Die Mantelverordnung wurde am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. August 2023 in Kraft. Die langwierige Diskussion um die Ausgestaltung der Mantelverordnung, die auch in zahlreichen Baustoff- Recycling-Tagen geführt wurde, nimmt somit nach 16 Jahren ein Ende.

Vier Artikel sollen unter anderem sicherstellen, dass die Verwertung von mineralischen Stoffen im Erd-, Straßen-, Wege- und Schienenverkehrswegebau (Artikel 1: Ersatzbaustoffverordnung) sowie die Verfüllung und Rekultivierung von Steinbrüchen (Artikel 2 Novelle Bundes-Bodenschutzverordnung) gemäß den Zielstellungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes erfolgt und ein ausreichender Schutz des Grundwassers und des Bodens gewährleistet ist. Diese Verordnung betrifft alle Bereiche der Steine- und Erdenindustrie und wird die einschlägigen Ländererlasse ablösen. Es verbleiben zwei Jahre für die Umsetzung.

Unsere Branche, die Politik und die Verwaltung stehen vor großen Herausforderungen. Das Seminar gibt einen Überblick über die vielfältigen Anforderungen an das Baustoffrecycling und die Verfüllung und wird auch konkret auf die kommenden Änderungen für die verschiedenen Akteure im Massenstrommanagement in Baden-Württemberg eingehen. Die Steine-Erden-Akademie und ihre Kooperationspartner freuen sich auf Ihre Teilnahme, spannende Vorträge und Diskussionen.

Das Programm und die Anmeldung können Sie als PDF anschauen und herunterladen.