Rohstoffsicherung und Raumordnung

»Die Notwendigkeit einer sicheren Rohstoffversorgung muss von allen Beteiligten der Öffentlichkeit erklärt werden. Die mehrstufigen Planungs- und Genehmigungsverfahren samt Beteiligung stellen sicher, dass nur die geeignetsten Gebiete zum Abbau kommen – demokratisch legitimiert und im Rahmen der Gesetzgebung.«

Oliver Mohr, Meichle + Mohr GmbH, Immenstaad,
Vizepräsident und Vorsitzender des Umwelt- und Rohstoffausschusses im ISTE


Dafür stehen wir:

Der ISTE bündelt die Belange der Rohstoffwirtschaft und tritt gegenüber der Regional- und Landesplanung und den betroffenen Fachbehörden als Interessensvertreter und fachlicher Ansprechpartner auf. Tätigkeitsschwerpunkt ist die aktive Begleitung der Rohstoffsicherung in den Regionalplänen der zwölf Planungsregionen im Land. Darüber hinaus bringt sich der ISTE in sämtliche überörtliche Planungen ein, die in direktem oder indirektem Zusammenhang zu den Rohstoffgewinnungsstätten des Landes und deren Gesteinsvorkommen stehen. 

Ziel ist eine nachhaltige Rohstoffsicherung. Dafür werden in den überörtlichen Plänen und Programmen die räumlichen Voraussetzungen geschaffen – durch Gebietsdarstellungen für die langfristig vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen. 

Verbrauchsnahe Abbaustätten sind wichtig

Angestrebt wird eine dezentrale Verteilung der Rohstoffgewinnungsstätten und der zu sichernden Flächen über das Land. Hierdurch werden Transportwege minimiert und Emissionen durch den Verkehr vermieden. Eine Reduzierung der Zahl der Gewinnungsstätten soll durch die Regionalplanung aus Sicht des ISTE vermieden werden, um keine übermäßigen Beeinträchtigungen an wenigen Großstandorten entstehen zu lassen. Außerdem wird damit die Versorgungssicherheit erhöht, die angesichts länger andauernder Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie Zugriffsschwierigkeiten zunehmend gefährdet wird. 

Neuaufschlüsse sind nötig

Bestehende Abbaustätten sollen bis zur Neige abgebaut werden. Der Erweiterung ist gegenüber Neuaufschlüssen der Vorzug zu geben. Letztere sind aber für die Sicherstellung der Rohstoffversorgung zwingend erforderlich. Die Regionalpolitik muss dies erkennen und Gebiete hierfür vorsehen. Ziel sollte sein, jede nicht erweiterbare regionalbedeutsame Abbaustätte durch einen Neuaufschluss zu ersetzen. Diese Neuaufschlüsse sind an Standorten mit hoher Rohstoffmächtigkeit und -qualität mit möglichst geringen Nutzungskonflikten und geringen Abraummächtigkeiten zu errichten. Die Mitnutzung bestehender Werksinfrastruktur ist vorteilhaft, insbesondere auch von Schiffsverladeanlagen an Rhein und Neckar. Die Abbaustätten in Baden-Württemberg werden unter Berücksichtigung aller relevanten Schutzgüter optimiert. Schließlich sollen die Produkte entsprechend ihrer Qualität einer möglichst hochwertigen Verwendung zugeführt werden. Um in der Regionalplanung die tatsächlichen Schwierigkeiten in den Genehmigungsverfahren, beim Grunderwerb und beim Abbau selbst angemessen zu berücksichtigen, ist auf eine den wirtschaftlichen Erfordernissen angepasste Dimensionierung der Vorranggebiete durch Beachtung verschiedener Belange, wie sie im Entwurf des neuen Rohstoffkonzepts ausgeführt sind, Wert zu legen.

Optimierung der Planungszeiträume der Rohstoffsicherung

Der ISTE befürwortet eine Festlegung der Abbaugebiete für einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren. Die Dauer des Planungsprozesses zur Rohstoffsicherung von regelmäßig einem Jahrzehnt, zuzüglich der zeitlich unkalkulierbaren Genehmigungsverfahren stehen in keinem Verhältnis mehr zu den bisherigen Zeiträumen. Folge ist derzeit nicht selten die weitgehende Einstellung der Gewinnungstätigkeit und damit die Gefährdung von Arbeitsplätzen und Unternehmen während der Regionalplanfortschreibungen aufgrund erschöpfter Vorräte und fehlender behördlicher Lösungsbereitschaft. Außerdem sollte eine über den zweiten Planungszeitraum hinausgehende lagerstättenbezogene Rohstoffsicherung in Betracht gezogen werden, um die Zugänglichkeit zu bauwürdigen Rohstoffvorkommen dauerhaft sicherzustellen. Der Entwurf des Rohstoffkonzeptes zeigt hierzu erste Lösungsansätze auf. Die Überplanung dieser Vorkommen durch bauliche, wasser- oder naturschutzrechtliche Vorhaben ist mit einer nachhaltigen Entwicklung nicht vereinbar. 

Die Rohstoffwirtschaft leistet einen wesentlichen Beitrag für funktionierende regionale Wirtschaftskreisläufe und stellt insbesondere im ländlichen Raum dauerhaft Arbeitsplätze zur Verfügung. Der ISTE setzt sich intensiv dafür ein, dass diese Strukturen erhalten und gefördert werden und Baden-Württemberg seinen Baustoffbedarf weiterhin aus heimischen Lagerstätten decken kann.

Wissensvorsprung durch digitale Geodaten

Im Zuge von Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung ist der Zugriff auf raumbezogene Daten für Unternehmen essentiell. Das vom Bundesverband MIRO und den Landesrohstoffverbänden finanzierte und ständig weiterentwickelte Geoinformationssystem GisInfoService bietet ein komfortables Werkzeug, um relevante Geodaten rund um einen Abbaustandort darzustellen und auszuwerten.  

Weitere Informationen unter www.GisInfoService.de

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Rohstoffsicherung und Raumordnung – Entwicklungen und Aktivitäten

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Forderungen an die Politik
  • Die Rohstoffsicherung als hoheitliche Aufgabe der Daseinsvorsorge muss so gestaltet werden, dass eine dauerhafte Rohstoffsicherung auf allen Ebenen gegeben ist. Die Rohstoffsicherung und -gewinnung bedarf durch die Ortsgebundenheit der Vorkommen eines besonderen Schutzes und muss unabhängig von prognostizierten Fördermengen erfolgen.
  • Zur Gewährleistung von Planungs- und Investitionssicherheit sowie zum Ressourcenschutz müssen Abbaugebiete für 25 Jahre und Sicherungsgebiete zeitlich unabhängig und lagerstättenbezogen dimensioniert werden.
  • Bewusstseinsschaffung und Erhöhung der Akzeptanz der im öffentlichen Interesse stehenden Rohstoffsicherung durch Politik, Wirtschaft und Verwaltung bei der Bevölkerung
  • Durchsetzung der gesetzlichen Aufgabe der Rohstoffsicherung im öffentlichen Interesse gegenüber Individualinteressen
  • Einheitliche Anwendung bundesgesetzlicher Regelungen, z.B. Bundesimmissionsschutzgesetz, bei den Genehmigungsbehörden
  • Beschleunigung und Verschlankung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch Reduzierung der Untersuchungsumfänge auf tatsächlich entscheidungsrelevante Belange und Nutzung von Ermessensspielräumen sowie zielgerichteter Personaleinsatz zur Beurteilung und Ermöglichung von Vorhaben der Industrie
  • Förderung der dezentralen und verbrauchsnahen Rohstoffgewinnung

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