Technik und Normung

»Infrastrukturinvestitionen wirken nur, wenn Verfahren einfacher, schneller und am Nutzen ausgerichtet sind. So stärken wir Straße, Schiene und Wasserweg – und bringen unsere Wirtschaft wieder in Fahrt.«

Michael Krieger, Heinrich Krieger KG, Neckarsteinach, 
Vorsitzender der Fachgruppe Sand und Kies


Dafür stehen wir

Eine der wesentlichen Aufgaben der Abteilung Technik im ISTE ist es, Normen, technische Regelwerke und Umweltstandards aktiv mitzugestalten, sodass die Produkte der heimischen Steine- und Erdenindustrie sowie die daraus hergestellten Bauprodukte auch weiterhin uneingeschränkt verwendet werden können. Dazu gehört die kompetente technisch-wissenschaftliche Betreuung bei Produktion, Marktzutritt und Verwendung von Baustoffen. Ein interdisziplinäres Team von Ingenieur- und Geowissenschaftler:innen sowie Baustoffprüfer:innen entwickelt organisationsübergreifend qualifizierte, praxisnahe und effiziente Konzepte. Die Erfahrungen aus der Praxis werden in neuen oder aktualisierten Regelwerken berücksichtigt. Umsetzungshilfen für die Anwender werden bereitgestellt. Ein umfassendes Schulungsangebot für die Produzenten sowie die individuelle Beratung in technischen Fragen runden das Leistungsspektrum ab. Der ISTE setzt sich für vergleichbare und praxisgerechte Marktvoraussetzungen ein. Technische Lieferbedingungen für primäre und sekundäre Baustoffe dürfen sich ausschließlich am Verwendungszweck orientieren.

Aktive Mitarbeit in den entscheidenden Gremien sichert mittel- und langfristig unseren Marktzutritt

Um den Marktzutritt sicherzustellen, arbeiten ehrenamtliche Unternehmensvertreter:innen und der ISTE in Normungsgremien mit und bringen so ihren Sachverstand und ihre Erfahrungen ein. Dies ist für die Baustoffindustrie wichtig, weil die Orientierung der Mitarbeiterstruktur der technischen Gremien aus den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung, Ingenieurbüros und Wissenschaft nicht regionalspezifisch ist, sodass die Auswirkungen von neuen Prüfverfahren oder Anforderungskriterien von den Ausschüssen nicht immer zutreffend eingeschätzt werden. 

Durch die aktive Mitarbeit der Fachgruppen und personelle Vernetzung mit den Unternehmen werden Märkte gesichert sowie neue Verwendungsmöglichkeiten und Innovationen geschaffen. Der ISTE vertritt direkt sowie indirekt über die Bundesverbände die Interessen seiner Mitglieder in den europäischen Gremien und nationalen Spiegelausschüssen. 

Über seine Fachgruppen Sand und Kies, Naturstein, Naturwerkstein, Transportbeton sowie Recycling-Baustoffe und Boden wirkt der ISTE in den technischen Gremien des Deutschen Institutes für Normung (DIN), der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) und des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) mit. 

Die wesentlichen Gremien der FGSV für den Bereich Straßenbau, in denen der ISTE vertreten ist, sind beispielhaft folgende:

  • Arbeitsgruppe 5: Erd- und Grundbau
  • Arbeitsgruppe 6: Gesteinskörnungen, ungebundene Bauweisen, optimale Ressourcennutzung
  • Arbeitsgruppen 7 und 8: Asphalt- und Betonbauweisen

Darüber hinaus arbeiten wir mit Unter-stützung des Ehrenamts in den technischen Gremien unserer Bundesverbände Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (bbs), Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO), Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie e.V. (BTB) und Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) mit. 

Weil neue europäische Normen in das nationale Regelwerk umgesetzt und bestehende Normen überarbeitet werden müssen, ist die permanente Mitwirkung der Landesverbände in den Gremien bei der Aktualisierung und Fortschreibung des Regelwerks für die Sicherstellung des Marktzugangs entscheidend.

Landesspezifische geologische Voraussetzungen müssen bei der Normung berücksichtigt werden

Über die Fachgruppen werden Prüfdaten von Gesteinskennwerten ermittelt, gesammelt und ausgewertet sowie bei der Fortschreibung der Regelwerke für Gesteinskörnungen, Baustoffgemische, Asphalt und Beton in die entscheidenden Gremien eingebracht. Der ISTE arbeitet hierfür eng mit folgenden Organisationen zusammen: BÜV-ZERT, Baustoffprüfgesellschaft mbH, Güteschutz Naturstein, QRB und ARGE Beton.

So kann für die Unternehmen sichergestellt werden, dass Baustoffe aus Baden-Württemberg mit den spezifischen geologischen Eigenschaften dauerhaft in einem möglichst breiten Anwendungsspektrum verwendet werden können. Dadurch können regionale Rohstoffvorkommen umweltfreundlich und wirtschaftlich in der Nähe der Gewinnung verwendet werden. Weite Transportwege und unnötige Kosten werden vermieden.

Bei komplexeren Fragestellungen führen die Fachgruppen eigene Forschungsvorhaben durch. Dabei spielen Langzeiterfahrungen und Praxiserprobung unter realistischen Einsatzbedingungen eine wesentliche Rolle.

Der ISTE pflegt den fachlichen Austausch mit Hochschulen, Materialprüfungsanstalten und der Verwaltung. 

Bei unvollständigen oder falschen Ausschreibungen von Baustoffen bietet der ISTE im konkreten Fall seinen Mitgliedern individuelle Beratung und Unterstützung an.

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Gesteinsbaustoffe – Entwicklungen und Aktivitäten

Technische und umweltrelevante Rahmenbedingungen für den Marktzugang aktiv mitgestalten   Zum Artikel

Europäische Normung und Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen und ungebundene Gemische   Zum Artikel

Bedeutung des „CPR Acquis”-Prozesses für die nationale Gremienarbeit   Zum Artikel

Einführungserlass zur Fortschreibung der ZTV-ING – Ausgabe 2025/02   Zum Artikel

Exkurs „Green Claims Directive“   Zum Artikel

Zugang zu Baunormen: Jetzt kostenfrei Normen der MVV TB einsehen   Zum Artikel

Technische Forschung – Versuchsstrecke Pflasterbettungsmaterial mitfinanziert durch MIRO und SLG   Zum Artikel

Digitalisierung in der Rohstoffbranche   Zum Artikel

Euroschotter-Treffen 2024   Zum Artikel

16. Technik-Tag der Schotterindustrie   Zum Artikel

14. Baustoff-Technik-Tag – Thorsten Frei zu Gast   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Technische und umweltrelevante Rahmenbedingungen für den Marktzugang aktiv mitgestalten

Anforderungen an unsere Gesteinskörnungen „rund, eckig oder gebraucht“ und deren Anwendung werden in Normen und Richtlinien definiert. Eine Vielzahl an Vertreter:innen unserer Mitgliedsunternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet arbeiten in wichtigen Ausschüssen unserer Branche mit (z.B. im Deutschen Normungsausschuss (DIN), der Forschungsgesellschaft Straße und Verkehr (FGSV) und auf internationaler Ebene im europäischen Normungsinstitut (CEN)).

Die rechtlichen und umweltbezogenen Veränderungen in Europa, die vor allem durch die Umsetzung des Green Deals und der seit Januar 2025 in Kraft getretenen neuen EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) beeinflusst sind, nehmen großen Einfluss auf unsere nationalen Rahmenbedingungen. Eine aktive Mitarbeit - vor allem aus dem Praxisbezug heraus - hilft, die Normen und Richtlinien auf einen Stand der Technik zu bringen, der

• innovativ,
• zukunftsgewandt, und vor allem
• anwenderfreundlich bleibt.

Nur so werden die Rahmenbedingungen angewendet und gelebt.

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Europäische Normung und Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen und ungebundene Gemische - Update 2025
Neue EU-Bauproduktenverordnung seit Januar 2025 in Kraft

Die neue EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) ist am 7. Januar 2025 in Kraft getreten. Ihr Ziel ist es, harmonisierte Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten innerhalb der Europäischen Union zu schaffen. Ein zentraler Gedanke dabei ist der Abbau von Handelshemmnissen zwischen den Mitgliedstaaten.

Bereits im März 2022 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der bisherigen BauPVO vorgelegt. Wesentliche Schwerpunkte der Neufassung sind der Nachhaltigkeitsaspekt im Rahmen des Green Deal, die Förderung der Digitalisierung – insbesondere durch den Digitalen Produktpass (DPP) – sowie die Überwindung des Normenstaus im Bereich der harmonisierten Europäischen Normen (hEN).

Allgemeine Informationen zur neuen EU-BauPVO sind u. a. über die folgenden Quellen verfügbar:

Wesentliche Veränderungen

Besonders im Bereich der verpflichtenden Produktangaben ergeben sich tiefgreifende Änderungen für alle Hersteller. Während bislang eine Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) ausreichend war, ist künftig eine Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC) erforderlich. Diese enthält zusätzliche Informationen, z. B. zu:

  • Produktsicherheit
  • Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten (z. B. Rezyklierbarkeit, Lebensdauer, Energieverbrauch)
  • CO₂-Fußabdruck (Global Warming Potential, GWP)

Die Deklaration bestimmter Umweltindikatoren soll schrittweise verpflichtend eingeführt werden.

Darüber hinaus fordert die neue Verordnung produktspezifische Nachweise, die auf aktuellen Daten basieren. Zudem behält sich die Kommission vor, künftig weitere Regelungen zu erlassen – etwa zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in Ausschreibungen oder zur Festlegung verbindlicher Rezyklateinsatzquoten (RC-Baustoffe). Ebenfalls neu ist die Einführung eines zusätzlichen Güteüberwachungssystems "System 3+".

Erweiterte Dokumentationspflichten im Überblick:

  • DoPC: Leistungs- und Konformitätserklärung (elektronisch, menschen- und maschinenlesbar)
  • DoP mit ergänzenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsangaben
  • Konformitätsnachweis für funktionale und sicherheitsrelevante Produkteigenschaften
  • Allgemeine Produktinformationen, Sicherheits- und Gebrauchsanweisungen
  • Digitaler Produktpass (DPP) mit Anbindung an die EU-Datenbank (analog zur Ökodesign-Verordnung)

Ein Problem: Viele der in der neuen EU-BauPVO vorgesehenen Umweltindikatoren sind in den aktuellen Normentwürfen noch nicht enthalten. An deren Einbindung in die Normung wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet – dieser Vorgang ist unter dem Begriff Acquis-Prozess bekannt. 

Eine Übersicht zu den betroffenen Umwelt- und Nachhaltigkeitsmerkmalen sowie zu geplanten Einführungsterminen bietet der nachfolgende Auszug aus der Präsentation des Ausschusses „Technik und Normung“ des Bundesverbands Baustoffe – Steine und Erden e.V.

Zeitlicher Ablauf:

Die neue EU-BauPVO gilt seit dem 7. Januar 2025. Eine verpflichtende Anwendung ist jedoch erst ab dem 8. Januar 2026 vorgesehen. Für Hersteller wird die neue Verordnung dann verbindlich, sobald eine entsprechende neue Produktnorm im EU-Amtsblatt (OJEU) veröffentlicht wird.

Wichtige Begrifflichkeiten im Kontext der EU-BauPVO:

  • Acquis communautaire: Gesamtheit des geltenden EU-Rechts
  • Standardisation Request (SR): Offizieller Normungsauftrag der EU-Kommission an europäische Normungsorganisationen (z. B. CEN); Voraussetzung für neue harmonisierte Normen
  • CEN-Normung: Europäischer Normungsprozess auf Basis eines SR
  • Delegierter Rechtsakt (delegated regulatory act, del. RA): Rechtsinstrument der EU-Kommission zur Anpassung technischer Details ohne Parlamentsbeschluss
  • Official Journal of the European Union (OJEU): EU-Amtsblatt; erst mit Veröffentlichung einer Norm darin wird diese für Hersteller verbindlich

Der Acquis-Prozess zur Überarbeitung bestehender und zur Entwicklung neuer harmonisierter Produktnormen begann am 26. März 2025. Bis eine neue Norm tatsächlich vorliegt, ist mit einer Dauer von drei bis fünf Jahren zu rechnen. Hinzu kommt: Eine neue Norm wird erst ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt verbindlich. Damit ist eine verbindliche Anwendung der neuen Produktnormen frühestens ab 2030 realistisch.

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Bedeutung des „CPR Acquis”-Prozesses für die nationale Gremienarbeit

Die Gremienarbeit auf nationaler Ebene wird derzeit maßgeblich durch den sogenannten „CPR Acquis“-Prozess geprägt. Nach der erfolgreichen Einbindung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in die Technischen Regelwerke der FGSV widmen sich die relevanten Ausschüsse des DIN sowie die Arbeitsgruppe Gesteinskörnungen der FGSV intensiv den Prüfnormen und Prüfverfahren, die für den Marktzugang in Deutschland von Bedeutung sind.

Die Auswahl und Nennung der in Deutschland relevanten Prüfnormen und -verfahren erfolgt unter Mitwirkung der zuständigen Behörden. Für Deutschland sind dies insbesondere das BMWSB sowie das DIBt, die im Prozess stimmberechtigt vertreten sind. Darüber hinaus sind – im Auftrag des BMDV – weitere Behördenvertreter sowie drei Vertreter nationaler Verbände eingebunden, die Mitglieder im DIN-Spiegelausschuss Gesteinskörnungen sind. Eine erweiterte Gruppe, einschließlich weiterer Verbandsvertreter aus den Landesverbänden, ist über das DIBt-Gremienportal in die Arbeit eingebunden. Sowohl im DIN-Spiegelausschuss als auch über das DIBt-Gremienportal ist der ISTE aus dem Bereich Technik und Normung vertreten.

Ein zentraler Aspekt der aktuellen Gremienarbeit besteht darin, sicherzustellen, dass keine relevanten Prüfnormen übersehen werden. Auf europäischer Ebene gestaltet sich die Abstimmung besonders herausfordernd: Ziel ist es, je technisches Merkmal eine einheitliche europäisch harmonisierte Prüfnorm/-verfahren festzulegen. Prüfverfahren mit explizit nationalem oder geographisch begrenztem Bezug – wie etwa die Alkali-Richtlinie mit dem Nebelkammerversuch – werden künftig nicht mehr zulässig sein.

Insbesondere für die Bewertung der Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) besteht dringender Handlungsbedarf. Es muss zeitnah ein europäisches Prüf- und Bewertungsverfahren entwickelt werden, das sowohl den Beitrag der Betonausgangsstoffe (Zement, Gesteinskörnungen) als auch die Betonzusammensetzung berücksichtigt.

Zur Erarbeitung einer solchen Methodik wurden fachübergreifende Arbeitsgruppen innerhalb der CEN/TCs 51, 104, 154 und 229 (Zement, Transportbeton, Gesteinskörnungen und Betonfertigteile) gebildet. Diese arbeiten unter hohem Zeitdruck an Lösungsansätzen auf Basis der bereits etablierten Verfahren der RILEM. Der Bundesverband MIRO, Vertreter:innen der Landesverbände und der Mitgliedunternehmen stehen hierbei in engem Austausch mit dem VDZ und begleiten den Prozess aktiv.

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Einführungserlass zur Fortschreibung der ZTV-ING – Ausgabe 2025/02

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS 10/2025) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 13. März 2025 (Az.: StB 24/7192.70/31-3953626) sowie dem Obmann-Schreiben vom selben Tag wurde die aktualisierte Ausgabe 2025/02 der "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten" (ZTV-ING) eingeführt.

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat im Zuge dessen die Fortschreibungen der ZTV-ING, der Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING) sowie des Merkblatts zur bautechnischen Überwachung von Ingenieurbauten (M-BÜ-ING) eingeführt. Das vollständige Einführungsschreiben inklusive aller Anlagen steht als PDF zur Verfügung.

Technische Hinweise für Baden-Württemberg

Besonders relevante Neuerungen für die Praxis im Land Baden-Württemberg betreffen die folgenden Punkte:

  • Grobe Gesteinskörnungen – Kalksteinsplitte: Für grobe Gesteinskörnungen, insbesondere Kalksteinsplitte, gelten spezifische technische Anforderungen. Diese sind in Anlage 3 des Einführungsschreibens und nachfolgend näher definiert.
  • Zemente – CEM II-M: Der Einsatz von CEM II-M-Zementen ist nicht zustimmungspflichtig. Damit entfällt eine bisherige Hürde für den vertraglichen Einsatz dieser Zemente.
Hintergrund: Sonderregelung für Kalksteine in XF2 wieder aufgenommen

Mit der Ausgabe 2025/02 wurde die langjährig bewährte Sonderregelung für Kalksteine in der Expositionsklasse XF2 wieder vertraglich aufgenommen. Sie erlaubt den Einsatz regionaler Kalksteine mit einem Masseverlust von bis zu 25 M.-% im NaCl-Versuch.

Der Nachweis der Praxistauglichkeit dieser Regelung basiert auf einem Langzeit-Auslagerungsversuch, der in Zusammenarbeit mit der MPA Stuttgart durchgeführt wurde. Der Versuch an einem Autobahnabschnitt der A8 bei Hohenstadt erstreckte sich über den Zeitraum 2009 bis 2023. Die Ergebnisse bestätigen die Gebrauchstauglichkeit dieser Gesteinskörnungen für XF2-Anwendungen.

Eine detaillierte Veröffentlichung zu den Ergebnissen ist in Vorbereitung. 

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Exkurs „Green Claims Directive“

Die „Green Claims Directive“ (GCD) ist ein zentraler EU-Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Greenwashing. Sie zielt darauf ab, dass Verbraucher verlässliche, vergleichbare und überprüfbare Umweltinformationen erhalten (Europäische Kommission, 2024).

Seit März 2024 liegt die Position des Europäischen Parlaments vor, die eine verpflichtende Vorabprüfung von Umweltbehauptungen durch unabhängige Stellen vorsieht. Im Juni 2024 hat auch der Rat der EU seine Position festgelegt. Ein endgültiger Gesetzestext lässt noch auf sich warten.

Die Richtlinie untersagt künftig pauschale Umweltwerbeaussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“, wenn diese nicht wissenschaftlich fundiert und belegbar sind. Insbesondere Aussagen, die ausschließlich auf Kompensationsmaßnahmen beruhen, sind unzulässig. Zulässig bleiben hingegen präzise Angaben über Emissionsminderungen oder konkrete ökologische Maßnahmen, sofern sie überprüfbar sind, so die Anwälte von TaylorWessing.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass Umweltangaben künftig durch unabhängige Dritte verifiziert werden müssen. Für kleinere Unternehmen sollen vereinfachte Verfahren gelten. Die Umsetzung in nationales Recht wird voraussichtlich bis spätestens 2026 erfolgen (mehr dazu auf der KPMG-Website).

Die deutsche Industrie sieht die geplanten Validierungsprozesse kritisch. Stattdessen wird gefordert, stärker auf bestehende Normen und etablierte Verfahren der Konformitätsbewertung zurückzugreifen. In diesem Zusammenhang könnten Umweltmerkmale im digitalen Produktpass eine ausreichend regulierte Lösung darstellen, wie sie im Rahmen der Revision der EU-BauPVO vorgesehen ist.

Weiterführende Informationen: Europäische Kommission (2024). Green Claims initiative

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Zugang zu Baunormen: Jetzt kostenfrei Normen der MVV TB einsehen – auch für Hersteller von Gesteinskörnungen relevant

Seit dem 1. Januar 2024 haben Hersteller, Planer und auch Privatpersonen einen deutlich vereinfachten Zugang zu den baurechtlich relevanten Normen: Über das neue Öffentlichkeitsportal www.bauen-online.info können Normen eingesehen werden, die in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) zitiert werden – kostenfrei und mit nur wenigen Klicks.

Für die Baustoffbranche ist dieses Angebot ein echter Fortschritt: Viele technische Normen – darunter auch für Gesteinskörnungen – erhalten ihre Verbindlichkeit über Verweise in der MVV TB. Dazu zählen unter anderem:

  • DIN EN 12620 – Gesteinskörnungen für Beton
  • DIN EN 13043 – Gesteinskörnungen für Asphalt
  • DIN EN 13242 – Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische

Diese Normen sind nun über das Portal öffentlich zugänglich, wenn sie in der MVV TB genannt werden. Nutzer können nach einer kurzen Registrierung bis zu zehn vollständige Normen pro Jahr kostenlos abrufen – zusätzlich erhalten sie unbegrenzten Zugang zu Inhaltsverzeichnissen und Einführungsbeiträgen. Gerade für Hersteller und technische Mitarbeitende ist dies eine hilfreiche Möglichkeit, technische Regelwerke schnell und rechtssicher einzusehen – etwa bei der Produktentwicklung, Qualitätssicherung oder Angebotsbearbeitung.

Vorteile auch im Kontakt mit Behörden und Planern

Ein weiteres Plus: Auch kommunale Planungsbehörden und andere mit dem Baurecht betraute Stellen erhalten über ein paralleles Behördenportal Zugang zu den gleichen Normen – inklusive der in der MVV TB gelisteten Regelwerke sowie rund 450 harmonisierter Europäischer Normen (hEN). Das bedeutet: Hersteller, Prüfinstitute, Planer und Behörden arbeiten auf derselben Wissensgrundlage. Das kann in Planungs-, Genehmigungs- oder Ausschreibungsprozessen zu weniger Missverständnissen und schnelleren Abstimmungen führen.

Für die Gesteinskörnungsindustrie ist dies eine Gelegenheit, die eigenen Produkte auf Basis aktueller Normen gezielter im Markt zu positionieren – mit transparentem Zugriff auf das relevante technische Regelwerk.

Mehr Informationen und Zugang zum Portal: www.bauen-online.info

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Technische Forschung – MIRO und SLG finanzieren eine „Versuchsstrecke Pflasterbettungsmaterial“ als Praxisbezug in Ergänzung zum Forschungsvorhaben der FGSV

Im April 2023 wurde das FGSV-Forschungsvorhaben „Optimierung der Eigenschaften von Bettungs- und Fugenmaterialien“ mit einer Laufzeit von 24 Monaten gestartet. Im Fokus standen Verformungsverhalten, Verfestigungsneigung sowie Kornfestigkeit und Wasserdurchlässigkeit. Besonders betrachtet wurde dabei die Aussagekraft des modifizierten Micro-Deval-Verfahrens (MMDE) zur Beurteilung der Kornfestigkeit.

Zur praxisnahen Ergänzung wurde im Juli 2023 eine Versuchsstrecke auf dem Gelände einer Kiesgewinnungsstätte eingerichtet. Der Aufbau erfolgte unter wissenschaftlicher Begleitung im Rahmen einer Masterarbeit. Fünf unterschiedliche Bettungsmaterialien kamen zum Einsatz – mit gezielter Spannweite der MMDE-Werte von „sehr gut“ bis vermeintlich „schwach“. Seit Inbetriebnahme im September 2023 wird die Strecke regelmäßig befahren und kontinuierlich beobachtet. Erste Spurrinnen bildeten sich, erwartungsgemäß, gleichmäßig über alle Abschnitte hinweg.

Fotos: Eckhard Henke, GF Kieswerk Ernst Müller GmbH & Co.KG

Im Rahmen der fachlichen Begleitung des Projekts wurden zentrale Aussagen des Abschlussberichts kritisch eingeordnet und offene Fragestellungen identifiziert, die für die Praxis und das Regelwerk von Relevanz sind.

Bereits in der Einleitung des Berichts wird ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Kornfestigkeit und der Entstehung von Feinanteilen dargestellt. Dieser lässt sich im weiteren Verlauf der Untersuchung nicht durchgängig bestätigen. Vielmehr zeigen die Ergebnisse, dass auch Materialien mit hoher Kornfestigkeit – wie etwa Diabas – signifikante Feinanteile enthalten und eine deutliche Verfestigungsneigung aufweisen können. Dies ist ein deutliches Indiz dafür, dass die Entstehung von Feinanteilen nicht allein auf eine vermeintlich unzureichende Kornfestigkeit zurückzuführen ist, sondern vielmehr ein multikausaler Prozess vorliegt, der unter anderem durch Materialverunreinigungen, unsachgemäßen Einbau oder Migration aus angrenzenden Materialien beeinflusst wird. Aspekte, die in der Betrachtung von Schadensfällen im Pflasterbau eher selten genannt werden.

Zudem wurde im Projekt die Aussagekraft gängiger Prüfwerte wie des Schlagzertrümmerungswerts (SZ) mit dem modifizierten Micro-Deval-Werts (MMDE) verglichen und kritisch hinterfragt. Die Untersuchungen zeigten, dass zwischen diesen Werten und dem tatsächlichen Materialverhalten unter Belastung keine eindeutige Korrelation besteht. Am Beispiel der Diabas-Probe wurde deutlich, dass trotz hoher Kornfestigkeit keine Kornverfeinerung auftrat, jedoch eine deutliche Verfestigungsneigung bei gleichzeitig geringer Wasserdurchlässigkeit. Die Praxisrelevanz dieser Prüfgrößen erscheint somit begrenzt und sollte weitergehend untersucht werden.

Die Diskussion machte zudem deutlich, dass bei der Beurteilung der Wasserdurchlässigkeit eine klare Unterscheidung zwischen der grundsätzlichen Bauweise und versickerungsfähigen Flächen notwendig ist – ein Aspekt, der im Bericht nicht differenziert genug dargestellt wurde.

Insgesamt zeigt sich, dass das Forschungsvorhaben wertvolle Erkenntnisse geliefert hat, zugleich aber neue Fragen aufwirft – insbesondere hinsichtlich der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf das bestehende Regelwerk und die Bewertung von Materialeigenschaften in der Praxis.

Foto: Ebenheitsmessung im Messbereich 1, Forschungsvorhaben 7-16/1434/22, Materialprüfungs- und Versuchsanstalt Neuwied GmbH

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Digitalisierung in der Rohstoffbranche 
INSITER

Unter dem Motto „GEMEINSAM DIGITALISIEREN, GEMEINSAM PROFITIEREN“ haben sich 35 etablierte Unternehmen der Baubranche zusammengeschlossen und die Plattform INSITER entwickelt. Diese Firmengründung hat sich aus einer Initiative des ISTE-Arbeitskreises Digitalisierung heraus entwickelt. Der App-Store der Plattform bietet eine Vielzahl an digitalen Lösungen, die bei der Prozessoptimierung und Konnektivität mit Kunden und Lieferanten helfen. Weitere Informationen auf www.insiter.de

ORIS CO2-Kalkulator

Der ORIS CO2-Kalkulator ist ein Kooperationsprojekt mit unserem Bundesverband MIRO, bei dem ausgewählte Mitglieder bei der Produktentwicklung eingebunden wurden und somit eine Branchen-passgenaue Lösung entwickelt werden konnte. ORIS stellt damit ein digitales Tool zur Verfügung, mit dem man den CO2-Fußabdruck der Gesteinskörnungsprodukte berechnen kann. Die Berechnung erfolgt wissenschaftlich fundiert. Das Zertifikat dient Nachweis des Treibhauspotenzials (GWP) der Produkte. Weitere Informationen auf www.oris-connect.com/de/co2-kalkulator-miro

Steine und Erden erleben – 360°-Rundgänge durch Rohstoffgewinnungsstätten

Während des laufenden Betriebs sind in Rohstoffgewinnungsstätten schwerste Gerätschaften im Einsatz. Daher ist es den Unternehmen unmöglich, sie dauerhaft und vor allem gefahrenfrei für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Besuche solcher Rohstoffgewinnungsstätten sind deshalb ein sehr seltenes Erlebnis und zum Beispiel auf Tage der offenen Tür beschränkt.

Auf unseren virtuellen 360°-Rundgängen hingegen können Sie jederzeit und völlig gefahrlos die Welt der Rohstoffgewinnung entdecken und diese aus nächster Nähe erkunden. Aus verschiedensten Blickwinkeln erhalten Sie spektakuläre Einblicke – von der Rohstoffgewinnung über die Aufbereitung bis hin zur Rekultivierung oder Renaturierung der Gewinnungsstätte. Auf Ihrem virtuellen Rundgang finden Sie immer wieder interessante Hintergrundinformationen.

360-Grad-Kieswerkrundgang, jetzt erleben

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Euroschotter-Treffen 2024

Bei den Teilnehmenden aus Bayern, Baden-Württemberg, Österreich, der Schweiz und Südtirol. Die Veranstaltung, die am 7. und 8. November in Bozen vom Südtiroler Baukollegium ausgerichtet wurde, setzte bewusst auf eine begrenzte Teilnehmerzahl und fokussierte sich auf ausgewählte Kernthemen. Der intensive fachliche Austausch zwischen Vertreter: innen der Verbände und ihrem Ehrenamt ermöglichte einen besonders konstruktiven Dialog.

Ein übergeordnetes Thema war und ist dabei die langfristige Sicherung der Rohstoffversorgung – unter der Prämisse, dass sich geologische Gegebenheiten nicht verschieben lassen. Rohstoffe sind dort zu gewinnen, wo sie vorkommen – eine Tatsache, die bei Planungsprozessen, Genehmigungsverfahren und politischen Entscheidungen stärker berücksichtigt werden muss. Nur durch realistische und standortbezogene Rahmenbedingungen kann die Versorgung mit mineralischen Rohstoffen auch künftig gewährleistet werden. Die konkreten Schwerpunkte des Treffens waren:

Nutzung regionaler Rohstoffe als Voraussetzung für nachhaltiges Bauen

Nachhaltiges Bauen kann nur gelingen, wenn vor Ort verfügbare Rohstoffe konsequent genutzt werden. Diese Position teilte auch die Vertreterin aus Baden-Württemberg, Daniela Budach (ISTE), mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Nachbarregionen. Gemeinsam diskutierten sie an zwei intensiven Tagen über zentrale Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze für die Steine und Erden Industrie im deutschsprachigen Alpenraum.

Rechtliche und logistische Herausforderungen am Beispiel Brennerbasistunnel

Im Mittelpunkt des ersten Tages stand die Besichtigung der Brennerbasistunnel-Baustelle in Franzensfeste am BTT-INFOPOINT. Martin Ausserdorfer, Direktor der BBT-Beobachtungsstelle, erläuterte die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Zusammenspiel des italienischen und österreichischen Vergaberechts. Diese Unterschiede erschweren nicht nur Ausschreibungen, sondern auch die Transparenz und Praktikabilität von Vergabeprozessen für grenzüberschreitend tätige Unternehmen.
Ein weiterer Diskussionspunkt waren Flächen- und Nutzungskonflikte, die bei Großprojekten auftreten können. Ausserdorfer betonte dabei die Bedeutung einer frühzeitigen und kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit. Im Falle des Brennerbasistunnels kamen glücklicherweise zwei Dinge zusammen - sowohl Verbände als auch Entscheidungsträger unterstützten das Projekt und die betroffenen Flächen sind dünn besiedelt.

Materialbewirtschaftung: Deponie Forch als gelungenes Praxisbeispiel

Der Umgang mit nicht verwertbarem Ausbruchmaterial wurde am Beispiel der Verfüllung im Bereich Forch/Riggertal konkret veranschaulicht. Die Teilnehmer konnten sich bei der Besichtigung ein Bild davon machen, wie durch gezielte Planung Zwischenlager und Deponieflächen effektiv genutzt werden können. „Es braucht nicht nur Verständnis für die Notwendigkeit lokaler Gewinnungsstätten, sondern auch für Flächen zur Ablagerung“, betonte Christian Grünfelder, Sprecher der Gruppe Bergbau und Gruben.

EU-Renaturierungsgesetz

Der zweite Tag begann mit einem Vortrag von EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann über das neue EU-Renaturierungsgesetz. Dieses sieht vor, bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU sowie bis 2050 alle wiederherstellungsbedürftigen Ökosysteme zu renaturieren. Dies könnte weitreichende Auswirkungen auf die Genehmigung neuer Gewinnungsstätten haben – insbesondere in Gebieten, in denen Naturschutzflächen und Rohstoffvorkommen aufeinandertreffen. Die Teilnehmenden betonten die Notwendigkeit, nationale Wiederherstellungspläne mit Augenmaß zu gestalten, um eine langfristige Versorgung mit Primärrohstoffen zu sichern. Denn: Rohstoffe sind naturgegeben an bestimmte Standorte gebunden – sie lassen sich nicht „verlegen“.

Unterschiedliche Ansätze zur Rohstoffsicherung

Bei den Länderberichten wurde deutlich, dass die Methoden zur Bedarfsermittlung und Rohstoffsicherung stark variieren. Während in der Schweiz mit dem KAR-Modell eine belastbare Datenbasis existiert, fehlt es in Südtirol an gesetzlichen Grundlagen für eine umfassende Erhebung. In Bayern und Baden-Württemberg erfolgen Bedarfserhebungen durch Kombinationen aus nationalen und regionalen Analysen. Geologische Landesämter und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) liefern regelmäßig Prognosen für die langfristige Planung.

Bodenaushub und Recycling als Ressource der Zukunft

Weitere Diskussionen drehten sich um den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen sowie hochwertigem Bodenaushub. Besonders interessant war die Vorstellung der neuen Aushubverordnung aus Österreich, die ein vorzeitiges Abfallende für bestimmte Aushubqualitäten vorsieht. Damit könnte hochwertiger Bodenaushub künftig als Rohstoff und nicht mehr als Abfall gelten – ein Thema, das auch in Deutschland Gegenstand laufender Diskussionen ist.

Öffentlichkeitsarbeit und Image der Branche

Abschließend wurde die gesellschaftliche Akzeptanz der Rohstoffgewinnung thematisiert. Teilnehmer berichteten von Widerständen gegen neue Gewinnungsstätten – bis hin zu Protestaktionen. Einigkeit herrschte darüber, dass die Branche stärker auf transparente Kommunikation, Umweltstandards und Öffentlichkeitsarbeit setzen müsse. Der Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern ist dabei ein zentrales Element, um Vertrauen aufzubauen und die Bedeutung der Rohstoffsicherung für die Gesellschaft zu verdeutlichen.

Fazit

„Die Tagung hat deutlich gemacht, wie vielfältig die Herausforderungen für die Rohstoffbranche sind – rechtlich, ökologisch und gesellschaftlich. Für Baden-Württemberg bietet der länderübergreifende Austausch wichtige Impulse, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und strategisch darauf zu reagieren.”

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16. TechnikTag der Schotterindustrie
Fachveranstaltung zum Straßenbau am 24. Juli 2024 in Crailsheim: Innovative Materialien und Verfahren im Fokus

Nach der Begrüßung durch Ekkehard Schumm, Geschäftsführer der Johann Heumann Steinbruch und Schotterwerk, Inh. Ekkehard Schumm e.K., sowie Karl Kraft, Vorsitzender der Fachgruppe Naturstein im Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg, standen Fachvorträge mit Vertretern von Behörden, Prüfstellen sowie der Naturstein- und Baustoffindustrie im Mittelpunkt. Ziel war der fachliche Austausch über aktuelle Entwicklungen im Straßenbau, insbesondere zu Schichten ohne Bindemittel (SoB) und temperaturabgesenkten Asphalten (TA-Asphalten).

Johann Heumann Steinbruch und Schotterwerk, Inh. Ekkehard Schumm e.K.

Schichten ohne Bindemittel (SoB)

Daniela Budach vom Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg erläuterte die Anwendung von SoB vor allem als Trag- und Frostschutzschichten. Thematisiert wurden die Herstellung, rechtliche Anforderungen sowie die Ausschreibungspraxis. Besonders hervorgehoben wurde die Bedeutung produktneutraler Ausschreibungen, die den Einsatz alternativer und regionaler Materialien ermöglichen und so Umweltbelastungen durch kürzere Transportwege reduzieren. Überzogene Anforderungen wie die Forderung nach dem Feinanteil UF3 sind nur in Ausnahmefällen erforderlich und können unnötige Kosten verursachen. Ziel ist eine anforderungsgerechte und nachhaltige Ressourcennutzung, die durch den FGSV-Arbeitskreis AA 6.4 “Optimale Ressourcennutzung” im Hinblick auf die Bauweise überprüft wird.

Temperaturabgesenkte Asphalte (TA-Asphalte)

Joachim Schmid, Geschäftsführer des Aalener Baustoffprüfinstituts GmbH, stellte die neuen Regelungen temperaturabgesenkter Asphalte vor. Diese werden bei um 20 bis 40 Kelvin niedrigeren Temperaturen verarbeitet als herkömmliche Heißasphalte, was Energieeinsparungen sowie eine Reduktion gesundheitsgefährdender Emissionen ermöglichen soll. Seit 2019 gelten hierfür neue Arbeitsplatzgrenzwerte, deren Einhaltung jedoch bis Ende 2026 ausgesetzt ist. Um die Arbeitssicherheit zu erhöhen und praktische Erfahrungen zu sammeln, erproben zahlreiche Bundesländer, darunter allen voran Baden-Württemberg, TA-Asphalte in Pilotprojekten.

Drei Verfahren stehen im Fokus
  • Organisch modifizierte Bitumen mit Additiven zur Viskositätsreduktion
  • Chemische Zusätze zur Verbesserung der Benetzbarkeit und Haftung
  • Schaumbildung zur temporären Volumenerhöhung des Bitumens

Diese Verfahren erfordern eine Anpassung der technischen Regelwerke. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat bereits Anfang 2024 die Ergänzungen zu den “Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen” überarbeitet und veröffentlicht. Mit Einführung der neuen Technischen Vertragsbedingungen (ETV-StB-BW) sind TA-Asphalte für Landesstraßenbau bereits zur Regelbauweise geworden.

Praktische Herausforderungen

Die Verarbeitung von TA-Asphalten bringt praktische Herausforderungen mit sich, da die niedrigere Verarbeitungstemperatur eine längere Trocknungszeit der Gesteinskörnungen und eine reduzierte Stundenleistung an der Asphaltmischanlage bedeuten kann. Hier wird empfohlen, die Lagerung der Materialien zu optimieren. Zusätzlich sind optimierte Walzstrategien erforderlich, um bei niedrigeren Temperaturen die gewünschte Verdichtungsqualität zu erreichen.

Reterent Joachim Schmid, GF des Aalener Baustoffprüfinstituts GmbH und die Teilnehmer des 16. Techniktag der Schotterindustrie, zusammen mit Vertretern des Güteschützes Naturstein BaWü e.V.

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14. Baustoff-Technik-Tag – Thorsten Frei fordert mehr Mut zur Veränderung

Beim 14. Baustoff-Technik-Tag des Industrieverbands Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE) kritisierte CDU-Politiker Thorsten Frei die hohe Regelungsdichte und Risikoscheu in Deutschland. Diese Entwicklungen führten laut Frei zu einer lähmenden Bürokratie, Wettbewerbsnachteilen und zunehmender Deindustrialisierung. Er forderte steuerliche Entlastungen, schnellere Genehmigungsverfahren sowie bezahlbare Energiepreise.

ISTE-Präsident Oliver Mohr betonte die Bedeutung verlässlicher Rahmenbedingungen für die Baustoffbranche, die mit 15.000 Beschäftigten eine zentrale Rolle für Infrastruktur und Wohnungsbau spielt.

Neben den politischen Impulsen stand beim 14. Baustoff-Technik-Tag auch die fachliche Expertise im Fokus. Zahlreiche Vorträge beleuchteten aktuelle Innovationen und Herausforderungen der Branche, darunter der klimafreundliche Straßenbau, der mit einem Investitionsvolumen von rund 660 Millionen Euro in Baden-Württemberg 2024 eine besondere Bedeutung einnimmt. So wurde beispielsweise das Projekt „Neuer Albaufstieg“ vorgestellt, das durch moderne Bauverfahren CO₂-Emissionen reduziert, die Verkehrsinfrastruktur verbessert und zugleich den Landschaftsschutz stärkt.

Weitere Beiträge widmeten sich dem CO₂-Management in der Zementproduktion (CCS-Technologie) sowie der anstehenden Überarbeitung von mehr als 450 harmonisierten EU-Normen im Rahmen der neuen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO). Ab 2025 sind Hersteller verpflichtet, neben technischen Angaben auch Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen. Digitale Lösungen sollen diesen Prozess künftig unterstützen, wobei die Branche zur aktiven Mitgestaltung aufgerufen ist.

Referent:innen des 14. Baustoff-Technik-Tags mit Vertreter:innen des ISTE

ISTE-Präsident Oliver Mohr, Thorsten Frei und Stellvertretender ISTE-Hauptgeschäftsführer Manuel Sedlak (v.l.)

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Technik und Normung –  Forderung an die Politik

Die Ausschreibungspraxis orientiert sich häufig an qualitativen Maximalanforderungen, die über die tatsächlichen Erfordernisse des Verwendungszwecks hinausgehen. Dies führt zu einer ineffizienten Nutzung von regionalen Lagerstätten, erhöhtem Energieaufwand (z.B. durch zusätzliche Brechdurchgänge) und längeren Transportwegen, da lokal verfügbare Gesteinskörnungen nicht genutzt werden. Die Transportbetonindustrie ist der zuverlässige Partner der Bauwirtschaft bei der Realisierung dringend notwendiger Projekte in der d Verkehrsinfrastruktur, im Wohnungsbau oder bei der Transformation der Energiewende. beste Standsicherheit, lange Dauerhaftigkeit und bestmögliche Nachhaltigkeit sind die wesentlichen Kriterien.

 Zur Stärkung der Ressourceneffizienz, Versorgungssicherheit und Klimaverantwortung braucht es:

  • Produktneutrale Ausschreibungen, die technologisch gleichwertige, aber regional verfügbare Alternativen zulassen
  • Verwendungsgerechte Anforderungen, d. h. eine Orientierung an den funktionalen Mindestanforderungen technischer Regelwerke statt an pauschalen Maximalstandards
  • Standards im Straßenbau vereinfachen, jedoch ohne Einbußen bei der Sicherheit und Dauerhaftigkeit – neue Bauweisen sind wissenschaftlich zu begleiten und zu evaluieren.
  • Vertragsbedingungen des öffentlichen Auftraggebers, die den effizienten Einsatz heimischer Roh- und Baustoffe ermöglichen.
  • Stärkung der Fachkompetenz durch Einbindung qualifizierter privater Ingenieurbüros in Ausschreibung und Bauüberwachung.
  • Personelle Aufstockung in den zuständigen Baubehörden und Straßenfachreferaten zur qualitätsgerechten Ausschreibung und Überwachung.
  • Substanzerhalt sichern, durch verstetigte oder steigende öffentliche Bauinvestitionen.
  • Verlässliche Qualitätskontrollen vor und während der Bauausführung – mit personell ausreichender Ausstattung.
  • Berücksichtigung heimischer Naturwerksteine, um ökologisch fragwürdige Transporte (z. B. aus Übersee) sowie problematische Produktionsbedingungen im globalen Süden zu vermeiden.

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Transportbeton und Betonpumpen – Entwicklungen und Aktivitäten

Netzwerk   Zum Artikel

Ressourcenschonung   Zum Artikel

Klimaverträgliches Bauen mit einem Schattenpreis für CO2-Emissionen   Zum Artikel

Mit CO2-effizienten Zementen und Betonen Treibhausgasreduzierte Betonbauwerke errichten   Zum Artikel

Multifunktionalität der Betonbauweise   Zum Artikel

Aus- und Weiterbildungsangebote in der Transportbetonindustrie   Zum Artikel

Sachstand der neuen Betonnorm DIN 1045 ff.   Zum Artikel

Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen   Zum Artikel

Aus der Arbeit unserer Branchenverbände auf Bundesebene   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Netzwerk

Die Fachgruppe Transportbeton ist im Netzwerk des Bundesverbandes der Deutschen Transportbetonindustrie sowie mit den Fachgruppen der angrenzenden Bundesländer eng verknüpft. Kurze Informationswege und gute Kenntnisse der regionalen Märkte bestimmen unser Handeln. Wir stehen für Fragestellungen von der Planung, Lieferung, Einbau bis hin zur Nutzung und dem Rückbau von Betontragwerken sowie zur Darlegung der Nachhaltigkeit zur Verfügung. Transportbeton ist der Baustoff zur Umsetzung der dringend anstehenden Infrastrukturprojekte aus dem Sondervermögen 2025 des Deutschen Bundestages: Verkehrswege, Bildungseinrichtungen, Energieinfrastruktur u.v.m. sind zeitnah für eine Nutzungsdauer für mindestens 50 Jahre zu errichten.

Am Ende der Nutzungsdauer können aus Betontragwerken bei sachgerechter Aufbereitung Rohstoffe wie Betonstahl oder der Zementstein zurückgewonnen werden. Somit sind mineralische Baustoffe mehrfach einsetzbar, obwohl der Energieeinsatz bei deren erstmaliger Herstellung hoch ist.

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Ressourcenschonung

Rezyklierte Gesteinskörnungen für den Einsatz in Beton sind vielfach ausgeschrieben und stehen flächendeckend zur Verfügung. Der Aufbau entsprechender Wertschöpfungsketten und Stoffkreisläufe wird vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert. Für viele Bauteile können bis 25 Vol.-% RC-Gesteinskörnung problemlos eingesetzt werden. Für die Qualität wesentlich sind sortenreine Trennung verschiedener Abbruchmaterialien sowie eine verbesserte Abtrennung des Zementsteins von der Gesteinskörnung. Die Asbestfreiheit ist durch den Aufbereiter zu gewährleisten. Neu ist die Verwendung von RC-Betonbrechsand zur Herstellung nachhaltiger „R-Zemente“. Eine besondere Innovation stellt die CO2-Begasung von RC-Körnungen in einem Reaktor dar: dadurch werden zusätzliche Mengen an CO2 dauerhaft in der Zementsteinmatrix gebunden und deren Festigkeitseigenschaften verbessert. Somit entsteht eine CO2-Senke.

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Klimaverträgliches Bauen mit einem Schattenpreis für CO2-Emissionen

Die Landesregierung BaWü schreibt erste Bauvorhaben aus, bei denen der Angebotspreis einer Bauleistung noch um den CO2-Schattenpreis erhöht wird. Danach errechnet sich der Wertungspreis. Hierdurch werden Investitionen in die Nachhaltigkeit belohnt.

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Mit CO2-effizienten Zementen und Betonen Treibhausgasreduzierte Betonbauwerke errichten

Im Vergleich zu den Nachbarländern Schweiz, Österreich und Belgien beträgt der jährliche pro Kopf Verbrauch an Beton in Deutschland weniger als die Hälfte. Die Herstellung von Beton in Deutschland ist je nach geforderter Leistungsfähigkeit im Mittel mit einem CO2-Fußabdruck von ca. 200 kg pro m³ Beton verbunden. Die CO2-Intensität hängt dabei in erster Linie vom eingesetzten Zement und seinem Anteil an gebranntem Kalkstein (Klinker) ab. Die CO2-Anteile aus der der Gesteinskörnung sowie aus Fracht/Transport spielen eine untergeordnete Rolle. Insofern ist der Einsatz CO2-effizienter Zemente im Beton ein entscheidender Hebel bei der Dekarbonisierung der Betonbauweise. CO2-effiziente Zemente und Betone können in allen typischen Anwendungsbereichen des Hoch- und Tiefbaus verwendet werden. Das höchste Minderungspotenzial ist vor allem bei Innenbauteilen und üblichen Außenbauteilen des Hochbaus zu erwarten, denn dort werden rund 2/3 des Transportbetons in Deutschland eingesetzt. Es lassen sich ohne technische Einschränkungen bereits heute CO2-Einsparungen von ca. 33 % pro m³ Beton im Vergleich zum Durchschnittsbeton erzielen.

Weiterhin können durch die Verwendung CO2-effizienter Zemente oder materialeffizienter Konstruktionsweisen Emissionen reduziert werden. Hierzu zählen u.a. Hohlkörperdecken sowie Spannbetondecken. Auch hat Beton die positive Eigenschaft, CO2 aus der Umgebungsluft aufzunehmen und dauerhaft zu binden.

Insbesondere im Infrastrukturbau werden durch Verwendung robuster Beton über eine möglichst lange Lebensdauer (> 100 Jahre) hervorragende Nachhaltigkeitsaspekte erfüllt. Die Einsparung von Energie bei der Betonherstellung und beim Transport sowie Übergabe des Betons auf der Baustelle ist unmittelbare Aufgabe der Transportbetonindustrie. Neben vollelektrischen und gasbetriebenen LKW sind auch Hybridfahrzeuge mit batterieelektrischem oder vollelektrischem Antrieb der Arbeitsmaschine (Trommel bzw. Pumpe) in der Entwicklung oder bereits verfügbar. Weiterhin sind aufgrund Leichtbaumaßnahmen durch Gewichtseinsparungen bei Chassis und Aufbauten weitere Effizienzsteigerungen möglich. Wir begleiten wir diese Entwicklung aktiv mit. 

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Multifunktionalität der Betonbauweise

Es sind zunehmend auch die „Mehrwerte“ der Betonbauweisewelche für Bauherren und für ausführende Bauunternehmen, die immer wichtiger werden. Im Wettbewerb zur Holz-, Glas- oder Stahlbauweise schaffen multifunktionale Betonoberflächen (z.B. Sichtbeton, wasserundurchlässiger Beton, Betonfahrbahndecken, Beton in der Landwirtschaft nach DIN 11622, Betonauffangwannen als Ableit- und Rückhalteflächen in der Industrie), höchste Standsicherheit über die gesamte Lebensdauer auch bei extremen Belastungen (z.B. Brand, Verkehrslasten) oder Flexibilität beim Bauen im Bestand über viele Jahrzehnte Nutzungsdauer eindeutige Vorteile. Durch die fortschreitende Digitalisierung der Lieferkette bis hin zur bereits mit 3-D-Betondruckverfahren gebauten Wohn- und Industriegebäuden auf der Baustelle können die heute knappen Personalressourcen bestmöglich eingesetzt werden.

Zusätzlich können Betondecken bei der Klimatisierung von Büros mit Heiz- und Kühldecken zur Innenraumklimatisierung mit minimalen Betriebskosten herangezogen werden.

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Aus- und Weiterbildungsangebote in der Transportbetonindustrie

Wir betreiben vielfältige, umfassende Ausbildungs- und Nachwuchsarbeit und arbeiten auf Landesebene aktiv beim Ausbildungsprogramm der ARGE Beton mit, deren Träger die Bauwirtschaft Baden-Württemberg, das InformationsZentrum Beton, der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein, der Fachverband Beton- und Fertigteilwerke sowie der ISTE Baden-Württemberg sind. Die Betonnormen fordern von Lieferanten und Verwendern Pflichtschulungen im Abstand von längstens 36 Monaten.

 Unsere Veranstaltungen waren mit über 500 Teilnehmern sehr gut besucht und behandelten Themen wie Basiswissen Beton, Ressourcenverfügbarkeit und Nachhaltigkeit, zerstörungsfreie Baustoffprüfung, Betonkühlung, Zementstrich, Projekterfahrungen mit 3D-Betondruck, Hybridangetriebene Betonfahrmischer, klinkereffiziente Zemente sowie R-Beton, erfolgreicher Einsatz von Betonzusatzmitteln, werkseigene Produktionskontrolle - inklusive Schnittstellen zu Abnehmern sowie Neuerungen der Regelwerke u.v.m.
Die ARGE-Lehrgänge werden vom Europäischen Sozialfonds über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Baden-Württemberg bezuschusst. Somit ergab sich je nach Förderungsstufe eine Reduzierung der Teilnehmergebühr zwischen 30 % und 70 %.

Über die Bundesebene BTB findet die BTB-Fahrerschulung vielfache Anwendung. Mit der Bewerbung der Ausbildungsberufe Verfahrensmechaniker Transportbeton sowie Baustoffprüfer tragen wir zur Stärkung der Fachkräfteausbildung bei.

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Sachstand der neuen Betonnorm DIN 1045 ff.

Seit März 2025 gilt die neue Normengeneration DIN 1045:2023 verbindlich. Vielfältige Informationsveranstaltungen wurden durchgeführt und Vorlagen als Anwendungshilfen bereitgestellt. Bislang liegen noch wenige Erfahrungen aus der Anwendung des Kommunikationskonzeptes BBQ nach neuer Norm vor. Die ersten Ausschreibungen nach neuer Norm werden ausgewertet.

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Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen − VwV TB, Ausgabe 2025/1)

Die VwV ersetzt die nach ehemaligem Bauordnungsrecht bekannt gemachte Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) und die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bekannt gemachte Bauregellisten A. Die VwV TB konkretisiert die in der baden-württembergischen Landesbauordnung (LBO) verankerten Grundanforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen. Sie umfasst Regeln zur Standsicherheit baulicher Anlagen sowie zum Brandschutz, zum Wärmeschutz, zum Schallschutz, zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz und zu den Planungsgrundlagen.

ZTV-ING 2025/02, Einführungserlass BaWü (ARS 10/2025)

Neben der Zulassung von CEM-II-M-Zementen sind auch die bekannten Regelungen für den Frost-Tausalz-Widerstand für XF2 und XF4 (Abwitterung NaCl-Versuch mit 25 M.-% und 8 M.%) erfolgreich fortgeschrieben. Damit ist die Lieferfähig mit örtlich verfügbaren Rohstoffen sichergestellt.  

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Projektübersicht aus der Arbeit unserer Branchenverbände auf Bundesebene
Nachhaltigkeit und Dekarbonisierung im Betonbau

Ab 2026 steht ein branchenbezogener Nachhaltigkeitsbericht über den Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie zur Verfügung. Dieser wird Teil des CSC-Zertifizierungssystems und erübrigt Mitgliedern ein eigenständiges Reporting. Die DAfStb-Richtlinie „Treibhausgasreduzierte Bauwerke“ liegt für erste Gewerke vor. Damit wird der Pfad zur Klimaneutralität über die Zeitachse definiert. 

Emissionsreduzierter Beton – ein Beitrag zum klimaverträglichen Bauen

Ein wesentliches Element dabei soll die Entwicklung eines einheitlichen Bewertungsschemas sein, das es den Transportbetonunternehmen gestattet, die Wirkung einer oder mehrerer Maßnahmen nicht nur auf den CO2-Ausstoss, sondern auch auf die sonstigen Eigenschaften des Betons – wie mechanische Eigenschaften, Dauerhaftigkeit und Ressourcenschutz – in einem Kennwert zusammenzufassen.

Digitales Bauen: Großformatiger 3D-Druck aus Transportbeton bis 16 mm Größtkorn

Nach erfolgreichen Druckresultaten im Labormaßstab steht nun die Übertragung auf Baustellenbedingungen an. Neben den betontechnologischen Fragestellungen zählt auch die Konzipierung eines material- und technologieadaptiven Druckkopfes für die präzise Ablage des Transportbetons zu den Zielen des Projektes.

Auswirkungen erhöhter Frischbetontemperaturen auf Frisch- und Festbetoneigenschaften

Die kontinuierlichen klimatischen Veränderungen und die damit einhergehende Zunahme an Extremwetterereignissen wirken sich auch auf den Betonbau aus. Die normative Empfehlung einer maximalen Frischbetontemperatur von +30 °C (DIN 1045-3 „Bauausführung“) ist in den Sommermonaten bereits vermehrt schwer einhaltbar. Erweiterte Erstprüfungen und abgestimmte Betonzusammensetzungen wie auch Einbauverfahren auf der Baustelle sind Gegenstand der Regelwerkssetzung.  

Sichere Betonförderung: Pumpbarkeit und Pumpstabilität

Die Abteilung Betonpumpen in der Fachgruppe Transportbeton befasste sich im Rahmen der Regionalveranstaltungen (Fachgruppen der Industrieverbände Rheinland-Pfalz/Hessen, Bayern und Baden-Württemberg) sowie beim bundesweiten Erfahrungsaustausch u.a. mit dem AIF Forschungsvorhaben „Sichere Betonförderung – Pumpbarkeit und Pumpstabilität“: Weiterhin wurde das Thema „Standsicherheit und Betrieb der Pumpe“ erörtert: das Pumpen ist Teil der Bauausführung und bedarf verbesserten Regelungen im Hinblick auf Zuständigkeiten zur Standsicherheitsprüfung beim Aufstellen der Betonpumpe. Weiterhin wurden Fragen zur Zulassung von Betonpumpen behandelt.

Digitalisierung der Lieferkette

Mit dem EU Data Act und der DIN SPEC 91454 kommen Neuregelungen zur Datenerfassung, -Speicherung und -Weitergabe. Dies wird sich auf Anschaffung von Maschinen, Anlagen und deren Vernetzung unmittelbar auswirken. Datenschutz, Datenweitergabe und Prozessoptimierung durch Datenauswertung sind aktuell in der Diskussion. Im Betonvertrieb werden mit dem elektronischen Lieferschein, der Automatisierung der Erfassung der Einbaubedingungen / Wetterprognose im digitalem Betoniertagebuch neue Innovationen geschaffen. Ziel sind Datenstandards, die in bestehende EDV-Systeme integrationsfähig, kostengünstig und mit flexiblen Endgeräten umsetzbar sind. 

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Technik und Normung –  Forderung an die Politik

Die Ausschreibungspraxis orientiert sich häufig an qualitativen Maximalanforderungen, die über die tatsächlichen Erfordernisse des Verwendungszwecks hinausgehen. Dies führt zu einer ineffizienten Nutzung von regionalen Lagerstätten, erhöhtem Energieaufwand (z.B. durch zusätzliche Brechdurchgänge) und längeren Transportwegen, da lokal verfügbare Gesteinskörnungen nicht genutzt werden. Die Transportbetonindustrie ist der zuverlässige Partner der Bauwirtschaft bei der Realisierung dringend notwendiger Projekte in der d Verkehrsinfrastruktur, im Wohnungsbau oder bei der Transformation der Energiewende. beste Standsicherheit, lange Dauerhaftigkeit und bestmögliche Nachhaltigkeit sind die wesentlichen Kriterien.

 Zur Stärkung der Ressourceneffizienz, Versorgungssicherheit und Klimaverantwortung braucht es:

  • Produktneutrale Ausschreibungen, die technologisch gleichwertige, aber regional verfügbare Alternativen zulassen
  • Verwendungsgerechte Anforderungen, d. h. eine Orientierung an den funktionalen Mindestanforderungen technischer Regelwerke statt an pauschalen Maximalstandards
  • Standards im Straßenbau vereinfachen, jedoch ohne Einbußen bei der Sicherheit und Dauerhaftigkeit – neue Bauweisen sind wissenschaftlich zu begleiten und zu evaluieren.
  • Vertragsbedingungen des öffentlichen Auftraggebers, die den effizienten Einsatz heimischer Roh- und Baustoffe ermöglichen.
  • Stärkung der Fachkompetenz durch Einbindung qualifizierter privater Ingenieurbüros in Ausschreibung und Bauüberwachung.
  • Personelle Aufstockung in den zuständigen Baubehörden und Straßenfachreferaten zur qualitätsgerechten Ausschreibung und Überwachung.
  • Substanzerhalt sichern, durch verstetigte oder steigende öffentliche Bauinvestitionen.
  • Verlässliche Qualitätskontrollen vor und während der Bauausführung – mit personell ausreichender Ausstattung.
  • Berücksichtigung heimischer Naturwerksteine, um ökologisch fragwürdige Transporte (z. B. aus Übersee) sowie problematische Produktionsbedingungen im globalen Süden zu vermeiden.

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