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28. Juni 2021

Am Ende hat sich die Vernunft durchgesetzt

Am Ende hat sich die Vernunft durchgesetzt - Bundesrat hat die Mantelverordnung endgültig verabschiedet

In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundesrat neben zahlreichen weiteren Gesetzesvorlagen auch die Mantelverordnung verabschiedet. Die Verordnung sieht die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung, die Neufassung der Bundes-Bodenschutzverordnung sowie die Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung vor. Damit endet ein über 15 Jahre andauernder Prozess der Forschung und der politischen Diskussion. „Am Ende hat sich trotz mancher Bedenken und Einsprüche die Vernunft durchgesetzt“, kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbandes Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE), Thomas Beißwenger, die Entscheidung.

Bundestag und Bundesrat haben sich im Laufe der vergangenen Jahre mehrfach mit der Mantelverordnung befasst. Ihr Ziel ist es, eine möglichst hohe Recyclingquote bei mineralischen Ersatzbaustoffen mit einem höchstmöglichen Schutz von Boden und Grundwasser zu verbinden. Die Ersatzbaustoffverordnung regelt die Anforderungen für den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken. Sie stellt eine bundeseinheitliche Regelung von Schadstoffgrenzwerten und damit verbunden zulässigen technischen Einbauweisen dar, welche die Nutzung mineralischer Abfälle als mineralische Ersatzbaustoffe fördert. Für Baden-Württemberg bedeutet dies, dass die hohe Verwertungsquote mineralischer Abfälle von über 90% beibehalten werden kann. Dies gelingt aber nur unter der Voraussetzung, dass mineralische Ersatzbaustoffe in allen Materialklassen und Einbaukonstellationen produktneutral ausgeschrieben und akzeptiert werden. Damit können in Baden-Württemberg weiterhin rund 10% der Primärrohstoffe durch Recycling-Baustoffe ersetzt und somit Ressourcen geschont werden.

Beißwenger: „Mit der Verabschiedung der Mantelverordnung endet ein langer und schwerer Weg, in dessen Verlauf viele Interessen aufeinandertrafen und Differenzen manchmal hart ausgefochten wurden. Jetzt aber haben unsere Unternehmen die Chance, mineralische Ersatzbaustoffe in hoher und gesicherter Qualität nicht nur auf dem Markt anzubieten, sondern auch auf ihren Einbau und ihre Nutzung zu vertrauen. Die neuen Regelungen können nämlich für Akzeptanz bei privaten und öffentlichen Bauherren sorgen und ihnen die Sicherheit geben, mit dem Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen nicht die Altlasten von morgen zu schaffen.“

Der nunmehr verabschiedeten Mantelverordnung sind langjährige Forschungsarbeiten vorausgegangen. Insbesondere hat sie Dr. Bernd Susset in fast zwei Jahrzehnten wissenschaftlicher Arbeit für das Umweltbundesamt und das BMU an der Universität Tübingen und am Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen maßgeblich mitentwickelt. Der Wissenschaftler ist heute ISTE-Referent und Geschäftsführer des Qualitätssicherungssystems Recyclingbaustoffe Baden-Württemberg e.V. (QRB).

Susset spricht von einer „riesengroßen Hürde“, welche durch die Entscheidung des Bundesrates genommen worden sei. Er unterstreicht, dass an jeder Stelle fachlich sauber und wissenschaftlich gearbeitet worden sei: „Unser neutral erarbeitetes Fachkonzept und damit die Vernunft haben sich am Ende durchgesetzt. Diese Entscheidung der Länderkammer ist ein Grund zur Freude für alle an der Mantelverordnung Beteiligten.“ Zwar dauere es noch zwei Jahre bis die Verordnung im Sommer 2023 in Kraft trete. Nun müsse aber jeder Tag zur Vorbereitung der Umsetzung genutzt werden.