»Wir haben mit dem neuen Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV) gute Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Fachkräftegewinnung geschaffen. Auch Unternehmen ohne Tarifbindung erkennen wieder zunehmend die Bedeutung der Tarifpolitik. Dafür braucht es im sozialpolitischen Ausschuss weiterhin Vertreter:innen mit verschiedenen Hintergründen.«
Martin Kronimus, Kronimus AG, Iffezheim,
Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses (SPA) des ISTE
Dafür stehen wir
Der ISTE steht für faire und marktgerechte Arbeitsbedingungen in unserer Branche. Unser Verband setzt sich für die Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen im Flächentarifvertrag und branchenübergreifend ein. Wo nötig, fördern wir branchenspezifische Lösungen, etwa durch die Flexibilisierung der Arbeitszeit über den gesamten Jahresverlauf oder durch witterungsbedingte Kündigungen, die stets mit einer Wiedereinstellungszusage verbunden sind.
Die Tarifpolitik ist ein zentraler Bestandteil der Arbeit des ISTE. Als Arbeit-
geberverband verhandeln wir derzeit mit der IG BAU branchenspezifische Flächentarifverträge für die Beschäftigten der Steine- und Erdenindustrie in Baden-Württemberg. Diese Tarifverträge gelten für einen Großteil der Arbeitsverhältnisse in unserer Branche.
Tarifpolitische Rahmenbedingungen
In Deutschland werden Entgelte und Arbeitszeiten grundsätzlich von den Tarifvertragsparteien ohne staatliche Einflussnahme ausgehandelt, basierend auf der im Grundgesetz verankerten Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG). Trotz Einschränkungen durch den gesetzlichen Mindestlohn bleibt die Tarifautonomie ein zentraler Pfeiler der Personalpolitik und betrifft rund 70 Prozent des Volkseinkommens.
Der Rahmentarifvertrag (RTV), der als Branchentarifvertrag für die Steine- und Erdenindustrie in Baden-Württemberg gilt, bietet klare Vorteile:
- Minimierung betrieblicher Konflikte und Sicherung des Betriebsfriedens,
- Entlastung der Unternehmen von zeit- und kostenintensiven Tarifverhandlungen,
- Unterstützung insbesondere für kleine und mittlere Betriebe bei der Regelung komplexer Arbeitsbedingungen,
- Gewährleistung störungsfreier Arbeits- und Lieferbeziehungen durch die Friedenspflicht sowie
- Einbeziehung gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen in die Tarifgestaltung.
Um diesen Zielen gerecht zu werden, müssen Tarifverträge kontinuierlich angepasst und modernisiert werden. In enger Zusammenarbeit haben die Tarifvertragsparteien IG BAU und ISTE die Entgeltstrukturen grundlegend erneuert und zum 1. Januar 2024 ein einheitliches Entlohnungssystem eingeführt. Dieses neue, durchgängige und bildungswegoffene System sorgt für eine leistungsgerechte, differenzierte und faire Vergütung für gewerbliche und angestellte Beschäftigte. Es bietet klare Entwicklungsmöglichkeiten und Leistungsanreize, während es zugleich die Sicherheit eines Tarifvertrags gewährleistet. Dies ist im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte und für die Weiterentwicklung der Betriebe von besonderem Wert.
Auch auf Bundesebene vertritt der ISTE die Interessen seiner Mitglieder in der Tarifpolitik, unter anderem über die Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Steine und Erden (SPA) in Berlin.
Rat und Tat in Einzelfällen
Der ISTE bietet seinen Mitgliedern – ob mit oder ohne Tarifbindung – umfassende Leistungen eines klassischen Arbeitgeberverbandes, insbesondere fundierte Rechtsberatung im Arbeits- und Sozialrecht. Zu den wichtigsten Dienstleistungen zählen:
- schnelle und kompetente Beratung durch eigene Fachjuristen bei der Vertragsgestaltung und Vertragsbeendigung, sei es durch einvernehmliche Lösungen oder durch Kündigung,
- Unterstützung bei Konflikten über Arbeitsbedingungen, überwiegend außergerichtlich, bei Bedarf auch vor Arbeitsgerichten,
- Vertretung in behördlichen Verfahren, z. B. vor dem Integrationsamt,
- Beratung und Vertretung in Verhandlungen und Verfahren nach dem Betriebsverfassungsgesetz,
- Unterstützung in Verhandlungen mit Sozialversicherungsträgern wie der Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft sowie
- Begleitung in Verhandlungen mit Gewerkschaften.
Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung profitieren von:
- kostenlosem Zugang zu branchenspezifischen und tarifgerechten Musterverträgen, wie Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen oder Zusatzvereinbarungen, z. B. zur Kurzarbeit, und
- regelmäßigen Schulungen, die speziell auch für fachfremde Verantwortungsträger in den Mitgliedsunter-nehmen konzipiert sind.
Die individuelle Beratung ist nicht nur für unsere Mitglieder eine wichtige Dienstleistung, sondern dient dem Verband auch als wertvolles Instrument, um frühzeitig auf generelle Fehlentwicklungen aufmerksam zu werden. Diese können dann auf politischer Ebene, in Tarifverhandlungen oder, falls nötig, auf dem Rechtsweg im Interesse aller Mitglieder korrigiert oder vorteilhaft gestaltet werden.

