Erfolgreiches Seminar zu Genehmigungsverfahren in der Steine- und Erdenindustrie
Stuttgart, 18. November 2025 – Mit großem Interesse haben rund 110 Teilnehmende das 28. Steine- und Erdenseminar des Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE) und der Kanzlei Dolde Mayen & Partner im Geno-Haus in Stuttgart verfolgt. Die beliebte Fortbildungsveranstaltung für Betriebe der Steine- und Erdenindustrie, die öffentliche Verwaltung sowie Planer und Gutachter war sehr gut besucht und kam bei den Zuhörenden sehr gut an.
Mit den Expertenvorträgen zu den unterschiedlichen Arbeitsweisen und Erwartungen der Unternehmen, der genehmigenden Behörden und der Wissenschaft gelang eine ausgewogene Mischung. Auf diese Weise entstand eine ganzheitliche Sicht, die das gegenseitige Verständnis fördern soll. „Die wichtigen Anliegen unserer Mitgliedsunternehmen konnten sehr überzeugend vermittelt werden und die Zuhörer konnten für ihre Arbeit im Alltag viele neue Erkenntnisse mitnehmen. Die Resonanz war durchweg positiv“, so ISTE-Hauptgeschäftsführer Thomas Beißwenger.
Praxisbeispiele Genehmigungsverfahren
Zwei Beispiele aus der Praxis zeigten anschaulich, wie neue Projekte gelingen, wenn Antragsteller, Planer und Behörden Hand-in-Hand zusammenarbeiten.
So konnte das Unternehmen SWK Schotterwerk Kirchen GmbH & Co. KG einen neuen Steinbruch erschließen, der für das Unternehmen existentiell notwendig war, da die Vorräte im bisherigen Gewinnungsgebiet „Gelber Stein“ zu Ende gehen. Die 3.000 Tage für das Raumordnungsverfahren und weitere 1.000 Tage für das Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren forderten von dem Unternehmer Walter Minst neben seiner eigentlichen Arbeit viel Geduld, Fachkenntnis, Durchhaltevermögen, Resilienz und Mut.
Minst machte deutlich, was so ein jahrelanges Verfahren für ein Familienunternehmen in der vierten Generation mit 25 Mitarbeitern bedeutet. Die Zukunft des Unternehmens, sichere Arbeitsplätze und auch die Rohstoffversorgung in der Region standen auf dem Spiel. Denn mit einer Fördermenge von rund 500.000 Tonnen Kalkstein jährlich für Straßenbau, Industrie- und landwirtschaftliche Produkte deckt das Unternehmen den statistischen Bedarf in der Region um Ehingen und Munderkingen. „Erfolgreiche Familienunternehmen sehen die langfristige Perspektive. Es wird in Generationen, nicht in Quartalen gedacht“, so Minst.
Sehr positiv ist die Durchführung des Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Alb-Donau-Kreis und die Begleitung des Genehmigungsverfahrens durch den Generalplaner Spang. Fischer. Natzschka. GmbH hervorzuheben. Helmut Reichelt, Leiter des Amtes für Umwelt und Arbeitsschutz beim Landratsamt des Alb-Donau-Kreises, schilderte das sehr komplexe Genehmigungsverfahren, das unter anderem Baugenehmigungen, befristete Waldumwandlung und wasserrechtliche Aspekte umfasste.
Mut bewies auch das Familienunternehmen Beller GmbH & Co. KG in Herbertingen mit dem Bau einer Bodenwasch- und Recycling-Anlage in Riedlingen-Neufra. Hier können bis zu 80.000 Tonnen mineralische Baumaterialien im Jahr aufbereitet werden. In enger Abstimmung mit dem Vertreter des Landratsamts Biberach, Matthias Schmid gelang ein zügiger Genehmigungsprozess. Schmid betonte, dass durch die qualitativ hochwertigen Unterlagen, die das Unternehmen eingereicht hatte, eine vereinfachte Prüfung möglich war.
Bürokratieabbau in der Rohstoffgewinnung
Weitere Referenten waren unter anderem Professor Walter Frenz, Lehr- und Forschungsgebiet Berg-, Umwelt- und Europarecht an der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH), Aachen. Mit einem 10-Punkte-Plan machte er deutlich, wie Bürokratieabbau in der Rohstoffgewinnung gelingen kann. Chancen biete hier die Neuausrichtung der EU vom „Green Deal“ zum „Clean Industrial Deal“, der die Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit mit dem Klimaschutz gleichstelle und damit auch eine sichere Rohstoffversorgung einschließe. Daraus ließen sich einfachere Genehmigungsverfahren und ein Prioritätsstatus gegenüber Habitat-, Arten- und Gewässerschutz ableiten. Eine der Forderungen aus seinem 10-Punkte-Plan ist die Berücksichtigung von Rohstoffprojekten als „Überragendes öffentliches Interesse“. Das ist eines der Hauptanliegen des ISTE.
Aktuelles aus der Landesentwicklungsplanung Baden-Württemberg
Ulrike Kessler, Abteilungsleiterin Landesentwicklung, Regionalplanung und Geoinformation im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, stellte den aktuellen Stand zum neuen Landesentwicklungsplan und zum Landesplanungsgesetz vor. Der neue Landesentwicklungsplan soll nach dem vorliegenden Referentenentwurf mehr Gestaltungsspielraum ermöglichen, schlanker werden und Orientierung sowie Planungssicherheit bieten. Dabei soll die Wirtschaftsförderung ebenso in den Blick genommen werden wie die langfristige Sicherung von potentiellen Gewinnungsstätten und eine bedarfsunabhängige Sicherung von seltenen oder besonders wertvollen Rohstoffen, die sich absehbar verknappen. Der Entwurf befinde sich derzeit in Abstimmung mit den anderen Ministerien. Mit dem neuen Landesplanungsgesetz will das Ministerium Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen, digitalisieren und vereinfachen.
Dr. Claudio Filomena, Referatsleiter Landesrohstoffgeologie beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB), Freiburg, referierte über die Rohstoffvorkommen und deren Verfügbarkeit in Baden-Württemberg. Filomena stellte dar, dass die genehmigten Vorräte wichtiger mineralischer Rohstoffe wie Naturstein und Kies/Sand nur noch maximal 20 Jahre reichen. Durch Nutzungskonkurrenzen, etwa Schutzgebiete aller Art oder Siedlungs- und Verkehrsflächen, die mittlerweile über drei Viertel der Landesfläche betreffen, werden wichtige Rohstoffe in einigen Regionen administrativ verknappt. Das Land plane Maßnahmen, um seltene und wertvolle Rohstoffe mit absehbarer Verknappung zu ermitteln und daraus Maßnahmen zu entwickeln, um diese langfristig zu sichern.
Dr.-Ing. Bernhard Kling, Geschäftsführer Bayerischer Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden e.V. (BIV), München erläuterte den pragmatischen Weg, den die Bayerische Landesregierung bei der Genehmigung von Recyclinganlagen im Außenbereich geht. Demnach können Baustoff-Recyclinganlagen nach dem Willen der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Umwelt und Verbraucherschutz als privilegierte Vorhaben im Außenbereich bewertet werden. Dieser Paradigmenwechsel wird durch die neue Ersatzbaustoffverordnung ermöglicht, die eine Neubewertung im Hinblick auf das öffentliche Interesse an solchen Anlagen impliziere.
Aktuelle Entwicklungen im Naturschutzrecht
Einblicke in die aktuelle Entwicklung zu den Themen „Natur auf Zeit“, der „Wiederherstellungsverordnung“ und des „FFH-Gebietsschutzes in der Regionalplanung“ gaben die Referent:innen Anne Föllner Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE), Sebastian Olschewski, Leiter des Referats 72 – Arten- und Habitatschutz, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und Dr. Winfried Porsch, Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB.
