ISTE und QRB bieten erstmalig Probenahme-Lehrgänge nach allen wichtigen Regelwerken an
(Ostfildern - 27. Juli 2010) - Im März und Juni 2010 fanden in Kirchheim/Teck und Ringsheim die ersten beiden Schulungsveranstaltungen zur Erlangung des Sachkundenachweises nach neuer Deponieverordnung (DepV) statt. Dieser zweitägige Kurs des Industrieverbandes Steine und Erden e.V. (ISTE) und des Qualitätssicherungssystems Recycling-Baustoffe Baden-Württemberg e.V. (QRB) behandelt erstmals das Thema Probenahme fester Abfälle nach drei Richtlinien: der Probenahme-Richtlinie der Landesarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA PN 98), der DIN EN 932-1 und den Anforderungen nach QRB-Leitfaden in einer Veranstaltung. Die bestandene Abschlussprüfung der Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz (LUBW) bescheinigt den Prüfungsteilnehmern den personenbezogenen Sachkundenachweis nach LAGA PN 98.Mit Inkrafttreten der DepV wurde die Probenahme nach LAGA PN 98 verbindlich. Zunehmend wird bei öffentlichen Ausschreibungen ein personenbezogener Sachkundenachweis nach LAGA PN 98 gefordert. Je nach Fragestellung können auch Probenahmen nach DIN EN 932-1 oder QRB-Leitfaden erforderlich werden.
Um Licht ins Dunkel zu bringen, griffen ISTE und QRB dieses Thema auf und organisierte eine zweitägige Schulungsveranstaltung zur Erlangung der geforderten Sachkunde. Die Kursteilnehmer erfuhren, wann welches Regelwerk greift und wann Abfall verwertet werden kann und wann Abfall entsorgt werden muss.
Am ersten Seminartag führten die Referenten in die theoretischen und rechtlichen Hintergründe der Probenahme ein. Hierbei ging es um die Vorplanung, Haftungsfragen im Schadensfall sowie um die praktische Durchführung.
Am zweiten Tag setzten die Teilnehmer das Gelernte auf der Bausstoffrecyclinganlage der QRB-Mitgliedsfirma Heinrich Feess GmbH & Co. KG in Kirchheim/Teck und auf der Deponie Kahlenberg in Ringsheim des Zweckverband Abfallbehandlung Kahlenberg (ZEK) in die Praxis um.
Am 21. und 22. Oktober 2010 wird im Raum Mannheim/Ludwigshafen eine weitere Veranstaltung stattfinden. Nähere Informationen unter www.qrb-bw.de.
Info: Richtlinien zur ProbenahmeLAGA-PN 98: Länderarbeitsgemeinschaft Abfall: Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen.
QRB-Leitfaden „Probenbehandlung". Konkretisierung der Regelungen des Erlasses des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg, speziell für Recycling-Baustoffe.
DIN EN 932-1 Prüfverfahren für allgemeine Eigenschaften von Gesteinskörnungen. Teil 1: Probenahmeverfahren.
