Potenzialstudie veröffentlicht: Solaranlagen auf baden-württembergischen Baggerseen könnten bis zu 50% des Stroms des AKW Neckarwestheim II liefern
Auf einem Wahlkampfflyer der Grünen prangt ein Bild der ersten deutschen schwimmenden Solaranlage auf dem Baggersee der Firma Ossola GmbH. 2.300 Solarmodule auf 7.700 m2 erzeugen hier jährlich 860.000 Kilowattstunden Strom. Ein eindrucksvoller Blickfang, der jedoch die eigentliche Lage verschleiert. Hinter diesem visuell überzeugenden Aufhänger verbirgt sich eine Realität, die weit von den propagierten Erfolgen entfernt ist: Floating Photovoltaik (FPV) bleibt in Baden‑Württemberg durch große Hürden bei Genehmigungsverfahren sowie eine willkürliche gesetzliche Obergrenze zur Überdeckung von 15 % der Wasseroberfläche weit abgeschlagen. Damit bleibt diese eingängige Lösung im Arsenal der Energiewendetechnologien weit hinter ihrem technischen Potenzial zurück – und die Grünen tragen dabei eine deutliche Mitverantwortung. Der Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. fordert Anpassung und geht mit einer neuen Studie in Vorleistung.
Fraunhofer ISE berechnet verschiedene Szenarien
Um auf diese fast schon tragische Situation aufmerksam zu machen, hat der Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE) eine Potenzialstudie beim Fraunhofer ISE beauftragt. Die Studie modelliert den theoretisch möglichen Stromertrag von FPV auf geeigneten baden-württembergischen Baggerseen unter verschiedenen Szenarien und vergleicht den Ertrag mit dem des stillgelegten Atomkraftwerks Neckarwestheim II.
Die Analyse berücksichtigt aktive sowie stillgelegten Baggerseen des Landes und differenziert zwischen südlich ausgerichteten und ost‑westlich orientierten Modulsystemen. Bei Einhaltung der derzeit geltenden bundesweiten Obergrenze von 15 % Überdeckung ergeben sich für die ca. 100 aktiv genutzten Baggerseen installierbare Leistungen von rund 0,7 Gigawatt‑Peak und ein Jahresertrag von 1,10 Terawattstunden. Würde die Obergrenze auf 40 % angehoben und auch die stillgelegten Seen mit einbezogen, stünden bis zu 3,9 Gigawatt‑Peak und ein Jahresertrag von 5,6 Terawattstunden zur Verfügung – was bis zu 50 % der früheren Stromproduktion des AKW Neckarwestheim II entspricht. Die Studie macht damit deutlich, dass die aktuelle Rechtslage das technische Potenzial von FPV um ein Vielfaches reduziert.
Bund und Land in der Kritik
Die 15 % ‑Regel, die im Wasserhaushaltsgesetz (§ 36 Abs. 3) auf Bundesebene verankert ist, wurde von Ministerpräsident Winfried Kretschmann ausdrücklich kritisiert. Sein Appell an das Bundesumweltministerium im Jahr 2023 blieb unberücksichtigt. Die Regel bleibt für viele Stakeholder ein willkürliches Hindernis, das weder auf wissenschaftlichen Erkenntnissen noch auf einer fundierten Risikoabschätzung beruht. Während Kretschmann die Notwendigkeit einer flexibleren Gesetzgebung betont, sorgt die Verwaltungspraxis in Baden‑Württemberg – geprägt von langwierigen Genehmigungsverfahren, umfangreichen Gutachten und hohem bürokratischem Aufwand – dafür, dass selbst kleinere FPV‑Projekte nur äußerst schwerfällig umgesetzt werden. „Dieser Missstand geht maßgeblich auf die administrative Kultur zurück, die die Grünen in den 15 Jahren ihrer baden-württembergischen Regierungszeit maßgeblich mitzuverantworten haben,“ resümiert ISTE-Verbandschef Thomas Beißwenger.
Ein Schritt vorwärts: Pilotprojekte zulassen
Nicht einmal Pilotprojekte, die wissenschaftlich begleitete Untersuchungen zu ökologischen Auswirkungen höherer Überdeckungen ermöglichen, sind derzeit erlaubt. Die Region Karlsruhe hat sich bereits als Pilotregion bereit erklärt und fordert eine faktenbasierte Anhebung des zulässigen Überdeckungsgrades. Auch die Landesregierung hatte sich gegenüber dem Bund dafür ausgesprochen, Pilotprojekte zu genehmigen.
Bei den Verfahrenstypen ansetzen
Doch die Landesregierung ist nicht komplett machtlos. Es gäbe durchaus einige konkrete, leicht umsetzbare Maßnahmen, um FPV zu erleichtern, wie der Verband einwirft. Zum Beispiel könnte ein vereinfachtes Anzeigeverfahren für kleinere (15 %) FPV‑Anlagen eingeführt werden, was langwierige Genehmigungsprozesse deutlich verkürzen würde. Darüber hinaus wäre eine bundeseinheitliche Typengenehmigung für kleinere Anlagen sinnvoll, die auf aktiven Baggerseen auch als Nebenanlagen der Kiesgewinnung klassifiziert werden könnten.
Die Potenzialstudie zeigt, dass die derzeitigen Beschränkungen nicht nur das wirtschaftliche Potenzial mindern, sondern auch die ambitionierten Ziele der Energiewende gefährden. Der ISTE rufe die Landesregierung und das Bundesumweltministerium daher eindringlich auf, die administrativen Hürden abzubauen, die 15 % ‑Grenze zu überdenken und die Region Karlsruhe als Modellpilotregion zu unterstützen, so Beißwenger. Die sand- und kiesfördernden Unternehmen in Baden-Württemberg setzten sich schon lange für mehr FPV ein. Jetzt sei es am Gesetzgeber, diese tiefhängende Frucht der Energiewende endlich zu ernten.
Den vollständigen ISE-Studienbericht finden Sie hier zum Download.
Die Ergebnisse sind auch als interaktive Karte einsehbar.
Vorige Meldungen des ISTE zum Thema:
2024: Größte schwimmende PV-Anlage in Deutschland auf Baggersee eingeweiht
2022: ISTE fordert mehr Flexibilität bei Photovoltaik auf Baggerseen
Hintergrund: Schwimmende Photovoltaik (FPV)
Floating PV bezeichnet die Installation von Solarmodulen auf schwimmenden Strukturen auf Gewässern, insbesondere auf künstlich angelegten Baggerseen. Das hat gleich mehrere Vorteile: Durch die Kühlung des Wassers erreichen die Module höhere Wirkungsgrade als vergleichbare Anlagen an Land. Zudem kann die teilweise Beschattung umgekehrt auch den See vor Überhitzung und Eutrophierung bewahren. Die Auswirkungen auf die Gewässerökologie sind begrenzt und werden selbstverständlich überwacht. Vom lokal erzeugten Ökostrom profitieren die angegliederte Industrie wie die Gemeinden vor Ort gleichermaßen. Die Anlagen sind modular und damit schnell und flexibel auf- und abbaubar. Der größte Vorteil bleibt jedoch, dass Fläche gespart wird: die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis Jahr 2032 zwei Prozent der Fläche für Erneuerbare Energien aufzuwenden (KlimaG BW). Die Wasserflächen von aktiven und stillgelegten Baggerseen in Baden-Württemberg sind größtenteils ungenutzt oder eignen sich für integrierte Nutzungen und bieten daher ein enormes, konkurrenzfreies Potenzial für Photovoltaikanlagen, das wertvolle Landfläche spart. Auch Umweltverbände wie BUND und NABU fordern größere FPV-Anteile bei gleichzeitigem Monitoring.
Der rechtliche Rahmen für FPV ist im Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Das Gesetz sieht eine Begrenzung von schwimmenden PV-Anlagen auf 15 % der Seefläche bei einem Uferabstand von 40 Metern vor (§ 36 Abs. 3 WHG, angefügt durch das „Osterpaket zum Ausbau erneuerbarer Energien“ 2022). Bisherige Forschungsergebnisse stammen aus anderen Ländern wie Frankreich oder den Niederlanden, wo es derzeitige Flächenvorgaben nicht gibt.
Bisher gibt es in Baden-Württemberg fünf aktive FPV-Anlagen, einige weitere sind derzeit in Planung.
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