Rohstoffsicherung und Raumordnung
»Unsere heimischen mineralischen Rohstoffe sind unverzichtbar. Um sie umweltfreundlich zu gewinnen, muss dies dezentral geschehen. Die Planungs- und Genehmigungsverfahren dafür dauern jedoch viel zu lange. Einfach und schnell müssen sie werden – wie bei den erneuerbaren Energien. Eine Aufgabe für die Politik.«
Oliver Mohr, Meichle + Mohr GmbH, Immenstaad,
Vizepräsident und Vorsitzender des Umwelt- und Rohstoffausschusses
im ISTE
Dafür stehen wir
Der ISTE bündelt die Belange der Rohstoffwirtschaft und tritt gegenüber der Regional- und Landesplanung und den betroffenen Fachbehörden als Interessensvertreter und fachlicher Ansprechpartner auf. Tätigkeitsschwerpunkt ist die aktive Begleitung der Rohstoffsicherung und aktuell auch der Planungen für erneuerbare Energien in den Regionalplänen der zwölf Planungsregionen im Land. Darüber hinaus bringt sich der ISTE in sämtliche überörtliche Planungen ein, die in Zusammenhang zu den Rohstoffgewinnungsstätten des Landes und deren Gesteinsvorkommen stehen.
Ziel ist eine nachhaltige Rohstoffsicherung. Dafür werden in den überörtlichen Plänen und Programmen die räumlichen Voraussetzungen geschaffen – durch Gebietsdarstellungen für die langfristig vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen.
Verbrauchsnahe Abbaustätten sind wichtig
Angestrebt wird eine dezentrale Verteilung der Rohstoffgewinnungsstätten und der zu sichernden Flächen über das Land. Hierdurch werden Transportwege minimiert und Emissionen durch den Verkehr vermieden. Eine Reduzierung der Zahl der Gewinnungsstätten soll durch die Regionalplanung aus Sicht des ISTE vermieden werden, um keine übermäßigen Beeinträchtigungen an wenigen Großstandorten entstehen zu lassen. Außerdem wird damit die Versorgungssicherheit erhöht, die angesichts zeitlich ausufernder Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zunehmender Zugriffsschwierigkeiten immer mehr in Frage gestellt ist.
Neuaufschlüsse sind nötig
Der ISTE befürwortet eine Festlegung der Abbaugebiete für einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren. Die Dauer des Planungsprozesses zur Rohstoffsicherung von Bestehende Abbaustätten sollen bis zur Neige abgebaut werden. Der Erweiterung ist gegenüber Neuaufschlüssen der Vorzug zu geben. Letztere sind aber für die Sicherstellung der Rohstoffversorgung zwingend erforderlich. Die Regionalpolitik muss dies erkennen und Gebiete hierfür vorsehen. Ziel sollte sein, jede nicht erweiterbare regionalbedeutsame Abbaustätte durch einen Neuaufschluss zu ersetzen. Diese Neuaufschlüsse sind an Standorten mit hoher Rohstoffmächtigkeit und -qualität mit möglichst geringen Nutzungskonflikten und geringen Abraummächtigkeiten zu errichten. Die Mitnutzung bestehender Werksinfrastruktur ist vorteilhaft, insbesondere auch von Schiffsverladeanlagen an Rhein und Neckar. Die Abbaustätten in Baden-Württemberg werden unter Berücksichtigung aller relevanten Schutzgüter optimiert. Schließlich sollen die Produkte entsprechend ihrer Qualität einer möglichst hochwertigen Verwendung zugeführt werden. Um in der Regionalplanung die tatsächlichen Schwierigkeiten in den Genehmigungsverfahren, beim Grunderwerb und beim Abbau selbst angemessen zu berücksichtigen, ist auf eine den wirtschaftlichen Erfordernissen angepasste Dimensionierung der Vorranggebiete durch Beachtung verschiedener Belange, wie sie im neuen Rohstoffkonzept des Landes ausgeführt sind, Wert zu legen.
Gewichtung der Rohstoffsicherung in der Regionalplanung
Angesichts der Überplanung von mindestens 2 % der Landesfläche für erneuerbare Energien ergeben sich zunehmend Flächenkonkurrenzen mit der Rohstoffgewinnung. Daher kommt der räumlichen Steuerung beider Belange in der Regionalplanung große Bedeutung zu: Sowohl das Flächenziel für erneuerbare Energien als auch die Darstellung und Festlegung von Abbaugebieten – aus Sicht des ISTE für mindestens 25 Jahre – sowie von Rohstoffsicherungsgebieten müssen umgesetzt werden, um dem gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Die Planungszeiträume reichen in der Rohstoffsicherung weit über eine Planungsperiode hinaus und erfordern daher entsprechenden Weitblick. Der ISTE sieht sich hierbei als Partner und konstruktiver Begleiter des Ausbaus erneuerbarer Energien.
Da die Zugänglichkeit zu heimischen mineralischen Rohstoffen als essenzielle Rohstoffe dauerhaft sichergestellt werden muss und gegenüber kritischen und strategischen Rohstoffen nicht vernachlässigt werden darf, ist eine Überplanung dieser Vorkommen durch bauliche, wasser- oder naturschutzrechtliche Vorhaben mit einer nachhaltigen Entwicklung nicht vereinbar.
Die Rohstoffwirtschaft leistet einen wesentlichen Beitrag für funktionierende, regionale Wirtschaftskreisläufe. Sie wirkt krisendämpfend und stellt insbesondere im ländlichen Raum dauerhaft Arbeitsplätze zur Verfügung. Der ISTE setzt sich intensiv dafür ein, dass diese Strukturen erhalten und gefördert werden und Baden-Württemberg seinen Bedarf an nichtenergetischen mineralischen Rohstoffen weiterhin aus heimischen Lagerstätten decken kann. Insgesamt ist eine kohärente Rohstoffpolitik aus einem Guss für die EU, den Bund, das Land und jede Region erforderlich.
Wissensvorsprung durch digitale Geodaten
Im Zuge von Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung ist der Zugriff auf raumbezogene Daten für Unternehmen essentiell. Das vom Bundesverband MIRO und den Landesrohstoffverbänden finanzierte und inzwischen bundeslandübergreifende Geoinformationssystem GisInfoService bietet ein komfortables Werkzeug, um relevante Geodaten rund um einen Abbaustandort darzustellen und auszuwerten.
In verschiedenen Erweiterungsvarianten (Grundstücks- und Genehmigungsmodul) wird die Kartenanwendung der Basis-Version mit einer Datenbank verknüpft, womit eine professionelle Verwaltung von Flurstücken, Vertrags- und Genehmigungsdaten sowie weiteren Flächeninformationen möglich ist.
Weitere Informationen unter www.GisInfoService.de
Rohstoffsicherung und Raumordnung – Entwicklungen und Aktivitäten
Planungsverfahren modernisiert – Bewährtes im LEP bleibt vorerst Grundlage Zum Artikel
Gemeinsam planen – Rohstoffe und Erneuerbare im Gleichgewicht halten Zum Artikel
Rohstoffsicherung in den Regionen Zum Artikel
Umsetzung des Konzepts Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg Zum Artikel
Forderungen an die Politik Zum Artikel
Planungsverfahren modernisiert – Bewährtes im LEP bleibt vorerst Grundlage
Mit dem neuen Landesplanungsgesetz hat das Land Baden-Württemberg die Grundlagen für deutlich schnellere und praxisnähere Planungsverfahren geschaffen. Seit März 2025 gelten u. a. kürzere Fristen, ein vereinfachtes Anzeigeverfahren für Regionalpläne und verbindliche digitale Abläufe zwischen den beteiligten Behörden. Auch auf die Auswertung von Stellungnahmen und den Umgang mit fehlerhaften Planteilen wurde reagiert: Künftig müssen Verfahren nicht mehr komplett neu aufgerollt werden, wenn einzelne Abschnitte fehlerhaft sind. Insgesamt schafft die Gesetzesreform mehr Tempo, Verlässlichkeit und Spielraum für die Planungsträger – insbesondere auch bei raumbedeutsamen Vorhaben wie Rohstoffgewinnung und Nachnutzung.
Parallel dazu steht die inhaltliche Überarbeitung des Landesentwicklungsplans weiterhin aus. Der aktuell gültige LEP aus dem Jahr 2002 bleibt damit zunächst maßgeblich – aus Sicht der Rohstoffsicherung eine tragfähige Grundlage. Die vom Ministerium veröffentlichten Eckpunkte zur LEP-Neuaufstellung bestätigen erfreulicherweise zentrale Elemente wie Abbau- und Sicherungsbereiche. Auch Recycling, Nachnutzung und Standortversorgung werden thematisiert. Vieles bleibt dabei aber noch unkonkret.
Der eigentliche Entwurf befindet sich in der Ressortabstimmung und wird frühestens im Sommer 2025 erwartet. Bis dahin bleibt offen, ob und wie die Rückmeldungen aus der Wirtschaft – etwa zur Sicherung der regionalen Versorgung von Rohstoffen oder zur Integration der Industrieinfrastruktur – tatsächlich aufgenommen werden. Klar ist: Ein schlüssiger Landesentwicklungsplan braucht nicht nur Verfahren, sondern auch Inhalt.
Gemeinsam planen – Rohstoffe und Erneuerbare im Gleichgewicht halten
Die Anforderungen an die Regionalplanung sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Neben der gesetzlichen Pflicht, Flächen für die Rohstoffsicherung auszuweisen, müssen alle Regionalverbände in Baden-Württemberg bis Ende 2025 auch die Flächenziele für Windkraft und Photovoltaik erfüllen. Grundlage dafür sind das Windenergieflächenbedarfsgesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg. Ziel ist es, 1,8 % der Landesfläche für Windkraftanlagen und 0,2 % für Freiflächen-Photovoltaik auszuweisen.
In diesem komplexen Umfeld arbeiten die Regionalverbände eng mit dem ISTE und seinen Mitgliedsunternehmen zusammen. Die Abstimmung verläuft offen und konstruktiv. Gleichzeitig sind viele Verbände personell und organisatorisch stark gefordert. Während die Solarplanungen bereits kurz vor dem Abschluss stehen, befinden sich viele der Windkraftplanungen in der zweiten Offenlage.
Trotz der gestiegenen Anforderungen konnten durch die enge Zusammenarbeit viele Konflikte frühzeitig entschärft werden – insbesondere dort, wo Windkraft und Rohstoffgewinnung auf denselben Flächen konkurrieren. Kuppenlagen sind hiervon besonders betroffen: Sie bieten gute Windverhältnisse, sind aber auch rohstoffgeologisch bedeutsam. In vielen Fällen konnten durch Ausschlusskriterien oder vorsorgliche Abstände Lösungen gefunden werden, die beiden Belangen gerecht werden.
Ein wachsender Schwerpunkt liegt auf Floating-PV-Anlagen. In der Region Karlsruhe wird deren Potenzial aktiv ausgeschöpft – mit dem Ziel, über die gesetzlich zulässigen 15 % Wasserflächen hinauszugehen. Politisch stößt dies zunehmend auf Zustimmung, doch die Genehmigungsverfahren sind nach wie vor langwierig.
Damit die Versorgung mit heimischen Rohstoffen langfristig gesichert bleibt, braucht es eine politische Aufwertung. Ihre Bedeutung muss als überragendes öffentliches Interesse anerkannt werden – nicht nur im Gesetz, sondern auch in der planerischen Abwägungspraxis.
Rohstoffsicherung in den Regionen
In den einzelnen Regionen stellt sich der Status quo (Stand 28. Mai 2025) innerhalb der für die rohstoffgewinnende Industrie relevanten Planverfahren wie folgt dar:
Der von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben beschlossene Regionalplan mit seinen Grundsätzen und Zielen für die Gebiete für den Abbau und zur Sicherung oberflächennaher Rohstoffe ist seit November 2023 rechtskräftig. Zum ersten Entwurf des Teilregionalplans Energie, der sowohl die Flächenkulissen für die Windenergie als auch die Photovoltaik, beinhaltet, hat der ISTE bereits Stellung genommen. Die zweite Offenlage hierzu erfolgte bis zum 10.06.2025. Der ISTE hat hierzu keine Stellung genommen, da es lediglich zu Verkleinerungen der Flächen kommt.
Im Dezember 2023 erfolgte der Satzungsbeschluss des Regionalplans Donau-Iller mit seinen Grundsätzen und Zielen sowie Flächenfestsetzungen auch für die Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen. Die Genehmigung und somit Rechtskraft ist am 21.Dezember 2024 erfolgt. Im Herbst 2024 erfolgte das erste Beteiligungsverfahren zur Windkraft. Der ISTE nahm hier im Sinne seiner Mitglieder Stellung. Der Regionalverband Donau-Iller führt keine PV-Planung durch, da dies im Staatsvertrag zwischen BW und BY geregelt ist. Eine zweite Offenlage zur Windkraft wird im Herbst 2025 erfolgen.
Der Regionalplan ist seit 2006 verbindlich und bedarf einer Gesamtfortschreibung. Dies verzögert sich allerdings durch die Teilfortschreibungen PV und Wind. Nach den Beschlüssen der Verbandsversammlung erfolgte das Beteiligungsverfahren für die Solarenergie im Juni 2024. Hier ist keine Betroffenheit der Rohstoffindustrie dargestellt. Zur Windenergie nahm der ISTE im Dezember 2024 im Sinne der Industrie Stellung. Die 2. Offenlage zur Windenergie wird vermutlich im Oktober 2025 erfolgen.
Der von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee am 27.4.2021 beschlossene Teilregionalplan zur Rohstoffsicherung wurde im Berichtszeitraum im Juli 2024 schlussendlich genehmigt. Mit den Stellungnahmen vom 12. September 2024 und 12. Oktober 2024 hat der ISTE im Namen seiner Mitglieder auf die erste Offenlage für die Teilfortschreibungen Wind- und PV-Energie reagiert. Die zweite Offenlage für PV läuft zum Redaktionsschluss noch, es besteht allerdings kein Handlungsbedarf der Rohstoffindustrie mehr. Die zweite Anhörung für Windenergie folgt später.
Der ISTE hat seine Stellungnahmen im Rahmen der zweiten Offenlage der Gesamtfortschreibung (ohne Sand und Kies) sowie den Teilfortschreibungen für die Windkraft und Solar-Energie übermittelt. Eine Satzungsbeschluss der Gesamtfortschreibung steht noch aus, wird aber für Ende des Jahres 2025 erwartet. Besonders erfreulich ist die Positionierung der Region Mittlerer Oberrhein als Pilotregion für Schwimmende Photovoltaik. So wird in der Teilfortschreibung Photovoltaik die raumordnerische Ermöglichung von vielen Floating-PV-Anlagen vollzogen. Gemeinsam mit dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein wirbt der ISTE für die Möglichkeit bis zu 30% einer Seebedeckung für die Floating-PV zur Verfügung zu stellen. 2024 hatte der Regionalverband auf Studien der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) verwiesen, nach denen Seebedeckungen von bis zu einem Viertel (25%) als gewässerökologisch vertretbar erachtet wurden.
Der seit 2015 rechtskräftige Regionalplan (Änderungen von 2017 und 2019) mit seinen Festsetzungen auch für die rohstoffgewinnende Industrie hat weiterhin Bestand. Arbeiten zur Teilfortschreibung Rohstoffe werden im Jahr 2026 stattfinden. Zu den Teilfortschreibungen Wind und Solar zur ersten Anhörung hat der ISTE im April 2024 Stellung bezogen. In der zweiten Offenlage Solar ist keine Betroffenheit der Industrie erkennbar. Die zweite Offenlage zur Windkraft soll Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Teilregionalplan Rohstoffsicherung verbindlich seit 2015, derzeit wird die Gesamtfortschreibung vorbereitet innerhalb derer auch der Teilregionalplan Rohstoffsicherung integriert werden soll. Zum Redaktionsschluss ist der Beschluss der Gesamtfortschreibung noch nicht erfolgt. Eine Verbindlichkeit soll zum Jahr 2026 erfolgen. Zu den Teilfortschreibungen Wind und Solar zur ersten Offenlage hat der ISTE im April 2024 Stellung genommen. Der Planentwurf für Wind wird überarbeitet, die 2. Offenlage für Solar läuft zum Redaktionsschluss noch.
Der Teilregionalplan 2010 ist mit Änderungen verbindlich seit dem 24.07.2020. Derzeit ist der zweite Entwurf der Gesamtfortschreibung (ohne Rohstoffe) in Erarbeitung. Die angedachte Teilfortschreibung Rohstoffsicherung nach der Gesamtfortschreibung verzögert sich aufgrund der Planungen zu den Erneuerbaren Energien. Hier sind bereits erste und zweite Offenlage zu den erneuerbaren Energien vollzogen und die Belange der Rohstoffindustrie sind nicht betroffen.
Um die Weiterführung des Abbaus lokaler Rohstoffvorkommen zu ermöglichen, wurde eine Regionalplanänderung (Regionalplan 2010) zur Anpassung zweier Vorranggebietet angestrengt. Auf Grundlage dieser wird ein wesentlicher Beitrag zur Versorgungssicherheit mit Schotterprodukten im Großraum Stuttgart geleistet. Die Abwägung und der Satzungsbeschluss zu Gunsten dieser Regionalplanänderung sind inzwischen vollzogen und die Rechtskraft erfolge am 04.09.2024. Darüber hinaus hat der ISTE die Belange seiner Mitglieder auch in der aktuellen Planung für Windkraft-Vorrangflächen und PV-Vorrangflächen vertreten. Die zweite Offenlage für die Windkraft läuft bis zum 01.08.2025 und die für FFPV bis zum 07.07.2025.
Der Teilregionalplan für die Rohstoffsicherung ist seit dem Jahr 2019 gültig. Derzeit erfolgen die Fortschreibungen für die Solar- und Windenergie. Die zweite Offenlage ist zum 23.05.2025 beendet. Der ISTE hat die Interessen der Mitglieder der Region hier in Stellungnahmen vertreten.
Der seit dem Jahr 2017 rechtskräftige Regionalplan mit seinen Festsetzungen auch für die rohstoffgewinnende Industrie hat nach wie vor Bestand. Aktuell erfolgen Teilfortschreibungen sowohl für die Solarenergie als auch für die Windkraft zu denen der ISTE Stellung genommen hat. Die zweite Offenlage für FFPV wird nicht erfolgen, allerdings wird die Windkraft in eine zweite Offenlage gehen müssen, in denen der ISTE abermals beteiligt wird.
Der einheitliche Regionalplan für die Metropolregion Rhein-Neckar ist seit dem Jahr 2014 verbindlich. Im Berichtszeitraum fanden die Anhörungen für die Fortschreibung des Teilregionalplanes Wind sowie für die Neuaufstellung des Teilregionalplanes Solar statt. Innerhalb beider Verfahren hat der ISTE in enger Abstimmung mit seinen Mitgliedsbetrieben die Interessen der Steine Erden Industrie gewahrt. Die Planung ist im Berichtszeitraum weiterhin im Abwägungsprozess. Außerdem wurde am 22.11.2024 in der Regionalversammlung berichtet, dass erste Überlegungen zur Gesamtfortschreibung des Zukunftsraum Rhein-Neckar 2040 erfolgen. Der ISTE beobachtet diesen Prozess weiterhin.
Umsetzung des Konzepts Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg
Im Zentrum der Diskussion standen zwei Schwerpunktthemen des Rohstoffkonzepts Baden-Württemberg: die Bedarfsermittlung und Datengrundlage heimischer mineralischer Rohstoffe sowie die Definition seltener oder besonders wertvoller Rohstoffe mit absehbarer Verknappung.
Deutlich wurde, dass die Regionalplanung bei der Rohstoffsicherung immer stärker von Nutzungskonflikten und lokalen Widerständen geprägt ist. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Erkundung hochwertiger Lagerstätten, die belastbare Entscheidungen ermöglicht. Grundlage hierfür sind die Betriebserhebungen des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB). Sie fließen in die Gewinnungsstellendatenbank ein und bilden die Basis für den Landesrohstoffbericht. Trotz kleiner Abweichungen zwischen den Meldungen an LGRB und den vom Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE) erhobenen Zahlen wird die Prognosequalität als hoch eingeschätzt. Diskutiert wurden zudem mehr Transparenz für Regionalverbände, flexible Zuschläge bei der Gebietsfestlegung sowie die Notwendigkeit dezentraler Gewinnungsstellen zur Reduzierung von Transportwegen.
Im zweiten Themenblock wurde ein Arbeitskreis unter Federführung des LGRB eingerichtet, der eine abgestimmte Liste seltener oder verknappender Rohstoffe erarbeiten soll. Neben den Ministerien beteiligen sich auch die Regionalverbände und der ISTE. Erste Ergebnisse werden für die nächste Sitzung Anfang 2026 erwartet.
Rohstoffsicherung und Raumordnung – Forderungen an die Politik
Heimische Baurohstoffe sind unverzichtbar für den Wohnungsbau, den Ausbau der Verkehrswege und die Energiewende. Ohne ausreichende eigene Rohstoffe drohen Baustopps und höhere Baukosten. Damit solche Engpässe nicht erst entstehen, müssen Rohstoffvorkommen frühzeitig in der Raumplanung gesichert und Abbauvorhaben erleichtert werden.
Wir fordern daher:
- Weiterentwicklung des Rundes Tisches Rohstoffsicherung zur Task Force Rohstoffsicherung zur konsequenten Umsetzung und Verbesserung der Rohstoffkonzeption Baden-Württemberg.
- Langfristige Rohstoffsicherung gewährleisten: Den gesetzlichen Auftrag zur Sicherung der heimischen Rohstoffversorgung konsequent erfüllen und Rohstoffgewinnung als überragendes öffentliches Interesse festschreiben.
- Vorranggebiete ausweisen: Ausreichend Flächen als Vorranggebiete für Abbau und Sicherung von Rohstoffvorkommen festlegen. Diese Gebiete müssen zusammen mindestens den Bedarf der nächsten fünfzig Jahre decken. Bei neuen Gewinnungsflächen sind geologische Mindestabbauzeiten zu berücksichtigen. Für seltene oder knappe Rohstoffe sind darüber hinaus langfristige Reserven einzuplanen.
- Genehmigungen beschleunigen: Das vereinfachte Planungs- und Genehmigungsrecht für Wind- und Solarenergie muss auch für die Rohstoffgewinnung gelten, damit Vorhaben ebenso vorrangig und zügig genehmigt werden wie Windparks.
- Konflikte mit Erneuerbaren vermeiden: Bei der Ausweisung und Genehmigung von Wind- und Solarenergie sind vorhandene Rohstoffvorkommen zu berücksichtigen, um Lagerstätten nicht durch andere Nutzungen zu blockieren.
- Bürokratie abbauen: Umwelt- und Planungsauflagen einheitlich anwenden. Genehmigungsauflagen auf das Nötigste beschränken, um bürokratische Hürden abzubauen. Ermessensspielräume müssen zugunsten der Rohstoffgewinnung ausgelegt werden.
- Geologischer Dienst muss in den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums eingegliedert werden.
- Dezentrale Versorgung sichern: Die dezentrale, verbrauchsnahe Rohstoffgewinnung in allen Landesteilen muss erhalten bleiben bzw. wieder ermöglicht werden. Kurze Transportwege halten Kosten und CO2-Emissionen gering.