Tarifpolitik und Arbeitsrecht

»Tarifverhandlungen sind komplex, besonders im Wertewandel. Statt Zahlen stehen heute Wünsche, Gerechtigkeit und gesellschaftspolitische Vorstellungen im Fokus. Klare Standpunkte, standhafte Vertreter und starke Argumentation sind entscheidend. Tarifabschlüsse beeinflussen auch tarifungebundene Betriebe, daher ist Engagement in der Tarifkommission branchenweit wichtig.«

Martin Kronimus, Kronimus AG, Iffezheim,
Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses (SPA) des ISTE


Dafür stehen wir

Unsere Mission: Faire und moderne Arbeitsbedingungen

Der ISTE steht für faire, marktgerechte und zukunftsorientierte Arbeitsbedingungen in unserer Branche. Wir setzen uns für einheitliche Standards im Flächentarifvertrag ein und fördern branchenspezifische Lösungen, wie flexible Arbeitszeitmodelle oder witterungsbedingte Kündigungen mit Wiedereinstellungszusage, die den besonderen Anforderungen der Steine- und Erdenindustrie gerecht werden. Unser Ziel ist es, die Arbeitgeberseite in Zeiten des Fachkräftemangels attraktiv zu gestalten, indem wir moderne und wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen schaffen.

Tarifpolitik: Gemeinsam die Zukunft gestalten

Die Tarifpolitik ist das Herzstück unserer Arbeit. Als Arbeitgeberverband verhandeln wir mit der IG BAU Flächentarifverträge für die Steine- und Erdenindustrie in Baden-Württemberg, die für die Mehrheit der Beschäftigten gelten. Diese Tarifverträge werden kontinuierlich modernisiert, um den dynamischen Anforderungen der Arbeitswelt gerecht zu werden und die Branche als ansprechenden Arbeitgeber zu positionieren.

Die in Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes verankerte Tarifautonomie ermöglicht es uns, Entgelte und Arbeitszeiten eigenverantwortlich und ohne staatliche Einflussnahme zu gestalten. Der Rahmentarifvertrag (RTV) für unsere Branche bietet zahlreiche Vorteile: 

  • Förderung von Betriebsfrieden und Konfliktminimierung durch klare tarifliche Regelungen, die ein stabiles Arbeitsumfeld schaffen.
  • Zeitersparnis und Kostensenkung durch zentrale Tarifverhandlungen, die Unternehmen von individuellen Verhandlungen entlasten.
  • Unterstützung kleiner und mittlerer Betriebe durch standardisierte, praxistaugliche Lösungen für komplexe Arbeitsbedingungen.
  • Sicherung zuverlässiger Arbeits- und Lieferketten durch die tarifliche Friedenspflicht, die Planbarkeit und Kontinuität gewährleistet.
  • Zukunftsorientierte Tarifgestaltung, die gesamtwirtschaftliche Entwicklungen und die Anforderungen des Fachkräftemangels berücksichtigt.

Zum 1. Januar 2024 haben wir in enger Zusammenarbeit mit der IG BAU ein modernes, einheitliches und bildungsweggerechtes Entlohnungssystem eingeführt. Dieses System sorgt für eine leistungsgerechte, faire Vergütung und bietet klare Entwicklungsperspektiven sowie Leistungsanreize für gewerbliche und angestellte Beschäftigte. Es stärkt die Wettbewerbsposition unserer Mitgliedsunternehmen im Kampf um qualifizierte Fachkräfte und sichert gleichzeitig die Stabilität eines Tarifvertrags. Auf Bundesebene vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder über die Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Steine und Erden (SPA) in Berlin.

Umfassende Unterstützung für unsere Mitglieder

Der ISTE bietet seinen Mitgliedern – mit oder ohne Tarifbindung – ein breites Spektrum an Dienstleistungen: 

  • schnelle und fundierte rechtliche Beratung im Arbeits- und Sozialrecht durch unsere Fachjuristen, jederzeit telefonisch oder per E-Mail erreichbar, etwa bei Vertragsgestaltung, Kündigungen oder einvernehmlichen Lösungen,
  • Unterstützung bei Konflikten über Arbeitsbedingungen, vorzugsweise außergerichtlich, bei Bedarf auch vor Arbeitsgerichten,
  • Vertretung in behördlichen Verfahren, z. B. vor dem Integrationsamt,
  • Begleitung in Verhandlungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz mit Sozialversicherungsträgern oder Gewerkschaften,
  • kostenloser Zugang zu branchenspezifischen Musterverträgen, wie Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen oder Regelungen zur Kurzarbeit.

Besonders kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung profitieren von diesen Leistungen. Ergänzend bieten wir regelmäßige Veranstaltungen wie Personalleiterschulungen mit erfahrenen Referierenden an, die auch fachfremden Verantwortlichen praxisnahes Wissen vermitteln. Zudem organisieren wir Azubi-Tage mit, um den Nachwuchs zu fördern und die Attraktivität unserer Branche für junge Talente zu steigern.

Proaktive Problemlösung und politische Einflussnahme

Unsere individuelle Beratung unterstützt nicht nur unsere Mitglieder, sondern hilft uns auch, frühzeitig branchenweite Herausforderungen zu erkennen. Diese können wir auf politischer Ebene, in Tarifverhandlungen oder, falls erforderlich, auf dem Rechtsweg im Sinne unserer Mitglieder angehen. So gestalten wir die Rahmenbedingungen der Steine- und Erdenindustrie aktiv mit und sichern ihre Zukunftsfähigkeit.

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Tarifpolitik und Arbeitsrecht – Entwicklungen und Aktivitäten

Entgelt-Tarifverhandlungen 2025   Zum Artikel

Modernisierung des Rahmentarifvertrags   Zum Artikel

Mediation und Coaching   Zum Artikel

Einzelberatung und Prozessvertretung   Zum Artikel

Veranstaltungen   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Entgelt-Tarifverhandlungen 2025

Am 17. Juni 2025 wurden die diesjährigen Tarifverhandlungen über Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen in der dritten Runde zum Abschluss gebracht. Vorausgegangen waren zwei Verhandlungsrunden. Parallel einigten sich andere Steine-und-Erdentarifgebiete auf meist zweijährige Tarifabschlüsse mit – gemessen an den konjunkturellen Aussichten – recht starken Entgelterhöhungen. Trotz stark unterschiedlicher Einschätzungen der Tarifvertragsparteien verliefen die Gespräche zur Entgeltrunde 2025 in sachlicher Atmosphäre. Nach intensiven Verhandlungen in dritter Runde konnte am frühen Abend des 17. Juni schließlich folgender Tarifabschluss vereinbart werden (Eckpunkte):

Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen (Laufzeit bis 31.03.2027, 22 Monate)

  • ab dem 1.6.2025 um 2,45 % sowie
  • ab dem 1.3.2026 um weitere 3,35 %

Darüber hinaus wurde vereinbart, die bestehende Regelung zur Übernahme von Azubis nach erfolgreichem Abschluss bei persönlicher und fachlicher Eignung fortzuschreiben. Die Übernahme von geeigneten Auszubildenden erfolgt für 18 Monate.

Die Verhandlungskommission des ISTE hat den Abschluss einstimmig angenommen. Mit Blick auf die derzeitige Entwicklung in der Baustoffindustrie war dieser Abschluss sehr schwergefallen, auch wenn er sich genau im Rahmen der 2025 zahlreichen, im tarifpolitischen Umfeld der Steine- und Erdenindustrie getroffenen Tarifeinigungen hielt. Allerdings hatten auch alle Arbeitgebervertreter anerkannt, dass die Beschäftigten wegen der anhaltenden Inflation der vorhergehenden Monate kurzfristig eine deutliche Einkommenssteigerung benötigten. Die Entwicklung der Bauwirtschaft seit Sommer 2024 und in der Folge auch der Steine- und Erdenindustrie hat die Prognose der Arbeitgeber bestätigt. Sie stehen gleichwohl auch im Jahr 2025 mit großer Mehrheit hinter dem gefundenen Tarifergebnis.

ISTE-Verhandlungsführer Martin Kronimus (rechts) und IG BAU-Vorstand Carsten Burckhardt unterschreiben den neuen Tarifvertrag.

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Modernisierung des Rahmentarifvertrags

Die Ursprünge des Rahmentarifvertrags (RTV) liegen inzwischen mehrere Jahrzehnte zurück. Seitdem haben sich Gesetze, Rechtsprechung und die Lebensumstände weiterentwickelt. Zahlreiche Regelungen des RTV werden dem nicht mehr gerecht, einige sind gar unwirksam geworden.

Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass der RTV einer grundlegenden Überarbeitung bedarf – über die kürzlich reformierten Entgeltgruppen hinaus. Die Parteien haben dazu im Februar 2024 Verhandlungen aufgenommen und in mehreren Runden (am 8.2.2024, 21.3.2024, 18.6.2024, 22.10.2024 und 3.12.2024) zunächst tarifliche Regelungen identifiziert, die aufgrund Änderungen in Gesetzgebung oder Rechtsprechung sowie infolge der Einführung des neuen Entgeltrahmentarifvertrags (ERTV) zum 1.1.2024 unanwendbar geworden sind. Dazu wurden erste Änderungen des RTV vereinbart, darunter redaktionelle und gesetzliche Anpassungen, allgemeine Entgeltbestimmungen (§§ 7 und 8) sowie die Urlaubsregelungen (§§ 14 und 15). Diese Änderungstarifverträge sind am 1.1.2025 in Kraft getreten.

Ziel ist es, Regelungen zu schaffen, die wieder für viele Jahre wesentliche Arbeitsbedingungen regeln. Bis zu einer vollständigen Überarbeitung und einem Neuabschluss des RTV ist im Detail noch vieles zu beraten und diskutieren. Derzeit werden die Erschwerniszuschläge (§ 6 RTV) verhandelt; diese Gespräche werden im Herbst 2025 fortgesetzt. Bis dahin soll eine abgestimmte „Lesefassung“ allen Beteiligten die rechtssichere Umsetzung der geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen erleichtern, in der die bereits vereinbarten Änderungen des RTV übernommen werden.

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Mediation und Coaching
Seit dem Frühjahr 2022 bieten wir unseren Mitgliedern bei innerbetrieblichen Konflikten die Möglichkeit einer Mediation an. Dieses Angebot wird mit Erfolg von unseren Mitgliedsunternehmen, einschließlich des FBF, genutzt. Ergänzend setzen wir mit unserem Coaching-Angebot auf präventive Maßnahmen, um Konflikte frühzeitig zu erkennen und eine positive Unternehmenskultur zu fördern.

Nicht aufgearbeitete Konflikte zwischen Beschäftigten beeinträchtigen häufig die Zusammenarbeit, Leistungsfähigkeit und Produktivität im Unternehmen, wobei die Ursachen meist im Verborgenen bleiben. Angesichts des anhaltenden Fachkräfte- und Arbeitskräftemangels in unserer Branche stehen Unternehmer in solchen Fällen vor der Herausforderung, Konflikte zu lösen, den Betriebsfrieden wiederherzustellen und Trennungen von Beschäftigten zu vermeiden. Klassische arbeitsrechtliche Maßnahmen helfen dabei oft nicht weiter oder verschärfen die Situation sogar.

Durch Mediation wird idealerweise nicht nur der Konflikt gelöst, sondern auch die Beziehung zwischen den Beteiligten langfristig gestärkt – hin zu einer offenen Gesprächskultur. Mediation fördert eine konstruktive Problemlösung, spart Zeit und Kosten und verbessert die Zusammenarbeit.

Als freiwilliges und ergebnisoffenes Verfahren kann der erste Termin von den Personalverantwortlichen angeordnet werden; danach entscheiden die Beteiligten selbst über die Fortsetzung. Die Mediatorin agiert unabhängig und neutral: Sie leitet das Verfahren, unterstützt die Parteien bei der Lösungsfindung, besitzt jedoch keine Entscheidungsbefugnis. Im arbeitsrechtlichen Kontext prüft und genehmigt die Personal- oder Geschäftsleitung die vereinbarte Lösung bei Bedarf.

So unterstützen wir unsere Mitglieder auch in Fällen, in denen klassische arbeitsrechtliche Beratung an Grenzen stößt, indem wir Mediationsverfahren organisieren und durchführen. Coaching ergänzt dies präventiv, indem es hilft, potenzielle Spannungen früh zu identifizieren, Führungskräfte zu stärken und eine harmonische Arbeitsatmosphäre zu schaffen.

Darüber hinaus bieten wir sowohl Einzelcoachings – beispielsweise für Auszubildende zur Förderung ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung – als auch Team- und Gruppencoachings an. Themenschwerpunkte wie Kommunikation, Werteorientierung, Rollenklärung oder Zusammenarbeit im Team stehen dabei im Fokus, um nachhaltige Veränderungsprozesse anzustoßen und die Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu verbessern.

Sowohl Mediation als auch Coaching erbringt der ISTE als freiwillige Leistung im Rahmen seiner personellen und finanziellen Möglichkeiten. Als Arbeitgeberverband leisten wir mit diesen Angeboten einen Beitrag zu einem guten Arbeitsumfeld in unserer Branche, um Fachkräfte für die Mitgliedsunternehmen zu sichern und langfristig die Steine- und Erdenindustrie zu stärken.

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Einzelberatung und Prozessvertretung

Beratung und Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten gehören zu den Standardleistungen des Verbandes. Durch langjährige Erfahrung im Bereich Arbeitsrecht und unser hervorragendes Netzwerk zu Anwälten und anderen Verbänden können wir eine schnelle telefonische Beratung sowie kompetente und umfassende Bearbeitung von Einzelanfragen im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht gewährleisten.

Für die Beratung und Begleitung bei einer Kündigung sowie der Vertretung im anschließenden Kündigungsschutzprozess sparen die Mitglieder bei einem durchschnittlichen Bruttomonatsentgelt in der Branche von etwa 3.800 Euro durch die Unterstützung des Verbandes ca. 2.500 Euro an Anwaltshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Erfahrungen und Ereignisse aus der Einzelberatung behandeln wir streng vertraulich. Zu bemerken ist jedoch, dass ein Schwerpunkt in der Beratungspraxis auch im vergangenen Jahr wieder aufwändige Auseinandersetzungen um fristlose oder sonst verhaltensbedingte Kündigungen bildeten. In diesen Verfahren ist der Verhandlungsspielraum oft begrenzt, doch mit der nötigen Erfahrung und frühzeitiger Vorbereitung lassen sich viele Fälle erfolgreich lösen. Dafür stehen wir den Mitgliedern mit Rat zur Seite.

Betriebsbedingte Kündigungen spielen zuletzt wieder eine bedeutendere Rolle infolge der anhaltenden Baukrise in Deutschland, die die Steine- und Erdenindustrie in Baden-Württemberg besonders hart trifft. Die Branche erleidet gravierende Auftragseinbrüche, vor allem im Wohnungsbaubereich, aber zunehmend auch in anderen Bausegmenten wie Infrastruktur und Gewerbebau. Ursachen sind unter anderem steigende Zinsen, hohe Material- und Energiekosten, regulatorische Hürden sowie der Klimawandel, der zusätzliche Anpassungen erfordert. Im Jahr 2025 wird ein deutliches Minus erwartet, mit schwacher Konjunktur und rückläufigen Produktionszahlen. Diese Entwicklungen führen zu einem spürbaren Arbeitsrückgang, der über Maßnahmen wie Kurzarbeit allein nicht immer kompensiert werden kann und somit zu betriebsbedingten Anpassungen zwingt.

Die individuelle Beratung ist nicht nur für die Mitgliedsunternehmen eine wichtige Dienstleistung, sondern für den Verband auch ein Instrument, um von generellen (Fehl-)Entwicklungen zu erfahren.

Wir stehen in regelmäßigem Austausch mit unserem Tarifpartner, der IG BAU. Dieser kontinuierliche Dialog ermöglicht die gemeinsame Entwicklung fairer und praxisnaher Tarifregelungen und bietet klare Vorteile auch in Einzelfällen: Potenzielle Konflikte können frühzeitig identifiziert und deeskaliert werden, was zu effizienteren Lösungen führt und das Arbeitsklima in den Betrieben stärkt. Erst aus der täglichen Beratungspraxis ergibt sich in diesen und anderen Fällen, welche Klarstellungen oder Änderungen z. B. im Rahmentarifvertrag auch künftig mit der IG BAU verhandelt werden müssen. So greifen Rechtsberatung, Tarifpolitik und politische Forderung nahtlos ineinander.

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Veranstaltungen

Die wesentlichen Erkenntnisse aus Verbandsarbeit und Einzelberatung geben wir auch weiterhin regelmäßig im Rahmen unserer Schulungen weiter.

Im Jahr 2025 haben wir eine Schulung für Personalverantwortliche unserer Mitgliedsunternehmen organisiert. Dabei wurden aktuelle Themen und die einschlägige Rechtsprechung im Arbeitsrecht sowie Branchenentwicklungen, Nachwuchsförderung, Tarifpolitik und betriebliche Herausforderungen vermittelt. Die anschließenden Diskussionen und der praxisbezogene Austausch unter den Personalverantwortlichen rundeten die Schulung wie gewohnt ab.

Gemeinsam mit dem Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit wurde zudem zum dritten Mal der ISTE-Azubi-Tag organisiert und durchgeführt. Am 20. Mai 2025 trafen sich die Auszubildenden unserer Branche in der MHP-Arena in Stuttgart zu einer Stadionbesichtigung und Impulsvorträgen.

Am 4. November 2025 lädt die Firma SCHENK Zement GmbH & Co. KG in Allmendingen in Zusammenarbeit mit dem ISTE zu einer Informationsveranstaltung für Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agentur für Arbeit ein. Ziel ist es, einen umfassenden Einblick in die Branche sowie in die vielfältigen Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten zu geben. 

Personalleiterschulung mit Prof. Jutta Rump (zweite von links) 

ISTE-Mitarbeiterin Martina Grühbaum stellt bei der Personalleiterschulung die Ausbildungskampagne "Bock auf Steine" vor.

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Tarifpolitik und Arbeitsrecht – Forderungen an die Politik

Um Arbeitsplätze zu sichern, muss die Regierung gezielt wirtschaftliches Wachstum fördern, in Infrastrukturprojekte investieren und die Sozialabgaben auf Löhne und Gehälter deckeln, um die Arbeitskosten zu begrenzen.

Weitere konkrete Maßnahmen zur Modernisierung des Arbeitsrechts:

  • Unterstützung der Fachkräfteentwicklung
  • Die Förderung von Umschulungs- und Weiterbildungsprogrammen, unterstützt durch staatliche Zuschüsse, soll den akuten Fachkräftemangel in der Stein- und Erdenindustrie effektiv bekämpfen.
  • Deregulierung von Einstellungsprozessen
  • Eine Erleichterung der Einstellung von Arbeitskräften, beispielsweise durch vereinfachte Anerkennungsverfahren für ausländische Qualifikationen und die Reduzierung behördlicher Genehmigungspflichten, soll die Flexibilität bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels erhöhen.
  • Förderung flexibler Arbeitszeitregelungen.
  • Die Einführung rechtlicher Rahmenbedingungen für wöchentliche Arbeitszeitkonten und flexible Schichtpläne in der Stein- und Erdenindustrie wird angestrebt, unter Berücksichtigung von Sicherheit und Work-Life-Balance der Arbeitnehmer:innen.
  • Digitalisierung im Arbeitsrecht.
  • Die Unterstützung bei der Einführung digitaler Arbeitsverträge und -prozesse soll die administrative Belastung für Unternehmen und Arbeitnehmer:innen in der Branche spürbar reduzieren.

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