Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE) fordert die Abschaffung des Wasserentnahmeentgelts
(Ostfildern - 29.03.2010). Durch den so genannten „Wasserpfennig" entstand in der Vergangenheit kein ökologischer Nutzen. Der Wasserverbrauch in den baden-württembergischen Unternehmen hat sich in den vergangenen Jahren zwar verringert, jedoch nicht stärker als in Ländern ohne Wasserentnahmeentgelt. Die beabsichtigte Lenkungswirkung - Sondervorteilsabschöpfung und Ressourcenschutz - wurde nicht erreicht. Die betroffene Industrie sieht das seit 1988 erhobene Wasserentnahmeentgelt deshalb als reine Einnahmequelle des Landes, die den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg belastet.
Der Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg fordert daher die vollständige Abschaffung des Wasserentnahmeentgelts. „Wir brauchen in Zeiten der Finanzmarktkrise keine landesspezifische Mehrbelastung der Industrie in Baden-Württemberg", beklagt der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbandes Steine und Erden Baden-Württemberg, Hans Croonenbroeck.
Obwohl das Festsetzungs- und Erhebungsverfahren sowie die Ermessensentscheidungen über Entgeltermäßigungen in der Vergangenheit zu einem erheblichen und unangemessenen Verwaltungsaufwand bei den unteren Wasserbehörden, den Regierungspräsidien und dem Umweltministerium haben, weigert sich die Politik, das Wasserentnahmeentgelt abzuschaffen. Begründet wird dies damit, dass das Wasserentnahmeentgelt zur ordnungsgemäßen Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sei. Allerdings fordert die EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht zwingend die Einführung eines Wasserentnahmeentgelts.
Derzeit soll die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts durch eine Gesetzesänderung neu geregelt werden. Damit will das Land die seit Jahren umstrittenen Regelungen zum Wasserentnahmeentgelt modernisieren, rechtssicherer gestalten und die Lenkungswirkung des Wasserentnahmeentgelts verbessern. Auch die Unternehmen sollen finanziell entlastet werden.
Es ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, dass für ein öffentliches Gut wie Wasser bezahlt werden muss. Das Wasserentnahmeentgelt ist jedoch unzeitgemäß, ökologisch nicht zielführend und gefährdet den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Da die angrenzenden Bundesländer Rheinland-Pfalz, Bayern und Hessen kein Wasserentnahmeentgelt erheben ist die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Baden-Württemberg erheblich beeinträchtigt. Dies bedeutet langfristig den Verlust von Steuereinnahmen, die durch ein Wasserentnahmeentgelt nicht wettgemacht werden.
Der Industrieverband Steine und Erden appelliert deshalb an die baden-württembergische Landesregierung, das Wasserentnahmeentgelt sofort oder stufenweise abzuschaffen.
