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10. April 2018

Neues zum Bergrecht für die Steine und Erdenindustrie Süddeutschlands

45 Unternehmen aus Süddeutschland trafen sich im Haus der Baustoffindustrie in Ostfildern, um ihre Kenntnisse im Bergrecht aufzufrischen und zu vertiefen.

Der Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE) veranstaltete das Seminar gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Dr. Hilland Dr. Gudd Dr. Waitzmann (Stuttgart), der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Bergbau- und Mineralgewinnungsbetriebe e.V. (ABBM), dem Bergbaulichen Verein Baden-Württemberg e.V., dem Bayerischer Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden e.V. (BIV) und dem VSE Industrieverband Steine und Erden e. V. Neustadt/Weinstraße, um den Teilnehmern einen aktuellen Überblick zu verschaffen. Durch den Tag führten Dr. Thomas Gudd von der Anwaltskanzlei Dr. Hilland Dr. Gudd Dr. Waitzmann (Stuttgart), Heinz Sprenger stellv. Hauptgeschäftsführer des ISTE und Manuel Sedlak (ISTE).

Axel Brasse, Landesbergdirektor, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg legte die Grundlagen zum Geltungsbereich des Bundesberggesetzes, der Bergaufsicht und der Zuständigkeiten der Bergbaubehörden in seinem Vortrag dar. Das exklusive Privileg des Bergbaus ist neben der Rohstoffsicherungsklausel die Grundabtretung. Diese Grundabtretung wurde durch das Bundesverfassungsgericht Ende 2013 zugunsten des privaten Eigentums eingeschränkt. In der anschließenden Diskussion wurden die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Voraussetzungen intensiv mit den Teilnehmern diskutiert. Herr Landesbergdirektor Brasse: „Es wird damit zunehmend darauf ankommen, wie der  jeweilige Wert für die Versorgung der Gesellschaft mit mineralischen Rohstoffen bemessen wird“.

Ministerialrat Andreas Tschauder vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz informierte die Teilnehmer über die  Sicherung der Interessen in der Regionalplanung und im bergrechtlichen Verfahren. An einem Sachverhalt aus der Praxis erläuterte er, warum Zielabweichungsverfahren möglichst vermieden werden sollen. Der Abbauunternehmer ist darlegungs- und beweispflichtig für die gesetzlichen Voraussetzungen des Zielabweichungsverfahrens. Damit verbunden ist ein hoher Begründungsaufwand. Das Verfahren verursacht erhebliche Kosten, führt zu zeitlichen Verzögerungen und der Ausgang ist ungewiss, da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt. Es muss das Ziel eines jeden Unternehmens sein, das unter Bergrecht fällt, eine Sicherung in den Regionalplänen für das Vorhaben zu erreichen. Vorrang- und Vorbehaltsflächen schützen davor, dass diese Flächen durch andere konkurrierende Nutzungen überplant werden und vermeiden Zielabweichungsverfahren.  Herr Tschauder erklärte: „ Die Unternehmen müssen Ihre Interessensflächen möglichst gut erkunden und dem geologischen Landesamt melden sowie die Fragen der Behörden schnell und umfassend beantworten.“

Herr Rechtsanwalt  Dr. Bernhard Hilland, stellte anhand zweier Sachverhalte aus der Praxis die drohenden finanziellen Aufwendungen, insbesondere für Gutachten, drohende Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten und Geld- oder Freiheitsstrafen im  Umweltstrafrecht, Immissionsschutz- und Bergrecht dar. Selbst eine Einstellung oder ein Freispruch führt nicht zwingend zur vollständigen Erstattung z.B. von Privatgutachten, obwohl diese zwingend erforderlich waren, um den Sachverhalt aufzuklären. Die Höhe der Abschöpfung der erlangten wirtschaftlichen Vorteile ist ein Umstand, der immer mehr in den Fokus der Ermittlungsbehörden rückt.  Dr. Hilland: "Maßgeblich ist der nach dem Bruttoprinzip ermittelte wirtschaftliche Vorteil, den das Unternehmen durch die Tat erzielt hat. Die Abschöpfung muss spiegelbildlich dem Vermögensvorteil entsprechen, den das Unternehmen aus der Tat gezogen hat. Die Ermittlungsbehörden haben oft Interesse daran, dass die Aufwendungen des Unternehmens nicht gegengerechnet werden“.

Herr Sven Hellbach, TABERG ISB GmbH & Co. KG, Freiburg führte anhand einer Hangrutschung in einem Steinbruch den Teilnehmern vor Augen, welche Bedeutung die während des Abbaus erforderliche Überwachung der Neigungswinkel der einzelnen Böschungen hat. Er empfiehlt mittels moderner Methoden wie Drohnenbefliegung oder Laserscanning  die Lagerstättengeologie und Standsicherheit zu überwachen, um Hangrutschungen zu vermeiden und damit die Sicherheit für Leib und Leben zu gewährleisten und auch Sachschäden zu vermeiden.

Ministerialrat Dr. Peter Jantsch, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Dresden, Referat Bergbau, Umweltfragen nahm sich des immer aktueller werdenden Themas des  Einflusses von Öffentlichkeit und Politik auf bergrechtliche Verfahren an.

Er beschrieb die Wahrnehmung des Abbaus mineralischer Rohstoffe in der kritischen Öffentlichkeit und die damit verbundenen Widerstände bis hin zur totalen Blockade oft auch ortsfremder Personen und Verbänden. Ursache ist die deutlich schwindende Akzeptanz für die Gewinnung heimischer Rohstoffe. Dr. Jantsch plädiert dafür, die Öffentlichkeit und Politik frühzeitig in das Verfahren einzubinden. „Frühzeitige Öffentlichkeitsarbeit und vollständige Transparenz als vertrauensbildende Maßnahmen sind nötig. Ein professionelles zielorientiertes Konfliktmanagement, welches medial begleitet werden muss, kann die oft schweigende Mehrheit  der Bürgerinnen und Bürger überzeugen, denn die Gegner des Vorhabens  sind immer lauter“, so Dr. Jantsch.

Mit dem Versprechen, bei neuen aktuellen Entwicklungen im Bergrecht die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wieder zu einem Bergrechtsseminar einzuladen, endete eine informative Veranstaltung, welche die Gelegenheit geboten hat, sich intensiv fachlich auszutauschen.