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23. November 2016

Liefergemeinschaften - Gemeinsam stark

Unter dem Motto „Liefergemeinschaften - Gemeinsam sind wir stark“ veranstalteten der Deutsche Asphaltverband e.V. (DAV) und der Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE) die zweite Informationsveranstaltung im Haus der Baustoffindustrie, in Ostfildern.

Als Regionalvorsitzender des DAV begrüßte Stefan Schmidt-Weiss und der Präsident des ISTE, Peter Röhm,  die annährend fünfzig Teilnehmer. Schmidt-Weiss berichtete, dass im Zuge der Sektoruntersuchung vom Kartellamt auch ca. 2.100 Liefergemeinschaften in der Asphaltindustrie untersucht wurden. Das Bundeskartellamt sah Liefergemeinschaften immer dann kritisch, bei denen Preis und Quote festgesetzt werden. Als Folge davon kam es innerhalb der Asphaltbranche zu großen Verunsicherungen über die Zulässigkeit von Liefergemeinschaften. Die Veranstaltung soll diese Verunsicherungen ausräumen.

Röhm postulierte als Ziel der Veranstaltung, dass  die  Tagungsteilnehmer für die tägliche Arbeit in Ihren Unternehmen auf das Thema und die eventuellen Gefahren aufmerksam gemacht werden. Es ginge darum, ein Gefahrenbewusstsein zu schaffen. Gleichzeitig sollen aber auch die erforderlichen Argumente aus der fachlich-technischen Sicht angesprochen werden, welche für Liefergemeinschaften sprechen. Es müsse dann darum gehen, diese aus der juristischen Sicht zu vermitteln, um zu zeigen, unter welchen Rahmenbedingungen Liefergemeinschaften gebildet werden können.

Marco Bokies, DAV-Geschäftsführer, und Heinz Sprenger, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des ISTE, führten in das Thema aus Sicht der Interessen der mittelständischen Verbandsmitglieder ein. Ihrer Auffassung nach, ist es nun Aufgabe der Verbände, die vom Bundeskartellamt postulierten Forderungen und juristischen Vorgaben kritisch zu durchleuchten.

Denn bleibt es bei den restriktiven Vorgaben durch das Bundeskartellamt, wird es den mittelständischen Unternehmen fast unmöglich gemacht, sich an Ausschreibungen zu beteiligen, bei denen aufgrund der Baustellengröße nur ein Angebot in der Form einer Bieter- und Liefergemeinschaft möglich wäre.

André Täube, DAV-Geschäftsführer, stellte die identischen technische Anforderungen an die Lieferung von Asphaltmischgut aus mehreren Asphaltmischwerken unter dem Gesichtspunkt der Eignungsnachweise nach ZTV Asphalt-StB und den Vorschlag des DAV zur Konkretisierung eines „identischen Eignungsnachweises“ dar. Dr. Leyla Chakar, Referentin des ISTE beleuchtete die von ZTV Asphalt-StB abweichenden Regelungen in Baden-Württemberg (ETV-StB-BW-Teil 3) unter Berücksichtigung der regional verfügbaren Gesteinskörnungen.

Die rechtlichen Voraussetzungen für Liefergemeinschaften zur Lieferung von Asphaltmischgut im Straßenbau wurden von Herrn Rechtsanwalt Dr. Torsten Schwarze, Partner bei Morgan, Lewis & Bockius LLP, Frankfurt referiert.

Die rege Diskussion zeigte, dass sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer intensive Gedanken machen, um auch zukünftig als mittelständische Asphalt-Industrie lieferfähig zu bleiben.

Weitere Informationen:
Heinz Sprenger
stellv. Hauptgeschäftsführer
INDUSTRIEVERBAND STEINE UND ERDEN
BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.
Gerhard-Koch-Str. 2
73760 Ostfildern
Tel.: 0711 / 32732-110
Fax: 0 711 / 32732-127
E-Mail: sprenger@iste.de
www.iste.de

Bernd Hinrichs
Leiter Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Asphaltverband (DAV) e.V.
Schieffelingsweg 6
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 97965-19
Fax: 0228 / 97965-11
E-Mail: hinrichs@asphalt.de
www.asphalt.de