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7. September 2026

Novellierung des Naturschutzgesetzes droht Deutschland zu lähmen

Derzeit wird in Berlin das Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (NatInfG) vorbereitet. Das Gesetz soll den Naturschutz stärken und gleichzeitig wichtige Infrastrukturvorhaben erleichtern. 

Was in Berlin als Stärkung des Naturschutzes und Erleichterung wichtiger Infrastrukturvorhaben angekündigt wird, droht in der Praxis das Gegenteil zu bewirken: zusätzliche Flächenrestriktionen, höhere Kosten und komplexere Genehmigungsverfahren. Die Folgen für die heimische Rohstoffgewinnung und damit auch für die Infrastrukturentwicklung, Energiewende und Wohnungsbau in unserem Land wären gravierend. 

Neue Flächenkulisse trifft zwei Drittel unserer Gewinnungsstätten 

Der Gesetzentwurf sieht im Kern die Einführung einer neuen, großräumigen Flächenkulisse „Natürliche Infrastruktur“ vor. Sie umfasst neben bestehenden Schutzgebieten und gesetzlich geschützten Biotopen unter anderem Moorböden, Auen, Biotopverbundflächen sowie weitere Gebiete, die für den Naturschutz von besonderer Bedeutung sein sollen. Damit würde ein großer Teil der Landesfläche zusätzlichen naturschutzrechtlichen Wirkungen unterliegen. 

Nach unseren GIS-Analysen wären in Baden- Württemberg mehr als zwei Drittel der Rohstoffgewinnungsstätten von der neuen Flächenkulisse betroffen. Damit würde die Flächenkonkurrenz in einem Land, das bereits heute unter erheblichem Flächendruck steht, nochmals deutlich verschärft. 

Besonders kritisch ist, dass Eingriffe innerhalb der neuen Kulisse künftig mit einem pauschal um 20 Prozent erhöhten Kompensationsbedarf verbunden sein sollen. Rekultivierung und Renaturierung in der Gewinnungsstätte wären nicht mehr ausreichend. Die neue Flächenkulisse ist zwar formal nicht als Ausschlussgebiet vorgesehen. Der Kompensationsaufschlag würde Vorhaben dort aber verteuern, die Suche nach geeigneten Ausgleichsflächen erschweren und Genehmigungsverfahren zusätzlich belasten. 

Hinzu kommt die geplante Einstufung bestimmter Naturschutzbelange als „überragendes öffentliches Interesse“. Damit werden künftige Abwägungsentscheidungen bereits politisch vorgeprägt – zulasten anderer wichtiger öffentlicher Belange wie Rohstoffversorgung, Wohnungsbau und Infrastruktur. 

Das ist kein reines Branchenproblem 

Das NatInfG ist kein reines Problem der Rohstoffbranche. Heimische, mineralische Rohstoffe werden für den Wohnungsbau, für Straßen und Schienen, für die Energiewende und für kommunale Bauvorhaben benötigt. Werden Gewinnung und Genehmigung schwieriger und teurer, steigen die Kosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Mehrkosten treffen unsere Unternehmen und nicht zuletzt Städte und Gemeinden und damit am Ende auch die Steuerzahlenden. 

Die Bundesregierung kann nicht auf der einen Seite schnelleren Wohnungsbau, eine moderne Infrastruktur und Fortschritte bei der Energiewende fordern und auf der anderen Seite die dafür benötigte Rohstoffgewinnung mit immer neuen Hürden belasten. Zuletzt beschlossene Verfahrensbeschleunigungen durch das Infrastruktur- Zukunftsgesetz drohen dadurch zu verpuffen. Diese Politik passt nicht zusammen. 

Künstliche Verknappung statt Versorgungssicherheit

Deutschland kann sich bei vielen mineralischen Baurohstoffen grundsätzlich aus eigenen Vorkommen versorgen. Die Rohstoffe sind vorhanden und können verbrauchsnah gewonnen werden. Das NatInfG droht jedoch, den Zugang zu diesen heimischen Lagerstätten weiter einzuschränken.
Dadurch entsteht eine künstliche Verknappung. Der Bedarf an Rohstoffen verschwindet nicht, nur weil ihre Gewinnung in Deutschland erschwert wird. Das wäre auch strategisch der falsche Weg.

Es ist widersinnig, vorhandene heimische Rohstoffe politisch zu verknappen und sich anschließend vom Ausland abhängig zu machen. Eine sichere und nachhaltige Rohstoffversorgung erfolgt durch dezentrale Gewinnung. 

Gesetzesvorhaben muss gestoppt werden

Deutschland steckt inmitten einer Wirtschaftskrise. Die Zahl der Firmeninsolvenzen steigt, bei einem weiterhin schlechten Geschäftsklima. In dieser Situation braucht es ein Signal des Aufbruchs an die Wirtschaft, keinen weiteren Mehltau durch zusätzliche Restriktionen und bürokratische Hürden.

Der ISTE hat gegenüber der Bundespolitik deutlich gemacht: Einzelne Korrekturen reichen nicht aus. Die großräumige Flächenkulisse, der pauschale Kompensationsaufschlag und die Verschiebung der Abwägungsmaßstäbe führen in ihrer Gesamtheit zu erheblichen Belastungen.

Naturschutz ist wichtig. Er darf aber nicht dazu führen, dass Rohstoffgewinnung, Wohnungsbau, Infrastruktur und Energiewende ausgebremst werden. Auch die sichere Versorgung mit heimischen Rohstoffen liegt im öffentlichen Interesse und muss in politischen sowie behördlichen Entscheidungen entsprechend berücksichtigt werden.

Unsere Position ist klar: Das NatInfG darf in der vorliegenden Form nicht weiterverfolgt werden. Dafür setzen wir uns gemeinsam mit den Rohstoffverbänden auf Bundesebene ein. Über die weitere politische Entwicklung und unsere Gespräche mit den Entscheidungsträgern werden wir unsere Mitglieder informieren.

NatInf_BW_mit_Bundestagswahlkreisen_v2