt.


Massenströme der Steine- und Erdenindustrie

Statistisch gesehen braucht jede:r von uns stündlich ca. 1 Kilogramm Natursteine, Sand, Kies, Gips oder Steinmehl. Etwa 10 Prozent des Bedarfs kann mit Recycling-Baustoffen abgedeckt werden.
Die Massenstromgrafik der Steine- und Erdenindustrie in Baden-Württemberg können Sie als PDF-Dokument anschauen und herunterladen.


Die Steine- und Erdenindustrie - Hintergrundwissen via YouTube

MIRO-Filmclips zaubern Fakten in die Rohstoff-Diskussion

Fakten, Fakten, Fakten!“ Mit diesem Werbemotto trat vor fast drei Jahrzehnten das damals neue Nachrichtenmagazin „Focus“ gegen den etablierten „Spiegel“ an - erfolgreich.

„Fakten, Fakten, Fakten!“ will auch der Bundesverband Mineralische Rohstoffe (MIRO) mit sechs neuen Filmclips liefern, um die facetten- und variantenreiche Diskussion um mineralische Rohstoffe zu versachlichen. Søren Eiko Mielke, Entertainer und Filmregisseur aus Köln und sowohl dem ISTE als auch dem MIRO seit vielen Jahren verbunden, hat wieder einmal mit der Kamera und am Schneidetisch gezaubert. Besonders zauberhaft jedoch sind die erstaunlichen Sandbilder, welche die Künstlerin Natalia Tarnay beisteuerte.

Sechs Einzelclips von anderthalb Minuten Länge beleuchten die wirklichen Hintergründe zu Themen wie „Sandknappheit“, „Recycling und Holzbau“, „Flächenverbrauch“, „Rohstoffgewinnung und Naturschutz“, „Persönlicher Bedarf“ sowie „Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit“. Die Einzelclips gibt es auch zusammengefasst zu einem Streifen von neun Minuten Länge. Diesen können Sie auf YouTube anschauen.

Und hier gelangen Sie zu den sechs Einzelclips:

Sandknappheit auf YouTube anschauen

Recycling / Holzbau auf YouTube anschauen

Flächenverbrauch auf YouTube anschauen

Rohstoffgewinnung und Naturschutz auf YouTube anschauen

Persönlicher Bedarf auf YouTube anschauen

Kreislaufwirtschaft / Nachhaltigkeit auf YouTube anschauen


Rohstoffgewinnung und Naturschutz

Standpunkte zur Rohstoffgewinnung und Naturschutz von u.a. Minister Franz Untersteller und Staatssekretär Dr. Andre Baumann, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg anlässlich der Buchvorstellung „Entwicklung einer Kiesabbaulandschaft im Hegau am westlichen Bodensee“ von Jürgen Trautner (Hrsg.) im Juli 2016 und anlässlich eines Besuchs der Urzeitweide im Steinbruch Beiningen der Fa. HeidelbergCement im August 2016.

auf YouTube anschauen


Rohstoffsicherung und Regionalplanung in Baden-Württemberg

Rechtliche Grundlagen und Vorgehensweise

Die ausreichende Versorgung mit mineralischen Rohstoffen dient der Sicherung der Standortvoraussetzungen für die Gesellschaft. Die mittel- und langfristige Sicherung der für die Gewinnung von Kiesen, Sanden und Festgestein geeigneten Bereiche gegenüber anderen Nutzungsansprüchen ist gemäß Landesentwicklungsplan BW 2002 (LEP 2002), Raumordnungsgesetz (ROG, §2 Abs. 2 Nr.4) und Landesplanungsgesetz (LplG, § 11 Abs. 3 Nr. 10) eine zentrale Aufgabe der Regionalplanung

Aufgrund zahlreicher gesetzlicher Vorgaben im ROG sowie im LplG und im LEP müssen die normativen Festlegungen eines Regionalplans in Anlehnung an den Ansatz von Rio 1992 dem Leitbild einer nachhaltigen Raumentwicklung entsprechen. Nachhaltig sind Regionalpläne, die „die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringen“ (§ 1 Abs. 2 ROG).

Bei den Festlegungen zum Rohstoffabbau sind deshalb die ökologischen Funktionen im Sinne einer Ressourcenschonung so zu berücksichtigen, dass mit einem möglichst geringen Freiflächenverbrauch bei möglichst großer Rohstoffausbeute die raumverträglichsten Bereiche ausgewiesen werden.

Der Landesentwicklungsplan 2002 (LEP Kap. 5.2) verpflichtet die Regionalverbände, als rechtliche Instrumente zur Sicherung von Rohstoffen sog. Abbaugebiete und Sicherungsgebiete in der Form von Vorranggebieten als rechtsverbindliche Ziele der Raumordnung im Maßstab 1 : 50 000 auszuweisen.

In den Abbaugebieten hat der Rohstoffabbau Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen (z.B. bauliche Nutzungen, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, großräumige Aufforstungen). In den Sicherungsgebieten sind die Nutzungen unzulässig, die einem späteren Rohstoffabbau entgegenstehen.

Deren Erarbeitung gliedert sich in zwei Schritte: Planentwurf (1) und Rechtsverfahren (2) nach § 12 Landesplanungsgesetz.

(1) Ausgangspunkt der Planung ist der Bedarf für eine verbrauchernahe Versorgung auf Grundlage einer Nachfrageprognose und den Informationen über die regionseigenen Lagerstätten durch die vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB am Regierungspräsidium Freiburg) herausgegebene Karte der Mineralischen Rohstoffe von Baden-Württemberg 1 : 50 000.
Als Planungszeitraum können die Regionalverbände für die Abbaugebiete 15 bis rund 20 Jahre und für die Sicherungsgebiete bis zu rund 25 Jahre eigenständig festlegen. Für diese Periode besitzen die Unternehmen Investitionssicherheit und die anderen Raumnutzer Rechtssicherheit.
Der hieraus folgende Bedarf wird in der Regel durch eine lineare Fortschreibung der bisherigen durchschnittlichen Abbauraten der Gewinnungsstellen ermittelt. Zum Rohstoffbedarf einer Region können gemäß des Rohstoffsicherungskonzepts des Landes Baden-Württemberg Stufe 2 (RSK 2) aus dem Jahre 2004 und des Konzepts „Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg" vom September 2011 Zuschläge für die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten gemacht werden.

Auf der Basis der vom LGRB zur Verfügung gestellten Informationen wird die Gesamtfläche einer Region auf die Rohstoffgeologischen Eignungsflächen eingegrenzt. Weitere Eingrenzung erfolgt aufgrund der Vorgaben des LEP „Tiefenausbeute vor Flächenerweiterung vor Neuaufschluss“
- durch prioritäre Prüfung des Umfeldes bestehender Abbauflächen und Betriebsstätten,
- im geltenden Regionalplan festgelegter Sicherungsgebiete,
- Interessensgebiete von Abbauunternehmen,
- Vorschläge des LGRB oder des Regionalverbandes.

Auf den als Abbau- und Sicherungsgebieten ausgewiesenen Flächen muss Rohstoffabbau, vorbehaltlich der detailgenaueren Prüfung im fachplanerischen Zulassungsverfahren (z.B. wasserrechtliche Planfeststellung beim Nassabbau von Kies) innerhalb des Planungszeitraums rechtlich möglich sein.

Deshalb ist die gesamte rohstoffgeologische Flächenkulisse anhand rechtlich zwingender Ausschlusskriterien (z.B. Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete Zone I & II) weiter einzugrenzen. Flächen, bei denen Verbotstatbestände lediglich im Einzelfall einer Umsetzung entgegenstehen können (z.B. FFH-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzgebiete Zone III A & B), bedürfen einer gemeinsamen fachlichen Einschätzung mit den Fachbehörden und sind je nach ihrem fachlichen Gewicht in die abschließende Abwägung aller planerisch ermittelten Flächen einzustellen.

Wesentliche Grundlage hierfür ist auch der nach § 9 ROG zu erstellende Umweltbericht. Er beschreibt und bewertet für alle relevanten Flächen die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen insb. auf den Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, auf sämtliche Umwelt- und Kulturgüter sowie deren jeweilige Wechselwirkungen (Ökosystem).

Die abschließende rechtssichere Endabwägung (§ 7 Abs. 2 ROG) und Feststellung des Regionalplans als Satzung mit den raumverträglichsten Bereichen erfolgt von der Verbandsversammlung des jeweiligen Regionalverbands, nachdem das

(2)   Rechtsverfahren nach § 12 LplG durchgeführt wurde.

Der Planentwurf samt Begründung und Umweltbericht ist den in § 12 Abs. 2 LplG aufgezählten Institutionen (z.B. Gemeinden, Fachbehörden, anerkannten Naturschutzvereinen) zuzuleiten. Daneben ist nach § 12 Abs. 3 LplG die Öffentlichkeit durch schriftliche und digitale Auslegung mit der Möglichkeit einzubeziehen, hierzu Stellung nehmen zu können. Sämtliche Stellungnahmen sind zu prüfen und in der Endabwägung durch die Verbandsversammlung zu berücksichtigen. Ob und wie sich die Verbandsversammlung mit den jeweiligen Stellungnahmen inhaltlich auseinandergesetzt hat, ist den Absendern mitzuteilen (§ 12 Abs. 4 LplG).

Rechtsverbindlich wird der Regionalplan nach öffentlicher Bekanntmachung der vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg als oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde erteilten Genehmigung.


 

Vereinfachtes Ablaufschema eines Regionalplanverfahrens

Die mittel- und langfristige Sicherung der für die Gewinnung von Kiesen, Sanden und Festgestein geeigneten Bereiche gegenüber anderen Nutzungsansprüchen ist eine zentrale Aufgabe der Regionalplanung. Die Regionalverbände sind verpflichtet, Gebiete für den Abbau und zur Sicherung oberflächennaher Rohstoffe im Regionalplan festzulegen. Alle Festlegungen müssen dabei einer nachhaltigen Raumentwicklung entsprechen.

Die Erarbeitung eines Regionalplans als Rechtsnorm setzt sich aus dem Planentwurf und dem Rechtsverfahren zusammen.


Verschiede Arten der Rohstoffgewinnung

Trockenabbau

Beim Trockenabbau in Steinbrüchen und Kiesgruben soll oberhalb des Grundwasserspiegels regelmäßig eine Mindestüberdeckung mit dem anstehenden Rohstoff von 1 m über HHW und/oder 2 m über MHW verbleiben. Eine erforderliche Mindestschutzfunktion für die Restgrundwasserüberdeckung während des Abbaus wird nicht gefordert. Insbesondere in Wasserschutzgebieten können während des Abbaus wirkungsvolle betriebliche Maßnahmen zur Erhöhung der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung sowie Sofortmaßahmen bei Kleinschadensfällen ergriffen werden. Nach der Rekultivierung soll die Schutzfunktion jene des Ausgangszustands nicht unterschreiten. Üblicherweise erfolgt die Gewinnung in Steinbrüchen durch Bohren und Sprengen, in Kiesgruben per Bagger oder Radlader.

Trockenabbau mit Wasserhaltung (in Steinbrüchen)

Erfolgt im Sinne einer vollständigen Nutzung einer Lagerstätte der Abbau auch unterhalb des natürlichen Grundwasserspiegels, wird eine erlaubnispflichtige Wasserhaltung erforderlich. Hierdurch wird der Grundwasserstand für die Dauer der Gesteinsgewinnung räumlich begrenzt bis unter die Steinbruchsohle abgesenkt. Regelmäßig erfolgt dies durch Abpumpen von zulaufendem Wasser in einem Pumpensumpf an der tiefsten Stelle des Steinbruchs. Die Abbautätigkeit kann analog zum Trockenabbau erfolgen.

Nassabbau

Bei der Gewinnung von Kiesen und Sanden im Grundwasser wird dieses offengelegt, es entsteht ein Baggersee. Bei der Planfeststellung sind die Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss, auf den künftigen offengelegten Wasserkörper und das Grundwasser zu untersuchen und zu bewerten. Dies gilt insbesondere bei Baggerseen innerhalb von Wasserschutzgebieten oder Gebieten zur Sicherung von Wasservorkommen. Anforderungen regelt der Leitfaden „Kiesgewinnung und Wasserwirtschaft“ der LUBW. Baggerseen können eine vielfältige Nachnutzung erfahren.

Temporärer Nassabbau

Beim temporären Nassabbau wird Grundwasser sukzessive kleinflächig offengelegt, es erfolgt zeitnah eine Wiederverfüllung zur terrestrischen Nachnutzung. Ein Kiesvorkommen kann somit weitgehend vollständig genutzt werden, indem es bis auf eine Restmächtigkeit, welche zur Sicherstellung der Durchlässigkeit des Grundwasserleiters erhalten bleibt, abgebaut wird. Derzeit wird i.d.R. vor Ort anfallender Abraum für den Einbau im Grundwasser verwendet. Ab 1.8.2023 regelt die Bundesbodenschutzverordnung einheitlich Anforderungen an Böden, die uneingeschränkt im Grundwasser oder in Wasserschutzgebieten verfüllt werden können.


Leitfaden "Kiesgewinnung und Wasserwirtschaft"

Kiesgewinnung und Wasserwirtschaft. Empfehlungen für die Planung und Genehmigung des Abbaus von Kies und Sand

Die (ehemalige) Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (LfU) hat im Jahr 2004 den Leitfaden „"Kiesgewinnung und Wasserwirtschaft" veröffentlicht. Er richtet sich an Behörden, Planer und die Kiesunternehmer mit dem Ziel, eine Arbeitshilfe für eine Grundwasser schonende und limnologische/ ökologisch vertretbare Kies- und Sandgewinnung zur Verfügung zu stellen. Der Leitfaden entstand im Rahmen des Pilotprojektes „Konfliktarme Baggerseen - KABA", in dem die komplexe Thematik Baggersee - Kiesgewinnung - Grundwasserschutz - Nutzungskonflikte - etc. intensiv in sechs Teilprojekten behandelt wurde.

Den Leitfaden finden Sie hier als pdf-Dokument.

Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg -LfU-, Karlsruhe (Herausgeber)
2004, 104 S., Abb., Tab., Lit.
Serie: Oberirdische Gewässer, Gewässerökologie, Nr. 88


Weitere Informationen: LGRBwissen

LGRBwissen ist ein frei verfügbares geowissenschaftliches Portal für Baden-Württemberg, das vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) als unabhängiger Behörde betrieben wird und allen Interessierten als fachübergreifendes Karten- und Erläuterungswerk zur Verfügung steht. Neben den Themen Bodenkunde, Geologie, Hydrogeologie, Geothermie, Ingenieurgeologie und Geotourismus sind auch Informationen über die Rohstoffe des Landes anschaulich aufbereitet und dargestellt.