Tarifrunde 2023 mit Abschluss und Einigung über den neuen Entgeltrahmentarifvertrag
Am 15. Juni fand in Esslingen die dritte Runde der diesjährigen Tarifverhandlungen über Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen statt. Parallel haben die Tarifkommissionen der IG BAU und des ISTE über die Vereinbarung eines neuen Entgeltrahmentarifvertrags abschließend beraten und beschlossen.
Die Gespräche zur Entgeltrunde 2023 verliefen in sachlicher Atmosphäre. Nach intensiven Verhandlungen konnte am frühen Abend folgender Tarifabschluss vereinbart werden:
- Verlängerung aktuelle Verträge bis 30.06.2023 (Leermonat)
- Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen
- ab dem 1.7.2023 um 5,9 % sowie
- ab dem 1.7.2024 um weitere 3,6 %.
- Laufzeit bis 31.05.2025 (24 Monate)
- Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie (IAP) i.H.v. 2.000,00 € (Azubis 750,00 €, Teilzeitbeschäftigte mindestens 750,00 €) bis spätestens zum 31.08.2023.
Mit Blick auf die augenblicklich rückläufige Entwicklung in der Bau- und Baustoffindustrie ist dieser Abschluss sehr schwergefallen. Die ISTE-Kommission ist sich aber auch bewusst, dass die außerordentliche Inflation die Arbeitnehmer schwer belastet. Besonders die zeitnah in einem Betrag zu zahlende Inflationsausgleichsprämie soll hier eine Entlastung bringen.
Entgeltrahmentarifvertrag
Am Morgen des 15.06.2023 haben die Tarifkommissionen von IG BAU und ISTE in getrennten Sitzungen das Verhandlungsergebnis vom 22.05.2023 zur Einführung einer modernisierten Entgeltstruktur beraten und jeweils einstimmig angenommen.
Der Entgeltrahmentarifvertrag mit einheitlichem Entgeltgitter und einheitlichen Gruppenbeschreibungen für die bisher getrennt geregelten gewerblich- sowie kaufmännisch und technischen Angestellten wird nun ausgefertigt und zum 1.1.2024 in Kraft treten.
Die Verhandlungen hierzu konnten nach einer langen, zuletzt sehr konstruktiven gemeinsamen Arbeitsphase der Tarifvertragsparteien nun zum Abschluss gebracht werden. Die Tarifkommissionen begrüßen sehr diese zukunftsfähige Neuausrichtung des tariflichen Kernbereichs.